Rechtsprechung
| BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16 |
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§ 370 Abs. 1 AO; § 18 Abs. 1, Abs. 3 UStG; § 46 StGB; § 40 StGB; § 261 Abs. 1, Abs. 5 StGB; § 261 StPO
Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung: Umsatzsteuervoranmeldung als mitbestrafte Vortat, Begriff der mitbestraften Vortat, Umsatzsteuerjahreserklärung keine mitbestrafte Nachtat); Strafzumessung bei ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
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Steuerhinterziehung durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung: Behandlung ebenfalls unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen
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§ 370 Abs 1 AO, § 18 Abs 1 UStG, § 18 Abs 3 UStG, § 53 StGB
Steuerhinterziehung durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung: Behandlung ebenfalls unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen - IWW
§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § ... 18 UStG, § 168 AO, § 168 Satz 2 AO, § 261 Abs. 5 StGB, § 53 StGB, § 370 AO, § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b StGB, § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB, § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 261 StPO, § 261 Abs. 1 StGB, § 261 Abs. 2 StGB, § 267 StGB, § 269 StGB, § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. a StGB, § 30 Abs. 1 ErbStG, § 40 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 40 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 40 Abs. 3 StGB, § 42 StGB, § 18 Abs. 3 UStG, § 18 Abs. 1 UStG, § 154a Abs. 2 StPO, § 150 Abs. 1 Satz 3 AO, § 18 Abs. 4 Satz 3 UStG, § 18 Abs. 4 UStG, § 371 Abs. 2a Satz 1 und 4 AO, § 337 Abs. 1 StPO, § 370 Abs. 4 Satz 2 AO, § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Schuldspruch wegen leichtfertiger Geldwäsche; Abgrenzung der Leichtfertigkeit vom bedingten Vorsatz; Schätzungsbefugnis des Tatrichters hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen für die Tagessatzhöhe; Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruch wegen leichtfertiger Geldwäsche; Abgrenzung der Leichtfertigkeit vom bedingten Vorsatz; Schätzungsbefugnis des Tatrichters hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen für die Tagessatzhöhe; Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung
- datenbank.nwb.de
Steuerhinterziehung durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung: Behandlung ebenfalls unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Pflichtwidriges Unterlassen der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung - Verhältnis zur Umsatzsteuerjahreserklärung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Mitbestrafte Vortat bei Steuerhehlerei
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Pflichtwidriges Unterlassen der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung - Verhältnis zur Umsatzsteuerjahreserklärung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Schenkung als Geldwäsche - und die Leichtfertigkeit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Umsatzsteuerhinterziehung - und die Strafzumessung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerhinterziehung durch eine falsche Umsatzsteuerjahreserklärung - und die Umsatzsteuervoranmeldungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Höhe eines Tagessatzes
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 15.06.2015 - 630 KLs 2/15
- LG Hamburg, 20.01.2016 - 630 KLs 2/15
- OLG Hamburg, 21.07.2016 - 2 Ws 146/16
- BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16
Papierfundstellen
- StV 2019, 440 (Ls.)
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (30)
- BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08
Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit"; …
Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16
aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung ebenso wie das pflichtwidrige Unterlassen der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung zunächst lediglich zu einer Steuerhinterziehung "auf Zeit'; erst die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung oder die pflichtwidrige Nichtabgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung bewirkt die endgültige Steuerverkürzung, d.h. die Verkürzung "auf Dauer' (vgl. Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08 Rn. 33, BGHSt 53, 221, 228 mwN).Bei der Verkürzung von Umsatzsteuern durch Voranmeldungen einerseits und durch die entsprechende unrichtige Jahreserklärung desselben Kalenderjahres andererseits handele es sich deshalb um materiellrechtlich selbständige Taten im Sinne des § 53 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 359, 362; Urteile vom 12. Januar 2005 - 5 StR 271/04, wistra 2005, 145, 146 und vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08 Rn. 28, BGHSt 53, 221, 226; jeweils mwN).
Sie sei daher auch nicht mitbestrafte Nachtat, wenn der Täter sich bereits wegen Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen strafbar gemacht habe (vgl. BGH aaO Rn. 29, BGHSt 53, 221, 227).
