Rechtsprechung
| BayObLG, 14.07.1980 - BReg. 1 Z 17/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
GmbH & Co. KG; Geschäftsführer; Komplementär-GmbH; Prokurist; Verbot des Selbstkontrahierens; Inhalt; Handelsregister
Papierfundstellen
- ZIP 1980, 901
- MDR 1981, 146
- DNotZ 1981, 189 (Ls.)
- BB 1980, 1487
- DB 1980, 2232
- BayObLGZ 1980, 195
- OLGZ 1981, 176 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 15.02.1971 - BReg. 2 Z 83/70
Prokura; Grundstück; Veräußerung; Belastung; Handelsregister; Antrag; Eintragung
Auszug aus BayObLG, 14.07.1980 - BReg. 1 Z 17/80
Richtig ist schließlich auch, daß nicht eingetragen werden darf, was das Gesetz zur Eintragung nicht zuläßt (Schlegelberger und Würdinger, a_a,0.; zu allem: BayObLGZ 1971, 55 f. = Rpfleger 1971, 152 f. = DNotZ 1971, 243 ).Besondere Inhalte der Prokura sind aber auch dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn insoweit eine ausdrückliche Gesetzesbestimmung fehlt, Dle Notwendigkeit hierzu ergibt sich aus der vom Gesetz gebilligten Möglichkeit, daß die Prokura außer ihrem Norminhalt weitere Befugnisse umfassen und in einer für den Rechtsverkehr erheblichen Welse eingeschränkt werden kann ( BayObLGZ 1971, 55, 58 = RPfleger 1971, 152, 153 - ONotZ 1971, 243).
Die Zulässigkeit einer solchen Anmeldung und Eintragung wird aber als selbstverständlich vorausgesetzt (BayObLGZ 1971, 55, 59; OLG München JFG 19, 234, 236).
- BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68
Umfang des Verbots des Selbstkontrahierens
Auszug aus BayObLG, 14.07.1980 - BReg. 1 Z 17/80
Es soll jedoch in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, daß die Eintragung der generellen Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens auch beim Prokuristen der Sicherung des Handelsverkehrs dient, Mag auch das Verbot des Selbstkontrahierens wederdazu bestimmt noch überhaupt geeignet sein, Gläubiger vor den durch insichgeschäfte drohenden Nachteilen zu bewahren (BGH NJW 1980, 932, 933 = DNotZ 1980, 632 ; BGHZ 56.97, 103 ff. = NJW 1971, 1355 = DNotZ 1971, 670 ), so kann die Eintragung der allgemeinen Befreiung von diesem Verbot dem Geschäftspartner und Gläubiger doch zumindest wesentliche Aufschlüsse vermitteln und ihn mittelbar schützen (vgl. BGH NJW 1980, 932, 933;… Fischer, Festschrift für Hauß. S. 61, 65 ff.; OLG Köln GmbH-Rdsch 1980, 129, 130 = MittRhNotK 1980, 114 ). - BGH, 19.11.1979 - II ZR 197/78
Nachweis des Insichgeschäfts bei Einmann-Gesellschafter
Auszug aus BayObLG, 14.07.1980 - BReg. 1 Z 17/80
Es soll jedoch in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, daß die Eintragung der generellen Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens auch beim Prokuristen der Sicherung des Handelsverkehrs dient, Mag auch das Verbot des Selbstkontrahierens wederdazu bestimmt noch überhaupt geeignet sein, Gläubiger vor den durch insichgeschäfte drohenden Nachteilen zu bewahren (BGH NJW 1980, 932, 933 = DNotZ 1980, 632 ; BGHZ 56.97, 103 ff. = NJW 1971, 1355 = DNotZ 1971, 670 ), so kann die Eintragung der allgemeinen Befreiung von diesem Verbot dem Geschäftspartner und Gläubiger doch zumindest wesentliche Aufschlüsse vermitteln und ihn mittelbar schützen (vgl. BGH NJW 1980, 932, 933;… Fischer, Festschrift für Hauß. S. 61, 65 ff.; OLG Köln GmbH-Rdsch 1980, 129, 130 = MittRhNotK 1980, 114 ).
