Rechtsprechung
| BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 10 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 G... G; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 8 EMRK; § 94 StPO; § 98 StPO; § 99 StPO; § 100a StPO; § 110 StPO; § 147 StPO; § 385 Abs. 3 StPO; § 397 Abs. 1 S. 2 StPO; § 406e StPO; § 475 StPO;
Beschlagnahme von E-Mail beim Provider in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Anwendbarkeit der strafprozessualen Beschlagnahmevorschriften); Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses (Abgrenzung zu anderen Grundrechten); Verhältnismäßigkeit; Zitiergebot; ... - lexetius.com
- DFR
Beschlagnahme von E-Mails
- openjur.de
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- IWW
- JurPC
Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers
- aufrecht.de
Eingriff in Fernmeldegeheimnis durch Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers verfassungsrechtlich gerechtfertigt
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit einer Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers auf Grundlage von §§ 94 ff. StPO mit Art. 10 Abs. 1 GG
- kanzlei.biz
Beschlagnahme von Emails eines Nichtbeschuldigten zulässig
- opinioiuris.de
Beschlagnahme von E-Mails beim Provider im Ermittlungsverfahren
- kanzlei.biz
Beschlagnahme von Emails eines Nichtbeschuldigten zulässig
- peter-kehl.de
BVerfG zur Sicherstellung von E-Mails beim Provider
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit einer Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers auf Grundlage von §§ 94 ff. StPO mit Art. 10 Abs. 1 GG
- datenbank.nwb.de
Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Beschlagnahme von E-Mails
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde gegen Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf Mail-Server erfolglos
- heise.de (Pressebericht)
Ermittlern ist der Zugriff auf E-Mails beim Provider erlaubt
- heise.de (Pressebericht, 03.08.2010)
Beschlagnahme von E-Mails
- heise.de (Pressebericht, 21.03.2007)
Unklare Rechtsgrundlage für behördlichen E-Mail-Zugriff
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Allgemeine eMail-Kontrolle!
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Beschlagnahme von E-Mails GG -konform
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf Provider-Mail-Server verfassungsgemäß
- spiegel.de (Pressebericht, 15.07.2009)
Polizei darf auf E-Mail-Server zugreifen
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Sicherstellung von E-Mails auf dem Mailserver des Providers zulässig
- strafverteidigung-hamburg.com (Zusammenfassung)
Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig
- beck.de (Pressemitteilung)
Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Strafverfahren: Beschlagnahme von E-Mails grundgesetzkonform
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BVferfG: Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig - Verbrechensbekämpfung rechtfertigt Einschränkungen im Fernmeldegeheimnis
- 123recht.net (Kurzinformation)
Beschlagnahme von E-Mails rechtmäßig
Besprechungen u.ä. (5)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Durchsuchung - Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers
- heise.de (Entscheidungsbesprechung)
Lippenbekenntnisse aus Karlsruhe: Ambivalente Entscheidung zum E-Mail-Zugriff bei der Strafverfolgung
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 10, 19 Abs. 1 S. 2, 20 Abs. 3 GG, §§ 94, 98 StPO
Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers - jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
TKÜ - Anwendungsbereich
- th-h.de (Entscheidungsanmerkung)
Beschlagnahme von E-Mails: BVerfG bestätigt BGH
Sonstiges (2)
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
- brak.de
(Schriftsatz aus dem Verfahren)
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfassungsbeschwerde des Herrn J. B.
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 14.03.2006 - 3 Gs 844/05
- AG Braunschweig, 14.03.2006 - 3 Gs 844/06
- AG Braunschweig, 22.03.2006 - 3 Gs 844/06
- LG Braunschweig, 12.04.2006 - 6 Qs 88/06
- LG Braunschweig, 12.04.2006 - 6 Qs 97/06
- BVerfG, 29.06.2006 - 2 BvR 902/06
- BVerfG, 11.12.2006 - 2 BvR 902/06
- BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 902/06
- BVerfG, 29.11.2007 - 2 BvR 902/06
- BVerfG, 29.05.2008 - 2 BvR 902/06
- BVerfG, 13.11.2008 - 2 BvR 902/06
- BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
- BVerfG, 06.05.2009 - 2 BvR 902/06
- BVerfG, 15.06.2009 - 2 BvC 3/07
- BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Papierfundstellen
- BVerfGE 124, 43
- NJW 2009, 2431
- StV 2009, 617
- WM 2009, 1528
- MMR 2009, 673
- DVBl 2009, 1122
- K&R 2009, 559
- DÖV 2009, 770
- JR 2009, 429
Wird zitiert von ... (101) Zitiert selbst (23)
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Rn. 43 Das Fernmeldegeheimnis schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs (vgl. BVerfGE 115, 166 ; 120, 274 ).Die Reichweite des Grundrechts erstreckt sich ungeachtet der Übermittlungsart (Kabel oder Funk, analoge oder digitale Vermittlung) und Ausdrucksform (Sprache, Bilder, Töne, Zeichen oder sonstige Daten) auf sämtliche Übermittlungen von Informationen mit Hilfe verfügbarer Telekommunikationstechniken (vgl. BVerfGE 106, 28 ; 115, 166 ), auch auf Kommunikationsdienste des Internet (vgl. BVerfGE 120, 274 ).
Rn. 44 Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses umfasst in erster Linie den Kommunikationsinhalt (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 115, 166 ), sei er privater, geschäftlicher, politischer oder sonstiger Natur (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 106, 28 ).
Daneben sind die Kommunikationsumstände vor Kenntnisnahme geschützt (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 115, 166 ; 120, 274 ).
Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses endet insoweit in dem Moment, in dem die E-Mail beim Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist (vgl. BVerfGE 115, 166 ; 120, 274 ).
Ob Art. 10 Abs. 1 GG Schutz vor Zugriffen bietet, ist mit Blick auf den Zweck der Freiheitsverbürgung unter Berücksichtigung der spezifischen Gefährdungslage zu bestimmen (vgl. BVerfGE 106, 28 ; 115, 166 ).
