Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 17.05.2010 - 2 Ws 48/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Zustellungsbefugnis, Ermächtigung, Assessor, Zulässigkeit
- openjur.de
- IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Zustellung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Zustellung per Empfangsbekenntnis an einen Assessor
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollzug eines Empfangsbekenntnisses durch einen bei einem Rechtsanwalt angegestellten "Assessor"
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 04.11.2009 - 15 Ds 32 Js 47978/09
- LG Stuttgart, 01.03.2010 - 36 Ns 32 Js 47978/09
- OLG Stuttgart, 17.05.2010 - 2 Ws 48/10
Papierfundstellen
- NJW 2010, 2532
- StRR 2010, 242
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 22/08 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsfrist - Zustellung - Urteil - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2010 - 2 Ws 48/10
§ 174 Abs. 4 S. 1 ZPO verlangt infolgedessen für den Nachweis der Zustellung auch eine Unterschrift " des Adressaten " (zur persönlichen Beteiligung des Zustellungsadressaten: BSG, Beschluss vom 23.04.2009, B 9 VG 22/08 B;… Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage 2004, § 174, Rz 12;… Zöller, ZPO, 28. Auflage 2010, § 174, Rz 6;… Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Auflage 2006, § 174, Rz 17, 21).Jedenfalls bei einem Assessor kann nicht generell auf Grund seines Berufes von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden, der Assessor unterliegt keinen vergleichbaren standesrechtlichen Verpflichtungen (zur Unzulässigkeit der Vertretung eines Anwalts durch Büroangestellte: BSG, Beschluss vom 23.04.2009, B 9 VG 22/08 B;… zur (Un-)Zulässigkeit der Vertretung allgemein: Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage 2004, § 174, Rz 10, 12, 19;… Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Auflage 2008, § 174 Rz 4, 11;… Zöller, ZPO, 28. Auflage 2010, § 174, Rz 2, 3, 15;… Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Auflage 2006, § 174, Rz 5, 9, 10, 51).
- OLG Düsseldorf, 29.07.1998 - 2 Ws 385/98
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2010 - 2 Ws 48/10
Die Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung darf erst nach Ablauf einer Woche nach Zustellung des Urteils erfolgen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.1998, 2 Ws 385/98).
- KG, 19.05.2025 - 2 U 15/25
Unbefristeter Bad Leaver Event bei Abberufung als Geschäftsführer wegen eines …
Weil die Befugnis, Empfangsbekenntnisse zu unterschreiben, nur dem privilegierten Adressatenkreis (§ 173 Abs. 2 ZPO) zusteht, begründet ein Tätigwerden durch Rechtsanwaltsfachangestellte oder Assessoren keine Zustellung (vgl. BSG…, Beschluss vom 23. April 2009 - B 9 VG 22/08 B, SozR 4-1750 § 174 Nr. 1 = NJW 2010, 317; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 2 Ws 48/10, OLGSt StPO § 37 Nr. 17 = NJW 2010, 2532 Rn. 9 nach juris;… MüKo-ZPO/Häublein/Müller, 7. Aufl. 2025, ZPO § 175 Rn. 12;… Musielak/Voit/Wittschier, 22. Aufl. 2025, ZPO § 175 Rn. 4).
