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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.05.1993 - 3Z BR 78/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3670
BayObLG, 27.05.1993 - 3Z BR 78/93 (https://dejure.org/1993,3670)
BayObLG, Entscheidung vom 27.05.1993 - 3Z BR 78/93 (https://dejure.org/1993,3670)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 3Z BR 78/93 (https://dejure.org/1993,3670)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Vollmachtsbetreuung, Verbot der Schlechterstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1896 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuer; Aufgabenkreis; Geltendmachung; Rechte; Betreuter; Bevollmächtigter; Vollmacht; Erteilung; Widerruf

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 872
  • FamRZ 1993, 1249
  • Rpfleger 1994, 336
  • BayObLGZ 1993, 236
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06

    Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines …

    Voraussetzung für die Bestimmung dieses Aufgabenkreises ist das Bestehen einer wirksamen Vollmacht (BayObLG FamRZ 1993, 1249; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245).

    Vor allem aber ist auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten (BayObLG FamRZ 1993, 1249 und 1994, 1550/1551).

  • BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04

    Bestellung eines Überwachungsbetreuers bei Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs

    Voraussetzung für die Bestimmung dieses Aufgabenkreises ist das Bestehen einer wirksamen Vollmacht (BayObLG FamRZ 1993, 1249; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245).

    Vor allem aber ist auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten (BayObLG FamRZ 1993, 1249 und 1994, 1550/1551).

  • OLG München, 30.04.2009 - 33 Wx 81/09

    Rechtliche Betreuung: Beschränkung einer Kontrollbetreuung bei erteilter …

    Voraussetzung für die Bestimmung dieses Aufgabenkreises ist das Bestehen einer wirksamen Vollmacht (BayObLG FamRZ 1993, 1249; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245).

    Vor allem aber ist auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten (BayObLG FamRZ 1993, 1249; 1994, 1550/1551).

  • BayObLG, 03.06.1994 - 3Z BR 18/94

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

    Auf die weitere Beschwerde der Betreuerin hob das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluß vom 27.5.1993 den Beschluß des Landgerichts auf und verwies die Sache zu anderer Behandlung und neuer Entscheidung an das Landgericht zurück (BayObLGZ 1993, 236).

    a) Der Senat hat die jetzt im zweiten Rechtsbeschwerdeverfahren wieder aufgegriffene Frage, ob die Bestellung eines Vollmachtsbetreuers hier erforderlich ist, ob also zusätzlich zu den Voraussetzungen von § 1896 Abs. 1 BGB für den hier angegriffenen Aufgabenkreis auch die Voraussetzungen von § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB vorliegen, bereits in der Entscheidung vom 27.5.1993 geprüft und bejaht (siehe dort - FamRZ 1993, 1249 ; in BayObLGZ 1993, 236 nicht vollständig abgedruckt - unter II 2 a).

  • OLG Schleswig, 27.11.2002 - 2 W 197/02

    Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers

    Das setzt voraus, dass der oder die Betroffene einem anderen Wirksamen eine Vollmacht erteilt hat (vgl. auch BayObLG FamRZ 1993, 1249).
  • OLG Schleswig, 07.11.2002 - 2 W 197/02

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers

    Das setzt voraus, dass die Betroffene einem anderen wirksam eine Vollmacht erteilt hat (vgl. auch BayObLG FamRZ 1993, 1249).
  • BayObLG, 13.06.1994 - 3Z BR 78/94
    Die Erteilung einer umfassenden Vollmacht steht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung bestehen (BayObLG BtPrax 1994, 59; vgl. auch BayObLGZ 1993, 236/238 im Zusammenhang mit der Frage der Bestellung eines Vollmachtsbetreuers).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2736
BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93 (https://dejure.org/1993,2736)
BayObLG, Entscheidung vom 22.07.1993 - 3Z BR 83/93 (https://dejure.org/1993,2736)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juli 1993 - 3Z BR 83/93 (https://dejure.org/1993,2736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Drogenabhängigkeit, Verwahrlosung, Würdigung Sachverständigengutachtens, Hinausgabe von Gutachten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1489
  • Rpfleger 1994, 336
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
    Rechtliches Gehör in Betreuungssachen wird dem Betroffenen in der Regel nur dann ausreichend gewährt, wenn er ein Sachverständigengutachten vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung erhält (BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174//178 und 524/527).

    Grundsätzlich ist einem Betroffenen ein Gutachten vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung zu übergeben (vgl. BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174/178 und 524/527).

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
    : 1. Ein Betreuer kann nur bestellt werden, wenn die Unfähigkeit, seine Angelegenheiten zu besorgen, auf einer psychischen Krankheit (usw.) beruht und die Krankheit oder Behinderung die Fähigkeit zur eigenen Willensbildung erheblich beeinträchtigen (zu dieser Fähigkeit als Voraussetzung vgl. BayObLGZ 1993, 63).

    bb) Das Sachverständigengutachten - und mit ihm das Landgericht - geht auch nicht ausreichend auf die Frage ein, wie sich eine etwa gegebene Drogenabhängigkeit des Betroffenen auf seine Fähigkeit zur Bildung eines eigenen Willens und dessen Berücksichtigung (vgl. BayObLGZ 1993, 63) auswirkt.

  • BayObLG, 30.11.1989 - BReg. 3 Z 153/89
    Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
    Etwas anderes gilt, wenn der Alkoholismus oder die Rauschgiftsucht entweder in ursächlichem Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht, oder ein darauf zurückzuführender Zustand im psychischen Bereich eingetreten ist, der bereits die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG NJW 1990, 774 m. w. Nachw.).

    Voraussetzung ist in solchen Fällen auch nach neuem Recht vielmehr, daß die Alkohol- oder Rauschgiftsucht entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einer geistigen Behinderung steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand im psychischen Bereich eingetreten ist, der bereits die Annahme einer psychischen Krankheit rechtfertigt (vgl. zu § 1910 BGB a. F. BayObLG NJW 1990, 774 und 775; FamRZ 1991, 608).

  • BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86

    Voraussetzungen der vorläufige Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
    Rechtliches Gehör in Betreuungssachen wird dem Betroffenen in der Regel nur dann ausreichend gewährt, wenn er ein Sachverständigengutachten vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung erhält (BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174//178 und 524/527).

    Grundsätzlich ist einem Betroffenen ein Gutachten vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung zu übergeben (vgl. BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174/178 und 524/527).

  • BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 3 Z 163/89

    Bestellung; Verfahrenspfleger; Pflegschaftsverfahren; Wahrnehmung; Rechtliches …

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
    Wird ein Sachverständigengutachten im Verfahren auf Bestellung eines Betreuers berechtigt nicht an den Betroffenen hinausgegeben, dann muß dem Betroffenen ein Verfahrenspfleger bestellt werden (vgl. BayObLGZ 1989, 462/464).

