Rechtsprechung
| BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 168c StPO; § 251 Abs. 1 StPO; § 265 StPO
Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen (Einführung fehlerhafter richterlicher Vernehmungen als nichtrichterliche Vernehmungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes: Einführung einer fehlerhaft zustande gekommenen richterlichen Vernehmung als nichtrichterliche Vernehmung in die Hauptverhandlung; Ersetzung der persönlichen Vernehmung des Tatopfers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 168c Abs 3 StPO, § 168c Abs 5 StPO, § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 251 Abs 1 Nr 3 StPO, § 255a Abs 1 StPO
Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes: Einführung einer fehlerhaft zustande gekommenen richterlichen Vernehmung als nichtrichterliche Vernehmung in die Hauptverhandlung; Ersetzung der persönlichen Vernehmung des Tatopfers - Wolters Kluwer
Verletzung der Anwesenheits- und Benachrichtigungsrechte des Angeklagten bei der richterlichen Vernehmung des Tatopfers
- Wolters Kluwer
Verletzung der Anwesenheits- und Benachrichtigungsrechte des Angeklagten bei der richterlichen Vernehmung des Tatopfers
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: die fehlerhafte richterliche Vernehmung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die fehlerhafte richterliche Vernehmung
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 02.08.2018 - 214 Js 17170/15
- BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 222
- StV 2020, 821 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96
Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung …
Auszug aus BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19
Voraussetzung hierfür ist, dass die Anforderungen des § 251 Abs. 1 StPO erfüllt sind, dass der Tatrichter sich des minderen Beweiswertes bewusst ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1997 - 5 StR 234/96, NStZ 1998, 312, 313;… Beschluss vom 27. Januar 2005 - 1 StR 495/04, juris Rn. 6) und dass dieser die Verfahrensbeteiligten auf die beabsichtigte Verwertung als nichtrichterliche Vernehmung gemäß § 265 StPO hingewiesen hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1997 - 5 StR 234/96, aaO). - BGH, 31.01.2001 - 3 StR 237/00
Anwesenheitsrecht des Beschuldigten oder seines Verteidiger bei Vernehmung des …
Auszug aus BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19
Fehlerhaft zustande gekommene richterliche Vernehmungen, die wegen eines Verstoßes gegen § 168c StPO nicht verwertet werden können, dürfen als nichtrichterliche Vernehmung in die Hauptverhandlung eingeführt werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 759/92, BGHR § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 15; und vom 31. Januar 2001 - 3 StR 237/00, juris Rn. 6 mwN;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 251 Rn. 15;… KK-StPO/Diemer, 8. Aufl., § 251 Rn. 19). - BGH, 27.01.2005 - 1 StR 495/04
Rechtsfehlerhafte Verlesung einer im Wege der Rechtshilfe durch einen türkischen …
Auszug aus BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19
Voraussetzung hierfür ist, dass die Anforderungen des § 251 Abs. 1 StPO erfüllt sind, dass der Tatrichter sich des minderen Beweiswertes bewusst ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1997 - 5 StR 234/96, NStZ 1998, 312, 313; Beschluss vom 27. Januar 2005 - 1 StR 495/04, juris Rn. 6) und dass dieser die Verfahrensbeteiligten auf die beabsichtigte Verwertung als nichtrichterliche Vernehmung gemäß § 265 StPO hingewiesen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Juli 1997 - 5 StR 234/96, aaO). - BGH, 01.12.1992 - 1 StR 759/92
Kommissarische Vernehmung eines im Ausland wohnenden Zeugen - Verwertung einer …
Auszug aus BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19
Fehlerhaft zustande gekommene richterliche Vernehmungen, die wegen eines Verstoßes gegen § 168c StPO nicht verwertet werden können, dürfen als nichtrichterliche Vernehmung in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 759/92, BGHR § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 15; …und vom 31. Januar 2001 - 3 StR 237/00, juris Rn. 6 mwN;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 251 Rn. 15;… KK-StPO/Diemer, 8. Aufl., § 251 Rn. 19).