Im Hinblick auf die Teilidentität im Unrechtsgehalt zwischen unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen und der dasselbe Jahr betreffenden Jahreserklärung werde aber das Tatgericht im Regelfall - schon aus Gründen der Vereinfachung - in Verfahren dieser Art gemäß § 154a Abs. 2 StPO die Verfolgung entweder auf die falsche Umsatzsteuerjahreserklärung oder die unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen beschränken können (vgl. BGH aaO Rn. 32, BGHSt 53, 221, 228 mwN).
Auch wird die Fälligkeit rückständiger Umsatzsteuervorauszahlungen durch die Fälligkeit eines sich eventuell aus der Jahreserklärung ergebenden Unterschiedsbetrages zu Gunsten des Finanzamts nicht berührt (§ 18 Abs. 4 Satz 3 UStG, vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08 Rn. 26, BGHSt 53, 221, 225 f. sowie Treiber in Sölch/Ringleb, UStG, Stand April 2015, § 18 Rn. 73 und Grommes aaO).
Selbst wenn durch unrichtige Voranmeldungen bereits der Nominalbetrag der Steuer verkürzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, BGHSt 53, 221), bewirken diese zunächst nur eine Steuerverkürzung "auf Zeit' (s.o., vgl. BGH aaO Rn. 33, BGHSt 53, 221, 228;… Jäger in Klein, AO, 13. Aufl., § 370 Rn. 387).
- BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16
Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320; vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11 Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 …und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15 Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107; jeweils mwN).Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteile vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04, wistra 2005, 144; vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11 Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 …und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15 Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107).
- BGH, 12.01.2016 - 1 StR 414/15
Strafzumessung (Berücksichtigung des Verlusts der Arbeitsstelle; Bemessung einer …
Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16
Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320;… vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11 Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15 Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107; jeweils mwN).Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteile vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04, wistra 2005, 144;… vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11 Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15 Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107).
- BGH, 12.01.2005 - 5 StR 271/04
(Gewerbsmäßige) Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen der Abgabe falscher …
Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16
Bei der Verkürzung von Umsatzsteuern durch Voranmeldungen einerseits und durch die entsprechende unrichtige Jahreserklärung desselben Kalenderjahres andererseits handele es sich deshalb um materiellrechtlich selbständige Taten im Sinne des § 53 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 359, 362; Urteile vom 12. Januar 2005 - 5 StR 271/04, wistra 2005, 145, 146 …und vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08 Rn. 28, BGHSt 53, 221, 226; jeweils mwN).So dient etwa dem Täter die Abgabe einer unrichtigen Jahreserklärung häufig nur noch der "Sicherung' des finanziellen Vorteils, den er bereits aufgrund unrichtiger Voranmeldungen für sich oder einen anderen erzielt hat, und nicht mehr der Vertiefung des bereits entstandenen Unrechts (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 StR 271/04, wistra 2005, 145).
- BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16
Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320;… vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11 Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 …und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15 Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107; jeweils mwN). - BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16
Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteile vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04, wistra 2005, 144;… vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11 Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 …und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15 Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107). - BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08
Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben
Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16
Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 2016 - 1 StR 595/15, NStZ 2017, 167; vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, wistra 2016, 78; vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 und vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, wistra 2008, 398; jeweils mwN). - BGH, 12.07.2016 - 1 StR 595/15
Geldwäsche (Begriff des Verwahrens und des Verwendens bei Buchgeld; …
Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16
Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 2016 - 1 StR 595/15, NStZ 2017, 167; vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, wistra 2016, 78; vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 und vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, wistra 2008, 398; jeweils mwN). - BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem …
Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16
Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN). - BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12
Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen …
Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16