    In einem solchen Fall ist es aber unerläßlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen ( § 67 FGG ; vgl. zum ganzen BayObLGZ 1989, 462/464).

  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88

    Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der …

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
    Das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens darf aber vom Gericht nicht kritiklos übernommen werden, der Richter ist vielmehr zu kritischer Würdigung verpflichtet (vgl. BGH NJW 1982, 2874; FamRZ 1983, 1220; VersR 1985, 1187; NJW 1989, 2948; BayObLG …
  • BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80

    Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
    Das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens darf aber vom Gericht nicht kritiklos übernommen werden, der Richter ist vielmehr zu kritischer Würdigung verpflichtet (vgl. BGH NJW 1982, 2874; FamRZ 1983, 1220; VersR 1985, 1187; NJW 1989, 2948; BayObLG …
  • BGH, 05.05.1983 - III ZR 57/82

    Ausübung der Vormund zur Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs - Schuldhafte …

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
    Das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens darf aber vom Gericht nicht kritiklos übernommen werden, der Richter ist vielmehr zu kritischer Würdigung verpflichtet (vgl. BGH NJW 1982, 2874; FamRZ 1983, 1220; VersR 1985, 1187; NJW 1989, 2948; BayObLG …
  • BGH, 17.09.1985 - VI ZR 12/84

    Klage eines Patienten auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes und …

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
    Das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens darf aber vom Gericht nicht kritiklos übernommen werden, der Richter ist vielmehr zu kritischer Würdigung verpflichtet (vgl. BGH NJW 1982, 2874; FamRZ 1983, 1220; VersR 1985, 1187; NJW 1989, 2948; BayObLG …
  • BayObLG, 08.11.1990 - BReg. 3 Z 121/90
    Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
    Voraussetzung ist in solchen Fällen auch nach neuem Recht vielmehr, daß die Alkohol- oder Rauschgiftsucht entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einer geistigen Behinderung steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand im psychischen Bereich eingetreten ist, der bereits die Annahme einer psychischen Krankheit rechtfertigt (vgl. zu § 1910 BGB a. F. BayObLG NJW 1990, 774 und 775; FamRZ 1991, 608).
  • BVerfG, 20.01.2015 - 1 BvR 665/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs. 1 GG durch gerichtliche …

    Sofern Alkoholismus überhaupt als psychische Krankheit oder körperliche, geistige oder seelische Behinderung im Sinne des § 1896 Abs. 1 BGB angesehen werden kann (…vgl. BTDrucks 15/2494, S. 17; BayObLG vom 22. Juli 1993 - 3 Z BR 83/93 -, FamRZ 1993, S. 1489;… Schwab, in: MünchKomm BGB, 6. Aufl. 2012, § 1896, Rn. 11), vermag dies allein - soll der auch verfassungsrechtlich fundierte Schutzzweck des § 1896 Abs. 1 Buchstabe a BGB nicht leer laufen - nicht ohne Weiteres auch die Unbeachtlichkeit eines der Betreuung entgegenstehenden Willens bedeuten.
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei …

    Die Alkohol- oder Trunksucht für sich ist dagegen noch keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, die zum Ausschluss der freien Willensbestimmung führen könnte (BayObLG NJW.1990, 774/775; vgl. auch FamRZ 1993, 1489/1490; NJW-RR 1998, 1014/1015).
  • BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01

    Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens

    Alkoholismus allein ist kein geistiges Gebrechen im Sinne von § 1896 Abs. 1 BGB und rechtfertigt für sich allein noch nicht die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 1993, 1489/1490).

    Er ist vielmehr zur kritischen Würdigung verpflichtet (BayObLG BtPrax 1993, 208/209;… Keidel/Schmidt § 15 Rn. 65).

  • OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05

    Mitteilung des Gutachtens zur Betreuungsbedürftigkeit gegenüber Betroffenem - …

    In einem solchen Fall ist es aber unerlässlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1989, 462/464; BayObLG FamRZ 1993, 1489/1490).

    In diesem Fall kann die rechtzeitige, vollständige Übergabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger jedenfalls dann genügen, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1489/190 und 989/990).

  • BayObLG, 23.08.2002 - 1Z BR 61/02

    Testierfähigkeit bei Alkoholerkrankung mit Tablettenmissbrauch - Amtsermittlung - …

    Zutreffend geht das Landgericht mit dem Sachverständigen davon aus, dass die Alkoholsucht für sich noch keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit ist, die zum Ausschluss der freien Willensbestimmung führt (BayObLG NJW 1990, 774/775; vgl. auch FamRZ 1993, 1489/1490; NJW-RR 1998, 1014/1015).
  • OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07

    Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu …

    Wird ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, so ist dieses dem Betroffenen grundsätzlich in vollständiger Form und rechtzeitig vor seiner Anhörung zu übermitteln (BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLG BtPrax 2003, 175), wird ein mündliches Sachverständigengutachten eingeholt, hat dieses in Anwesenheit des Betroffenen zu geschehen oder, wenn dies aus gesundheitlichen Belangen nicht möglich ist, in Anwesenheit eines bestellten Verfahrenspflegers (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLGZ 2001, 219; BayObLG BtPrax 2003, 175; OLGR München 2006, 191; OLGR München 2006, 784; KGR 2007, 306; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 25 Wx 58/95

    Betreuten über Gutachteninhalt informieren?

    Grundsätzlich ist einem Betreuten ein Gutachten vollständig, schriftlich und, wenn eine persönliche Anhörung stattfinden soll, rechtzeitig vor dem Termin zu übergeben (BayObLG FamRZ 1993, 1489, 1490).
  • OLG München, 20.07.2006 - 33 Wx 151/06

    Kostenfreie Ablichtungen aus Betreuungsakten - schriftliche Anforderung zu …

    Eine Abweichung hiervon kann nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208/209).
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. …

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608/609 und BtPrax 1993, 208 = FamRZ 1993, 1489/1490, je m.w.Nachw.;… Palandt/Diederichsen BGB 53.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.Nachw. vgl. auch Zimmermann, Bayerisches Unterbringungsgesetz 1994 S. 118).
  • KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02

    Notwendigkeit, dem Betroffenen bei einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung …

    Eine solche Beschränkung des rechtlichen Gehörs kommt nur in Betracht, wenn zu befürchten ist, dass die unmittelbare Bekanntgabe der ärztlichen Stellungnahme an den Betroffenen dessen Gesundheit schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden würde (BayObLG, FamRZ 1993, 1489; BayObLG - 3Z BR 076/04 - in iuris).

    In einem solchen Fall ist es dann aber erforderlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen, damit der Betroffene ein Mindestmaß an Rechtsverteidigung entwickeln kann (BayObLG, FamRZ 1993, 1489;… Baur, in Heidelberger Kommentar zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, 2300, § 67 Rn. 80).

  • BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02

    Ehegeschäftsfähigkeit des Betreuten - Anhörung im gerichtlichen Verfahren

  • OLG München, 17.10.2005 - 33 Wx 43/05

    Verfahrenspflegschaft bei unvollständiger Bekanntgabe des …

  • BayObLG, 25.04.1994 - 3Z BR 50/94
  • BayObLG, 30.07.1996 - 3Z BR 149/96

    Persönliche Anhörung zur Vermittlung eines persönlichen Eindrucks vom Betroffenen

  • KG, 28.03.2006 - 1 W 71/06

    Betreuungsverfahren: Beschwerde gegen die Versagung der Akteneinsicht im …

  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

  • OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05

    Erledigung der weiteren Beschwerde über Aufhebung der Betreuung bei zeitnaher …

  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

  • BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03

    Rechtliches Gehör bei nicht nur vorläufiger Unterbringung

  • BayObLG, 21.01.1998 - 3Z BR 453/97

    Anhörung des Betroffenen im Verfahren über die Vergütung eines Betreuers

  • BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 308/94

    Inhaltliche Anforderungen an ein Gutachten zu geschlossenen Unterbringung

  • BayObLG, 26.01.1995 - 3Z BR 366/94

    Rechtliches Gehör des Betroffenen im Betreuungsverfahren

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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4832
BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93 (https://dejure.org/1993,4832)
BayObLG, Entscheidung vom 14.10.1993 - 3Z BR 207/93 (https://dejure.org/1993,4832)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Oktober 1993 - 3Z BR 207/93 (https://dejure.org/1993,4832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Betragsmäßige Beschränkung des Einwilligungsvorbehalts, Würdigung von Sachverständigengutachten, mündliche Anhörung, Amtsarzt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1903

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung; Betrag; Geringfügigkeitsgrenze; Einwilligungbedürftige Angelegenheiten; Geschäftsunfähigkeit; Willen

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 173
  • FamRZ 1994, 1135
  • Rpfleger 1994, 336
  • BayObLGZ 1993 Nr. 82
  • BayObLGZ 1993, 346
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat ( § 25 FGG ), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f.).

    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat ( § 25 FGG ), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m. w. Nachw.).

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93
    : 1. Für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts muß feststehen, daß der Betroffene insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 63).

    Es muß allerdings feststehen, daß der Betroffene insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 63;… Knittel, BtG BGB § 1903 Abschn. IV Rn. 17); diese Voraussetzung ist vom Landgericht ausreichend festgestellt.

  • BayObLG, 15.04.1993 - 3Z BR 69/93

    Verfahrenspfleger; Bestellung; Beschwerdeinstanz; Beschluß; Zivilkammer; …

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93
    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers durch den Vorsitzenden einer Kammer beim Landgericht ist unwirksam (BayObLGZ 1993, 164).

    c) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen durch das Landgericht ist zwar unwirksam; denn sie erfolgte nicht durch das Kollegium, sondern durch den Vorsitzenden (vgl. dazu BayObLGZ 1993, 164).

  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87

    Verfahren über die vorläufige Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93
    Die Amtsärzte der Gesundheitsämter (hier: Leitender Medizinaldirektor) haben regelmäßig die erforderliche Sachkunde (BayObLGZ 1987, 236).

    Die Amtsärzte der Gesundheitsämter haben regelmäßig die erforderliche Sachkunde (BayObLGZ 1987, 236).

  • BayObLG, 20.09.1990 - BReg. 3 Z 103/90

    Bestehen einer Pflegschaft mit dem Wirkungskreis Aufenthaltsbestimmung, Zuführung …

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93
    Ohne Belang im Zusammenhang mit der vorliegenden Rechtsbeschwerde ist auch die Frage, ob der Betroffene ausreichend Taschengeld erhält (vgl. dazu BayObLGZ 1990, 249); das ist eine Frage der Führung der Betreuung, nicht der Bestellung eines Betreuers.
  • BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97

    Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des …

    Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346/347; Dodegge NJW 1995, 2389/2394).
  • BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94

    Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung

    Die hiergegen gerichtete weitere Beschwerde des Betroffenen wies das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluß vom 14.10.1993 (BayObLGZ 1993, 346) zurück.

    Er kann auch seinen Willen in den bestimmten Aufgabenkreisen des Betreuers nicht frei bestimmen (vgl. BayObLGZ 1993, 346/347 - entschieden zu demselben Betreuungsverfahren).

  • BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96

    Tatrichterliche Darlegungen zur Sachkunde von Amtsärzten bei Erstellung von …

    Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346/347; Dodegge NJW 1995, 2389/2394).
  • BayObLG, 02.03.1995 - 3Z BR 309/94

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

    Der Senat hat deshalb etwa eine Beschränkung des Einwilligungsvorbehalts auf Rechtsgeschäfte, die Verpflichtungen von mehr als 500 DM zum Gegenstand haben, als zulässig angesehen (BayObLGZ 1993, 346;… vgl. auch Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. § 1903 Rn. 13).
  • BayObLG, 04.05.1995 - 3Z BR 46/95

    Einwilligungsvorbehalt bei einem Geschäftsunfähigen möglich

    a) Ein Einwilligungsvorbehalt darf nur angeordnet werden, soweit dies erforderlich ist zur Abwendung einer erheblich Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen (§ 1903 Abs. 1 BGB ; BayObLGZ 1993, 346/347).
  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der …

    Ein Betreuer darf nur bestellt, ein Einwilligungsvorbehalt darf nur angeordnet werden, wenn der Betroffene nach den Feststellungen des Tatsachengerichts nicht in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen (BayObLGZ 1994, 209 und 1994, 387; 1993, 63; 1993, 346/347).
  • BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96

    Zurückverweisung wegen Begründungsmängeln der Beschwerdeentscheidung

    Auch eine solche Anordnung setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148. Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346, 347; Dodegge NJW 1995, 2389, 2394; Palandt/Diederichsen BGB 55.Aufl. § 1903 Rn.5).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

    Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346/347; Dodegge NJW 1995, 389/2394; Palandt/Diederichsen § 1903 Rn.5).
  • BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 109/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im …

    Das Amtsgericht war in diesem Zusammenhang berechtigt, einen Grenzbetrag festzusetzen, bei dessen überschreiten der Einwilligungsvorbehalt wirksam wird (vgl. BayObLGZ 1993, 346;… Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1903 BGB Rn. 32).
  • BayObLG, 01.12.1999 - 3Z BR 304/99