- BayObLG, 19.06.1973 - BReg. 2 Z 21/73
Gesellschaftsvertrag; Vertretung; GmbH; Geschäftsführer; Prokurist; Unechte …
Auszug aus BayObLG, 14.07.1980 - BReg. 1 Z 17/80
Ferner Ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß die Prokura auch in der Weise erteilt werden kann, daß der Prokurist im Rahmen der Prokurageschäfte an die Mitwirkung einer Person gebunden wird, die dem gesetzlichen Vertretungsorgan der Gesellschaft angehört oder dieses allein repräsentiert ( BayObLGZ 1973, 158, 159 = DNotZ 1974.42; OLG München JFG 19, 234, 236 und 22, 19, 20; Schlegelberger, § 48 HGB Rdn, 18;… Würdinger, § 49 HGB Rdn. 8). - BayObLG, 29.05.1979 - BReg. 1 Z 36/79
Eintragung der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB in das …
Auszug aus BayObLG, 14.07.1980 - BReg. 1 Z 17/80
c) Bei dieser Sach- und Rechtslage kann unerörtert bleiben, ob und inwieweit die im Senatsbeschluß vom 29.5.1979 ( BayObLGZ 1979, 182 ff. = Rpfleger 1979, 310 ff. = MlttRhNotK 1980, 90) enthaltenen Erwägungen zur Eintragungsfähigkeit der generellen Befreiung des Geschäftsführers einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB auch für den Prokuristen Geltung beanspruchen könnten. - BayObLG, 20.01.1970 - 2 Z 68/69
Prokura; Gesellschafter; Gesellschaft; OHG; KG; GmbH & Co. KG; Mitwirkung; …
Auszug aus BayObLG, 14.07.1980 - BReg. 1 Z 17/80
Eine Vorschrift, weiche die Anmeldung dieser modifizierten Prokura (BayObLG Rpfleger 1970, 92 = WM 1970, 333 = ONotZ 1970, 429; OLG Hamburg GmbH-Rdsch 1961, 128; OLG Hamm DNotZ 1968, 445, 446) ausdrücklich anordnet, ist im Gesetz nicht enthalten. - RG, 26.03.1931 - IIb 5/31
Kann die Anordnung der Testamentsvollstreckung für ein zum Nachlaß gehöriges …
Auszug aus BayObLG, 14.07.1980 - BReg. 1 Z 17/80
Es trifft auch zu, daß das Handelsregister nicht dazu bestimmt Ist, über alle Rechtsverhältnisse der Kautreute Auskunft zu geben, sondern nur dazu dient, gewisse Rechtsverhältnisse, die das Gesetz für den rechtsgeschäftlichen Verkehr als wesentlich ansieht, zu verlautbaren (RGZ 132, 138, 140; OLG Karlsruhe GmbH-Rdsch. 1964, 78). - OLG Hamm, 08.02.1973 - 15 W 344/72
Auszug aus BayObLG, 14.07.1980 - BReg. 1 Z 17/80
Der Senat vertritt jedoch in Übereinstimmung mit dem OLG Hamm (Beschluß vom 8.2.1973 in BB 1973, 354 = DNotZ 1973, 564 ) die Auffassung, daß es nicht darauf ankommt, ob ein wirtschaftliches Bedürfnis für eine solche Regelung der Vertretungsverhältnisse besteht, sondern daß nur maßgebend sein kann, ob die Erteilung der Prokura für die Kommanditgesellschaft an den Geschäftsführer ihrer Komplementäre mit dem geltenden Recht vereinbar Ist. - LG Aachen, 10.10.1980 - 13 T 3/80
Eintragung in die Handwerksrolle keine staatliche Genehmigung im Sinne des § 8 …
Auszug aus BayObLG, 14.07.1980 - BReg. 1 Z 17/80
4. HendelsrechVGesellschafterecht - Eintragung In die Handwerksrolle keine staatliche Genehmigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG (LG Aachen, Beschluß vorn 10.10.1980 - 13 T 3/80 - mitgeteilt von Notar Dr. K. Michael Liehner, Aachen) GmbHG § 8 Abs. 1 Nr. 4 HandwO § 7 Abs. 4 Die Eintragung In die Handwerksrolle ist keine staatliche Genehmigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG .
- BayObLG, 18.03.1982 - BReg. 1 Z 145/81
Zur Eintragung einer GmbH zum Betrieb eines Handwerks
1 Z 26/81">DNotZ 1981, 699 ]) und des Prokuristen ( BayObLGZ 1980, 195 [= MittBayNot 1980, 215 ]) angegebenen Gründe rechtfertigen nach der Meinung der Kammer auch beim vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Personengesellschaft die Eintragung der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens.Sie gehört zum Inhalt der Vertretungsmacht und ist keine daneben erteilte rechtsgeschäftliche Vollmacht (BayObLGZ 1979, 182, 186; 1980, 195, 200).