- BGH, 24.06.2021 - 5 StR 67/21
Verurteilung wegen Diebstahls einer Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum …
Wegen eines Verstoßes gegen § 168c StPO fehlerhaft zustande gekommene richterliche Vernehmungen dürfen ohnehin als nichtrichterliche Vernehmung in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2019 - 4 StR 16/19, NStZ-RR 2019, 222 mwN). - LG Kempten, 23.10.2025 - 6 NBs 120 Js 13067/24
Sexueller Missbrauch, Aussagepsychologie, Beweiswürdigung, Schweigen des …
Es ist anerkannt, dass die endgültige Verweigerung der Erziehungsberechtigen zur Einvernahme des Tatopfers aus ernsthafter Sorge um schwere psychische Beeinträchtigungen einen anderen Grund i.S.d. § 251 Abs. 1 Nr. 3 StPO darstellt, aus dem ein Zeuge in absehbarer Zeit nicht vernommen werden kann (BGH, Beschluss v. 24.04.2019 - 4 StR 16/19, NStZ-RR 2019, 222).
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Rechtsprechung
| BGH, 20.03.2019 - 3 StR 452/18 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 17 JGG; § 18 JGG; § 105 JGG
Strafzumessung im Jugendstrafrecht (Bedeutung des Erziehungsgedanken bei der Bestimmung von Art und Dauer der Sanktion beim zum Zeitpunkt der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils im strafrechtlichen Sinne erwachsenen Angeklagten) - HRR Strafrecht
§ 275 Abs. 2 StPO
Anforderungen an die wirksame Unterzeichnung des Urteils (Leserlichkeit; Undeutlichkeiten; Schriftbild; individueller Schriftzug; charakteristische Merkmale; Erkennbarkeit des Namens)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verfahrenseröffnung: Anforderungen an die richterliche Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 203 StPO, § 275 Abs 2 S 1 StPO
Verfahrenseröffnung: Anforderungen an die richterliche Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses - rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 2 JGG, § 2 Abs 1 JGG, § 17 JGG, § 18 JGG, § 32 S 1 JGG
Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei Anwendung des Jugendstrafrechts - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 1 Abs. 2 JGG, § 105 Abs. 1 JGG, § 2 Abs. 1 JGG, § 32 Satz 1 JGG, § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG, § 250 Abs. 2 StGB, § 250 Abs. 3 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Berücksichtigen des Erziehungsgedankens bei der Bemessung der Jugendstrafe i.R.d. besonders schweren Raubes
- Wolters Kluwer
Berücksichtigen des Erziehungsgedankens bei der Bemessung der Jugendstrafe i.R.d. besonders schweren Raubes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigen des Erziehungsgedankens bei der Bemessung der Jugendstrafe i.R.d. besonders schweren Raubes
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Unterschrift auf dem Eröffnungsbeschluss
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Jugendstrafrecht - und der Erziehungsgedanke
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Auch ein unleserlicher Namenszug ist eine Unterschrift
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 25.04.2018 - 5 KLs 1025 Js 3175/13
- BGH, 20.03.2019 - 3 StR 452/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 188
- StV 2019, 466
- StV 2020, 821 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15
Fehlender wirksamer Strafantrag als Prozessvoraussetzung bei der Körperverletzung …
Auszug aus BGH, 20.03.2019 - 3 StR 452/18
Soweit sie einen Rechtsfehler darin sieht, dass die Jugendkammer sich bei der Bemessung der Jugendstrafe "vorrangig von dem Erziehungsgedanken (hat) leiten lassen', nimmt sie im Ansatz zutreffend Bezug auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, nach denen dem Erziehungsgedanken bei der Bestimmung von Art und Dauer der Sanktion für die Tat des zum Zeitpunkt der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils im strafrechtlichen Sinne erwachsenen Angeklagten ein mit dem Fortschreiten des Lebensalters immer geringer werdendes Gewicht zukommt (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2017 - 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231; vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681; vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101; vom 17. März 2006 - 1 StR 577/05, NStZ 2006, 587, 588;… Urteil vom 31. August 2004 - 1 StR 213/04, juris Rn. 12 mwN).Soweit der Senat in zwei jüngeren Entscheidungen offen gelassen hat, ob die bisherige Rechtsprechung dahin weiter zu entwickeln sei, dass bei der Verhängung von Sanktionen gegen Straftäter, die zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung bereits das 21. Lebensjahr vollendet haben und somit im strafrechtlichen Sinne als erwachsen gelten, der Erziehungsgedanke nicht mehr nur von geringem Gewicht sein könne, sondern insgesamt kein taugliches Strafzumessungskriterium mehr darstelle (BGH, Beschlüsse vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681; vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102), gibt der vorliegende Fall keinen Anlass, diese Frage nunmehr zu entscheiden.
