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Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.07.2008

Rechtsprechung
   BGH, 07.08.2008 - StB 9/08, StB 10/08, StB 11/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2591
BGH, 07.08.2008 - StB 9/08, StB 10/08, StB 11/08 (https://dejure.org/2008,2591)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2008 - StB 9/08, StB 10/08, StB 11/08 (https://dejure.org/2008,2591)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2008 - StB 9/08, StB 10/08, StB 11/08 (https://dejure.org/2008,2591)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; § 55 StPO; § 161a StPO; § 70 StPO; § 96 StPO
    Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; Ordnungsgeld; Ordnungshaft; Erzwingungshaft; RAF; Offensive 77

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 55 StPO; § 161a StPO; § 70 StPO; § 96 StPO
    Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; Ordnungsgeld; Ordnungshaft; Erzwingungshaft; RAF; Offensive 77

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; § 55 StPO; § 161a StPO; § 70 StPO; § 96 StPO
    Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; Ordnungsgeld; Ordnungshaft; Erzwingungshaft; RAF; Offensive 77

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 55; ; StPO § 70 Abs. 1; ; StPO § 70 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 70 Abs. 2; ; StPO § 96; ; StPO § 154 Abs. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 161 a; ; StPO § 304 Abs. 5

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines umfassenden Auskunftsverweigerungsrechts zu aufgrund rechtskräftiger Verurteilung oder gerichtlicher Einstellung nicht mehr verfolgbaren Taten; Auskunftsverweigerungsrecht bei einer Verurteilungsgefahr aufgrund eines engen Zusammenhangs zwischen den ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55
    Auskunftsverweigerungsrecht trotz rechtskräftiger Verurteilung bei anderem Tatverdacht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.01.2008)

    RAF: Anwälte erwarten keine Aussagen bei Beugehaft

Besprechungen u.ä.

  • tolmein.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Auf Biegen und Beugen (RA Dr. Oliver Tolmein; konkret 02/2008)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Hamburg, 16.06.2011 - 1 Ws 45/11

    Strafvollstreckung aus niederländischem Strafurteil gegen früheren

    LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05

    Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr

    BGH, 07.08.2008 - StB 9/08

    Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Knut Folkerts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 178
  • StraFo 2008, 423
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem …

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
    Dem steht nicht entgegen, dass die Beschwerdeführer wegen der Taten, zu denen sie vernommen werden sollen, nicht mehr erneut verfolgt werden können, weil sie deswegen entweder bereits rechtskräftig verurteilt wurden (vgl. BGH NJW 1999, 1413) oder - was unter den hier gegebenen Umständen einem Verfahrenshindernis gleichkommt - das gegen sie gerichtete Strafverfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO gerichtlich eingestellt wurde und Gründe, die ausnahmsweise die Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. BGHSt 10, 88, 93 f.).

    Denn es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass zwischen den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten und anderen Straftaten, deretwegen die Zeugen noch verfolgt werden könnten, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringen kann (BVerfG NJW 2002, 1411 ff.; BGH NJW 1999, 1413; NStZ 2006, 178 und 509; NStZ-RR 2006, 239).

  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines abgeurteilten Straftäters

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
    Denn es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass zwischen den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten und anderen Straftaten, deretwegen die Zeugen noch verfolgt werden könnten, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringen kann (BVerfG NJW 2002, 1411 ff.; BGH NJW 1999, 1413; NStZ 2006, 178 und 509; NStZ-RR 2006, 239).
  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
    Rn. 11 Die hinsichtlich der Erzwingungshaft gemäß § 304 Abs. 5 StPO zulässigen Rechtsmittel (BGHSt 36, 192) haben Erfolg.
  • BGH, 28.04.2006 - StB 1/06

    Verfolgungsgefahr bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung trotz …

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
    Denn es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass zwischen den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten und anderen Straftaten, deretwegen die Zeugen noch verfolgt werden könnten, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringen kann (BVerfG NJW 2002, 1411 ff.; BGH NJW 1999, 1413; NStZ 2006, 178 und 509; NStZ-RR 2006, 239).
  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach …

