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Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.09.2015

Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39685
BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12 (https://dejure.org/2015,39685)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2015 - 2 StR 495/12 (https://dejure.org/2015,39685)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2015 - 2 StR 495/12 (https://dejure.org/2015,39685)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 132 Abs. 2 GVG; § 242 Abs. 1 StGB; § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB; § 259 Abs. 1 StGB; § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; echte Wahlfeststellung zwischen gewerbsmäßige begangenen Diebstahls und gewerbsmäßiger Hehlerei (Vereinbarkeit mit dem Gesetzlichkeitsprinzip)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, § 242 Abs 1 StGB, § 243 Abs 1 S 2 Nr 3 StGB, § 259 Abs 1 StGB, § 260 Abs 1 Nr 1 StGB

  • IWW

    Art. 103 Abs. 2 GG, § ... 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 oder Nr. 2 StGB, §§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB, §§ 259 Abs. 1, 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 260 Abs. 1 StGB, § 243 Abs. 1 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 132 Abs. 3 GVG, § 132 Abs. 2 GVG, § 132 Abs. 4 GVG, § 46 Abs. 2 StGB, Art. 2 Abs. 2 Satz 3, 104 Abs. 1 Satz 1 GG, § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB, § 261 Abs. 9 StGB, § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. a, Abs. 2 Nr. 1 StGB, Art. 20 Abs. 2 GG

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage betreffend die Zulässigkeit der gesetzesalternativen Verurteilung (so genannte "echte Wahlfeststellung"); Vereinbarkeit der Rechtsfigur der gesetzesalternativen Verurteilung mit Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz (GG); Klärung der wesentlichen Fragen der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlagefrage betreffend die Zulässigkeit der gesetzesalternativen Verurteilung (so genannte "echte Wahlfeststellung"); Vereinbarkeit der Rechtsfigur der gesetzesalternativen Verurteilung mit Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz ( GG ); Klärung der wesentlichen Fragen der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung (Prof. Dr. Volker Haas; HRRS 2016, 190-196)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Bundesgerichtshof als Akteur der Kriminalpolitik - Oder: Warum es (noch) Wahlfeststellungen gibt (RA Dr. Ali B. Norouzi; HRRS 2016, 285-292)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 242, 246, 259 StGB; Art. 20, 103 GG
    Verfassungswidrigkeit der echten Wahlfeststellung? - Update

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Verfassungswidrigkeit der Wahlfeststellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 432
  • StV 2016, 212
  • StraFo 2016, 81
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (43)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12
    Art. 103 Abs. 2 GG hat insofern freiheitsgewährleistende Funktion ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 105, 491/09, BVerfGE 126, 170, 194).

    Es ist dann vielmehr die Aufgabe des Gesetzgebers zu entscheiden, ob er die Strafbarkeitslücke bestehen lassen oder durch eine neue Regelung schließen will (BVerfG aaO, BVerfGE 126, 170, 197).

    Einzelne Tatbestandsmerkmale dürfen also auch innerhalb ihres möglichen Wortsinns nicht so weit ausgelegt werden, dass sie vollständig in anderen Tatbestandsmerkmalen aufgehen (BVerfG aaO, BVerfGE 126, 170, 198).

    Der gesetzesalternative Schuldspruch läuft auf eine "Entgrenzung" von Tatbeständen oder auf eine "Verschleifung" zweier Straftatbestände durch alternative Vereinigung der Einzelvoraussetzungen hinaus, die noch über die verfassungsrechtlich zu beanstandende "Verschleifung" von verschiedenen Tatbestandsmerkmalen einer einzigen Strafnorm (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 105, 491/09, BVerfGE 126, 170, 198) hinausgeht.

    Es eröffnet in Grenzfällen aber auch für die Rechtsprechung ein Präzisierungsgebot ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 105, 491/09, BVerfGE 126, 170, 198).

    Art. 103 Abs. 2 GG hat insofern freiheitsgewährleistende Funktion ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 105, 491/09, BVerfGE 126, 170, 194).

    Es ist dann vielmehr die Aufgabe des Gesetzgebers zu entscheiden, ob er die Strafbarkeitslücke bestehen lassen oder durch eine neue Regelung schließen will (BVerfG aaO, BVerfGE 126, 170, 197).

    Einzelne Tatbestandsmerkmale dürfen also auch innerhalb ihres möglichen Wortsinns nicht so weit ausgelegt werden, dass sie vollständig in anderen Tatbestandsmerkmalen aufgehen (BVerfG aaO, BVerfGE 126, 170, 198).

