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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.09.2006 - 3 U 34/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9320
OLG Schleswig, 26.09.2006 - 3 U 34/06 (https://dejure.org/2006,9320)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.09.2006 - 3 U 34/06 (https://dejure.org/2006,9320)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. September 2006 - 3 U 34/06 (https://dejure.org/2006,9320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB §§ 631 ff

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 631 ff
    Vertrag über die Verteilung von Werbeflyern im Wege von Postwurfsendungen als Werkvertrag - Darlegungslast bei Verträgen über Postwurfsendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die Verteilung von Werbeflyern im Wege von Postwurfsendungen; Mangelnde Erfüllung eines Werkvertrags aufgrund der lückenhaften Verteilung von Werbeflyern; Anwendbarkeit der Bestimmungen des Werkvertragsrechts; Anforderungen an ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 1605/09

    Nachweispflicht eines Postdienstleisters für die geschuldeten …

    Entsprechend § 45i Abs. 2 TKG trifft einen Postdienstleister, welcher die Beförderung und Ablieferung nicht eingeschriebener Briefsendungen übernimmt, keine Nachweispflicht für die geschuldeten Beförderungs- und Ablieferungsleistungen (Abgrenzung zu OLG Schleswig, OLGR 2006, 853; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 945)..

    Die Beklagte, welche die Zustellung der von ihr aufgegebenen Sendungen teilweise in Abrede stellt, trifft auch keine sekundäre Darlegungslast, die von ihr ein substantiiertes Bestreiten erfordern würde (entgegen OLGR Schleswig 2006, 853; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 945).

  • LG Aachen, 18.08.2011 - 1 O 573/10

    Darlegungslast und Beweislast für die ordnungsgemäße Verteilung von …

    Rn. 50 Beruft sich ein Kunde eines Zustellunternehmens auf mangelnde Erfüllung, muss er angesichts der Besonderheiten des Massengeschäfts bei der Verteilung von Werbung/Flyern zunächst Anhaltspunkte dafür substantiieren, dass die Wurfsendungen tatsächlich nicht oder nur lückenhaft verteilt worden sind (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.09.2006, 3 U 34/06, juris).
  • LG Itzehoe, 06.11.2017 - 2 O 153/17

    Zur Erfüllung eines Werkvertrags über die Verteilung von Werbematerial

    Von dem Auftraggeber kann nur erwartet werden, dass er beispielsweise etwaige Umsatzeinbußen substantiiert oder die fehlende Resonanz auf die Werbemaßnahme darlegt (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 26.9.2006 - 3 U 34/06 - BeckRS 2006, 13582).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 92/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4647
OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 92/05 (https://dejure.org/2006,4647)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.2006 - 15 W 92/05 (https://dejure.org/2006,4647)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 2006 - 15 W 92/05 (https://dejure.org/2006,4647)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 921, 922, 1020; WEG §§ 1 Abs. 4, 43, 46
    Auf der Grenze errichtetes, zwei je in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstücken dienendes Treppenhaus ist eigentumsrechtlich entlang der Grundstücksgrenze geteilt

  • rechtsportal.de

    WEG § 43
    Berechtigung für einen Antrag im Verfahren in Wohnungseigentumssachen nach § 43 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinsame Treppe zweier WEG-Gemeinschaften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    921, 922, 1020
    Auf der Grenze errichtetes, zwei je in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstücken dienendes Treppenhaus ist eigentumsrechtlich entlang der Grundstücksgrenze geteilt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sanierung einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Treppenanlage ; Bestehen von wechselseitigen Ansprüchen auf Instandhaltung und Instandsetzung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Wechselseitig eingeräumte Dienstbarkeiten an dem gemeinschaftlichen Treppenhaus ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Treppe für zwei Eigentümergemeinschaften (IMR 2007, 1011)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 14
  • ZMR 2006, 878
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.11.2004 - V ZR 42/04

    Kosten einer von dem Berechtigten und dem Eigentümer gemeinsam nutzbaren Anlage

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 92/05
    Nach der Entscheidung des BGH vom 12. November 2004 (-V ZR 42/04-; BGHZ 161, 115 = NJW 2005, 894) ist gemäß § 1020 Satz 2 BGB neben dem Eigentümer auch der Dienstbarkeitsberechtigte zur Unterhaltung und Instandsetzung einer der Ausübung der Dienstbarkeit unterliegenden Anlage (hier: die gemeinsame Treppenanlage) verpflichtet.

