Rechtsprechung
| EuGH, 03.10.1985 - 311/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 86
- EU-Kommission
CBEM / CLT und IPB
1 . WETTBEWERB - BEHERRSCHENDE STELLUNG - LAGE , DIE SICH AUS RECHTSVORSCHRIFTEN ERGIBT - GELTUNG VON ARTIKEL 86 EWG-VERTRAG
- EU-Kommission
CBEM / CLT und IPB
- Wolters Kluwer
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Verfahren wegen Klagen auf Unterlassung; Kriterien für die Annahme einer beherrschenden Stellung und des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung; Annahme einer beherrschenden Stellung bei Vorliegen eines gesetzlichen Monopols für ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 86
1. WETTBEWERB - BEHERRSCHENDE STELLUNG - LAGE , DIE SICH AUS RECHTSVORSCHRIFTEN ERGIBT - GELTUNG VON ARTIKEL 86 EWG-VERTRAG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bei beschränkter Möglichkeit des Wettbewerbes
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
SA Centre belge d'études de marché - télémarketing (CBEM) gegen SA Compagnie luxembourgeoise de télédiffusion (CLT) und SA Information publicité Benelux (IPB).
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1985 - 311/84
- EuGH, 03.10.1985 - 311/84
Papierfundstellen
- Slg. 1985, 3261
- NJW 1986, 654
- GRUR Int. 1986, 191
- afp 1986, 168
Wird zitiert von ... (88) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 09.11.1983 - 322/81
Michelin / Kommission
Auszug aus EuGH, 03.10.1985 - 311/84
16 ZUR BEANTWORTUNG DER VORLAGEFRAGE IST ZUNÄCHST DARAUF ZU VERWEISEN , DASS NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES , ZULETZT BESTÄTIGT DURCH DAS URTEIL VOM 9. NOVEMBER 1983 IN DER RECHTSSACHE 322/81 ( MICHELIN , SLG. 1983, 3461 ), DIE BEHERRSCHENDE STELLUNG IM SINNE VON ARTIKEL 86 DURCH DIE WIRTSCHAFTLICHE MACHTSTELLUNG EINES UNTERNEHMENS GEKENNZEICHNET WIRD , DIE DIESES IN DIE LAGE VERSETZT , DIE AUFRECHTERHALTUNG EINES WIRKSAMEN WETTBEWERBS AUF DEM RELEVANTEN MARKT ZU VERHINDERN , INDEM SIE IHM DIE MÖGLICHKEIT VERSCHAFFT , SICH SEINEN WETTBEWERBERN , SEINEN ABNEHMERN UND LETZLICH DEN VERBRAUCHERN GEGENÜBER IN EINEM NENNENSWERTEM UMFANG UNABHÄNGIG ZU VERHALTEN. - EuGH, 30.04.1974 - 155/73
Sacchi
Auszug aus EuGH, 03.10.1985 - 311/84
13 DIE ERSTBEKLAGTE MACHT GELTEND , DER GERICHTSHOF HABE ES IN SEINEM URTEIL VOM 30. APRIL 1974 IN DER RECHTSSACHE 155/73 ( SACCHI , SLG. 1974, 409 ) FÜR ZULÄSSIG ERKLÄRT , DASS EIN STAAT AUS WIRTSCHAFTLICHEN GRÜNDEN , DIE IM ÖFFENTLICHEN INTERESSE LIEGEN , RUNDFUNKSENDUNGEN DEM WETTBEWERB ENTZIEHE , INDEM ER EINEM UNTERNEHMEN EIN MONOPOL VERLEIHE. - EuGH, 06.03.1974 - 6/73
Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission
Auszug aus EuGH, 03.10.1985 - 311/84
23 DIE KOMMISSION ZIEHT AUS DEM URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 6. MÄRZ 1974 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 6 UND 7/73 ( COMMERCIAL SOLVENTS U. A./KOMMISSION , SLG. 1974, 223 ) FOLGENDEN SCHLUSS : WENN EIN UNTERNEHMEN , DAS AUF EINEM MARKT EINE BEHERRSCHENDE STELLUNG INNEHABE UND DADURCH DIE TÄTIGKEIT ANDERER AUF EINEM BENACHBARTEN MARKT AGIERENDER UNTERNEHMEN KONTROLLIEREN KÖNNE , BESCHLIESSE , AUF DIESEM ZWEITEN MARKT TÄTIG ZU WERDEN , BEGEHE ES EINEN MISSBRAUCH SEINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG IM SINNE VON ARTIKEL 86 , WENN ES SICH OHNE SACHLICHEN GRUND WEIGERE , DIE WARE ODER DIE LEISTUNG , DEREN MARKT ES BEREITS BEHERRSCHE , AN DIE AUF DEM MARKT , IN DEN ES EINDRINGE , TÄTIGEN UNTERNEHMEN ZU LIEFERN ODER ZU ERBRINGEN. - EuGH, 13.11.1975 - 26/75