- BGH, 20.08.2015 - 3 StR 214/15
Nichtberücksichtigung der Erziehungsfähigkeit und -bedürftigkeit des jugendlichen …
Auszug aus BGH, 20.03.2019 - 3 StR 452/18
Soweit sie einen Rechtsfehler darin sieht, dass die Jugendkammer sich bei der Bemessung der Jugendstrafe "vorrangig von dem Erziehungsgedanken (hat) leiten lassen', nimmt sie im Ansatz zutreffend Bezug auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, nach denen dem Erziehungsgedanken bei der Bestimmung von Art und Dauer der Sanktion für die Tat des zum Zeitpunkt der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils im strafrechtlichen Sinne erwachsenen Angeklagten ein mit dem Fortschreiten des Lebensalters immer geringer werdendes Gewicht zukommt (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2017 - 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231; vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681; vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101; vom 17. März 2006 - 1 StR 577/05, NStZ 2006, 587, 588;… Urteil vom 31. August 2004 - 1 StR 213/04, juris Rn. 12 mwN).Soweit der Senat in zwei jüngeren Entscheidungen offen gelassen hat, ob die bisherige Rechtsprechung dahin weiter zu entwickeln sei, dass bei der Verhängung von Sanktionen gegen Straftäter, die zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung bereits das 21. Lebensjahr vollendet haben und somit im strafrechtlichen Sinne als erwachsen gelten, der Erziehungsgedanke nicht mehr nur von geringem Gewicht sein könne, sondern insgesamt kein taugliches Strafzumessungskriterium mehr darstelle (BGH, Beschlüsse vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681; vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102), gibt der vorliegende Fall keinen Anlass, diese Frage nunmehr zu entscheiden.
- BGH, 18.07.2018 - 2 StR 150/18
Jugendstrafe (Maßstab zur Bestimmung der Schwere der Schuld)
Auszug aus BGH, 20.03.2019 - 3 StR 452/18
Soweit andere Strafzwecke, etwa derjenige eines gerechten Schuldausgleichs, ebenfalls in Ansatz zu bringen sind, ist vom Tatgericht im Rahmen einer umfassenden Abwägung festzulegen, welches Gewicht den einzelnen Zumessungserwägungen im Einzelfall zukommt (BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 150/18, NStZ 2018, 728, 729).
- BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16
Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei …
Auszug aus BGH, 20.03.2019 - 3 StR 452/18
Auch die Neuregelung des § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG und die dazu abgegebene Gesetzesbegründung zeigen, dass der Erziehungsgedanke aus Sicht des Gesetzgebers auch bei Tätern im Alter über 21 Jahren relevant ist, weil die Erhöhung der maximalen Jugendstrafe auf 15 Jahre gegen Heranwachsende wegen Mordes, deren Vollstreckung weit in das Erwachsenenalter hineinreicht, nur verhängt werden soll, wenn dies "auch unter Berücksichtigung des leitenden Erziehungsgedankens' geboten ist (BT-Drucks. 17/9389 S. 20; vgl. zum Ganzen auch BGH, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 StR 460/16, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 12). - BGH, 19.04.2016 - 1 StR 95/16
Bemessung von Jugendstrafe (Abwägung von Tatunrecht und Folgen der Strafe für die …
Auszug aus BGH, 20.03.2019 - 3 StR 452/18
In ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch in den oben zitierten Entscheidungen ist vielmehr stets betont worden, dass der Erziehungsgedanke bei der Bemessung der Jugendstrafe grundsätzlich immer einzustellen sei; die Urteilsgründe müssen in jedem Fall erkennen lassen, dass ihm die ihm zukommende Beachtung geschenkt worden ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. April 2016 - 1 StR 95/16, NStZ 2016, 683). - BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05
Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge: zulässige Einbeziehung der Akten; Verbot der …
Auszug aus BGH, 20.03.2019 - 3 StR 452/18
Soweit sie einen Rechtsfehler darin sieht, dass die Jugendkammer sich bei der Bemessung der Jugendstrafe "vorrangig von dem Erziehungsgedanken (hat) leiten lassen', nimmt sie im Ansatz zutreffend Bezug auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, nach denen dem Erziehungsgedanken bei der Bestimmung von Art und Dauer der Sanktion für die Tat des zum Zeitpunkt der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils im strafrechtlichen Sinne erwachsenen Angeklagten ein mit dem Fortschreiten des Lebensalters immer geringer werdendes Gewicht zukommt (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2017 - 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231; vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681; vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101; vom 17. März 2006 - 1 StR 577/05, NStZ 2006, 587, 588;… Urteil vom 31. August 2004 - 1 StR 213/04, juris Rn. 12 mwN). - BGH, 05.04.2017 - 1 StR 76/17
Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung der erforderlichen erzieherischen …
Auszug aus BGH, 20.03.2019 - 3 StR 452/18
Soweit sie einen Rechtsfehler darin sieht, dass die Jugendkammer sich bei der Bemessung der Jugendstrafe "vorrangig von dem Erziehungsgedanken (hat) leiten lassen', nimmt sie im Ansatz zutreffend Bezug auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, nach denen dem Erziehungsgedanken bei der Bestimmung von Art und Dauer der Sanktion für die Tat des zum Zeitpunkt der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils im strafrechtlichen Sinne erwachsenen Angeklagten ein mit dem Fortschreiten des Lebensalters immer geringer werdendes Gewicht zukommt (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2017 - 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231; vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681; vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101; vom 17. März 2006 - 1 StR 577/05, NStZ 2006, 587, 588;… Urteil vom 31. August 2004 - 1 StR 213/04, juris Rn. 12 mwN). - BGH, 31.08.2004 - 1 StR 213/04
Bemessung der Jugendstrafe (Strafzumessung; Erziehungsgedanke; Sühnegedanke bei …
Auszug aus BGH, 20.03.2019 - 3 StR 452/18
Soweit sie einen Rechtsfehler darin sieht, dass die Jugendkammer sich bei der Bemessung der Jugendstrafe "vorrangig von dem Erziehungsgedanken (hat) leiten lassen', nimmt sie im Ansatz zutreffend Bezug auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, nach denen dem Erziehungsgedanken bei der Bestimmung von Art und Dauer der Sanktion für die Tat des zum Zeitpunkt der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils im strafrechtlichen Sinne erwachsenen Angeklagten ein mit dem Fortschreiten des Lebensalters immer geringer werdendes Gewicht zukommt (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2017 - 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231; vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681; vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101; vom 17. März 2006 - 1 StR 577/05, NStZ 2006, 587, 588; Urteil vom 31. August 2004 - 1 StR 213/04, juris Rn. 12 mwN).
- BGH, 04.02.2020 - StB 2/20
Entscheidung über die die Aussetzung der Vollstreckung einer Restjugendstrafe bei …
bb) Diese gesetzgeberische Grundentscheidung gilt im Erkenntnisverfahren uneingeschränkt: Denn in einem Verfahren gegen einen zur Tatzeit Heranwachsenden, bei dem die Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 JGG vorliegen, ist für die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht selbst dann kein Raum, wenn sich der Angeklagte im Zeitpunkt seiner Verurteilung - wie hier - bereits im (fortgeschrittenen) Erwachsenenalter befindet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - 3 StR 452/18, juris Rn. 6). - LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20
Unterschriftenmangel; faktische Öffentlichkeit; Beleidigung
Zu einer wirksamen Unterzeichnung ist ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug erforderlich, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten zumindest erschwert (…s. hierzu BGH, Urt. v. 07.01.1959 - 2 StR 550/58, BGHSt 12, 317 = NJW 1959, 734, juris Rn. 10;… BGH, Beschl. v. 25.01.2017 - XII ZB 504/15, NJW-RR 2017, 386, juris Rn. 13; BGH, Beschl. v. 20.03.2019 - 3 StR 452/18, juris Rn. 2;… BeckOK-StPO/Peglau, Stand: 01.07.2020, § 275 Rn. 25 m.w.Nachw.;… MüKo-StPO/Valerius, 1. Aufl. 2016, § 275 Rn. 25). - BGH, 04.08.2020 - 3 StR 132/20
Zwangsprostitution (Veranlassen zur weiteren Ausübung der Prostitution; …
Soweit sie darüber hinaus - insbesondere unter dem Gesichtspunkt eines gerechten Schuldausgleichs (s. BGH, Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648; Beschluss vom 20. März 2019 - 3 StR 452/18, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 13) bedeutsame - allgemeine Strafzumessungsumstände in den Blick genommen hat, gilt das für A. Ausgeführte für den Mitangeklagten D. entsprechend: Ungeachtet der Subsumtion unter das Tatbestandsmerkmal der List (§ 232a Abs. 3 StGB) prägt das perfide Vorgehen das dem Mitangeklagten D. vorwerfbare Tatbild.