    Die Höhe der anteiligen Erhaltungslast richtet sich nach den Maßstäben der auf Dienstbarkeiten entsprechend anwendbaren §§ 748, 742 BGB (BGHZ 161, 115 = NJW 2005, 894) bzw. § 922 Satz 2 BGB.

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 92/05
    Einen zur gemeinschaftlichen Verwaltung gehörenden Anspruch können nicht einzelne Wohnungseigentümer geltend machen, sondern nach der neuen Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. BGHZ 163, 154 = NJW 2005, 2061) nur der teilrechtsfähige Verband, hier also die Wohnungseigentümergemeinschaft der Anlage C 24. .
  • BGH, 07.03.2003 - V ZR 11/02

    Begriff der Grenzanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 92/05
    Denn bei dem Treppenhaus handelt es sich um eine Einrichtung, die von der Grenzlinie der beiden Grundstücke der Beteiligten (Flurstücke Nr. 147 und 148) geschnitten wird, dem objektiven Vorteil beider Grundstücke dient und mit Zustimmung der Beteiligten bzw. ihres Rechtsvorgängers geschaffen wurde (vgl. BGH NJW-RR 2001, 817 = NZM 2000, 106; BGHZ 154, 139 = NJW 2003, 1731;… Palandt/Bassenge, 65. Aufl., § 921 Rn. 1).
  • BayObLG, 05.12.2002 - 2Z BR 73/02

    Berechtigung aus Grunddienstbarkeit nach Vereinigung des herrschenden mit …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 92/05
    d) Die zugunsten der Beteiligten wechselseitig eingeräumten Dienstbarkeiten an dem gemeinschaftlichen Treppenhaus sind wesentliche Bestandteile der beiden Grundstücke C 24 und 26 gemäß §§ 93, 94 Abs. 1, 96 BGB (vgl. BayObLGZ 2002, 372 = NJW-RR 2002, 451).
  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 92/05
    Fehlt es an dieser Berechtigung, so ist der Antrag wegen Fehlens einer Verfahrensvoraussetzung als unzulässig abzuweisen (BGHZ 106, 222 = NJW 1989, 1091 = LM Nr. 10 zu § 43 WEG).
  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 40/98

    Ausgabeaufgeld für eine stille Beteiligung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 92/05
    Denn bei dem Treppenhaus handelt es sich um eine Einrichtung, die von der Grenzlinie der beiden Grundstücke der Beteiligten (Flurstücke Nr. 147 und 148) geschnitten wird, dem objektiven Vorteil beider Grundstücke dient und mit Zustimmung der Beteiligten bzw. ihres Rechtsvorgängers geschaffen wurde (vgl. BGH NJW-RR 2001, 817 = NZM 2000, 106; BGHZ 154, 139 = NJW 2003, 1731;… Palandt/Bassenge, 65. Aufl., § 921 Rn. 1).
  • LG Köln, 01.06.2012 - 4 O 286/07

    Wegerecht ist gegenüber WEG-Verband geltend zu machen!

