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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5068
OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96 (https://dejure.org/1996,5068)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.02.1996 - 20 W 25/96 (https://dejure.org/1996,5068)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Februar 1996 - 20 W 25/96 (https://dejure.org/1996,5068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Weitere Beschwerde in Vergütungssachen, Zurückverweisung durch Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 819
  • Rpfleger 1996, 287
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (30)

  • BayObLG, 16.04.1992 - 3Z BR 8/92

    Bindung einer landgerichtlichen Beschwerdeentscheidung in Verfahren der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96
    Denn das Amtsgericht war an die der Aufhebung des Beschlusses vom 28.8.1995 zugrundeliegende tatsächliche und rechtliche Beurteilung durch das Landgericht auch dann gebunden, wenn diese Beurteilung rechtlich nicht zutreffend gewesen sein sollte (BayObLG Rpfleger 1992, 432 und FamRZ 1993, 602/603;… Keidel/Kuntze a.a.O. Rn. 8, Bassenge/ Herbst a.a.O. FGG Rn. 15, Rn. 15, je zu § 25).

    Da der landgerichtliche Beschluß vom 21.9.1995 nicht mit der weiteren Beschwerde angefochten worden war, ist auch das Landgericht an seine Beurteilung der Sach- und Rechtslage in jenem Beschluß wie die erste Instanz gebunden gewesen, nachdem es erneut mit der Beschwerde der Landeskasse vom 27.11.1995 in dieser Sache befaßt worden war (BayObLG Rpfleger 1992, 432;… Bassenge/Herbst a.a.O. FGG § 23 Rn. 11 und § 25 Rn. 16).

    Das bedeutet, daß auch das Rechtsbeschwerdegericht im gleichen Umfang wie die Erstinstanz und das Beschwerdegericht gebunden ist, wenn die vom Landgericht ausgesprochene Zurückverweisung nicht angefochten wurde und die Sache nach erneuter Entscheidung der Erstinstanz und des Beschwerdegerichts an das Rechtsbeschwerdegericht gelangt (BGHZ 15, 122; BayObLG Rpfleger 1992, 432 und FamRZ 1993, 602;… Bassenge/Herbst a.a.O. § 25 FGG Rn. 17).

  • OLG Schleswig, 18.03.1994 - 2 W 161/93

    Betreuter; Mittellosigkeit; Ermittlung; Einkommensgrenze ; Sozialhilfe; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96
    In diesem Fall steht die Rechtsmittelbeschränkung gemäß § 16 ZSEG der Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde nicht entgegen (OLG Schleswig BtPrax 1994, 139 = FamRZ 1994, 1332 Ls; OLG Köln FamRZ 1994, 1334 = Rpfleger 1994, 417; BayObLGZ 1995, 212).

    Die Frage der Mittellosigkeit (zur Bestimmung dieses Begriffs vgl. BayObLG BtPrax 1994, 173 und 1995, 217; BayObLGZ 1994, 212; BayObLG FamRZ 1995, 1375; OLG Hamm FamRZ 1995, 50; OLG Schleswig BtPrax 1994, 139 = a.a.O.; LG Itzehoe BtPrax 1995, 146; LG Oldenburg FamRZ 1995, 494 = Rpfleger 1995, 504 Ls;… Damrau/ Zimmermann a.a.O. § 70 b Rn. 10 f) ist nach allgemeiner Meinung von Amts wegen aufzuklären (OLG Schleswig BtPrax 1994, 139 = a.a.O. und FamRZ 1995, 49/50 = a.a.O.; LG Frankfurt Rpfleger 1992, 433 = FamRZ 1993, 218 mit Anm. Bienwald, LG Oldenburg FamRZ 1994, 1331;… Palandt/Diederichsen a.a.O. § 1835 Rn. 16;… Damrau/Zimmermann a.a.O. § 70 b FGG Rn. 10 g).

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 169/92

    Beschwerdeverfahren; Vormundschaftsgericht; Beschwerdegericht; Verfahrenspfleger; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96
    Denn das Amtsgericht war an die der Aufhebung des Beschlusses vom 28.8.1995 zugrundeliegende tatsächliche und rechtliche Beurteilung durch das Landgericht auch dann gebunden, wenn diese Beurteilung rechtlich nicht zutreffend gewesen sein sollte (BayObLG Rpfleger 1992, 432 und FamRZ 1993, 602/603;… Keidel/Kuntze a.a.O. Rn. 8, Bassenge/ Herbst a.a.O. FGG Rn. 15, Rn. 15, je zu § 25).

