Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.05.2010 - 2 Ws 48/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6009
OLG Stuttgart, 17.05.2010 - 2 Ws 48/10 (https://dejure.org/2010,6009)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.05.2010 - 2 Ws 48/10 (https://dejure.org/2010,6009)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - 2 Ws 48/10 (https://dejure.org/2010,6009)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollzug eines Empfangsbekenntnisses durch einen bei einem Rechtsanwalt angegestellten "Assessor"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 37 Abs. 1; ZPO § 174 Abs. 1
    Vollzug eines Empfangsbekenntnisses durch einen bei einem Rechtsanwalt angegestellten "Assessor"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Zustellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Zustellung per Empfangsbekenntnis an einen Assessor

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2532
  • StRR 2010, 242
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 22/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsfrist - Zustellung - Urteil -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2010 - 2 Ws 48/10
    § 174 Abs. 4 S. 1 ZPO verlangt infolgedessen für den Nachweis der Zustellung auch eine Unterschrift " des Adressaten " (zur persönlichen Beteiligung des Zustellungsadressaten: BSG, Beschluss vom 23.04.2009, B 9 VG 22/08 B; Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage 2004, § 174, Rz 12; Zöller, ZPO, 28. Auflage 2010, § 174, Rz 6; Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Auflage 2006, § 174, Rz 17, 21).

    Jedenfalls bei einem Assessor kann nicht generell auf Grund seines Berufes von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden, der Assessor unterliegt keinen vergleichbaren standesrechtlichen Verpflichtungen (zur Unzulässigkeit der Vertretung eines Anwalts durch Büroangestellte: BSG, Beschluss vom 23.04.2009, B 9 VG 22/08 B; zur (Un-)Zulässigkeit der Vertretung allgemein: Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage 2004, § 174, Rz 10, 12, 19; Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Auflage 2008, § 174 Rz 4, 11; Zöller, ZPO, 28. Auflage 2010, § 174, Rz 2, 3, 15; Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Auflage 2006, § 174, Rz 5, 9, 10, 51).

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1998 - 2 Ws 385/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2010 - 2 Ws 48/10
    Die Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung darf erst nach Ablauf einer Woche nach Zustellung des Urteils erfolgen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.1998, 2 Ws 385/98).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2010 - 2 StR 595/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4406
BGH, 28.04.2010 - 2 StR 595/09 (https://dejure.org/2010,4406)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2010 - 2 StR 595/09 (https://dejure.org/2010,4406)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2010 - 2 StR 595/09 (https://dejure.org/2010,4406)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; § 24 Abs. 2 StPO; § 31 Abs. 1 StPO; § 338 Nr. 3 StPO
    Recht auf den gesetzlichen Richter (unabhängiges und unparteiisches Gericht; Bekenntnis eine Schöffen zur Selbstjustiz; Bezeichnung des Verteidigers als "Spannmann"); Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen

  • lexetius.com

    StPO §§ 24 Abs. 2, 31 Abs. 1, 338 Nr. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 2 StPO, § 31 Abs 1 StPO, § 338 Nr 3 StPO
    Ablehnung eines Schöffen: Offenes Bekenntnis zur Selbstjustiz und Forderungseintreibung mit Hilfe rechtswidriger Drohungen bei der beruflichen Tätigkeit als Inkassounternehmer als Befangenheitsgrund

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mangelnde Rechtstreue eines Schöffen aufgrund offener Bekenntnisse zur Selbstjustiz; Befangenheit eines Schöffen bei mittelbarer Verbindung zweier Verfahren über die Person des Verteidigers; Durchsetzung von Forderungen mittels rechtswidriger Drohungen oder Gewalt durch ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schöffe - Befangenheit bei Bekenntnis zu Selbstjustiz

  • rewis.io

    Ablehnung eines Schöffen: Offenes Bekenntnis zur Selbstjustiz und Forderungseintreibung mit Hilfe rechtswidriger Drohungen bei der beruflichen Tätigkeit als Inkassounternehmer als Befangenheitsgrund

  • rewis.io

    Ablehnung eines Schöffen: Offenes Bekenntnis zur Selbstjustiz und Forderungseintreibung mit Hilfe rechtswidriger Drohungen bei der beruflichen Tätigkeit als Inkassounternehmer als Befangenheitsgrund

  • rechtsportal.de

    Mangelnde Rechtstreue eines Schöffen aufgrund offener Bekenntnisse zur Selbstjustiz; Befangenheit eines Schöffen bei mittelbarer Verbindung zweier Verfahren über die Person des Verteidigers; Durchsetzung von Forderungen mittels rechtswidriger Drohungen oder Gewalt durch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Schöffe mit Neigung zur Selbstjustiz

