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Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.12.2010

Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2011 - 3 StR 467/10   

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https://dejure.org/2011,6303
BGH, 18.01.2011 - 3 StR 467/10 (https://dejure.org/2011,6303)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2011 - 3 StR 467/10 (https://dejure.org/2011,6303)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10 (https://dejure.org/2011,6303)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 177 StGB; § 253 StB; § 255 StGB; § 249 BGB; § 253 BGB; § 823 Abs. 2 BGB
    Sexuelle Nötigung einer Prostituierten (dienstvertragliche Ansprüche; Schadensersatz); schwere räuberische Erpressung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Schwere räuberische Erpressung: Voraussetzungen einer Erpressung einer Prostituierten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 S 1 ProstG, § 177 StGB, § 250 Abs 1 Buchst b StGB, § 253 StGB, § 255 StGB
    Schwere räuberische Erpressung: Voraussetzungen einer Erpressung einer Prostituierten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 S 1 ProstG, § 177 StGB, § 250 Abs 1 Buchst b StGB, § 253 StGB, § 255 StGB
    Schwere räuberische Erpressung: Voraussetzungen einer Erpressung einer Prostituierten

  • Wolters Kluwer

    Schwere sexuelle Nötigung durch Bedrohung einer Prostituierten mit einem ungeladenen Schreckschussrevolver zur Vornahme sexuell befriedigender Handlungen; Ansprüche auf Ersatz eines entstandenen materiellen und immateriellen Schadens gem. § 823 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB ...

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    Schwere sexuelle Nötigung durch Bedrohung einer Prostituierten mit einem ungeladenen Schreckschussrevolver zur Vornahme sexuell befriedigender Handlungen; Ansprüche auf Ersatz eines entstandenen materiellen und immateriellen Schadens gem. § 823 Abs. 1 , Abs. 2 Satz 1 BGB ...

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Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 278
  • NStZ 2012, 211 (Ls.)
  • StV 2011, 416
  • StraFo 2011, 238
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.08.2006 - 3 StR 279/06

    Betrug; Nötigung; Erpressung; Vermögensschaden (Verzicht auf eine Forderung)

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - 3 StR 467/10
    Danach bedarf es keiner näheren Betrachtung, ob die Flucht der Geschädigten überhaupt als Verzicht auf eine ihr zustehende - werthaltige (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06, NStZ 2007, 95 f.) - Forderung gewertet werden könnte.
  • BGH, 20.09.2007 - 3 StR 274/07

    Versuchte räuberische Erpressung (Irrtum über das Bestehen eines zivilrechtlichen …

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - 3 StR 467/10
    Zwar ist es grundsätzlich denkbar, dass sich der Täter, der irrtümlich davon ausgeht, er werde sich durch die dem Opfer abgepresste Handlung, Duldung oder Unterlassung rechtswidrig bereichern, der versuchten Erpressung schuldig macht (untauglicher Versuch; s. etwa BGH, Urteil vom 20. September 2007 - 3 StR 274/07, NStZ 2008, 214).
  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11

    Irrtümliche Notwehr bei Tötung eines Polizeibeamten

    Auf die nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes geänderte Beurteilung der Wirksamkeit einer Geldforderung der Prostituierten nach der Erbringung ihrer vereinbarten Leistung (vgl. zur diesbezüglichen Erpressung BGH, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278, 279) kommt es hier nicht an.
  • BGH, 02.02.2016 - 1 StR 435/15

    Betrug (Vermögenschaden: Vermögenswert der Entgeltforderung einer Prostituierten, …

    Die von einer Prostituierten aufgrund einer vorherigen Vereinbarung erbrachten sexuellen Handlungen und die dadurch begründete Forderung auf das vereinbarte Entgelt (§ 1 Satz 1 ProstG) gehören zum strafrechtlich geschützten Vermögen (Anschluss an BGH NStZ 2011, 278 f.).