    Das bedeutet, daß auch das Rechtsbeschwerdegericht im gleichen Umfang wie die Erstinstanz und das Beschwerdegericht gebunden ist, wenn die vom Landgericht ausgesprochene Zurückverweisung nicht angefochten wurde und die Sache nach erneuter Entscheidung der Erstinstanz und des Beschwerdegerichts an das Rechtsbeschwerdegericht gelangt (BGHZ 15, 122; BayObLG Rpfleger 1992, 432 und FamRZ 1993, 602;… Bassenge/Herbst a.a.O. § 25 FGG Rn. 17).

  • LG Duisburg, 17.05.1999 - 22 T 63/99

    Festsetzung eines Auslagenersatzes gegen eine Staatskasse; Anordnung einer …

    Rn. 28 OLG Frankfurt am Main mit Beschluß vom 01.02.1996 (FamRZ 1996, 819, 821) vertretenen Auffassung an, denn es entspricht Sinn und Zweck der §§ 1835 Abs. 4 Satz 1, 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB a.F., die immer dann haften zu lassen, wenn aus dem Vermögen des Betroffenen keine Gelder entnommen werden können (OLG Frankfurt am Main, a.a.0.).
  • LG Zwickau, 25.09.2008 - 9 T 305/08

    Unaufklärbare Vermögensverhältnisse des Betreuten - Staatskasse haftet für …

    Denn die Staatskasse muss immer dann haften, wenn aus dem Vermögen der Betroffenen keine Gelder entnommen werden können ( OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 819 ff.m.w.N.).
  • OLG München, 23.10.2015 - 4 UF 1299/15

    Kein Beschwerderecht der Ehefrau und Alleinerbin des Verstorbenen im postmortalen …

    Zwar ist das Beschwerdegericht im Falle einer Aufhebung der Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszugs und einer Zurückverweisung der Sache an das erstinstanzliche Gericht bei der erneuten Befassung mit derselben Sache bei einer Beschwerde gegen die neuerliche Entscheidung an seine erste Entscheidung gebunden (BGHZ 15, 122;… Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl. Rd. 30 zu § 69;… Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 3. Aufl. Rd. 19 zu § 69; BayObLG FamRZ 1996, 436; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 819).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2022 - 3 W 82/22

    Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegers; Begriff des mittellosen Nachlasses; …

    Die Frage der Mittellosigkeit ist dabei von Amts wegen aufzuklären (OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.02.1996 - 20 W 25/96, FamRZ 1996, 819 ff = MDR 1996, 497).
  • LG Mönchengladbach, 10.01.2007 - 5 T 416/06

    Erlöschen des Anspruchs auf Betreuervergütung 15 Monate nach Entstehung des …

    Denn die subsidiäre Haftung der Staatskasse kommt nicht erst dann in Betracht, wenn unzweifelhaft feststeht, dass der Betreute mittellos ist, sondern auch schon dann, wenn sich im Rahmen der Amtsaufklärung die Mittellosigkeit nicht positiv feststellen lässt (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.02.1996, FamRZ 1996, 819).
  • OLG Oldenburg, 25.06.1996 - 5 W 84/96

    Voraussetzungn für das Erfüllen eines Vergütungsanspruchs einer Berufsbetreuerin …

    Diese gesetzliche Pflicht umfasst insbesondere auch die Ermittlung der Einkommens- und Vermögenssituation von Betreuten, wenn es um die Frage der Mittellosigkeit geht und damit, gegen wen sich der Vergütungsanspruch des Betreuers richtet (vgl. nur OLG Frankfurt BtPrax 1996, 108, 110 m.v.w.N.).
  • OLG Köln, 22.07.1996 - 16 Wx 145/96

    Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß zur Vergütung eines Ergänzungspflegers