In seinem Anwendungsbereich enthält Art. 10 Abs. 1 GG bezogen auf den Fernmeldeverkehr eine spezielle Garantie, die die allgemeine Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verdrängt (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ).
Rn. 60 aa) Soweit ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis die Erlangung personenbezogener Daten betrifft, sind die Anforderungen, die für Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gelten (vgl. BVerfGE 65, 1 ), grundsätzlich auf Eingriffe in das speziellere Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG zu übertragen (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 115, 166 ).
Rn. 61 bb) Der Senat hat bereits entschieden, dass die §§ 94 ff. StPO diesen Anforderungen hinsichtlich der Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und den hierauf gespeicherten Daten genügen (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ).
Auf die Ermittlung anderer Lebenssachverhalte und Verhältnisse erstrecken sich die Eingriffsermächtigungen nicht (BVerfGE 113, 29 ; vgl. auch BVerfGE 115, 166 ).
Rn. 68 Die Schwere eines Eingriffs erhöht sich, wenn er heimlich erfolgt (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ; 120, 274 ).
Eine erhöhte Eingriffsintensität ist schließlich dann anzunehmen, wenn der Betroffene über keinerlei Einwirkungsmöglichkeiten auf seinen Datenbestand verfügt (vgl. BVerfGE 115, 166 ).
Das Schritthalten der Strafverfolgungsbehörden mit der technischen Entwicklung kann daher nicht lediglich als sinnvolle Abrundung des Arsenals kriminalistischer Ermittlungsmethoden begriffen werden, die weiterhin wirkungsvolle herkömmliche Ermittlungsmaßnahmen ergänzt, sondern ist vor dem Hintergrund der Verlagerung herkömmlicher Kommunikationsformen hin zum elektronischen Nachrichtenverkehr einschließlich der anschließenden digitalen Verarbeitung und Speicherung zu sehen (vgl. BVerfGE 115, 166 ).
Demgegenüber bieten offene Maßnahmen dem Betroffenen die Möglichkeit, - gegebenenfalls unter Hinzuziehung anwaltlichen Beistands - bereits der Durchführung der Maßnahme entgegen zu treten, wenn es an den gesetzlichen Voraussetzungen fehlt, oder aber zumindest die Einhaltung der im Durchsuchungsbeschluss gezogenen Grenzen einschließlich der für die Beschlagnahme vorgegebenen Richtlinien selbst zu überwachen und Ausuferungen des Vollzugs der richterlichen Anordnungen entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 115, 166 ).
Auch der konkrete Eingriff aufgrund von §§ 94 ff. StPO muss verhältnismäßig sein (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ).
Rn. 79 1. Die Maßnahme muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. dazu bereits BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ).
Auf die E-Mails darf nur zugegriffen werden, wenn ein konkret zu beschreibender Tatvorwurf vorliegt, also mehr als nur vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ).
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Rn. 44 Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses umfasst in erster Linie den Kommunikationsinhalt (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 115, 166 ), sei er privater, geschäftlicher, politischer oder sonstiger Natur (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 106, 28 ).Das Fernmeldegeheimnis knüpft an das Kommunikationsmedium an und will jenen Gefahren für die Vertraulichkeit begegnen, die sich gerade aus der Verwendung dieses Mediums ergeben, das einem staatlichem Zugriff leichter ausgesetzt ist als die direkte Kommunikation unter Anwesenden (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
In seinem Anwendungsbereich enthält Art. 10 Abs. 1 GG bezogen auf den Fernmeldeverkehr eine spezielle Garantie, die die allgemeine Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verdrängt (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ).
Rn. 54 Ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis liegt nicht erst in der Kenntnisnahme staatlicher Stellen vom Inhalt des fernmeldetechnisch vermittelten Kommunikationsvorgangs und in seiner Aufzeichnung, sondern bereits in der Anordnung des Zugriffs (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).
Der Anlass, der Zweck und die Grenzen des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch und präzise bestimmt sein (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ).
Die wirksame Strafverfolgung, die Verbrechensbekämpfung und das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren sind legitime Zwecke, die eine Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).
Der Gesetzgeber muss zwischen Allgemein- und Individualinteressen einen angemessenen Ausgleich herbeiführen (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Maßgeblich ist unter anderem, wie bedeutsam die Rechtsgüter sind, die mit Hilfe der Maßnahme geschützt werden sollen, und wie wahrscheinlich der Eintritt einer Rechtsgutverletzung ist (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 348 ).
Maßgebend sind insbesondere die Gestaltung der Einschreitschwellen, die Zahl der Betroffenen und die Intensität der Beeinträchtigung (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 348 ).
Rn. 69 bb) Im Bereich der Strafverfolgung sind daher bei heimlichen Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis sowie etwa bei Zugriffen auf umfassende Datenbestände, die verdachtlos vorgehalten werden (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 -, NVwZ 2008, S. 543 ) und auf die die Betroffenen nicht einwirken können, besonders hohe Anforderungen an die Bedeutung der zu verfolgenden Straftat und den für den Zugriff erforderlichen Grad des Tatverdachts zu stellen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).
Als verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen sind insbesondere Unterrichtungs-, Auskunfts-, Löschungs- und Kennzeichnungspflichten, Teilnahmerechte und Verwertungsverbote anerkannt (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 113, 29 ).
Die Mitteilungspflicht unterliegt allerdings dem Gesetzesvorbehalt des Art. 10 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Ausnahmen von der Unterrichtungspflicht können geboten sein, wenn die Kenntnis des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis dazu führen würde, dass dieser seinen Zweck verfehlt (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Andernfalls könnte er weder die Unrechtmäßigkeit der Erfassung noch etwaige Rechte auf Rückgabe oder Löschung der Daten geltend machen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).
Rn. 99 4. Der begrenzte Zweck der Datenerhebung gebietet grundsätzlich die Rückgabe oder Löschung aller nicht zur Zweckerreichung benötigten kopierten E-Mails (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 29 ).