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
    Dem steht nicht entgegen, dass die Beschwerdeführer wegen der Taten, zu denen sie vernommen werden sollen, nicht mehr erneut verfolgt werden können, weil sie deswegen entweder bereits rechtskräftig verurteilt wurden (vgl. BGH NJW 1999, 1413) oder - was unter den hier gegebenen Umständen einem Verfahrenshindernis gleichkommt - das gegen sie gerichtete Strafverfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO gerichtlich eingestellt wurde und Gründe, die ausnahmsweise die Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. BGHSt 10, 88, 93 f.).
  • BGH, 27.10.2005 - 4 StR 235/05

    Aufklärungsrüge (Zubilligung eines Auskunftsverweigerungsrechts; nötiger …

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
    Denn es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass zwischen den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten und anderen Straftaten, deretwegen die Zeugen noch verfolgt werden könnten, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringen kann (BVerfG NJW 2002, 1411 ff.; BGH NJW 1999, 1413; NStZ 2006, 178 und 509; NStZ-RR 2006, 239).
  • BGH, 22.12.1993 - 3 BJs 1114/91

    Beschwerde: Unzulässigkeit gegen eine Verfügung des Ermittlungsrichters des BGH, …

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
    Daher hat der Senat seine Entscheidung, auch wenn eine (isolierte) Beschwerde gegen die Anordnung des Ermittlungsrichters nach § 70 Abs. 1 Satz 2 StPO nicht zulässig gewesen wäre (BGH NStZ 1994, 198), auf diese erstreckt und den Antrag der Bundesanwaltschaft insgesamt zurückgewiesen.
  • RG, 26.09.1908 - V 550/07

    Bergbauschaden; Hypothek

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
    Auf die Beschwerden der Zeugen K., M. und F. werden die Beschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. Dezember 2007 (1 BGs 547/07, 1 BGs 548/07 und 1 BGs 550/07) aufgehoben.
  • EGMR, 07.10.2014 - 548/07

    CONTA v. ROMANIA

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
    Auf die Beschwerden der Zeugen K., M. und F. werden die Beschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. Dezember 2007 (1 BGs 547/07, 1 BGs 548/07 und 1 BGs 550/07) aufgehoben.
  • BGH, 04.08.2026 - StB 47/26

    Dresdner Linksextremismusprozess

    Die Anordnung von Beugehaft stellt eine Verhaftung im Sinne des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO dar (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2026 - StB 38/26, juris Rn. 7; vom 21. August 2024 - StB 39/24, NStZ-RR 2024, 352;… vom 18. Dezember 2012 - StB 16/12, juris Rn. 5;… vom 4. August 2009 - StB 32/09, juris Rn. 3 f.; vom 7. August 2008 - StB 9-11/08, StraFo 2008, 423; vom 3. Mai 1989 - StB 15/89 u. 16/89, BGHSt 36, 192, 195 f.;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 70 Rn. 20, § 304 Rn. 13).

    Daher würden Angaben der Zeugin zu ihrer Mitwirkung und zur Beteiligung anderer Personen an den Taten, deretwegen sie rechtskräftig verurteilt wurde, sowie zur Vereinigung als solcher nicht erkennbar einen Hinweis darauf liefern, dass sie an weiteren vereinigungsbezogenen Taten mitwirkte (vgl. zu derartigen Konstellationen BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2012 - StB 16/12, NStZ 2013, 241 f.;… vom 4. August 2009 - StB 37/09, NStZ 2010, 463 Rn. 5; vom 7. August 2008 - StB 9-11/08, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 14;… vom 28. April 2006 - StB 2/06, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 8; vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239).

  • BGH, 30.06.2011 - StB 8/11

    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer …

    Die Beschwerdeführer haben das Zeugnis nicht ohne gesetzlichen Grund verweigert; denn sie können - ebenso wie etwa die damaligen "RAF"-Mitglieder K., Mo. und F. (BGH, Beschluss vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178) - hinsichtlich der nicht beantworteten Fragen wegen der konkreten Gefahr einer weiteren Strafverfolgung ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Abs. 1 StPO geltend machen.