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist vorrangig die Frage, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Staatskasse vorliegen; in einem solchen Fall greift der Ausschluß der weiteren Beschwerde nicht ein (vergleiche Oberlandesgericht Köln, FamRZ 1994, Seite 1334; Oberlandesgericht Frankfurt FamRZ 1996, Seite 819, 820).
  • OLG Köln, 15.01.1997 - 16 Wx 7/97
    Die Landeskasse ist nach dieser Bestimmung immer dann zum Aufwendungsersatz verpflichtet, wenn die vom Pfleger oder Vormund berechneten Kosten nicht dem Vermögen des Mündel entnommen werden können (OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 819 (821); Bienwald FamRZ 1993, 219).
  • BayObLG, 27.12.1996 - 3Z BR 274/96
    Die Folgen aus der Nichtaufklärbarkeit des Unterhaltsanspruchs treffen die Staatskasse (vgl. OLG Frankfurt MDR 1996, 497 ).
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dejure.org Übersicht OLG Frankfurt

Rechtsprechung
   BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,329
BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95 (https://dejure.org/1995,329)
BayObLG, Entscheidung vom 23.11.1995 - 3Z BR 296/95 (https://dejure.org/1995,329)
BayObLG, Entscheidung vom 23. November 1995 - 3Z BR 296/95 (https://dejure.org/1995,329)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Tätigkeiten nach dem Tode des Betreuten, maßgeblicher Zeitpunkt für Mittellosigkeit

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vergütung eines Betreuers; Vergütunganspruch gegen die Staatskasse bei Mittellosigkeit; Geltendmachung des Vergütungsanspruchs gegen die Erben

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 286
  • FGPrax 1996, 25
  • FamRZ 1996, 372
  • Rpfleger 1996, 287
  • BayObLGZ 1995 Nr. 72
  • BayObLGZ 1995, 395
 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 21.06.1990 - BReg. 3 Z 58/90
    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
    Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1983, 96, 98; 1986, 448, 450 und 452; 1990, 184, 186; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318; vgl. Palandt/Diederichsen § 1836 Rn.4).

    Dabei sind der zeitliche Aufwand des Betreuers, die Bedeutung und die Schwierigkeit der ihm obliegenden Geschäfte und der sich hieraus ergebende Grad der Verantwortung und alle sonstigen Umstände des Falles zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1986, 448, 450; 1990, 184, 185; vgl. auch Palandt/Diederichsen § 1836 Rn.4 - 6).

    Der Grundsatz des Verbots der Schlechterstellung, der auch im Vergütungsverfahren gilt (vgl. BayObLGZ 1995, 35, 37; 1990, 184, 188) hindert den Senat zu überprüfen, ob nicht ein höherer Stundensatz für die Betreuerin angemessen wäre.

  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
    Die Vergütung muß über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar für einen Berufsbetreuer erbringen (BayObLGZ 1995, 35, 39).

    Der Grundsatz des Verbots der Schlechterstellung, der auch im Vergütungsverfahren gilt (vgl. BayObLGZ 1995, 35, 37; 1990, 184, 188) hindert den Senat zu überprüfen, ob nicht ein höherer Stundensatz für die Betreuerin angemessen wäre.

  • BayObLG, 06.11.1986 - BReg. 3 Z 79/86

    Berechnung der Vergütung eines Gebrechlichkeitspfleger

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
    Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1983, 96, 98; 1986, 448, 450 und 452; 1990, 184, 186; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318; vgl. Palandt/Diederichsen § 1836 Rn.4).

    Dabei sind der zeitliche Aufwand des Betreuers, die Bedeutung und die Schwierigkeit der ihm obliegenden Geschäfte und der sich hieraus ergebende Grad der Verantwortung und alle sonstigen Umstände des Falles zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1986, 448, 450; 1990, 184, 185; vgl. auch Palandt/Diederichsen § 1836 Rn.4 - 6).

  • BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 171/93

    Vergütung; Betreuer; Umfang des Aktivvermögens; Höhe der Einkünfte; Liquide …

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
    Die Beteiligte zu 2 kann als Miterbin durch die Festsetzung der Vergütung im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG in ihren Rechten verletzt sein, da sie gemäß § 1967 BGB für die Vergütung der Betreuerin mithaftet (BayObLG FamRZ 1994, 317).

    Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1983, 96, 98; 1986, 448, 450 und 452; 1990, 184, 186; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318; vgl. Palandt/Diederichsen § 1836 Rn.4).

  • BayObLG, 24.05.1989 - BReg. 3 Z 25/89

    Anordnung einer Pflegschaft; Antrag auf Bewilligung einer Vergütung für die …

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
    a) Das Vormundschaftsgericht kann die Vergütung des Betreuers auch nach dem Tod des Betroffenen festsetzen (vgl. BayObLGZ 1989, 169, 171).

    Insoweit ist ein Ermessen des Vormundschaftsgerichts nicht mehr gegeben (vgl. BayObLGZ 1989, 169, 172;… Bienwald Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1836 Rn. 10).

  • BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 158/93

    Betreuer; Aufwendungen; Festsetzung; Vergütung; Vermögende Betreuer; Stundensatz; …

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
    Der zugebilligte Stundensatz von 40 DM für einen Berufsbetreuer liegt an der untersten Grenze des Vertretbaren (vgl. BayObLGZ 1993, 323, 324).
  • BayObLG, 21.04.1983 - BReg. 3 Z 102/82

    Anforderungen an die Berechnung der Vergütung eines Vormunds; Anforderungen an …

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
    Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1983, 96, 98; 1986, 448, 450 und 452; 1990, 184, 186; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318; vgl. Palandt/Diederichsen § 1836 Rn.4).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
    (2) Diese Meinung ist nach Auffassung des Senats durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1.7.1980 (BVerfGE 54, 251) jedenfalls für die Vergütung des Berufsbetreuers (vgl. hierzu BayObLGZ 1995 Nr. 63) überholt, da diesem das Bundesverfassungsgericht stets einen Anspruch auf angemessene Entschädigung zugebilligt hat: "In einem solchen Fall ist der Grundsatz der Unentgeltlichkeit nicht nur mit Art. 12 Abs. 1 GG, sondern auch mit dem im Rahmen dieses Grundrechts zu berücksichtigenden Gleichheitsgebot unvereinbar" (…BVerfG aaO. S. 271).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZB 20/72

    Schutzmaßnahmen in einem elterlichen Gewaltverhältnis

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
    (3) Eine Vorlagepflicht gemäß § 28 Abs. 2 FGG besteht nicht, da die Abweichung von der Meinung des BGH auf einer Rechtsänderung beruht (BGH NJW 1973, 417;… Bassenge/Herbst § 28 FGG Rn. 5).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
    Für die Frage, ob dem Betreuer wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen den Betroffenen oder wegen dessen Mittellosigkeit gegen die Staatskasse zusteht, ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (§ 23 FGG; BGH NJW 1980, 891, 892; BayObLGZ 1964, 71, 73;… Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 23 Rn. 2;… Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 23 Rn. 2;… Jansen FGG 2. Aufl. § 23 Rn. 12).
  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger …

  • BGH, 22.11.1974 - IV ZR 195/73

    Umsatzsteuerpflicht für eine Vergütung, die ein Rechtsanwalt als Vormund erhält - …

  • OLG Köln, 13.12.1993 - 26 WF 152/93

    Prozeßkostenhilfe; Entscheidung; Scheidungsverfahren; Steigerung der …

  • LG München I, 17.11.1994 - 13 T 15003/94
  • LG Kleve, 20.06.1995 - 4 T 172/95

    Vergütung aus dem Nachlaß des Betreuten

  • RG, 17.01.1930 - III 160/29

    Ist der Beschluß, durch den das Vormundschaftsgericht dem Pfleger eine Vergütung …

  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 461/11

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist für den auf die Staatskasse übergangenen …

    Rn. 15 Der Vergütungsanspruch des Betreuers entsteht mit der Ausübung seiner jeweiligen Amtstätigkeit (BayObLG FamRZ 1996, 372, 373;… MünchKomm-BGB/Wagenitz 5. Aufl. § 1836 Rn. 43;… vgl. auch Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. Anh. zu § 1836 BGB § 1 VBVG Rn. 11).
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 605/10

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist des auf die Staatskasse übergangenen …

