Rechtsprechung
| BGH, 31.10.2024 - StB 61/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 112 StPO; § 116 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 304 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB
Untersuchungshaft (Haftbeschwerde; dringender Tatverdacht: Bewertung des Tatverdachts nach erstinstanzlicher Verurteilung; Fluchtgefahr unter Berücksichtigung des Verhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung und der konkreten Straferwartung; Haftgrund der ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verhältnismäßigkeit des Haftgrundes der Schwerstkriminalität
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 112 Abs 3 StPO, § 112a Abs 1 S 1 StPO, § 129a Abs 1 StGB, § 129b Abs 1 S 1 StGB
Verhältnismäßigkeit des Haftgrundes der Schwerstkriminalität - IWW
§ 211 StGB, § ... 212 StGB, § 6 VStGB, § 7 VStGB, §§ 8, 9, 10, 11, 12 VStGB, § 239a, § 239b StGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB, § 105 Abs. 1 JGG, § 112 Abs. 3 StPO, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 129a Abs. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB, § 112 Abs. 2 StPO, § 112a StPO, § 57 Abs. 1 StGB, § 116 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Islamischer Staat); Vorliegen des Haftgrunds der Schwerkriminalität
- datenbank.nwb.de
Verhältnismäßigkeit des Haftgrundes der Schwerstkriminalität
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2025, 16
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BGH, 31.10.2024 - StB 61/24
Allerdings ist die Vorschrift wegen eines sonst darin geregelten offensichtlichen Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verfassungskonform dahin auszulegen, dass der Erlass eines Haftbefehls nur zulässig ist, wenn Umstände vorliegen, welche die Gefahr begründen, dass ohne die Verhaftung des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte (s. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65, BVerfGE 19, 342, 350 f.).ee) Vor diesem Hintergrund kommt es schließlich nicht darauf an, ob die ernstliche Befürchtung besteht, der Angeklagte werde weitere Taten ähnlicher Art begehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65, BVerfGE 19, 342, 350 f.).
- BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über …
Auszug aus BGH, 31.10.2024 - StB 61/24
Das Kammergericht, das als Tatgericht allein einen unmittelbaren Eindruck vom Angeklagten aus der Hauptverhandlung gewonnen hat und dem deshalb insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt (BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209, 210), hat im Haftbefehl zudem die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 Abs. 1 StGB bei der Einschätzung der drohenden weiteren Haftzeit in den Blick genommen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435), eine solche aber für unwahrscheinlich gehalten.Wie dargelegt, sind jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass eine solche Strafrestaussetzung zu erwarten ist (zu dem Beurteilungsmaßstab s. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255;… MüKoStPO/Böhm, 2. Aufl., § 112 Rn. 53 mwN).
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvR 644/12
Freiheit der Person (Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …
Auszug aus BGH, 31.10.2024 - StB 61/24
Das Kammergericht, das als Tatgericht allein einen unmittelbaren Eindruck vom Angeklagten aus der Hauptverhandlung gewonnen hat und dem deshalb insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt (BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209, 210), hat im Haftbefehl zudem die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 Abs. 1 StGB bei der Einschätzung der drohenden weiteren Haftzeit in den Blick genommen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435), eine solche aber für unwahrscheinlich gehalten.Wie dargelegt, sind jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass eine solche Strafrestaussetzung zu erwarten ist (zu dem Beurteilungsmaßstab s. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255;… MüKoStPO/Böhm, 2. Aufl., § 112 Rn. 53 mwN).
- BGH, 30.05.2018 - StB 12/18
Fortdauer der Untersuchungshaft nach mehr als zwei Jahren und vier Monaten …
Auszug aus BGH, 31.10.2024 - StB 61/24
Der Gesichtspunkt, ob die Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung "hypothetisch" ausgesetzt werden könnte, ist zwar bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung ebenfalls zu berücksichtigen (…s. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247 Rn. 17; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255).Wie dargelegt, sind jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass eine solche Strafrestaussetzung zu erwarten ist (zu dem Beurteilungsmaßstab s. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255;… MüKoStPO/Böhm, 2. Aufl., § 112 Rn. 53 mwN).
