Rechtsprechung
| BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 6 Abs. 3 Buchst. c EMRK; Art. 39 EMRK; § 329 Abs. 1 StPO a.F.; § 359 Nr. 6 StPO
Keine Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach einer gütlichen Einigung vor dem EGMR (Zielkonflikt zwischen Rechtssicherheit und materialer Gerechtigkeit; Wiederaufnahme nur in eng begrenzten Ausnahmefällen; Recht auf effektiven Rechtsschutz; keine ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss: Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gem § 359 Nr 6 StPO setzt Feststellung einer Konventionsverletzung durch den EGMR voraus - gütliche Einigung im Individualbeschwerdeverfahren gem Art 39 EMRK (juris: MRK) stellt keinen Wiederaufnahmegrund gem § 359 Nr 6 ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 6 Abs 1 MRK, Art 6 Abs 3 Buchst c MRK, Art 39 Abs 3 MRK
Nichtannahmebeschluss: Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gem § 359 Nr 6 StPO setzt Feststellung einer Konventionsverletzung durch den EGMR voraus - gütliche Einigung im Individualbeschwerdeverfahren gem Art 39 EMRK (juris: MRK) stellt keinen Wiederaufnahmegrund gem § 359 Nr 6 ... - Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
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Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach einer gütlichen Einigung vor dem EGMR
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Nichtannahmebeschluss: Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gem § 359 Nr 6 StPO setzt Feststellung einer Konventionsverletzung durch den EGMR voraus - gütliche Einigung im Individualbeschwerdeverfahren gem Art 39 EMRK (juris: MRK) stellt keinen Wiederaufnahmegrund gem § 359 Nr 6 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach einer gütlichen Einigung vor dem EGMR
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach einer gütlichen Einigung vor dem EGMR
- lto.de (Kurzinformation)
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens: Wenn sich der Vergleich rächt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens - nach einer gütlichen Einigung vor dem EGMR
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens - nach gütlicher Einigung vor dem EGMR
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Keine Pflicht zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach gütlicher Einigung vor dem EGMR
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf EGMR Wiederaufnahmeverfahren bei vorheriger gütlicher Einigung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2019, 1590
- NStZ-RR 2019, 123
- StV 2019, 593 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (25)
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen bereits geklärt sind (vgl. BVerfG, Beschluss des Dreierausschusses des Zweiten Senats vom 11. Oktober 1985 - 2 BvR 336/85 -, juris, Rn. 2 ff.; BVerfGE 111, 307 ).Auch nach Einführung des § 359 Nr. 6 StPO im Jahr 1998, die ausweislich der Gesetzesbegründung ausdrücklich ohne verfassungsrechtliche Verpflichtung, sondern, um dem Prinzip konventionsfreundlicher Ausgestaltung des innerstaatlichen Rechts Rechnung zu tragen, erfolgte (vgl. BTDrucks 13/10333, S. 4), hat das Bundesverfassungsgericht an dieser Rechtsprechung festgehalten (vgl. BVerfGE 111, 307 ).
Dabei äußert das Gesetz die grundsätzliche Erwartung, dass das Gericht seine ursprüngliche - konventionswidrige - Entscheidung ändert, soweit diese auf der Verletzung beruht (BVerfGE 111, 307 ).
Ist es verfassungsrechtlich selbst im Fall der Feststellung einer Konventionsverletzung durch den Gerichtshof nicht geboten, dem Urteil des Gerichtshofs eine die Rechtskraft der Entscheidung des deutschen Gerichts beseitigende Wirkung beizumessen (…vgl. BVerfG, Beschluss des Dreierausschusses des Zweiten Senats vom 11. Oktober 1985, a.a.O., Rn. 3 ff.; BVerfGE 111, 307 ), gilt dies erst recht, wenn es bereits an einer solchen Feststellung fehlt.
Art. 41 EMRK, der zugunsten der verletzten Partei eine gerechte Entschädigung für die Fälle vorsieht, in denen nur eine unvollständige Wiedergutmachung für die Folgen einer Konventionsverletzung geleistet werden kann, trägt dem Rechnung (…vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Oktober 1985, a.a.O., Rn. 5; BVerfGE 111, 307 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. August 2013, a.a.O., Rn. 41).