    Rn. 16 Der Vergütungsanspruch des Betreuers entsteht mit der Ausübung seiner jeweiligen Amtstätigkeit (BayObLG FamRZ 1996, 372, 373;… MünchKomm-BGB/Wagenitz 5. Aufl. § 1836 Rn. 43;… vgl. auch Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. Anh. zu § 1836 BGB § 1 VBVG Rn. 11).
  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Es besteht kein Anlaß, den Nachlaß und damit den (oft nicht einmal bekannten) Erben, dessen Vermögensverhältnisse bei der Nachlaßpflegschaft wie dargelegt auch im übrigen für die Frage der Mittellosigkeit nicht berücksichtigt werden, auf Kosten der Allgemeinheit zu entlasten (vgl. BayObLGZ 1995, 395/398).
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dejure.org Übersicht BayObLG

Rechtsprechung
   BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2142
BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95 (https://dejure.org/1996,2142)
BayObLG, Entscheidung vom 19.02.1996 - 3Z BR 350/95 (https://dejure.org/1996,2142)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Februar 1996 - 3Z BR 350/95 (https://dejure.org/1996,2142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836a; FGG § 28 Abs. 2; ZSEG § 16 Abs. 2
    Weitere Beschwerde im Verfahren der Festsetzung der Aufwandsentschädigung, wenn die Inanspruchnahme der Staatskasse begehrt wird

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Weitere Beschwerde in Verfahren über Aufwandsentschädigung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermittlung der Vergütung für Betreuungsleistungen; Bewilligung einer pauschalen Aufwandsentschädigung für die Mutter eines Betreuten; Geltung der Vorschriften über das Verfahren bei der Entschädigung von Zeugen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1996, 102
  • FamRZ 1996, 1160
  • Rpfleger 1996, 287
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 18/95

    Keine weitere Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen Festsetzung der Vergütung - …

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95
    Hieran sieht er sich aber durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 13.2.1995 (FamRZ 1995, 1599 ) gehindert.

    An einer entsprechenden Entscheidung sieht sich der Senat durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 13.2.1995 - 16 Wx 18/95 - (FamRZ 1995, 1599 ) gehindert.

  • BayObLG, 04.04.1984 - 3 Z 51/84
    Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95
    Diese Bestimmung eröffnet im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde und schließt die weitere Beschwerde grundsätzlich aus (BayObLGZ 1993, 123; BayObLG FamRZ 1994, 1332 ; BayObLG Rpfleger 1984, 270).

    a) Das Oberlandesgericht Köln verweist zwar zu Recht darauf, daß der vorlegende Senat in seinen Beschlüssen vom 4.4.1984 (Rpfleger 1984, 270) und vom 11.11.1992 (JurBüro 1993, 285 ) die Meinung vertreten hat, daß nach § 16 ZSEG gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet, eine weitere Beschwerde deshalb ausgeschlossen sei.

  • OLG Schleswig, 18.03.1994 - 2 W 161/93

    Betreuter; Mittellosigkeit; Ermittlung; Einkommensgrenze ; Sozialhilfe; …

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95
    In diesem Fall steht § 16 ZSEG der Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nicht entgegen (BayObLGZ 1995 Nr. 62 und 63 sowie S. 212; OLG Köln Rpfleger 1994, 417 ; SchlHOLG BtPrax 1994, 139 ).
  • OLG Köln, 22.04.1994 - 2 Wx 50/93

    Beschränkung des Instanzenzuges; Betreuer ; Vormundschaften ; …

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95
    In diesem Fall steht § 16 ZSEG der Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nicht entgegen (BayObLGZ 1995 Nr. 62 und 63 sowie S. 212; OLG Köln Rpfleger 1994, 417 ; SchlHOLG BtPrax 1994, 139 ).
  • BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 183/92

    Weitere Beschwerde; Entscheidung; Landgericht; Verfahrenspfleger; Rechtsanwalt; …

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95
    Diese Bestimmung eröffnet im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde und schließt die weitere Beschwerde grundsätzlich aus (BayObLGZ 1993, 123; BayObLG FamRZ 1994, 1332 ; BayObLG Rpfleger 1984, 270).
  • BayObLG, 11.11.1992 - 3Z BR 145/92