Zwar sind im Rahmen der Strafzumessung nicht lediglich die zu Unrecht als Steuervergütungen ausgezahlten Beträge zu berücksichtigen, wenn der Hinterziehungsumfang der Taten diese Beträge übersteigt, weil zugleich die Umsatzsteuer aus Ausgangsrechnungen verkürzt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 407/12, wistra 2013, 67). - BGH, 12.01.2005 - 5 StR 301/04
Steuerhinterziehung (überhöhter Hinterziehungsschaden: fehlerhafter Ansatz der …
- BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14
Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden …
- BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15
Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden …
- BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Totschlags …
- BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung …
- BGH, 08.07.1999 - 3 StR 68/99
Subjektiver Tatbestand der Urkundenfälschung; Konkurrenzen
- BGH, 14.03.2003 - 2 StR 239/02
Hepatitis B-Infektionen: Urteil gegen Herzchirurg rechtskräftig
- BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14
Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende …
- BGH, 25.04.2017 - 1 StR 147/17
Bemessung einer Geldstrafe (Höhe eines Tagessatzes: Begriff des Einkommens, …
- BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96
Entscheidungen zur Geldwäsche
- BGH, 22.11.2016 - 1 StR 329/16
Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren …
- BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08
Vortaten der Geldwäsche (gewerbsmäßige Untreue des Täters; unzureichende …
- BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04
Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen …
- BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15
Revisionsbegründungsfrist (Beginn der Frist bei Zustellung an mehrere …
- BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
- BGH, 28.04.1976 - 3 StR 8/76
Strafbarkeit wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung - Anforderungen an die …
- BGH, 30.06.2015 - 4 StR 190/15
Gewerbsmäßige Urkundenfälschung (mittelbarer Vorteil des Täters)
- BGH, 14.12.2011 - 1 StR 501/11
Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage (Grenzen der …
- BGH, 23.08.2012 - 2 StR 42/12
Geldwäsche (Vorsatz bezüglich der Vortat; Zwischenerwerb)
- BGH, 11.02.2016 - 3 StR 436/15
Anforderungen an die Begründung des freisprechenden Urteils; sachlich-rechtliche …
- BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17
Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen …
Die Annahme oder Ablehnung eines (unbenannten) minder schweren Falls durch das Tatgericht unterliegt revisionsgerichtlicher Prüfung - wie die Strafzumessung insgesamt - lediglich auf Rechtsfehler hin (zum Maßstab näher BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16, Rn. 64 mwN).Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteil vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, NStZ-RR 2016, 107 und vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16, Rn. 64 mwN).
- BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse; …
Unabhängig davon tragen die bisherigen Feststellungen jedoch ein Verwahren im Sinne des § 261 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB nF, nachdem der Angeklagte die Herkunft des Geldes zu dem Zeitpunkt gekannt hatte, zu dem er es erlangte (vgl. zu bedingtem Vorsatz nach § 261 Abs. 2 aF BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16, juris Rn. 29 mwN;… MüKoStGB/Neuheuser, 3. Aufl., § 261 Rn. 76; zum Begriff des Verwahrens BGH…, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, NJW 2019, 1311 Rn. 39 mwN).Dies ist der Fall, wenn sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat im Sinne des § 261 Abs. 1 StGB aF nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder großer Unachtsamkeit außer Acht lässt (s. BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16, wistra 2018, 43 Rn. 20 mwN; s. auch BGH…, Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, BGHR AO § 378 Leichtfertigkeit 5 Rn. 17).
- BGH, 20.09.2017 - 1 StR 64/17
Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeitsmaßstab: …
a) Bei Anwendung des für die revisionsgerichtliche Überprüfung der tatrichterlichen Strafzumessung geltenden Maßstabs (dazu BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16, Rn. 64 mwN) erweist sich die verhängte Strafe als rechtsfehlerfrei.
- BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17
Urteil gegen die Rapperin "Schwesta Ewa" rechtskräftig
Da eine Verurteilung insoweit nicht erfolgt ist, ist der Unrechtsgehalt der Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen hierdurch auch nicht als solcher aus Vortaten mitbestraft (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 25). - BGH, 10.12.2025 - 1 StR 387/25
Fertigung mehrerer unrichtiger Steuererklärungen durch den Steuerberater
Rn. 17 a) Zwar trifft es zu, dass Steuerhinterziehungen durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen mitbestrafte Vortat einer nachfolgenden (vollendeten) Steuerhinterziehung durch unrichtige oder unterlassene Umsatzsteuerjahreserklärung sein können (BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 Rn. 50 ff., BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 25;… Beschlüsse vom 15. Dezember 2021 - 1 StR 362/21 Rn. 6; vom 6. Oktober 2021 - 1 StR 297/21 unter 2. a];… vom 25. Juli 2019 - 1 StR 556/18 Rn. 5 …und vom 25. Oktober 2018 - 1 StR 7/18 Rn. 8, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 27), wenn nicht im Einzelfall das Schwergewicht des Unrechts auf der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 1 StR 297/21 unter 2.).Durch die unrichtige Jahreserklärung wird jedoch darüber hinaus weiteres Unrecht verwirklicht, weil aus einer Steuerhinterziehung "auf Zeit" eine Steuerhinterziehung "auf Dauer" wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 Rn. 52 ff., BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 25).
