Rechtsprechung
| EuG, 19.03.2010 - T-50/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Informationsdienstleistungen in Bezug auf ferngesteuerte Kontrollsysteme für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Nichtigkeitsklage - ...
- Europäischer Gerichtshof
Evropaïki Dynamiki / Kommission
Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Informationsdienstleistungen in Bezug auf ferngesteuerte Kontrollsysteme für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Nichtigkeitsklage - ...
- EU-Kommission
Evropaïki Dynamiki / Kommission
Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Informationsdienstleistungen in Bezug auf ferngesteuerte Kontrollsysteme für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Nichtigkeitsklage - ...
- EU-Kommission
Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europäische Kommission.
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung der Bieter sowie der Transparenz; Anforderungen an die Spezifikationen in den Ausschreibungsunterlagen; Umfang der Informationen der Mitbieter; Grundsatz der ordnungsgemäßen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ablehnung des Angebots muss zeitnah begründet werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Evropaïki Dynamiki / Kommission
Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Informationsdienstleistungen in Bezug auf ferngesteuerte Kontrollsysteme für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Nichtigkeitsklage - ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der European Dynamics SA gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 28. Januar 2005
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 18. November 2004 über die Zurückweisung des Angebots der Klägerin im Rahmen einer Ausschreibung für die Analyse, Entwicklung, Wartung und Betreuung ferngesteuerter Kontrollsysteme für verbrauchsteuerpflichtige Waren und über ...
Verfahrensgang
- EuG, 19.03.2010 - T-50/05
- EuGH, 12.09.2011 - C-289/10
Papierfundstellen
- Slg. 2010, II-1071
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (18)
- EuG, 12.03.2008 - T-345/03
Evropaïki Dynamiki / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Auszug aus EuG, 19.03.2010 - T-50/05
Außerdem hat die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vorgetragen, die vorliegende Rechtssache sei der Rechtssache vergleichbar, die zum Urteil vom 12. März 2008, Evropaïki Dynamiki/Kommission (T-345/03, Slg. 2008, II-341), geführt habe, in dem das Gericht dem auf einem Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter beruhenden Klagegrund stattgegeben und die Vergabeentscheidung der Kommission daher für nichtig erklärt habe.(Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Randnr. 52 angeführt, Randnr. 145).
Rn. 61 Wie das Gericht im Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission (oben in Randnr. 52 angeführt, Randnr. 147) festgestellt hat, würde eine solche Verletzung der Chancengleichheit und des Grundsatzes der Transparenz, sofern sie vorliegt, einen Verfahrensverstoß im vorprozessualen Verfahren bedeuten, durch den das Informationsrecht der Betroffenen beeinträchtigt wäre.
Ein solcher Verfahrensverstoß könnte nur dann zur Nichtigerklärung der fraglichen Entscheidung führen, wenn nachgewiesen wird, dass das Verwaltungsverfahren ohne diesen Verstoß zu einem anderen Ergebnis hätte führen können, d. h., wenn die Klägerin Zugang zu den fraglichen Informationen gehabt hätte und insofern für die Klägerin eine - sei es auch nur geringe - Chance bestand, im Verwaltungsverfahren ein anderes Ergebnis zu erzielen (vgl. Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Randnr. 52 angeführt, Randnr. 147 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Ein Verfahrensverstoß könnte die Chancengleichheit der Bieter nur dann verletzen, wenn die Klägerin plausibel und hinreichend detailliert dargelegt hätte, dass sie in dem Verfahren ein anderes Ergebnis hätte erzielen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Randnr. 52 angeführt, Randnrn.
Rn. 98 Schließlich lässt sich das Vorbringen der Klägerin zum Nutzen des NCTS-Quellcodes nicht auf das Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission (siehe vorstehend, Randnr. 52) stützen.
