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Rechtsprechung
   EuGH, 15.06.1987 - 142/87 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1720
EuGH, 15.06.1987 - 142/87 R (https://dejure.org/1987,1720)
EuGH, Entscheidung vom 15.06.1987 - 142/87 R (https://dejure.org/1987,1720)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 1987 - 142/87 R (https://dejure.org/1987,1720)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 93; ; EWG-Vertrag Art. 92; ; EWG-Vertrag Art. 185

  • EU-Kommission PDF

    Belgien / Kommission

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 185; VERFAHRENSORDNUNG, ARTIKEL 83 PAR *2
    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - VORAUSSETZUNGEN - SCHWERER UND NICHT WIEDERGUTZUMACHENDER SCHADEN DES ANTRAGSTELLERS

  • EU-Kommission

    Belgien / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Gewährung staatlicher Beihilfen; Antrag auf einstweilige Anordnung; Anmeldung einer Forderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - VORAUSSETZUNGEN - SCHWERER UND NICHT WIEDERGUTZUMACHENDER SCHADEN DES ANTRAGSTELLERS - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 185 - VERFAHRENSORDNUNG, ARTIKEL 83 PAR *2]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 2589
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.02.1986 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.06.1987 - 142/87
    UNTER HINWEIS AUF DIE RECHTSSACHE 310/85 R ( BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFES VOM 16. FEBRUAR 1986, DEUFIL/KOMMISSION, SLG. 1986, 537 ) HEBT DIE KOMMISSION HERVOR, DIE DER SA TUBEMEUSE OFFENSTEHENDE MÖGLICHKEIT, INNERSTAATLICHE RECHTSBEHELFE EINZULEGEN, UM DIE FRAGLICHE MASSNAHME ANZUFECHTEN ODER IHRE VOLLSTRECKUNG AUFZUSCHIEBEN, BESEITIGE JEDE GEFAHR, DASS IHR IM FALLE DER DURCHFÜHRUNG DER ENTSCHEIDUNG VOM 4.*FEBRUAR 1987 EIN SCHWERER UND NICHT WIEDERGUTZUMACHENDER SCHADEN ENTSTEHE.
  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    52 Die Kommission wendet gegen die Zulässigkeit des vorliegenden Antrags auf einstweilige Anordnung ein, die Antragstellerin hätte warten müssen, bis die BvS vor den deutschen Gerichten ein Verfahren zur Rückforderung der streitigen Beihilfe einleite, um dann alle ihr zur Verfügung stehenden innerstaatlichen Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 22, und vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 26, im Folgenden: Beschluss Tubemeuse; Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-276/99, Deutschland/Kommission, Slg. 2001, I-8055).

    30 und 31, und Urteil des Gerichtshofes vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, im Folgenden: Urteil Tubemeuse, Randnrn.

  • EuG, 03.12.2002 - T-181/02

    Neue Erba Lautex / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

    Sie ist der Ansicht, die Antragstellerin hätte die Einleitung des Rückforderungsverfahrens durch die BvS und die SAB abwarten und dann von den ihr gegen diese Rückforderung zur Verfügung stehenden innerstaatlichen Rechtsbehelfen Gebrauch machen müssen (Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-276/99, Deutschland/Kommission, Slg. 2001, I-8055; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 22, und vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 26).

    Nach ständiger Rechtsprechung schließt weder der verhältnismäßig geringe Umfang einer Beihilfe noch die verhältnismäßig geringe Größe des begünstigten Unternehmens von vornherein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten aus (Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85, Frankreich/Kommission, Slg. 1987, 4393, Randnr. 24, und vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 43; Urteil des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95, Vlaams Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717, Randnr. 48).

  • EuGH, 18.10.2002 - C-232/02

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission - "Rechtsmittel - Beschluss des …

    Unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R (Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 22) und vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R (Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 26) trägt die Kommission vor, die Antragstellerin müsse zunächst mittels einer Klage vor einem nationalen Gericht versuchen, einen etwaigen Schaden abzuwenden.
  • EuG, 25.06.2002 - T-34/02