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Befangenheit wegen Wunsch auf Selbstjustiz

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Befangenheit eines Schöffen

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Schöffe aus dem Inkassogewerbe

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rabiater Schöffe: "Aus" für Schöffen, der Inkassomethoden jenseits der Rechtsstaatlichkeit einsetzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2226
  • NStZ 2010, 526
  • StV 2011, 69
  • StRR 2010, 242
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5500
OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10 (https://dejure.org/2010,5500)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.04.2010 - 2 Ws 52/10 (https://dejure.org/2010,5500)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. April 2010 - 2 Ws 52/10 (https://dejure.org/2010,5500)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kostenrechtliche Voraussetzungen der Auswechselung des gerichtlich bestellten Verteidigers

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Kostenrechtliche Voraussetzungen der Auswechselung des gerichtlich bestellten Verteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der (unzulässige) Gebührenverzicht des Rechtsanwalts und seine Auswirkungen auf die Auswechselung des Pflichtverteidigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2010, 242
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Frankfurt, 03.12.2007 - 3 Ws 1205/07

    Notwendige Verteidigung: Wechsel des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
    Darüber hinaus bleibt das Auswechseln eines Pflichtverteidigers unter Fürsorgegesichtspunkten dann entsprechend § 142 Abs. 1 StPO zulässig, wenn der Angeklagte und beide Verteidiger damit einverstanden sind, hierdurch keine Verfahrensverzögerung droht und der Landeskasse keine Mehrkosten entstehen (KG, Beschluss vom 15. Juni 1987, 4 Ws 151/87; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Köln NStZ 2006, 514; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, III-3 Ws 48-50/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 54/08; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juli 2008, 1 Ws 262/08; Meyer-Goßner, a. a. O., § 143 Rn. 5a m.w.N.).

    Es gibt keinen Anhalt dafür, dass § 49b BRAO nur für vertragliche Absprachen zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt und nicht auch für gegen die Landeskasse gerichtete Ansprüche gilt (so aber OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07; OLG Bamberg NJW 2006, 1536 f.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juli 2008, 1 Ws 262/08).

    Der Umstand, dass ein Wechsel in der Pflichtverteidigung nur mit Zustimmung des bisherigen Pflichtverteidigers möglich ist, vermag dem nicht entgegen zu wirken (so aber OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07).

  • OLG Bamberg, 18.08.2005 - Ws 626/05

    Zurücknahme der Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers und Beiordnung

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
    Darüber hinaus bleibt das Auswechseln eines Pflichtverteidigers unter Fürsorgegesichtspunkten dann entsprechend § 142 Abs. 1 StPO zulässig, wenn der Angeklagte und beide Verteidiger damit einverstanden sind, hierdurch keine Verfahrensverzögerung droht und der Landeskasse keine Mehrkosten entstehen (KG, Beschluss vom 15. Juni 1987, 4 Ws 151/87; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Köln NStZ 2006, 514; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, III-3 Ws 48-50/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 54/08; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juli 2008, 1 Ws 262/08; Meyer-Goßner, a. a. O., § 143 Rn. 5a m.w.N.).

    Es gibt keinen Anhalt dafür, dass § 49b BRAO nur für vertragliche Absprachen zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt und nicht auch für gegen die Landeskasse gerichtete Ansprüche gilt (so aber OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07; OLG Bamberg NJW 2006, 1536 f.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juli 2008, 1 Ws 262/08).

  • OLG Köln, 11.02.2008 - 2 Ws 54/08

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
    Darüber hinaus bleibt das Auswechseln eines Pflichtverteidigers unter Fürsorgegesichtspunkten dann entsprechend § 142 Abs. 1 StPO zulässig, wenn der Angeklagte und beide Verteidiger damit einverstanden sind, hierdurch keine Verfahrensverzögerung droht und der Landeskasse keine Mehrkosten entstehen (KG, Beschluss vom 15. Juni 1987, 4 Ws 151/87; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Köln NStZ 2006, 514; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, III-3 Ws 48-50/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 54/08; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juli 2008, 1 Ws 262/08; Meyer-Goßner, a. a. O., § 143 Rn. 5a m.w.N.).

    Außerdem gilt es, wie das Oberlandesgericht Köln richtig bemerkt, die Integrität der Rechtspflege zu wahren (OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 54/08).