Im Unterschied zu der vorliegenden Rechtssache, in der das EDV-System, um das es in dem fraglichen Auftrag geht - das EMCS -, sich von dem System unterscheidet, dessen Quellcode nicht zur Verfügung gestellt worden ist - dem NCTS - (siehe vorstehend, Randnr. 82), bezieht sich die Rechtssache, die Anlass zu dem von der Klägerin erwähnten Urteil gegeben hat, auf ein EDV-System - Cordis -, das nur eine neue Version des Systems darstellte, dessen Quellcode nicht zur Verfügung gestellt wurde (Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Randnr. 52 angeführt, Randnr. 7).
Da es im vorliegenden Fall um den Nutzen des NCTS-Quellcodes geht, kann keine Entsprechung zwischen der vorliegenden Rechtssache und der Rechtssache, in der das Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission (siehe vorstehend, Randnr. 52) ergangen ist, festgestellt werden.
Rn. 134 Ein solches Vorgehen entspricht dem Zweck der Begründungspflicht gemäß Art. 253 EG, wonach die Begründung die Überlegungen des Urhebers des Rechtsakts so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass zum einen die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können, um ihre Rechte geltend zu machen, und zum anderen das Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 8. Mai 1996, Adia interim/Kommission, T-19/95, Slg. 1996, II-321, Randnr. 32, vom 26. Februar 2002, Esedra/Kommission, T-169/00, Slg. 2002, II-609, Randnr. 190, Strabag Benelux/Rat, oben in Randnr. 107 angeführt, Randnr. 55, und vom 12. Juli 2007, Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Randnr. 133 angeführt, Randnr. 69).
Aus den Akten geht nämlich hervor, dass die Klägerin alle in diesem Auszug erhaltenen Informationen verwendet hat, um die vorliegende Klage zu erheben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2008, Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Randnr. 133 angeführt, Randnr. 52).
Rn. 166 Die Klägerin hat nichts dafür vorgebracht, dass die oben in Randnr. 161 erwähnte Anmerkung des Bewertungsausschusses aufgrund dieser Tatsachen, die nicht bestritten werden, unrichtig sei oder der öffentliche Auftraggeber aufgrund dieser Anmerkung sogar zu einer offensichtlich unrichtigen Bewertung des Angebots des Konsortiums Evropaïki Dynamiki-Steria gelangt sei; vor allem beruht die diesem Angebot erteilte Note in Bezug auf das zweite Zuschlagskriterium des fraglichen Auftrags nicht nur auf einer einzigen Analyse, sondern ist auch auf die anderen Anmerkungen gegründet, die der Bewertungsausschuss zusammen abgegeben hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2007, Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Randnr. 133 angeführt, Randnr. 106).
- EuG, 25.02.2003 - T-4/01
Renco / Rat
Auszug aus EuG, 19.03.2010 - T-50/05
Aufgrund der Zuschlagskriterien, die der öffentliche Auftraggeber auswählt, muss sich jedenfalls das wirtschaftlich günstigste Angebot ermitteln lassen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 25. Februar 2003, Renco/Rat, T-4/01, Slg. 2003, II-171, Randnr. 66, und Strabag Benelux/Rat, T-183/00, Slg. 2003, II-135, Randnr. 74).Selbst wenn die Verdingungsunterlagen Zuschlagskriterien enthalten, die nicht quantitativ ausgedrückt sind, können diese Kriterien objektiv und einheitlich zum Vergleich der Angebote angewandt werden und sind eindeutig für die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots relevant (vgl. in diesem Sinne Urteil Renco/Rat, oben in Randnr. 107 angeführt, Randnrn. 67 und 68).
Rn. 113 Auch wenn diese Kriterien nicht quantitativer Art sind, lässt sich daraus allein nicht ableiten, dass der öffentliche Auftraggeber sie nicht objektiv und einheitlich angewandt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Renco/Rat, oben in Randnr. 107 angeführt, Randnrn. 67 und 68).
