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Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.01.2023

Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22   

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https://dejure.org/2022,15242
BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22 (https://dejure.org/2022,15242)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2022 - 5 StR 128/22 (https://dejure.org/2022,15242)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2022 - 5 StR 128/22 (https://dejure.org/2022,15242)
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  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte; Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 25 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte; Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 349 Abs. 4 StPO, § 473 Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bloße Vermittlungsgeschäfte in Erwartung einer Provision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bloße Vermittlungsgeschäfte in Erwartung einer Provision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 45
  • StV 2023, 467
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 184/20

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat im …

    Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
    Handeltreiben durch eigennützige Förderung fremder Verkäufe kann insbesondere auch bei Vermittlung eines Absatzgeschäftes oder bei Nennung potentieller Kunden erfüllt sein (BGH, Urteile vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 232/78, NJW 1979, 1259; Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 42/10, NStZ-RR 2010, 319; vom 12. Januar 1995 - 4 StR 757/94 jeweils mwN; vgl. zur Einziehung des Werts von Taterträgen in Vermittlungsfällen BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22).

    Für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gelten auch bei Vermittlungsgeschäften die allgemeinen Grundsätze (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57), wobei insbesondere auf die Bedeutung des Tatbeitrags, das Tatinteresse und die Tatherrschaft oder wenigstens den Willen zur Tatherrschaft abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; Beschluss vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12).

    Für eine Täterschaft kann sprechen, dass der eigennützig handelnde Vermittler erst den Kontakt hergestellt hat und noch weitergehend in das Umsatzgeschäft eingebunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20).

  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 640/18

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe: erforderliche Gesamtbetrachtung); …

    Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
    Handeltreiben durch eigennützige Förderung fremder Verkäufe kann insbesondere auch bei Vermittlung eines Absatzgeschäftes oder bei Nennung potentieller Kunden erfüllt sein (BGH, Urteile vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 232/78, NJW 1979, 1259; Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 42/10, NStZ-RR 2010, 319; vom 12. Januar 1995 - 4 StR 757/94 jeweils mwN; vgl. zur Einziehung des Werts von Taterträgen in Vermittlungsfällen BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22).

    Für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gelten auch bei Vermittlungsgeschäften die allgemeinen Grundsätze (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57), wobei insbesondere auf die Bedeutung des Tatbeitrags, das Tatinteresse und die Tatherrschaft oder wenigstens den Willen zur Tatherrschaft abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; Beschluss vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12).

    In Grenzfällen ist eine wertende Gesamtwürdigung der für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme relevanten Kriterien vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.).

  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19

    Revision in Strafsachen: Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss trotz …

    Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine vom Generalbundesanwalt beantragte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegensteht; daran ändert der Umstand nichts, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf § 349 Abs. 4 StPO bezogen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 3. Mai 2011 - 5 StR 111/11 jeweils mwN).

    Dies gilt auch, soweit der Generalbundesanwalt eine Herabsetzung der Einzelstrafen in den genannten Fällen auf das gesetzliche Mindestmaß beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15).

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit …

    Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
    aa) Handeltreiben im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit; der Begriff ist weit auszulegen (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256, 262).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
    Für bloße Vermittlungsgeschäfte, die in Erwartung einer Provision vorgenommen werden, gilt (…vgl. Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 298 f.;… Weber in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 425 ff. jeweils mwN): Auch eine eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte kann dem Begriff des Handeltreibens unterfallen; er setzt weder ein eigenes Umsatzgeschäft mit Betäubungsmitteln noch deren Absatz voraus, daher kann Handeltreiben auch vorliegen, wenn es nicht zur Anbahnung bestimmter Geschäfte gekommen ist (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 1986 - 5 StR 153/86, BGHSt 34, 124; vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80, BGHSt 29, 239, 240).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine …

    Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
    Handeltreiben durch eigennützige Förderung fremder Verkäufe kann insbesondere auch bei Vermittlung eines Absatzgeschäftes oder bei Nennung potentieller Kunden erfüllt sein (BGH, Urteile vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 232/78, NJW 1979, 1259; Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 42/10, NStZ-RR 2010, 319; vom 12. Januar 1995 - 4 StR 757/94 jeweils mwN; vgl. zur Einziehung des Werts von Taterträgen in Vermittlungsfällen BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22).
  • BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15

    Betrug (strafmildernde Berücksichtigung des Rückflusses betrügerisch erlangter …

    Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
    Dies gilt auch, soweit der Generalbundesanwalt eine Herabsetzung der Einzelstrafen in den genannten Fällen auf das gesetzliche Mindestmaß beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des …

    Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
    Für bloße Vermittlungsgeschäfte, die in Erwartung einer Provision vorgenommen werden, gilt (…vgl. Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 298 f.;… Weber in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 425 ff. jeweils mwN): Auch eine eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte kann dem Begriff des Handeltreibens unterfallen; er setzt weder ein eigenes Umsatzgeschäft mit Betäubungsmitteln noch deren Absatz voraus, daher kann Handeltreiben auch vorliegen, wenn es nicht zur Anbahnung bestimmter Geschäfte gekommen ist (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 1986 - 5 StR 153/86, BGHSt 34, 124; vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80, BGHSt 29, 239, 240).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 339/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vermittlung eines …

    Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
    Für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gelten auch bei Vermittlungsgeschäften die allgemeinen Grundsätze (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57), wobei insbesondere auf die Bedeutung des Tatbeitrags, das Tatinteresse und die Tatherrschaft oder wenigstens den Willen zur Tatherrschaft abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; Beschluss vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12).
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für …

    Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22
    Handeltreiben durch eigennützige Förderung fremder Verkäufe kann insbesondere auch bei Vermittlung eines Absatzgeschäftes oder bei Nennung potentieller Kunden erfüllt sein (BGH, Urteile vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 232/78, NJW 1979, 1259; Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 42/10, NStZ-RR 2010, 319; vom 12. Januar 1995 - 4 StR 757/94 jeweils mwN; vgl. zur Einziehung des Werts von Taterträgen in Vermittlungsfällen BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22).
  • BGH, 04.09.2012 - 3 StR 337/12

    Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Täterschaft bei bloßer …

  • BGH, 02.06.2010 - 5 StR 42/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; keine lediglich …

  • BGH, 03.05.2011 - 5 StR 111/11

    Konsequenzen auf die Revision wegen der rechtsfehlerfreien Annahme eines …

  • BGH, 09.03.2006 - 4 StR 454/05

    Beweiswürdigung (Widerspruch; Beruhen)

  • BGH, 12.01.1995 - 4 StR 757/94

    Hilfsbeweisantrag - Urteilsgründe - Urteilsfindung - Urteil - Beweis - …

  • BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21

    Berliner Verurteilungen wegen Handeltreibens mit CBD-Blüten rechtskräftig

    Ein Antrag des Generalbundesanwalts auf Schuldspruchänderung, dem der Senat nicht folgen will, steht einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegen; daran ändert der Umstand nichts, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf § 349 Abs. 4 StPO bezogen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 3. Mai 2011 - 5 StR 111/11 jeweils mwN).

    Dies gilt auch, soweit er - zumal hier nur hilfsweise - die Herabsetzung einer Einzelstrafe beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15).

  • BGH, 31.08.2022 - 5 StR 130/22

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründung der …

    Eine vom Generalbundesanwalt beantragte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, steht einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegen; daran ändert der Umstand nichts, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf § 349 Abs. 4 StPO bezogen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2022 - 2 StR 151/22; vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 3. Mai 2011 - 5 StR 111/11 jeweils mwN).

    Dies gilt ungeachtet dessen, dass der Generalbundesanwalt eine Herabsetzung der Einzelstrafe auf das gesetzliche Mindestmaß beantragt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19).

  • BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23

    Beweiswürdigung zu Voraussetzungen der Einziehung bei festgestelltem Erwerb und …

    Der Verweis des Landgerichts auf Verkaufsmodelle oder Umstände, bei denen dem Verkäufer von Betäubungsmitteln der gesamte Verkaufserlös nicht tatsächlich zufließt, beschreibt nicht nur fernliegende denktheoretische Möglichkeiten (vgl. zu solchen und ähnlichen Konstellationen etwa BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 641/19 (mehrfach fehlgeschlagene Kommissionsgeschäfte); vom 27. Juli 2022 - 1 StR 154/22 (Zahlung an Mittelsmann des Verkäufers); Urteil vom 6. Juli 2022 - 5 StR 170/22 (Teilzahlung an Mittelsmann des Verkäufers); Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22, NStZ 2023, 45 und 5 StR 168/22, NStZ-RR 2022, 248 (teilweise nur Zahlung von "Vermittlungsprovision"); vgl. zu Schulden aus Kommissionsgeschäften auch BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 514/13).
  • BGH, 14.05.2024 - 3 StR 115/24

    Handeltreiben mit Cannabis (nicht geringe Menge)

    Dieser setzt weder ein eigenes Umsatzgeschäft noch einen Absatz voraus (s. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22, NStZ 2023, 45 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 18.12.2024 - 4 StR 310/24

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung: Berücksichtigung des KCanG …

    (2) Soweit der Senat der vom Generalbundesanwalt beantragten Aufhebung der Einzelstrafe nicht folgt, steht dies einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen, da der Antrag nicht auf die Aufhebung der Gesamtfreiheitsstrafe gerichtet ist und die Revision insoweit auch nach der Auffassung des Generalbundesanwalts im Ergebnis keinen Erfolg hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22 Rn. 12;… vom 15. März 2022 - 4 StR 10/22 Rn. 6;… vom 12. Januar 2022 - 4 StR 389/21 Rn. 6; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15; vom 23. Juli 2015 - 1 StR 279/15).
  • BGH, 04.11.2024 - 2 StR 461/24