    Der gesetzesalternative Schuldspruch läuft auf eine "Entgrenzung" von Tatbeständen oder auf eine "Verschleifung" zweier Straftatbestände durch alternative Vereinigung der Einzelvoraussetzungen hinaus, die noch über die verfassungsrechtlich zu beanstandende "Verschleifung" von verschiedenen Tatbestandsmerkmalen einer einzigen Strafnorm (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 105, 491/09, BVerfGE 126, 170, 198) hinausgeht.

    Es eröffnet in Grenzfällen aber auch für die Rechtsprechung ein Präzisierungsgebot ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 105, 491/09, BVerfGE 126, 170, 198).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12
    Der Begriff der Strafbarkeit betrifft dabei sowohl die Voraussetzungen der Strafbarkeit als auch das Strafmaß (vgl. mit Erläuterung der Entstehungsgeschichte der Verfassungsnorm BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1968 - 2 BvL 15/68, BVerfGE 25, 269, 288).

    Insofern ist auch die Strafandrohung für die Charakterisierung, Bewertung und Auslegung des Straftatbestands von entscheidender Bedeutung (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1968 - 2 BvL 15/68, BVerfGE 25, 269, 286; Urteil vom 20. März 2002 - 2 BvR 794/95 , BVerfGE 105, 135, 153 f.).

    Die Verjährung der Strafverfolgung lässt das strafrechtliche Unrecht und die Schuld des Täters unberührt (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1968 - 2 BvL 15/68, BVerfGE 25, 269, 294); sie führt zur Einstellung des Verfahrens.

    Jede Strafnorm, die eine Tat kennzeichnet, gestattet den Strafgerichten als gesetzliche Eingriffsermächtigung ein sozialethisches Unwerturteil (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1968 - 2 BvL 15/68, BVerfGE 25, 269, 286).

    Der Begriff der Strafbarkeit betrifft dabei sowohl die Voraussetzungen der Strafbarkeit als auch das Strafmaß (vgl. mit Erläuterung der Entstehungsgeschichte der Verfassungsnorm BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1968 - 2 BvL 15/68, BVerfGE 25, 269, 288).

    Insofern ist auch die Strafandrohung für die Charakterisierung, Bewertung und Auslegung des Straftatbestands von entscheidender Bedeutung (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1968 - 2 BvL 15/68, BVerfGE 25, 269, 286; Urteil vom 20. März 2002 - 2 BvR 794/95 , BVerfGE 105, 135, 153 f.).

    Die Verjährung der Strafverfolgung lässt das strafrechtliche Unrecht und die Schuld des Täters unberührt (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1968 - 2 BvL 15/68, BVerfGE 25, 269, 294); sie führt zur Einstellung des Verfahrens.

    Jede Strafnorm, die eine Tat kennzeichnet, gestattet den Strafgerichten als gesetzliche Eingriffsermächtigung ein sozialethisches Unwerturteil (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1968 - 2 BvL 15/68, BVerfGE 25, 269, 286).

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12
    Insofern ist auch die Strafandrohung für die Charakterisierung, Bewertung und Auslegung des Straftatbestands von entscheidender Bedeutung (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1968 - 2 BvL 15/68, BVerfGE 25, 269, 286; Urteil vom 20. März 2002 - 2 BvR 794/95 , BVerfGE 105, 135, 153 f.).

    c) Dem Gesetzesvorbehalt und dem Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG unterliegt schließlich auch die Strafandrohung ( BVerfG, Urteil vom 20. März 2002 - 2 BvR 794/95 , BVerfGE 105, 135, 153), die in einem angemessenen Verhältnis zur Tat stehen muss.

    Die Legislative ist vielmehr von Verfassungs wegen verpflichtet, die Grenzen der Strafbarkeit selber zu bestimmen; sie darf diese Entscheidung nicht anderen staatlichen Gewalten, wie der Strafjustiz, überlassen ( BVerfG, Urteil vom 20. März 2002 - 2 BvR 794/95 , BVerfGE 105, 135, 153).