- BVerfG, 11.10.1985 - 2 BvR 336/85
Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR
Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen bereits geklärt sind (vgl. BVerfG, Beschluss des Dreierausschusses des Zweiten Senats vom 11. Oktober 1985 - 2 BvR 336/85 -, juris, Rn. 2 ff.; BVerfGE 111, 307 ).Das Rechtsstaatsprinzip gebiete es nicht, selbst nach Feststellung einer Konventionsverletzung durch den Gerichtshof die Wiederaufnahme des Verfahrens zu ermöglichen (BVerfG, Beschluss des Dreierausschusses des Zweiten Senats vom 11. Oktober 1985, a.a.O., Rn. 3 ff.).
Ist es verfassungsrechtlich selbst im Fall der Feststellung einer Konventionsverletzung durch den Gerichtshof nicht geboten, dem Urteil des Gerichtshofs eine die Rechtskraft der Entscheidung des deutschen Gerichts beseitigende Wirkung beizumessen (vgl. BVerfG, Beschluss des Dreierausschusses des Zweiten Senats vom 11. Oktober 1985, a.a.O., Rn. 3 ff.; BVerfGE 111, 307 ), gilt dies erst recht, wenn es bereits an einer solchen Feststellung fehlt.
Art. 41 EMRK, der zugunsten der verletzten Partei eine gerechte Entschädigung für die Fälle vorsieht, in denen nur eine unvollständige Wiedergutmachung für die Folgen einer Konventionsverletzung geleistet werden kann, trägt dem Rechnung (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Oktober 1985, a.a.O., Rn. 5; BVerfGE 111, 307 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. August 2013, a.a.O., Rn. 41).
- BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53
Gleichberechtigung
Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
aa) Zur Rechtsstaatlichkeit gehört nicht nur die materiale Gerechtigkeit, sondern auch die Rechtssicherheit (BVerfGE 2, 380 ; 3, 225 ).Es ist in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, diesen Widerstreit zu entscheiden (BVerfGE 3, 225 ; 15, 313 ).
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
(2) Eine Gleichbehandlung dieser Fallkonstellation mit derjenigen eines eine Konventionsverletzung feststellenden Urteils des Gerichtshofs ist auch bei konventionsfreundlicher Auslegung (vgl. BVerfGE 128, 326 ) des mit § 359 Nr. 6 StPO erfolgten Ausgleichs der widerstreitenden Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips nicht geboten. - BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81
National Iranian Oil Company
Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
Art. 103 Abs. 1 GG schützt hingegen nicht davor, dass das Vorbringen aus formell- oder materiellrechtlichen Gründen unberücksichtigt bleibt (BVerfGE 96, 205 m.w.N.), das Gericht einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung beimisst (BVerfGE 76, 93 ) oder die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (BVerfGE 64, 1 ). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
Art. 103 Abs. 1 GG schützt hingegen nicht davor, dass das Vorbringen aus formell- oder materiellrechtlichen Gründen unberücksichtigt bleibt (BVerfGE 96, 205 m.w.N.), das Gericht einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung beimisst (BVerfGE 76, 93 ) oder die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (BVerfGE 64, 1 ). - BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
aa) Zwar verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht, den Vortrag des Anzuhörenden nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 83, 24 ). - BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
Art. 103 Abs. 1 GG schützt hingegen nicht davor, dass das Vorbringen aus formell- oder materiellrechtlichen Gründen unberücksichtigt bleibt (BVerfGE 96, 205 m.w.N.), das Gericht einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung beimisst (BVerfGE 76, 93 ) oder die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (BVerfGE 64, 1 ). - EGMR, 26.07.2018 - 35778/11
DRIDI v. GERMANY
Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
Anderenfalls setzt der Gerichtshof seine Prüfung fort, an deren Ende im Fall einer Konventionsverletzung ein entsprechendes Feststellungsurteil steht, das einem Beschwerdeführer sodann den Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr. 6 StPO eröffnet (vgl. dazu jüngst EGMR, Dridi v. Deutschland, Urteil vom 26. Juli 2018, Nr. 35778/11, §§ 21 ff.). - EGMR, 06.05.2003 - 26307/95