- BGH, 13.11.2019 - 2 StR 217/19
Form und Voraussetzungen der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf: Maßgeblicher …
bb) Ob dem Erziehungsgedanken bei einem zur Tatzeit jugendlichen oder heranwachsenden Straftäter, der im Zeitpunkt seiner Verurteilung das 21. Lebensjahr bereits vollendet hat, allenfalls geringes Gewicht zukommt, wie die Strafkammer meint (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 5. April 2017 ? 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231; vom 8. März 2016 ? 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681; vom 20. August 2015 ? 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102), ob ihm ein mit dem Fortschreiten des Lebensalters lediglich abnehmendes Gewicht beizumessen ist (vgl. Senat…, Urteil vom 29. November 2017 ? 2 StR 460/16 Rn. 17;… Beschluss vom 26. Oktober 2016 ? 2 StR 214/16 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 17. März 2006 ? 1 StR 577/05, NStZ 2006, 587, 588;… Urteil vom 31. August 2004 ? 1 StR 213/04, juris Rn. 12 mwN) oder ob er insgesamt kein taugliches Strafzumessungskriterium sein kann (was der 3. Strafsenat in BGH, Beschluss vom 20. August 2015 ? 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102 (knapp 24-jähriger Angeklagter) und Beschluss vom 8. März 2016 ? 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681 (24- und 26-jährige Angeklagte) erwogen, aber auch in BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 3 StR 452/18, juris Rn. 7 nicht tragend entschieden hat;… vgl. auch MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., JGG § 18 Rn. 36), bedarf keiner Entscheidung. - LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20
Beleidigung von Polizeibeamten; Wahrnehmung berechtigter Interessen; …
Zu einer wirksamen Unterzeichnung ist ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug erforderlich, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten zumindest erschwert (…s. hierzu BGH, Urt. v. 07.01.1959 - 2 StR 550/58, BGHSt 12, 317 = NJW 1959, 734, juris Rn. 10;… BGH, Beschl. v. 25.01.2017 - XII ZB 504/15, NJW-RR 2017, 386, juris Rn. 13; BGH, Beschl. v. 20.03.2019 - 3 StR 452/18, juris Rn. 2;… BeckOK-StPO/Peglau, Stand: 01.07.2020, § 275 Rn. 25 m.w.Nachw.;… MüKo-StPO/Valerius, 1. Aufl. 2016, § 275 Rn. 25). - OLG Düsseldorf, 29.11.2023 - 5 StS 1/23
Urteil gegen Fitim D. und Gülcan A. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an …
Der Senat hat jedoch berücksichtigt, dass der Erziehungsgedanke angesichts des Alters des Angeklagten von XX Jahren nur noch von vermindertem Gewicht ist (BGH, Beschlüsse vom 20. August 2015, 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101 f.; vom 5. April 2017, 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231;… Urteil vom 29. November 2017, 2 StR 460/16, juris Rn. 17 ff.; StV 2019, 466 f.).Neben dem angesichts des Alters des Angeklagten stärker zurücktretenden Erziehungsgedanken ist, weil es sich um eine schwerwiegende Straftat handelt, das Erfordernis eines angemessenen Schuldausgleichs verstärkt zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2019, 1 StR 206/19, StV 2019, 466 f.).