Die Eintragung der allgemeinen Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens dient der Sicherung des Handelsverkehrs und kann dem Geschäftspartner und Gläubiger der Gesellschaft wesentliche Aufschlüsse vermitteln ( BayObLGZ 1979, 182, 185 hinsichtlich des GmbH-Geschäftsführers; 1980, 195, 201 hinsichtlich des Prokuristen).
- BayObLG, 04.11.1999 - 3Z BR 321/99
Eintragung der Befreiung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH vom Verbot …
Unabhängig davon, ob auf diese Bestimmung die Eintragungsfähigkeit der Befreiung der persönlich haftenden Gesellschafter vom Verbot des Selbstkontrahierens gestützt werden kann (bejahend OLG Hamm BB 1983, 858/859; verneinend OLG Hamburg ZIP 1986, 1186), wird von der überwiegenden Auffassung die Eintragungsfähigkeit - zur Eintragungspflicht braucht sich der Senat nicht zu äußern, da eine Anmeldung vorliegt - der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zutreffend bejaht (…vgl. Staub/Habersack Großkommentar zum HGB 4. Aufl. § 125 Rn. 64;… Baumbach/Hopt HGB 29. Aufl. § 119 Rn. 22;… Röhricht/Graf v. Westphalen/v. Gerkan HGB § 106 Rn. 17; zur Eintragungsfähigkeit der Befreiung eines Prokuristen der GmbH & Co. KG, BayObLG GmbHR 1981, 14). - LG Krefeld, 30.06.1982 - 7 T 1/82
Gründung einer GmbH durch Ausländer
Für die Prokura hat das BayObLG in seiner Entscheidung vom 16.7.1982 (GmbHRdschau 1981, 14 = DNotZ 1981, 189 ) die Eintragung - soweit ersichtlich unwidersprochen - mit überzeugender Begründung für notwendig erachtet.Für die Prokura hat das BayObLG in seiner Entscheidung vom 16.7.1982 (GmbHRdschau 1981, 14 = DNotZ 1981, 189 ) die Eintragung - soweit ersichtlich unwidersprochen - mit überzeugender Begründung für notwendig erachtet.
- OLG Hamburg, 08.06.1982 - 2 W 8/80
Eintragung der Befreiung des Komplementärs von den Beschränkungen des § 181 in …
Soweit das BayObLG entschieden hat, eine dem Geschäftsführer der Komplementärin einer GmbH & Co. KG in seiner Eigenschaft als Prokurist erteilte allgemeine Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens werde in das Handelsregister eingetragen ( BayObLGZ 1980, 196 = DNotZ 1981, 189), sind die dafür herangezogenen Argumente hier nicht maßgebend.Die Eintragungspflicht wird nämlich aus der Eigenart der Prokura hergeleitet, die mit Wirkung gegenüber Dritten besonders ausgestaltet und eingeschränkt werden kann (Immobiliarklausel nach § 49 Abs. 2 HGB ; Beschränkung auf einzelne Niederlassungen § 50 Abs. 3 HGB ; vgl. dazu BayObLGZ 1971, 55, 58 = DNotZ 1971, 189 ; 1980, 196, 198 DNotZ 1981, 189 ; Baumbach/Duden § 53 HGB , Anm. 1 B).
- OLG Hamm, 21.02.1983 - 15 W 87/82
Eintragung der Befreiung des Prokuristen und des Komplementärs einer KG von den …
Der Senat folgt vielmehr der eingehend und überzeugend begründeten Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 14.7.1980, veröffentlicht in BayObLGZ 1980, 195 = Rpfleger 1980, 428 = GmbH-Rdsch 1981, 14), daß die einem Prokuristen in dieser Eigenschaft erteilte allgemeine Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) auf gehörige Anmeldung hin in das Handelsregister einzutragen sei. - LG Düsseldorf, 11.03.1983 - 87 T 2/83
Eintragung der Befreiung des Komplementärs einer KG von den Beschränkungen des § …
Für die Prokura hat das BayObLG in seiner Entscheidung vom 16.7.1982 (GmbHRdschau 1981, 14 = DNotZ 1981, 189 ) die Eintragung - soweit ersichtlich unwidersprochen - mit überzeugender Begründung für notwendig erachtet. - LAG Hessen, 17.04.1996 - 10 Ta 70/96
Klage auf Vergütung: Zustellung an den Prokuristen als In-sich-Geschäft
Denn der Kläger hat nicht vorgetragen, dass ihm zugleich Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens, die in das Handelsregister einzutragen wäre (BayObLG, Beschluss vom 14.07.1980, BB 1980, 1487), erteilt worden sei.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BayObLG, 17.07.1980 - BReg. 1 Z 69/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 181; GmbHG § 53
Zur Befreiung eines Geschäftsführers von § 181 BGB - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geltung des § 181 BGB für die Vertretungsbefugnis der Organe juristischer Personen; Zuständigkeit für die Gestattung des Selbstkontrahierens bei juristischen Personen; Gestattung des Selbstkontrahierens des alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführers einer mehrgliedrigen ...