Entscheidung der Großen Kammer über die an sie nach Art. 43 Europäische …
Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
Vielmehr muss eine einseitige Erklärung bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllen (vgl. EGMR (GK), Tahsin Acar v. Türkei, Urteil vom 6. Mai 2003, Nr. 26307/95, §§ 75 ff.; Jeronovics v. Lettland, Urteil vom 5. Juli 2016, Nr. 44898/10, § 64; Aviakompaniya A.T.I., ZAT v. Ukraine, Urteil vom 5. Oktober 2017, Nr. 1006/07, §§ 27 f.) und die Achtung der Menschenrechte darf keine Fortsetzung der Prüfung der Beschwerde gebieten (Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EMRK). - OLG Bamberg, 05.03.2013 - 1 Ws 98/13
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gegen einen Sexualstraftäter mit der …
- EGMR, 05.07.2016 - 44898/10
JERONOVICS v. LATVIA
- EGMR, 21.11.2017 - 59546/12
KARABULUT v. GERMANY
- EGMR, 05.10.2017 - 1006/07
AVIAKOMPANIYA A.T.I., ZAT v. UKRAINE
- EGMR, 08.11.2012 - 30804/07
Verletzung des Rechts auf Verteidigerbeistand durch die Verwerfung der Berufung …
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …
- BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
Auslieferung nach Indien
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
- BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
Haftentschädigung
- BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14
Wiederaufnahme eines Strafbefehlsverfahrens wegen vorsätzlichen Fahrens ohne …
- BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 93/07
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Wiederaufnahmeverfahren bei nova …
- BVerfG, 19.07.2002 - 2 BvR 18/02
Wiederaufnahme eines durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahrens
- BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62
Rückwirkende Gewerbesteuer
- BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66
Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch …
- BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22
Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …
In diesen Fällen steht sie im Spannungsverhältnis zum Gebot materialer Richtigkeit und Gerechtigkeit (vgl. BVerfGE 22, 322 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2006 - 2 BvR 123/06 u.a. -, juris, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 2136/17 -, Rn. 20). - BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR: …
a) Das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes folgt im Wiederaufnahmeverfahren aus dem Justizgewährungsanspruch, der aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG, abzuleiten ist (vgl. BVerfGK 11, 215 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. September 2001 - 2 BvR 1491/01 -, Rn. 6;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2002 - 2 BvR 18/02, 2 BvR 76/02 -, Rn. 13;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 -, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 2136/17 -, Rn. 20 ff.).(1) Zwar trifft es zu, dass wegen der Bedeutung der Rechtskraft die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen möglich ist (vgl. BVerfGE 22, 322 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 2136/17 -, Rn. 20).
- VGH Bayern, 10.12.2019 - 10 C 19.2221
Restitutionsklage wegen behaupteter Verletzung der EMRK
Das Verwaltungsgericht ist in rechtlich nicht zu beanstandender Weise davon ausgegangen, dass der behauptete (siehe dazu unter 1.) Wiederaufnahmegrund nach § 580 Nr. 8 ZPO schon deshalb nicht schlüssig dargelegt ist, weil diese Bestimmung nicht nur nach ihrem Wortlaut voraussetzt, dass sich die Feststellung der Konventionsverletzung auf den konkreten Fall bezieht (vgl. auch d. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 16/3038 S. 38 ff.; zu § 359 Nr. 6 StPO vgl. BVerfG, B.v. 13.2.2019 - 2 BvR 2136/17 - juris Rn. 25).Der Antragsgegner hat im Übrigen insoweit zu Recht darauf verwiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weder die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), noch die Rechtsprechung des EGMR oder das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 2 und 3 GG) gebieten würden, einen Restitutionsgrund (selbst) für den Fall eines festgestellten (!) Konventionsverstoßes einzuführen (BVerfG, B.v. 20.4.2016 - 2 BvR 1488/14 - juris Rn. 24, B.v. 13.2.2019 - 2 BvR 2136/17 - juris Rn. 22).