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 48/07

    Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
    Darüber hinaus bleibt das Auswechseln eines Pflichtverteidigers unter Fürsorgegesichtspunkten dann entsprechend § 142 Abs. 1 StPO zulässig, wenn der Angeklagte und beide Verteidiger damit einverstanden sind, hierdurch keine Verfahrensverzögerung droht und der Landeskasse keine Mehrkosten entstehen (KG, Beschluss vom 15. Juni 1987, 4 Ws 151/87; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Köln NStZ 2006, 514; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, III-3 Ws 48-50/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 54/08; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juli 2008, 1 Ws 262/08; Meyer-Goßner, a. a. O., § 143 Rn. 5a m.w.N.).

    Ein zum Verteidiger bestellter Rechtsanwalt darf keine geringeren als die gesetzlich vorgesehenen Gebühren und Auslagen vereinbaren oder fordern (§ 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO; so auch OLG Jena NJOZ 2006, 2102, 2104; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 43/08; a.A. beispielsweise 1. Strafsenat StraFo 2005, 73; OLG Hamm NJW 1954, 1541; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, III-3 Ws 48-50/07; offen lassend OLG Hamm NJW 1968, 854, 855; vgl. hierzu auch Müller/Schmidt NStZ 2009, 251, 252).

  • KG, 25.07.2008 - 1 Ws 262/08

    Strafverteidigerkosten: Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
    Darüber hinaus bleibt das Auswechseln eines Pflichtverteidigers unter Fürsorgegesichtspunkten dann entsprechend § 142 Abs. 1 StPO zulässig, wenn der Angeklagte und beide Verteidiger damit einverstanden sind, hierdurch keine Verfahrensverzögerung droht und der Landeskasse keine Mehrkosten entstehen (KG, Beschluss vom 15. Juni 1987, 4 Ws 151/87; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Köln NStZ 2006, 514; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, III-3 Ws 48-50/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 54/08; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juli 2008, 1 Ws 262/08; Meyer-Goßner, a. a. O., § 143 Rn. 5a m.w.N.).

    Es gibt keinen Anhalt dafür, dass § 49b BRAO nur für vertragliche Absprachen zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt und nicht auch für gegen die Landeskasse gerichtete Ansprüche gilt (so aber OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07; OLG Bamberg NJW 2006, 1536 f.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juli 2008, 1 Ws 262/08).

  • OLG Naumburg, 10.11.2004 - 1 Ws 546/04

    Voraussetzungen eines Pflichtverteidigerwechsels auf Antrag des Beschuldigten

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
    Darüber hinaus bleibt das Auswechseln eines Pflichtverteidigers unter Fürsorgegesichtspunkten dann entsprechend § 142 Abs. 1 StPO zulässig, wenn der Angeklagte und beide Verteidiger damit einverstanden sind, hierdurch keine Verfahrensverzögerung droht und der Landeskasse keine Mehrkosten entstehen (KG, Beschluss vom 15. Juni 1987, 4 Ws 151/87; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Köln NStZ 2006, 514; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, III-3 Ws 48-50/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 54/08; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juli 2008, 1 Ws 262/08; Meyer-Goßner, a. a. O., § 143 Rn. 5a m.w.N.).

    Ein zum Verteidiger bestellter Rechtsanwalt darf keine geringeren als die gesetzlich vorgesehenen Gebühren und Auslagen vereinbaren oder fordern (§ 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO; so auch OLG Jena NJOZ 2006, 2102, 2104; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 43/08; a.A. beispielsweise 1. Strafsenat StraFo 2005, 73; OLG Hamm NJW 1954, 1541; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, III-3 Ws 48-50/07; offen lassend OLG Hamm NJW 1968, 854, 855; vgl. hierzu auch Müller/Schmidt NStZ 2009, 251, 252).

  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 51/85

    Begriff des Erfolgshonorars

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
    Notwendig ist der Abschluss eines Erlassvertrages (BGH NJW 1987, 3203).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
    Die Grenze für die Begründetheit von Einwänden gegen den bestellten Pflichtverteidiger ist im Falle der Entpflichtung wesentlich enger gezogen (BVerfG NJW 2001, 3695, 3697).
  • BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07

    Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
    Pauschale, nicht näher belegte Vorwürfe rechtfertigen die Entpflichtung nicht (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008, 1 StR 649/07 - zitiert in juris Rn. 16; Meyer-Goßner, a. a. O., § 143 Rn. 5b m.w.N.).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06

    Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren wegen Ablehnung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
    Gerade das Beschleunigungsgebot kann dem Wunsch des Angeklagten, durch einen bestimmten Rechtsanwalt verteidigt zu werden, entgegen stehen (BVerfG NStZ 2006, 460, 461; Meyer-Goßner, a. a. O., § 142 Rn. 9a m.w.N.).
  • BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 1146/08

    Entpflichtung eines Pflichtverteidigers (Terminschwierigkeiten; Beschleunigung

  • OLG Köln, 31.03.2006 - 2 Ws 131/06

    Kein kostenneutraler Austausch des Pflichtverteidigers zwischen den Instanzen

  • OLG Köln, 29.01.2008 - 2 Ws 43/08

    Pflicht zur ergänzenden Belehrung durch die Aushändigung eines Merkblatts bei

  • OLG Jena, 29.11.2005 - 1 Ws 440/05

    Strafprozessrecht: Austausch eines Pflichtverteidigers

  • OLG Frankfurt, 09.01.1980 - 3 Ws 13/80
  • KG, 15.06.1987 - 4 Ws 151/87
  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 2 Ws 277/17

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen der Auswechslung des Pflichtverteidigers;

    Entgegen der vom Landgericht Heilbronn vertretenen Rechtsansicht (gestützt auf OLG Bremen NStZ 2014, 305; OLG Naumburg, Beschluss vom 14. April 2012, 2 Ws 52/10, OLG Köln, NStZ 2011, 654) ist dieser Verzicht auch zulässig.

    Die abweichende Ansicht, die im Hinblick auf § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO einen derartigen Gebührenverzicht als unzulässig erachtet (OLG Bremen a.a.O.; OLG Köln, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 14. April 2012, 2 Ws 52/10), vermag nicht zu überzeugen.

  • LG Osnabrück, 12.02.2014 - 10 Qs 4/14

    Zulässigkeit einer "einvernehmlichen Umbeiordnung" im strafgerichtlichen

    Dem entgegengesetzt wird die Auffassung vertreten, die erstgenannte Ansicht gründe sich auf rechtsfehlerhafte Erwägungen, denn ein Verzicht auf Gebühren sei wegen der Regelung in § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO unzulässig, weswegen die Voraussetzungen einer "einvernehmlichen Umbeiordnung" - schon aus Rechtsgründen - nicht vorliegen könnten (so etwa OLG Bremen, Beschluss vom 12. Juli 2013 - Ws 184/12 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 14. April 2012 - 2 Ws 52/10; OLG Köln StV 2011, 659 ; OLG Jena JurBüro 2006, 365 ).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.2016 - 1 Ws 113/16

    Auswechselung des Pflichtverteidiger, Zulässigkeit eines Gebührenverzichts

    Der abweichenden Ansicht, die im Hinblick auf § 49 b Abs. 1 Satz 1 BRAO, wonach es unzulässig ist, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt, einen derartigen Gebührenverzicht als unzulässig erachtet (vgl. Thüring. OLG, Beschluss vom 29.11.2005 - 1 Ws 440/05 -, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.04.2010 - 2 Ws 52/10 -, juris; OLG Köln NStZ 2011, 654 f.; Hanseat. OLG Bremen NStZ 2014, 358 f.), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • LG Hagen, 03.08.2015 - 31 Qs 1/15

    Pflichtverteidiger, Auswechselung, Kostenneutralität

    Die für die Auswechslung des Pflichtverteidigers insoweit erforderlichen Vo-raussetzungen können nicht dadurch herbeigeführt werden, dass - wie hier geschehen - die Beiordnung des Beschwerdeführers mit der Maßgabe erfolgt, dass der Staatskasse hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen; vielmehr wären die Voraussetzungen vor der Entschei-dung des Amtsgerichts zu prüfen und entsprechend zu beachten gewesen (zur Mehrkosten-problematik und eines Vergütungsverzichts vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2010 - 2 Ws 52/10).
  • OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerwechsel während des laufenden Verfahrens

    Eine Auswechselung des Verteidigers ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.12.2007, 3 Ws 1205/07, zitiert nach juris, Rdnr. 4; KG Berlin, Beschluss vom 20.11.1992, 4 Ws 228/92, NStZ 1993, 201, OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2010, 2 Ws 52/10, zitiert nach juris, Rdnr. 8).
  • LG Heilbronn, 26.09.2016 - 8 Qs 39/16