    Es liegt nahe, dass auch der Raubüberfall auf das Waffengeschäft Fi. am 1. Juli 1977, bei welchem ausweislich des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 31. Juli 1980 (2 - 1 StE 5/79) die "RAF"-Mitglieder F. und S. den Inhaber des Geschäfts zu ermorden versuchten und 19 Faustfeuerwaffen erbeuteten (UA S. 14 ff.), als Beschaffungstat in unmittelbarem Zusammenhang mit der auf einer Gesamtplanung beruhenden Anschlagsserie stand (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178 f.).

    Daher hat der Senat seine Entscheidung, auch wenn eine isolierte Beschwerde gegen diesen Teil des Beschlusses des Oberlandesgerichts nicht zulässig gewesen wäre, auf die genannten Maßnahmen erstreckt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239, 240; 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178, 179).

  • BGH, 26.05.2026 - StB 38/26

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung; Beschwerde …

    Die Anordnung von Beugehaft stellt eine Verhaftung im Sinne des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 5 Variante 1 StPO dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2024 - StB 39/24, NStZ-RR 2024, 352;… vom 18. Dezember 2012 - StB 16/12, juris Rn. 5;… vom 4. August 2009 - StB 32/09, juris Rn. 3 f.; vom 7. August 2008 - StB 9-11/08, StraFo 2008, 423; vom 3. Mai 1989 - StB 15/89 u. 16/89, BGHSt 36, 192, 195 f.;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 70 Rn. 20, § 304 Rn. 13).

    Somit würden Angaben des Zeugen zur Beteiligung anderer Personen an den Taten, deretwegen er rechtskräftig verurteilt wurde, sowie zur Vereinigung als solcher nicht unbedingt einen Hinweis darauf liefern, dass er an weiteren vereinigungsbezogenen Taten mitwirkte (vgl. zu derartigen Konstellationen BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2012 - StB 16/12, NStZ 2013, 241, 242;… vom 4. August 2009 - StB 37/09, NStZ 2010, 463 Rn. 5; vom 7. August 2008 - StB 9-11/08, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 14; vom 28. April 2006 - StB 2/06, NStZ 2006, 509 f.; vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239).

  • BGH, 18.12.2012 - StB 16/12

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei …

    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ferner dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, deretwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239 und StB 2/06, NStZ 2006, 509 sowie vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178 jew. mwN).
  • OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15

    Klageerzwingungsverfahren: Anweisung der Staatsanwaltschaft zur Durchführung von …

    Rn. 94 dd) Schließlich fehlt es an konkreten Anhaltspunkten dafür, dass die Beantwortung von Fragen zu den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten den Zeugen S. H. in die Gefahr der Verfolgung wegen anderer - mit den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten im Zusammenhang stehender - Straftaten bringen könnte (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 178; NStZ 2010, 463; NStZ-RR 2006, 239).
  • BGH, 04.08.2009 - StB 37/09

    Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Mitglied …

    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ferner dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, derentwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 239; NStZ 2006, 509; StraFo 2008, 423 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.2008 - 3 StR 239/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5214
BGH, 10.07.2008 - 3 StR 239/08 (https://dejure.org/2008,5214)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2008 - 3 StR 239/08 (https://dejure.org/2008,5214)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - 3 StR 239/08 (https://dejure.org/2008,5214)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 45 StPO; § 345 Abs. 1 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung von Verfahrensrügen (erhobene allgemeine Sachrüge)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 27 Abs. 1; ; StPO § 44; ; StPO § 46; ; StPO § 349 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung der Vorschriften über die Verhandlungsöffentlichkeit bei widersprüchlicher Beschilderung am Sitzungssaaleingang bei Dirigieren zur Tür durch den Wachtmeister; Revision des Angeklagten als einheitliches Rechtsmittel mit einer einheitlichen Begründungsfrist ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 44
    Keine Wiedereinsetzung zum Nachholen einer Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 234
  • NStZ-RR 2011, 99
  • StV 2008, 569
  • StraFo 2008, 423
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.11.2004 - 1 StR 414/04

    Besorgnis der Befangenheit und Vorverurteilung (vorgeschriebener Urteilsentwurf; …

