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Rechtsprechung
   EuG, 18.03.2010 - T-189/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12341
EuG, 18.03.2010 - T-189/08 (https://dejure.org/2010,12341)
EuG, Entscheidung vom 18.03.2010 - T-189/08 (https://dejure.org/2010,12341)
EuG, Entscheidung vom 18. März 2010 - T-189/08 (https://dejure.org/2010,12341)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zugunsten der in Belgien niedergelassenen Koordinierungszentren - Neue Entscheidung der Kommission, die nach der teilweisen Nichtigerklärung durch den Gerichtshof erlassen wurde - Vereinigung - Fehlendes ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Forum 187 / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zugunsten der in Belgien niedergelassenen Koordinierungszentren - Neue Entscheidung der Kommission, die nach der teilweisen Nichtigerklärung durch den Gerichtshof erlassen wurde - Vereinigung - Fehlendes ...

  • EU-Kommission PDF

    Forum 187 / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zugunsten der in Belgien niedergelassenen Koordinierungszentren - Neue Entscheidung der Kommission, die nach der teilweisen Nichtigerklärung durch den Gerichtshof erlassen wurde - Vereinigung - Fehlendes ...

  • EU-Kommission

    Forum 187 / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zugunsten der in Belgien niedergelassenen Koordinierungszentren - Neue Entscheidung der Kommission, die nach der teilweisen Nichtigerklärung durch den Gerichtshof erlassen wurde - Vereinigung - Fehlendes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerfahrenO Art. 114
    Anforderung an die Zulässigkeit einer durch eine Vereinigung im Namen von Koordinierungszentren erhobenen Nichtigkeitsklage; Forum 187 ASBL gegen Europäische Kommission

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen: Beihilferegelung zugunsten der in Belgien niedergelassenen Koordinierungszentren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Forum 187 / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zugunsten der in Belgien niedergelassenen Koordinierungszentren - Neue Entscheidung der Kommission, die nach der teilweisen Nichtigerklärung durch den Gerichtshof erlassen wurde - Vereinigung - Fehlendes ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderung an die Zulässigkeit einer durch eine Vereinigung im Namen von Koordinierungszentren erhobenen Nichtigkeitsklage; Forum 187 ASBL gegen Europäische Kommission

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 22. Mai 2008 - Forum 187 / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission 2008/283/EG vom 13. November 2007 [Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2007) 5416] über die von Belgien geschaffene Beihilferegelung zugunsten der in Belgien niedergelassenen Koordinierungszentren und zur Änderung der ...

Papierfundstellen

  • Slg. 2010, II-1039
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG, …

    Auszug aus EuG, 18.03.2010 - T-189/08
    betreffend eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/283/EG der Kommission vom 13. November 2007 über die von Belgien geschaffene Beihilferegelung zugunsten der in Belgien niedergelassenen Koordinierungszentren und zur Änderung der Entscheidung 2003/757/EG (…ABl. 2008, L 90, S. 7), soweit sie für die vom Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479), betroffenen Koordinierungszentren keine angemessenen in die Zukunft wirkenden Übergangsfristen vorsieht,.

    Rn. 14 Am 25. und 28. April 2003 legten Belgien und die Forum 187 genannte Vereinigung der Koordinierungszentren Rechtsbehelfe beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ein, um die Aussetzung und teilweise oder vollständige Nichtigerklärung der Entscheidung von 2003 zu erwirken (Rechtssachen C-182/03 und T-140/03, später C-217/03; Rechtssachen C-182/03 R und T-140/03 R, später C-217/03 R).

    Rn. 16 Mit Beschluss vom 26. Juni 2003, Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 R und C-217/03 R, Slg. 2003, I-6887, im Folgenden: Beschluss Forum 187) ordnete der Präsident des Gerichtshofs an, dass der Vollzug der Entscheidung von 2003 ausgesetzt wird, soweit sie dem Königreich Belgien untersagt, die zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe geltenden Zulassungen von Koordinierungszentren zu verlängern.

    Rn. 19 Am 22. Juni 2006 erklärte der Gerichtshof die Entscheidung von 2003 teilweise für nichtig, soweit sie keine Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die Koordinierungszentren vorsah, deren Antrag auf Verlängerung der Zulassung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Entscheidung noch nicht beschieden war oder deren Zulassung zu diesem Zeitpunkt oder kurz danach ablief (Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, im Folgenden: Urteil Forum 187).

