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Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.1985 - 87/77, 130/77, 22/83, 9/84, 10/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,614
EuGH, 11.07.1985 - 87/77, 130/77, 22/83, 9/84, 10/84 (https://dejure.org/1985,614)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.1985 - 87/77, 130/77, 22/83, 9/84, 10/84 (https://dejure.org/1985,614)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1985 - 87/77, 130/77, 22/83, 9/84, 10/84 (https://dejure.org/1985,614)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 3245/81 Art. 3; ; Beamtenstatut Art. 4; ; Beamtenstatut Art. 28; ; Beamtenstatut Art. 29; ; Beamtenstatut Art. 32; ; Beamtenstatut Art. 31

  • EU-Kommission PDF

    Salerno u.a. / Kommission und Rat

    1 . BEAMTE - KLAGE - KLAGEBEFUGNIS - PERSONEN , DIE DIE EIGENSCHAFT EINES BEAMTEN ODER EINES ANDEREN ALS ÖRTLICHEN BEDIENSTETEN FÜR SICH IN ANSPRUCH NEHMEN

  • EU-Kommission

    Salerno u.a. / Kommission und Rat

  • Wolters Kluwer

    Dienstbezüge für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft ; Festlegung von Einstellungsvoraussetzungen ; Einstufung in eine Besoldungsstufe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - KLAGE - KLAGEBEFUGNIS - PERSONEN , DIE DIE EIGENSCHAFT EINES BEAMTEN ODER EINES ANDEREN ALS ÖRTLICHEN BEDIENSTETEN FÜR SICH IN ANSPRUCH NEHMEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 2523
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 26.02.1981 - 64/80

    Giuffrida u.a. / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 87/77
    29 WIE DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 26. FEBRUAR 1981 IN DER RECHTSSACHE 64/80 ( GIUFFRIDA UND CAMPOGRANDE/RAT , SLG. 1981, 693 ) AUSGEFÜHRT HAT , IST ALS KRITERIUM DER UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN EINER VERORDNUNG UND EINER ENTSCHEIDUNG DARAUF ABZUSTELLEN , OB DER BETREFFENDE RECHTSAKT ALLGEMEINE GELTUNG HAT.
  • EuGH, 25.03.1982 - 45/81

    Moksel / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 87/77
    NACH DEM URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 25. MÄRZ 1982 IN DER RECHTSSACHE 45/81 ( MOKSEL/KOMMISSION , SLG. 1982, 1129 ) KÖNNE EIN UND DIESELBE BESTIMMUNG NÄMLICH NICHT ZUGLEICH EIN RECHTSAKT VON ALLGEMEINER GELTUNG UND EINE EINZELFALLMASSNAHME SEIN.
  • EuGH, 26.09.1984 - 296/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 87/77
    DIE ERLÄUTERUNG IM HAUSHALTSPLAN FÜR DAS JAHR 1982 KANN WEDER INDIVIDÜLLE RECHTE FÜR DIE KLAEGER BEGRÜNDEN NOCH EIN BERECHTIGTES VERTRAUEN SCHAFFEN ( SIEHE BESCHLUSS VOM 26. SEPTEMBER 1984 IN DER RECHTSSACHE 216/83 , LES VERTS/KOMMISSION UND RAT , SLG. 1984, 3335 ).
  • EuGH, 05.04.1979 - 116/78

    Bellintani u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 87/77
    24 DAZU IST ZUNÄCHST FESTZUSTELLEN , DASS NICHT NUR PERSONEN , DIE DIE EIGENSCHAFT EINES BEAMTEN ODER EINES ANDEREN ALS ÖRTLICHEN BEDIENSTETEN HABEN , SONDERN AUCH PERSONEN , DIE DIESE EIGENSCHAFTEN FÜR SICH IN ANSPRUCH NEHMEN , VOR DEM GERICHTSHOF EINE SIE BESCHWERENDE ENTSCHEIDUNG ANFECHTEN KÖNNEN ( URTEIL VOM 5. APRIL 1979 IN DER RECHTSSACHE 116/78 , BELLINTANI/KOMMISSION , SLG. 1979, 1585 ).
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