Rechtsprechung
| BGH, 01.12.2005 - 4 StR 506/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 240 StGB; § 223 StGB; § 22 StGB; § 354 Abs. 1 a StPO; Art. 6 EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 19 Abs. 4 GG
Nötigung als Erfolgsdelikt (Abgrenzung vom notwendigen Erfolg der Körperverletzung; unselbständiger Teil der für die Körperverletzung aufgewendeten Gewalt; versuchte Nötigung: Feststellung weitergehender Ziele); Aufrechterhaltung des Strafausspruchs (angemessene ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StGB § 240
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Annahme einer Nötigung; Verwirklichung des Tatbestands der Nötigung durch eine wenige Augenblicke andauernde Fixierung des Opfers am Boden und eine dadurch kurzfristige Lähmung der Bewegungsfreiheit; Kausaler Zusammenhang zwischen der Anwendung des ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 240 Abs. 1
Nötigung als Erfolgsdelikt; Kausalität - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Fixieren im Rahmen einer Körperverletzung
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 77
- StraFo 2006, 121
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.03.1991 - 1 StR 3/90
Eintritt des Nötigungserfolges einer Sitzblockade
Auszug aus BGH, 01.12.2005 - 4 StR 506/05
Die Anwendung des Nötigungsmittels muss in kausalem Sinne zu dem vom Täter geforderten Verhalten des Opfers führen (BGHSt 37, 350, 353;… BGHR StGB § 240 Abs. 1 Nötigungserfolg 3). - BGH, 11.12.2003 - 3 StR 421/03
Nötigung (Versuch; Vollendung; Teilerfolg; Zwischenziel; Enderfolg); …
Auszug aus BGH, 01.12.2005 - 4 StR 506/05
Die Anwendung des Nötigungsmittels muss in kausalem Sinne zu dem vom Täter geforderten Verhalten des Opfers führen (BGHSt 37, 350, 353; BGHR StGB § 240 Abs. 1 Nötigungserfolg 3). - BGH, 30.08.2005 - 4 StR 295/05
Darstellungsmangel bei der Prüfung des minder schweren Falles beim schweren Raub …
Auszug aus BGH, 01.12.2005 - 4 StR 506/05
Unabhängig davon, ob danach der Einzelstrafausspruch im Fall II. 1 der Urteilsgründe überhaupt auf dem aufgezeigten Rechtsfehler beruhen kann (§ 337 Abs. 1 StPO), erachtet der Senat die Einzelstrafe jedenfalls als angemessen im Sinne der durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004 (BGBl I 2198, 2203) eingeführten Vorschrift des § 354 Abs. 1 a StPO (vgl. Senatsurteil vom 30. August 2005 - 4 StR 295/05).
- BGH, 30.07.2014 - 4 StR 270/14
Nötigung (Eintritt des Taterfolgs)
Eine vollendete Nötigung liegt daher erst dann vor, wenn das Opfer aufgrund der Druckwirkung des Nötigungsmittels die vom Täter angestrebte Handlung vorgenommen oder zumindest mit ihrer Ausführung begonnen hat (BGH…, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 302/13, Rn. 13; Beschluss vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12, NStZ 2013, 36; Beschluss vom 1. Dezember 2005 - 4 StR 506/05, NStZ-RR 2006, 77 mwN).Der Schlag mit der Flasche (Gewalt im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB) war darauf gerichtet, dem Geschädigten ein Verhalten (Unterlassen einer Verfolgung) abzuzwingen, das über das Erdulden der mit der Körperverletzungshandlung verbundenen Beeinträchtigung hinausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - 4 StR 506/05, NStZ-RR 2006, 77).
- BGH, 03.12.2024 - 2 StR 381/24
Kosten- und Auslagenentscheidung (Adhäsionsverfahren)
Die Anwendung des Nötigungsmittels muss in kausalem Sinne zu dem vom Täter geforderten Verhalten des Opfers führen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 1991 - 3 StR 3/90, BGHSt 37, 350, 353; vom 1. Dezember 2005 - 4 StR 506/05, NStZ-RR 2006, 77).
