Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 220/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 52 WaffG, § 52a WaffG, § 16 StGB, § 17 StGB
Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum: Unkenntnis eines Angeklagten von der Genehmigungspflicht für das Führen einer Schreckschusswaffe - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WaffG § 2; WaffG § 52; WaffG § 54
Schreckschusswaffe; Waffe; Verbotsirrtum; Tatbestandsirrtum; Irrtum; Erlaubnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtliche Qualifizierung des Merkmals "ohne die erforderliche Erlaubnis" im Sinne des Waffengesetzes (WaffG); Abgrenzung zwischen Verbotsirrtum und Tatbestandsirrtum
Besprechungen u.ä.
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Waffenschein-Fall
§ 16 Abs. 1 StGB; § 17 StGB; § 52 Abs. 3 WaffG
Tatumstandsirrtum; Verbotsirrtum
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main - 912 B-Ds 111 Js 50945/04
- OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 220/05
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 569
- NStZ-RR 2006, 353
- StV 2006, 191
- StraFo 2006, 78
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 13.07.2000 - 2St RR 118/00
Motorisierter Krankenfahrstuhl ist ein Fahrzeug
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 220/05
Vorsätzliches Handeln kommt also nicht in Betracht (…Steindorf in Erbs/Kohlhaas a.a.O. vor § 52 a Rdnr. 49 a;… Steindorf WaffG, vor § 52 a Rdnr. 44 f.;… KK-Rengier, OWiG, § 11 Rdnr. 41 a;… Schönke/Schröder-Cramer, StGB, , § 17 Rdnr. 12 a;… Münchener Kommentar - Joecks § 17 Rdnr. 80; BGH NStZ-RR 03, 55, 56; 01, 26 -31; BayObLG wistra 92, 273; BayObLG NJW 97, 1319, 1320). - BGH, 11.09.2002 - 1 StR 73/02
Verstoß gegen das Irak-Embargo gem. § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst. c …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 220/05
Vorsätzliches Handeln kommt also nicht in Betracht (…Steindorf in Erbs/Kohlhaas a.a.O. vor § 52 a Rdnr. 49 a;… Steindorf WaffG, vor § 52 a Rdnr. 44 f.;… KK-Rengier, OWiG, § 11 Rdnr. 41 a;… Schönke/Schröder-Cramer, StGB, , § 17 Rdnr. 12 a;… Münchener Kommentar - Joecks § 17 Rdnr. 80; BGH NStZ-RR 03, 55, 56; 01, 26 -31; BayObLG wistra 92, 273; BayObLG NJW 97, 1319, 1320). - BayObLG, 27.02.1992 - 3 ObOWi 11/92
Irren; Täter; Rechtsbegriff; Sammlung; Normatives; Tatbestandsmerkmal; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 220/05
Vorsätzliches Handeln kommt also nicht in Betracht (…Steindorf in Erbs/Kohlhaas a.a.O. vor § 52 a Rdnr. 49 a;… Steindorf WaffG, vor § 52 a Rdnr. 44 f.;… KK-Rengier, OWiG, § 11 Rdnr. 41 a;… Schönke/Schröder-Cramer, StGB, , § 17 Rdnr. 12 a;… Münchener Kommentar - Joecks § 17 Rdnr. 80; BGH NStZ-RR 03, 55, 56; 01, 26 -31; BayObLG wistra 92, 273; BayObLG NJW 97, 1319, 1320). - BayObLG, 23.08.1996 - 3 ObOWi 106/96
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 220/05
Vorsätzliches Handeln kommt also nicht in Betracht (…Steindorf in Erbs/Kohlhaas a.a.O. vor § 52 a Rdnr. 49 a;… Steindorf WaffG, vor § 52 a Rdnr. 44 f.;… KK-Rengier, OWiG, § 11 Rdnr. 41 a;… Schönke/Schröder-Cramer, StGB, , § 17 Rdnr. 12 a;… Münchener Kommentar - Joecks § 17 Rdnr. 80; BGH NStZ-RR 03, 55, 56; 01, 26 -31; BayObLG wistra 92, 273; BayObLG NJW 97, 1319, 1320). - BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93
Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - Beförderung der Kriegswaffen aus …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 220/05
Die Frage, ob in Fällen des Irrtums über das Genehmigungserfordernis Tatbestandsirrtum nach § 16 Abs. 1 StGB oder Verbotsirrtum nach § 17 S. 1 StGB vorliegt, kann nur differenzierend nach dem jeweilig in Betracht kommenden gesetzlichen Tatbestand entschieden werden (BGH NStZ 93, 594, 595).