    Zwar werden Rechtsgeschäfte über die Erbringung sexueller Leistungen gegen Entgelt nach wie vor wegen Verstoßes gegen die guten Sitten gemäß § 138 Abs. 1 StGB als nichtig erachtet (…Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., Anh. zu § 138 (§ 1 ProstG); siehe auch BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2015 - 3 StR 104/15, NStZ 2015, 699 f. und vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278).

  • LAG Hamm, 06.06.2019 - 17 Sa 46/19

    Zahlungsansprüche und Zeugnisanspruch aus einem Scheinarbeitsvertrag, dem …

    Der 3. Strafsenat des BGH hat erkannt, dass § 1 ProstG eine Ausnahmevorschrift zu § 138 BGB ist und die Wirksamkeit des Anspruchs der Prostituierten auf das vereinbarte Entgelt trotz Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts bestimme (BGH 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10 - Rn. 4, juris).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 ARs 16/16

    Anfrageverfahren; Herausgabe von Betäubungsmitteln als Vermögensverlust …

    Ohne Bedeutung ist demgegenüber in aller Regel, ob die Sache oder das Recht aus einem unsittlichen oder gesetzwidrigen Geschäft oder aus einer strafbaren Handlung herrührt oder etwa für strafbare Zwecke eingesetzt werden soll; die Rechtsordnung kennt im Bereich der Vermögensdelikte allgemein kein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen (BGH, Urteile vom 25. November 1951 - 4 StR 574/51, BGHSt 2, 364, 365 ff.; vom 17. November 1955 - 3 StR 234/55, BGHSt 8, 254, 256; vom 26. Oktober 1998 - 5 StR 746/97, NStZ-RR 1999, 184, 185 f.; Beschluss vom 19. Juli 1960 - 1 StR 213/60, BGHSt 15, 83, 86; anders nur nach alter Rechtslage für Ansprüche einer Prostituierten auf das vereinbarte Entgelt gegen ihren Freier BGH, Urteil vom 9. Oktober 1953 - 2 StR 402/53, BGHSt 4, 373; differenzierend zwischen dem vereinbarten und dem erlangten Entgelt BGH…, Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1; zur Rechtslage nach Inkrafttreten des ProstG BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, NStZ 2016, 283, 284; Beschlüsse vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278, 279; vom 1. August 2013 - 4 StR 189/13, NStZ 2013, 710, 711).
  • BGH, 01.08.2013 - 4 StR 189/13

    Räuberische Erpressung (Vermögensnachteil: gegen den Willen der Prostituierten …

    Dabei kann offen bleiben, ob und inwieweit das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten - Prostitutionsgesetz - vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) einen schon im Tatzeitraum eingetretenen Wandel in der gesellschaftlichen und rechtlichen Bewertung der Ausübung der Prostitution zum Ausdruck gebracht hat (…vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten, BT-Drucks. 14/5958, S. 4; einerseits BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02, StV 2003, 616; Urteil vom 13. Juli 2006 - I ZR 241/03, BGHZ 168, 314, 318 f.; andererseits Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278;… zum Streitstand Fischinger in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, Anh. zu § 138: § 1 ProstG Rn. 10 ff.).

    Die Erpressung einer Prostituierten in der Form, dass ihr der Verzicht auf das vereinbarte Entgelt abgenötigt werden soll, kommt demgemäß nur in Betracht, wenn die abgesprochene sexuelle Handlung zuvor einvernehmlich erbracht worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10 aaO).

    Dem gegen den Willen der Prostituierten erzwungenen Geschlechtsverkehr kommt hiergegen kein Vermögenswert im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB zu (vgl. Zimmermann, NStZ 2012, 211, 213).