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Rechtsprechung
| BGH, 28.04.2010 - 2 StR 595/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; § 24 Abs. 2 StPO; § 31 Abs. 1 StPO; § 338 Nr. 3 StPO
Recht auf den gesetzlichen Richter (unabhängiges und unparteiisches Gericht; Bekenntnis eine Schöffen zur Selbstjustiz; Bezeichnung des Verteidigers als "Spannmann"); Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Ablehnung eines Schöffen: Offenes Bekenntnis zur Selbstjustiz und Forderungseintreibung mit Hilfe rechtswidriger Drohungen bei der beruflichen Tätigkeit als Inkassounternehmer als Befangenheitsgrund
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 Abs 2 StPO, § 31 Abs 1 StPO, § 338 Nr 3 StPO
Ablehnung eines Schöffen: Offenes Bekenntnis zur Selbstjustiz und Forderungseintreibung mit Hilfe rechtswidriger Drohungen bei der beruflichen Tätigkeit als Inkassounternehmer als Befangenheitsgrund - IWW
- Wolters Kluwer
Mangelnde Rechtstreue eines Schöffen aufgrund offener Bekenntnisse zur Selbstjustiz; Befangenheit eines Schöffen bei mittelbarer Verbindung zweier Verfahren über die Person des Verteidigers; Durchsetzung von Forderungen mittels rechtswidriger Drohungen oder Gewalt durch ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Schöffe - Befangenheit bei Bekenntnis zu Selbstjustiz
- rechtsportal.de
Mangelnde Rechtstreue eines Schöffen aufgrund offener Bekenntnisse zur Selbstjustiz; Befangenheit eines Schöffen bei mittelbarer Verbindung zweier Verfahren über die Person des Verteidigers; Durchsetzung von Forderungen mittels rechtswidriger Drohungen oder Gewalt durch ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Schöffe mit Neigung zur Selbstjustiz
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Befangenheit wegen Wunsch auf Selbstjustiz
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Befangenheit eines Schöffen
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Schöffe aus dem Inkassogewerbe
- haufe.de (Kurzinformation)
Rabiater Schöffe: "Aus" für Schöffen, der Inkassomethoden jenseits der Rechtsstaatlichkeit einsetzt
Verfahrensgang
- LG Aachen, 26.08.2009 - 61 KLs 11/08
- BGH, 28.04.2010 - 2 StR 595/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 2226
- NStZ 2010, 526
- StV 2011, 69
- StRR 2010, 242
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 29.12.2020 - 536 KLs 2/20 Maßstab für die Beurteilung der genannten Voraussetzungen ist ein vernünftiger bzw. verständiger Angeklagter (BGH NStZ 2016, 218; BGH, Urteil vom 28.4. 2010 - 2 StR 595/09 = NJW 2010, 2226).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Auswechselung, Gebührenverzicht, Wirksamkeit
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 140 Abs 1 Nr 1 StPO, § 141 Abs 4 StPO, § 142 Abs 1 StPO, § 143 StPO, § 68 Nr 1 JGG
Pflichtverteidigung: Voraussetzungen für einen Verteidigerwechsel
- IWW
- ra.de
- rechtsportal.de
Kostenrechtliche Voraussetzungen der Auswechselung des gerichtlich bestellten Verteidigers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Der (unzulässige) Gebührenverzicht des Rechtsanwalts und seine Auswirkungen auf die Auswechselung des Pflichtverteidigers
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kostenrechtliche Voraussetzungen der Auswechselung des gerichtlich bestellten Verteidigers
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 15.03.2010 - 23 Ns 144 Js 9492/08
- OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
Papierfundstellen
- StRR 2010, 242
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (16)
- OLG Frankfurt, 03.12.2007 - 3 Ws 1205/07
Notwendige Verteidigung: Wechsel des Pflichtverteidigers
Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
Rn. 8 Darüber hinaus bleibt das Auswechseln eines Pflichtverteidigers unter Fürsorgegesichtspunkten dann entsprechend § 142 Abs. 1 StPO zulässig, wenn der Angeklagte und beide Verteidiger damit einverstanden sind, hierdurch keine Verfahrensverzögerung droht und der Landeskasse keine Mehrkosten entstehen (KG, Beschluss vom 15. Juni 1987, 4 Ws 151/87; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Köln NStZ 2006, 514; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, III-3 Ws 48-50/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 54/08; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juli 2008, 1 Ws 262/08;… Meyer-Goßner, a. a. O., § 143 Rn. 5a m.w.N.).Rn. 11 Es gibt keinen Anhalt dafür, dass § 49b BRAO nur für vertragliche Absprachen zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt und nicht auch für gegen die Landeskasse gerichtete Ansprüche gilt (so aber OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07; OLG Bamberg NJW 2006, 1536 f.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juli 2008, 1 Ws 262/08).
Rn. 14 Der Umstand, dass ein Wechsel in der Pflichtverteidigung nur mit Zustimmung des bisherigen Pflichtverteidigers möglich ist, vermag dem nicht entgegen zu wirken (so aber OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07).
