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Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.12.2008

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.11.2008 - III-4 Ws 590/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14516
OLG Düsseldorf, 10.11.2008 - III-4 Ws 590/08 (https://dejure.org/2008,14516)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.2008 - III-4 Ws 590/08 (https://dejure.org/2008,14516)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 2008 - III-4 Ws 590/08 (https://dejure.org/2008,14516)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Rechten Dritter im Rahmen der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung des dinglichen Arrestes zur Sicherung der den Verletzten aus den Straftaten erwachsenden zivilrechtlichen Ansprüche; Verurteilung wegen Diebstahls und Computerbetrugs sowie unterlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Beschwerde gegen einen ...

Papierfundstellen

  • StV 2009, 233
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 23.07.2008 - 1 Ws 47/08

    Erledigung der Einwendungen gegen Maßnahmen in Vollziehung einer Beschlagnahme …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2008 - 4 Ws 590/08
    Nur insoweit ist beispielsweise die Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO nach der Rechtswegzuweisung in § 111f Abs. 5 StPO als obsolet anzusehen (…vgl. Lampe, a.a.O. unter Hinweis OLG Hamburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 1 Ws 47/08, BeckRS 2008, 17820).

    Für die Beurteilung der Frage, ob bessere Rechte Dritter der Annahme von Eigentum des Angeklagten entgegenstehen, gelten - da es sich um eine strafprozessuale Entscheidung handelt - nach zutreffender Ansicht nicht die zivilprozessualen Grundsätze des Beibringungsgrundsatzes und der Glaubhaftmachung, sondern der Amtsermittlungsgrundsatz und das Freibeweisverfahren (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 23. Juli 2008, a.a.O., mit zustimmender Anm. Lampe, a.a.O.).

    Seine "umfassenderen Kenntnisse von den Gesamtumständen des Falles" kann der Strafrichter aber nur dann nutzbar machen, wenn er nicht an den Vortrag der Parteien gebunden ist, sondern auf sämtliche Ermittlungsergebnisse Zugriff nehmen und somit im Wege der Amtsermittlung verfahren und entscheiden kann (so: OLG Hamburg, Beschluss vom 23. Juli 2008, a.a.O.; so auch Bosch, NStZ 2006, 708,710).).

    Nach alledem genügt eine bloße Glaubhaftmachung eines besseren Rechtes gemäß § 294 ZPO deshalb nicht, um eine Aufhebung der Beschlagnahmeanordnung bzw. hier der Aufrechterhaltung der Beschlagnahme gemäß § 111i Abs. 2, 3 StPO zu rechtfertigen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 23. Juli 2008, a.a.O.).

  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Drittwiderspruchsklage …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2008 - 4 Ws 590/08
    Die Beurteilung bürgerlich-rechtlichen Eigentums ist in erster Linie in die Hände der Zivilgerichte gelegt (vgl. BGHZ 164, 176 ff. = BGH, NJW 2006, 65 ff. zur früheren Rechtslage).
  • OLG Hamm, 20.12.2007 - 3 Ws 675/07

    dinglicher Arrest; Forderungspfändung; Rechtsmittel, weitere Beschwerde; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2008 - 4 Ws 590/08
    Die weitere Beschwerde eines Drittbeteiligten, der sich gegen die ausgebrachten Pfändungen bzw. Beschlagnahmen wendet, ist nach § 310 Abs. 2 StPO nicht statthaft (vgl. OLG Hamburg, NJW 2008, 1830 f.; OLG Hamm, NStZ 2008, 586).
  • LG Saarbrücken, 22.12.2016 - 4 O 354/15

    Beendigung Strafverfahren, Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände, Zuständigkeit

    In den Neuregelungen der §§ 111f, 111i StPO kommt nicht klar zum Ausdruck, dass sie für die Zeit nach Rechtskrafteintritt, in welcher der Anwendungsbereich der Vollstreckungsvorschriften der StPO eröffnet ist, im Verhältnis zu Drittbetroffenen eine andere gesetzliche Bestimmung im Sinne von § 459 StPO sein wollen (…LG Wuppertal a.a.O.; OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.03.2010 - 1 Ws 141/10; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2008 - 111-4 Ws 590/08).
  • BGH, 07.04.2020 - StB 8/20

    Beschwerde gegen die Beschlagnahme eines sichergestellten Kraftfahrzeugs …

    Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ist der Beschuldigte auch Eigentümer des VW Caddy Life (§ 74 Abs. 3 Satz 1 StGB; zum Prüfungsmaßstab der Eigentümerstellung vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2008 - III - 4 Ws 590/08, wistra 2009, 207, 208).
  • OLG Celle, 06.07.2010 - 2 Ws 236/10

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Vollziehung eines Arrestes nach Rechtskraft …

    Das Gericht des ersten Rechtszugs bleibt auch nach Rechtkraft des Urteils zuständig für Entscheidungen gegen Maßnahmen in Vollziehung eines nach § 111d StPO erlassenen Arrestes (entgegen OLG Düsseldorf, StV 2009, 233).