- BGH, 06.09.2023 - StB 55/23
Haftbeschwerde (dringender Tatverdacht: Prüfungsmaßstab nach Verurteilung durch …
Auszug aus BGH, 31.10.2024 - StB 61/24
c) Schließlich führt der Umstand, dass der Angeklagte zu Beginn der abgeurteilten Tat noch Heranwachsender war, zu keiner abweichenden Bewertung, zumal er mittlerweile 29 Jahre alt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2023 - StB 55/23, juris Rn. 22). - BVerfG, 14.07.2022 - 2 BvR 900/22
Eilantrag wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens teilweise erfolgreich - …
Auszug aus BGH, 31.10.2024 - StB 61/24
Vor diesem Hintergrund hat das in die Abwägung einzustellende Legalitätsprinzip, das nicht nur die Aufklärung, sondern auch die Ahndung von Straftaten gebietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2022 - 2 BvR 900/22, BVerfGE 162, 358 Rn. 57 mwN), besonderes Gewicht. - BGH, 21.09.2020 - StB 28/20
Haftbeschwerdeverfahren gegen Untersuchungshaft: Nachprüfung der Beurteilung des …
Auszug aus BGH, 31.10.2024 - StB 61/24
Nach den insoweit anzulegenden Maßstäben (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - StB 28/20, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 5 Rn. 16 f. mwN) ergeben sich keine Beanstandungen. - BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13
Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem …
Auszug aus BGH, 31.10.2024 - StB 61/24
Für ein solches Sichentziehen genügt ein Verhalten, welches den Erfolg hat, dass der Fortgang des Strafverfahrens wenigstens vorübergehend durch Aufhebung der Bereitschaft verhindert wird, für Ladungen und Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung zu stehen (s. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 23 Rn. 15;… vom 10. August 2017 - AK 33/17, juris Rn. 38;… BeckOK StPO/Krauß, 53. Ed., § 112 Rn. 24 mwN). - BGH, 29.09.2016 - StB 30/16
Dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung …
Auszug aus BGH, 31.10.2024 - StB 61/24
Wenn allerdings nach den Umständen des Einzelfalls gewichtige Gründe gegen jede Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO) sprechen, ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von einem Haftbefehl nach § 112 Abs. 3 StPO abzusehen (…zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, BGHR StPO § 112 Abs. 3 Fluchtgefahr 2 Rn. 42; vom 29. September 2016 - StB 30/16, NJW 2017, 341 Rn. 12;… vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 31). - BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77
Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen …
Auszug aus BGH, 31.10.2024 - StB 61/24
Wenn allerdings nach den Umständen des Einzelfalls gewichtige Gründe gegen jede Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO) sprechen, ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von einem Haftbefehl nach § 112 Abs. 3 StPO abzusehen (zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, BGHR StPO § 112 Abs. 3 Fluchtgefahr 2 Rn. 42;… vom 29. September 2016 - StB 30/16, NJW 2017, 341 Rn. 12;… vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 31). - BGH, 20.04.2022 - StB 16/22
Notwendige Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses bei Haftbeschwerde während …
- BGH, 10.08.2017 - AK 33/17
Nichtanzeige einer geplanten Straftat bei von einem schuldlos Handelnden in …
- BGH, 24.01.2019 - AK 57/18
Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus …
- BGH, 13.07.2022 - StB 28/22
Erfolgreiche Beschwerde gegen die Außervollzugsetzung des Haftbefehls (dringender …
- BGH, 01.06.2022 - StB 21/22
Haftbeschwerdeverfahren: Prüfung des dringenden Tatverdachts durch das …
- BGH, 22.10.2012 - StB 12/12
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Fortdauer der …
- BGH, 25.08.2021 - StB 30/21
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts …
- BGH, 26.06.2025 - StB 30/25
Fortdauer der Untersuchungshaft (Haftbeschwerde; dringender Tatverdacht; …
Deshalb genügt es, dass eine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr nicht auszuschließen ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20, juris Rn. 74; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - StB 61/24, NStZ-RR 2025, 16 Rn. 13 ff. mwN). - OLG Celle, 04.07.2025 - 3 Ws 52/25
Beschwerde gegen einen Haftfortdauerbeschluss wegen des Haftgrundes der …
Zudem kennen auch andere Katalogtaten minder schwere Fälle (z.B. § 226 Abs. 3, § 308 Abs. 4 StGB) oder spezielle Milderungsgründe (z.B. § 129a Abs. 6 StGB), ohne dass die Rechtsprechung diese Katalogtaten generell von der Anwendbarkeit des Haftgrundes der Schwerkriminalität ausnimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - StB 61/24, juris). - OLG Celle, 16.03.2026 - 1 Ws 24/26
Verhältnismäßigkeit der Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft (hier: …
Die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender oder nach abgeschlossener Beweisaufnahme vornimmt, unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (ständige Rechtsprechung; siehe etwa BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - StB 61/24 -, juris m. w. N.). - OLG Schleswig, 23.02.2026 - 1 Ws 18/26
Verfahrensbeschleunigung in Haftsachen bei kollidierenden Verteidigerterminen und …
Da derzeit die Hauptverhandlung stattfindet, kann die Beurteilung des dringenden Tatverdachts aufgrund der begrenzten Erkenntnismöglichkeiten des Beschwerdegerichts lediglich einer eingeschränkten Überprüfung unterzogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - StB 61/24 -, BeckRS 2024, 32237, Rn. 11).
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