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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.05.2005 - 19 U 123/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6123
OLG Hamm, 03.05.2005 - 19 U 123/04 (https://dejure.org/2005,6123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.2005 - 19 U 123/04 (https://dejure.org/2005,6123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - 19 U 123/04 (https://dejure.org/2005,6123)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 476
    Zur Beweislastumkehr bei einem Sachmangel gem. § 476 BGB beim Tierkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Pferd

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beweislastregeln beim Pferdekauf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweislastumkehr für einen Sachmangel; Ersatz vergeblicher Aufwendungen; Rückabwicklung des Kaufvertrages; Anwendung der Unvereinbarkeitsregel beim Tierkauf

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)

    Schuldrecht - Beweislastumkehr gilt auch beim Tierkauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1369
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Wuppertal, 15.08.2013 - 7 O 331/08

    Pferdekauf - Rückabwicklung wegen Lahmheit

    Diese Unvereinbarkeitsregel greift beispielsweise ein bei Krankheiten mit kurzer Inkubationszeit oder Erkrankungen auf Grund eines Spontanereignisses (OLG Hamm, Urteil vom 03.05.2005, Az: 19 U 123/04, zitiert bei juris, dort Randnr. 26).
  • OLG Saarbrücken, 24.05.2007 - 8 U 328/06

    Sachmängelhaftung beim Tierkauf: Rücktritt eines 67 Jahre alten Hobbyfahrers …

    Allerdings findet § 476 BGB auf den hier zu beurteilenden Tierkauf durch den Kläger als Verbraucher (§ 13 BGB) und den Beklagten, der als Pferdehändler Unternehmer (§ 14 BGB) ist, grundsätzlich Anwendung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2005, 1369;… Palandt/Putzo, § 476 Rdnr. 3).
  • LG Krefeld, 07.04.2006 - 1 S 116/05

    Anspruch auf Schadensersatz wegen aufgewendeter Tierarztkosten; Eingreifen der …

    Rn. 22 Eine Unvereinbarkeit in diesem Sinne soll nach verbreiteter Ansicht insbesondere bei Tierkrankheiten in Betracht kommen, weil wegen der Unsicherheit über den Zeitraum zwischen Infektion und Ausbruch der Krankheit ein Erfahrungssatz, nach dem das Tier schon bei Gefahrübergang infiziert war, wenn die Krankheit innerhalb von 6 Monaten danach ausbricht, nicht bestehe (OLG Hamm, Urteil vom 03.05.2005, 19 U 123/04 = NJW-RR 2005, 1369;… Faust in: Bamberger/Roth, BGB, § 476, Rdn. 4;… Lorenz in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 476, Rdn. 15, 17;… Putzo in: Palandt, BGB, 64. Aufl, § 476, Rdn. 11).
  • LG Siegen, 10.06.2011 - 2 O 107/09

    Gewährleistung, Pferdekauf, Steigen, unternehmensbezogenes Geschäft, …

    Insbesondere bei einer Krankheit aufgrund eines Spontanereignisses ist die Vermutung mit der Art des Mangels nicht zu vereinbaren (OLG Hamm NJW-RR 2005, 1369).
  • LG Köln, 08.02.2011 - 14 O 72/10

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Sachmangelhaftigkeit eines Pferdes im Zeitpunkt …

    Die Vermutung des § 476 BGB gilt auch für Tiere, jedenfalls für Pferde (BGH NJW 2006, 2250; OLG Hamm NJW-RR 2005, 1369).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 02.06.2005 - 11 UF 14/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4641
OLG Nürnberg, 02.06.2005 - 11 UF 14/05 (https://dejure.org/2005,4641)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.06.2005 - 11 UF 14/05 (https://dejure.org/2005,4641)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - 11 UF 14/05 (https://dejure.org/2005,4641)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unentgeltliche Zuwendungen der Eltern eines Ehegatten als unbenannte Zuwendungen an beide Ehepartner; Zurechnung zum Anfangsvermögen im Sinne eines privilegierten Erwerbs; Abschließende Aufzählung privilegierter Erwerbsvorgänge; Gesetzlich nicht geregeltes ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 38
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94

    Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.06.2005 - 11 UF 14/05
    Es ist keinesfalls so, dass jede unentgeltliche Zuwendung eines Dritten während der Ehe an einen Ehepartner prinzipiell zu einem privilegierten Erwerb im Sinne von § 1374 Abs. 2 BGB führt (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.1995, NJW 95, 1889 ff.).