    Dieser Beschluss und die Aufforderung an die Beteiligten, eine Stellungnahme zu den angemessenen Übergangsmaßnahmen abzugeben, die die Kommission dem Urteil Forum 187 zufolge hätte vorsehen müssen, wurden im Amtsblatt der Europäischen Union vom 16. Mai 2007 (…ABl. C 110, S. 20) veröffentlicht.

    - die angefochtene Entscheidung für nichtig zu erklären, soweit sie für die vom Urteil Forum 187 betroffenen Koordinierungszentren keine angemessenen in die Zukunft wirkenden Übergangsfristen vorsieht;.

    Rn. 40 Was drittens den Fall betrifft, dass eine Vereinigung die Interessen von Klägern wahrnimmt, die klagebefugt wären, bestreitet die Kommission zunächst, dass die Klage von Forum 187 deswegen zulässig sei, weil die Klage in der Rechtssache C-217/03 für zulässig erklärt worden sei, da die Zulässigkeit einer Klage nach den zum Zeitpunkt der Klageerhebung geltenden Umständen und nicht anhand der Identität des Klägers zu beurteilen sei.

    Keines der von der Klägerin vertretenen Zentren habe aber vor Ablauf der Zulassung ihre Verlängerung beantragt, obwohl das Urteil Forum 187 noch nicht erlassen worden sei.

    Entgegen dem Vorbringen der Kommission behaupte sie nicht, dass die im Urteil Forum 187 festgestellte Zulässigkeit bedeute, dass auch die vorliegende Klage zulässig sei.

    Rn. 55 Drittens hindere der Umstand, dass die belgischen Behörden den vom Urteil Forum 187 betroffenen Koordinierungszentren mit Ausnahme von vier dieser Zentren Verlängerungen nur bis zum 31. Dezember 2005 gewährt hätten, die betreffenden Zentren nicht daran, die fragliche Regelung nach diesem Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen, und zwar bis zum Ablauf einer angemessenen in die Zukunft wirkenden Übergangsfrist.

    Weiter sei nach dem Urteil Forum 187 in einem Schreiben des belgischen Finanzministers an die Klägerin im Juli 2006 erwähnt worden, dass für die von diesem Urteil betroffenen Zentren die Möglichkeit bestehe, mit Wirkung ab 1. Januar 2006 eine Verlängerung bis 2010 zu erhalten.

    Rn. 58 Die Klagen von Vereinigungen wie Forum 187, deren Aufgabe es ist, die kollektiven Interessen der in Belgien niedergelassenen Koordinierungszentren zu vertreten, sind nach der Rechtsprechung in drei Fällen zulässig, nämlich wenn die Vereinigungen die Interessen von Unternehmen wahrnehmen, die selbst klagebefugt sind, wenn sie wegen der Berührung ihrer eigenen Interessen als Vereinigung individualisiert sind, insbesondere weil ihre Position als Verhandlungsführer durch die angefochtene Handlung berührt worden ist, oder wenn eine Rechtsvorschrift ihnen ausdrücklich eine Reihe von Verfahrensrechten einräumt (Beschlüsse des Gerichts vom 30. September 1997, Federolio/Kommission, T-122/96, Slg. 1997, II-1559, Randnr. 60, vom 10. Dezember 2004, EFfCI/Parlament und Rat, T-196/03, Slg. 2004, II-4263, Randnr. 42, und vom 28. Juni 2005, FederDoc u. a./Kommission, T-170/04, Slg. 2005, II-2503, Randnr. 49, vgl. in diesem Sinne auch Urteil Forum 187, Randnr. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So geht aus dem Urteil Forum 187 (Randnr. 163) hervor, dass den von diesem Urteil betroffenen Koordinierungszentren, zu denen die fraglichen neun Zentren gehören, eine angemessene Übergangszeit zur Anpassung an die sich aus der Entscheidung von 2003 ergebenden Folgen gewährt werden musste.