General Motors / Kommission
Auszug aus EuGH, 03.10.1985 - 311/84
WIE DER GERICHTSHOF UNTER ANDEREM IN SEINEN URTEILEN VOM 13. NOVEMBER 1975 IN DER RECHTSSACHE 26/75 ( GENERAL MOTORS , SLG. 1975, 1367 ), 16. NOVEMBER 1977 IN DER RECHTSSACHE 13/77 ( INNO/ATAB , SLG. 1977, 2115 ) UND ZULETZT IN SEINEM URTEIL VOM 20. MÄRZ 1985 IN DER RECHTSSACHE 41/83 ( ITALIEN/KOMMISSION , SLG. 1985, 880 ) FESTGESTELLT HAT , SCHLIESST DER UMSTAND , DASS DAS FEHLEN EINES WETTBEWERBS ODER SEINE BESCHRÄNKUNG AUF DEM FRAGLICHEN MARKT DURCH RECHTSVORSCHRIFTEN HERVORGERUFEN ODER BEGÜNSTIGT WIRD , DIE ANWENDUNG VON ARTIKEL 86 NICHT AUS. - EuGH, 16.11.1977 - 13/77
INNO / ATAB
Auszug aus EuGH, 03.10.1985 - 311/84
WIE DER GERICHTSHOF UNTER ANDEREM IN SEINEN URTEILEN VOM 13. NOVEMBER 1975 IN DER RECHTSSACHE 26/75 ( GENERAL MOTORS , SLG. 1975, 1367 ), 16. NOVEMBER 1977 IN DER RECHTSSACHE 13/77 ( INNO/ATAB , SLG. 1977, 2115 ) UND ZULETZT IN SEINEM URTEIL VOM 20. MÄRZ 1985 IN DER RECHTSSACHE 41/83 ( ITALIEN/KOMMISSION , SLG. 1985, 880 ) FESTGESTELLT HAT , SCHLIESST DER UMSTAND , DASS DAS FEHLEN EINES WETTBEWERBS ODER SEINE BESCHRÄNKUNG AUF DEM FRAGLICHEN MARKT DURCH RECHTSVORSCHRIFTEN HERVORGERUFEN ODER BEGÜNSTIGT WIRD , DIE ANWENDUNG VON ARTIKEL 86 NICHT AUS.
- EuG, 17.09.2007 - T-201/04
Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - …
Rn. 320 So hat der Gerichtshof die Ansicht vertreten, dass ein Unternehmen in beherrschender Stellung auf dem Rohstoffmarkt, das, um sich diese Rohstoffe für die Herstellung ihrer eigenen Derivate vorzubehalten, die Belieferung eines Kunden, der selbst diese Derivate herstellte, verweigerte, so dass jeglicher Wettbewerb seitens dieses Kunden ausgeschaltet zu werden drohte, seine beherrschende Stellung im Sinne von Art. 82 EG missbräuchlich ausnutzte (Urteil des Gerichtshofs vom 6. März 1974, 1stituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents/Kommission, 6/73 und 7/73, Slg. 1974, 223; vgl. in Bezug auf eine Lieferverweigerung Urteil des Gerichtshofs vom 3. Oktober 1985, CBEM, 311/84, Slg. 1985, 3261). - EuG, 10.11.2021 - T-612/17
Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht …
Ebenso hätte in der Rechtssache, in der das Urteil vom 3. Oktober 1985, CBEM (311/84, EU:C:1985:394), ergangen sei, geltend gemacht werden können, dass der betreffende Fernsehsender seine eigenen Telemarketingdienste begünstige, indem er nur Werbung zulasse, die seine eigene Telefonnummer enthalte.Der Gerichtshof habe z. B. in der Rechtssache, in der das Urteil vom 3. Oktober 1985, CBEM (311/84, EU:C:1985:394, Rn. 5), ergangen sei und die ebenfalls ein aktives Verhalten betroffen habe, auf die Unerlässlichkeit der verweigerten Dienstleistung und die Gefahr der Ausschaltung jeglichen Wettbewerbs abgestellt, um zu dem Ergebnis zu gelangen, dass ein beherrschendes Unternehmen diese Dienstleistung nicht sich selbst vorbehalten dürfe.