- OLG Bamberg, 18.08.2005 - Ws 626/05
Zurücknahme der Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers und Beiordnung …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
Rn. 8 Darüber hinaus bleibt das Auswechseln eines Pflichtverteidigers unter Fürsorgegesichtspunkten dann entsprechend § 142 Abs. 1 StPO zulässig, wenn der Angeklagte und beide Verteidiger damit einverstanden sind, hierdurch keine Verfahrensverzögerung droht und der Landeskasse keine Mehrkosten entstehen (KG, Beschluss vom 15. Juni 1987, 4 Ws 151/87; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Köln NStZ 2006, 514; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, III-3 Ws 48-50/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 54/08; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juli 2008, 1 Ws 262/08;… Meyer-Goßner, a. a. O., § 143 Rn. 5a m.w.N.).Rn. 11 Es gibt keinen Anhalt dafür, dass § 49b BRAO nur für vertragliche Absprachen zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt und nicht auch für gegen die Landeskasse gerichtete Ansprüche gilt (so aber OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07; OLG Bamberg NJW 2006, 1536 f.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juli 2008, 1 Ws 262/08).
- OLG Köln, 11.02.2008 - 2 Ws 54/08
Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
Rn. 8 Darüber hinaus bleibt das Auswechseln eines Pflichtverteidigers unter Fürsorgegesichtspunkten dann entsprechend § 142 Abs. 1 StPO zulässig, wenn der Angeklagte und beide Verteidiger damit einverstanden sind, hierdurch keine Verfahrensverzögerung droht und der Landeskasse keine Mehrkosten entstehen (KG, Beschluss vom 15. Juni 1987, 4 Ws 151/87; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Köln NStZ 2006, 514; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, III-3 Ws 48-50/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 54/08; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juli 2008, 1 Ws 262/08;… Meyer-Goßner, a. a. O., § 143 Rn. 5a m.w.N.).Außerdem gilt es, wie das Oberlandesgericht Köln richtig bemerkt, die Integrität der Rechtspflege zu wahren (OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 54/08).
- OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 48/07
Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
Rn. 8 Darüber hinaus bleibt das Auswechseln eines Pflichtverteidigers unter Fürsorgegesichtspunkten dann entsprechend § 142 Abs. 1 StPO zulässig, wenn der Angeklagte und beide Verteidiger damit einverstanden sind, hierdurch keine Verfahrensverzögerung droht und der Landeskasse keine Mehrkosten entstehen (KG, Beschluss vom 15. Juni 1987, 4 Ws 151/87; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Köln NStZ 2006, 514; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, III-3 Ws 48-50/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 54/08; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juli 2008, 1 Ws 262/08;… Meyer-Goßner, a. a. O., § 143 Rn. 5a m.w.N.).Ein zum Verteidiger bestellter Rechtsanwalt darf keine geringeren als die gesetzlich vorgesehenen Gebühren und Auslagen vereinbaren oder fordern (§ 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO; so auch OLG Jena NJOZ 2006, 2102, 2104; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 43/08; a.A. beispielsweise 1. Strafsenat StraFo 2005, 73; OLG Hamm NJW 1954, 1541; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, III-3 Ws 48-50/07; offen lassend OLG Hamm NJW 1968, 854, 855; vgl. hierzu auch Müller/Schmidt NStZ 2009, 251, 252).
- KG, 25.07.2008 - 1 Ws 262/08
Strafverteidigerkosten: Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr bei …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
Rn. 8 Darüber hinaus bleibt das Auswechseln eines Pflichtverteidigers unter Fürsorgegesichtspunkten dann entsprechend § 142 Abs. 1 StPO zulässig, wenn der Angeklagte und beide Verteidiger damit einverstanden sind, hierdurch keine Verfahrensverzögerung droht und der Landeskasse keine Mehrkosten entstehen (KG, Beschluss vom 15. Juni 1987, 4 Ws 151/87; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Köln NStZ 2006, 514; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, III-3 Ws 48-50/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 54/08; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juli 2008, 1 Ws 262/08;… Meyer-Goßner, a. a. O., § 143 Rn. 5a m.w.N.).Rn. 11 Es gibt keinen Anhalt dafür, dass § 49b BRAO nur für vertragliche Absprachen zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt und nicht auch für gegen die Landeskasse gerichtete Ansprüche gilt (so aber OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07; OLG Bamberg NJW 2006, 1536 f.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juli 2008, 1 Ws 262/08).