Rn. 102 6. Einer Kennzeichnungspflicht - wie sie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zu den Befugnissen des Bundesnachrichtendienstes zur Überwachung, Aufzeichnung und Auswertung des Telekommunikationsverkehrs sowie zur Übermittlung der daraus erlangten Daten an andere Behörden für erforderlich gehalten hat (vgl. BVerfGE 100, 313 ) - bedarf es bei der Sicherstellung und Beschlagnahme von auf dem Mailserver des Providers gespeicherten E-Mails aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht.
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Die Sicherstellung, Beschlagnahme oder Maßnahmen nach § 110 StPO unterfallen, auch wenn sie Resultat einer Wohnungsdurchsuchung sind, nicht mehr dem Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 113, 29 ).Die mit einer Sicherstellung, Beschlagnahme oder Durchsicht verbundene Belastung besteht in der Regel in der Entziehung des Besitzes an den betroffenen Beweisgegenständen und ist daher an Art. 14 GG (vgl. BVerfGK 1, 126 ) und - sofern Daten betroffen sind - am Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 113, 29 ) zu messen.
Rn. 61 bb) Der Senat hat bereits entschieden, dass die §§ 94 ff. StPO diesen Anforderungen hinsichtlich der Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und den hierauf gespeicherten Daten genügen (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ).
Rn. 63 Die Eingriffsbefugnisse gemäß §§ 94 ff. StPO sind zwar ursprünglich auf körperliche Gegenstände zugeschnitten; der Wortsinn von § 94 StPO gestattet es jedoch, als "Gegenstand" des Zugriffs auch nichtkörperliche Gegenstände zu verstehen (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
Die verfahrensbezogenen Konkretisierungen hat von Verfassungs wegen der Ermittlungsrichter im jeweiligen Durchsuchungs- oder Beschlagnahmebeschluss zu leisten (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
Auf die Ermittlung anderer Lebenssachverhalte und Verhältnisse erstrecken sich die Eingriffsermächtigungen nicht (BVerfGE 113, 29 ; vgl. auch BVerfGE 115, 166 ).
Auch der konkrete Eingriff aufgrund von §§ 94 ff. StPO muss verhältnismäßig sein (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ).
Rn. 79 1. Die Maßnahme muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. dazu bereits BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ).
Rn. 81 Bei dem Vollzug von Durchsuchung und Beschlagnahme - insbesondere beim Zugriff auf umfangreiche elektronisch gespeicherte Datenbestände - sind die verfassungsrechtlichen Grundsätze zu gewährleisten, die der Senat in seinem Beschluss zur Durchsuchung und Beschlagnahme eines umfangreichen elektronischen Datenbestands (vgl. BVerfGE 113, 29 ) entwickelt hat.
Rn. 88 Das Verfahrensstadium der Durchsicht gemäß § 110 StPO ist der endgültigen Entscheidung über den Umfang der Beschlagnahme vorgelagert (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
Der effektive Schutz materieller Grundrechte bedarf einer den sachlichen Erfordernissen entsprechenden Ausgestaltung des Verfahrens (vgl. BVerfGE 73, 280 ; 82, 209 ; 113, 29 ).
Als verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen sind insbesondere Unterrichtungs-, Auskunfts-, Löschungs- und Kennzeichnungspflichten, Teilnahmerechte und Verwertungsverbote anerkannt (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 113, 29 ).
Konkrete, nachvollziehbare und überprüfbare Angaben vor allem Nichtverdächtiger zur Datenstruktur und zur Relevanz der jeweiligen Daten können deren materielle Zuordnung vereinfachen und den Umfang der sicherzustellenden Daten reduzieren (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
Rn. 99 4. Der begrenzte Zweck der Datenerhebung gebietet grundsätzlich die Rückgabe oder Löschung aller nicht zur Zweckerreichung benötigten kopierten E-Mails (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 29 ).
Rn. 101 5. In bestimmten Fällen kann von Verfassungs wegen ein Verwertungsverbot bestehen (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
- BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04
Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung
Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Daneben sind die Kommunikationsumstände vor Kenntnisnahme geschützt (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 115, 166 ; 120, 274 ).In seinem Anwendungsbereich enthält Art. 10 Abs. 1 GG bezogen auf den Fernmeldeverkehr eine spezielle Garantie, die die allgemeine Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verdrängt (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ).
Maßgeblich ist unter anderem, wie bedeutsam die Rechtsgüter sind, die mit Hilfe der Maßnahme geschützt werden sollen, und wie wahrscheinlich der Eintritt einer Rechtsgutverletzung ist (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 348 ).
Maßgebend sind insbesondere die Gestaltung der Einschreitschwellen, die Zahl der Betroffenen und die Intensität der Beeinträchtigung (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 348 ).
Rn. 68 Die Schwere eines Eingriffs erhöht sich, wenn er heimlich erfolgt (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ; 120, 274 ).
Die Möglichkeit einer Verwendung erhobener Daten zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken erhöht ebenfalls die Schwere des Eingriffs schon in der Phase der Erhebung (vgl. BVerfGE 113, 348 ).
Rn. 76 Das besondere Gewicht grundrechtlichen Schutzes gegen heimliche Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit beruht darauf, dass heimliche Maßnahmen spezifische Risiken für die Rechte der Betroffenen bergen; diese können sich gegen den Eingriff frühestens dann mit rechtlichen Mitteln wehren, wenn er bereits vollzogen ist, und auch dies nur, wenn sie über die Maßnahme informiert werden oder auf andere Weise Kenntnis erlangen (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 113, 348 ).
Ob eine personenbezogene Kommunikation diesem Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob sie nach ihrem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität sie aus sich heraus die Sphäre anderer oder Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ).
Nicht zu diesem Kernbereich gehören Kommunikationsinhalte, die in unmittelbarem Bezug zu konkreten strafbaren Handlungen stehen, wie etwa Angaben über die Planung bevorstehender oder Berichte über begangene Straftaten (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ).
Bestehen im konkreten Fall tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme, dass ein Zugriff auf gespeicherte Telekommunikation Inhalte erfasst, die zu diesem Kernbereich zählen, ist er insoweit nicht zu rechtfertigen und hat insoweit zu unterbleiben (vgl. BVerfGE 113, 348 ).