    Auszug aus BGH, 10.07.2008 - 3 StR 239/08
    Rn. 6 Das in der Sitzung vom 31. August 2007 gestellte Befangenheitsgesuch hat die Strafkammer in der gemäß § 27 Abs. 1 StPO zuständigen Besetzung mit zutreffender Begründung zurückgewiesen (vgl. BGHR StPO § 268 Abs. 2 Verlesen der Gründe 1).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör); …

    Auszug aus BGH, 10.07.2008 - 3 StR 239/08
    Denn es handelt sich bei der Revision des Angeklagten unabhängig von der Zahl seiner Verteidiger um ein einheitliches Rechtsmittel mit einer einheitlichen Begründungsfrist (BGH StV 2008, 301; Beschl. vom 7. Mai 2004 - 2 StR 458/03).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Auszug aus BGH, 10.07.2008 - 3 StR 239/08
    Eine solche kommt nur in Betracht, wenn dies zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des Angeklagten (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH, Beschl. vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01; Beschl. vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07).
  • BGH, 13.09.2000 - 3 StR 342/00

    Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C …

    Auszug aus BGH, 10.07.2008 - 3 StR 239/08
    Soweit sich der Angeklagte demgegenüber auf den Beschluss des Senats vom 13. September 2000 (3 StR 342/00 = bei Becker NStZ-RR 2001, 259 Nr. 6) beruft, übersieht er, dass dort die fertiggestellte Revisionsbegründung bereits am letzten Tag der Revisionsbegründungsfrist vollständig vorlag und es lediglich aufgrund eines Büroversehens unterblieb, deren zweiten Teil noch vor Fristablauf per Telefax an das Gericht zu übermitteln.
  • BGH, 25.09.2007 - 1 StR 432/07

    Keine Wiedereinsetzung zur Anbringung von Verfahrensrügen; Recht auf konkrete und …

    Auszug aus BGH, 10.07.2008 - 3 StR 239/08
    Eine solche kommt nur in Betracht, wenn dies zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des Angeklagten (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (…vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH, Beschl. vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01; Beschl. vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07).
  • BGH, 07.05.2004 - 2 StR 458/03

    Einheitlichkeit der Revision (mehrere Verteidiger); Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BGH, 10.07.2008 - 3 StR 239/08
    Denn es handelt sich bei der Revision des Angeklagten unabhängig von der Zahl seiner Verteidiger um ein einheitliches Rechtsmittel mit einer einheitlichen Begründungsfrist (BGH StV 2008, 301; Beschl. vom 7. Mai 2004 - 2 StR 458/03).
  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer …

    Auszug aus BGH, 10.07.2008 - 3 StR 239/08
    Rn. 2 1. Das Wiedereinsetzungsgesuch ist unzulässig, weil die Revision des Angeklagten infolge der rechtzeitig erhobenen Sachrüge frist- und formgerecht begründet worden ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 1, 44;… BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3, 7).
  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 57/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 10.07.2008 - 3 StR 239/08
    Eine solche kommt nur in Betracht, wenn dies zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des Angeklagten (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (…vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH, Beschl. vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01; Beschl. vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07).
  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 119/92

    Erfordernis der Begründung einer Revision - Ausnahme vom Grundsatz der …

    Auszug aus BGH, 10.07.2008 - 3 StR 239/08
    Rn. 2 1. Das Wiedereinsetzungsgesuch ist unzulässig, weil die Revision des Angeklagten infolge der rechtzeitig erhobenen Sachrüge frist- und formgerecht begründet worden ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 1, 44; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3, 7).
  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 488/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der …

    Auszug aus BGH, 10.07.2008 - 3 StR 239/08
    Rn. 2 1. Das Wiedereinsetzungsgesuch ist unzulässig, weil die Revision des Angeklagten infolge der rechtzeitig erhobenen Sachrüge frist- und formgerecht begründet worden ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 1, 44; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3, 7).
  • BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an …

    Denn es handelt sich bei der Revision eines Angeklagten unabhängig von der Zahl seiner Verteidiger und der von diesen vorgelegten Revisionsbegründungen um ein einheitliches Rechtsmittel mit einer einheitlichen Begründungsfrist (…BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2019 - 3 StR 498/18, juris Rn. 3;… vom 19. Februar 2019 - 3 StR 525/18, juris Rn. 3; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 239/08, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 14 Rn. 2;… BeckOK StPO/Cirener, 43. Ed., § 44 Rn. 23).