Schließlich ist ein sich gegebenenfalls aus einer Umsatzsteuervoranmeldung ergebender Überschuss nach Zustimmung des Finanzamts ( § 168 Satz 2 AO ) als Erstattungsbetrag ohne besonderen Antrag auszuzahlen; er ist nicht auf die Jahreserklärung vorzutragen (vgl. BGH, Urteile vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 Rn. 54 …und vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08 Rn. 26, BGHSt 53, 221).
Rn. 27 (3) Für die Annahme einer einheitlichen prozessualen Tat spricht nicht, dass bei Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen Angaben in einer nachfolgenden Umsatzsteuerjahreserklärung eine strafbefreiende (Teil-)Selbstanzeige gemäß § 371 Abs. 2a Satz 1 und 4 AO sein können, wenn der Hinterziehungsumfang einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung hinter dem unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen zurückbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 Rn. 57;… Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 1 StR 362/21 Rn. 6).
Denn Steuerhinterziehungen durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen sind - wie ausgeführt - nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig mitbestrafte Vortaten einer nachfolgenden (vollendeten) Steuerhinterziehung durch eine unrichtige Umsatzsteuerjahreserklärung (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 Rn. 50 ff., BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 25;… Beschlüsse vom 15. Dezember 2021 - 1 StR 362/21 Rn. 6; vom 6. Oktober 2021 - 1 StR 297/21 unter 2. a];… vom 25. Juli 2019 - 1 StR 556/18 Rn. 5 …und vom 25. Oktober 2018 - 1 StR 7/18 Rn. 8, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 27;… zum Verhältnis von unterlassener und verspätet abgegebener Umsatzsteuervoranmeldung als tatmehrheitlich vgl. Jäger in Klein, AO, 19. Aufl., § 370 Rn. 246).
- BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17
Steuerhinterziehung (Täterschaft: Voraussetzungen der Täterschaft, kein …
Dasselbe gilt für den Umstand, dass die vom Landgericht vorgenommene Bestimmung der Höhe des Tagessatzes nicht den Begründungsanforderungen entsprach (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17, StraFo 2017, 338 und Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16, jeweils mwN). - BGH, 30.04.2025 - 1 StR 39/25
Steuerhinterziehung (Verhältnis von Erklärung zur gesonderten und einheitlichen …
Denn mit Blick auf die Bindungswirkung eines späteren Feststellungsbescheids liegt insoweit - ähnlich einer Umsatzsteuervoranmeldung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 Rn. 48 ff.) - im Ergebnis eine Steuerverkürzung auf Zeit vor. - BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16
Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung (unrichtige Angaben über …
Im Rahmen der Prüfung des bedingten Vorsatzes hat das Landgericht zutreffende Maßstäbe zugrunde gelegt und berücksichtigt, dass auch beim bedingten Vorsatz das erforderliche voluntative Element vorliegen muss (BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16). - OLG Celle, 10.07.2026 - 2 ORs 44/26
Festsetzung der Tagessatzhöhe einer Geldstrafe bei einem einkommensschwachen …
Daher kann es in Fällen von vollkommen gleichartigen tatsächlichen Beurteilungsgrundlagen vorkommen, dass das vom jeweiligen Tatrichter rechtsfehlerfrei ausgeübte Ermessen zu unterschiedlichen Tagessatzhöhen führt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 -, juris; BGH, Beschl. v. 25.04.2017 - 1 StR 147/17 -, juris; BGH, Beschl. v. 10.01.1989 - 1 StR 682/88 -, juris; BGH, Beschl. v. 08.06.1977 - 5 StR 30/77 -, juris; OLG Jena, Beschl. v. 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17 -, juris; OLG Köln, Beschl. v. 10.06.2011 - III-1 RVs 96/11 -, juris; OLG Frankfurt, StV 2007, 471).Dabei ist es nicht erforderlich, dass es sich um Einnahmen in Form von Geldleistungen handelt, es zählen hierzu auch Unterhalts- und Sachbezüge sowie Naturalleistungen wie z.B. die kostenfreie Gewährung einer (Mit)Wohngelegenheit (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 -, juris; BGH, Beschl. v. 25.04.2017 - 1 StR 147/17 - , juris).