Es muss sichergestellt werden, dass Kommunikationsinhalte des höchstpersönlichen Bereichs nicht gespeichert und verwertet werden, sondern unverzüglich gelöscht werden, wenn es ausnahmsweise zu ihrer Erhebung gekommen ist (vgl. BVerfGE 113, 348 ).
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Die Schwere eines Eingriffs erhöht sich, wenn er heimlich erfolgt (vgl. BVerfGE 107, 299, 321; 120, 274, 325, 342).Ein längerfristiger Eingriff in einen laufenden Telekommunikationsvorgang wiegt schwerer als eine einmalige und punktuelle Datenerhebung, da Umfang und Vielfältigkeit des Datenbestands erheblich größer sind (vgl. BVerfGE 120, 274, 323 f.).
Rn. 43 Das Fernmeldegeheimnis schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs (vgl. BVerfGE 115, 166 ; 120, 274 ).
Die Reichweite des Grundrechts erstreckt sich ungeachtet der Übermittlungsart (Kabel oder Funk, analoge oder digitale Vermittlung) und Ausdrucksform (Sprache, Bilder, Töne, Zeichen oder sonstige Daten) auf sämtliche Übermittlungen von Informationen mit Hilfe verfügbarer Telekommunikationstechniken (vgl. BVerfGE 106, 28 ; 115, 166 ), auch auf Kommunikationsdienste des Internet (vgl. BVerfGE 120, 274 ).
Daneben sind die Kommunikationsumstände vor Kenntnisnahme geschützt (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 115, 166 ; 120, 274 ).
Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses endet insoweit in dem Moment, in dem die E-Mail beim Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist (vgl. BVerfGE 115, 166 ; 120, 274 ).
Rn. 46 Demgegenüber ist der zugangsgesicherte Kommunikationsinhalt in einem E-Mail-Postfach, auf das der Nutzer nur über eine Internetverbindung zugreifen kann, durch Art. 10 Abs. 1 GG geschützt (vgl. auch BVerfGE 120, 274 ).
Dieses schützt vor Eingriffen in informationstechnische Systeme nur, soweit der Schutz nicht durch andere Grundrechte, insbesondere Art. 10 oder Art. 13 GG, sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 120, 274 ;… Hoffmann-Riem, JZ 2008, S. 1009 ).
Rn. 68 Die Schwere eines Eingriffs erhöht sich, wenn er heimlich erfolgt (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ; 120, 274 ).
Ein längerfristiger Eingriff in einen laufenden Telekommunikationsvorgang wiegt schwerer als eine einmalige und punktuelle Datenerhebung, da Umfang und Vielfältigkeit des Datenbestands erheblich größer sind (vgl. BVerfGE 120, 274 ).
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Journalistische Verbindungsdaten
Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Die Schwere eines Eingriffs erhöht sich, wenn er heimlich erfolgt (vgl. BVerfGE 107, 299, 321; 120, 274, 325, 342).Rn. 44 Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses umfasst in erster Linie den Kommunikationsinhalt (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 115, 166 ), sei er privater, geschäftlicher, politischer oder sonstiger Natur (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 106, 28 ).
In seinem Anwendungsbereich enthält Art. 10 Abs. 1 GG bezogen auf den Fernmeldeverkehr eine spezielle Garantie, die die allgemeine Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verdrängt (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ).
Rn. 54 Ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis liegt nicht erst in der Kenntnisnahme staatlicher Stellen vom Inhalt des fernmeldetechnisch vermittelten Kommunikationsvorgangs und in seiner Aufzeichnung, sondern bereits in der Anordnung des Zugriffs (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).
Die wirksame Strafverfolgung, die Verbrechensbekämpfung und das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren sind legitime Zwecke, die eine Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).
Rn. 68 Die Schwere eines Eingriffs erhöht sich, wenn er heimlich erfolgt (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ; 120, 274 ).
Rn. 69 bb) Im Bereich der Strafverfolgung sind daher bei heimlichen Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis sowie etwa bei Zugriffen auf umfassende Datenbestände, die verdachtlos vorgehalten werden (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 -, NVwZ 2008, S. 543 ) und auf die die Betroffenen nicht einwirken können, besonders hohe Anforderungen an die Bedeutung der zu verfolgenden Straftat und den für den Zugriff erforderlichen Grad des Tatverdachts zu stellen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).
Rn. 75 (b) Soweit das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung von Einzelmaßnahmen, die auf Erlangung der bei einem Telekommunikationsmittler gespeicherten Verbindungsdaten gerichtet waren, eine Beschränkung auf Ermittlungen betreffend Straftaten von erheblicher Bedeutung für notwendig gehalten hat (vgl. BVerfGE 107, 299 ), kann dies auf die Sicherstellung und Beschlagnahme der beim Provider gespeicherten E-Mails nicht übertragen werden.
Rn. 76 Das besondere Gewicht grundrechtlichen Schutzes gegen heimliche Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit beruht darauf, dass heimliche Maßnahmen spezifische Risiken für die Rechte der Betroffenen bergen; diese können sich gegen den Eingriff frühestens dann mit rechtlichen Mitteln wehren, wenn er bereits vollzogen ist, und auch dies nur, wenn sie über die Maßnahme informiert werden oder auf andere Weise Kenntnis erlangen (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 113, 348 ).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Rn. 73 (a) Eine Straftat von erheblicher Bedeutung liegt vor, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 103, 21 ; 109, 279 ;… BT-Drucks 16/5846, S. 40).Ob eine personenbezogene Kommunikation diesem Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob sie nach ihrem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität sie aus sich heraus die Sphäre anderer oder Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ).
Maßgebend sind die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ).
Nicht zu diesem Kernbereich gehören Kommunikationsinhalte, die in unmittelbarem Bezug zu konkreten strafbaren Handlungen stehen, wie etwa Angaben über die Planung bevorstehender oder Berichte über begangene Straftaten (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ).