  • BGH, 21.07.2015 - 3 StR 104/15

    Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung beim Raub …

    Sie ist somit eine Ausnahmevorschrift zu § 138 Abs. 1 BGB und bestimmt unter den dort normierten Voraussetzungen die Wirksamkeit des Anspruchs der Prostituierten auf das vereinbarte Entgelt trotz Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts (BGH, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278).
  • BFH, 15.03.2012 - III R 30/10

    Qualifizierung der Einkünfte aus Eigenprostitution

    § 1 ProstG ist somit eine Ausnahmevorschrift zu § 138 Abs. 1 BGB (BGH-Beschluss vom 18. Januar 2011 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278).
  • BGH, 16.10.2019 - 2 StR 466/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Begründung bei teilweise …

    Darauf, dass das Gericht im Übrigen verkennt, dass nach den von ihm getroffenen Feststellungen der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278; Beschluss vom 1. August 2013 - 4 StR 189/13, NStZ 2013, 710 f.), kommt es daher nicht an.
  • BGH, 17.03.2026 - 3 StR 35/26

    Rechtswidrige Verurteilung des Angeklagten auch wegen Betrugs mangels Vorliegen …

    Rn. 7 b) Dieser Sachverhalt begründet zwar eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubes gemäß § 239a Abs. 1 StGB in Tateinheit mit schwerem Raub gemäß § 249 Abs. 1, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB (…s. zur Rechtswidrigkeit der Zueignung des vom Angeklagten aus der Handtasche des Opfers entnommenen Bargelds wegen des nach § 1 Satz 1 ProstG wirksamen Anspruchs der Prostituierten auf das Entgelt nach vereinbarungsgemäß vorgenommener sexueller Handlung BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2015 - 3 StR 104/15, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 13 Rn. 5; vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278 f.), nicht aber auch wegen Betruges gemäß § 263 Abs. 1 StGB.

    Denn das für ihre sexuellen Dienste vereinbarte Entgelt hatte sie bereits zuvor vereinnahmt, so dass ihr Zahlungsanspruch - ein, wie sich aus § 1 Satz 1 ProstG ergibt, strafrechtlich geschützter Vermögenswert im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, BGHSt 61, 149 Rn. 23; vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278 f.) - vom Angeklagten erfüllt wurde.

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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10   

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https://dejure.org/2010,9488
BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10 (https://dejure.org/2010,9488)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2010 - 3 StR 434/10 (https://dejure.org/2010,9488)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 3 StR 434/10 (https://dejure.org/2010,9488)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 263 StGB; § 46 Abs. 2 StGB
    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden; Stoffgleichheit); betrügerisches Erlangen von Mobilfunkverträgen (Eingehungsschaden; Provisionszahlungen; Gesprächsgebühren); Strafzumessung (verschuldete Tatfolgen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Eingehungsbetrug: Konkurrenzen bei der Beteiligung mehrerer Personen an einer Deliktsserie; Betrug zulasten eines Mobilfunknetzbetreibers durch Abschluss eines Handy-Vertrages

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 StGB, § 53 Abs 1 StGB, § 263 Abs 1 StGB
    Eingehungsbetrug: Konkurrenzen bei der Beteiligung mehrerer Personen an einer Deliktsserie; Betrug zulasten eines Mobilfunknetzbetreibers durch Abschluss eines Handy-Vertrages

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 StGB, § 53 Abs 1 StGB, § 263 Abs 1 StGB
    Eingehungsbetrug: Konkurrenzen bei der Beteiligung mehrerer Personen an einer Deliktsserie; Betrug zulasten eines Mobilfunknetzbetreibers durch Abschluss eines Handy-Vertrages

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Tateinheit i.S.d. § 52 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bei organisatorischer Einbindung des Täters in ein betrügerisches Geschäftsunternehmen und Erbringung von Tatbeiträgen im Vorfeld oder während des Laufs der Deliktsserie zur Förderung der Einzeldelikte ...

  • online-und-recht.de

    Eingehungsbetrug: Konkurrenzen bei der Beteiligung mehrerer Personen an einer Deliktsserie; Betrug zulasten eines Mobilfunknetzbetreibers durch Abschluss eines Handy-Vertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2; StGB § 52 Abs. 1
    Annahme einer Tateinheit i.S.d. § 52 Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei organisatorischer Einbindung des Täters in ein betrügerisches Geschäftsunternehmen und Erbringung von Tatbeiträgen im Vorfeld oder während des Laufs der Deliktsserie zur Förderung der Einzeldelikte ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2011, 238
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10
    Ob die übrigen Beteiligten die einzelnen Delikte gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 3 StR 52/01, wistra 2001, 336; BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840).