    Einwilligungsvorbehalt bei einer Betreuung

    Ein Einwilligungsvorbehalt kommt grundsätzlich auch in Betracht, wenn der Betroffene geschäftsunfähig ist (vgl. BayObLGZ 1993, 346/347; BayObLG BtPrax 1994, 136 ; OLG Düsseldorf BtPrax 1993, 175/176;… Staudinger/Bienwald BGB (1999) § 1903 Rn. 33, 36).
  • BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02

    Beschwerdefrist bei Anordnung des Einwilligungsvorbehalts - Voraussetzungen der …

  • BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99

    Verlängerung eines Einwilligungsvorbehalts

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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93   

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https://dejure.org/1993,3961
BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93 (https://dejure.org/1993,3961)
BayObLG, Entscheidung vom 06.05.1993 - 3Z BR 79/93 (https://dejure.org/1993,3961)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Mai 1993 - 3Z BR 79/93 (https://dejure.org/1993,3961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Unterbringungsähnliche Maßnahmen bei Untergebrachten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1906

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterbringung; Betreuter; Betreuer; Betreuung; Willensbestimmung; Besserung; Erziehung; Selbstschädigung; Fixieren am Bett; Genehmigung; Vormundschaftsgericht; Zusatz

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 649
  • FamRZ 1994, 721
  • Rpfleger 1994, 336
  • BayObLGZ 1993, 208
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93
    Eine zur Vermeidung einer Selbstschädigung genehmigte Freiheitsentziehung durch mechanische Vorrichtungen über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig setzt voraus, daß der Betreute auf Grund seiner Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Ergänzung zu BayObLGZ 1993, 18).

    Ebenso wie für eine solche (BayObLGZ 1993, 18/19) darf die Genehmigung deshalb zur Vermeidung einer Selbstschädigung auch für die genannten mechanischen Vorrichtungen nur erteilt werden, wenn der Betreute auf Grund seiner Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann.

  • AG Hannover, 05.05.1992 - 62 XVII L8
    Auszug aus BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93
    Nach nahezu einhelliger Auffassung des Schrifttums verlangt eine verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes aber auch dann, wenn der Betreute mit gerichtlicher Genehmigung bereits untergebracht ist, grundsätzlich eine weitere gerichtliche Genehmigung, wenn ihm durch mechanische Vorrichtungen für einen längeren Zeitraum oder regelmäßig über die bloße Unterbringung hinaus die Freiheit entzogen werden soll (…Bienwald, Betreuungsrecht, § 1906 BGB Rn. 68; Dodegge, MDR 1992, 437;… Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein, Das neue Betreuungsrecht, 2. Aufl., Rn. 516;… Münch-Komm/Schwab BGB, 3. Aufl., Rn. 7 und 29, Palandt-Diederichsen, BGB, 52. Aufl., Rn. 18, je zu § 1906; Schumacher, FamRZ 1991, 280/281 f.; in der Rechtsprechung soweit ersichtlich nur AG Hannover, BtPrax 1992, 113;… unklar Soergel/Damrau, BGB, 12. Aufl., Nachträge § 1906 Rn. 21).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 8 U 59/18

    Schmerzensgeld für Fixierung und Zwangsmedikation ohne richterliche Genehmigung

    Dass eine Fixierung nicht von der Genehmigung der Unterbringung als solcher abgedeckt ist, sondern als eigenständige Freiheitsentziehung einer eigenen richterlichen Genehmigung bedarf, entsprach auch vor dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 (2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16, NJW 2018, 2619) der ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - XII ZB 543/11 -, NJW 2012, 3728, 3729; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 06.05.1993 - 3Z BR 79/93 -, FamRZ 1994, 721, 722; Dornis, SchlHA 2011, 156, 157;… Rüping, Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Stand: August 2008, Art. 104, Rdnr. 54;… s. ferner Degenhart, in: Sachs (Hrsg.), Grundgesetz, 5. Aufl. 2009, Art. 104, Rdnr. 6;… Schulze-Fielitz, in: Dreier (Hrsg.), Grundgesetz, Band III, 2. Aufl. 2008, Art. 104, Rdnr. 26).
  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in …

    Der Senat verkennt nicht, dass zufolge des beschränkten Anwendungsbereichs von § 70g Abs. 5 FGG der Vollzug einer von dem Betreuer genehmigten Zwangsmaßnahme keiner weiteren vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung und damit keiner unmittelbaren gerichtlichen Kontrolle unterliegt, sofern nicht zur Durchsetzung des Behandlungszwanges die Bewegungsfreiheit des freiheitsentziehend Untergebrachten durch Maßnahmen nach § 1906 Abs. 4 BGB zusätzlich eingeschränkt werden soll (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 1994, 721, 722 m.w.N.).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10

    Unterbringung des Betreuten: Behandelnder Arzt als Sachverständiger im …

    Rn. 27 Zwar kann die regelmäßige Freiheitsentziehung des untergebrachten Betroffenen durch mechanische Vorrichtungen in entsprechender Anwendung des § 1906 Abs. 4 BGB genehmigt werden (BayObLG FamRZ 1994, 721, 722).
  • OLG Hamburg, 17.11.2020 - 12 UF 101/20

    Anforderungen an die familiengerichtliche Genehmigungsentscheidung zur Fixierung …

    Bereits vor der Einführung der Vorschrift war z.B. eine von einem Betroffenen im Rahmen einer Unterbringung zu duldende Behandlung (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. Februar 2006, XII ZB 236/05, NJW 2006, 1277, juris Rn. 27; BGH…, Beschluss vom 20. Juni 2012, XII ZB 59/12, NJW 2012, 2967, juris Rn. 40) bzw. Fixierungen (vgl. BayOblG, Beschluss vom 6. Mai 1993, 3 ZBR 79/93, FamRZ 1994, 721) so präzise wie möglich anzugeben.
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 44/15

    Betreuung: Erforderlichkeit einer gesonderten Genehmigung für …

    Diese Sichtweise entspricht auch der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und dem Schrifttum (OLG Frankfurt FamRZ 2007, 673; OLG München FamRZ 2005, 1196; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; BayObLG FamRZ 1994, 721, 722;… Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1906 Rn. 94;… Palandt/Götz BGB 74. Aufl. § 1906 Rn. 34;… Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 39;… BeckOK BGB/Gabriele Müller [Stand: November 2014] § 1906 Rn. 21;… Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 80; a. A. LG Baden-Baden FamRZ 2010, 1471; LG Ulm FamRZ 2010, 1764; LG Freiburg FamRZ 2010, 1846).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten; …

    Auch im Fall der Unterbringung ist für Medikationen, die sich als unterbringungsähnliche Maßnahmen im Sinne des § 1906 Abs. 4 BGB darstellen, eine gesonderte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich (BayObLGZ 1993, 208 = BtE 1992/93, 86 (mit weiteren Fundstellen) = FamRZ 1994, 721).

    Die zuständige Behörde im Sinne des § 70d Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 FGG ist im Unterbringungsverfahren zwingend anzuhören (BayObLG FamRZ 1994, 721/722 = BtE 1992/93,150).