    Rn. 78 Dass keine längere Übergangsfrist - auch nicht rückwirkend - in Anspruch genommen werden kann, wenn die Zentren keine gültige Zulassung mehr haben, ergibt sich im Übrigen aus dem Beschluss Forum 187. Denn im Rahmen des Antrags auf Aussetzung der Entscheidung von 2003, die die Erneuerung der Zulassung bestimmter Zentren untersagte, hat der Präsident des Gerichtshofs entschieden, dass, wenn die beantragte Aussetzung des Vollzugs nicht erfolgen würde, eine Entscheidung zur Hauptsache zugunsten der Klägerin zumindest hinsichtlich der Übergangsregelung weitgehend wirkungslos wäre, da etwaige finanzielle Maßnahmen nicht geeignet erscheinen, die Stabilität des rechtlichen Rahmens der Koordinierungsstellen rückwirkend wiederherzustellen (Beschluss Forum 187, Randnr. 146).

    Weiter ist festzustellen, dass die Bestimmungen der Entscheidung von 2003, die diese Regelung als eine mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfe qualifizieren und den belgischen Behörden aufgeben, die Regelung aufzuheben oder so zu ändern, dass sie mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist, vom Gerichtshof im Urteil Forum 187 nicht für nichtig erklärt wurden.

  • EuG, 02.06.2003 - T-276/02

    Forum 187 / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Steuerregelung - Bestehende …

    Auszug aus EuG, 18.03.2010 - T-189/08
    Rn. 10 Am 13. September 2002 erhob die Klägerin eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung, das förmliche Prüfverfahren einzuleiten (Rechtssache T-276/02).

    Rn. 15 Mit Beschluss vom 2. Juni 2003, Forum 187/Kommission (T-276/02, Slg. 2003, II-2075), hat das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung, das förmliche Prüfverfahren einzuleiten, als unzulässig abgewiesen.

  • EuGH, 07.06.2007 - C-362/05

    Wunenburger / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beförderung - …

    Auszug aus EuG, 18.03.2010 - T-189/08
    Es muss jedoch bis zum Erlass der gerichtlichen Entscheidung weiter vorliegen - andernfalls ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juni 2007, Wunenburger/Kommission, C-362/05 P, Slg. 2007, I-4333, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.09.1992 - T-138/89

    Nederlandse Bankiersvereniging und Nederlandse Vereniging van Banken gegen …

    Auszug aus EuG, 18.03.2010 - T-189/08
    Rn. 63 Das Rechtsschutzinteresse muss bestehend und gegenwärtig sein (Urteil des Gerichts vom 17. September 1992, NBV und NVB/Kommission, T-138/89, Slg. 1992, II-2181, Randnr. 33), und bei seiner Prüfung ist auf den Zeitpunkt der Klageerhebung abzustellen (Urteil des Gerichtshofs vom 16. Dezember 1963, Forges de Clabecq/Hohe Behörde, 14/63, Slg. 1963, 767, 799, und Urteil des Gerichts vom 24. April 2001, Torre u. a./Kommission, T-159/98, Slg. ÖD 2001, I-A-83 und II-395, Randnr. 28).
  • EuG, 30.09.1997 - T-122/96

    Federolio / Kommission - "Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - …

    Auszug aus EuG, 18.03.2010 - T-189/08
    Rn. 58 Die Klagen von Vereinigungen wie Forum 187, deren Aufgabe es ist, die kollektiven Interessen der in Belgien niedergelassenen Koordinierungszentren zu vertreten, sind nach der Rechtsprechung in drei Fällen zulässig, nämlich wenn die Vereinigungen die Interessen von Unternehmen wahrnehmen, die selbst klagebefugt sind, wenn sie wegen der Berührung ihrer eigenen Interessen als Vereinigung individualisiert sind, insbesondere weil ihre Position als Verhandlungsführer durch die angefochtene Handlung berührt worden ist, oder wenn eine Rechtsvorschrift ihnen ausdrücklich eine Reihe von Verfahrensrechten einräumt (Beschlüsse des Gerichts vom 30. September 1997, Federolio/Kommission, T-122/96, Slg. 1997, II-1559, Randnr. 60, vom 10. Dezember 2004, EFfCI/Parlament und Rat, T-196/03, Slg. 2004, II-4263, Randnr. 42, und vom 28. Juni 2005, FederDoc u. a./Kommission, T-170/04, Slg. 2005, II-2503, Randnr. 49, vgl. in diesem Sinne auch Urteil Forum 187, Randnr. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.11.2001 - T-9/98

    Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.03.2010 - T-189/08
    Rn. 81 Soweit die Klägerin im Kern vorträgt, dass die Zentren die Möglichkeit hätten, die Steuerregelung für Koordinierungszentren nach dem 31. Dezember 2005 in Anspruch zu nehmen, da der Königliche Erlass Nr. 187 weiterhin die Rechtsgrundlage der Zulassungen sei (vgl. oben, Randnrn. 55 bis 57), geht zwar aus der Rechtsprechung hervor, dass ein Kläger ein Rechtsschutzinteresse hat, sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass er bestimmte Ansprüche gegen die nationalen Behörden geltend machen kann oder sein Antrag von ihnen zumindest geprüft wird, wenn seiner Klage stattgegeben wird (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 22. November 2001, Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie/Kommission, T-9/98, Slg. 2001, II-3367, Randnrn. 34 und 38, und vom 12. September 2007, Koninklijke Friesland Foods/Kommission, T-348/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 72).
  • EuG, 30.04.2007 - T-387/04

    EnBW Energie Baden-Württemberg / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie …

    Auszug aus EuG, 18.03.2010 - T-189/08
    Ein solches Interesse besteht nur, wenn die Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung als solche Rechtswirkungen haben kann und der Rechtsbehelf der Partei, die ihn eingelegt hat, damit im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (vgl. Beschluss des Gerichts vom 30. April 2007, EnBW Energie Baden-Württemberg/Kommission, T-387/04, Slg. 2007, II-1195, Randnr. 96 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.05.2000 - C-428/98

    Deutsche Post / IECC und Kommission

    Auszug aus EuG, 18.03.2010 - T-189/08
    Außerdem wäre im Fall der Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung eine neue Entscheidung der Kommission erforderlich, um die neue Übergangsfrist zu bestimmen, die die Zentren in Anspruch nehmen könnten, da es im Rahmen eines Verfahrens wegen Nichtigerklärung nicht Aufgabe des Gerichts ist, die angefochtene Entscheidung durch eine andere Entscheidung zu ersetzen oder sie abzuändern (Beschluss des Gerichtshofs vom 11. Mai 2000, Deutsche Post/IECC und Kommission, C-428/98 P, Slg. 2000, I-3061, Randnr. 28, und Urteil des Gerichts vom 26. September 2002, Sgaravatti Mediterranea/Kommission, T-199/99, Slg. 2002, II-3731, Randnr. 141).
  • EuG, 14.04.2005 - T-141/03

    Sniace / Kommission - Staatliche Beihilfe - Beteiligungsdarlehen - …

    Auszug aus EuG, 18.03.2010 - T-189/08
    Rn. 84 Weiter ist darauf hinzuweisen, dass ein Kläger zur Rechtfertigung seines Interesses an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung keine zukünftigen und ungewissen Situationen anführen kann (vgl. Urteil des Gerichts vom 14. April 2005, Sniace/Kommission, T-141/03, Slg. 2005, II-1197, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 26.09.2002 - T-199/99

    Sgaravatti Mediterranea / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.03.2010 - T-189/08
    Außerdem wäre im Fall der Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung eine neue Entscheidung der Kommission erforderlich, um die neue Übergangsfrist zu bestimmen, die die Zentren in Anspruch nehmen könnten, da es im Rahmen eines Verfahrens wegen Nichtigerklärung nicht Aufgabe des Gerichts ist, die angefochtene Entscheidung durch eine andere Entscheidung zu ersetzen oder sie abzuändern (Beschluss des Gerichtshofs vom 11. Mai 2000, Deutsche Post/IECC und Kommission, C-428/98 P, Slg. 2000, I-3061, Randnr. 28, und Urteil des Gerichts vom 26. September 2002, Sgaravatti Mediterranea/Kommission, T-199/99, Slg. 2002, II-3731, Randnr. 141).
  • EuG, 10.12.2004 - T-196/03

    EFfCI / Parlament und Rat

  • EuG, 12.09.2007 - T-348/03

    Koninklijke Friesland Foods / Kommission

  • EuG, 24.04.2001 - T-159/98

    Öffentlicher Dienst

  • EuG, 28.06.2005 - T-170/04

    FederDoc u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 316/2004 - …

  • EuG, 12.09.2007 - T-448/04

    Kommission / Trends u.a.