    Das bedeutet, dass nach dem erkennbaren Willen des Zuwenders die Leistung den Empfänger einseitig begünstigen und ihm die freie Verfügung über diese ermöglichen soll (vgl. BGH Urteil vom 12.04.1995 a.a.O.).

    Rechtsgrund der Zuwendung ist damit ein gesetzlich nicht geregeltes familienrechtliches Rechtsverhältnis eigener Art (vgl. BGH vom 12.04.1995 a.a.O.).

    Weder im grundlegenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.04.1995 (NJW 1995, 1889 ff.) noch in den sonstigen Entscheidungen (vgl. z.B.: BGH, Urteil vom 20.09.1995, NJW 95, 3113 ff.; Urteil vom 08.11.2002, FamRZ 2003, 229 ff.; Urteil vom 04.02.1998, FamRZ 1998, 669 ff.) wird die Beurteilung, ob eine Zuwendung eines Dritten an einen Ehegatten als unbenannte (ehebezogene) Zuwendung zu bewerten ist, jedoch von dem zusätzlichen Kriterium, nämlich der Art der persönlichen Beziehung zum Zuwender, abhängig gemacht.

    Nachdem somit hinsichtlich des Vermögenserwerbs im Zusammenhang mit der Überlassung des Grundstücks laut notariellem Vertrag vom 15.12.1998 sowohl beim Antragsteller als auch bei der Antragsgegnerin von einer unbenannten (ehebezogenen) Zuwendung auszugehen ist, kommt eine Zurechnung des Vermögenserwerbs gemäß § 1374 Abs. 2 BGB bei beiden Parteien nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.1995 a.a.O.).

  • BGH, 20.09.1995 - XII ZR 16/94

    Einbeziehung einer aufgrund des Todes eines Dritten zugeflossenen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.06.2005 - 11 UF 14/05
    Nach herrschender Auffassung enthält die Regelung in § 1374 Abs. 2 BGB hierbei eine abschließende Aufzählung privilegierter Erwerbsvorgänge (z.B. BGH Urteil vom 20.09.1995, NJW 95, 3113 f.).

    Weder im grundlegenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.04.1995 (NJW 1995, 1889 ff.) noch in den sonstigen Entscheidungen (vgl. z.B.: BGH, Urteil vom 20.09.1995, NJW 95, 3113 ff.; Urteil vom 08.11.2002, FamRZ 2003, 229 ff.; Urteil vom 04.02.1998, FamRZ 1998, 669 ff.) wird die Beurteilung, ob eine Zuwendung eines Dritten an einen Ehegatten als unbenannte (ehebezogene) Zuwendung zu bewerten ist, jedoch von dem zusätzlichen Kriterium, nämlich der Art der persönlichen Beziehung zum Zuwender, abhängig gemacht.

  • BGH, 04.02.1998 - XII ZR 160/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages zu Zeiten …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.06.2005 - 11 UF 14/05
    Weder im grundlegenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.04.1995 (NJW 1995, 1889 ff.) noch in den sonstigen Entscheidungen (vgl. z.B.: BGH, Urteil vom 20.09.1995, NJW 95, 3113 ff.; Urteil vom 08.11.2002, FamRZ 2003, 229 ff.; Urteil vom 04.02.1998, FamRZ 1998, 669 ff.) wird die Beurteilung, ob eine Zuwendung eines Dritten an einen Ehegatten als unbenannte (ehebezogene) Zuwendung zu bewerten ist, jedoch von dem zusätzlichen Kriterium, nämlich der Art der persönlichen Beziehung zum Zuwender, abhängig gemacht.
  • BGH, 23.09.1999 - X ZR 114/96