    Auch wenn nicht sie, sondern die jeweiligen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft im Grundbuch eingetragen sind und sich grundsätzlich Ansprüche, die aufgrund der Grunddienstbarkeit hergeleitet werden, gegen den Grundstückseigentümer geltend gemacht werden müssten, so sind im vorliegenden Fall etwaige Ansprüche aus der Grunddienstbarkeit dennoch der gemeinschaftlichen Verwaltung zuzurechnen, da es sich um sonstige Pflichten der Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 6 S. 3 WEG handelt, die gemeinschaftlich zu erfüllen sind (vgl. zu einem ähnlichen Fall OLG Hamm ZMR 2006, 878).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.07.2006 - 16 Wx 122/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3946
OLG Köln, 04.07.2006 - 16 Wx 122/06 (https://dejure.org/2006,3946)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.07.2006 - 16 Wx 122/06 (https://dejure.org/2006,3946)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 16 Wx 122/06 (https://dejure.org/2006,3946)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 14 Nr. 1
    Gebrauch eines Wohnungseigentums für Pflegeheim auch bei nur vier Pflegeplätzen unzulässig

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Betreiben eines Pflegeheimes in Wohnungen

  • rechtsportal.de

    WEG §§ 14 15
    Heimbetrieb in einer zu Wohnzwecken genutzten Wohnanlage

  • Wolters Kluwer

    Einrichtung eines Pflegeheimes in einer der Eigentumswohnungen in einer Wohnungseigentumsanlage; Ermittlung der Zumutbarkeit unter Berücksichtigung von Publikumsverkehr und Lieferverkehr

  • ibr-online

    Zweckbestimmungswidrige Nutzung: Keine Verwalterzustimmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzung einer Eigentumswohnung als Pflegeheim nicht zustimmungsfähig! (IMR 2006, 118)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 87
  • NZM 2007, 572
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 24.04.2006 - 29 T 112/05
    Auszug aus OLG Köln, 04.07.2006 - 16 Wx 122/06
    Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24.04.2006 - 29 T 112/05 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in das Rubrum des Beschlusses vom 24.04.2006 noch aufgenommen werden die übrigen Wohnungseigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft, Zustellungsbevollmächtigter: Verwalter Rechtsanwalt C, D-Straße 2, ##### N, als weitere Beteiligte.
  • LG Köln, 11.08.2011 - 29 S 285/10

    Verwalterzustimmung bei Kinderbetreuung in Privatwohnung?

    Hierbei spiele die Besucherfrequenz eine entscheidende Rolle (OLG Köln, Beschluss vom 23.07.2007, OLGR Köln 2008, 274; zur Problematik des Betreibens eines Pflegeheimes in Wohnungen: OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2005, 16 Wx 122/06, dort ebenfalls Annahme eines wichtigen, dem Betrieb entgegenstehenden Grundes).
  • AG Berlin-Schöneberg, 07.07.2021 - 770 C 76/20

    Zulässigkeit der Unterbringung vieler Pflegebedürftiger in WEG

    Die Beklagten verweisen ergänzend auf den Beschluss des OLG Köln vom 4. Juli 2006, 16 Wx 122/06.

    Ein Betrieb dieser Art ist personalintensiv, so dass schon die Pflege von acht Bewohnern, vgl. Foto vom Briefkasten, Anlage K12, Bl. 112 Bd. 2 d.A., in einer Eigentumswohnung weitaus mehr Publikumsverkehr und Lieferverkehr mit sich bringt als eine private Nutzung der Wohnung, wie sie in der Anlage vorgesehen ist, vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04. Juli 2006 - 16 Wx 122/06 -, Rn. 5, juris.