  • EuGH, 26.06.2003 - C-182/03

    Belgien / Kommission - "Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs einer …

  • EuGH, 22.06.2006 - C-399/03

    Kommission / Rat - Staatliche Beihilfen - Bestehende Beihilferegelung - …

  • EuG, 16.05.2003 - T-140/03

    Forum 187 / Kommission - Abgabeentscheidung

  • EuGH, 10.09.2026 - C-773/23

    Rechtsmittel - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoffe - Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 …

    Aus dieser Rechtsprechung ergebe sich, dass ein Verband klagebefugt sei, wenn seine Mitglieder oder einige von ihnen selbst klagebefugt seien (…vgl. entsprechend Urteile vom 6. Juli 1995, AITEC u. a./Kommission, T-447/93 bis T-449/93, EU:T:1995:130, Rn. 60…, vom 12. Dezember 1996, AIUFFASS und AKT/Kommission, T-380/94, EU:T:1996:195, Rn. 50…, vom 11. Juni 2009, Confservizi/Kommission, T-292/02, EU:T:2009:188, Rn. 52, und vom 18. März 2010, Forum 187/Kommission, T-189/08, EU:T:2010:99, Rn. 58).
  • EuG, 20.09.2012 - T-154/10

    Frankreich / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die Frankreich in Form …

    Rn. 47 Diese Erwägungen gelten auch für die Urteile des Gerichts vom 18. März 2010, Centre de coordination Carrefour/Kommission (T-94/08, Slg. 2010, II-1015), und Forum 187/Kommission (T-189/08, Slg. 2010, II-1039), mit denen Klagen natürlicher oder juristischer Personen wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses für unzulässig erklärt wurden.
  • EuG, 28.09.2016 - T-600/15

    PAN Europe u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Pflanzenschutzmittel - …

    Rn. 30 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass von repräsentativen Verbänden wie Unaapi erhobene Klagen nach der Rechtsprechung u. a. dann zulässig sind, wenn sie die Interessen ihrer Mitglieder wahrnehmen, die ihrerseits klagebefugt sind (…vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 30. September 1997, Federolio/Kommission, T-122/96, EU:T:1997:142, Rn. 61, …und vom 28. Juni 2005, FederDoc u. a./Kommission, T-170/04, EU:T:2005:257, Rn. 49, sowie Urteil vom 18. März 2010, Forum 187/Kommission, T-189/08, EU:T:2010:99, Rn. 58).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2012 - C-350/11

    Argenta Spaarbank - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - …

    Nach der teilweisen Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/757/EG durch den Gerichtshof erließ die Kommission am 13. November 2007 eine neue Entscheidung (…Entscheidung 2008/283/EG über die von Belgien geschaffene Beihilferegelung zugunsten der in Belgien niedergelassenen Koordinierungszentren und zur Änderung der Entscheidung 2003/757/EG, ABl. 2008, L 90, S. 7), die Gegenstand von zwei Nichtigkeitsklagen war, die beim Gericht der Europäischen Union eingereicht und unter den Geschäftszeichen T-94/08 und T-189/08 registriert wurden.

    In seinen Urteilen vom 18. März 2010 (Centre de coordination Carrefour SNC/Kommission, Slg. 2010, II-1015, und Forum 187/Kommission, Slg. 2010, II-1039) hat das Gericht die Klagen als unzulässig abgewiesen.

  • EuG, 30.04.2019 - T-747/17

    UPF/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Frankreich zugunsten seiner Häfen …

    Rn. 20 Nach der Rechtsprechung sind die Klagen von Vereinigungen wie der Klägerin in drei Fällen zulässig: wenn sie die Interessen ihrer Mitglieder wahrnehmen, die selbst klagebefugt wären, wenn sie wegen der Berührung ihrer eigenen Interessen als Vereinigung individualisiert sind, insbesondere weil ihre Stellung als Verhandlungsführerin durch die angefochtene Handlung berührt worden ist, oder wenn eine Rechtsvorschrift ihnen ausdrücklich eine Reihe von Verfahrensrechten einräumt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. März 2010, Forum 187/Kommission, T-189/08, EU:T:2010:99, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und Beschluss vom 26. April 2016, EGBA und RGA/Kommission, T-238/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:259, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.12.2016 - T-713/14