Andernfalls könnte er weder die Unrechtmäßigkeit der Erfassung noch etwaige Rechte auf Rückgabe oder Löschung der Daten geltend machen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
Zollkriminalamt
Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
In seinem Anwendungsbereich enthält Art. 10 Abs. 1 GG bezogen auf den Fernmeldeverkehr eine spezielle Garantie, die die allgemeine Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verdrängt (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ).Rn. 60 aa) Soweit ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis die Erlangung personenbezogener Daten betrifft, sind die Anforderungen, die für Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gelten (vgl. BVerfGE 65, 1 ), grundsätzlich auf Eingriffe in das speziellere Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG zu übertragen (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 115, 166 ).
Der Anlass, der Zweck und die Grenzen des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch und präzise bestimmt sein (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ).
Rn. 68 Die Schwere eines Eingriffs erhöht sich, wenn er heimlich erfolgt (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ; 120, 274 ).
- BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87
Tagebuch
Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Ob eine personenbezogene Kommunikation diesem Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob sie nach ihrem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität sie aus sich heraus die Sphäre anderer oder Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ).Maßgebend sind die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ).
Nicht zu diesem Kernbereich gehören Kommunikationsinhalte, die in unmittelbarem Bezug zu konkreten strafbaren Handlungen stehen, wie etwa Angaben über die Planung bevorstehender oder Berichte über begangene Straftaten (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ).
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Die Reichweite des Grundrechts erstreckt sich ungeachtet der Übermittlungsart (Kabel oder Funk, analoge oder digitale Vermittlung) und Ausdrucksform (Sprache, Bilder, Töne, Zeichen oder sonstige Daten) auf sämtliche Übermittlungen von Informationen mit Hilfe verfügbarer Telekommunikationstechniken (vgl. BVerfGE 106, 28 ; 115, 166 ), auch auf Kommunikationsdienste des Internet (vgl. BVerfGE 120, 274 ).Rn. 44 Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses umfasst in erster Linie den Kommunikationsinhalt (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 115, 166 ), sei er privater, geschäftlicher, politischer oder sonstiger Natur (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 106, 28 ).
Ob Art. 10 Abs. 1 GG Schutz vor Zugriffen bietet, ist mit Blick auf den Zweck der Freiheitsverbürgung unter Berücksichtigung der spezifischen Gefährdungslage zu bestimmen (vgl. BVerfGE 106, 28 ; 115, 166 ).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
- BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses; Erschöpfung des …
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
- BGH, 31.03.2009 - 1 StR 76/09
Beschlagnahme und Herausgabe von E-Mails
- BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86
Krankenhausfinanzierungsgesetz
- BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
Notarstellen
- LG Hamburg, 08.01.2008 - 619 Qs 1/08
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Überwachung von E-Mail-Accounts auf …
- BVerfG, 10.02.1953 - 1 BvR 787/52
Geltungsumfang des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG
- LG Ravensburg, 09.12.2002 - 2 Qs 153/02
Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß gegen Provider - Analoge Anwendung von § …
- BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03
IMSI-Catcher
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
a) Aus Art. 1 Abs. 1 GG ergibt sich, dass ein Kernbereich privater Lebensgestaltung als absolut unantastbar geschützt ist (vgl. BVerfGE 119, 1 ; 120, 274 ; 124, 43 ).Ob eine Information dem Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, in welcher Art und Intensität sie aus sich heraus die Sphäre anderer oder Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 124, 43 ).
Maßgebend sind die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 124, 43 ).
Allerdings gehören nicht zum Kernbereich Äußerungen, die in unmittelbarem Bezug zu konkreten strafbaren Handlungen stehen, wie etwa Angaben über die Planung bevorstehender oder Berichte über begangene Straftaten (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 124, 43 ).
Sie kann auch durch den Regelungszusammenhang gewährleistet sein, in dem die Vorschrift steht (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 92, 191 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 120, 351 ; 124, 43 ).
Nach §§ 155, 264 StPO erfolgt die Informationsverwertung allein zur Sachverhaltsaufklärung und -feststellung, soweit dies im Rahmen der angeklagten prozessualen Tat für die richterliche Entscheidungsfindung erforderlich ist (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ; 124, 43 ).
Außerdem muss bei jeder strafprozessualen Eingriffsmaßnahme im Einzelfall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein (vgl. zur Zeugenvernehmung BVerfGE 33, 367 ; 38, 312 ; zur Beschlagnahme BVerfGE 34, 238 ; 44, 353 ; zur Wohnungsdurchsuchung BVerfGE 96, 44 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 124, 43 ; zu körperlichen Untersuchungen BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ; 27, 211 ; zur Auskunft über Telekommunikationsverkehrsdaten BVerfGE 107, 299 ; zur Kombination verschiedener verdeckter Ermittlungsmaßnahmen BVerfGE 112, 304 ).
- BGH, 13.03.2025 - 2 StR 232/24
StPO: Zwangsweises Auflegen des Finger eines Beschuldigten auf Mobiltelefon …
Zwar erfolgt der Zugriff bei zwangsweisem Entsperren des Mobiltelefons mittels Fingerabdruck als offene Maßnahme, was es dem Beschuldigten ermöglicht, diesem entgegenzutreten und - etwa durch die Anrufung von Gerichten - zu überwachen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 , BVerfGE 124, 43, 62, 65 f.; vgl. auch Neuhaus,StV 2020, 489 f.).Dass strafprozessuale Eingriffsbefugnisse auch auf Maßnahmen angewendet werden, die nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der jeweiligen Normierung noch nicht denkbar waren, ist überdies keine Besonderheit der hier in Rede stehenden Maßnahme, sondern auch mit Blick auf andere Normen von der Rechtsprechung gebilligte Praxis (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 , BVerfGE 124, 43, 60 f. zur Beschlagnahme von Daten nach § 94 StPO , obwohl die Beschlagnahmevorschriften ursprünglich nur auf körperliche Gegenstände zugeschnitten waren).
Darüber hinaus ist der auf §§ 94 ff. , §§ 102 ff. StPO gestützte staatliche Zugriff auf Datenträger durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 , BVerfGE 113, 29, 51 ff., und vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 , BVerfGE 124, 43, 61 ff.).