Außergewöhnliche Belastungen sind in der Regel ebenfalls zu berücksichtigen, Unterhaltsverpflichtungen nur in angemessenem Umfang (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 -, juris; BGH, Beschl. v. 25.04.2017 -1 StR 147/17 -, juris).
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18
Steuerhehlerei (Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat einer …
Dies ist insbesondere bei Durchgangsdelikten gegeben, deren Unrechtsgehalt deshalb nicht über den der "Haupttat' hinausgeht, weil er sich darin erschöpft, einen intensiveren Angriff auf dasselbe Rechtsgut vorzubereiten (BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 Rn. 51, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 25;… vgl. Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., Vor §§ 52 ff. Rn. 127;… LK-StGB/Rissing-van Saan, 12. Aufl., Vor §§ 52 ff. Rn. 150;… von Heintschel-Heinegg aaO). - BGH, 25.10.2018 - 1 StR 7/18
Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von unterlassener …
- BGH, 06.10.2021 - 1 StR 297/21
Steuerhinterziehung (konkurrenzrechtliches Verhältnis unrichtiger …
- BGH, 04.03.2026 - 1 StR 388/25
Aufhebung des Ausspruchs über rechtsfehlerhafte Einziehung des Wertes von …
- BGH, 19.04.2023 - 1 StR 14/23
Umsatzsteuerhinterziehung (kein Recht zum Vorsteuerabzug durch den …
- BGH, 25.07.2019 - 1 StR 556/18
Umsatzsteuerhinterziehung (unterlassene Umsatzsteuervoranmeldung als mitbestrafte …
- BGH, 15.12.2021 - 1 StR 362/21
Umsatzsteuerhinterziehung (Verhältnis von Umsatzsteuervoranmeldung und …
- FG Köln, 10.04.2019 - 9 K 167/15
Haftung: Haftung des Steuerberaters nach § 71 AO wegen Beihilfe zur …
- BayObLG, 09.01.2024 - 202 StRR 101/23
Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch, Voraussetzungen für …
- BGH, 28.05.2025 - 1 StR 132/25
Einziehung (Grundsatz der Vermögenstrennung zwischen juristischer Person und …
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Rechtsprechung
| BGH, 20.02.2018 - 2 StR 348/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 42 StGB
Zahlungserleichterungen (Befassung des Urteils bei naheliegender Anwendung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafurteil: Erforderlichkeit der Erörterung von Zahlungserleichterungen bei Verhängung einer Geldstrafe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 42 StGB, § 267 StPO
Strafurteil: Erforderlichkeit der Erörterung von Zahlungserleichterungen bei Verhängung einer Geldstrafe - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 42 StGB, § 12 Abs. 2, 3 SGB II, § 459a StPO, § 354 Abs. 3 StPO, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Unterbliebene Entscheidung über Zahlungserleichterungen
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 42
Unterbliebene Entscheidung über Zahlungserleichterungen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Geldstrafe - und die Entscheidung über Zahlungserleichterungen
Verfahrensgang
- LG Aachen, 24.03.2017 - 61 KLs 1/17
- BGH, 20.02.2018 - 2 StR 348/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 238
- StV 2019, 440
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 06.01.2015 - 1 RVs 112/14
Keine Anordnung von Zahlungserleichterungen bei Möglichkeit des Ansparens auf die …
Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 2 StR 348/17
Ein Ansparen bis zum Vollstreckungszeitpunkt kommt hier angesichts der Höhe der Geldstrafe nicht in Betracht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 6. Januar 2015 - III-1 RVs 112/14 - zum Schonvermögen bei der Grundsicherung für Arbeitslose vgl. § 12 Abs. 2 und 3 SGB II). - BGH, 24.04.1990 - 5 StR 122/90
Notwendigkeit der Entscheidung über die Ratenzahlung bei Geldstrafen
Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 2 StR 348/17
Das Revisionsgericht kann die Entscheidung nicht selbst treffen, weil das Urteil keine ausreichenden Feststellungen enthält (vgl. demgegenüber BGHR StGB § 42 Zahlungserleichterungen 1;… ferner MüKo-StGB/Radtke aaO Rn. 26).