    Weitere Beschwerde im Verfahren auf Bewilligung auf Verfahrenspflegervergütung …

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95
    a) Das Oberlandesgericht Köln verweist zwar zu Recht darauf, daß der vorlegende Senat in seinen Beschlüssen vom 4.4.1984 (Rpfleger 1984, 270) und vom 11.11.1992 (JurBüro 1993, 285 ) die Meinung vertreten hat, daß nach § 16 ZSEG gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet, eine weitere Beschwerde deshalb ausgeschlossen sei.
  • BayObLG, 22.03.1994 - 3Z BR 47/94

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Vormund; Staatskasse; Vergütung; Instanzenzug; …

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95
    Diese Bestimmung eröffnet im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde und schließt die weitere Beschwerde grundsätzlich aus (BayObLGZ 1993, 123; BayObLG FamRZ 1994, 1332 ; BayObLG Rpfleger 1984, 270).
  • BayObLG, 30.07.1997 - 3Z BR 205/97

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers auch bei rückläufigen Betreuungszahlen

    Sie ist nicht durch § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 2 Satz 4, § 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB , § 16 Abs. 2 Satz 3 ZSEG ausgeschlossen, da die Frage, ob der Beschwerdeführer Berufsbetreuer ist, eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Staatskasse betrifft (vgl. BayObLGZ 1995, 332; BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH BtPrax 1997, 29 ).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

    Die Verweisung auf das ZSEG umfaßt nicht die früher gegebene weitere Beschwerde, sofern die Feststellung begehrt wurde, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse - nicht - in Betracht kommt (vgl. BGH BtPrax 1997, 29; BayObLG FamRZ 1996, 1160; BayObLGZ 1995, 212).
  • BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97

    Vergütung berufsspezifischer Dienste durch einen Betreuer

    Es ist insbesondere nicht durch § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB , § 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGHZ 133, 337 ).
  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger …

    Es ist insbesondere nicht durch § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2, § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB , § 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH NJW 1997, 58 ).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 286/97

    Mittellosigkeit des Betreuten bei Eigennutzung belasteter Grundstücke

    Sie ist nicht durch § 16 Abs. 2 ZSEG i.V.m. § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2, § 1836 Abs. 4 BGB ausgeschlossen, weil der Beschwerdeführer die Feststellung begehrt, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse in Betracht kommt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLGZ 1995, 212).
  • BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98

    Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands des Betreuers

    Dieser Ausschluß greift nach dem Sinn der in § 16 Abs. 2 ZSEG getroffenen Regelung allerdings dann nicht ein, wenn die weitere Beschwerde nicht eine Abänderung des im Festsetzungsverfahren zuerkannten Betrages zum Ziel hat, sondern die Feststellung begehrt wird, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse - nicht - in Betracht kommt (BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BayObLGZ 1995, 212).
  • BayObLG, 22.08.1997 - 3Z BR 211/97

    Materielle Rechtskraft der Bewilligung oder Ablehnung einer …

    Nach der inzwischen geänderten Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1995, 212; BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH NJW 1997, 58 ) steht § 16 Abs. 2 ZSEG nicht entgegen.
  • BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96

    Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Miteigentum an nicht selbst genutzter …

    Es ist insbesondere nicht durch § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB , § 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen, da es um die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Staatskasse geht (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH NJW 1997, 58 ).
  • BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98

    Weitere Beschwerde bei Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung

    Dieser Ausschluß greift nach dem Sinn der in § 16 Abs. 2 ZSEG getroffenen Regelung dann nicht ein, wenn die weitere Beschwerde nicht eine Abänderung des im Festsetzungsverfahren zuerkannten Betrages zum Ziel hat, sondern die Feststellung begehrt wird, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse nicht - in Betracht kommt (BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BayObLGZ 1995, 212).
  • BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 37/96

    Bewilligung der Vergütung eines für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge …

    Insbesondere ist die gegen den Beschluß vom 23.11.1995 gerichtete weitere Beschwerde nicht durch § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 2 Satz 4, § 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB , § 16 Abs. 2 Satz 3 ZSEG aus geschlossen, da es auch insoweit um die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Staatskasse geht (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH B.v. 2.10.1996 - XII ZB 37/96).
  • BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98