    IPSO / EZB - EZB - Personal der EZB - Leiharbeitnehmer - Begrenzung der …

    Rn. 49 Die Klagen von Vereinigungen wie der Klägerin, deren Aufgabe es ist, die kollektiven Interessen von Personen zu vertreten, sind nach der Rechtsprechung jedoch in drei Fällen zulässig, nämlich wenn die Vereinigungen die Interessen von Personen wahrnehmen, die selbst klagebefugt sind, wenn sie wegen der Berührung ihrer eigenen Interessen als Vereinigung individualisiert sind, insbesondere weil ihre Position als Verhandlungsführer durch die angefochtene Handlung berührt worden ist, oder wenn eine Rechtsvorschrift ihnen ausdrücklich eine Reihe von Verfahrensrechten einräumt (vgl. Urteil vom 18. März 2010, Forum 187/Kommission, T-189/08, EU:T:2010:99, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.09.2024 - T-560/22

    Fachverband Eisenhüttenschlacken/ Kommission - EU-Düngeprodukte - Verordnung (EU) …

    Rn. 24 Die Klagen von Vereinigungen oder Gruppierungen sind insbesondere dann zulässig, wenn sie die Interessen von Personen wahrnehmen, die selbst klagebefugt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. März 2010, Forum 187/Kommission, T-189/08, EU:T:2010:99, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 05.10.2011 - T-19/06

    Mindo/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Italienischer Markt für den Kauf und …

    Ein solches Interesse setzt voraus, dass die Nichtigerklärung und/oder Abänderung dieses Rechtsakts als solche Rechtswirkungen zeitigen kann oder, anders gesagt, dass die Klage dem Kläger im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 5. März 2009, Kommission/Provincia di Imperia, C-183/08 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19; vgl. Urteile des Gerichts vom 28. September 2004, MCI/Kommission, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 18. März 2010, Forum 187/Kommission, T-189/08, Slg. 2010, II-1039, Randnr. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung) und dass dieser ein bestehendes und gegenwärtiges Interesse an der Nichtigerklärung und/oder Abänderung des Rechtsakts nachweist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 19. Juni 2009, Socratec/Kommission, T-269/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.11.2015 - T-670/14

    Milchindustrie-Verband und Deutscher Raiffeisenverband / Kommission - …

    Rn. 14 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Klagen von Verbänden und Vereinigungen nach der Rechtsprechung in drei Fällen zulässig sind, nämlich wenn sie die Interessen von Personen wahrnehmen, die selbst klagebefugt sind, wenn sie wegen der Berührung ihrer eigenen Interessen als Verband oder Vereinigung individualisiert sind, insbesondere weil ihre Position als Verhandlungsführer durch die angefochtene Handlung berührt worden ist, oder wenn eine Rechtsvorschrift ihnen ausdrücklich eine Reihe von Verfahrensrechten einräumt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. März 2010, Forum 187/Kommission, T-189/08, Slg, EU:T:2010:99, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.09.2014 - T-113/11

    Schutzgemeinschaft Milch und Milcherzeugnisse / Kommission - Nichtigkeitsklage - …

    Rn. 32 Was den vom Kläger in der Antwort auf die verfahrensleitenden Maßnahmen vorgebrachten Umstand betrifft, dass die angefochtene Verordnung seine Mitglieder der Gefahr aussetze, wegen der Verwendung des Wortes "Gouda" verklagt zu werden, ist darauf hinzuweisen, dass ein Kläger zur Rechtfertigung seines Interesses an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung keine zukünftigen und ungewissen Situationen anführen kann (vgl. Urteil des Gerichts vom 18. März 2010, Forum 187/Kommission, T-189/08, Slg. 2010, II-1039, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.09.2014 - T-112/11

    Schutzgemeinschaft Milch und Milcherzeugnisse / Kommission - Nichtigkeitsklage - …

  • EuG, 10.09.2025 - T-597/23

    Syndicat de défense und de promotion des charcuteries corses/ Kommission

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