    Pflichtverteidigerbestellung bei notwendiger Verteidigung: Angemessene

    Ein Gebührenverzicht des bisherigen oder des neu zu bestellenden Verteidigers ist dabei gemäß § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO unzulässig (OLG Bremen NStZ 2014, 358; OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2012, 2 Ws 52/10; OLG Köln, StV 2011, 659 und StraFo 2008, 348; OLG Jena, JurBüro 2006, 365).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6791
BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09 (https://dejure.org/2010,6791)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2010 - 1 StR 644/09 (https://dejure.org/2010,6791)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2010 - 1 StR 644/09 (https://dejure.org/2010,6791)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 244 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5 Satz 2 StPO
    Umsatzsteuerhinterziehung; rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Auslandszeugen (Abgrenzung vom Beweisermittlungsantrag; Individualisierung des Zeugen; "Unwahrunterstellung"; Begründung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 5 S 2 StPO
    Strafverfahren: Notwendiger Inhalt eines auf die Vernehmung eines Auslandszeugen gerichteten Beweisantrages

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Konkretisierung der Begründung eines einen Beweisantrag ablehnenden Gerichtsbeschlusses; Prognose hinsichtlich des Inhalts einer zu erwartenden Zeugenaussage und Bewertung ihres Wahrheitsgehalts als Grundlage für die Ablehnung eines Beweisantrags

  • rewis.io

    Strafverfahren: Notwendiger Inhalt eines auf die Vernehmung eines Auslandszeugen gerichteten Beweisantrages

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Notwendiger Inhalt eines auf die Vernehmung eines Auslandszeugen gerichteten Beweisantrages

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 5 S. 2; StPO § 244 Abs. 6
    Anforderungen an die Konkretisierung der Begründung eines einen Beweisantrag ablehnenden Gerichtsbeschlusses; Prognose hinsichtlich des Inhalts einer zu erwartenden Zeugenaussage und Bewertung ihres Wahrheitsgehalts als Grundlage für die Ablehnung eines Beweisantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 556
  • StRR 2010, 242
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09
    Eine solche Prognose hinsichtlich des Inhalts der zu erwartenden Aussage und dessen Bewertung als unwahr kann Grundlage der Ablehnung eines Beweisantrags gemäß § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO sein (vgl. BGHSt 40, 60, 62).

    Die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages ist nicht nur gegebenenfalls Grundlage einer revisionsrechtlichen Überprüfung der Ablehnung, sondern sie hat auch die Funktion, den Antragsteller davon zu unterrichten, wie das Gericht den Antrag sieht, damit er sich in seiner Verteidigung auf die Verfahrenslage einstellen kann, die durch die Antragsablehnung entstanden ist (BGHSt 40, 60, 63 m.w.N.).

  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09
    Die Nennung eines Namens ist in diesem Zusammenhang dann entbehrlich, wenn der Zeuge unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (vgl. BGH VRS 25, 426, 427; BayObLG b. Rüth DAR 1980, 269; OLG Köln NStZ-RR 2007, 150; einschränkend BGHSt 40, 3, 7; vgl. auch Becker in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 244 Rdn. 105; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 21 jew. m.w.N.).
  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 131/96

    Rüge einer unterlassenen Nachforschung über den Aufenthaltsort eines wichtigen

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09
    Daran ändert sich auch dann nichts, wenn das Gericht den Antrag (zu Unrecht) für einen Beweisantrag hielt und ihn nach den hierfür geltenden Regeln beschieden hat (BGH StV 1996, 581; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 23 jew. m.w.N.).
  • BGH, 10.11.1992 - 1 StR 685/92

    Voraussetzungen für einen zulässigen Beweisantrag auf die Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09
    Daran ändert sich auch dann nichts, wenn das Gericht den Antrag (zu Unrecht) für einen Beweisantrag hielt und ihn nach den hierfür geltenden Regeln beschieden hat (BGH StV 1996, 581; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 23 jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.06.2006 - 81 Ss 62/06

    Umfang der gerichtlichen Beweiswürdigung im Strafverfahren; Notwendigkeit der

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09
    Die Nennung eines Namens ist in diesem Zusammenhang dann entbehrlich, wenn der Zeuge unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (vgl. BGH VRS 25, 426, 427; BayObLG b. Rüth DAR 1980, 269; OLG Köln NStZ-RR 2007, 150; einschränkend BGHSt 40, 3, 7; vgl. auch Becker in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 244 Rdn. 105; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 21 jew. m.w.N.).
  • BGH, 11.10.1963 - 4 StR 343/63