Zwar erfolgt der Zugriff bei zwangsweisem Entsperren des Mobiltelefons mittels Fingerabdruck als offene Maßnahme, was es dem Beschuldigten ermöglicht, diesem entgegenzutreten und - etwa durch die Anrufung von Gerichten - zu überwachen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 , BVerfGE 124, 43, 62, 65 f.; vgl. auch Neuhaus,StV 2020, 489 f.).
Dass strafprozessuale Eingriffsbefugnisse auch auf Maßnahmen angewendet werden, die nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der jeweiligen Normierung noch nicht denkbar waren, ist überdies keine Besonderheit der hier in Rede stehenden Maßnahme, sondern auch mit Blick auf andere Normen von der Rechtsprechung gebilligte Praxis (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 , BVerfGE 124, 43, 60 f. zur Beschlagnahme von Daten nach § 94 StPO , obwohl die Beschlagnahmevorschriften ursprünglich nur auf körperliche Gegenstände zugeschnitten waren).
Darüber hinaus ist der auf §§ 94 ff. , §§ 102 ff. StPO gestützte staatliche Zugriff auf Datenträger durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 , BVerfGE 113, 29, 51 ff., und vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 , BVerfGE 124, 43, 61 ff.).
Zwar erfolgt der Zugriff bei zwangsweisem Entsperren des Mobiltelefons mittels Fingerabdruck als offene Maßnahme, was es dem Beschuldigten ermöglicht, diesem entgegenzutreten und - etwa durch die Anrufung von Gerichten - zu überwachen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 , BVerfGE 124, 43, 62, 65 f.; vgl. auch Neuhaus,StV 2020, 489 f.).
Dass strafprozessuale Eingriffsbefugnisse auch auf Maßnahmen angewendet werden, die nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der jeweiligen Normierung noch nicht denkbar waren, ist überdies keine Besonderheit der hier in Rede stehenden Maßnahme, sondern auch mit Blick auf andere Normen von der Rechtsprechung gebilligte Praxis (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 , BVerfGE 124, 43, 60 f. zur Beschlagnahme von Daten nach § 94 StPO , obwohl die Beschlagnahmevorschriften ursprünglich nur auf körperliche Gegenstände zugeschnitten waren).
Darüber hinaus ist der auf §§ 94 ff. , §§ 102 ff. StPO gestützte staatliche Zugriff auf Datenträger durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 , BVerfGE 113, 29, 51 ff., und vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 , BVerfGE 124, 43, 61 ff.).
- LG Berlin, 17.12.2015 - 20 O 172/15
Vererbbarkeit eines Facebook-Accounts: Zugangsberechtigung der erbberechtigten …
Wenn zum Teil vertreten wird, in der Mailbox ruhende E-Mails seien demnach nicht geschützt (vgl. Hoeren, NJW 2005, 2113, 2115), ist dem aber nicht zu folgen, sondern eine verfassungskonforme Auslegung von § 88 Abs. 3 TKG vorzunehmen: Nach Art. 10 Abs. 1 GG sind alle E-Mails geschützt, solange sie beim Provider gespeichert sind, da sie dort nicht dem Herrschaftsbereich der Kommunikationsteilnehmer unterliegen (vgl. BVerfG, NJW 2009, 2431, 2432 f.; Deutsch, ZEV 2014, 2, 5).
- BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung …
Zwar wird die Offenheit einer Maßnahme regelmäßig als Hinweis auf eine verminderte Eingriffsintensität angesehen, da für den Betroffenen die Möglichkeit besteht, sein Verhalten dem anzupassen und bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten wahrzunehmen (vgl. BVerfGE 115, 166 ; 124, 43 ).Vorliegend ist aber zu berücksichtigen, dass es sich bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nicht lediglich um eine punktuelle Überwachungsmaßnahme handelt (vgl. BVerfGE 124, 43 ).
- KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16
Kein Zugriff der Mutter auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter
Nach der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 124, 43) erstreckt sich der Grundrechtsschutz zwar nicht auf die außerhalb eines laufenden Kommunikationsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Inhalte und Umstände der Kommunikation. - BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13
Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig
Vage Anhaltspunkte oder Vermutungen reichen demgegenüber nicht aus (vgl. BVerfGE 115, 166 ; 124, 43 ).Rn. 193 Demgegenüber kann zwar der mit einer Abfrage von Zugangsdaten erstrebte Zugriff auf die Inhalte externer Speichereinrichtungen, soweit diese wie etwa Voice-Mailboxen oder gegebenenfalls E-Mail-Postfächer (vgl. aber zu webbasierten E-Mail-Diensten EuGH, Urteil vom 13. Juni 2019, Gmail, C-193/18, EU:C:2019:498) dem Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes unterfallen, auch durch eine unmittelbare Inanspruchnahme der Diensteanbieter auf Herausgabe (Durchsuchung, Sicherstellung und Beschlagnahme) oder auf Überwachung der laufenden Kommunikation (Telekommunikationsüberwachung, Onlinedurchsuchung) erreicht werden (vgl. BVerfGE 124, 43 ).
Diese Maßnahmen sind aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig auch auf bestimmte Zeiträume (etwa in § 100a, § 100e Abs. 1 Satz 4 und 5 StPO, § 100b, § 100e Abs. 2 Satz 4 und 5 StPO) oder auf bestimmte zeitlich oder sonst abgrenzbare Inhalte zu begrenzen (zur Beschlagnahme von Datenbeständen BVerfGE 113, 29 ; 124, 43 ) und gewähren insoweit begrenztere Informationen als der durch Übermittlung des Zugangscodes verschaffte Zugang zu einer Speichereinrichtung (…vgl. auch BTDrucks 19/17741, S. 38).
- BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09
Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug
Rn. 62 b) Aus den Grundrechten ergeben sich Anforderungen in Bezug auf das Verfahren der Behörden und Gerichte (vgl. BVerfGE 52, 380 ; 101, 106 ; 124, 43 ; stRspr).Rn. 68 dd) Art. 2 Abs. 2 GG fordert darüber hinaus spezielle verfahrensmäßige Sicherungen gegen die besonderen situationsbedingten Grundrechtsgefährdungen, die sich ergeben, wenn über die Anordnung einer Zwangsbehandlung außerhalb akuter Notfälle allein die jeweilige Unterbringungseinrichtung entscheidet (vgl. BVerfGE 52, 391 ; 53, 30 ; 113, 29 ; 124, 43 ; stRspr).
- LG Berlin, 01.07.2021 - 525 KLs 10/21
Krypto-Telefon EncroChat - Überwachung von über 30.000 Personen: …
Damit soll den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen werden, wonach bei einem heimlichen Zugriff auf personenbezogene Telekommunikationsdaten wegen der besonderen Schwere der damit verbundenen Eingriffe in Art. 10 GG bzw. in das Grundrecht auf IT-Sicherheit erhöhte Anforderungen sowohl an die Bedeutung der aufzuklärenden Straftat als auch an den Verdachtsgrad zu stellen sind (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 -, "E-Mail-Beschlagnahme", juris Rn. 75, 79 ; grundlegend zu der entsprechenden Frage im präventiven Bereich: BVerfG…, Urteil vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07 -"Online- Durchsuchung", juris Rn. 250 f.). - BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
Antiterrordatei ist in ihren Grundstrukturen mit dem Grundgesetz vereinbar, nicht …
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden, dass die Weiterverwendung von Daten, die aus Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis herrühren, nur für Zwecke verfassungsmäßig ist, die auch als Rechtfertigung für die ursprüngliche Erhebung ausgereicht hätten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ), und hat zur Gewährleistung dieser Anforderungen verfahrensrechtliche Sicherungen wie Kennzeichnungs- und Protokollierungspflichten für erforderlich gehalten (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 124, 43 ). - BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11
Winnenden-Urteil wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben
Selbst eine fahrlässige Körperverletzung kann nach den Umständen des Einzelfalls noch ausreichen (vgl. BVerfG NJW 2009, 2431;… vgl. auch Rieß, GA 2004, 623, 638 ff. mwN). - OLG Hamburg, 29.01.2021 - 1 Ws 2/21
Vorliegen eines Verwertungsverbots bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- BVerfG, 15.08.2014 - 2 BvR 969/14
Verfassungsbeschwerde und Eilrechtsschutzantrag des ehemaligen …
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08
TKÜ-Neuregelung
- BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19
Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger …
- LAG Hessen, 21.09.2018 - 10 Sa 601/18
Ist der Sendevorgang abgeschlossen, kommt ein Verwertungsverbot von E-Mails nach …
- BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18
Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes …
- BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von …
- LG Berlin, 19.10.2022 - 525 KLs 8/22
EncroChat; Vorabentscheidungsverfahren; Telekommunikationsüberwachung …
- BVerfG, 21.05.2026 - 2 BvR 1096/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das strafbewehrte Verbot des …
- BVerfG, 24.06.2025 - 1 BvR 2466/19
Trojaner I - Landespolizeirechtliche Ermächtigungen zur …
- BVerfG, 24.06.2025 - 1 BvR 180/23
Teilweise Verfassungswidrigkeit der strafprozessualen Ermächtigungen zur …
- BVerfG, 01.10.2024 - 1 BvR 1160/19
Bundeskriminalamtgesetz - Datenplattformen
- BVerfG, 06.07.2016 - 2 BvR 1454/13
Überwachung der Internetnutzung im Ermittlungsverfahren (Begriff der …
- BGH, 14.10.2020 - 5 StR 229/19
Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations- …
- BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen des …
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.2019 - 1 S 982/18
Durchsicht eines Datenträgers; Fund in einem gegen andere Personen gerichteten …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - VGH B 26/13
Verwertbarkeit der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten-CD im …
- BGH, 20.02.2019 - StB 51/18
Keine Rechtsgrundlage für Auskunft über retrograde Postdaten (Vorbehalt des …
- BVerwG, 30.05.2018 - 6 A 3.16
Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos
- BVerfG, 30.11.2021 - 2 BvR 2038/18
Vorläufige Sicherstellung von Datenträgern und Unterlagen zum Zwecke der …
- BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13
Vortäuschen einer Straftat als Straftat von auch im Einzelfall erheblicher …
- BGH, 26.01.2017 - StB 26/14
Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen …
- LG Erfurt, 28.04.2021 - 1 HKO 43/20
Darf der Arbeitnehmer auf E-Mails des Arbeitgebers zugreifen?