Papierfundstellen
- ZIP 1980, 899
- MDR 1981, 147
- DNotZ 1981, 185 (Ls.)
- BB 1980, 1442
- DB 1980, 2029
- BayObLGZ 1980, 209
- OLGZ 1981, 176 (Ls.)
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (8)
- BGH, 01.12.1969 - II ZR 224/67
Gehaltserhöhung eines Geschäftsführers - Geltendmachung von Ansprüchen aus einem …
Auszug aus BayObLG, 17.07.1980 - BReg. 1 Z 69/80
b) Unklarheit besteht hinsichtlich der Frage ob die generelle Befreiung des Geschäftsführers einer mehrgliedrigen GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB der Form des Gesellschaftsvertrags ( § 2 GmbHG ) oder - bei nachträglicher Befreiung In einer Entscheidung vom 1.12.1969 (MDR 1970, 398/399 zu c) hat der Bundesgerichtshof erkannt, daß die Gestattung des Selbstkontrahierens bei einer Kommanditgesellschaft, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts darüber enthält, mit der zur Änderung des KG-Gesellschaftsvertrags erforderlichen Mehrheit beschlossen werden muß.c) Wenn der BGH ( MDR 1970, 398 ) für die Gestattung des Selbstkontrahierens durch den Komplementär einer Kommanditgesellschaft bei Schweigen des Gesellschaftsvertrages einen Beschluß der Gesellschafter verlangt, der einer Mehrheit bedarf, wie sie zur Änderung des Geseilschaftsvertrages erforderlich ist, wird schon daraus ersichtlich, daß sich mit der Formvorschrift des § 313 BGB die satzungsändernde Qualität einer nachträglichen generellen Gestattung des Selbstkontrahierens für einen Gesellschafter der GmbH nicht begründen läßt.
- BayObLG, 29.05.1979 - BReg. 1 Z 36/79
Eintragung der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB in das …
Auszug aus BayObLG, 17.07.1980 - BReg. 1 Z 69/80
Eine derartige allgemeine Befreiung des Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB berührt den gesellschaftsvertraglichen Inhalt der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers ganz wesentlich; denn es ist für die Gesellschafter sehr wichtig, ob der Geschäftsführer jederzeit - auch gegen die Interessen der Gesellschaft Vermögensgegenstände derselben durch Selbstkontrahieren auf sich übertragen kann (vgl. BayObLGZ 1979, 182 /185) oder ob er diese Befugnis nicht hat.cc) War sonach hier das gesetzliche Verbot des Selbstkontrahierens mangels abweichender Vertragsbestimmungen bindende Gesellschaftsregel und Satzungsinhalt geworden, so ist die nachträgliche generelle Befreiung des alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführers oder konkret (vgl. BayObLGZ 1979, 182 /183 mit Nachw.) des Geschäftsführers R. von den Beschränkungen des § 181 BGB eine Änderung des Gesellschaftsvertrags (Satzungsänderung), die den zwingenden Vorschriften des § 53 GmbHG genügen muß, insbesondere der notariellen Beurkundung (§ 53 Abs. 2 Satz 1 GmbH) bedarf, und die erst mit Eintragung der Änderung im Handelsregister wirksam wird (§ 54 Abs. 3 GmbHG; Fischer Anm. zu BGH LM § 181 BGB Nr. 8).
- BGH, 21.05.1965 - V ZR 156/64
Anspruch auf Grundbuchberichtigung - Beurkundung einer Auflassungsvollmacht - …
Auszug aus BayObLG, 17.07.1980 - BReg. 1 Z 69/80
Die Umstände des Einzelfalles können jedoch, insbesondere bei einer unwiderruflichen Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB im Fall der Veräußerung oder des Erwerbs von Grundstücken ( § 313 Satz 1 BGB ), die notarielle Beurkundung einer solchen unbeschränkten Vollmachtserteilung erforderlich machen (vgl. BGH Betrieb 1979, 1226; WM 1965, 1006 f.; OLG Hamm JMBL NRW 1964, 54;… Soergel Rdnr. 35, Staudinger Rdnr. 34, je zu § 181 BGB ).