    Blutprobe

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09
    Die Nennung eines Namens ist in diesem Zusammenhang dann entbehrlich, wenn der Zeuge unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (vgl. BGH VRS 25, 426, 427; BayObLG b. Rüth DAR 1980, 269; OLG Köln NStZ-RR 2007, 150; einschränkend BGHSt 40, 3, 7; vgl. auch Becker in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 244 Rdn. 105; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 21 jew. m.w.N.).
  • LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19

    Haftstrafen für Hanfblütentee

    Die Nennung eines Namens ist in diesem Zusammenhang dann entbehrlich, wenn der Zeuge unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (BGH, StraFo 2010, 341).
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Der Ablehnungsbeschluss legt angesichts der jedenfalls unkonkret gehaltenen Beweisbehauptung (vgl. zu den Anforderungen an die Wahrnehmungssituation des Zeugen BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 275/10, NJW 2011, 1299, 1300; BGH, Beschluss vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14, NStZ 2014, 351, 353 f.) die maßgeblichen Erwägungen so umfassend dar, dass der Angeklagte seine Verteidigung darauf einstellen konnte; hierdurch kann auch überprüft werden, dass die Antragsablehnung auf einer rational nachvollziehbaren, die wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles erkennbar berücksichtigenden Argumentation beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - 1 StR 644/09, wistra 2010, 410, 411; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 63; Becker aaO Rn. 359).
  • BGH, 13.06.2013 - 1 StR 226/13

    Steuerhinterziehung (Schenkungsteuer); Verlängerung der Verjährungsfrist gemäß §

    Unabhängig davon kann aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine (möglicherweise) unzulängliche Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags dann unschädlich sein, wenn den Urteilsgründen im Ergebnis die Beweisbehauptungen zu Grunde liegen (BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - 1 StR 644/09, wistra 2010, 410, 412).
  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 445/13

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Ladung eines Auslandszeugen (Voraussetzungen:

    In dem hierfür erforderlichen Gerichtsbeschluss (§ 244 Abs. 6 StPO) müssen die maßgeblichen Erwägungen so umfassend dargelegt werden, dass es dem Antragsteller möglich wird, seine Verteidigung auf die neue Verfahrenslage einzustellen und das Revisionsgericht überprüfen kann, ob die Antragsablehnung auf einer rational nachvollziehbaren, die wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles erkennbar berücksichtigenden Argumentation beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - 1 StR 644/09, wistra 2010, 410, 411; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 63; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 359).
  • KG, 24.08.2010 - 3 Ws (B) 404/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Erforderlichkeit der Wiederholung eines

    c) Soweit man in dem gesamten Rechtsbeschwerdevorbringen auch eine Verfahrensrüge in Bezug auf die Zurückweisung des Beweisantrags von Bl. 62 d. A. im Hauptverhandlungstermin vom 4. Juni 2010 sehen könnte, wäre diese schon deshalb nicht begründet, weil eine Verletzung des förmlichen Beweisantragsrechts nach § 77 Abs. 2 OWiG voraussetzt, dass in der Hauptverhandlung überhaupt ein prozessordnungsgemäßer Beweisantrag gestellt worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 41 (42); BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - 1 StR 644/09 - juris Rn. 13; OLG Hamm, Beschluss vom 15. September 2009 - 3 Ss OWi 689/09 - juris Rn. 9; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 244 Rn. 122).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2010 - 4 StR 619/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9648
BGH, 02.03.2010 - 4 StR 619/09 (https://dejure.org/2010,9648)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2010 - 4 StR 619/09 (https://dejure.org/2010,9648)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2010 - 4 StR 619/09 (https://dejure.org/2010,9648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StPO; § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO
    Verlesung der Niederschriften über polizeiliche Vernehmungen bei Berufung des Zeugen auf § 55 StPO; (tatsächliche Unmöglichkeit der Vernehmung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StPO, § 251 Abs 1 Nr 2 StPO
    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verlesung der polizeilichen Aussage eines Auslandszeugen

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer früheren gegenüber der Polizei abgegebenen schriftlichen Erklärung bei Berufung auf das Aussageverweigerungsrecht

  • rewis.io

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verlesung der polizeilichen Aussage eines Auslandszeugen

  • ra.de
  • rewis.io

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verlesung der polizeilichen Aussage eines Auslandszeugen

  • rechtsportal.de

    StPO § 55; StPO § 251 Abs. 1 Nr. 2
    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer früheren gegenüber der Polizei abgegebenen schriftlichen Erklärung bei Berufung auf das Aussageverweigerungsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 466
  • StRR 2010, 242
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