- LG Mannheim, 10.09.2019 - 23 KLs 618 Js 9394/19
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach Feststellung einer …
Dem vorliegenden Fall liegt aber weder eine Entscheidung des EGMR zugrunde und außerdem ist die maßgebliche Entscheidung des EuGH nicht inter partes, also in einem vom Antragsteller geführten Verfahren, ergangen, was für eine Wiederaufnahme nach § 359 Nr. 6 StPO für EGMR-Urteile verlangt wird (vgl. BVerfG, NJW 2019, 1590 ).Der Gesetzgeber hat mithin mit der Schaffung des § 359 Nr. 6 StPO eine Durchbrechung des Prinzips der Rechtssicherheit zu Gunsten der materiellen Gerechtigkeit nur für den besonderen Ausnahmetatbestand vorgesehen, in dem der Verurteilte in eigener Person ein obsiegendes Urteil und damit die Feststellung einer Konventionsverletzung in seinem Fall erstritten hat (BVerfG, NJW 2019, 1590 ).
- VG München, 22.10.2019 - M 12 S 18.3900
Geltendmachung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote gegen bestandskräftige …
Die Feststellung einer Konventionsverletzung in einem Parallelverfahren genügt nicht (…BVerwG, U.v. 22.10.2009 - 1 C 26/08 - BeckRS 2009, 40437 Rn. 17;… Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 36. Ergänzungslieferung Februar 2019, § 153 Rn. 27;… W.-R. Schenke a.a.O, § 153 Rn. 8;… Rennert in: Eyermann, § 153 Rn. 12a; zum wortlautgleichen § 359 Nr. 6 StPO: BVerfG, B.v. 13.2.2019 - 2 BvR 2136/17 - BeckRS 2019, 2483 Rn. 25 m.w.N.; Singelnstein in: BeckOK StPO, 34. Edition 1.7.2019, § 359 Nr. 41;… Weiler in: Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl. 2017, § 359 StPO Rn. 21; a.A. etwa LG Ravensburg v. 4.9.00 - 1 Qs 169/00 - NStZ-RR 01, 115 f.). - VG Ansbach, 10.05.2022 - AN 11 K 18.00882
Wiederaufgreifen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens
Dabei wirkt sich jedoch dieses Prinzip dahin aus, dass die Durchbrechung an eine eng begrenzte Anzahl besonderer Ausnahmetatbestände gebunden ist (vgl. BVerfG, B.v. 13.2.2019 - 2 BvR 2136/17 - NJW 2019, 1590, juris Rn. 20,). - VG Ansbach, 10.05.2022 - AN 11 K 18.00883
Wiederaufgreifen eines Verfahrens zur einem Dritten erteilten Genehmigung
Dabei wirkt sich jedoch dieses Prinzip dahin aus, dass die Durchbrechung an eine eng begrenzte Anzahl besonderer Ausnahmetatbestände gebunden ist (vgl. BVerfG, B.v. 13.2.2019 - 2 BvR 2136/17 - NJW 2019, 1590, juris Rn. 20).
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Rechtsprechung
| BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 54 SDÜ; Art. 50 GRC
Europarechtliches Verbot der Doppelbestrafung (autonomer unionsrechtlicher Tatbegriff; Identität der materiellen Tat; Beurteilung durch die zuständigen nationalen Gerichte) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision in Strafsachen: Verbot der Doppelbestrafung nach dem Schengen-Übereinkommen; Begriff der einheitlichen Tat
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 54 SDÜREO, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG
Revision in Strafsachen: Verbot der Doppelbestrafung nach dem Schengen-Übereinkommen; Begriff der einheitlichen Tat - IWW
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
- Wolters Kluwer
Entgegenstehen einer Verurteilung wegen des zu beachtenden Verfahrenshindernis des zwischenstaatlichen Verbots der Strafverfolgung wegen derselben Tat; Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ...
- Wolters Kluwer
Entgegenstehen einer Verurteilung wegen des zu beachtenden Verfahrenshindernis des zwischenstaatlichen Verbots der Strafverfolgung wegen derselben T...