- BGH, 29.09.1955 - II ZR 225/54
Unechter Satzungsbestandteil
Auszug aus BayObLG, 17.07.1980 - BReg. 1 Z 69/80
Nicht jede Änderung der Vertretungsbefugnis ist sonach eine Satzungsänderung; was materiell nicht zur Satzung gehört und nur formell mit dem Gesellschaftsvertrag verbunden ist, kann ohne Beachtung der Vorschriften des § 53 GmbHG aufgehoben oder geändert werden ( BGHZ 18, 205 /207 f. - LM Nr. 4 zu § 47 GmbHG mit Anm. von Fischer;… Hachenburg GmbHG 6. Aufl. § 53 Anm. 1). - BGH, 19.11.1979 - II ZR 197/78
Nachweis des Insichgeschäfts bei Einmann-Gesellschafter
Auszug aus BayObLG, 17.07.1980 - BReg. 1 Z 69/80
§§ 47, 48 GmbHG ), auch außerhalb einer Gesellschafterversammlung, ja selbst durch schlüssiges Verhalten der Gesellschafter, erfolgen kann; für die Willensbildung einer GmbH wird danach weitgehend auf die Einhaltung von Förmlichkeiten verzichtet, wenn diese der Umstände wegen keinen vernünftigen Sinn haben (vgl. BGHZ 75, 358 /362; BGH WM 1971, 1082 /1084;… Sudhoff Der Gesellschaftsvertrag der GmbH 4. Aufl. S. 199 f.; Hübner Interessenkonflikt und Vertretungsmacht S. 240). - BGH, 25.10.1962 - II ZR 188/61
Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GmbH
Auszug aus BayObLG, 17.07.1980 - BReg. 1 Z 69/80
Der Parteiwille oder die Umstände des einzelnen Falles entscheiden darüber, ob etwas zum echten Inhalt der Satzung und damit zur MittBayNot 1980 Heft 5 bindenden Gesellschaftsregel gemacht worden ist, deren Änderung dem § 53 GmbHG genügen muß ( BGHZ 38, 155 /161;… Hachenburg GmbHG 7. Aufl. § 3 Rdnr. 41;… Scholz GmbHG 4. Aufl. § 53 Anm. 12;… Baumbach/Hueck GmbHG 13. Aufl. Üb 1 B § 53;… Fischer aaO). - BGH, 17.05.1971 - III ZR 53/68
Rechtsnatur der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens
Auszug aus BayObLG, 17.07.1980 - BReg. 1 Z 69/80
§§ 47, 48 GmbHG ), auch außerhalb einer Gesellschafterversammlung, ja selbst durch schlüssiges Verhalten der Gesellschafter, erfolgen kann; für die Willensbildung einer GmbH wird danach weitgehend auf die Einhaltung von Förmlichkeiten verzichtet, wenn diese der Umstände wegen keinen vernünftigen Sinn haben (vgl. BGHZ 75, 358 /362; BGH WM 1971, 1082 /1084;… Sudhoff Der Gesellschaftsvertrag der GmbH 4. Aufl. S. 199 f.; Hübner Interessenkonflikt und Vertretungsmacht S. 240). - OLG Stuttgart, 10.12.1979 - 8 W 398/79
Anmeldung einer GmbH, deren Gegenstand die Führung eines Handwerksbetriebes ist
Auszug aus BayObLG, 17.07.1980 - BReg. 1 Z 69/80
(Leitsatz nicht amtlich) OLG Stuttgart, Beschluß vom 10.12.1979 - 8 W 398/79 mitgeteilt von Notar Christoph Rehle, Neu-Ulm.
- OLG Nürnberg, 12.02.2015 - 12 W 129/15
Handelsregisterverfahren: Notwendige Bestimmtheit der Anmeldung zur Eintragung …
Die Gestattung kann entweder in der Satzung oder durch das Beschlussorgan erfolgen, soweit dafür - wie hier der Fall - eine Grundlage in der Satzung besteht (BayObLG, DB 1984, 1517; BayObLG, MittBayNot 1980, 170;… MünchKomm-GmbHG/Stephan/Tieves, § 35 Rdnr. 183). - BGH, 18.11.1999 - IX ZR 402/97
Amtspflicht eines Notars bei Rücknahme eines Antrags auf Eintragung einer …
Die angemeldete Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens kann daher nur bei entsprechender Satzungsänderung eingetragen werden (BayObLG BB 1980, 1442).Eine nachträgliche allgemeine Befreiung von der Beschränkung des § 181 BGB ist in der Regel dann eine Satzungsänderung gemäß §§ 53, 54 GmbHG, wenn - wie im vorliegenden Falle - der Gesellschaftsvertrag die gesetzliche Einschränkung vorgesehen hatte (BayObLG BB 1980, 1442 f).