    Insofern ist auch die Strafandrohung für die Charakterisierung, Bewertung und Auslegung des Straftatbestands von entscheidender Bedeutung (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1968 - 2 BvL 15/68, BVerfGE 25, 269, 286; Urteil vom 20. März 2002 - 2 BvR 794/95 , BVerfGE 105, 135, 153 f.).

    c) Dem Gesetzesvorbehalt und dem Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG unterliegt schließlich auch die Strafandrohung ( BVerfG, Urteil vom 20. März 2002 - 2 BvR 794/95 , BVerfGE 105, 135, 153), die in einem angemessenen Verhältnis zur Tat stehen muss.

    Die Legislative ist vielmehr von Verfassungs wegen verpflichtet, die Grenzen der Strafbarkeit selber zu bestimmen; sie darf diese Entscheidung nicht anderen staatlichen Gewalten, wie der Strafjustiz, überlassen ( BVerfG, Urteil vom 20. März 2002 - 2 BvR 794/95 , BVerfGE 105, 135, 153).

  • RG, 02.05.1934 - 1 D 1096/33

    I. Ist innerhalb der Grenzen, die sich für die Umgestaltung der Strafklage aus § …

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12
    Von dieser Rechtsprechung rückten die Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts durch Beschluss vom 2. Mai 1934 - 1 D 1096/33 (RGSt 68, 257, 259 ff.) ab.

    Die Zulassung einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl oder Hehlerei trage dem allgemeinen Rechtsempfinden Rechnung, weil es der Tat des Hehlers dieselbe sittliche Missbilligung angedeihen lasse wie derjenigen des Diebes (RGSt 68, 257, 262).

    Für andere Tatbestandsalternativen wurde eine gesetzesalternative Verurteilung weiter abgelehnt (RGSt 68, 257, 260 f.).

    Die Tatsache, dass gerade dies bei der begrenzten Zulassung einer gesetzesalternativen Verurteilung der Fall ist, haben die Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts betont (RG aaO, RGSt 68, 257, 259).

    Die Tatsache, dass gerade dies bei der begrenzten Zulassung einer gesetzesalternativen Verurteilung der Fall ist, haben die Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts betont (RG aaO, RGSt 68, 257, 259).

  • BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12

    2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der …

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12
    Bei dessen Anwendung kämen nämlich ein abstrakter Rechtsnormvergleich (…LK/Dannecker, StGB, 12. Aufl., Anh. zu § 1 Rn. 136, 154 mwN) oder ein auf die konkrete Fallkonstellation bezogener Vergleich (Jahn JuS 2014, 753, 755 [BGH 28.01.2014 - 2 StR 495/12] ) oder gegebenenfalls ein Vergleich nur der Grundtatbestände unter Ausblendung der in einer Sachverhaltsalternative einseitig vorkommenden Erschwerungsgründe in Frage.

    Der Senat hat durch Beschluss vom 28. Januar 2014 - 2 StR 495/12 (StV 2014, 580 ff.) gemäß § 132 Abs. 3 GVG bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob sie an der bisherigen Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer gesetzesalternativen Verurteilung festhalten.

    Bei dessen Anwendung kämen nämlich ein abstrakter Rechtsnormvergleich (…LK/Dannecker, StGB, 12. Aufl., Anh. zu § 1 Rn. 136, 154 mwN) oder ein auf die konkrete Fallkonstellation bezogener Vergleich (Jahn JuS 2014, 753, 755 [BGH 28.01.2014 - 2 StR 495/12] ) oder gegebenenfalls ein Vergleich nur der Grundtatbestände unter Ausblendung der in einer Sachverhaltsalternative einseitig vorkommenden Erschwerungsgründe in Frage.

  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12
    Auch der Große Senat für Strafsachen folgte ihm ( BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1956 - GSSt 2/56 , BGHSt 9, 390, 392 ff. mit Anm. Dreher MDR 1957, 179 f. und Heinitz JR 1957, 126 ff.).

    Über diese Schranke darf nicht hinweggegangen werden ( BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1956 - GSSt 2/56 , BGHSt 9, 390, 394 ).

    Über diese Schranke darf nicht hinweggegangen werden ( BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1956 - GSSt 2/56 , BGHSt 9, 390, 394 ).

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12
    Rechtsfortbildung überschreitet die durch die Verfassung gezogenen Grenzen, wenn sie ohne ausreichende Rückbindung an gesetzliche Aussagen neue Regelungen schafft ( BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 , BVerfGE 126, 286, 306).