- VG Karlsruhe, 27.05.2013 - 2 K 3249/12
Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten
- BVerfG, 13.11.2010 - 2 BvR 1124/10
Auskunftsanspruch von Strafverfolgungsbehörden bei IP-Adressen
- BVerfG, 01.10.2025 - 1 BvR 2428/20
BVerfGE; erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung …
- BVerfG, 17.07.2024 - 1 BvR 2133/22
Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
- LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18
Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich der Einsichtnahme in die …
- LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10
Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Auswertung des Arbeitsplatzrechners …
- BVerwG, 09.02.2022 - 2 WDB 12.21
Erfolglose Beschwerde gegen truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung
- BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12
Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem …
- BVerfG, 14.11.2024 - 1 BvL 3/22
PolG NRW - Observation - Längerfristige Observation unter Anfertigung von …
- BGH, 24.11.2009 - StB 48/09
Überwachung der Telekommunikation; Beschlagnahme von E-Mails beim Provider …
- BGH, Ermittlungsrichter, 09.07.2020 - 2 BGs 468/20
Telekommunikationsüberwachung (Anwendung auf internetbasierte Chat- und …
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04
Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines …
- OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21
Anspruch auf Durchsicht beschlagnahmter Papiere bzw. elektronischer …
- VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 319/09
Alkoholverbotsverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg unwirksam
- OVG Sachsen, 06.02.2025 - 6 E 72/24
Durchsuchungsanordnung; Beschlagnahmeanordnung; hinreichende Bestimmtheit; …
- BVerfG, 21.03.2023 - 2 BvR 626/20
Verletzung des Fernmeldegeheimnisses durch Telekommunikationsüberwachung beim …
- BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 2219/20
Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung eines Universitätslehrstuhls zur …
- BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 497/12
Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Ermittlungsverfahren gegen einen …
- VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09
Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei
- VerfGH Saarland, 22.04.2022 - Lv 1/21
Dynamische Verweisung auf Bundesgesetz; Anforderungen an …
- OVG Hamburg, 03.07.2012 - 12 Bf 58/12
Disziplinarrechtliche Durchsuchung und Beschlagnahme sowie vorläufige …
- OLG Jena, 14.09.2021 - 7 U 521/21
Zulässigkeit eines Zugriffs eines Arbeitgebers auf ein dienstliches …
- VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11
Verdachtsunabhängige Identitätskontrolle und Durchsuchung in sog. …
- BVerfG, 21.07.2025 - 1 BvR 398/24
Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (besonderer Schutz von …
- BFH, 23.04.2025 - I B 51/22
Verwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im …
- OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09
Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG
- VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1298/20
Disziplinarrecht der Landesbeamten
- VGH Hessen, 28.07.2026 - 8 E 1814/26
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im vereinsrechtlichen Verbotsverfahren
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.2009 - 11 S 1622/07
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei Straftaten von erheblicher …
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.2015 - 1 S 1239/15
Beweiserhebungsrecht von Untersuchungsausschüssen - Informationen mit rein …
- AG Reutlingen, 31.10.2011 - 5 Ds 43 Js 18155/10
Beschlagnahme eines Nutzerkontos bei Facebook
- OLG Celle, 09.07.2024 - 3 Ws 55/24
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Auswirkung der …
- KG, 23.12.2021 - 5 Ws 261/21
Durchsicht eines im Haftraum eines Untersuchungshäftlings befindlichen, zu …
- BVerwG, 04.12.2024 - 2 WDB 7.24
Teilweise erfolgreiche Beschwerde gegen richterliche Durchsuchung
- OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09
Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw. …
- BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22
Teilweise begründete Beschwerde gegen truppendienstrichterliche …
- VG Karlsruhe, 22.09.2017 - 3 K 12552/17
Beschlagnahme eines E-Mail-Accounts wegen Vereinsverbots
- VGH Hessen, 10.12.2025 - 28 A 369/22
Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung
- OVG Bremen, 19.11.2015 - 1 B 349/14
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung aus Anlass eines Vereinsverbots …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2013 - 7 F 10930/13
Rechtsgrundlage für verdeckten Zugriff der Polizei auf den Inhalt von E Mails …
- VG München, 16.08.2023 - M 13L DA 23.3850
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Disziplinarverfahren (hier: Verdacht …
- VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 121-IV-18
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der …
- LG Bonn, 23.08.2011 - 27 Qs 17/11
Anwesenheitsrecht bei der Durchsicht von sichergestellten IT-Asservaten
- VG München, 18.09.2023 - M 30 X 23.4359
Richterliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen im Rahmen des …
- VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21
Disziplinarrecht der Landesbeamten
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.12.2017 - 7 F 11959/17
Herausgabe von Kommunikationsinhalten eines Dating-Portals zur …
- OLG München, 30.03.2016 - 1 Ws 160/16
Sofortige Beschwerde gegen Erledigterklärung einer Unterbringung in einem …
- OVG Sachsen, 07.06.2024 - 12 A 254/22
Disziplinarklage; Datenabfrage; Polizeibeamter; Maßnahmeverbot; Stufenvertretung; …
- VerfG Brandenburg, 18.02.2022 - VfGBbg 26/21
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, unzulässig; Nicht erreichbares …
- VG Karlsruhe, 22.08.2017 - 3 K 11220/17
Vereinsverbot; Sicherstellung von bei einem E-Mail-Provider gespeicherte E-Mails; …
- BVerwG, 01.11.2024 - 2 WDB 10.24
Durchsuchung elektronischer Kommunikationsmittel; Verfassungstreuepflicht
- KG, 26.08.2021 - 5 Ws 169/21
Nachholung des rechtlichen Gehörs, Rechtsmittel, Verletzung des rechtlichen …
- BVerwG, 28.01.2025 - 2 WDB 14.24
Unzulässige Beschwerde gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung wegen …
- BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 6.19
E-Mail-Beschlagnahme zum Zwecke der Ermittlung im Vereinsverbotsverfahren und zur …
- VG Greifswald, 26.09.2022 - 11 A 1077/21
Öffentliches Dienstrecht: Zurückstufung eines Polizeivollzugsbeamten wegen …
- VG München, 23.01.2019 - M 13B DA 19.160
Durchsuchungsanordnung wegen Verdachts der Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung
- OLG Schleswig, 14.12.2021 - 11 U 19/21
Schadensersatz wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen von Beamten einer …
- LG Landshut, 21.05.2012 - 6 Qs 82/12
Auskunft des Postdienstleisters über Bezugsquellen bei Verdacht der Versendung …
- LG Köln, 05.05.2010 - 28 O 826/09
Der Rechteinhaber eines Werkes hat nur zum Teil einen Auskunftsanspruch gegen den …
- LG Köln, 15.07.2020 - 118 Qs 7/20
- LG Ingolstadt, 13.02.2018 - 2 Qs 4/18
Unzulässige Beschwerde wegen fehlender Beschwerdebefugnis
- BayObLG, 16.03.2023 - 204 VAs 494/22
Anspruch auf Löschung von in einer Auslieferungssache erhobenen Daten
- OLG Schleswig, 20.01.2022 - 11 U 19/21
- VG Stuttgart, 03.08.2010 - 8 K 1285/10
Zu § 25 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b) AufenthG: Eine Wiederholungsgefahr ist nicht …
- LG Kiel, 02.07.2025 - 6 Qs 10/25
- LG Mannheim, 12.10.2010 - 24 Qs 2/10
Zur Verwertbarkeit von E-Mails nach Überwachung von E-Mail-Accounts über einen …
- VG Stuttgart, 03.08.2010 - 6 K 1285/10
Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Straftat, …
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