Rn. 135 Hinzuzufügen ist, dass die Frage, ob der Begründungspflicht genügt wurde, aufgrund der Informationen zu beurteilen ist, die die Klägerin bei der Klageerhebung besaß (Urteile Strabag Benelux/Rat, oben in Randnr. 107 angeführt, Randnr. 58, und Renco/Rat, oben in Randnr. 107 angeführt, Randnr. 96).
- EuGH, 12.12.2002 - C-470/99
Universale-Bau u.a. - "Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Begriff …
Auszug aus EuG, 19.03.2010 - T-50/05
Rn. 56 Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter, der die Entwicklung eines gesunden und effektiven Wettbewerbs zwischen den sich um einen öffentlichen Auftrag bewerbenden Unternehmen fördern soll, gebietet, dass alle Bieter bei der Abfassung ihrer Angebote die gleichen Chancen haben, was voraussetzt, dass die Angebote aller Bieter den gleichen Bedingungen unterworfen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2001, SIAC Construction, C-19/00, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 34, und vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 93).Rn. 57 Ferner ist der Rechtsprechung zu entnehmen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung eine Verpflichtung zur Transparenz einschließt, die es ermöglichen soll, seine Beachtung zu überprüfen (Urteile des Gerichtshofs vom 18. Juni 2002, HI, C-92/00, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 45, und Universale-Bau u. a., oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 91).
- EuGH, 29.04.2004 - C-496/99
Kommission / CAS Succhi di Frutta
Auszug aus EuG, 19.03.2010 - T-50/05
Rn. 55 Daher ist der öffentliche Auftraggeber nach ständiger Rechtsprechung in allen Abschnitten eines Ausschreibungsverfahrens zur Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und damit der Chancengleichheit aller Bieter verpflichtet (Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Kommission/CAS Succhi di Frutta, C-496/99 P, Slg. 2004, I-3801, Randnr. 108; Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1998, Embassy Limousines & Services/Parlament, T-203/96, Slg. 1998, II-4239, Randnr. 85, und vom 17. März 2005, AFCon Management Consultants u. a./Kommission, T-160/03, Slg. 2005, II-981, Randnr. 75).Er verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen klar, genau und eindeutig formuliert sind (Urteil Kommission/CAS Succhi di Frutta, oben in Randnr. 55 angeführt, Randnr. 111).
- EuGH, 16.12.2008 - C-47/07
Masdar (UK) / Kommission - Rechtsmittel - Art. 288 Abs. 2 EG - Auf …
Auszug aus EuG, 19.03.2010 - T-50/05
Rn. 119 Nach dem allgemeinen Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, der auch die Sorgfaltspflicht einschließt, ist jedes Gemeinschaftsorgan zur Einhaltung einer angemessenen Frist bei der Abwicklung der Verwaltungsverfahren und zu sorgfältigem Handeln in den Beziehungen zur Öffentlichkeit verpflichtet (Urteile des Gerichtshofs vom 16. Dezember 2008, Masdar [UK]/Kommission, C-47/07 P, Slg. 2008, I-9761, Randnr. 92, und des Gerichts vom 11. April 2006, Angeletti/Kommission, T-394/03, Slg. ÖD 2006, I-A-2-95 und II-A-2-441, Randnr. 162). - EuG, 06.07.2005 - T-148/04
TQ3 Travel Solutions Belgium / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Auszug aus EuG, 19.03.2010 - T-50/05
Rn. 148 Nach ständiger Rechtsprechung verfügt der öffentliche Auftraggeber bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über einen weiten Spielraum; die Kontrolle durch das Gericht muss sich auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensvorschriften und die Begründungspflicht beachtet wurden, der Sachverhalt richtig ermittelt wurde und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (Urteile des Gerichts vom 27. September 2002, Tideland Signal/Kommission, T-211/02, Slg. 2002, II-3781, Randnr. 33, und vom 6. Juli 2005, TQ3 Travel Solutions Belgium/Kommission, T-148/04, Slg. 2005, II-2627, Randnr. 47; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 23. November 1978, Agence européenne d'intérims/Kommission, 56/77, Slg. 1978, 2215, Randnr. 20). - EuG, 25.02.2003 - T-183/00
Strabag Benelux / Rat
Auszug aus EuG, 19.03.2010 - T-50/05
Aufgrund der Zuschlagskriterien, die der öffentliche Auftraggeber auswählt, muss sich jedenfalls das wirtschaftlich günstigste Angebot ermitteln lassen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 25. Februar 2003, Renco/Rat, T-4/01, Slg. 2003, II-171, Randnr. 66, und Strabag Benelux/Rat, T-183/00, Slg. 2003, II-135, Randnr. 74). - EuG, 26.02.2002 - T-169/00