    Begriff der Unentgeltlichkeit einer Zuwendung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.06.2005 - 11 UF 14/05
    Der Umstand, dass aus steuerrechtlichen Gründen, der Weg gewählt wurde, das Grundstück zunächst alleine auf den Antragsteller zu übertragen, befreit nicht von der Verpflichtung, das von den Parteien tatsächlich Gewollte durch Auslegung zu ermitteln und im Rahmen des durchzuführenden Ausgleiches zu Grunde zu legen (vgl. BGH Urteil vom 23.09.1999, NJW 2000, 134 ff.).
  • OLG Frankfurt, 16.09.2008 - 3 UF 393/05

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung der Zuwendungen der Eltern eines Ehegatten an …

    Eine Bewertung der Zuwendung an das eigene Kind als unbenannte ehebezogene Zuwendung kommt nur bei einer entsprechenden Zweckbestimmung in Betracht, die ohne das Hinzutreten besonderer Umstände regelmäßig nicht unterstellt werden kann (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2006, 1034; zu weitgehend OLG Nürnberg, FamRZ 2006, 38 mit ablehnender Anmerkung Schröder).
  • LG Chemnitz, 25.01.2006 - 3 T 830/05

    Eintragung eines Klarstellungsvermerks

    OLG Nürnberg, Urteil vom 2.6.2005, 11 UF 14/05; eingesandt von Notar Michael Volmer, Obernburg Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Zahlung von Zugewinnausgleich in Anspruch.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 53/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4831
OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 53/04 (https://dejure.org/2005,4831)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.02.2005 - 5 U 53/04 (https://dejure.org/2005,4831)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 5 U 53/04 (https://dejure.org/2005,4831)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrige Werbung bei Verwendung des Slogans "Geiz ist Geil" eines Mitbewerbers

  • rechtsportal.de

    "Geiz ist geil"; Wettbewerbswidrigkeit der offenen Anlehnung an einen bekannten Werbeslogan

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "Geiz ist geil" genießt wettbewerbsrechtlichen Schutz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Geiz ist geil" genießt wettbewerbsrechtlichen Schutz

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Einordnung eines Verhaltens als unzulässige Rechtsdurchsetzung; Unlauterer Wettbewerb bei offener Anlehnung an einen bekannten Slogan; Einsatz fremder Werbung als aufmerksamkeitserregender Vorspann für eigene Werbung; Gezielte Entwertung der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 53/04
    Die Regelung des § 8 Abs. 3 UWG n.F. (vormals: § 13 Abs. 5 UWG) bietet immer dann eine Handhabe, wenn der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch missbräuchlich geltend gemacht wird, insbesondere wenn sachfremde Ziele - wie das Interesse, den Gegner durch möglichst hohe Prozesskosten zu belasten - die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH WRP 00, 1269, 1271 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Sie trägt aber im Zusammenhang mit zusätzlichen Anhaltspunkten ein weiteres Indiz dafür bei, dass der Abmahnende mit seinen rechtlichen Schritten unter Umständen zu einer übermäßigen zeitlichen, finanziellen und administrativen Belastung des Abgemahnten beitragen und diesen damit schädigen wollte (BGH WRP 00, 1269, 1273 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Vor allem ist aber auf das Verhalten des Gläubigers bei der Verfolgung dieses und anderer Verstöße abzustellen; auch das Verhalten sonstiger Anspruchsberechtigter ist in die Betrachtung mit einzubeziehen (BGH WRP 00, 1269, 1273 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Eine Mehrfachverfolgung desselben Wettbewerbsverstoßes kann sich insbesondere dann als missbräuchlich erweisen, wenn sie auf einem abgestimmten Vorgehen des Unterlassungsgläubigers beruht (BGH WRP 00, 1269, 1271 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Ein missbräuchliches Verhalten kann darin liegen, wenn konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden, die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, sondern ohne vernünftigen Grund getrennte Verfahren anstrengen oder wenn mehrere für einen Verstoß verantwortliche Personen oder Gesellschaften jeweils gesondert in Anspruch genommen werden mit der Folge, dass sich die von der unterliegenden Partei zu tragenden Kosten nahezu verdoppeln (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGHZ 144, 165, 171 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH WRP 00, 1263 - Neu in Bielefeld I; BGH WRP 00, 1266 - Neu in Bielefeld II; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 53/04
    Andernfalls wäre jede vergleichende Werbung unzulässig, weil sie begrifflich voraussetzt, dass ein Mitbewerber und dessen Erzeugnisse erkennbar gemacht werden (BGH WRP 02, 973, 976 - Lottoschein).