Rn. 216 In zahlreichen Fällen, in denen es um die Frage ging, ob sich ein beherrschendes Unternehmen eine Tätigkeit auf einem benachbarten Markt vorbehalten darf (Urteile vom 6. März 1974, 1stituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents/Kommission, 6/73 und 7/73, EU:C:1974:18, Rn. 25, vom 3. Oktober 1985, CBEM, 311/84, EU:C:1985:394, Rn. 26…, vom 6. April 1995, RTE und ITP/Kommission, C-241/91 P und C-242/91 P, EU:C:1995:98, Rn. 56…, vom 26. November 1998, Bronner, C-7/97, EU:C:1998:569, Rn. 41…, vom 29. April 2004, 1MS Health, C-418/01, EU:C:2004:257, Rn. 52…, vom 12. Juni 1997, Tiercé Ladbroke/Kommission, T-504/93, EU:T:1997:84, Rn. 132, …und vom 17. September 2007, Microsoft/Kommission, T-201/04, EU:T:2007:289, Rn. 332), haben die Unionsgerichte in Anlehnung an die Lehre von den wesentlichen Einrichtungen die Kriterien der Unerlässlichkeit und der Gefahr der Ausschaltung jeglichen Wettbewerbs herangezogen, um das Vorliegen eines Missbrauchs festzustellen oder auszuschließen.
Rn. 232 Eine "Verweigerung" des Zugangs, die die Anwendung der im Urteil vom 26. November 1998, Bronner (C-7/97, EU:C:1998: 569), genannten Voraussetzungen rechtfertigt, setzt nämlich zum einen voraus, dass sie ausdrücklich erfolgt, d. h. dass es einen "Antrag" oder jedenfalls einen Wunsch nach Zugang und eine darauf bezogene "Verweigerung" gibt, und zum anderen, dass der die Verdrängungswirkung auslösende Umstand - das beanstandete Verhalten - hauptsächlich in der Verweigerung als solcher besteht und nicht in einer außerhalb dieses Rahmens liegenden Verhaltensweise wie insbesondere einer anderen Form des Missbrauchs durch Hebelwirkung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. März 1974, 1stituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents/Kommission, 6/73 und 7/73, EU:C:1974:18, Rn. 24 und 25
, vom 3. Oktober 1985, CBEM, 311/84, EU:C:1985:394, Rn. 26 und 27…, vom 6. April 1995, RTE und ITP/Kommission, C-241/91 P und C-242/91 P, EU:C:1995:98, Rn. 9, 11, 54 und 55…, vom 26. November 1998, Bronner, C-7/97, EU:C:1998:569, Rn. 8, 11 und 47…, vom 12. Juni 1997, Tiercé Ladbroke/Kommission, T-504/93, EU:T:1997:84, Rn. 5, 7, 110, 131 und 132, …und vom 17. September 2007, Microsoft/Kommission, T-201/04, EU:T:2007:289, Rn. 2 und 7).Rn. 241 Insoweit ist es entgegen dem Vorbringen von Google (siehe oben, Rn. 204
) unerheblich, dass der Gerichtshof die Voraussetzungen für wesentliche Einrichtungen im Urteil vom 3. Oktober 1985, CBEM (311/84, EU:C:1985:394), auf eine "aktive" Verdrängungspraxis wie die hier in Rede stehende angewandt hat.In jener Rechtssache wurde der Gerichtshof nämlich im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens zu einer "Lieferverweigerung" befragt und hat sich daher darauf beschränkt, zu den Voraussetzungen Stellung zu nehmen, die für diese Praxis, wie sie in der Vorlagefrage umschrieben war, gelten (Urteil vom 3. Oktober 1985, CBEM, 311/84, EU:C:1985:394, Rn. 19 und 26).