    Rechtsfortbildung überschreitet die durch die Verfassung gezogenen Grenzen, wenn sie ohne ausreichende Rückbindung an gesetzliche Aussagen neue Regelungen schafft ( BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 , BVerfGE 126, 286, 306).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12
    Ein Richterspruch setzt sich über die allgemein zu beachtende Gesetzesbindung hinweg, wenn die vom Gericht zur Begründung seiner Entscheidung angestellten Erwägungen deutlich erkennen lassen, dass es sich aus der Rolle des Normanwenders in die einer normsetzenden Instanz begeben hat ( BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88 , BVerfGE 87, 273, 280).

    Ein Richterspruch setzt sich über die allgemein zu beachtende Gesetzesbindung hinweg, wenn die vom Gericht zur Begründung seiner Entscheidung angestellten Erwägungen deutlich erkennen lassen, dass es sich aus der Rolle des Normanwenders in die einer normsetzenden Instanz begeben hat ( BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88 , BVerfGE 87, 273, 280).

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12
    Bereits das sozialethische Unwerturteil im Schuldspruch berührt den in der Menschenwürde wurzelnden Wert- und Achtungsanspruch des Verurteilten ( BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 2 BvR 1371/96 , BVerfGE 96, 245, 289).

    Bereits das sozialethische Unwerturteil im Schuldspruch berührt den in der Menschenwürde wurzelnden Wert- und Achtungsanspruch des Verurteilten ( BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 2 BvR 1371/96 , BVerfGE 96, 245, 289).

  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02

    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung …

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12
    Nach der Rechtsprechung ist ein Angeklagter aufgrund einer Postpendenzfeststellung wegen Geldwäsche (hier bei gewerbsmäßigem Handeln der Vortäter gemäß § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. a , Abs. 2 Nr. 1 StGB ) zu verurteilen, wenn ungewiss bleibt, ob er an einer Katalogtat des Geldwäschetatbestands beteiligt war, jedoch feststeht, dass er in Kenntnis der Vortat die Verfügungsgewalt über einen daraus herrührenden Gegenstand erlangt hat ( BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 157/95 , NStZ 1995, 500; Beschluss vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02 , BGHSt 47, 240, 245; Urteil vom 20. September 2000 - 5 StR 52/00, NJW 2000, 3725 [BGH 20.09.2000 - 5 StR 252/00] ).

    Nach der Rechtsprechung ist ein Angeklagter aufgrund einer Postpendenzfeststellung wegen Geldwäsche (hier bei gewerbsmäßigem Handeln der Vortäter gemäß § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. a , Abs. 2 Nr. 1 StGB ) zu verurteilen, wenn ungewiss bleibt, ob er an einer Katalogtat des Geldwäschetatbestands beteiligt war, jedoch feststeht, dass er in Kenntnis der Vortat die Verfügungsgewalt über einen daraus herrührenden Gegenstand erlangt hat ( BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 157/95 , NStZ 1995, 500; Beschluss vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02 , BGHSt 47, 240, 245; Urteil vom 20. September 2000 - 5 StR 52/00, NJW 2000, 3725 [BGH 20.09.2000 - 5 StR 252/00] ).

  • BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60

    Parteienprivileg

  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08

    Ablehnung eines Beweisantrages (Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache; …

  • BGH, 20.09.2000 - 5 StR 252/00

    Vortat bei der Geldwäsche; Gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Notwendige Teilnahme;: …

  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 157/95

    Umtausch von Lösegeld - §§ 264, 266 StPO, prozessualer Tatbegriff: …

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 1857/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Vollstreckung restlicher …

  • BGH, 11.09.2014 - 4 ARs 12/14

    Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung …

  • BGH, 24.06.2014 - 1 ARs 14/14

    Anfrageverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung …

  • BGH, 30.09.2014 - 3 ARs 13/14

    Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung …

  • BGH, 16.07.2014 - 5 ARs 39/14

    Anfrageverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung …

  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87

    Abgrenzung von Hehlerei und räuberischer Erpressung

  • BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89

    Betrug - Nichtzahlung von gebühren - Abladen von Abfall - Öffentlich-rechtliche …

  • BGH, 12.01.1954 - 1 StR 631/53
  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 190/61

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl, Hehlerei und Unterschlagung

  • BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und sachlicher …

  • BGH, 15.05.1973 - 4 StR 172/73

    Wahlfeststellung: Raub oder Unterschlagung?