    Hierfür wäre trotz Unterbringung eine gesonderte Genehmigung erforderlich (vgl. BayObLG in FamRZ 1994, 721 ff.).

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß die zuständige Behörde im Sinne des § 70 d Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 FGG zwingend anzuhören ist (vgl. BayObLG in FamRZ 1994, 721, 722;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 13. Aufl., § 70 d Rdn. 12).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06

    Unterbringungsähnliche Maßnahme; Betreuung: Genehmigung der Fixierung eines …

    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur zwischenzeitlich weitgehend anerkannt, dass entgegen dem insoweit misslungenen Wortlaut die Vorschrift des § 1906 Abs. 4 BGB auch auf solche Personen anwendbar ist, die bereits freiheitsentziehend untergebracht sind; dies gebietet jedenfalls eine verfassungskonforme Auslegung, da der Eingriff in die Freiheitsrechte insoweit deutlich über die mit der Unterbringung selbst regelmäßig verbundenen Einschränkungen hinausgeht und wird auch durch den Wortlaut des § 70 f Abs. 1 Nr. 2 FGG, der eine konkrete Umschreibung der Unterbringungsmaßnahme erfordert, gestützt (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 139; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118;… HK-BUR/Rink § 1906 BGB Rn. 46;… Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1906 Rn. 23;… MünchKomm/Schwab,BGB, § 1906 Rn. 29;… Damrau/ Zimmermann, Betreuungsrecht, 3.Aufl., § 1906 Rn. 73).

    Insoweit erscheint es fraglich, ob hier eine unterbringungsähnliche Maßnahme über einen längeren Zeitraum beabsichtigt und notwendig war, zumal bereits während der Anhörung von einer Besserung des Zustandes der Betroffenen ausgegangen wurde und eine Lockerung der Fixierung möglich war (vgl. zur Dauer der unterbringungsähnlichen Maßnahme BayObLG BtPrax 1993, 139; Jürgens/Kröger/Marschner, Betreuungsrecht kompakt, Rn 510;… HK-BUR/Rink, § 1906 BGB Rn. 48;… Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1906 BGB Rn. 75).

  • LG Itzehoe, 07.01.2016 - 4 T 4/16

    Unterbringung eines psychisch Kranken in Schleswig-Holstein: Richtervorbehalt für …

    Rn. 26 Diese Sichtweise entspricht auch der ganz überwiegenden Auffassung in der übrigen Rechtsprechung und dem Schrifttum (OLG Frankfurt FamRZ 2007, 673; OLG München FamRZ 2005, 1196; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; BayObLG FamRZ 1994, 721, 722;… Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1906 Rn. 94;… Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 39;… BeckOK BGB/Gabriele Müller [Stand: November 2014] § 1906 Rn. 21;… Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 80; a. A. LG Baden-Baden FamRZ 2010, 1471; LG Ulm FamRZ 2010, 1764; LG Freiburg FamRZ 2010, 1846).
  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93

    Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde; …

    Aus Art. 2 GG wird aber abzuleiten sein, daß die Bestellung eines Betreuers ohne sein Einverständnis nur zulässig ist, wenn der Betroffene aufgrund der festgestellten psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1993, 63 für den Einwilligungsvorbehalt; BayObLGZ 1993, 18 für die Unterbringung; BayObLGZ 1993, 208/209 für unterbringungsähnliche Maßnahmen).
  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung; …

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts erfordern vielmehr sämtliche betreuungsrechtlichen Maßnahmen gegen den Willen des Betroffenen die zusätzliche Feststellung, daß dieser aufgrund der festgestellten psychischen Krankheit (oder geistigen bzw. seelischen Behinderung) seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1993, 63 = FamRZ 1993, 851 für den Einwilligungsvorbehalt; 1993, 18 = FamRZ 1993, 600 für die Unterbringung; 1993, 208, 209 = BtPrax 1993, 139 für unterbringungsähnliche sowie zuletzt BtPrax 1994, 59, 61 für die Betreuerbestellung selbst).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 11 Wx 7/07

    Unterbringung des Betreuten: Zwingende Anhörung der Betreuungsbehörde; …

  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger …

  • AG Bielefeld, 16.09.1996 - 2 XVII B 32
  • LG Berlin, 21.05.2012 - 83 T 163/12

    Betreuung: Zulässigkeit einer betreuungsrechtlichen Unterbringung zur …

  • LG Freiburg, 20.07.2010 - 4 T 133/10

    Unterbringung eines Betreuten: Erforderlichkeit gerichtlicher Genehmigung von …

  • BayObLG, 27.05.1994 - 3Z BR 148/94

    Betreuung; Bett; Fixierung; Maßnahme; Gerichtliche Genehmigung; Einverständnis; …

  • LG Baden-Baden, 23.10.2009 - 3 T 81/09

    Richterliche Genehmigungspflichtigkeit einer unterbringungsähnlichen Maßnahme …

  • BayObLG, 14.07.1994 - 3Z BR 176/94
  • LG Stuttgart, 16.09.1993 - 2 T 764/93

    Betreuungsgesetz; Altersvorsorgevollmacht oder Patiententestament

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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.11.1993 - 1Z BR 73/93   

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https://dejure.org/1993,2624
BayObLG, 16.11.1993 - 1Z BR 73/93 (https://dejure.org/1993,2624)
BayObLG, Entscheidung vom 16.11.1993 - 1Z BR 73/93 (https://dejure.org/1993,2624)
BayObLG, Entscheidung vom 16. November 1993 - 1Z BR 73/93 (https://dejure.org/1993,2624)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Adoption; Adoptionsgesetz; Annahme; Volljähriger; Abkömmling; Annehmender; Angenommener; Gesetzliches Erbrecht

Papierfundstellen

  • DNotZ 1994, 399
  • FamRZ 1994, 853
  • Rpfleger 1994, 336
  • Rpfleger 1994, 338
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Schleswig, 05.12.2011 - 3 Wx 61/11