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen); Einziehung (Anordnung der …

    aa) Die Strafkammer hat bei ihrer rechtlichen Bewertung im Fall II.2 der Urteilsgründe zunächst zutreffend gesehen, dass der Angeklagte durch die Vermittlung des Drogengeschäfts sowohl am 9. März 2023 als auch am 28. März 2023 täterschaftlich Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) getrieben hat (vgl. zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Vermittlungsgeschäften BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22, Rn. 9 f., und 5 StR 168/22, Rn. 6 f.;… vom 14. Mai 2024 - 3 StR 115/24, Rn. 4).
  • BGH, 11.10.2022 - 5 StR 210/22

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Teilidentität der …

    Eine vom Generalbundesanwalt beantragte bloße Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, steht einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegen; dies gilt auch dann, wenn sich der Generalbundesanwalt auch auf § 349 Abs. 4 StPO bezogen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. August 2022 - 5 StR 130/22; vom 21. Juni 2022 - 2 StR 151/22; vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19 jeweils mwN).
  • LG Hamburg, 21.11.2024 - 629 KLs 3/24
    Für die maßgebliche Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gelten im Betäubungsmittelstrafrecht die allgemeinen Grundsätze (st. Rspr.; vgl. dazu und zum Folgenden BGH, Beschluss vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22, juris Rn. 10 m.w.N.).
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   BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22   

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https://dejure.org/2023,5453
BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22 (https://dejure.org/2023,5453)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2023 - 6 StR 500/22 (https://dejure.org/2023,5453)
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    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 64 StGB
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Deliktstypus; Vollendung); Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche Beurteilung); unterbliebene Prüfung der Anordnung der Unterbringung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Handeltreiben mit und Besitz von Betäubungsmittel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG, § 64 StGB, § 73 Abs 1 StGB, § 246a Abs 1 S 2 StPO
    Handeltreiben mit und Besitz von Betäubungsmittel

  • IWW

    § 2 Abs. 3 WaffG, Abschnitt 1 Nr.... 1.3.2 WaffG, § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 52 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 52 Abs. 3 WaffG, § 21 Abs. 1 StVG, § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 64 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO, § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO, §§ 73, 73c StGB, § 73 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Eintritt des Täters bei einem beabsichtigten Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen mit dem potenziellen Verkäufer als ausreichend für die Vollendung des Handeltreibens; Bestimmen des Unrechtsgehalts des ...

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 ; BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Eintritt des Täters bei einem beabsichtigten Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen mit dem potenziellen Verkäufer als ausreichend für die Vollendung des Handeltreibens; Bestimmen des Unrechtsgehalts des ...

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  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit …

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22
    Für die Vollendung des Handeltreibens reicht es aus, dass der Täter bei einem beabsichtigten Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen mit dem potenziellen Verkäufer eintritt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256).
  • BGH, 27.07.2021 - 6 StR 307/21

    Umfang der Pflichtverteidigung (Pflichtverteidigung im Adhäsionsverfahren)

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22
    Der Generalbundesanwalt weist zutreffend darauf hin, dass sich vor diesem Hintergrund ein Hang im Sinne von § 64 StGB und der symptomatische Zusammenhang zwischen dem Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln und den Anlasstaten aufdrängen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 6 StR 307/21).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22
    Einer etwaigen Unterbringungsanordnung steht nicht entgegen, dass ausschließlich der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO); er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB auch nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21

    Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen …

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22
    Denn die geringe Menge Marihuana bestimmt neben der nicht geringen Menge Amphetamin insgesamt den Unrechtsgehalt des Handeltreibens im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21; Beschluss vom 12. Januar 2022 - 6 StR 619/21).
  • BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge …

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22
    In den beiden Fällen unter II.3 hat die Strafkammer insbesondere die tateinheitliche Verwirklichung von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG berücksichtigt; im Fall II.4 ist sie von einem zu großen Schuldumfang ausgegangen, weil nur ein Teil der gelagerten Betäubungsmittel zum Handeltreiben bestimmt war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 5 StR 582/17).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten …

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22
    Der Besitz an der zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Teilmenge Marihuana wird auch dann vom Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erfasst, wenn nur diese Teilmenge unter der Grenze zur nicht geringen Menge bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14).
  • BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch; Vorfeld des …

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22
    Denn Handeltreiben ist kein Erfolgsdelikt; die Tat ist deshalb auch dann rechtlich vollendet, wenn der erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln nicht erreicht wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1906/99; BGH…, Beschluss vom 6. November 1991 - 3 StR 406/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 30), gleich aus welchem Grund (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 70).
  • BGH, 26.07.2022 - 3 StR 193/22