    Allein der Umstand, dass das Konkurrenzprodukt in der angegriffenen Werbung im Blickfang steht und die Aufmerksamkeit weckt, reicht für sich für eine wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit nicht aus (BGH WRP 02, 973, 976 - Lottoschein).

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 53/04
    Mit dem Inkrafttreten des Markengesetzes ist an die Stelle verschiedener kennzeichnungsrechtlicher Regelungen eine umfassende, in sich geschlossene kennzeichnungsrechtliche Regelung getreten, die im allgemeinen den aus den Generalklauseln (der §§ 1 und 3 UWG bzw. § 823 BGB) hergeleiteten Schutz verdrängt (BGH WRP 02, 694, 696 - shell.de).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 53/04
    Vor diesem Hintergrund vermag der Senat der Auffassung der Beklagten nicht beizutreten, mit der angegriffenen Werbung sei eine Hauptfunktion der Marke "Geiz ist Geil" tangiert, so dass auf der Grundlage der EuGH-Rechtsprechung (EuGH WRP 02, 1415, 1419 - Arsenal Football Club plc) spezifisch markenrechtlicher Schutz eröffnet sei.
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 53/04
    Insbesondere erfüllt das vorprozessuale Verhalten der Klägerin nicht die Voraussetzungen einer missbräuchlichen Mehrfachabmahnung i.S.d. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH WRP 02, 320 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).
  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 53/04
    Die Spezialität des Markengesetzes sperrt den Rückgriff auf Vorschriften des Wettbewerbsrechts nur insoweit, als der spezifische Regelungsgegenstand des Markenrechts betroffen ist, nicht jedoch dann, wenn der Schutz nach dem Markengesetz versagt (BGH GRUR 99, 161, 162- MAC Dog).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 53/04
    Ein missbräuchliches Verhalten kann darin liegen, wenn konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden, die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, sondern ohne vernünftigen Grund getrennte Verfahren anstrengen oder wenn mehrere für einen Verstoß verantwortliche Personen oder Gesellschaften jeweils gesondert in Anspruch genommen werden mit der Folge, dass sich die von der unterliegenden Partei zu tragenden Kosten nahezu verdoppeln (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGHZ 144, 165, 171 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH WRP 00, 1263 - Neu in Bielefeld I; BGH WRP 00, 1266 - Neu in Bielefeld II; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 53/04
    Ein missbräuchliches Verhalten kann darin liegen, wenn konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden, die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, sondern ohne vernünftigen Grund getrennte Verfahren anstrengen oder wenn mehrere für einen Verstoß verantwortliche Personen oder Gesellschaften jeweils gesondert in Anspruch genommen werden mit der Folge, dass sich die von der unterliegenden Partei zu tragenden Kosten nahezu verdoppeln (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGHZ 144, 165, 171 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH WRP 00, 1263 - Neu in Bielefeld I; BGH WRP 00, 1266 - Neu in Bielefeld II; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 53/04
    Ein missbräuchliches Verhalten kann darin liegen, wenn konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden, die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, sondern ohne vernünftigen Grund getrennte Verfahren anstrengen oder wenn mehrere für einen Verstoß verantwortliche Personen oder Gesellschaften jeweils gesondert in Anspruch genommen werden mit der Folge, dass sich die von der unterliegenden Partei zu tragenden Kosten nahezu verdoppeln (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGHZ 144, 165, 171 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH WRP 00, 1263 - Neu in Bielefeld I; BGH WRP 00, 1266 - Neu in Bielefeld II; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 53/04
    Ein missbräuchliches Verhalten kann darin liegen, wenn konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden, die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, sondern ohne vernünftigen Grund getrennte Verfahren anstrengen oder wenn mehrere für einen Verstoß verantwortliche Personen oder Gesellschaften jeweils gesondert in Anspruch genommen werden mit der Folge, dass sich die von der unterliegenden Partei zu tragenden Kosten nahezu verdoppeln (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGHZ 144, 165, 171 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH WRP 00, 1263 - Neu in Bielefeld I; BGH WRP 00, 1266 - Neu in Bielefeld II; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).
  • BGH, 17.10.1996 - I ZR 153/94