  • AG Konstanz, 09.07.2015 - 4 C 241/15

    WEG - Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Berücksichtigt man dies und auch die wohl eher als wohlwollend zu wertende Entscheidung des BGH zur Tageskinderpflege, so mag die Entscheidung des OLG Köln (NJW-RR 2007, 87) hier nicht zu einem anderen Ergebnis führen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.08.2006 - 4 UF 8/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5741
OLG Köln, 18.08.2006 - 4 UF 8/06 (https://dejure.org/2006,5741)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.08.2006 - 4 UF 8/06 (https://dejure.org/2006,5741)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. August 2006 - 4 UF 8/06 (https://dejure.org/2006,5741)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • RA Kotz

    Sorgerechtübertragung - mangelnden Konsens- und Kooperationsbereitschaft der Eltern

  • rechtsportal.de

    BGB § 1671 Abs. 1, 2 Nr. 2
    Übertragung der elterlichen Sorge bei Zerstrittenheit der Eltern

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung des alleinigen Sorgerechts für ein Kind durch den Kindsvater; Voraussetzungen für die Übertragung des alleinigen Sorgerechts; Frage der Auswirkung einer fehlenden Entscheidungsfähigkeit bei den Eltern auf die Entwicklung und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen …

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2006 - 4 UF 8/06
    Hinsichtlich einer mangelnden Konsens- und Kooperationsbereitschaft der Eltern ist zu prüfen, welche Auswirkungen die fehlende Einigungsfähigkeit der Eltern bei einer Gesamtbeurteilung der Verhältnisse auf die Entwicklung und das Wohl des Kindes haben wird (vgl. BGH FamRZ 1999, 1646; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 111).
  • OLG Köln, 29.03.2005 - 4 UF 25/05

    Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2006 - 4 UF 8/06
    Nur wenn dies nicht festgestellt werden kann, kann es trotz der Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Elternteilen bei der gemeinsamen elterlichen Sorge verbleiben, da grundsätzlich die in der gemeinsamen Sorge gesetzlich ausgeprägte besondere gemeinschaftliche Verantwortung der Eltern für ihr Kind auch in der Situation des Getrenntlebens dem Kindeswohl am besten entspricht, wenn keine besonderen Umstände dagegen sprechen (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 29. März 2005 - 4 UF 25/05 -, OLGR Köln 2005, 371; FamRZ 2005, 2087 (LS)).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.1999 - 5 UF 184/98
    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2006 - 4 UF 8/06
    Hinsichtlich einer mangelnden Konsens- und Kooperationsbereitschaft der Eltern ist zu prüfen, welche Auswirkungen die fehlende Einigungsfähigkeit der Eltern bei einer Gesamtbeurteilung der Verhältnisse auf die Entwicklung und das Wohl des Kindes haben wird (vgl. BGH FamRZ 1999, 1646; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 111).
  • OLG Köln, 20.11.2007 - 4 UF 209/07

    Gemeinsame elterliche Sorge trotz zerstrittener Eltern

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.03.2005 - 4 UF 25/05 -, vom 21.08.2006 - 4 UF 20/06 - und 18.08.2006 - 4 UF 8/06 (OLGReport 2006, 853-855 m.w.N.) - ist die Frage, ob die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu übertragen ist, ausschließlich am Wohl des Kindes zu orientieren.
  • OLG Köln, 13.12.2007 - 4 UF 93/07

    Keine gemeinsame elterliche Sorge bei Zerstrittenheit der Eltern

    Bei mangelnder Konsens- und Kooperationsbereitschaft der Eltern ist zu prüfen, welche Auswirkungen die fehlende Einigungsfähigkeit der Eltern bei einer Gesamtbeurteilung der Verhältnisse auf die Entwicklung und das Wohl des Kindes haben wird (vgl. BGH FamRZ 1999, 1646; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 111; OLG-Report Köln 2006, 853 - 855).
  • OLG Köln, 23.10.2006 - 4 UF 129/06

    Zu den Voraussetzungen der Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung

    So hat der Senat in mehreren Entscheidungen (zuletzt in den Beschlüssen vom 21.08.2006 - 4 UF 20/06 - und vom 18.08.2006 - 4 UF 8/06 -) bereits entschieden, dass die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil dann geboten erscheint, wenn die Kindeseltern heillos zerstritten sind und eine Kommunikation auch über wesentliche Kindesbelange nicht möglich erscheint.
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