- ra.de
- rechtsportal.de
SDÜ Art. 54
Entgegenstehen einer Verurteilung wegen des zu beachtenden Verfahrenshindernis des zwischenstaatlichen Verbots der Strafverfolgung wegen derselben Tat; Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ... - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling)
(Kurzinformation)
Das Verbot der Doppelbestrafung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.08.2018 - 615 KLs 4/18
- BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 259
- StV 2019, 593
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 09.03.2006 - C-436/04
Van Esbroeck - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - …
Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
Nach der für die nationalen Gerichte verbindlichen Auslegung des Art. 54 SDÜ durch den Europäischen Gerichtshof gilt im Rahmen dieser Vorschrift ein im Verhältnis zu den nationalen Rechtsordnungen eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen Maßstäben auszulegender Tatbegriff (vgl. EuGH, NJW 2006, 1781; 2007, 3412; 2011, 983; NStZ 2008, 164).Ob nach diesen Kriterien im konkreten Fall eine einheitliche Tat anzunehmen ist, obliegt der Beurteilung durch die zuständigen nationalen Gerichte (EuGH, NJW 2006, 1781, 1782).
- BGH, 12.12.2013 - 3 StR 531/12
Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Begriff "derselben Tat"
Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
Bei dem Verbot der Doppelbestrafung gemäß Art. 54 SDÜ handelt es sich um ein Verfahrenshindernis (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 57/10, BGHSt 56, 11; vom 9. Juni 2008 - 5 StR 342/04, NJW 2008, 2931, 2932), dessen Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens, mithin auch noch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 123).Allein aus dem Umstand, dass die Taten durch einen einheitlichen Vorsatz auf subjektiver Ebene verbunden sind, lässt sich die Identität der Sachverhalte nicht herleiten; erforderlich ist vielmehr eine objektive Verbindung der zu beurteilenden Handlungen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, aaO, S. 126).
- EuGH, 18.07.2007 - C-367/05
Kraaijenbrink - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - …
Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
Nach der für die nationalen Gerichte verbindlichen Auslegung des Art. 54 SDÜ durch den Europäischen Gerichtshof gilt im Rahmen dieser Vorschrift ein im Verhältnis zu den nationalen Rechtsordnungen eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen Maßstäben auszulegender Tatbegriff (vgl. EuGH, NJW 2006, 1781; 2007, 3412; 2011, 983; NStZ 2008, 164).Die teilweise Identität des Rauschgifts, auf das sich die beiden Verurteilungen bezogen, hätte eine objektive Verbindung der zu beurteilenden Handlungen begründet (vgl. EuGH, NStZ 2008, 164, 165 für den Fall, dass den rechtswidrigen Taten in zwei Vertragsstaaten ganz oder teilweise dieselben Gewinne aus dem Drogenhandel zugrundeliegen).
- BGH, 25.10.2010 - 1 StR 57/10
Tötung von Unbeteiligten in Italien im Zweiten Weltkrieg als Rache für einen …
Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
Bei dem Verbot der Doppelbestrafung gemäß Art. 54 SDÜ handelt es sich um ein Verfahrenshindernis (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 57/10, BGHSt 56, 11; vom 9. Juni 2008 - 5 StR 342/04, NJW 2008, 2931, 2932), dessen Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens, mithin auch noch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 123). - BGH, 18.11.2015 - 4 StR 76/15
Verjährung (Zeitpunkt der Beendigung: Betrug, Zurückverweisung an das Tatgericht …
Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
Dazu besteht insbesondere dann Anlass, wenn die Ermittlung der maßgebenden Tatsachen eine Beweisaufnahme wie in der tatgerichtlichen Hauptverhandlung erforderlich machen würde (BGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 4 StR 76/15, NStZ-RR 2016, 42, 43). - BGH, 09.06.2008 - 5 StR 342/04
Ne bis in idem nach dem Schengener Abkommen (Strafklageverbrauch; Anwendung auf …
Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
Bei dem Verbot der Doppelbestrafung gemäß Art. 54 SDÜ handelt es sich um ein Verfahrenshindernis (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 57/10, BGHSt 56, 11; vom 9. Juni 2008 - 5 StR 342/04, NJW 2008, 2931, 2932), dessen Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens, mithin auch noch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 123). - EuGH, 18.07.2007 - C-288/05
Kretzinger - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - …
Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
Nach der für die nationalen Gerichte verbindlichen Auslegung des Art. 54 SDÜ durch den Europäischen Gerichtshof gilt im Rahmen dieser Vorschrift ein im Verhältnis zu den nationalen Rechtsordnungen eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen Maßstäben auszulegender Tatbegriff (vgl. EuGH, NJW 2006, 1781; 2007, 3412; 2011, 983; NStZ 2008, 164). - BGH, 04.07.2018 - 5 StR 650/17
Voraussetzungen für die Annahme eines Verfahrenshindernisses bei …
Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
Denn diese ist zumindest dann, wenn sie untrennbar mit den Feststellungen zur Schuldfrage verbunden ist, Sache des Tatgerichts und liegt in dessen Verantwortung (vgl. BGH, Urteile vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6, 10; vom 4. Juli 2018 - 5 StR 650/17, StraFo 2019, 17, 19). - EuGH, 16.11.2010 - C-261/09
Der nationale Richter, der einen Europäischen Haftbefehl ausstellt, ist befugt, …
Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
Nach der für die nationalen Gerichte verbindlichen Auslegung des Art. 54 SDÜ durch den Europäischen Gerichtshof gilt im Rahmen dieser Vorschrift ein im Verhältnis zu den nationalen Rechtsordnungen eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen Maßstäben auszulegender Tatbegriff (vgl. EuGH, NJW 2006, 1781; 2007, 3412; 2011, 983; NStZ 2008, 164). - BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10
Darlegungsvoraussetzungen an ein Einstellungsurteil wegen Verjährung …
Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
Denn diese ist zumindest dann, wenn sie untrennbar mit den Feststellungen zur Schuldfrage verbunden ist, Sache des Tatgerichts und liegt in dessen Verantwortung (vgl. BGH, Urteile vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6, 10; vom 4. Juli 2018 - 5 StR 650/17, StraFo 2019, 17, 19). - BGH, 20.03.2002 - 5 StR 574/01
Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs; ne bis in idem
- BGH, 26.08.2020 - 6 StR 115/20
Begriff der prozessualen Tat (Bedeutung des materiellrechtlichen …
Der Bundesgerichtshof hat demgemäß Feststellungen für die Beurteilung der Verjährungsfrage (vgl. Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6, 8), für die Prüfung der anderweitigen Rechtshängigkeit (…vgl. Urteil vom 23. Mai 2019 - 4 StR 601/18, aaO, 236) und diejenige des Verbots der Doppelbestrafung nach Art. 54 SDÜ (vgl. Beschluss vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19, NStZ-RR 2019, 259) sowie bei Annahme eines Verfahrenshindernisses aufgrund rechtsstaatswidriger Tatprovokation (vgl. Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 650/17) für erforderlich gehalten.Erst auf dieser Grundlage kann - unter Berücksichtigung des für die Frage des Strafklageverbrauchs zu beachtenden Zweifelssatzes (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17; Beschlüsse vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19, aaO, 260, und vom 20. März 2002 - 5 StR 574/01;… LR-StPO/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 123) - entschieden werden, ob dem Fortgang des Verfahrens das Verbot der Doppelbestrafung entgegensteht.
Sofern das Tatgericht hierzu allerdings keine näheren Feststellungen treffen kann, ist unter Heranziehung des Zweifelssatzes von einer prozessualen Tat und damit von Strafklageverbrauch auszugehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19, NStZ-RR 2019, 259, 260; vom 20. März 2002 - 5 StR 574/01; Urteil vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17;… LR-StPO/Sander, aaO).