    Wärme fürs Leben - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • OLG Hamburg, 18.08.2005 - 5 U 135/04

    Stimmenimitator

    Insoweit unterscheidet sich das Verhalten der Klägerinnen nicht wesentlich von einem gleichgerichteten Verhalten der Beklagten gegenüber der mit den Klägerinnen konzernverbundenen "S." Elektromärkte, welches Gegenstand des Senatsurteils vom 17.02.05 war (5 U 53/04).
  • LG Berlin, 27.07.2007 - 23 O 422/05
    Erforderlich ist eine Berechnung, aus der sich sämtliche Finanzierungskosten ergeben (vergl. Kammergericht, 5 U 53/04, Beschluss vom 07.03.2006).
  • LG Leipzig, 26.04.2012 - 5 O 3707/10

    Kaufvertragstext nicht übergeben: Schadensersatz!

    Erforderlich ist eine Berechnung, aus der sich sämtliche Finanzierungskosten ergeben (KG, Beschl. v. 07.03.2006, Az.: 5 U 53/04).
  • LG Hamburg, 22.11.2006 - 416 O 210/05
    Der Slogan "Marken ohne Macken" lehnt sich an diese Werbung an, wodurch es sich um einen Fall vergleichender Werbung handelt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 17. Februar 2005, Az. 5 U 53/04 "Geiz ist geil, wenn Sie an der Kasse merken, dass wir an der Werbung sparen", zitiert nach juris, Tz. 33f).
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dejure.org Übersicht OLG Hamburg

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 1 UF 218/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5532
OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 1 UF 218/04 (https://dejure.org/2005,5532)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.02.2005 - 1 UF 218/04 (https://dejure.org/2005,5532)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Februar 2005 - 1 UF 218/04 (https://dejure.org/2005,5532)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 1 Abs 1 Buchst b EGV 1347/2000, Art 1 MSA, Art 5 Abs 1 MSA, § 261 Abs 3 Nr 2 ZPO
    Selbstständiges Sorgerechtsverfahren: Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte

  • Judicialis

    MSA Art. 1; ; MSA Art. 5 I

  • rechtsportal.de

    MSA Art. 1, Art. 5 Abs. 1
    Internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte in Sorgerechtsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in Sorgerechtsverfahren; Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    BRAGO § 8; EheGVO 1347/2000 Art. 1; FGG § 13a; GKG § 12; GKG § 14; KostO § 131; MSA Art. 1; MSA Art. 5; ZPO § 261
    Freiwillige Gerichtsbarkeit --> Namens- und familienrechtliche Sachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1674
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.06.2002 - XII ZB 74/00

    Zuständigkeit der Heimatbehörden nach dem minderjährigen Schutzabkommen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 1 UF 218/04
    Die Entscheidung über den hier im Streit stehenden Teil der elterlichen Sorge gehört auch zu den Schutzmaßnahmen im Sinne des Art. 1 MSA (vgl. BGH in: FamRZ 2002, S. 1182).

    § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ist auf die internationale Zuständigkeit für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit weder direkt noch entsprechend anwendbar (vgl. BGH in: FamRZ 2002, S. 1182 (1184)).

  • OLG Frankfurt, 16.01.2006 - 1 UF 40/04

    Sorgerechtsverfahren: Zuständigkeit des deutschen Gerichts bei später …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.2. 2005, NJW-RR 2005, 1674) bestimmte sich bei einem selbständigen Sorgerechtsverfahren vor Inkrafttreten der EG-Verordnung 2201/2003 die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 1 des Minderjährigen-Schutzankommens.
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