- OLG Naumburg, 10.11.2004 - 1 Ws 546/04
Voraussetzungen eines Pflichtverteidigerwechsels auf Antrag des Beschuldigten
Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
Rn. 8 Darüber hinaus bleibt das Auswechseln eines Pflichtverteidigers unter Fürsorgegesichtspunkten dann entsprechend § 142 Abs. 1 StPO zulässig, wenn der Angeklagte und beide Verteidiger damit einverstanden sind, hierdurch keine Verfahrensverzögerung droht und der Landeskasse keine Mehrkosten entstehen (KG, Beschluss vom 15. Juni 1987, 4 Ws 151/87; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Köln NStZ 2006, 514; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, III-3 Ws 48-50/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 54/08; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juli 2008, 1 Ws 262/08;… Meyer-Goßner, a. a. O., § 143 Rn. 5a m.w.N.).Ein zum Verteidiger bestellter Rechtsanwalt darf keine geringeren als die gesetzlich vorgesehenen Gebühren und Auslagen vereinbaren oder fordern (§ 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO; so auch OLG Jena NJOZ 2006, 2102, 2104; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 43/08; a.A. beispielsweise 1. Strafsenat StraFo 2005, 73; OLG Hamm NJW 1954, 1541; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, III-3 Ws 48-50/07; offen lassend OLG Hamm NJW 1968, 854, 855; vgl. hierzu auch Müller/Schmidt NStZ 2009, 251, 252).
- BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01
Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers "des Vertrauens"
Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
Die Grenze für die Begründetheit von Einwänden gegen den bestellten Pflichtverteidiger ist im Falle der Entpflichtung wesentlich enger gezogen (BVerfG NJW 2001, 3695, 3697). - BGH, 04.12.1986 - III ZR 51/85
Begriff des Erfolgshonorars
Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
Notwendig ist der Abschluss eines Erlassvertrages (BGH NJW 1987, 3203). - BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07
Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
Pauschale, nicht näher belegte Vorwürfe rechtfertigen die Entpflichtung nicht (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008, 1 StR 649/07 - zitiert in juris Rn. 16;… Meyer-Goßner, a. a. O., § 143 Rn. 5b m.w.N.). - BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06
Antrag auf Beiordnung einer konkret bezeichneten Rechtsanwältin als …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
Gerade das Beschleunigungsgebot kann dem Wunsch des Angeklagten, durch einen bestimmten Rechtsanwalt verteidigt zu werden, entgegen stehen (BVerfG NStZ 2006, 460, 461;… Meyer-Goßner, a. a. O., § 142 Rn. 9a m.w.N.). - BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 1146/08
Entpflichtung eines Pflichtverteidigers (Terminschwierigkeiten; Beschleunigung …
- OLG Köln, 31.03.2006 - 2 Ws 131/06
Kein kostenneutraler Austausch des Pflichtverteidigers zwischen den Instanzen …
- OLG Köln, 29.01.2008 - 2 Ws 43/08
Pflicht zur ergänzenden Belehrung durch die Aushändigung eines Merkblatts bei …
- OLG Jena, 29.11.2005 - 1 Ws 440/05
Strafprozessrecht: Austausch eines Pflichtverteidigers
- OLG Frankfurt, 09.01.1980 - 3 Ws 13/80
- KG, 15.06.1987 - 4 Ws 151/87
- OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 2 Ws 277/17
Pflichtverteidigung: Voraussetzungen der Auswechslung des Pflichtverteidigers; …
Rn. 9 Entgegen der vom Landgericht Heilbronn vertretenen Rechtsansicht (gestützt auf OLG Bremen NStZ 2014, 305; OLG Naumburg, Beschluss vom 14. April 2012, 2 Ws 52/10, OLG Köln, NStZ 2011, 654) ist dieser Verzicht auch zulässig.Die abweichende Ansicht, die im Hinblick auf § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO einen derartigen Gebührenverzicht als unzulässig erachtet (…OLG Bremen a.a.O.;… OLG Köln, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 14. April 2012, 2 Ws 52/10), vermag nicht zu überzeugen.