- BGH, 24.10.2019 - 1 StR 393/19
Verbot der transnationalen Doppelbestrafung nach Art. 54 SDÜ (Begriff der …
Maßgebendes Kriterium für die Anwendung des Art. 54 SDÜ ist danach die Identität der materiellen Tat, verstanden als das Vorhandensein eines Komplexes konkreter, in zeitlicher und räumlicher Hinsicht sowie nach ihrem Zweck unlösbar miteinander verbundener Tatsachen (…vgl. EuGH aaO Rn. 34; BGH, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19 Rn. 11 mwN).Dazu besteht insbesondere dann Anlass, wenn die Ermittlung der maßgebenden Tatsachen (auch) eine Beweisaufnahme wie in der tatgerichtlichen Hauptverhandlung erforderlich machen würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19 Rn. 14 …und vom 18. November 2015 - 4 StR 76/15 Rn. 9).
Derartige Feststellungen - etwa zu der Frage, welche weiteren Personen den Angeklagten bei der Beherbergung der nach Deutschland geschleusten Personen unterstützt haben - sind für eine mögliche Tatidentität nach Art. 54 SDÜ relevant, die unter Beachtung des Zweifelssatzes zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19 Rn. 9 mwN).
- BGH, 02.02.2021 - 2 StR 302/19
Transnationales ne bis in idem (eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen …
Maßgebendes Kriterium für die Anwendung des Art. 54 SDÜ ist danach die Identität der materiellen Tat, verstanden als das Vorhandensein eines Komplexes konkreter, in zeitlicher und räumlicher Hinsicht sowie nach ihrem Zweck unlösbar miteinander verbundener Tatsachen (vgl. EuGH, Urteile vom 9. März 2006 - C-436/04, NJW 2006, 1781, 1782 - Van Esbroeck;… vom 18. Juli 2007 - C-288/05, NJW 2007, 3412, 3413 Rn. 34 - Kretzinger; vom 18. Juli 2007 - C-367/05, NStZ 2008, 164, 166 - Kraaijenbrink; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 125 f.; Beschluss vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19 NStZ-RR 2019, 259, 260;… Schomburg/Lagodny, 6. Aufl., Art. 54 SDÜ, Rn. 74;… SSW-StPO/Satzger, 4. Aufl., Art. 54 SDÜ Rn. 32 jeweils mwN).Allein aus dem Umstand, dass die Taten auf subjektiver Ebene verbunden sind (hier: durch den auf Einnahmenerzielung gerichteten einheitlichen Vorsatz), lässt sich die erforderliche Identität der materiellen Taten im Sinne von Art. 54 SDÜ nicht ableiten (vgl. EuGH…, Urteil vom 18. Juli 2007 - C-367/05, NStZ 2008, 164, 165 Rn. 29 f. - Kraaijenbrink; BGH…, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120 Rn. 16; Beschluss vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19, NStZ-RR 2019, 259, 260).
- BGH, 22.01.2026 - 6 StR 245/25
Beurteilung der Annahme einer einheitlichen Tat im konkreten Fall durch die …
Maßgebendes Kriterium für die Anwendung des Art. 54 SDÜ ist danach die Identität der materiellen Tat, verstanden als das Vorhandensein eines Komplexes konkreter, in zeitlicher und räumlicher Hinsicht sowie nach ihrem Zweck unlösbar miteinander verbundener Tatsachen (…vgl. EuGH, Urteile vom 18. Juli 2007 - C-288/05 - Kretzinger -, Rn. 34;… vom 23. März 2023 - C-365/21, Rn. 35; BGH, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19, StV 2019, 593, 594;… Schomburg/Wahl, aaO., Rn. 74 jeweils mwN). - OLG Brandenburg, 18.03.2026 - 1 ORs 38/25
Erfolgreiche Revision der Staatsanwaltschaft aufgrund unzulässiger Einstellung …
Erst auf dieser Grundlage kann - unter Berücksichtigung des für die Frage des Strafklageverbrauchs zu beachtenden Zweifelssatzes (…vgl. BGH Urt. v. 1.8.2018 - 3 StR 651/17; Beschl. v. 4.6.2019 - 5 StR 96/19, a.a.O, 260; und v. 20.3.2002 - 5 StR 574/01;… LR-StPO/Sander 26. Aufl., § 261 Rn. 123) - entschieden werden, ob dem Fortgang des Verfahrens das Verbot der Doppelbestrafung entgegensteht.
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