Esedra / Kommission
Auszug aus EuG, 19.03.2010 - T-50/05
Rn. 134 Ein solches Vorgehen entspricht dem Zweck der Begründungspflicht gemäß Art. 253 EG, wonach die Begründung die Überlegungen des Urhebers des Rechtsakts so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass zum einen die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können, um ihre Rechte geltend zu machen, und zum anderen das Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 8. Mai 1996, Adia interim/Kommission, T-19/95, Slg. 1996, II-321, Randnr. 32, vom 26. Februar 2002, Esedra/Kommission, T-169/00, Slg. 2002, II-609, Randnr. 190, Strabag Benelux/Rat, oben in Randnr. 107 angeführt, Randnr. 55, und vom 12. Juli 2007, Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Randnr. 133 angeführt, Randnr. 69). - EuG, 11.04.2006 - T-394/03
Angeletti / Kommission
Auszug aus EuG, 19.03.2010 - T-50/05
Rn. 119 Nach dem allgemeinen Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, der auch die Sorgfaltspflicht einschließt, ist jedes Gemeinschaftsorgan zur Einhaltung einer angemessenen Frist bei der Abwicklung der Verwaltungsverfahren und zu sorgfältigem Handeln in den Beziehungen zur Öffentlichkeit verpflichtet (Urteile des Gerichtshofs vom 16. Dezember 2008, Masdar [UK]/Kommission, C-47/07 P, Slg. 2008, I-9761, Randnr. 92, und des Gerichts vom 11. April 2006, Angeletti/Kommission, T-394/03, Slg. ÖD 2006, I-A-2-95 und II-A-2-441, Randnr. 162). - EuG, 27.09.2002 - T-211/02
Tideland Signal / Kommission
Auszug aus EuG, 19.03.2010 - T-50/05
Rn. 148 Nach ständiger Rechtsprechung verfügt der öffentliche Auftraggeber bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über einen weiten Spielraum; die Kontrolle durch das Gericht muss sich auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensvorschriften und die Begründungspflicht beachtet wurden, der Sachverhalt richtig ermittelt wurde und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (Urteile des Gerichts vom 27. September 2002, Tideland Signal/Kommission, T-211/02, Slg. 2002, II-3781, Randnr. 33, und vom 6. Juli 2005, TQ3 Travel Solutions Belgium/Kommission, T-148/04, Slg. 2005, II-2627, Randnr. 47; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 23. November 1978, Agence européenne d'intérims/Kommission, 56/77, Slg. 1978, 2215, Randnr. 20). - EuGH, 23.11.1978 - 56/77
Agence européenne d'intérims / Kommission
- EuG, 08.05.1996 - T-19/95
Adia Interim SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Öffentlicher …
- EuG, 10.09.2008 - T-465/04
Evropaïki Dynamiki / Kommission
- EuG, 12.07.2007 - T-250/05
Evropaïki Dynamiki / Kommission
- EuGH, 18.06.2002 - C-92/00
HI - "Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe …
- EuGH, 18.10.2001 - C-19/00
SIAC Construction - "Öffentliche Bauaufträge - Erteilung des Zuschlags auf das …
- EuG, 17.12.1998 - T-203/96
Embassy Limousines & Services gegen Europäisches Parlament. - Schiedsklausel - …
- EuG, 17.03.2005 - T-160/03
AFCon Management Consultants u.a. / Kommission - Programm TACIS - Ausschreibung - …
- EuG, 07.10.2015 - T-299/11
European Dynamics Luxembourg u.a. / HABM - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Derartige fehlerhafte Sachverhaltsfeststellungen oder Rechenfehler, die sich auf das Ergebnis eines Verfahrens nicht auswirken können, können die Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung nicht rechtfertigen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Oktober 2005, Freistaat Thüringen/Kommission, T-318/00, Slg, EU:T:2005:363, Rn. 191 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 19. März 2010, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-50/05, Slg, EU:T:2010:101, Rn. 159).Der Unionsrichter prüft jedoch, ob die Methode, die der öffentliche Auftraggeber bei der technischen Bewertung anwendet, in den Verdingungsunterlagen klar angegeben ist, einschließlich der verschiedenen Zuschlagskriterien, ihres jeweiligen Gewichts bei der Bewertung, d. h. bei der Berechnung der Gesamtpunktzahl, sowie der Mindest- und der Höchstpunktzahl für jedes Kriterium (vgl. in diesem Sinne Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, EU:C:2012:617, Rn. 29).