- LG Osnabrück, 12.02.2014 - 10 Qs 4/14
Zulässigkeit einer "einvernehmlichen Umbeiordnung" im strafgerichtlichen …
Dem entgegengesetzt wird die Auffassung vertreten, die erstgenannte Ansicht gründe sich auf rechtsfehlerhafte Erwägungen, denn ein Verzicht auf Gebühren sei wegen der Regelung in § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO unzulässig, weswegen die Voraussetzungen einer "einvernehmlichen Umbeiordnung" - schon aus Rechtsgründen - nicht vorliegen könnten (so etwa OLG Bremen, Beschluss vom 12. Juli 2013 - Ws 184/12; OLG Naumburg, Beschluss vom 14. April 2012 - 2 Ws 52/10; OLG Köln StV 2011, 659; OLG Jena JurBüro 2006, 365). - OLG Saarbrücken, 10.10.2016 - 1 Ws 113/16
Auswechselung des Pflichtverteidiger, Zulässigkeit eines Gebührenverzichts
Der abweichenden Ansicht, die im Hinblick auf § 49 b Abs. 1 Satz 1 BRAO, wonach es unzulässig ist, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt, einen derartigen Gebührenverzicht als unzulässig erachtet (vgl. Thüring. OLG, Beschluss vom 29.11.2005 - 1 Ws 440/05 -, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.04.2010 - 2 Ws 52/10 -, juris; OLG Köln NStZ 2011, 654 f.; Hanseat. OLG Bremen NStZ 2014, 358 f.), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
- LG Hagen, 03.08.2015 - 31 Qs 1/15
Pflichtverteidiger, Auswechselung, Kostenneutralität
Die für die Auswechslung des Pflichtverteidigers insoweit erforderlichen Vo-raussetzungen können nicht dadurch herbeigeführt werden, dass - wie hier geschehen - die Beiordnung des Beschwerdeführers mit der Maßgabe erfolgt, dass der Staatskasse hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen; vielmehr wären die Voraussetzungen vor der Entschei-dung des Amtsgerichts zu prüfen und entsprechend zu beachten gewesen (zur Mehrkosten-problematik und eines Vergütungsverzichts vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2010 - 2 Ws 52/10). - OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16
Strafverfahren: Pflichtverteidigerwechsel während des laufenden Verfahrens …
Rn. 6 Eine Auswechselung des Verteidigers ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 03.12.2007, 3 Ws 1205/07, zitiert nach juris, Rdnr. 4; KG Berlin, Beschluss vom 20.11.1992, 4 Ws 228/92, NStZ 1993, 201, OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2010, 2 Ws 52/10 , zitiert nach juris, Rdnr. 8 ). - LG Heilbronn, 26.09.2016 - 8 Qs 39/16
Pflichtverteidigerbestellung bei notwendiger Verteidigung: Angemessene …
Rn. 20 Ein Gebührenverzicht des bisherigen oder des neu zu bestellenden Verteidigers ist dabei gemäß § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO unzulässig (OLG Bremen NStZ 2014, 358; OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2012, 2 Ws 52/10; OLG Köln, StV 2011, 659 und StraFo 2008, 348; OLG Jena, JurBüro 2006, 365).
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Rechtsprechung
| BGH, 02.03.2010 - 4 StR 619/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 StPO; § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO
Verlesung der Niederschriften über polizeiliche Vernehmungen bei Berufung des Zeugen auf § 55 StPO; (tatsächliche Unmöglichkeit der Vernehmung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Hauptverhandlung in Strafsachen: Verlesung der polizeilichen Aussage eines Auslandszeugen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 55 StPO, § 251 Abs 1 Nr 2 StPO
Hauptverhandlung in Strafsachen: Verlesung der polizeilichen Aussage eines Auslandszeugen - Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Verlesung einer früheren gegenüber der Polizei abgegebenen schriftlichen Erklärung bei Berufung auf das Aussageverweigerungsrecht
- ra.de
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StPO § 55; StPO § 251 Abs. 1 Nr. 2
Rechtmäßigkeit der Verlesung einer früheren gegenüber der Polizei abgegebenen schriftlichen Erklärung bei Berufung auf das Aussageverweigerungsrecht - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 27.07.2009 - 5 Js 569/08
- BGH, 02.03.2010 - 4 StR 619/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 466
- StRR 2010, 242
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06
Fall Heugel ("Kölner Müllskandal") muss neu verhandelt werden
Auszug aus BGH, 02.03.2010 - 4 StR 619/09
Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Vernehmung eines Zeugen, der sich vorab auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO berufen hat, nicht durch die Verlesung einer von ihm stammenden früheren schriftlichen Erklärung nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO ersetzt werden darf (BGHSt 51, 325; offen gelassen in der Senatsentscheidung BGHSt 51, 280;… vgl. zum Ganzen Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 251 Rdn. 11).Die Vernehmung eines Zeugen sei aber möglich, auch wenn er von seinem Recht nach § 55 StPO Gebrauch macht, und zwar selbst dann, wenn die Aussage des Zeugen so eng mit einem möglicherweise strafbaren Verhalten zusammenhängt, dass sein Recht, nach dieser Bestimmung auf einzelne Fragen die Auskunft zu verweigern, zu einem umfassenden Auskunftverweigerungsrecht erstarkt (BGHSt 51, 325, 330).
- BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06
Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über …
Auszug aus BGH, 02.03.2010 - 4 StR 619/09
Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Vernehmung eines Zeugen, der sich vorab auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO berufen hat, nicht durch die Verlesung einer von ihm stammenden früheren schriftlichen Erklärung nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO ersetzt werden darf (BGHSt 51, 325; offen gelassen in der Senatsentscheidung BGHSt 51, 280;… vgl. zum Ganzen Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 251 Rdn. 11).
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Rechtsprechung
| BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 370 AO; § 244 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5 Satz 2 StPO
Umsatzsteuerhinterziehung; rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Auslandszeugen (Abgrenzung vom Beweisermittlungsantrag; Individualisierung des Zeugen; "Unwahrunterstellung"; Begründung) - lexetius.com
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Strafverfahren: Notwendiger Inhalt eines auf die Vernehmung eines Auslandszeugen gerichteten Beweisantrages
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§ 244 Abs 5 S 2 StPO
Strafverfahren: Notwendiger Inhalt eines auf die Vernehmung eines Auslandszeugen gerichteten Beweisantrages - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Konkretisierung der Begründung eines einen Beweisantrag ablehnenden Gerichtsbeschlusses; Prognose hinsichtlich des Inhalts einer zu erwartenden Zeugenaussage und Bewertung ihres Wahrheitsgehalts als Grundlage für die Ablehnung eines Beweisantrags
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 244 Abs. 5 S. 2; StPO § 244 Abs. 6
Anforderungen an die Konkretisierung der Begründung eines einen Beweisantrag ablehnenden Gerichtsbeschlusses; Prognose hinsichtlich des Inhalts einer zu erwartenden Zeugenaussage und Bewertung ihres Wahrheitsgehalts als Grundlage für die Ablehnung eines Beweisantrags - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Beweisantrag und Auslandszeuge aus Litauen
Verfahrensgang
- LG Hof, 18.08.2009 - 3 KLs 18 Js 13410/08
- BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09
Papierfundstellen
- StV 2010, 556
- StRR 2010, 242
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93
Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der …
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09
Eine solche Prognose hinsichtlich des Inhalts der zu erwartenden Aussage und dessen Bewertung als unwahr kann Grundlage der Ablehnung eines Beweisantrags gemäß § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO sein (vgl. BGHSt 40, 60, 62).Die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages ist nicht nur gegebenenfalls Grundlage einer revisionsrechtlichen Überprüfung der Ablehnung, sondern sie hat auch die Funktion, den Antragsteller davon zu unterrichten, wie das Gericht den Antrag sieht, damit er sich in seiner Verteidigung auf die Verfahrenslage einstellen kann, die durch die Antragsablehnung entstanden ist (BGHSt 40, 60, 63 m.w.N.).
- BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag …
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09
Die Nennung eines Namens ist in diesem Zusammenhang dann entbehrlich, wenn der Zeuge unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (vgl. BGH VRS 25, 426, 427; BayObLG b. Rüth DAR 1980, 269; OLG Köln NStZ-RR 2007, 150; einschränkend BGHSt 40, 3, 7;… vgl. auch Becker in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 244 Rdn. 105;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 21 jew. m.w.N.). - BGH, 15.05.1996 - 1 StR 131/96
Rüge einer unterlassenen Nachforschung über den Aufenthaltsort eines wichtigen …
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09
Daran ändert sich auch dann nichts, wenn das Gericht den Antrag (zu Unrecht) für einen Beweisantrag hielt und ihn nach den hierfür geltenden Regeln beschieden hat (BGH StV 1996, 581;… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 23 jew. m.w.N.).