Neben dem angesichts des Alters der Angeklagten stärker zurücktretenden Erziehungsgedanken ist das Erfordernis eines angemessenen Schuldausgleichs verstärkt zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2019, 1 StR 206/19; StV 2019, 466 f.).
- BGH, 23.01.2025 - 3 StR 149/24
Verurteilung wegen Mordes nach ausländerfeindlichem Brandanschlag im Jahr 1991 in …
aa) Da der Angeklagte bei Verkündung des erstinstanzlichen Urteils bereits 52 Jahre alt war, hat das Oberlandesgericht zutreffend erwogen, dass eine Jugendstrafe zwar grundsätzlich an einer erforderlichen erzieherischen Einwirkung auszurichten ist, dem Erziehungsgedanken bei einem inzwischen ausgereiften Angeklagten aber nur noch geringes Gewicht zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - 3 StR 452/18, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 13 Rn. 4;… Urteil vom 13. November 2019 - 2 StR 217/19, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 8 Rn. 7 ff.). - LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 43/20
Unfallort; Sichentfernen; Kollisionsort
Zu einer wirksamen Unterzeichnung ist ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug erforderlich, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten zumindest erschwert (…s. hierzu BGH, Urt. v. 07.01.1959 - 2 StR 550/58, BGHSt 12, 317 = NJW 1959, 734, juris Rn. 10;… BGH, Beschl. v. 25.01.2017 - XII ZB 504/15, NJW-RR 2017, 386, juris Rn. 13; BGH, Beschl. v. 20.03.2019 - 3 StR 452/18, juris Rn. 2;… BeckOK-StPO/Peglau, Stand: 01.07.2020, § 275 Rn. 25 m.w.Nachw.;… MüKo-StPO/Valerius, 1. Aufl. 2016, § 275 Rn. 25). - BGH, 22.02.2022 - 3 StR 279/21
Materiellrechtlich fehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (Jugendstrafe; …
Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2019 - 3 StR 452/18, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 13 Rn. 5; vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155; vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 mwN). - BGH, 06.06.2023 - 2 StR 78/23
Jugendstrafe (Bemessung: Erziehungsgedanke, vorrangige Berücksichtigung, …
Es ist bereits im Ausgangspunkt bedenklich, wenn das Landgericht gestützt auf eine Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 20. März 2019 - 3 StR 452/18, StV 2019, 466) davon ausgeht, bei einem 23 Jahre alten Angeklagten rücke statt des Erziehungsgedankens entsprechend dem Erwachsenenstrafrecht der Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs in den Vordergrund. - BGH, 28.04.2026 - 3 StR 68/26
- BGH, 28.07.2022 - 1 StR 108/22
Bemessung der Jugendstrafe (zwingende Berücksichtigung des Erziehungsgedanken); …
- BGH, 20.01.2026 - 3 StR 573/25
- OLG Koblenz, 29.12.2025 - 3 ORbs 4 SsBs 32/25
Unterschrift, Paraphe
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Rechtsprechung
| BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 203 StPO
Entscheidung über die Eröffnung bei verbundenen Strafsachen (Entscheidung über jede einzelne Anklage; Eröffnungsbeschluss; andere Urkunden oder Aktenbestandteile; Haftbefehl) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Eröffnung des Hauptverfahrens bei verbundenen Sachen; Erkennbarkeit des Willens des zuständigen Richters zur Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 203 StPO, § 207 StPO, § 230 Abs 2 StPO
Strafverfahren: Eröffnung des Hauptverfahrens bei verbundenen Sachen; Erkennbarkeit des Willens des zuständigen Richters zur Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen - Wolters Kluwer
Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen für ein Strafverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses? - Verfahrenshindernis?
