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Rechtsprechung
   EuGH, 21.06.1988 - 197/86, Brown   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,389
EuGH, 21.06.1988 - 197/86, Brown (https://dejure.org/1988,389)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.1988 - 197/86, Brown (https://dejure.org/1988,389)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 1988 - 197/86, Brown (https://dejure.org/1988,389)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Verordung Nr. 1612/68/EWG vom 15.10.1968; ; EWGV Art. 7

  • EU-Kommission PDF

    Brown / Secretary of State for Scotland

    EWG-Vertrag, Artikel 128; Verordnung Nr . 1612/68 des Rates, Artikel 7 Absatz 3
    1 . Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Ausbildung an Berufsschulen - Begriff - Hochschulunterricht - Ausschluß

  • EU-Kommission

    Brown / Secretary of State for Scotland

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Berufsausbildung bzgl. Universitätsstudien; Begriff der Berufsschulen i.S.v. Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1612/68/EWG vom 15.10.1968; Anwendungsbereich des Art. 7 EWGV hinsichtlich Zahlungen eines Mitgliedstaats für die von der Universität verlangten ...

  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Ausbildung an Berufsschulen - Begriff - Hochschulunterricht - Ausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Universitätsstudien als Berufsausbildung; Freizügigkeit von Arbeitnehmern; Zahlung von Unterrichtsgebühren an Studenten durch einen Mitgliedstaat; Anspruch auf Studentenförderung

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Diskriminierungsverbot - Zugang zum Hochschulunterricht - Ausbildungsförderung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 3205
 
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Wird zitiert von ... (83)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 02.02.1988 - 24/86

    Blaizot / Université de Liège u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 197/86
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 24/86 ( Blaizot, Slg. 1988, 379 ) weiter entschieden hat, erfuellen Hochschulstudiengänge im allgemeinen diese Voraussetzungen; etwas anderes gilt für bestimmte besondere Studiengänge, die sich aufgrund ihrer Eigenart an Personen richten, die eher ihre Allgemeinkenntnisse vertiefen wollen als daß sie einen Zugang zum Berufsleben anstrebten.

    Im Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 24/86 ( Blaizot, Slg. 1988, 0000 ) hat der Gerichtshof festgestellt, daß Hochschulstudiengänge im allgemeinen die Voraussetzungen dafür erfuellen, als Berufsausbildung im Sinne des EWG-Vertrags angesehen zu werden.

  • EuGH, 13.07.1983 - 152/82

    Forcheri / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 197/86
    a ) eine Berufsausbildung, die für die Zwecke des Artikels 7 in der Auslegung der Urteile in den Rechtssachen 152/82 ( Forcheri/Belgien ) und 293/83 ( Gravier/Stadt Lüttich ) unter den EWG-Vertrag fällt, und/oder.

    2 ) Erfasst der Begriff des Zugangs zur Berufsausbildung für die Zwecke des Artikels 7 EWG-Vertrag in der Auslegung der Urteile in den Rechtssachen 152/82 ( Forcheri/Belgien ) und 293/83 ( Gravier/Stadt Lüttich ) Zahlungen, die ein Mitgliedstaat nach seinem nationalen Recht an oder für eine Person in solcher Berufsausbildung für a ) deren Unterrichtsgebühren und/oder b ) deren Unterhalt vornimmt?.

  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 197/86
    25 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Rechtssache 39/86 ( Lair, Slg. 1988, 0000 ) entschieden hat, stellt eine Förderung, die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung zur Durchführung eines Hochschulstudiums gewährt wird, das zu einem berufsqualifizierenden Abschluß führt, eine soziale Vergünstigung im Sinne von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 dar.
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 197/86
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, daß jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält ( Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121 ).
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 197/86
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist Arbeitnehmer jeder, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei solche Tätigkeiten ausser Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, daß sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen ( Urteile des Gerichtshofes vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035, und vom 3. Juni 1986 in der Rechtssache 139/85, Kempf, Slg. 1986, 1746 ).
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 197/86
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist Arbeitnehmer jeder, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei solche Tätigkeiten ausser Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, daß sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen ( Urteile des Gerichtshofes vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035, und vom 3. Juni 1986 in der Rechtssache 139/85, Kempf, Slg. 1986, 1746 ).
  • EuGH, 09.07.1987 - 281/85