    Le Levant 015 u.a. / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

    Hiernach ist festzustellen, dass die Antragsteller, die die Absicht bekundet haben, die ihnen in Frankreich zur Verfügung stehenden Klagemöglichkeiten auszuschöpfen, da der Vollzug der streitigen Entscheidung ihrer Meinung nach die Einleitung von Gerichtsverfahren rechtfertigen würde, auch wenn dies mit Unannehmlichkeiten verbunden sei, nichts dafür vorgetragen haben, dass die ihnen nach dem nationalen Recht zur Verfügung stehenden innerstaatlichen Rechtsbehelfe gegen die Rückgängigmachung der Steuerermäßigungen es ihnen nicht ermöglichen würden, den Eintritt eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens abzuwenden (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 22, und vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 26, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 6. Dezember 1996 in der Rechtssache T-155/96 R, Stadt Mainz/Kommission, Slg. 1996, II-1655, Randnr. 25).
  • EuG, 04.12.2007 - T-326/07

    Cheminova u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie 91/414/EWG - …

    Dieser hat deshalb den Nachweis zu erbringen, dass er den Ausgang des Verfahrens zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne selbst einen Schaden zu erleiden, der schwere und nicht wiedergutzumachende Folgen für ihn hätte (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 15. Juni 1987, Belgien/Kommission, 124/87 R, Slg. 1987, 2589, Randnr. 23, und vom 8. Mai 1991, Belgien/Kommission, C-356/90 R, Slg. 1991, I-2423, Randnrn.
  • EuG, 12.09.2001 - T-139/01

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - "Verfahren des vorläufigen …

    In Bezug auf die Schwere des angeblich durch die angefochtenen Verordnungen verursachten Schadens tragen die Antragstellerinnen in ihren ergänzenden Erklärungen als Antwort auf eine in der mündlichen Verhandlung gestellte Frage vor, dass das Recht, einstweilige Anordnungen zu beantragen, zwar auf Fälle begrenzt sei, in denen ein Antragsteller seine eigenen Interessen zu wahren suche, dass diese Bedingung im vorliegenden Fall aber erfüllt sei, weil der Verweis auf den Schaden, den andere Unternehmen des Dole-Konzerns erleiden könnten, nicht als Verweis auf einen abstrakten, von Dritten erlittenen Schaden auszulegen sei (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Slg. 1987, 2589).
  • EuG, 15.05.2003 - T-47/03

    Sison / Rat - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Restriktive Maßnahmen …

    Angesichts dieser Umstände hat der Antragsteller nicht dargetan, dass die Möglichkeit, von den nationalen Behörden eine Genehmigung gemäß den Artikeln 5 und 6 der Verordnung Nr. 2580/2001 zu erhalten, und die innerstaatlichen Rechtsbehelfe, die ihm nach niederländischem Recht gegen nach diesen Bestimmungen erlassene Beschlüsse der nationalen Behörden zur Verfügung stehen, nicht die Abwendung eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens ermöglichen würden (vgl. entsprechend Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 22, und vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 26; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 6. Dezember 1996 in der Rechtssache T-155/96 R, Stadt Mainz/Kommission, Slg. 1996, II-1655, Randnr. 25, und vom 3. Dezember 2002 in der Rechtssache T-181/02 R, Neue Erba Lautex/Kommission, Slg. 2002, II-5081, Randnr. 109).
  • EuG, 15.07.1998 - T-73/98

    Prayon-Rupel / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Verfahren des vorläufigen …

    Einhypothetischer, unbestimmter und potentieller Schaden sei kein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 21).
  • EuG, 23.05.2005 - T-85/05

    Dimos Ano Liosion u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

    Ein derart ungewisser Schaden kann die beantragte Aussetzung nicht rechtfertigen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 25, und vom 16. Juli 1993 in der Rechtssache C-296/93 R, Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-4181 Randnr. 26, sowie Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 10. November 2004 in der Rechtssache T-316/04, Wam/Kommission, Slg. 2004, II-0000, Randnr. 31).
  • EuGH, 08.05.1991 - C-356/90

    Belgien / Kommission

    23 Was diesen vom Antragsteller behaupteten Schaden angeht, ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung (siehe insbesondere den Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589) die Partei, die die Aussetzung begehrt, den Nachweis zu erbringen hat, daß sie den Ausgang des Hauptverfahrens nicht abwarten kann, ohne selbst einen Schaden zu erleiden, der schwere und nicht wiedergutzumachende Folgen für sie hätte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-63/14

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

  • EuG, 21.10.1996 - T-107/96

    Pantochim SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche …

  • EuGH, 06.05.1988 - 111/88

    Griechenland / Kommission

  • EuG, 15.12.1992 - T-96/92

    Comité Central d'Entreprise de la Société Générale des Grandes Sources und andere …

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