- BayObLG, 06.11.2023 - 204 StRR 470/23
Entscheidung über Zahlungserleichterungen
Da die Entscheidung nach § 42 StGB zwingend vorgeschrieben ist, muss sich das Urteil damit befassen, wenn die Anwendung der Vorschrift nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eines Angeklagten naheliegt (BGH, Beschluss vom 20.02.2018 - 2 StR 348/17 -, juris). - BGH, 07.01.2026 - 3 StR 568/25
Kompensation wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung; Staatlich …
Rn. 3 2. Zum einen hat das Landgericht rechtsfehlerhaft nicht über Zahlungserleichterungen entschieden, obwohl die Erörterung des § 42 StGB von Amts wegen geboten ist, wenn dessen Anwendung - wie hier - nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eines Angeklagten naheliegt (st. Rspr.;… s. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. April 1990 - 5 StR 122/90, BGHR StGB § 42 Zahlungserleichterungen 1; vom 20. Februar 2018 - 2 StR 348/17, BGHR StGB § 42 Zahlungserleichterungen 2;… LK/Grube, StGB, 14. Aufl., § 42 Rn. 11, 20 ff.; jeweils mwN).Dass auch die Vollstreckungsbehörde nach Eintritt der Rechtskraft gemäß § 459a StPO Zahlungserleichterungen gewähren kann, ändert daran nichts (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 2 StR 348/17, BGHR StGB § 42 Zahlungserleichterungen 2).
- OLG Hamm, 23.12.2025 - 2 ORs 67/25
Prüfung von Zahlungserleichterung bereits im Urteil (§ 42 StGB )
Auch wenn die Vollstreckungsbehörde noch nach Rechtskraft des Urteils Zahlungserleichterungen bei Geldstrafen bewilligen kann (§ 459 a StPO), ist bereits im Urteil die Erörterung von Zahlungserleichterungen (§ 42 StGB) zwingend, wenn dies nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eines Angeklagten naheliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.2018 - 2 StR 348/17 -, m. w. N.).Rn. 10 Da die Entscheidung nach § 42 StGB zwingend vorgeschrieben ist, muss sich das Urteil damit befassen, wenn die Anwendung der Vorschrift nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eines Angeklagten naheliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.2018 - 2 StR 348/17 - beck online, m.w.N.).
- BayObLG, 09.01.2024 - 202 StRR 101/23
Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch, Voraussetzungen für …
Da die Entscheidung nach § 42 StGB zwingend vorgeschrieben ist, muss sich das Urteil damit befassen, wenn die Anwendung der Vorschrift nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eines Angeklagten naheliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.2018 - 2 StR 348/17 = NStZ-RR 2018, 238 = BGHR StGB § 42 Zahlungserleichterungen 2 = StV 2019, 440). - BGH, 18.09.2019 - 2 StR 196/19
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Konkurrenzen: Widerstand gegen mehrere …
Das Landgericht hat es versäumt, eine Entscheidung über die Bewilligung von Zahlungserleichterungen nach § 42 StGB zu treffen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 2 StR 348/17, BGHR StGB § 42 Zahlungserleichterungen 2). - KG, 12.11.2020 - 5 Ws 192/20
Zahlungserleichterungen im Vollstreckungsverfahren betreffend die Einziehung von …
Die Vorschrift hat zwingenden Charakter (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 2 StR 348/17 -, juris Rn. 2; KG Berlin…, Beschluss vom 28. November 2005 - [4] 1 Ss 427/05 [182/05] -, juris Rn. 3;… Appl, a. a. O.;… Fischer, StGB 67. Aufl., § 42 Rn. 5a, 9). - LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2026 - 18 Qs 23/25
Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Festsetzung der …
Dass auch die Vollstreckungsbehörde nach Rechtskraft noch Zahlungserleichterungen bewilligen kann (§ 459a StPO), ändert daran nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 2 StR 348/17; LG Berlin, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 505 Qs 210/05). - BGH, 19.12.2018 - 4 StR 198/18
Treffen einer Entscheidung über die Bewilligung von Zahlungserleichterungen …
Das Landgericht hat es versäumt, eine Entscheidung über die Bewilligung von Zahlungserleichterungen nach § 42 StGB zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 2 StR 348/17, BGHR StGB § 42 Zahlungserleichterungen 2). - KG, 16.01.2025 - 2 ORs 38/24
Bestimmen der Höhe eines Tagessatzes unter Berücksichtigung der persönlichen und …
Da die Entscheidung nach § 42 StGB zwingend vorgeschrieben ist, muss sich das Urteil damit befassen, wenn die Anwendung der Vorschrift nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eines Angeklagten naheliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 2 StR 348/17 -, juris).