- KG, 21.03.2006 - 1 W 252/05
GmbH: Voraussetzung für die Befreiung des Geschäftsführers vom Verbot des …
Als echte Satzungsbestandteile sind nämlich nicht nur die in § 3 Absatz 1 GmbHG genannten Regelungen, sondern auch die nach § 35 Absatz 2 Satz 1 und 2 GmbHG im Gesellschaftsvertrag zu treffenden, von den gesetzlichen Bestimmungen abweichenden abstrakten Regelungen der Vertretungsverhältnisse anzusehen (vgl. BayObLGZ 1980, 209 = BB 1980, 1442;… Scholz/Priester, GmbHG, 9. Aufl., § 53 Rn. 9;… Roth/Altmeppen/Roth, GmbHG, 5. Aufl., § 3 Rn. 1).
- BayObLG, 10.04.1981 - BReg. 1 Z 26/81
Beferiung des alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH von den …
Denn wenn, wie der Bundesgerichtshof nach der damaligen Rechtslage erkannt hat, § 181 BGB für Rechtsgeschäfte des allein geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH mit sich selbst nicht anwendbar war (BGHZ 75, 358; vgl. BayObLGZ 1980, 209/212), so bedurfte es keiner Befreiung des Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB und es war für eine dahingehende Eintragung im Handelsregister kein Raum.(BayObLGZ 1980, 209 ff.) mit eingehender Begründung, auf die verwiesen wird, erkannt, daß die nachträgliche generelle Befreiung des Geschäftsführers einer (mehrgliedrigen) GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB , sofern der Gesellschaftsvertrag hierzu schweigt, in der Regel eine Satzungsänderung ist, die nur unter den Voraussetzungen der §§ 53, 54 GmbHG wirksam wird.
Eine solche Satzungsänderung muß den zwingenden Vorschriften des § 53 GmbHG genügen; sie bedarf insbesondere der notariellen Beurkundung (§ 53 Abs. 2 Satz 1 GmbHG ) und sie wird erst mit der Eintragung der Änderung im Handelsregister wirksam (§ 54 Abs. 3 GmbHG ; BayObLGZ 1980, 209/214 mit weit. Nachw.).
Dem tritt der Senat aus den bereits in seinem Beschluß vom 17.7.1980 (BayObLGZ 1980, 209/212 ff.) dargelegten Gründen, die nach der Gesetzesänderung (§ 35 Abs. 4 GmbHG ) nunmehr auch für die Einmann-GmbH gelten, bei.
- OLG Zweibrücken, 30.10.2000 - 3 W 227/00
Grundbucheintragung - Behördenerklärung - Unterschrift - Zweifel an …
Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten zu 1) bis 5) ergibt sich schließlich bereits aus der Erfolglosigkeit ihrer Erstbeschwerde (vgl. BGH NJW 1994, 1158; BayObLGZ 1980, 209, 301 m.w.N.). - OLG Nürnberg, 05.03.2010 - 12 W 376/10
Anwendbarkeit des neuen Rechts auf eine Handelsregisterbeschwerde; Beschwerde …
Denn dieses Verbot greift nach seinem Sinn und Zweck nicht nur in den Fällen rechtsgeschäftlicher Vertretung, sondern auch und gerade bei organschaftlicher Vertretung (vgl. BGH, Urteil vom 06.10.1960 - II ZR 215/58, BGHZ 33, 189; BayObLG BayObLGZ 1980, 209;… Ellenberger in: Palandt a. a. O. § 181 Rn. 3).Hierbei sind nicht nur die in § 3 Absatz 1 GmbHG genannten Regelungen, sondern auch die nach § 35 Absatz 2 Satz 1 und 2 GmbHG im Gesellschaftsvertrag zu treffenden, von den gesetzlichen Bestimmungen abweichenden abstrakten Regelungen der Vertretungsverhältnisse als echte Satzungsbestandteile anzusehen (vgl. BayObLG BayObLGZ 1980, 209;… Priester/Veil in: Scholz, GmbHG 10. Aufl. § 53 Rn. 9).