Denn die Begründungspflicht beurteilt sich anhand der Informationen, über die ein Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung verfügt, wobei das Organ aber die ursprüngliche Begründung nicht durch eine völlig neue Begründung ersetzen darf (vgl. in diesem Sinne Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 126 angeführt, EU:T:2013:88, Rn. 27 und 28 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 02.09.2026 - T-658/24 Ce large pouvoir d'appréciation est reconnu au pouvoir adjudicateur tout au long de la procédure de passation du marché (voir, en ce sens, arrêts du 19 mars 2010, Evropaïki Dynamiki/Commission, T-50/05, EU:T:2010:101, point 148, et du 6 octobre 2021, Global Translation Solutions/Parlement, T-7/20, non publié, EU:T:2021:649, point 34 et jurisprudence citée).
- EuG, 24.10.2019 - T-310/18
EPSU und Goudriaan/ Kommission - Sozialpolitik - Dialog zwischen den …
Unter diesen Umständen sind letztere als Adressaten der angefochtenen Entscheidung auf Seiten der Arbeitnehmerverbände anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. März 2010, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-50/05, EU:T:2010:101, Rn. 40, …und vom 22. Mai 2012, Sviluppo Globale/Kommission, T-6/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:245, Rn. 19).
- EuG, 10.09.2025 - T-300/24
Geos Atlas/ EUCAP Somalia
Rn. 30 En troisième lieu, la requérante fait valoir, en renvoyant à l'arrêt du 19 mars 2010, Evropaïki Dynamiki/Commission (T-50/05, EU:T:2010:101), qu'EUCAP Somalia avait l'obligation de maintenir l'égalité de traitement entre les soumissionnaires et de les informer si elle estimait que leur interprétation des documents de l'avis de marché en cause était erronée.Rn. 72 Or, en l'absence de toute disparité d'information en l'espèce, la requérante ne saurait utilement invoquer l'arrêt du 19 mars 2010, Evropaïki Dynamiki/Commission (T-50/05, EU:T:2010:101, point 62), dans lequel le Tribunal a examiné si certains soumissionnaires avaient disposé, dans l'affaire ayant donné lieu à cet arrêt, d'informations que d'autres soumissionnaires n'avaient pas eues.
- EuG, 13.12.2013 - T-165/12
European Dynamics Luxembourg und Evropaïki Dynamiki / Kommission - …
Rn. 49 Der Grundsatz der Transparenz bedeutet daher, dass alle für das richtige Verständnis der Ausschreibung oder der Verdingungsunterlagen maßgeblichen technischen Informationen allen an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligten Unternehmen so bald wie möglich zur Verfügung gestellt werden, so dass zum einen alle gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Bieter die genaue Bedeutung dieser Informationen verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und zum anderen der Auftraggeber überprüfen kann, ob die Angebote der Bieter tatsächlich die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (Urteil des Gerichts vom 19. März 2010, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-50/05, Slg. 2010, II-1071, Randnr. 59).Rn. 63 Ein solches Vorgehen entspricht dem Zweck der in Art. 296 AEUV verankerten Begründungspflicht, wonach die Begründung die Überlegungen des Urhebers des Rechtsakts so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass zum einen die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können, um ihre Rechte geltend zu machen, und zum anderen das Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteile des Gerichts vom 14. Juli 1995, Koyo Seiko/Rat, T-166/94, Slg. 1995, II-2129, Randnr. 103, und vom 19. März 2010, Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 134).