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Rechtsprechung
| BGH, 19.06.2018 - 2 StR 211/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB; § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB; § 69 Abs. 2 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO
Verhängung in Tagessätzen (Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einbeziehung in Gesamtfreiheitsstrafe); Urteilsgründe (Begründung einer Maßregel der Besserung und Sicherung; notwendige Begründung einer Sperrfrist bei Verkehrsdelikten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Sperrfrist wegen einer nicht im Katalog der Regelbeispiele enthaltenen Straftat
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 69 Abs 2 StGB, § 267 Abs 6 S 1 StPO
Sperrfrist wegen einer nicht im Katalog der Regelbeispiele enthaltenen Straftat - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, § 40 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO, § 69 Abs. 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Festsetzung der Tagessatzhöhe wegen illegalen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland i.R.d. Einzelgeldstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de
Festsetzung der Tagessatzhöhe wegen illegalen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland i.R.d. Einzelgeldstrafe
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sperrfrist für die Fahrerlaubnis - und ihre Begründung im Strafurteil
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogene Einzelgeldstrafe - und die Festsetzung der Tagessatzhöhe
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 11.12.2017 - 2 KLs 2280 Js 20205/17
- BGH, 19.06.2018 - 2 StR 211/18
Papierfundstellen
- StV 2019, 440 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.12.2014 - 3 StR 487/14
Rechtsfehlerhafter Maßregelausspruch (Begründungserfordernis bei isolierter …
Auszug aus BGH, 19.06.2018 - 2 StR 211/18
Der erforderliche Umfang der Darlegung ist hierbei einzelfallabhängig (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3).Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, aaO; Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40).
- BGH, 05.09.2006 - 1 StR 107/06
Konkurrenzen bei Mittätern (Tateinheit und Tatmehrheit); Entziehung der …
Auszug aus BGH, 19.06.2018 - 2 StR 211/18
Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist (BGH…, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, aaO; Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40). - BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76
Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der …
Auszug aus BGH, 19.06.2018 - 2 StR 211/18
Die Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB), die neben der Bemessung der Tagessatzzahl einen selbständigen Strafzumessungsvorgang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1976 - 1 StR 319/76, BGHSt 27, 70, 72; Beschluss vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, BGHSt 34, 90, 92), ist auch dann erforderlich, wenn, wie hier, die Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209 mwN).
- BGH, 08.04.2014 - 1 StR 126/14
Stalking (Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot); Festsetzung der Tagessätze …
Auszug aus BGH, 19.06.2018 - 2 StR 211/18
Die Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB), die neben der Bemessung der Tagessatzzahl einen selbständigen Strafzumessungsvorgang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1976 - 1 StR 319/76, BGHSt 27, 70, 72; Beschluss vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, BGHSt 34, 90, 92), ist auch dann erforderlich, wenn, wie hier, die Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209 mwN). - BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80
Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort …
Auszug aus BGH, 19.06.2018 - 2 StR 211/18
Der Tatrichter hat daher die Bestimmung der Tagessatzhöhe nachzuholen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 97). - BGH, 22.10.2002 - 4 StR 339/02
Entziehung der Fahrerlaubnis (Charakter der Maßregel; grundsätzlich erforderliche …
Auszug aus BGH, 19.06.2018 - 2 StR 211/18
Zudem bedarf es bei der Bemessung der Sperrfrist der Darlegung der Prognoseentscheidung zur Dauer der voraussichtlichen Ungeeignetheit des Täters (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02, NZV 2003, 46). - BGH, 10.06.1986 - 1 StR 445/85
Zurückverweisung - Tagessatzhöhe - Gesamtfreiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 19.06.2018 - 2 StR 211/18
Die Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB), die neben der Bemessung der Tagessatzzahl einen selbständigen Strafzumessungsvorgang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1976 - 1 StR 319/76, BGHSt 27, 70, 72; Beschluss vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, BGHSt 34, 90, 92), ist auch dann erforderlich, wenn, wie hier, die Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209 mwN).
- BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18
Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme …
Die Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB), die neben der Bemessung der Tagessatzzahl einen selbständigen Strafzumessungsvorgang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1976 - 1 StR 319/76, BGHSt 27, 70, 72; Beschluss vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, BGHSt 34, 90, 92), ist auch dann erforderlich, wenn - wie hier - die Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 5; vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209).Unterbleibt eine solche Festsetzung, so zwingt dieser sachlich-rechtliche Fehler das Revisionsgericht in der Regel zur Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht zur Festsetzung der Tagessatzhöhe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18;… vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, aaO).
- BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18
Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger …
Die - von der Strafkammer in den Fällen II. 3, II. 5, II. 6 und II. 9 der Urteilsgründe unterlassene ? Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB), die neben der Bemessung der Tagessatzzahl einen selbständigen Strafzumessungsvorgang darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 5 mwN) ist auch dann erforderlich, wenn ? wie hier ? Einzelgeldstrafen gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen werden (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, aaO; BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209 mwN). - BGH, 13.09.2018 - 1 StR 439/18
Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (erforderliche Begründung bei …
Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 7 mwN …und vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3, NStZ-RR 2015, 123; Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40).Zudem bedarf es bei der Bemessung der Sperrfrist der Darlegung der Prognoseentscheidung zur Dauer der voraussichtlichen Ungeeignetheit des Täters (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 7 und vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02, NZV 2003, 46).
- OLG Hamm, 18.08.2025 - 2 ORs 43/25
Isolierte Anordnung einer Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist; eine auf den Einzelfall bezogene Begründung macht dies indes nicht entbehrlich (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2018 - 2 StR 211/18 -, Rn. 7 f. m.w.N., juris).Soll gegen den Angeklagten wegen einer nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthaltenen Straftat eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet werden, so ist die Vornahme einer Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit durch den Tatrichter zum Beleg der fehlenden Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlich (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19.06.2018 - 2 StR 211/18 -, Rn. 7 m.w.N., juris;… Valerius in: LK-StGB, a.a.O.).
Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist; eine auf den Einzelfall bezogene Begründung macht dies indes nicht entbehrlich (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2018, a.a.O., Rn. 7 f.).
Rn. 18 Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die Verhängung und Dauer einer isolierten Sperrfrist als Maßregel der Sicherung und Besserung nicht von der Schwere der Tatschuld, sondern ausschließlich von der Prognoseentscheidung zur Dauer der voraussichtlichen Ungeeignetheit des Täters im vorgenannten Sinne abhängen (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 22.10.2002 - 4 StR 339/02 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 19.06.2018, a.a.O.;… Valerius in: LK-StGB, a.a.O., § 69a Rn. 42 m.w.N.).
- OLG Hamm, 24.02.2026 - 2 ORs 4/26
Konkludente Zustimmung des Rechtsmittelgegners zur Berufungsbeschränkung in der …
Soll gegen den Angeklagten wegen einer nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthaltenen Straftat eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet werden, so ist die Vornahme einer Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit durch den Tatrichter zum Beleg der fehlenden Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2018, 2 StR 211/18 m.w.N., juris;… Valerius in: LK-StGB, a.a.O.).Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist; eine auf den Einzelfall bezogene Begründung macht dies indes nicht entbehrlich (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2018, a.a.O.).
Rn. 26 Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die Verhängung und Dauer einer isolierten Sperrfrist als Maßregel der Sicherung und Besserung nicht von der Schwere der Tatschuld, sondern ausschließlich von der Prognoseentscheidung zur Dauer der voraussichtlichen Ungeeignetheit des Täters im vorgenannten Sinne abhängt (vgl. BGH, Beschluss vom 22.10.2002, 4 StR 339/02, juris; Beschluss vom 19.06.2018, a.a.O.;… Valerius in: LK-StGB, a.a.O., § 69a Rz. 42 m.w.N.).
- BGH, 27.11.2019 - 2 StR 609/18
Rücktritt bei mehreren Beteiligten (fehlgeschlagener Versuch; …
a) Die Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung nach § 69a StGB ist gemäß § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO im Urteil zu begründen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, BGHR StPO § 267 Abs. 6 S. 1 Darlegungspflicht 1; BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 439/18, NStZ-RR 2019, 29). - BGH, 20.10.2020 - 4 StR 357/20
Urteilsgründe (Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis: Darlegung der …
Die Länge der Sperrfrist ist an der voraussichtlichen Dauer der Ungeeignetheit des Täters auszurichten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, BGHR StPO § 267 Abs. 6 Satz 1 Darlegungspflicht 1).
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