Hierbei hat sie sich unter Bezugnahme auf den 334. Erwägungsgrund des angefochtenen Beschlusses insbesondere auf die Urteile vom 3. Oktober 1985, CBEM (311/84, EU:C:1985:394, Rn. 27), vom 14. November 1996, Tetra Pak/Kommission (…C-333/94 P, EU:C:1996:436, Rn. 25), vom 17. Februar 2011, TeliaSonera Sverige (…C-52/09, EU:C:2011:83, Rn. 85), vom 7. Oktober 1999, 1rish Sugar/Kommission (…T-228/97, EU:T:1999:246, Rn. 166), und vom 17. September 2007, Microsoft/Kommission (…T-201/04, EU:T:2007:289, Rn. 1344), berufen.
Rn. 614 Desgleichen kann nach ständiger Rechtsprechung, auf die die Kommission und die Bundesrepublik Deutschland hingewiesen haben, eine beherrschende Stellung auf einem Markt wegen der Folgen, die eine den Wettbewerb verfälschende Praxis des beherrschenden Unternehmens auf einem anderen Markt hat, zur Feststellung einer missbräuchlichen Ausnutzung dieser Stellung führen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. März 1974, 1stituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents/Kommission, 6/73 und 7/73, EU:C:1974:18, Rn. 25, und vom 3. Oktober 1985, CBEM, 311/84, EU:C:1985:394, Rn. 25 und 26).
- EuGH, 23.04.1991 - C-41/90
Höfner und Elser / Macrotron
28 In diesem Zusammenhang ist erstens darauf zu verweisen, daß ein mit einem gesetzlichen Monopol ausgestattetes Unternehmen als im Besitz einer beherrschenden Stellung im Sinne des Artikels 86 EWG-Vertrag angesehen werden kann (siehe Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 311/84, CBEM, Slg. 1985, 3261, Randnr. 16) und das Gebiet eines Mitgliedstaats, auf das sich dieses Monopol erstreckt, einen wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes darstellen kann (siehe Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin, Slg. 1983, 3461, Randnr. 28).
- EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
ERT / DEP - Fernsehmonopol verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht, …
31 Ein Unternehmen, das ein gesetzliches Monopol besitzt, kann als Inhaber einer beherrschenden Stellung im Sinne von Artikel 86 EWG-Vertrag angesehen werden (siehe Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 311/84, CBEM, Slg. 1985, 3261, Randnr. 16). - EuGH, 26.11.1998 - C-7/97
DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR …
Die Entscheidung des Gerichtshofes im Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 311/84 (CBEM, Slg. 1985, 3261), daß es einen Mißbrauch im Sinne von Artikel 86 darstelle, wenn ein Unternehmen, das auf einem bestimmten Markt eine beherrschende Stellung innehabe, sich oder einem zur selben Gruppe gehörenden Unternehmen ohne objektives Bedürfnis eine Hilfstätigkeit vorbehalte, die von einem dritten Unternehmen im Rahmen seiner Tätigkeit auf einem benachbarten, aber getrennten Markt ausgeübt werden könnte, so daß jeglicher Wettbewerb seitens dieses Unternehmens ausgeschaltet zu werden drohe, lasse sich auch auf den Fall eines Unternehmens übertragen, das eine beherrschende Stellung auf dem Markt einer bestimmten Dienstleistung innehabe, die für die Tätigkeit eines anderen Unternehmens auf einem anderen Markt unerläßlich sei.Zum einen hat es der Gerichtshof in seinen Urteilen Commercial Solvents/Kommission und CBEM nur dann als mißbräuchlich angesehen, daß sich ein Unternehmen, das auf einem bestimmten Markt eine beherrschende Stellung innehat, weigert, einem Unternehmen, mit dem es auf einem benachbarten Markt in Wettbewerb steht, die für die Ausübung von dessen Tätigkeit unerläßlichen Rohstoffe (Urteil Commercial Solvents/Kommission, Randnr. 25) oder Dienstleistungen (Urteil CBEM, Randnr. 26) zu liefern bzw. zu erbringen, wenn das betreffende Verhalten geeignet war, jeglichen Wettbewerb durch dieses Unternehmen auszuschalten.