- EuG, 04.12.2014 - T-199/14
Vanbreda Risk & Benefits / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche …
Rn. 20 Auch wenn feststeht, dass das Gericht den Nichtigkeitsgrund, der auf den Verstoß eines Unionsorgans gegen eine Bestimmung einer Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe, die definitionsgemäß an die Mitgliedstaaten gerichtet ist, gestützt ist, als in Leere gehend zurückweist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. März 2010, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-50/05, Slg, EU:T:2010:101, Rn. 104…, vom 11. Mai 2010, PC-Ware Information Technologies/Kommission, T-121/08, Slg, EU:T:2010:183, Rn. 50, …und vom 6. Mai 2013, Kieffer Omnitec/Kommission, T-288/11, EU:T:2013:228, Rn. 22 bis 24), ist der Unionsrichter daher gleichwohl nicht daran gehindert, den in diesem Unionsrechtsakt enthaltenen Ausdruck allgemeiner Grundsätze des Unionsrechts zu berücksichtigen. - VK Sachsen, 13.12.2013 - 1/SVK/038-13
Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Abrede?
Grundsätzlich steht dem Auftraggeber bei der Wertung der Angebote und Wettbewerbsbeiträge ein weiter Beurteilungsspielraum zu (vgl. EuG Urt. v. 19. März 2010 -T-50/05). - EuG, 20.03.2013 - T-415/10
Nexans France / Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy - Öffentliche …
Außerdem gebietet der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter, der die Entwicklung eines gesunden und effektiven Wettbewerbs zwischen den sich um einen öffentlichen Auftrag bewerbenden Unternehmen fördern soll, dass alle Bieter bei der Abfassung ihrer Angebote die gleichen Chancen haben, was voraussetzt, dass die Angebote aller Bieter den gleichen Bedingungen unterworfen sind (Urteile des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2001, SIAC Construction, C-19/00, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 34, und Kommission/CAS Succhi di Frutta, oben in Randnr. 71 angeführt, Randnr. 108; Urteile des Gerichts vom 19. März 2010, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-50/05, Slg. 2010, II-1071, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2011 - C-401/09
Evropaïki Dynamiki / EZB - Rechtsmittel - Dienstleistungsaufträge - …
Urteil des Gerichts vom 19. März 2010, Evropaïki Dynamiki/Kommission (T-50/05, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 40). - EuGH, 12.09.2011 - C-289/10
Rechtsmittel-Zurückweisung
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 19. März 2010, Evropaïki Dynamiki / Kommission (T-50/05), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 18. November 2004, das Angebot der Rechtsmittelführerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens betreffend Analyse, Entwicklung, Wartung und Betreuung ferngesteuerter Kontrollsysteme verbrauchsteuerpflichtiger Waren abzulehnen und den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, abgewiesen hat. - VK Sachsen, 07.03.2014 - 1/SVK/048-13
Abweichungen von den bekannt gegebenen Wertungskriterien sind unzulässig!
- EuG, 13.10.2015 - T-403/12
Intrasoft International / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
- VK Sachsen, 13.12.2013 - 1/SVK/039-13
Möglichkeit der Angebotskenntnis: Verstoß gegen den Geheimwettbewerb?
- VK Sachsen, 06.03.2014 - 1/SVK/047-13
Verwendung anderer Begriffe bei der Angebotswertung schadet nicht!
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