    Rn. 6 Zwar vertritt das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 10.11.2008 (StV 2009, 233 f., zitiert nach juris) die Auffassung, dass nach Rechtskraft des Urteils im Hauptsacheverfahren § 459g StPO der Anwendung von § 111f Abs. 5 StPO entgegenstünde, und deshalb ein Zivilgericht zur Entscheidung berufen sei.

  • LG Wuppertal, 12.08.2010 - 16 O 5/10

    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Zivilgerichten und Strafgerichten als Teile der …

    Daher wird vertreten, dass Dritte nach Rechtskrafteintritt wieder Drittwiderspruchsklage zu den Zivilgerichten erheben können (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.03.2010 - 1 Ws 141/10, zitiert nach LexisNexis; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2008 - III-4 Ws 590/08 = Rpfleger 2009, 271 ff., hier zitiert nach Juris; Beschl. v. 10.12.2009 - III 3 Ws 576-578/09;… Mayer, in: KMR - Kommentar zur Strafprozessordnung, 57. EL 2010, § 111d Rz. 31; Lampe, jurisPR-StrafR 18/2008, Anm. 5;… a.A. wohl SK-Rogall, 64. EL 2009, § 111f Rz. 20;… zweifelnd wohl auch Meyer-Goßner, a.a.O., § 111i StPO Rz. 22).

    In einem solchen Fall sind die Vorschriften jedoch entsprechend anwendbar, da die Interessenlage identisch und eine entsprechende Anwendung mit der Folge der Zuständigkeit der Zivilgerichte auch sachgerecht ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2008 - III-4 Ws 590/08, zitiert nach Juris).

  • OLG Nürnberg, 22.03.2010 - 1 Ws 141/10

    Arrestvollziehung im Strafverfahren: Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs auf …

    Nach Rechtskraft des Strafurteils ist über §§ 459g Abs. 1 Satz 2, 459g Abs. 2, 459 StPO in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 JBeitrO in den dort ausdrücklich genannten Fällen der Anordnung des Verfalls und der Einziehung die Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO zu den Zivilgerichten wieder eröffnet (OLG Düsseldorf StV 2009, 233).

    Wegen des inzwischen eingetretenen Verfahrensstandes bestand für das Landgericht deshalb keine Veranlassung mehr, im Wege der Amtsermittlung und mit Mitteln des Freibeweises (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 23.7.2008 Az. 1 Ws 47/08, zitiert nach juris) zu prüfen, ob ausreichende erhebliche Zweifel an dem behaupteten Eigentumsrecht einer Aufhebung der zu Sicherungszwecken erfolgten Pfändung entgegenstehen (vgl. OLG Düsseldorf StV 2009, 233).

  • BGH, 23.06.2020 - StB 17/20

    Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung

    Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ist der Beschuldigte auch Eigentümer des Geldes (§ 74 Abs. 3 Satz 1 StGB; zum Prüfungsmaßstab der Eigentümerstellung vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2008 - III - 4 Ws 590/08, wistra 2009, 207, 208).
  • LG Gera, 06.10.2022 - 7 T 234/22

    Nutzungspflicht elektronischer Übermittlungswege durch die Staatsanwaltschaften

    Hierfür verweist § 459 StPO auf die Regelungen der §§ 1 Nr. 1, 6 Abs. 1 Nr. 1 JBeitrG, die die Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung und den Rechtsweg zu den Zivilgerichten eröffnen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2008 - III-4 Ws 590/08 -, Rn. 13, juris; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 22. März 2010 - 1 Ws 141/10 -, Rn. 9, juris; LG Wuppertal…, Beschluss vom 12. August 2010 - 16 O 5/10 -, Rn. 16, juris).
  • OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12