- EuGH, 16.07.2026 - C-209/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Binnenmarkt - Wettbewerb - Profifußball - …
Rn. 278 Was zweitens die Möglichkeit eines Unternehmens betrifft, sich darauf zu berufen, dass sein Verhalten aufgrund spezifischer und legitimer Beschränkungen objektiv notwendig ist, so gehören zu den Fällen, in denen die Rechtsprechung das Vorliegen solcher Beschränkungen bereits anerkannt hat, insbesondere das Bestehen legitimer Bedürfnisse, wie z. B. die Notwendigkeit, besonderen kommerziellen oder technischen Beschränkungen zu begegnen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 3. Oktober 1985, CBEM, 311/84, EU:C:1985:394, Rn. 26, …und vom 25. Februar 2025, Alphabet u. a., C-233/23, EU:C:2025:110, Rn. 73). - BGH, 06.10.2015 - KZR 17/14
Zentralverhandlungsmandat für Presse-Grosso bestätigt - zentrales …
Im Hinblick auf diese unionsrechtliche Funktionsgarantie (…vgl. Wernicke in Grabitz/Hilf/Nettesheim aaO Art. 106 Rn. 74;… MünchKommEUWettbR-Gundel aaO Art. 106 Rn. 94) setzt eine Verhinderung im Sinne von Art. 106 Abs. 2 Satz 1 AEUV nach der neueren Rechtsprechung der Unionsgerichte nicht mehr voraus, dass die Anwendung des Unionsrechts mit der Erfüllung der besonderen Aufgabe nachweislich unvereinbar ist (so noch EuGH…, Urteil vom 30. April 1974 - 155/73, Slg. 1974, 409 Rn. 15 - Sacchi; Urteil vom 3. Oktober 1985 - 311/84, Slg. 1985, 3261 Rn.17 - CBEM). - EuGH, 12.05.2022 - C-377/20
Der Gerichtshof erläutert die Kriterien, nach denen das Verhalten eines …
Insbesondere dürfen sie ihre beherrschende Stellung nicht dazu nutzen, um sich mit Mitteln, die nicht auf einem leistungsbasierten Wettbewerb beruhen, auf einen anderen Markt auszudehnen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 1985, CBEM, 311/84, EU:C:1985:394, Rn. 25…, vom 14. November 1996, Tetra Pak/Kommission, C-333/94 P, EU:C:1996:436, Rn. 25, …und vom 17. Februar 2011, TeliaSonera Sverige, C-52/09, EU:C:2011:83, Rn. 87).Rn. 93 Für die Ausgangsrechtsstreitigkeiten ergibt sich aus diesen Erwägungen, dass das Unternehmen, das zumindest SEN und EE gemeinsam gebildet haben sollen, die besondere Verantwortung dafür hatte, von jedem Verhalten auf dem geschützten Markt Abstand zu nehmen, das geeignet ist, eine Struktur wirksamen Wettbewerbs auf dem freien Markt zu beeinträchtigen und insbesondere die beherrschende Stellung, über die es auf dem geschützten Markt verfügte, unter Nutzung von Mitteln, die nicht dem Leistungswettbewerb entsprechen, auf den freien Markt auszudehnen (vgl. entsprechend Urteil vom 3. Oktober 1985, CBEM, 311/84, EU:C:1985:394, Rn. 27).
- EuGH, 17.02.2011 - C-52/09
TeliaSonera Sverige - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 102 AEUV - Missbrauch …
Handelt es sich jedoch um verschiedene, aber verbundene Märkte, so können besondere Umstände eine Anwendung von Art. 102 AEUV auf ein Verhalten rechtfertigen, das auf dem verbundenen, nicht beherrschten Markt festgestellt wurde und sich dort auswirkt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 1985, CBEM, 311/84, Slg. 1985, 3261, Randnr. 26, und Tetra Pak/Kommission, Randnr. 27). - BGH, 03.03.2009 - KZR 82/07
Reisestellenkarte
Das Berufungsgericht ist deshalb zutreffend von der dazu ergangenen Rechtsprechung des Gerichthofs der Europäischen Gemeinschaften ausgegangen (…EuGH, Urt. v. 6.3.1974 - 6/73, Slg. 1974, 223 Tz. 25 - Commercial Solvents; Urt. v. 3.10.1985 - 311/84, Slg. 1985, 3261 = GRUR Int. 1986, 191 Tz. 25 f. - CBEM;… Urt. v. 26.11.1998 - C-7/97, Slg. 1998 I-7791 = WuW/E EU-R 127 Tz. 38 - Bronner).Diese Grundsätze gelten auch, wenn sich die Weigerung wie im Streitfall auf die Erbringung einer Dienstleistung (Gestattung des Umsatzsteuerausweises) bezieht (EuGH GRUR Int. 1986, 191 Tz. 25 f. - CBEM).
Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften stellt in Fällen, in denen die Belieferung mit einem Rohstoff oder die Erbringung einer Dienstleistung verweigert werden und keine gewerblichen Schutzrechte betroffen sind, insoweit nur auf die Wettbewerbsmöglichkeiten des konkret durch die Weigerung betroffenen Unternehmens ab (vgl. EuGH Slg. 1974, 223 Tz. 25 - Commercial Solvents; GRUR Int. 1986, 191 Tz. 26 - CBEM; WuW/E EU-R 127 Tz. 38 - Bronner).
- EuGH, 11.06.2015 - C-98/14
Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten …
- EuGH, 14.11.1996 - C-333/94
Tetra Pak / Kommission
- EuGH, 27.03.2012 - C-209/10
Post Danmark - Art. 82 EG - Postunternehmen in beherrschender Stellung, das …
- EuG, 06.10.1994 - T-83/91
Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- LG Berlin II, 13.11.2025 - 16 O 275/24
Schadensersatz wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt …
- EuGH, 10.12.1991 - C-179/90
Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli
- LG Berlin II, 13.11.2025 - 16 O 195/19
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- EuG, 17.12.2003 - T-219/99
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE VERURTEILUNG VON BRITISH AIRWAYS WEGEN …
- EuGH, 11.12.1997 - C-55/96
Job Centre - Freier Dienstleistungsverkehr - Vermittlung von Arbeitnehmern - …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91
Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP) …
- EuG, 15.09.1998 - T-374/94
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN …
- BGH, 29.06.2010 - KZR 31/08
GSM-Wandler
- EuGH, 10.07.2025 - C-254/23
INTERZERO u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit und …
- EuG, 12.12.2000 - T-128/98
Aéroports de Paris / Kommission
- EuGH, 23.10.1997 - C-189/95
DAS MONOPOL DES "SYSTEMBOLAG" VERSTÖB NICHT GEGEN DEN EG-VERTRAG
- OLG Düsseldorf, 05.12.2007 - U (Kart) 25/06
Verweigerung der Erlaubnis an Kreditkartenunternehmen zum Umsatzsteuerausweis in …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1991 - C-260/89
Elliniki Radiophonia Tiléorassi AE gegen Dimotiki Etairia Pliroforissis und …
- EuGH, 13.12.1991 - 18/88
RTT / GB-Inno-BM
- EuG, 12.06.1997 - T-504/93
Verbotene Absprache auf dem Gebiet der Annahme von Wetten für Pferderennen; …
- EuG, 28.02.2002 - T-86/95
Compagnie générale maritime u.a. / Kommission
- EuG, 23.10.2017 - T-712/14
CEAHR/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer beherrschenden …
- EuG, 10.07.1991 - T-69/89
Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 26.10.2001 - T-184/01
IMS Health / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-309/99
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- BGH, 29.06.2010 - KZR 24/08
Kartellrecht: Verweigerung von SIM-Karten für den Einsatz in GSM-Wandlern; …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-67/96
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- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-7/97
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- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2004 - C-109/03
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- OVG Hamburg, 05.05.2026 - 4 Bf 26/25
EuGH-Vorlage zur bundeslandübergreifenden Erlaubnis für die Vermittlung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1998 - C-395/96
Dafra Lines / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-468/06
Sot. Lélos kai Sia - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2003 - C-418/01
IMS Health
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-258/98
Carra u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2010 - C-52/09
TeliaSonera Sverige - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Art. 102 AEUV …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-42/21
Lietuvos geležinkeliai/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16
Biedrība "Autortiesību un komunicēšanās …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1994 - C-310/93
BPB Industries plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97
Markku Juhani Läärä, Cotswold Microsystems Ltd und Oy Transatlantic Software Ltd …
- EuGH, 24.03.1992 - C-381/89
Syndesmos Melon tis Eleftheras Evangelikis Ekklisias / Griechischer Staat u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1996 - C-333/94
Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
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- Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-473/06
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K. P. Marinopoulos- Emporias kai Dianomis Pharmakeftikon Proïónton - …
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