    Denn Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen ist ausnahmsweise dann zu gewähren, wenn sie zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (st. Rspr.;… s. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. März 2021 - 4 StR 209/20, juris Rn. 5;… vom 2. Dezember 2020 - 2 StR 267/20, NStZ 2021, 753 Rn. 2;… vom 23. Juli 2019 - 3 StR 498/18, juris Rn. 3;… vom 19. Februar 2019 - 3 StR 525/18, juris Rn. 3; vom 24. Oktober 2018 - 2 StR 578/16, NStZ-RR 2019, 25; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 239/08, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 14 Rn. 2;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 44 Rn. 7a).

  • BGH, 12.09.2017 - 4 StR 233/17

    Revisionsbegründungsfrist (Fristbeginn: Zustellung bei mehrfacher Verteidigung)

    Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen es zur Wahrung des Anspruchs des Angeklagten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG unerlässlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2012 - 1 StR 301/12, NStZ-RR 2012, 316; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 239/08, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 14;… vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8, jeweils mwN).
  • BGH, 25.06.2025 - 3 StR 37/25

    Computerbetrug (Täuschung über Identität und Zahlungswilligkeit; keine Täuschung …

    Rn. 2 1. Das Wiedereinsetzungsgesuch in die Frist zur Begründung der Revision ist unzulässig, weil die Revision der Angeklagten infolge der rechtzeitig erhobenen Sachrüge form- und fristgerecht begründet worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44 mwN; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 239/08, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 14 Rn. 2;… vom 16. Mai 2024 - 3 StR 112/23, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 19.02.2019 - 3 StR 525/18

    Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur …

    Eine solche kommt nur in Betracht, wenn dies - anders als hier - zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des Angeklagten (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07, NStZ-RR 2008, 18; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 239/08, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 14).
  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 195/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (zwei Verteidiger: einheitliches …

    Eine solche kommt nur in Betracht, wenn dies - anders als hier - zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des Angeklagten (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 ? 3 StR 239/08).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 361/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Revisionsbegründungsfrist zur …

    Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen es zur Wahrung des Anspruchs des Angeklagten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG unerlässlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht (… BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH StV 2008, 569).
  • BGH, 02.03.2021 - 2 StR 267/20

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung …

    Auch das neuerliche Vorbringen des Verurteilten gibt dem Senat keinen Anlass, von der Rechtsprechung abzuweichen, wonach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung oder "Nachbesserung' von Verfahrensrügen nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. nur Senat, Beschluss vom 7. Mai 2004 - 2 StR 458/03; BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 239/08; vom 28. August 2018 - 5 StR 245/18).
  • BGH, 23.07.2019 - 3 StR 498/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …

    Eine solche kommt nur in Betracht, wenn dies - anders als hier - zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des Angeklagten (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2008 - 3 StR 239/08, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 14 Rn. 2;… vom 19. Februar 2019 - 3 StR 525/18, juris Rn. 3).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 339/17

    Einheitliche Handhabung der Revisionsbegründungsfrist bei durch mehrere …

    Denn es handelt sich bei der Revision des Angeklagten unabhängig von der Zahl seiner Verteidiger um ein einheitliches Rechtsmittel mit einer einheitlichen Begründungsfrist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 239/08, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 14).
  • BGH, 20.11.2019 - 2 StR 357/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Revisionsbegründungsfrist; …

    Unbeschadet dessen, dass eine Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist schon grundsätzlich nicht in Betracht kommt, wenn die Revision des Angeklagten bereits form- und fristgerecht begründet ist und nur einzelne Angriffe gegen die Entscheidung nachgeholt werden sollen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 239/08, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 14; Senat…, Beschluss vom 8. April 1992 - 2 StR 119/92, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 7), entspricht der Antrag nicht den an ihn zu stellenden Zulässigkeitsvoraussetzungen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2020 - 4 B 4/20

    Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes hinsichtlich eines …

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