    Bewilligung einer Vergütung aus der Staatskasse für einen als Berufsbetreuer …

  • BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 24/98

    Weitere Beschwerde gegen die Festsetzung einer Vergütung für einen Betreuer aus …

  • BayObLG, 25.06.1997 - 3Z BR 176/97

    Weitere Beschwerde im Verfahren über Festsetzung der Vergütung des …

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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.02.1996 - 3Z AR 6/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5452
BayObLG, 07.02.1996 - 3Z AR 6/96 (https://dejure.org/1996,5452)
BayObLG, Entscheidung vom 07.02.1996 - 3Z AR 6/96 (https://dejure.org/1996,5452)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 3Z AR 6/96 (https://dejure.org/1996,5452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Abgabe eines Betreuungsverfahrens; Zuständigkeit und Ersatzzuständigkeit bei Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts

Verfahrensgang

  • AG Amberg - 3 AR 107/95
  • AG Schwabach - XVII 123/95
  • BayObLG, 07.02.1996 - 3Z AR 6/96

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1341
  • Rpfleger 1996, 287
  • BayObLGZ 1996 Nr. 6
  • BayObLGZ 1996, 18
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 23.07.1992 - 3Z AR 102/92

    Gewöhnlicher Aufenthalt bei mehrjährigem Klinikaufenthalt

    Auszug aus BayObLG, 07.02.1996 - 3Z AR 6/96
    Durch einen von vornherein nur als vorübergehend angelegten Aufenthalt wird regelmäßig kein gewöhnlicher Aufenthalt begründet (BayObLG NJW 1993, 670 ;… Knittel BtG § 65 FGG Rn. 8).
  • BayObLG, 26.11.1992 - 3Z AR 140/92

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens vor Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 07.02.1996 - 3Z AR 6/96
    Die Abgabe ist auch zulässig, wenn noch kein Betreuer bestellt ist (BayObLGZ 1992, 351).
  • BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
    Auszug aus BayObLG, 07.02.1996 - 3Z AR 6/96
    1. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung zuständig, weil die beteiligten Amtsgerichte in verschiedenen bayerischen Landgerichtsbezirken liegen (§ 65a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG ; vgl. BayObLGZ 1989, 1).
  • BayObLG, 19.12.1972 - Allg. Reg. 43/72
    Auszug aus BayObLG, 07.02.1996 - 3Z AR 6/96
    Da § 4 FGG die Zuständigkeit des zuerst tätig gewordenen Gerichts voraussetzt und ein örtlich unzuständiges Gericht seine Zuständigkeit nicht dadurch begründen kann, daß es in der Sache (im Ergebnis irrtümlich) tätig wird (BayObLGZ 1972, 392, 396), steht auch die genannte Bestimmung der Abgabe an das Amtsgericht Amberg nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   LG Cottbus, 16.11.1995 - 10 T 75/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,16825
LG Cottbus, 16.11.1995 - 10 T 75/95 (https://dejure.org/1995,16825)
LG Cottbus, Entscheidung vom 16.11.1995 - 10 T 75/95 (https://dejure.org/1995,16825)
LG Cottbus, Entscheidung vom 16. November 1995 - 10 T 75/95 (https://dejure.org/1995,16825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Begriff der Mittellosigkeit, Verfügbarkeit von Vermögen, Darlehensvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1996, 287
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 17.12.1992 - 3Z BR 88/92

    Voraussetzungen der Mittellosigkeit i. S. von § 1835 Abs. 3 BGB a. F.

    Auszug aus LG Cottbus, 16.11.1995 - 10 T 75/95
    Hinsichtlich des Schonvermögens ist die Grenze anzuwenden, die sich aus § 88 BSHG ergibt und gegenwärtig 4.500 DM beträgt (…vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 53. Aufl., § 1835 Rdnr. 16; BayObLG in FamRZ 1993, 474).
  • BezG Potsdam, 26.11.1993 - 9 T 12/93
    Auszug aus LG Cottbus, 16.11.1995 - 10 T 75/95
    Eine analoge Anwendung der Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes liegt dabei nahe, weil das Sozialhilferecht und das Betreuungsrecht vergleichbare Regelungsziele haben (vgl. ausführlich dazu BG Potsdam BtPrax 1994, 68).
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