    Die Zusammenfassung mehrerer Straftaten zur rechtlichen Handlungseinheit in der Person des Angeklagten schließt die Annahme gewerbs- und bandenmäßiger Begehungsweise nicht aus (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840, 2842 f.).

  • BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04

    Betrug (tatbestandliche Vermögensverfügung bei einem durch Täuschung erreichten …

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10
    Es fehlt daher an der erforderlichen Unmittelbarkeit zwischen täuschungsbedingter Vermögensverfügung und eingetretenem Vermögensschaden (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 4 StR 559/04, BGHSt 50, 174, 178).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 462/06

    Verleiten Unerfahrener zu Börsenspekulationsgeschäften; Eingehungsbetrug …

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10
    Zu vergleichen sind demnach die wirtschaftlichen Werte der beiderseitigen Vertragspflichten (BGH, Urteil vom 13. November 2007 - 3 StR 462/06, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 70;… Fischer, aaO Rn. 176).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung; …

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10
    Ob die übrigen Beteiligten die einzelnen Delikte gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 3 StR 52/01, wistra 2001, 336; BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …

    Dabei müssen der vom Täter erstrebte Vermögensvorteil und der verursachte Vermögensschaden einander "spiegelbildlich" entsprechen (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, juris Rn. 10), das eine muss also "gleichsam die Kehrseite des anderen" sein (Stoffgleichheit;… BGH, Urteile vom 6. Mai 1954 - 5 StR 74/54, BGHSt 6, 115, 116, juris Rn. 11;… vom 4. Dezember 2002 - 2 StR 332/02, wistra 2003, 180, juris Rn. 6).

    Dieser zunächst durch die rein rechnerische Gegenüberstellung der wirtschaftlichen Werte der gegenseitigen vertraglichen Ansprüche bestimmte Schaden materialisiert sich mit der Erbringung der versprochenen Leistung des Geschädigten (Erfüllungsschaden) und bemisst sich nach der Differenz zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Leistung und demjenigen der Gegenleistung, soweit eine solche vom Täter erbracht wird (…BGH, Urteile vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13, BGHSt 60, 1 Rn. 31;… vom 16. Juni 2016 - 1 StR 20/16, NJW 2016, 3543 Rn. 34; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, juris Rn. 10;… vgl. auch Senatsurteil vom 19. Juli 2011 - VI ZR 367/09, NJW-RR 2011, 1661 Rn. 16).

  • LG Lüneburg, 15.07.2015 - 27 Ks 9/14

    Auschwitz; Beihilfe; Mord; Tateinheit

    Fehlt es an einer solchen individuellen Tatförderung, erbringt der Gehilfe aber während des Laufs der Deliktserie Tatbeiträge, durch die alle oder mehrere Einzeltaten gleichzeitig gefördert werden, sind ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich begangen zuzurechnen, da sie in seiner Person durch den einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft werden (BGH, 19.11.2014, 4 StR 284/14; BGH, 07.12.2010, 3 StR 434/10; zitiert nach juris).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 359/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf von Eigentumswohnungen zu …

    Dieser zunächst durch die rein rechnerische Gegenüberstellung der wirtschaftlichen Werte der gegenseitigen vertraglichen Ansprüche bestimmte Schaden materialisiert sich mit der Erbringung der versprochenen Leistung des Tatopfers (Erfüllungsschaden) und bemisst sich nach deren vollem wirtschaftlichen Wert, wenn die Gegenleistung völlig ausbleibt bzw. nach der Differenz zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Leistung und demjenigen der Gegenleistung, soweit - wie hier - eine solche vom Täter erbracht wird (BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10, NStZ 2011, 638; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, StraFo 2011, 238).
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