    Deutschland, Frankreich, Niederlande, Denmark und Vereinigtes Königreich / …

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 197/86
    Sie fällt nämlich zum einen in den Bereich der Bildungspolitik, die als solche nicht der Zuständigkeit der Gemeinschaftsorgane unterstellt worden ist ( siehe das genannte Urteil vom 13. Februar 1985 ), und zum anderen in den der Sozialpolitik, die zur Zuständigkeit der Mitgliedstaaten gehört, soweit sie nicht Gegenstand besonderer Vorschriften des EWG-Vertrags ist ( siehe das Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281, 283, 284, 285 und 287/85, Wanderungspolitik, Slg. 1987, 3203 ).
  • EuGH, 13.11.1984 - 283/83

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 197/86
    15 Im Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 283/83 ( Gravier, Slg. 1985, 606 ) hat der Gerichtshof entschieden, daß eine Ungleichbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit eine nach Artikel 7 EWG-Vertrag verbotene Diskriminierung darstellt, sofern sie in den Anwendungsbereich dieses Vertrages fällt, und daß die Voraussetzungen für den Zugang zur Berufsausbildung in diesen Anwendungsbereich fallen.
  • EuGH, 06.06.1985 - 157/84

    Frascogna / Caisse des dépôts und consignations

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 197/86
    22 Das Gemeinschaftsrecht stellt für die Qualifikation einer Person als Arbeitnehmer keine zusätzlichen Voraussetzungen auf, und die Mitgliedstaaten dürfen die Gewährung der in Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 vorgesehenen sozialen Vergünstigungen nicht einseitig von einer Berufstätigkeit von bestimmter Dauer abhängig machen ( siehe das Urteil vom 6. Juni 1985 in der Rechtssache 157/84, Frascogna, Slg. 1985, 1744 ).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer - …

    Rn. 30 Dieses - historisch an die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Schaffung bestmöglicher Bedingungen für die Integration der Familie des Wanderarbeitnehmers im Aufnahmemitgliedstaat anknüpfende - Ausbildungsrecht des Kindes (vgl EuGH Urteil vom 17.9.2002 - Rs C-413/99 <Baumbast und R> - Slg 2002, I-7091 ff, juris RdNr 51 ff) setzt voraus, dass dieses Kind "in Ausbildung" mit seinen Eltern oder einem Elternteil in einem Mitgliedstaat in der Zeit lebte, in der dort zumindest ein Elternteil als Arbeitnehmer wohnte. Der Erwerb des Ausbildungsrechts ist an den Status als Kind eines Arbeitnehmers gebunden (EuGH Urteil vom 21.6.1988 - Rs C-197/86 <Brown> - Slg 1988, 3105 ff, juris RdNr 30; EuGH Urteil vom 4.5.1995 - Rs C-7/94 <Gaal> - Slg 1995, I-1031 ff, juris RdNr 27; EuGH Urteil vom 14.6.2012 - Rs C-542/09 <Europäische Kommission/Königreich der Niederlande> - EAS Teil C AEUV Art. 45 Nr. 3, RdNr 50 f; vgl auch EuGH Urteil vom 6.9.2012 - Rs C-147/11 und C-148/11 <Czop und Punakova> - EAS Teil C VO <EWG> Nr. 1612/68 Art. 12 Nr. 13, RdNr 30 zur ausschließlichen Anwendbarkeit des Art. 12 VO <EWG> Nr. 1612/68 auf Kinder von Arbeitnehmern).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER …

    Der Gerichtshof hat zwar in Randnummer 18 des Urteils vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 197/86 (Brown, Slg. 1988, 3205) ausgeführt, dass beim gegenwärtigen Stand der Entwicklung des Gemeinschaftsrechts eine Förderung, die Studenten für den Lebensunterhalt und die Ausbildung gewährt wird, grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des EWG-Vertrags im Sinne seines Artikels 7 (später Artikel 6 EG-Vertrag) fällt.
  • EuGH, 23.02.2010 - C-310/08

    Ein Elternteil, der die elterliche Sorge für ein Kind eines Wanderarbeitnehmers …

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Art. 12 nur, dass das Kind mit seinen Eltern oder einem Elternteil in der Zeit in einem Mitgliedstaat lebte, in der dort zumindest ein Elternteil als Arbeitnehmer wohnte (Urteile vom 21. Juni 1988, Brown, 197/86, Slg. 1988, 3205, Randnr. 30, und Gaal, Randnr. 27).
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