- BayObLG, 07.05.1984 - BReg. 3 Z 163/83
Der Einmann-Gesellschafter stellt die Gesellschafterversammlung dar; Erfordernis …
Die Befreiung eines GmbH-Geschäftsführers von dem Verbot, Geschäfte der GmbH mit sich selbst abzuschließen (§ 181 BGB ), ist im Handelsregister einzutragen (BayObLGZ 1979, 182; 1980, 209/212 ff.; 1981, 132/136 f.; 1982, 41/44; OLG Frankfurt Rpfleger 1983, 114 ).Die angemeldete Befreiung der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB ist auch dahin nachzuprüfen, ob sie nach Gesetz und Satzung zulässig und wirksam ist (vgl. BGHZ 87, 59/62; BayObLGZ 1980, 209/213; 1982, 41/46).
- BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 126/81
Befreiung eines Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB
Es handelt sich hier nicht - wie in dem mit Senatsbeschluß vom 10.4.1981 (BayObLGZ 1981, 132/135 f.) entschiedenen Fall - um eine nachträgliche Gestattung des Selbstkontrahierens, die einer Satzungsänderung (§ 53 GmbHG ) bedürfte und erst mit der Eintragung der Änderung im Handelsregister wirksam würde (§ 54 Abs. 4 GmbHG ; BayObLGZ 1981, 132/136 f.; 1980, 209/214, je m. Nachw.), sondern um eine Gestattungsermächtigung im ursprünglichen Gesellschaftsvertrag.Im übrigen hatte es zwar die zur Eintragung angemeldete Befreiung des Geschäftsführers ... von den Beschränkungen des § 181 BGB auch dahin zu prüfen, ob sie nach dem Gesetz und der Satzung zulässig und wirksam ist (vgl. BayObLGZ 1980, 209/213).
- OLG Köln, 02.10.1992 - 2 Wx 33/92
Voraussetzungen der generellen Befreiung des GmbH-Geschäftsführers von § 181 BGB
Rn. 39 Eine solche Abänderung ist damit eine Satzungsänderung, die den zwingenden Vorschriften des § 53 GmbHG genügen muß, also der notariellen Beurkundung bedarf (ebenso BayObLG DNotZ 1981, 185 (188); DB 1984, 1587; OLG Zweibrücken OLGZ 1983, 36 (37); OLG Frankfurt DNotZ 1983, 641; OLG Stuttgart GmbHR 1985, 221;… Rowedder/Koppensteiner, GmbHG, 2. Aufl., § 35 Rn. 26 m.w.N.;… Scholz/Schneider, GmbHG, 7. Aufl., § 35 Rn. 115, 118 m.w.N.). - BayObLG, 14.05.1985 - BReg. 3 Z 41/85
Befreiung des Liquidators einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB
- OLG Celle, 16.08.2000 - 9 W 82/00
Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens; Erforderlichkeit einer formell …
- BFH, 30.08.1995 - I R 128/94
Eine verdeckte Gewinnausschüttung durch die private Nutzung eines Pkw durch die …
- OLG Frankfurt, 08.12.1982 - 20 W 132/82
Anforderungen an die Wirksamkeit einer nachträglichen generellen Befreiung des …
- OLG Zweibrücken, 15.04.1999 - 3 W 60/99
Eintragungshindernis bei Begründung von Wohnungseigentum
- OLG Zweibrücken, 30.12.1981 - 3 W 82/81
Zur Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens bei GmbH
- OLG Stuttgart, 26.11.1984 - 8 W 435/84
Wirksamkeit der Befreiung eines Geschäftsführers einer mehrgliedrigen GmbH vom …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| KG, 31.10.1980 - 1 W 2299/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1835, 1836, 1915
Kosten und Gebühren; Bemessung der Vergütung des berufsmäßigen Nachlaßpflegers. - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.03.1980 - 83 T 115/80
- KG, 31.10.1980 - 1 W 2299/80
Papierfundstellen
- Rpfleger 1981, 194
- OLGZ 1981, 176
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- KG, 12.09.1972 - 1 W 930/72
Auszug aus KG, 31.10.1980 - 1 W 2299/80
Nach der mit der herrschenden Auffassung übereinstimmenden ständigen Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird, besteht bei der Bemessung der Pflegervergütung keine Bindung an bestimmte Vomhundertsätze des verwalteten Vermögens (Senat FamRZ 1968, 488; OLGZ 1973, 130; ebenso etwa OLG Köln NJW 1967, 2408; BayObLG Rpfleger 1975, 222;… Firsching, Nachlaßrecht 5. Aufl. S. 142;… Möhring, Vermögensverwaltung in Vormundschafts- und Nachlaßsachen 5. Aufl. S. 353).Den Umstand, daß der Pfleger von seiner Vergütung auch die anfallende Mehrwertsteuer zu entrichten hat, was bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen ist (vgl. zum Beispiel Senat OLGZ 1973, 130), hat das Landgericht ersichtlich nicht übersehen, zumal der Pfleger bereits mit seiner Erinnerung auf diesen Gesichtspunkt hingewiesen hatte.
- BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75
Berufsvormund
Auszug aus KG, 31.10.1980 - 1 W 2299/80
Die verfassungskonforme Auslegung des Begriffs der Aufwendungen nach § 1835 BGB im Falle berufsmäßiger Ausübung der Vormundschaft oder Pflegschaft entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1980 (NJW 1980, 2179) wirkt sich auf die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu der Bemessung der Vergütung des Nachlaßpflegers nicht aus.Das Bundesverfassungsgericht hat die in § 1835 und § 1836 BGB getroffene Gesamtregelung in einem Urteil vom 1. Juli 1980 (NJW 1980, 2179) einer eingehenden Prüfung unterzogen.
- RG, 14.11.1935 - IV B 64/35
Ist Vermögen im Sinne des § 1836 BGB. der Vermögensbestand ohne Abzug der …
Auszug aus KG, 31.10.1980 - 1 W 2299/80
Die nach § 1836 Abs. 1 S. 1 BGB zu treffende Billigkeitsentscheidung soll den richtigen Ausgleich zwischen dem Schutzbedürfnis des Betreuten und den wirtschaftlichen Belangen des Betreuenden herbeiführen (vgl. RGZ 149, 172, 177), also nicht in erster Linie die wirtschaftlichen Belange des Vormunds oder Pflegers im Auge haben.
- OLG Köln, 17.02.1999 - 2 Wx 62/98
Beschwerde gegen die Bewilligung einer Nachlaßpflegervergütung
1984, 356 f. (357); BayObLG, JurBüro 1986, 88 ff. (88); KG, OLGZ 1981, 176 ff. (179); KG, OLGZ 1988, 281 ff. (283 f.); KG, OLGZ 1991, 1 ff. (3)).BayObLG, NJW-RR 1993, 136 f. (137); KG, OLGZ 1981, 176 ff. (177); KG, OLGZ 1988, 281 ff. (283); KG, OLGZ 1991, 1 ff. (3)).
1984, 356 f. (357); BayObLG, JurBüro 1986, 88 ff. (89); KG, OLGZ 1981, 176 ff. (178); KG, OLGZ 1988, 281 ff. (284); Kuntze in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG , 13. Auflage 1992, § 27 Rdnr. 26 ff.; Bumiller/Winkler, FGG , 6. Auflage 1995, § 27 Anm. 3 c bb, Anm. 4).
Dem Gericht der weiteren Beschwerde ist es dagegen verwehrt, bei rechtsfehlerfreier Ermessensausübung der Tatsacheninstanz die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Vergütung zu überprüfen und die Vergütung nach eigenem Ermessen festzusetzen (BayObLG, NJW-RR 1989, 136 f. (137); KG, OLGZ 1981, 176 ff. (178 f.)).
- KG, 15.11.1994 - 1 W 3454/94
Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers bei Mittellosigkeit des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 21.04.1983 - BReg. 3 Z 102/82
Anforderungen an die Berechnung der Vergütung eines Vormunds; Anforderungen an …
Der gleichen Auffassung ist ersichtlich auch das Kammergericht in seinem Beschluß vom 31.10.1980 (OLGZ 1981, 176/180), wenn es ausführt, daß die Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB dazu bestimmt ist, neben der eigentlichen Tätigkeit des Vormunds oder Pflegers auch dessen allgemeinen Verwaltungsaufwand und die mit der Tätigkeit notwendig verbundene Zeitversäumnis abzugelten.Bei der hier gegebenen Sachlage besteht kein Anlaß, den Fragen nachzugehen, ob bei geringem Vermögen eine Vergütung zu bewilligen wäre, bei der die anteiligen Bürounkosten und der Zeitaufwand teilweise ungedeckt bleiben müssen und ob dann der Weg über § 1835 BGB zu eröffnen wäre, wie das Kammergericht (OLGZ 1981, 176) meint.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".