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Rechtsprechung
| BGH, 22.11.2005 - 4 StR 459/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 239b StGB; § 240 StGB; § 239 StGB
Geiselnahme (einschränkende Auslegung im Zweipersonenverhältnis; Ausnutzung zur weiteren Nötigung durch qualifizierte Drohung; Freiheitsberaubung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StGB § 239 b; ; StGB § 240 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Geiselnahme der vom Angeklagten getrennt lebenden Ehefrau zwecks Hinderung an der Wahrnehmung eines Scheidungstermins; Einschränkende Auslegung des § 239b Strafgesetzbuch (StGB) im Zweipersonenverhältnis
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 239 b
Anwendbarkeit im Zwei-Personen-Verhältnis - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 340
- StV 2006, 693
- StraFo 2006, 121
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94
Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen …
Auszug aus BGH, 22.11.2005 - 4 StR 459/05
Rn. 4 Er hat die Bemächtigungslage jedoch nicht, wie dies die im Zweipersonenverhältnis gebotene einschränkende Auslegung des § 239 b StGB voraussetzt, zu einer weiteren Nötigung durch qualifizierte Drohung ausgenutzt (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGH NJW 1997, 1082; BGH NStZ-RR 2005, 173; BGH, Beschluss vom 27. September 1996 - 1 StR 576/96).In einem solchen Fall ist § 239 b StGB nicht anwendbar (vgl. BGHSt 40, 350, 359).
- BGH, 14.01.1997 - 1 StR 507/96
Richterehrenwort - § 240 StGB, Zwischenerfolg, § 239b StGB, 'stabilisierte …
Auszug aus BGH, 22.11.2005 - 4 StR 459/05
Rn. 4 Er hat die Bemächtigungslage jedoch nicht, wie dies die im Zweipersonenverhältnis gebotene einschränkende Auslegung des § 239 b StGB voraussetzt, zu einer weiteren Nötigung durch qualifizierte Drohung ausgenutzt (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGH NJW 1997, 1082; BGH NStZ-RR 2005, 173; BGH, Beschluss vom 27. September 1996 - 1 StR 576/96). - BGH, 17.02.2005 - 4 StR 10/05
Geiselnahme (Erfordernis der weiteren Nötigung durch eine qualifizierte Drohung)
Auszug aus BGH, 22.11.2005 - 4 StR 459/05
Rn. 4 Er hat die Bemächtigungslage jedoch nicht, wie dies die im Zweipersonenverhältnis gebotene einschränkende Auslegung des § 239 b StGB voraussetzt, zu einer weiteren Nötigung durch qualifizierte Drohung ausgenutzt (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGH NJW 1997, 1082; BGH NStZ-RR 2005, 173; BGH, Beschluss vom 27. September 1996 - 1 StR 576/96). - BGH, 27.09.1996 - 1 StR 576/96
Bemächtigungssituation des Opfers ohne beabsichtigte, weitergehende Ziele - …
Auszug aus BGH, 22.11.2005 - 4 StR 459/05
Rn. 4 Er hat die Bemächtigungslage jedoch nicht, wie dies die im Zweipersonenverhältnis gebotene einschränkende Auslegung des § 239 b StGB voraussetzt, zu einer weiteren Nötigung durch qualifizierte Drohung ausgenutzt (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGH NJW 1997, 1082; BGH NStZ-RR 2005, 173; BGH, Beschluss vom 27. September 1996 - 1 StR 576/96).
- BGH, 27.06.2006 - 4 StR 190/06
Verstoß gegen die Teilrechtskraft (mangelnde Feststellungen für die …
Rn. 2 Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat den Schuldspruch dieses Urteils geändert, den Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache insoweit an das Landgericht zurückverwiesen (Senatsbeschluss vom 22. November 2005 - 4 StR 459/05 = StraFo 2006, 121). - BGH, 21.05.2013 - 2 StR 58/13
Geiselnahme: Eigenständige Bedeutung der Bemächtigungssituation
Wenn die qualifizierte Drohung - wie hier das Vorhalten des Messers - zugleich dazu dient, sich des Opfers zu bemächtigen und es in unmittelbarem Zusammenhang damit zu weitergehenden Handlungen zu nötigen, wird die abgenötigte Handlung ausschließlich durch die Bedrohung mit der Waffe im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 Nr. 1 StGB durchgesetzt, ohne dass der Bemächtigungssituation die in § 239b StGB vorausgesetzte eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. November 2005 - 4 StR 459/05, StV 2006, 693 f.).
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