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Strafverfahren: Eröffnung des Hauptverfahrens bei verbundenen Sachen; Erkennbarkeit des Willens des zuständigen Richters zur Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen
Verfahrensgang
- LG Mainz, 03.02.2020 - 1 KLs 3200 Js 3290/17
- LG Mainz, 03.02.2020 - 3200 Js 32901/17
- BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 354
- StV 2020, 821 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.08.2017 - 2 StR 199/17
Eröffnungsbeschluss (hinreichend klare schriftliche Niederlegung des Beschlusses …
Auszug aus BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20
Zwar ist aus Gründen der Rechtsklarheit bei verbundenen Strafsachen grundsätzlich ausdrücklich schriftlich über die Eröffnung hinsichtlich jeder einzelnen Anklage zu entscheiden; der Verbindungsbeschluss allein bewirkt die Eröffnung in der Regel auch dann nicht, wenn das führende Verfahren bereits eröffnet ist oder - wie hier - später eröffnet wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2017 - 2 StR 199/17, NStZ 2018, 155; vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747; HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 16 f.). - BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20
Zwar ist aus Gründen der Rechtsklarheit bei verbundenen Strafsachen grundsätzlich ausdrücklich schriftlich über die Eröffnung hinsichtlich jeder einzelnen Anklage zu entscheiden; der Verbindungsbeschluss allein bewirkt die Eröffnung in der Regel auch dann nicht, wenn das führende Verfahren bereits eröffnet ist oder - wie hier - später eröffnet wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2017 - 2 StR 199/17, NStZ 2018, 155; vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747; HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 16 f.). - BGH, 17.09.2019 - 3 StR 229/19
Eröffnung des Hauptverfahrens (schlüssige und eindeutige Willenserklärung des …
Auszug aus BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20
In Fällen, in denen das den Eröffnungsbeschluss enthaltende Schriftstück diesen Willen nicht sicher erkennen lässt, kann aus anderen Urkunden oder Aktenbestandteilen eindeutig hervorgehen, dass die zuständigen Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens tatsächlich beschlossen haben (st. Rspr.; s. BGH, Beschluss vom 17. September 2019 - 3 StR 229/19, NStZ 236 f. mwN). - BGH, 05.02.1998 - 4 StR 606/97
Anforderungen an einen Verbindungsbeschluss - Verwertbarkeit von …
Auszug aus BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20
Zu solchen Urkunden zählt gegebenenfalls ein Haftbefehl (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 606/97, NStZ-RR 1999, 14, 15). - OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19
Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss
Auszug aus BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20
Zwar ist aus Gründen der Rechtsklarheit bei verbundenen Strafsachen grundsätzlich ausdrücklich schriftlich über die Eröffnung hinsichtlich jeder einzelnen Anklage zu entscheiden; der Verbindungsbeschluss allein bewirkt die Eröffnung in der Regel auch dann nicht, wenn das führende Verfahren bereits eröffnet ist oder - wie hier - später eröffnet wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2017 - 2 StR 199/17, NStZ 2018, 155; vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 16 f.).
- BGH, 23.10.2024 - 4 StR 167/24
Eröffnungsbeschluss (Nachholung: Verbindungsbeschluss, Haftbefehl, Anordnung der …
Dies kann zwar ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn das verbindende Gericht die Eröffnungsvoraussetzungen erkennbar selbst geprüft hat und sich seiner eigenen Eröffnungsentscheidung bewusst war (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 5 StR 577/23 Rn. 4; Beschluss vom 5. August 2020 - 3 StR 194/20;… MüKoStPO/Wenske, 2. Aufl., § 207 Rn. 30 mwN).Der im führenden Verfahren erlassene Haftbefehl gemäß § 230 Abs. 2 StPO, welchem ein solcher Bedeutungsgehalt grundsätzlich beigemessen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2020 - 3 StR 194/20;… Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 606/97 Rn. 8), datiert bereits vom 23. September 2022; er verhält sich nicht zu den Taten aus der Anklage vom 14. Dezember 2022.