    Erbrecht des Adoptivkindes in Altfällen

    Es ist nicht ersichtlich und wird in der umfangreich durchgesehenen Rechtsprechung und Literatur - sei es im Umfeld der Entstehung des Adoptionsgesetzes oder in jüngerer Zeit - nicht vertreten, dass der begrenzte Erhalt des gesetzlichen Erbrechtes des Angenommenen gegenüber seinen leiblichen Eltern für Erbfälle nach dem 1. Januar 1977 und zu diesem Zeitpunkt bereits volljährige Angenommene verfassungswidrig sein sollte (vgl. auch ausdrücklich etwa OLG Hamm NJW-RR 2002, 1375, 1376, das darauf hinweist, dass ohnehin in der Literatur zu den Überleitungsregelungen des Adoptionsgesetzes keine Stimmen zu finden sind, die die gesetzliche Regelung explizit für verfassungswidrig halten;… s. auch BVerfG aaO.; BayObLG FamRZ 1994, 853, 854; OLG Frankfurt FamRZ 1995, 1087 ; aus der Literatur zur Einführung des AdoptG - dort speziell zu den Übergangsvorschriften - Kemp DNotZ 1976, 646 ff; Dittman, Rechtspfleger 1978, 277, 284; Engler FamRZ 1976, 584, 593 f;… aus der aktuellen Literatur Damrau, aaO., § 1924 Rn. 15 bis 21; Maurer in MüKo- BGB , 5. A. 2008; Anhang nach § 1772 , Kommentierung der Übergangsregelungen zu Art. 12 § 1 AdoptG;… Leipold in MüKo- BGB , 5. A. 2010, § 1924 Rn. 22 ff;… Werner in Staudinger, BGB , Neubearbeitung 2008, vor §§ 1924 - 1936 Rn. 47;… Stein in Soergel, aaO., § 1924 Rn. 27 f;… Müller/Sieghörner/Emmerling de Oliviera, Adoptionsrecht in der Praxis, 2. A. 2011, S. 134 f).
  • OLG Hamburg, 05.02.2020 - 2 W 2/20

    Auslegung eines Testaments mit einer Organisation (hier: ein Tierpark) als …

    1a Z 60/89">NJW-RR 1991, 6; BayObLG, Beschluss vom 16.11.1993 - 1Z BR 73/93 = FamRZ 1994, 853 (854) = DNotZ 1994, 399; BayObLG ZEV 1994, 47 (49); BayObLG, Beschluss vom 18.12.2003 - 1Z BR 130/02 = ZEV 2004, 200).
  • BayObLG, 18.12.2003 - 1Z BR 130/02

    Auslegung einer für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" der Eheleute in …

    Der wirkliche Wille des Erblassers kann nur Berücksichtigung finden, wenn er in der Verfügung von Todes wegen irgendwie - wenn auch nur versteckt oder andeutungsweise - Ausdruck gefunden hat (sogenannte Andeutungstheorie; BGHZ 80, 242/244; 86, 41/47; BayObLG FamRZ 1994, 853/854;… MünchKomm/Leipold BGB 3. Aufl. Rn. 8 bis 10;… Soergel/Loritz BGB 13. Aufl. Rn. 8 und 9 jeweils zu §§ 2084;… Staudinger/Otte BGB Bearb. 2003 Vorbem. zu §§ 2064 ff. Rn. 28 ff.).
  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96

    Auslegung der Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren …

    Bei den Abkömmlingen der Großeltern väterlicherseits, zu denen die Rechtsbeschwerdeführer gehören, geht der Senat von fünf erbberechtigten Stämmen aus, weil der Mutter der Beteiligten zu 25, die von einem im Jahr 1945 verstorbenen Onkel der Erblasserin adoptiert worden war, kein gesetzliches Erbrecht zustand (Art. 12 § 1 Abs. 1 AdoptG, § 1770 Abs. 1 S. 1 BGB, vgl. BayObLG FamRZ 1994, 853, 854;… Münch-Komm/Leipold BGB 2. Aufl. § 1924 Rn. 18 und 16).
  • BayObLG, 26.04.2002 - 1Z BR 34/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Konkurrenz zwischen notariellem …

    d) Bei der Ermittlung des sachlichen Inhalts des eigenhändigen Testaments vom 20.2.1999 ist das Landgericht zutreffend vom Text der auszulegenden Verfügung ausgegangen, hat aber neben deren Wortlaut auch außerhalb der Testamentsurkunde liegende Umstände berücksichtigt, insbesondere das vorausgegangene notarielle Testament sowie Äußerungen der Erblasserin über den Inhalt ihrer Verfügung (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 853/854; Kipp/Coing Erbrecht 14. Bearb. § 21.IV.1 und 2).
  • BayObLG, 18.07.1997 - 1Z BR 83/97

    Grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei unterlassener …

    Denn es fehlt der nach ganz herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 86, 41, 47 und BayObLG FamRZ 1989, 1006 und 1994, 853, 854) erforderliche Anhaltspunkt in der Testamentsurkunde.
  • OLG Düsseldorf, 05.06.1998 - 7 U 149/97

    Pflichtteilsberechtigung bei einer Adoption mit Auslandsberührung

    Nach Art. 12 § 1 I Adoptionsgesetz 1976 werden in Fällen, in denen der nach dem früheren Recht an Kindes statt Angenommene im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Adoptionsgesetzes volljährig ist, auf das Annahmeverhältnis die Vorschriften des neuen Rechts über die Annahme Volljähriger (§§ 1770, 1771 BGB n.F.) angewandt (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 853; OLG Frankfurt, FamRZ 1995, 1987).
  • OLG Köln, 30.01.1998 - 2 Wx 68/97

    Anordnung der Testamentsvollstreckung über den Nachlaß durch Verfügung von Todes …

    Hierzu darf und muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller dem Tatrichter zugänglichen Nebenumstände, und zwar auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden (vgl. BGHZ 86, 41 [451; BayObLG NJW-RR 1989, 837; BayObLG FamRZ 1994, 853 [854]).
  • BayObLG, 30.12.1999 - 1Z BR 174/98

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Einziehung eines Erbscheins; Auslegung eines …

    Dabei ist zu beachten, daß wegen des für Testamente geltenden Formerfordernisses der Erblasserwille für den Erklärungsinhalt nur maßgeblich ist, soweit er einen wenn auch unvollkommenen Ausdruck im Testament gefunden hat (BGHZ 80, 242/244; BayObLG FamRZ 1994, 853/854, ZEV 1994, 47/49, 377/379;… Staudinger/ Otte aaO Rn. 28 ff.;… MünchKomm/Leipold aaO Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 25.06.2015 - 1 U 662/14

    Gemeinschaftliches Testament - Auslegung des Erblasserwillens

    Der Erblasserwille ist formgültig erklärt, wenn er einen auch nur unvollkommenen ("angedeuteten") Ausdruck im Testament selbst gefunden hat (vgl. BGH FamRZ 1981, 662; BayObLG FamRZ 1994, 853, 854;… Palandt/Weidlich a.a.O. § 2084 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 183/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4625
BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 183/92 (https://dejure.org/1993,4625)
BayObLG, Entscheidung vom 11.03.1993 - 3Z BR 183/92 (https://dejure.org/1993,4625)
BayObLG, Entscheidung vom 11. März 1993 - 3Z BR 183/92 (https://dejure.org/1993,4625)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Keine weitere Beschwerde bei Vergütung Verfahrenspfleger

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Weitere Beschwerde; Entscheidung; Landgericht; Verfahrenspfleger; Rechtsanwalt; Staatskasse; Kosten; Anspruch