- BGH, 10.11.1992 - 1 StR 685/92
Voraussetzungen für einen zulässigen Beweisantrag auf die Vernehmung eines Zeugen …
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09
Daran ändert sich auch dann nichts, wenn das Gericht den Antrag (zu Unrecht) für einen Beweisantrag hielt und ihn nach den hierfür geltenden Regeln beschieden hat (BGH StV 1996, 581; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 23 jew. m.w.N.). - BGH, 11.10.1963 - 4 StR 343/63
Blutprobe
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09
Die Nennung eines Namens ist in diesem Zusammenhang dann entbehrlich, wenn der Zeuge unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (vgl. BGH VRS 25, 426, 427; BayObLG b. Rüth DAR 1980, 269; OLG Köln NStZ-RR 2007, 150; einschränkend BGHSt 40, 3, 7;… vgl. auch Becker in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 244 Rdn. 105;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 21 jew. m.w.N.). - OLG Köln, 30.06.2006 - 81 Ss 62/06
Umfang der gerichtlichen Beweiswürdigung im Strafverfahren; Notwendigkeit der …
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09
Die Nennung eines Namens ist in diesem Zusammenhang dann entbehrlich, wenn der Zeuge unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (vgl. BGH VRS 25, 426, 427; BayObLG b. Rüth DAR 1980, 269; OLG Köln NStZ-RR 2007, 150; einschränkend BGHSt 40, 3, 7;… vgl. auch Becker in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 244 Rdn. 105;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 21 jew. m.w.N.).
- LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19
Haftstrafen für Hanfblütentee
Die Nennung eines Namens ist in diesem Zusammenhang dann entbehrlich, wenn der Zeuge unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (BGH, StraFo 2010, 341). - BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14
Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere …
Der Ablehnungsbeschluss legt angesichts der jedenfalls unkonkret gehaltenen Beweisbehauptung (vgl. zu den Anforderungen an die Wahrnehmungssituation des Zeugen BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 275/10, NJW 2011, 1299, 1300; BGH, Beschluss vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14, NStZ 2014, 351, 353 f.) die maßgeblichen Erwägungen so umfassend dar, dass der Angeklagte seine Verteidigung darauf einstellen konnte; hierdurch kann auch überprüft werden, dass die Antragsablehnung auf einer rational nachvollziehbaren, die wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles erkennbar berücksichtigenden Argumentation beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - 1 StR 644/09, wistra 2010, 410, 411; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 63;… Becker aaO Rn. 359). - BGH, 13.06.2013 - 1 StR 226/13
Steuerhinterziehung (Schenkungsteuer); Verlängerung der Verjährungsfrist gemäß § …
Unabhängig davon kann aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine (möglicherweise) unzulängliche Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags dann unschädlich sein, wenn den Urteilsgründen im Ergebnis die Beweisbehauptungen zu Grunde liegen (BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - 1 StR 644/09, wistra 2010, 410, 412). - BGH, 13.03.2014 - 4 StR 445/13
Ablehnung eines Beweisantrages auf Ladung eines Auslandszeugen (Voraussetzungen: …
In dem hierfür erforderlichen Gerichtsbeschluss (§ 244 Abs. 6 StPO) müssen die maßgeblichen Erwägungen so umfassend dargelegt werden, dass es dem Antragsteller möglich wird, seine Verteidigung auf die neue Verfahrenslage einzustellen und das Revisionsgericht überprüfen kann, ob die Antragsablehnung auf einer rational nachvollziehbaren, die wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles erkennbar berücksichtigenden Argumentation beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - 1 StR 644/09, wistra 2010, 410, 411; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 63;… Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 359). - KG, 24.08.2010 - 3 Ws (B) 404/10
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Erforderlichkeit der Wiederholung eines …
Rn. 5 c) Soweit man in dem gesamten Rechtsbeschwerdevorbringen auch eine Verfahrensrüge in Bezug auf die Zurückweisung des Beweisantrags von Bl. 62 d. A. im Hauptverhandlungstermin vom 4. Juni 2010 sehen könnte, wäre diese schon deshalb nicht begründet, weil eine Verletzung des förmlichen Beweisantragsrechts nach § 77 Abs. 2 OWiG voraussetzt, dass in der Hauptverhandlung überhaupt ein prozessordnungsgemäßer Beweisantrag gestellt worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 41 (42); BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - 1 StR 644/09 - juris Rn. 13; OLG Hamm…, Beschluss vom 15. September 2009 - 3 Ss OWi 689/09 - juris Rn. 9;… Becker in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 244 Rn. 122).
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