- BGH, 06.11.2024 - 4 StR 383/24
Konkludenter Eröffnungsbeschluss (Fehlen eines schriftlichen …
Zur Eröffnung des Hauptverfahrens genügt jedoch die schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage nach Prüfung und Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen zur Hauptverhandlung zuzulassen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2020 - 3 StR 194/20 mwN; zum Erfordernis der schriftlichen Niederlegung BGH…, Beschluss vom 16. August 2017 - 2 StR 199/17 Rn. 6).Ob diese Wirkung bereits dem auf die angeklagten, insbesondere auf sämtliche letztlich verurteilungsgegenständlichen Taten bezogenen Haftbefehl der Strafkammer vom 17. Oktober 2023 zukam, erscheint zweifelhaft, weil dieser zwar auch auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützt und somit der Sicherung des Strafverfahrens insgesamt zu dienen bestimmt war, einen eindeutigen Bezug auf das vor der Strafkammer durchzuführende Hauptverfahren aber nicht erkennen ließ (vgl. demgegenüber BGH, Beschluss vom 5. August 2020 - 3 StR 194/20 (Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO);… Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 606/97, juris Rn. 8 (Haftbefehl nach § 114 StPO und Besetzungsbeschluss nach § 76 Abs. 2 GVG)).
- BayObLG, 04.08.2025 - 203 StRR 276/25
Eröffnung des Hauptverfahrens durch Verbindungsbeschluss
Rn. 5 a. Grundsätzlich hat das Gericht aus Gründen der Rechtsklarheit nach §§ 203, 207 StPO ausdrücklich und schriftlich über die Eröffnung hinsichtlich jeder einzelnen Anklage zu entscheiden; im Einzelfall kann jedoch zur Eröffnung des Hauptverfahrens die schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage nach Prüfung und Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen zur Hauptverhandlung zuzulassen, genügen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2024 - 4 StR 383/24 -, juris; BGH, Beschluss vom 5. August 2020 - 3 StR 194/20 -, juris; BGH…, Beschluss vom 16. August 2017 - 2 StR 199/17 -, juris Rn. 6 m.w.N.;… Wenske in MüKoStPO, 2. Aufl. 2024, § 207 Rn. 26-27;… Schneider in KK-StPO, 9. Aufl. 2023, § 207 Rn. 17;… Stuckenberg in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Auflage, § 207 Rn. 54).Rn. 6 b. Danach bewirkt nach gefestigter Rechtsprechung alleine der Erlass eines Verbindungsbeschlusses die Eröffnung nicht (…vgl. Wenske a.a.O. § 207 Rn. 29;… Schmitt a.a.O. § 207 Rn. 8 m.w.N.); dies gilt auch, wenn das führende Verfahren zu diesem Zeitpunkt bereits eröffnet ist oder zugleich eröffnet wird (BGH, Beschluss vom 5. August 2020 - 3 StR 194/20 -, juris; BGH…, Beschluss vom 23. Oktober 2024 - 4 StR 167/24 -, juris Rn. 3, 7; BGH…, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 5 StR 577/23 -, juris Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 16. August 2017 - 2 StR 199/17 -, juris Rn. 7 m.w.N.; BGH…, Beschluss vom 9. Januar 1987 - 3 StR 601/86 -, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 606/97 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24. September 2013 - III-3 RVs 66/13 -, juris; OLG Köln…, Beschluss vom 3. Februar 2015 - III-1 RVs 3/15 -, juris Rn. 19;… Wenske a.a.O. § 207 Rn. 29, 30).
- OLG Koblenz, 30.11.2021 - 2 Ws 682/21
Ordnungsgemäße Antragsschrift im selbstständigen Einziehungsverfahren Fehlender …
Eine konkludente Entscheidung kann durch eine verkörperte, schlüssige und eindeutige Willenserklärung ergehen, durch welche die Entscheidung über den Eröffnungsgegenstand zum Ausdruck gebracht wird (BGH, 3 StR 194/20 v. 05.08.2020, juris;… 2 StR 199/17 v. 16.08.2017, juris Rn. 6). - OLG München, 26.05.2023 - 2 Ws 357/23
Eröffnungsbeschluss bei verbundenen Verfahren durch schlüssige Willenserklärung …
Aus Gründen der Rechtsklarheit ist bei verbundenen Strafsachen grundsätzlich ausdrücklich schriftlich über die Eröffnung hinsichtlich jeder einzelnen Anklage zu entscheiden; ein Verbindungsbeschluss allein bewirkt die Eröffnung in der Regel auch dann nicht, wenn das führende Verfahren bereits eröffnet ist oder später eröffnet wird (BGH NStZ-RR 2020, 354 m.w.N.).
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