    Amphetamin als Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit; Einziehung

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass die "mittlere Gefährlichkeit" von Amphetamin nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - 3 StR 193/22).
  • BGH, 25.08.2020 - 4 StR 185/20

    Konkurrenzen (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubter Besitz von …

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22
    Nur für die anderen Zwecken dienende Menge verbleibt es bei der Strafbarkeit wegen Besitzes von Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2020 - 4 StR 185/20).
  • BGH, 16.03.2021 - 4 StR 22/21

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine Hinderung der …

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22
    Bei der Einziehung des Wertes von Taterträgen (§§ 73, 73c StGB) hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass das bei dem Angeklagten sichergestellte und aus Betäubungsmittelverkäufen herrührende Bargeld in Höhe von 1.100 Euro, sofern es noch gegenständlich vorhanden sein sollte, von dem als Wert der Erträge aus den verfahrensgegenständlichen Taten eingezogenen Betrag von 11.477,50 Euro in Abzug zu bringen und nach § 73 Abs. 1 StGB einzuziehen gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21).
  • BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91

    Unerlaubtes Handeltreiben - Vorstellung des Täters - Betäubungsmittelimitat - …

  • BGH, 31.05.2006 - 1 StR 202/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit und Erwerb von Betäubungsmitteln in nicht geringer …

  • BGH, 17.08.2021 - 5 StR 190/21

    Konkurrenzrechtliche Bewertung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit …

  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1906/99

    Justizgrundrechte - Gesetzesbestimmtheit: Verfassungsmäßigkeit des Tatbestands …

  • BGH, 12.01.2022 - 6 StR 619/21

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Strafzumessung

  • BGH, 27.11.2024 - 3 StR 25/24

    Handeltreiben mit Cannabis schon durch Inbesitznahme von Cannabissetzlingen

    Diesbezüglich können bereits ernsthafte An- und Verkaufsbemühungen für die Tatvollendung genügen (vgl. BGH…, Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 232/04, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 61; Beschlüsse vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252; vom 24. Januar 2023 - 6 StR 500/22, StV 2023, 467 Rn. 5;… BeckOK BtMG/Becker, 25. Ed., § 29 Rn. 84 ff.).
  • BGH, 30.06.2025 - 2 StR 124/25

    Beweiswürdigung (fehlende Wertung einer Zeugenaussage); Konkurrenzen …

    Rn. 13 Soweit die Strafkammer ihre gegenteilige Wertung maßgeblich auf eine Entscheidung des 4. Strafsenats vom 25. August 2020 (4 StR 185/20, NStZ-RR 2020, 374) und des 6. Strafsenats vom 24. Januar 2023 (6 StR 500/22, StV 2023, 467, 468 f. Rn. 9 ff.) gestützt hat, übersieht sie, dass diese Erkenntnisse das Zusammentreffen einer geringen Eigenkonsummenge mit einer nicht geringen Handelsmenge zum Gegenstand hatten.
  • BGH, 14.06.2023 - 6 StR 244/23

    Betäubungsmittelstraftaten (Anforderungen an die Feststellungen: Angaben zu …

    Der Senat hat aber dem Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend den Schuldspruch neu gefasst, weil die Bezeichnung der Betäubungsmitteltaten als "unerlaubt" entbehrlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2020 - 3 StR 55/20, vom 24. Januar 2023 - 6 StR 500/22).
  • BGH, 31.03.2026 - 6 StR 31/26

    Geständnis als ein bestimmender Strafzumessungsgrund

    Rn. 4 a) Der Senat korrigiert den von den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen getragenen Schuldspruch entsprechend § 354 Abs. 1 StPO, weil der Zusatz "in nicht geringer Menge" zur rechtlichen Bezeichnung der Qualifikationen des bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG und nach § 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG entbehrlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2023 - 6 StR 500/22, Rn. 16;… vom 2. Oktober 2024 - 3 StR 296/24, Rn. 10;… vom 17. August 2021 - 5 StR 190/21, Rn. 11).
  • BGH, 05.06.2025 - 5 StR 105/25

    Einziehungsentscheidung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit …

    Das vom Landgericht rechtsfehlerfrei als Taterlös gemäß § 73 Abs. 1 StGB eingezogene, beim Angeklagten aufgefundene Bargeld in Höhe von 130.650 Euro, welches aus den verfahrensgegenständlichen Taten herrührte, übersteigt den Betrag der in den Fällen 5, 8 und (teilweise) rechtsfehlerfrei festgestellten Taterträge in Höhe von 93.000 Euro, so dass kein Raum für eine teilweise Aufrechterhaltung der Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB verbleibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2023 - 6 StR 500/22 Rn. 24; vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21).
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