- OLG Stuttgart, 14.06.2011 - 4 Ss 137/11
Verstoß gegen das Waffengesetz: Mitführen eines Einhandmessers in einem Pkw durch …
Rn. 24 a) Bei einem Irrtum über das Erlaubtsein einer Handlung liegt ein Verbotsirrtum i. S. d. § 11 Abs. 2 OWiG vor, wenn das Verhalten aufgrund seiner Gefährlichkeit grundsätzlich verboten ist, aber Ausnahmen zugelassen werden können (vgl. BGH NStZ 1993, 594 [Kriegswaffenkotrollgesetz]; BGH NStZ-RR 2003, 55 [Außenwirtschaftsgesetz]; OLG Celle NJW 2004, 3790 [Rechtsberatungsgesetz]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 353 [Waffengesetz];… Göhler a.a.O., § 11 Rn.21 m.w.N). - OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 2 StE 1/20
Lübcke-Prozess: Lebenslang für Haupt-, Bewährungsstrafe für Mitangeklagten
In diesen Fällen ist ein Irrtum des Täters über die Rechtmäßigkeit seines Verhaltens - vorliegend des Besitzes eines verbotenen und nicht der bloßen Erlaubnispflicht unterliegenden Waffenteils - nach den Regelungen über den Verbotsirrtum gemäß § 17 StGB zu beurteilen (zum Ganzen BayObLG, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 3 ObOWi 11/92, wistra 1992, 273, 274; speziell zum Waffengesetz OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 Ss 220/05 , NStZ-RR 2006, 353; LG Ravensburg, Beschluss vom 28. Juni 2007 - 2 Qs 67/07, NStZ-RR 2007, 353, 354;… allg. Fischer, StGB, 68. Aufl., § 16 Rn. 16 m.w.N.;… strenger Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 17 Rn. 12a: Bewertungsmaßstab stets § 17 StGB). - BGH, 18.07.2018 - 2 StR 416/16
Tatbestandsirrtum (Irrtum über normative Tatbestandsmerkmal; Maßstab der sog. …
b) Das Landgericht ist bei seiner Bewertung der Fehlvorstellung des Angeklagten davon ausgegangen, dass Irrtümer über die Erlaubnispflicht bei einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt als Tatbestandsirrtum i.S.d. § 16 Abs. 1 StGB erfasst werden (OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2004 - 222 Ss 71/04 (OWi), NJW 2004, 3790, 3791; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 Ss 220/05, StraFo 2006, 78; BayObLG, Beschluss vom 23. August 1996 - 3 ObOWi 106/96, NJW 1997, 1319; Beschluss vom 27. Februar 1992 - 3 ObOWi 11/92, wistra 1992, 273) und der Irrtum über die Erlaubnispflichtigkeit des Betreibens von Bankgeschäften darunter falle.
- OVG Sachsen, 25.09.2023 - 6 B 24/23
Waffenrecht; Verstoß gegen die Erlaubnispflicht; Gröblichkeit i. S. v. § 5 Abs. 2 …
Teilweise wird für das Vergehen nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a WaffG bei einem Irrtum über die Erforderlichkeit der Erlaubnis ein Tatbestandsirrtum mit der Begründung angenommen, in derartigen Fällen diene der Genehmigungsvorbehalt der Durchsetzung des staatlichen Kontrollanspruchs, in dessen Missachtung das entscheidende tatbestandliche Unrecht liege (OLG Frankfurt, Beschl. v. 18. Oktober 2005 - 1 Ss 220/05 -, juris Rn. 7; wohl auch BayObLG, Beschl. v. 23. März 2001 - 4St RR 36/2001 - juris Rn 14: Verbotsirrtum nur bei Irrtum über Reichweite einer bestehenden Erlaubnis). - OLG Oldenburg, 26.03.2012 - 1 Ss 205/11
Irrtum über Erlaubnispflicht zum Betreiben von Bankgeschäften als ein …
Das unter Strafandrohung gestellte Verhalten leitet seinen Unwert deshalb erst aus dem Fehlen der Erlaubnis her und nicht, weil es für sich betrachtet schon Unrecht darstellt und in dem Fall einem repressiven Verbot mit Befreiungsvorbehalt unterläge (vgl. BGH, Urteil vom 22.07.1993, 4 StR 322/93, NStZ 1993, 594; sowie Urteil vom 11.09.2002, 1 StR 73/02, NStZ-RR 2003, 55; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2006, 353). - OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 4 Ss 1057/09
Ordnungswidriger Fischfang: Erfordernis einer behördlichen Erlaubnis für den …