    Herausgabe sichergestellter Gegenstände an den letzten Gewahrsamsinhaber bei …

    Die gegenteilige, namentlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf vertretene Auffassung (OLG Düsseldorf wistra 2009, 207; OLG Nürnberg StV 2011, 148; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 379), nach welcher nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens nach Maßgabe von § 459g StPO ausschließlich die Zivilgerichte zuständig seien, weil eine nur vorläufig angeordnete Maßnahme nach Rechtskraft nicht mehr fortwirke, vermag nicht zu überzeugen.
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2010 - 11 OB 452/09

    Geltendmachung eines Wertersatzanspruches vor den Zivilgerichten aufgrund eines …

    Daher kann offen bleiben, ob die Zuständigkeit des (Amts-)Gerichts gemäß § 111f Abs. 5 StPO nach dem Abschluss des Strafverfahrens überhaupt noch fortbestehen kann (…vgl. BT- Drs. 16/700, S. 13; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2008 - 4 Ws 590/08 -, juris, m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 10.05.2010 - 1 Ws 228/10

    Anwendbares Recht bei Anfechtung einer durch die Staatsanwaltschaft vorgenommenen …

    Der Antrag ist von der Kammer zu Recht als Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 111 f Abs. 5 StPO gewertet worden, weil die angegriffenen Pfändungen nicht durch das Amtsgericht, sondern durch die Staatsanwaltschaft vorgenommen worden sind (vgl. OLG Hamm, NStZ 08, 586; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2008 - III - 4 Ws 590/08 -).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2013 - 2 Ws 434/13

    Zuständigkeit für Arrest- und darauf beruhende Vollzugsmaßnahmen nach …

  • LG Göttingen, 26.02.2026 - 5 AR 1/26

    Einwendung gegen die Verwertung einer Armbanduhr im Rahmen der Einziehung in …

  • LG Gera, 10.10.2022 - 7 T 282/22

    Einhaltung der elektronischen Form durch die Staatsanwaltschaft bei Vollstreckung …

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dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf

Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2008 - 2 StR 495/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6349
BGH, 05.12.2008 - 2 StR 495/08 (https://dejure.org/2008,6349)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2008 - 2 StR 495/08 (https://dejure.org/2008,6349)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - 2 StR 495/08 (https://dejure.org/2008,6349)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Vor § 1 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 302 StPO
    Wirksamer Rechtsmittelverzicht; keine Absprache über den Schuldspruch

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 64; ; StPO § 302; ; StPO § 349 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei wirksamem Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gem. § 302 Strafprozessordnung (StPO); Zulässigkeit einer auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichteten Absprache; Wahrung des ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 64 ; StPO § 302 ; StPO § 349 Abs. 1
    Begründetheit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei wirksamem Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gem. § 302 Strafprozessordnung ( StPO ); Zulässigkeit einer auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichteten Absprache; Wahrung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 147
  • StV 2009, 174
  • StV 2009, 233
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 05.12.2008 - 2 StR 495/08
    Rn. 11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Absprache, die auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichtet ist, rechtswidrig und unzulässig (vgl. BGHSt 43, 195, 204; 50, 40, 50; BGH…, Urt. vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04, bei Becker NStZ-RR 2007, 2).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 05.12.2008 - 2 StR 495/08
    Rn. 11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Absprache, die auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichtet ist, rechtswidrig und unzulässig (vgl. BGHSt 43, 195, 204; 50, 40, 50; BGH…, Urt. vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04, bei Becker NStZ-RR 2007, 2).
  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 338/04

    Aufklärungspflicht; verfahrensbeendende Absprache (Strafrahmenobergrenze; …

    Auszug aus BGH, 05.12.2008 - 2 StR 495/08
    Rn. 11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Absprache, die auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichtet ist, rechtswidrig und unzulässig (vgl. BGHSt 43, 195, 204; 50, 40, 50; BGH, Urt. vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04, bei Becker NStZ-RR 2007, 2).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16

    Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit …

    Zu Recht hat der Generalbundesanwalt darauf hingewiesen, dass das Landgericht, das bereits an zwölf Tagen verhandelt und Beweise erhoben hatte, mit Blick auf die nach § 257c Abs. 1 Satz 2 StPO unberührt bleibende Aufklärungspflicht und das Gebot der umfassenden Wahrheitsermittlung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 2 StR 495/08, NStZ-RR 2009, 147) den Angeklagten keine geständigen Einlassungen abverlangen durfte, die einen Sachverhalt beinhalteten, den das Gericht als widerlegt oder jedenfalls nicht als beweisbar ansah.
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