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1229
  • Rpfleger 1994, 336
  • BayObLGZ 1993, 123
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98

    Weitere Beschwerde bei Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung

    Nach § 16 ZSEG ist gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (BayObLGZ 1993, 123/125;' BayObLG Rpfleger 1984, 270; KG Rpfleger 1973, 357; OLG Celle FamRZ 1991, 604 (LS); OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1173 ; OLG Oldenburg Nds.…
  • BayObLG, 07.06.1995 - 3Z BR 39/95

    Mittellosigkeit eines Betreuten

    Diese Bestimmung eröffnet im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde und schließt die weitere Beschwerde grundsätzlich aus (BayObLGZ 1993, 123; BayObLG FamRZ 1994, 1332 ; BayObLG Rpfleger 1984, 270).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 118/93

    Unterbringungsverfahren; Rechtsanwalt; Verfahrenspfleger; Fachkenntnisse; …

    : 1. Im Betreuungsverfahren ist für die Festsetzung einer von der Staatskasse zu ersetzenden Vergütung des Verfahrenspflegers das Gericht oder der Richter zuständig, von dem der Verfahrenspfleger bestellt worden ist (Ergänzung zu BayObLGZ 1993, 123).
  • OLG Köln, 17.09.1993 - 16 Wx 128/93

    Weitere Beschwerde; Entscheidung; Vormund; Vergütung; Erstbeschwerde

    Sie wird auch nach der Neufassung dieser Vorschriften sowohl in der Rechtsprechung als auch im Schrifttum überwiegend vertreten (vgl. BayObLGZ 1993, 123; BayObLG, JurBüro 1993, 285; BayObLG, Beschluß vom 11.3.1993 - 3Z BR 175/92 - OLG Karlsruhe, DAVorm 1992, 1363; OLG Oldenburg, NdsRPfleger 1993, 193, 194; OLG Bremen, Beschlüsse vom 12.2.1993 - 5 W 1/93 - …und vom 17.3.1993 - 5 W 2/93 - MüKo-Schwab, BGB, 3. Aufl. 1992, § 1835 Rdnr. 26;… Erman-Holzhauer, BGB, 9. Aufl. 1993, § 1835 Rdnr. 18).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95

    Weitere Beschwerde im Verfahren der Festsetzung der Aufwandsentschädigung, wenn …

    Diese Bestimmung eröffnet im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde und schließt die weitere Beschwerde grundsätzlich aus (BayObLGZ 1993, 123; BayObLG FamRZ 1994, 1332 ; BayObLG Rpfleger 1984, 270).
  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 176/95

    Vergütung eines Rechtsanwalts als Betreuer eines vermögenden Betreuten

    Diese Bestimmung eröffnet im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde und schließt die weitere Beschwerde grundsätzlich aus (BayObLGZ 1993, 123; BayObLG FamRZ 1994, 1332 ; BayObLG Rpfleger 1984, 270).
  • BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 161/98

    Schongrenze zur Beurteilung der Mittellosigkeit eines Betroffenen

    Diese Bestimmung eröffnet im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde und schließt die weitere Beschwerde grundsätzlich aus (BayObLGZ 1993, 123; BayObLG FamRZ 1994, 1332 ; BayObLG Rpfleger 1984, 270).
  • BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 24/98

    Weitere Beschwerde gegen die Festsetzung einer Vergütung für einen Betreuer aus …

  • BayObLG, 25.06.1997 - 3Z BR 176/97

    Weitere Beschwerde im Verfahren über Festsetzung der Vergütung des …

  • BayObLG, 31.01.1996 - 3Z BR 367/95

    Zulässigkeit der außerordentlichen weiteren Beschwerde

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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 171/93   

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https://dejure.org/1993,2031
BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 171/93 (https://dejure.org/1993,2031)
BayObLG, Entscheidung vom 21.10.1993 - 3Z BR 171/93 (https://dejure.org/1993,2031)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Oktober 1993 - 3Z BR 171/93 (https://dejure.org/1993,2031)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Änderung der Vergütungsfestsetzung, Verzicht und Verwirkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1836 Abs. 1, § 242 ; FGG § 18

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütung; Betreuer; Umfang des Aktivvermögens; Höhe der Einkünfte; Liquide Mittel; Bedeutung der Betreuung; Schwierigkeit der Betreuung; Änderung; Beschluß; Vergütungsfestsetzungsverfahren; Verwirkung

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 317
  • Rpfleger 1994, 336
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Die Beteiligte zu 2 kann als Miterbin durch die Festsetzung der Vergütung im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG in ihren Rechten verletzt sein, da sie gemäß § 1967 BGB für die Vergütung der Betreuerin mithaftet (BayObLG FamRZ 1994, 317).

    Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1983, 96, 98; 1986, 448, 450 und 452; 1990, 184, 186; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318; vgl. Palandt/Diederichsen § 1836 Rn.4).

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    a) Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1983, 96, 98; 1986, 448, 450 und 452; 1990, 184, 186; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318;… vgl. Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1836 RdNr. 9).

    Die von den Gerichten der Tatsacheninstanzen getroffene Ermessensentscheidung kann vom Gericht der weiteren Beschwerde lediglich begrenzt nachgeprüft werden, nämlich nur dahin, ob die Tatgerichte sich des ihnen zustehenden Ermessens nicht bewußt waren, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrundegelegt, von ihrem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten haben (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795, 796; 1990, 1157; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318; BayObLGZ 1993, 325, 328;… Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 27 FGG RdNr. 16;… Jansen FGG 2. Aufl. § 27 RdNr. 23;… Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 RdNr. 27).

  • OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhte Vergütung bei abgeschlossener Ausbildung zum …

    Denn bei dem gerichtlichen Festsetzungsverfahren handelt es sich um ein Amtsverfahren (vgl. BayObLGZ 1990, 130, 132; BayObLG, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 3Z BR 171/93 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 1994 - 3 Wx 468/94 -, jeweils zitiert nach juris;… Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, FG 15. Aufl. § 56 g Rdnr. 7).
  • BayObLG, 23.08.1995 - 3Z BR 125/95

    Reformatio in peius bei Festsetzung der Betreuervergütung

    Die Beteiligte zu 2 ist als Erbin des Betroffenen beschwerdeberechtigt (§ 20 Abs. 1 FGG ; BayObLG FamRZ 1994, 317 ).

    bb) Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1983, 96, 98; 1986, 448, 450 u. 452; 1990, 184, 186; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318, vgl. Palandt/Diederichsen BGB 54. Aufl. § 1836 Rn. 4).