Maßgebend dafür, ob bei einem Irrtum über das Erfordernis der Erlaubnis für Elektrofischerei ein Tatumstands- oder ein Verbotsirrtum i.S.d. § 11 OWiG vorliegt, ist, inwieweit hierin ein sozialadäquates Verhalten, welches seinen Unwertgehalt erst aus der fehlenden Erlaubnis herleitet (dann Tatumstandsirrtum, § 11 Abs. 1 OWiG), oder ein Verhalten zu sehen ist, welches aufgrund seiner Gefährlichkeit grundsätzlich verboten ist, von dem aber Ausnahmen zugelassen werden können (dann Verbotsirrtum, § 11 Abs. 2 OWiG; vgl. BGH NStZ 1993, 594 [Kriegswaffenkotrollgesetz]; BGH NStZ-RR 2003, 55 [Außenwirtschaftsgesetz]; OLG Celle NJW 2004, 3790 [Rechtsberatungsgesetz]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 353 [Waffengesetz];… Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 11 Rn 21 mwN). - LG Landshut, 11.04.2011 - 5 Ns 35 Js 28732/08
Visumpflicht für einen türkischen Staatsangehörigen
Die Erlaubnis ist Tatbestandsmerkmal, wenn das Verhalten von der allgemeinen Handlungsfreiheit - da sozialadäquat, wertneutral oder nicht unerwünscht - an sich gedeckt wird und sie nur den Zweck hat, eine Kontrolle über potenzielle Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu ermöglichen (OLG Celle NJW 2004, 3791/3792; OLG Frankfurt StV 2006 191).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 76 GVG; §§ 33a, 33b JGG; § 199 StPO; § 200 StPO; § 30 Abs. 1 GVG; § 77 GVG
Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst unterbliebenen Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens; keine Mitwirkung der Schöffen; reduzierte Besetzung); wirksamer Eröffnungsbeschluss - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Besetzung des Jugendgerichts bei der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung; Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als Verfahrensfehler; Nachholbarkeit des Eröffnungsbeschlusses in der Hauptverhandlung
- rechtsportal.de
StPO §§ 199 ff.; GVG § 76; JGG § 33a § 33b
Kammerbesetzung bei Nachholung des Eröffnungsbeschlusses - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 50, 267
- NJW 2006, 240
- NStZ 2006, 298
- StV 2006, 398
- StraFo 2006, 78
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.01.1987 - 3 StR 601/86
Verfahrenseinstellung mangels wirksamen Eröffnungsbeschlusses
Auszug aus BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05
Rn. 6 Allerdings konnte die Jugendkammer den bis dahin fehlenden Eröffnungsbeschluss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch in der Hauptverhandlung nachholen (BGHSt 29, 224; BGH NStZ 1981, 448; 1985, 324; 1986, 276; 1987, 239).Rn. 12 3. Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 10. Oktober 2005 zutreffend ausgeführt hat, hat auch der Übernahmebeschluss der Jugendkammer vom 4. Februar 2005 nicht die Wirkung eines Beschlusses über die Zulassung der in dem übernommenen Verfahren erhobenen Anklage und über die Eröffnung des Hauptverfahrens (vgl. BGH NStZ 1987, 239).
- BGH, 09.06.1981 - 4 StR 263/81
Schriftlich abgesetzter Eröffnungsbeschluß - Fehlen - Verfahrenshindernis - …
Auszug aus BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05
Rn. 6 Allerdings konnte die Jugendkammer den bis dahin fehlenden Eröffnungsbeschluss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch in der Hauptverhandlung nachholen (BGHSt 29, 224; BGH NStZ 1981, 448; 1985, 324; 1986, 276; 1987, 239).Rn. 13 4. Nach alledem besteht mangels wirksamer Eröffnung des Hauptverfahrens ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Einstellung des Verfahrens führt (vgl. BGH NStZ 1981, 448, 1987, 239;… BGHR StPO § 203 Unterschrift 1;… Tolksdorf aaO § 207 Rdn. 33, 35).
- BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79
nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener …
Auszug aus BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05
Rn. 6 Allerdings konnte die Jugendkammer den bis dahin fehlenden Eröffnungsbeschluss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch in der Hauptverhandlung nachholen (BGHSt 29, 224; BGH NStZ 1981, 448; 1985, 324; 1986, 276; 1987, 239).
- BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85
Berufungsinstanz - Eröffnungsbeschluss - Nachholung
Auszug aus BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05
Rn. 6 Allerdings konnte die Jugendkammer den bis dahin fehlenden Eröffnungsbeschluss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch in der Hauptverhandlung nachholen (BGHSt 29, 224; BGH NStZ 1981, 448; 1985, 324; 1986, 276; 1987, 239). - BGH, 07.11.2002 - 3 StR 285/02
Besetzung des Gerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung
Auszug aus BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05
Der Gesetzgeber hat damit die Möglichkeit geschaffen, nach Zurückverweisung einer Sache durch das Revisionsgericht an das Landgericht erneut über die (reduzierte) Besetzung zu entscheiden (vgl. BGH StraFo 2003, 134), und diese Entscheidung der "nunmehr zuständigen" Straf- bzw. Jugendkammer zugewiesen. - BGH, 31.01.1986 - 2 StR 726/85
Bestehen eines Verfahrenshindernis durch unterlassene Eröffnung eines …
Auszug aus BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05
Rn. 6 Allerdings konnte die Jugendkammer den bis dahin fehlenden Eröffnungsbeschluss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch in der Hauptverhandlung nachholen (BGHSt 29, 224; BGH NStZ 1981, 448; 1985, 324; 1986, 276; 1987, 239). - BGH, 08.06.1994 - 2 StR 184/94
Eröffnungsbeschluß - Anklage zum Landgericht - Unterschrift der Richter
Auszug aus BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05
Rn. 13 4. Nach alledem besteht mangels wirksamer Eröffnung des Hauptverfahrens ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Einstellung des Verfahrens führt (vgl. BGH NStZ 1981, 448, 1987, 239; BGHR StPO § 203 Unterschrift 1;… Tolksdorf aaO § 207 Rdn. 33, 35).
- BGH, 20.05.2015 - 2 StR 45/14
Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Besetzung der Strafkammer; …
Im Übrigen kann die Besetzung der Strafkammer mit einer Verfahrensrüge beanstandet werden (Fortführung von BGHSt 50, 267).Schöffen können am Eröffnungsbeschluss nicht mitwirken, da sie mangels Aktenkenntnis nicht das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts im Sinne von § 203 StPO beurteilen können (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, BGHSt 50, 267, 271).
Der Eröffnungsbeschluss einer Strafkammer, der nur von zwei statt von drei Berufsrichtern gefasst wurde, ist daher unwirksam (vgl. RG, Urteil vom 29. April 1880 - Rep. 1030/80, RGSt 1, 402; Urteil vom 3. Februar 1910 - III 1038/09, RGSt 43, 217, 218; Urteil vom 9. November 1920 - II 944/20, RGSt 55, 113; BGH, Urteil vom 14. Mai 1957, BGHSt 10, 278, 279; Beschluss vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 236/82, StV 1983, 2, 3; Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, BGHSt 50, 267, 269; Beschluss vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08; Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424).
- BGH, 28.07.2015 - 4 StR 598/14
Nachholung einer unterbliebenen Eröffnungsentscheidung nach Beginn der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine zunächst unterbliebene Eröffnungsentscheidung noch nach Beginn der Hauptverhandlung nachgeholt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 1980 - 1 StR 213/79, BGHSt 29, 224; vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, BGHSt 50, 267, 268).Auch im Falle ihrer Nachholung ist die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage beim Landgericht von der großen Strafkammer stets in der Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung, mithin mit drei Berufsrichtern unter Ausschluss der Schöffen (§ 199 Abs. 1 StPO i.V.m. § 76 Abs. 1 Satz 2 GVG) zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - 1 StR 388/11, NStZ 2012, 50; vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424; vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05 aaO).
- BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14
Beschluss der Übernahme eines Strafverfahrens durch das höhere Gericht …
Auch er sieht keinen Grund, den Übernahmebeschluss gemäß § 225a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 StPO anders zu behandeln als den Eröffnungsbeschluss in vergleichbaren Fällen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, BGHSt 50, 267, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09, Beschlüsse vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424, und vom 27. Februar 2014 - 1 StR 50/14, NStZ 2014, 664).
- BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10
Gewerbsmäßigkeit bei der Geldfälschung (Sich Verschaffen einer Falschgeldmenge in …
In dieser Besetzung war die Strafkammer jedoch nicht zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens berufen (BGHSt 50, 267, 269). - BGH, 21.04.2021 - 6 StR 102/21
Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage …
Ergeht die Entscheidung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung, ist sie unwirksam (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 45/14 und Beschluss vom 28. Juli 2015 - 4 StR 598/14), was ein im selben Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis zu Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16) und deshalb zur Einstellung des Verfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO führt, soweit es von diesem Mangel betroffen ist (zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19, Rn. 3).'. - BGH, 18.07.2019 - 4 StR 310/19
Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Entscheidung in bereits …
Ergeht die Entscheidung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung, ist sie unwirksam (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, BGHSt 50, 267; Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 45/14, BGHSt 60, 248, 250; Beschluss vom 28. Juli 2015 - 4 StR 598/14, wistra 2015, 443, 444), was ein im selben Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747 mwN) und demgemäß zur Einstellung des Verfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO führt. - BGH, 21.01.2010 - 4 StR 518/09
Wirksamer Eröffnungsbeschluss
Damit hat es entgegen der gesetzlich vorgesehenen Besetzung - drei Berufsrichter unter Ausschluss der Schöffen - entschieden, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einem von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernis führt (BGHSt 50, 267, 269; Senatsbeschlüsse vom 28. August 2007 - 4 StR 212/07 und vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08) und die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (§ 260 Abs. 3 StPO). - OLG Hamburg, 04.03.2021 - 2 Rev 9/21
Strafverfahren: Nachholung des Eröffnungsbeschlusses; Gerichtsbesetzung
Rn. 16 Die nachgeholte Eröffnungsentscheidung muss allerdings in der für Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung vorgesehenen Besetzung und mithin ohne etwaig der Gerichtsbesetzung in der Hauptverhandlung angehörende Schöffen erfolgen (jeweils für Verfahren vor der Großen Strafkammer: BGH Beschl. v. 20. Mai 2015, Az.: 2 StR 45/14; BGH Beschl. v. 27. Februar 2014, Az.: 1 StR 50/14; BGH Beschl. v. 2. November 2005, Az.: 4 StR 418/05;… vgl. LR-Stuckenberg § 207 Rn. 61).Rn. 17 Die Mitwirkung der Schöffen an der Eröffnungsentscheidung verbietet sich über die gesetzliche Zuständigkeitsbestimmung hinaus auch generell schon deshalb, weil diesen die für die Entscheidung nach § 203 StPO erforderliche umfassende Aktenkenntnis fehlt (vgl. BGH Beschl. v. 2. November 2005, Az.: 4 StR 418/05).
- BGH, 27.02.2014 - 1 StR 50/14
Eröffnungsbeschluss (nachträgliche Eröffnung des Hauptverfahrens in der …
Über eine - grundsätzlich mögliche - nachträgliche Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung entscheidet aber beim Landgericht auch dann die Große Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern ohne Mitwirkung der Schöffen, wenn die Kammer die Hauptverhandlung in reduzierter Besetzung durchführt (vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 388/11; BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05; Beschluss vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09; Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10). - BGH, 25.02.2010 - 4 StR 596/09
Wirksamer Eröffnungsbeschluss (Verfahrenshindernis; vorschriftsmäßige Besetzung); …
Wird eine zunächst unterbliebene Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung nachgeholt, so entscheidet darüber aber beim Landgericht auch dann die Große Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern ohne Mitwirkung der Schöffen, wenn die Kammer die Hauptverhandlung in reduzierter Besetzung durchführt (Senat, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, BGHSt 50, 267). - BGH, 16.05.2007 - 2 StR 154/07
Eröffnungsbeschluss (gesetzlicher Richter; Kammerbesetzung außerhalb der …
- BGH, 07.09.2011 - 1 StR 388/11
Prozessvoraussetzung des wirksamen Eröffnungsbeschlusses (fehlerhafte …
- BGH, 13.06.2008 - 2 StR 142/08
Eröffnungsbeschluss (Besetzung der Strafkammer); Ablehnung eines Beweisantrages …
- OLG Hamburg, 16.01.2012 - 2 Ws 13/12
Strafverfahren: Ungehorsamshaft bei wahrscheinlicher Möglichkeit zur …
- BGH, 28.08.2007 - 4 StR 212/07
Verfahrenshindernis des fehlenden Eröffnungsbeschlusses
- BGH, 04.12.2008 - 3 StR 497/08
Eröffnungsbeschluss der Großen Strafkammer (notwendige Dreierbesetzung); …
- KG, 16.03.2015 - 161 Ss 20/15
Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als von …
- BGH, 31.07.2008 - 4 StR 251/08
Strafverfolgungsvoraussetzung des wirksamen Eröffnungsbeschlusses (erforderliche …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".