  • BayObLG, 10.04.1996 - 3Z BR 56/96

    Aus dem Nachlass eines Betreuten zu erstattende Vergütung; Angemessene Vergütung …

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  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95

    Bemessung der Vergütung eines Betreuers

    a) Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1983, 96, 98; 1986, 448, 450 und 452; 1990, 184, 186; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318;… vgl. Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1836 RdNr. 9).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97

    Berücksichtigung des Vorschlags des Betreuten bei Bestellung eines neuen …

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann Ermessensentscheidungen des Tatrichters nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795/796; 1990, 1157; BayObLGZ 1993, 325/328; BayObLG FamRZ 1994, 317/318; Bassenge/Herbst § 27 FGG R. 16;… Jansen § 27 Rn. 23;… Keidel/Kuntze § 27 Rn. 27).
  • BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 341/95

    Bemessung der Betreuervergütung

    a) Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1983, 96, 98; 1986, 448, 450; 1990, 184, 186; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318;… vgl. Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1836 RdNr. 9).
  • BayObLG, 23.08.1995 - 3Z BR 104/95

    Vergütung eines Rechtsanwalts als Betreuer eines vermögenden Betreuten

    Ein Betreuer ist an seinen Antrag auf Festsetzung einer Vergütung nicht gebunden, § 1836 Abs. 1 BGB setzt keinen Antrag voraus, da es sich bei dem Vergütungsverfahren um ein Amtsverfahren handelt, in dem der Antrag des Betreuers nur als Anregung zu werten ist (BayObLG FamRZ 1994, 317 f.).
  • BayObLG, 07.02.1996 - 3Z BR 319/95

    Zeitaufwand eines Betreuers zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner …

    a) Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1983, 96, 98; 1986, 448, 450 und 452; 1990, 184, 186; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318;… vgl. Palandt/Diederichsen § 1836 Rn. 9).
  • BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98

    Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung

  • LG München I, 31.05.1996 - 13 T 2975/96
  • BayObLG, 24.05.1995 - 1Z BR 35/95

    Vergütung eines Rechtsanwalt als Pfleger

  • LG Konstanz, 15.09.1999 - 6 T 38/99

    Verletzung der sich aus dem Amt des Konkursverwalters ergebenden Treuepflichten; …

  • OLG Köln, 14.06.1996 - 16 Wx 2/96
  • BayObLG, 20.07.1995 - 3Z BR 203/94

    Versterben eines Betroffenen, nachdem er weitere Beschwerde eingelegt hatte

  • BayObLG, 10.08.1995 - 3Z BR 118/95

    Amtsermittlungsgrundsatz bei Festsetzung der angemessenen Betreuervergütung

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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 221/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7579
BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 221/93 (https://dejure.org/1993,7579)
BayObLG, Entscheidung vom 23.09.1993 - 3Z BR 221/93 (https://dejure.org/1993,7579)
BayObLG, Entscheidung vom 23. September 1993 - 3Z BR 221/93 (https://dejure.org/1993,7579)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Wahlrecht Rechtsanwalts für Vergütung nach BGB oder BRAGO

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betreuer; Rechtsanwalt; Vermögender Betroffener; Leistung; Beruf; Aufwendungsersatz; Vergütung; BRAGO; Zeitaufwand; Bemessung; Betreueraufwendungen; Wirkungskreis; Ergänzungsbetreuung; Prüfung; Rechtsfrage; Durchsicht der Akten; Prüfung der Vorfrage; Aufwendung

Papierfundstellen

  • AnwBl 1994, 42
  • Rpfleger 1994, 336
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96

    Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter …

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  • OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95

    Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegerin

    Soweit die Beteiligte zu 2) für die Führung des Rechtsstreits 20 O 266/89 LG Köln und für die Vertretung der unbekannten Erben in dem Zwangsversteigerungsverfahren 7 K 119/84 AG Offenbach - beide Verfahren gehörten zum Wirkungskreis der Nachlaßpflegschaft - Gebühren nach der BRAGO als Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 und 3 BGB) gefordert und auf Grund des rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Köln vom 31.03.1993 erhalten hat, wurde dies vom Landgericht ersichtlich in der Form berücksichtigt, daß Leistung und Zeitaufwand der Beteiligten zu 2) in diesen Verfahren als Aufwendungsersatz abgegolten sind und bei der Bemessung der Vergütung nach § 1836 BGB außer Betracht zu bleiben haben (BayObLG NJW-RR 1986, 497 und 1989, 136 = FamRZ 1989, 214; BayObLG Rpfleger 1994, 336 Ls;… Palandt/Edenhofer aaO § 1960 Rn. 26)., Dies schließt jedoch nicht aus, daß die Beteiligte zu 2) für diejenigen Tätigkeiten, für die sie keinen Aufwendungsersatz verlangt hat, eine Vergütung beanspruchen kann (…vgl. Leipold in MünchKommBGB aaO § 1960 Rn. 65;… Palandt/Diederichsen aaO § 1835 Rn. 2).
  • BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03

    Anspruch auf Betreuervergütung trotz unterlassenem PKH-Antrag - …

    Nach h.M. hat der anwaltliche Betreuer ein Wahlrecht, ob er für berufsspezifische Tätigkeiten eine Gebühr nach der BRAGO verlangt oder eine Vergütung als Betreuer beantragt (BayObLG AnwBl. 1994, 42 und BtPrax 1999, 29; OLG Köln NJW-RR 2003, 712;… OLG Frankfurt aaO;… HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 Rn. 52;… Knittel BtG § 1835 BGB Rn. 19;… a.A. Zimmermann FamRZ 1998, 521/524 und Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3.Aufl. § 1835 BGB Rn. 43).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 175/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5771
BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 175/92 (https://dejure.org/1993,5771)
BayObLG, Entscheidung vom 11.03.1993 - 3Z BR 175/92 (https://dejure.org/1993,5771)
BayObLG, Entscheidung vom 11. März 1993 - 3Z BR 175/92 (https://dejure.org/1993,5771)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 768
  • Rpfleger 1994, 336
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 17.09.1993 - 16 Wx 128/93

    Weitere Beschwerde; Entscheidung; Vormund; Vergütung; Erstbeschwerde

    Sie wird auch nach der Neufassung dieser Vorschriften sowohl in der Rechtsprechung als auch im Schrifttum überwiegend vertreten (vgl. BayObLGZ 1993, 123; BayObLG, JurBüro 1993, 285; BayObLG, Beschluß vom 11.3.1993 - 3Z BR 175/92 - OLG Karlsruhe, DAVorm 1992, 1363; OLG Oldenburg, NdsRPfleger 1993, 193, 194; OLG Bremen, Beschlüsse vom 12.2.1993 - 5 W 1/93 - …und vom 17.3.1993 - 5 W 2/93 - MüKo-Schwab, BGB, 3. Aufl. 1992, § 1835 Rdnr. 26;… Erman-Holzhauer, BGB, 9. Aufl. 1993, § 1835 Rdnr. 18).
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