  • BGH, 19.04.1951 - 3 StR 165/51

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Täterschaft und Anstiftung beim …

  • BGH, 17.10.1957 - 4 StR 73/57

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei ist zulässig

  • BGH, 12.09.1951 - 4 StR 533/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.12.1958 - 4 StR 411/58
  • BGH, 20.02.1974 - 3 StR 1/74

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Mitwirken beim Absatz betrügerisch …

  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 275/60

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei - Beihilfe …

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 353/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 377/52

    Rechtsmittel

  • RG, 01.02.1921 - II 899/20

    Ist wahlweise Feststellung von Diebstahl mittels Einbruchs und Diebstahl mittels …

  • RG, 30.04.1919 - III 156/19

    Unter welchen Voraussetzungen ist eine sogenannte wahlweise Feststellung …

  • RG, 04.01.1922 - II 538/22

    1. Dürfen die verschiedenen Begehungsarten des Vergehens nach § 348 Abs. 2 StGB. …

  • RG, 18.06.1920 - II 476/20

    Ist beim schweren Diebstahl die wahlweise Feststellung der Erschwerungsgründe des …

  • RG, 29.09.1884 - 1763/84

    Unter welchen Voraussetzungen ist eine alternative Frag- und Feststellung im …

  • RG, 09.11.1891 - 2638/91

    1. Ist die Geldsumme, welche nach §. 155 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 …

  • RG, 08.04.1892 - 822/92

    Ist es zulässig, die unter den verschiedenen Nummern des §. 243 St.G.B.'s …

  • RG, 19.04.1921 - 483/21

    Ist die wahlweise Feststellung zulässig, daß ein Raub unter Mitführung von Waffen …

  • BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 167/18

    Die Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und …

    Er legte deshalb dem Großen Senat für Strafsachen die Frage vor, ob die gesetzesalternative Verurteilung mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar ist (vgl. Beschluss vom 11. März 2015 - 2 StR 495/12 -, StV 2016, S. 212), nahm die Anfrage in der Folge jedoch wieder zurück (…vgl. Beschluss vom 9. August 2016 - 2 StR 495/12 -, StV 2017, S. 818).
  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung …

    Mit Beschluss vom 11. März 2015 (StV 2016, 212 ff.mit Anm. Haas, HRRS 2016, 190 ff.) hat der Senat dem Großen Senat des Bundesgerichthofs für Strafsachen die Frage vorgelegt, ob die Rechtsfigur der gesetzesalternativen Verurteilung, insbesondere bei einer Verurteilung wegen (gewerbsmäßig begangenen) Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei, mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar ist.
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 495/12

    Wahlfeststellung (Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo; Anwendung …

    Mit Beschluss vom 11. März 2015 (StV 2016, 212 ff. mit Anm. Haas, HRRS 2016, 190 ff. und Pohlreich, ZStW 128 (2016), 676 ff.) hat der Senat erstmals dem Großen Senat für Strafsachen die Frage vorgelegt, ob die Rechtsfigur der gesetzesalternativen Verurteilung mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar ist.
  • BGH, 16.08.2016 - 5 StR 182/16

    Verhältnis von Geldwäsche und Verurteilung wegen der Vortatbegehung auf …

    a) Entgegen der Auffassung der Revision begegnet die ungleichartige Wahlfeststellung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2014 - 1 ARs 14/14, NStZ-RR 2014, 308; vom 30. September 2014 - 3 ARs 13/14, NStZ-RR 2015, 39; vom 11. September 2014 - 4 ARs 12/14, NStZ-RR 2015, 40; vom 16. Juli 2014 - 5 ARs 39/14, NStZ-RR 2014, 307; aM BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 2 StR 495/12).

    Damit einhergehend fehlt jeglicher Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber die - aufgrund der Anknüpfung an die in § 261 Abs. 1 StGB aufgeführten Katalogtaten in ihrem Regelungsbereich eingeschränkte und hinsichtlich des Schutzgutes jedenfalls nicht unmittelbar auf Eigentum und Vermögen zielende (…vgl. BGH, aaO) - Geldwäsche insgesamt oder einzelne ihrer Tathandlungen als "Auffangtatbestand' gegenüber (sämtlichen) Eigentums- und Vermögensdelikten oder gar allen im Vortatenkatalog aufgeführten Straftaten ausgestalten wollte, um so der wahldeutigen Schuldfeststellung generell die Basis zu entziehen (abweichend womöglich BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 2 StR 495/12 Rn. 75 f.).

  • BGH, 22.12.2015 - 2 StR 419/15

    Beihilfe (psychische Beihilfe durch Tun: Vermittlung eines Gefühls der …

    Dies könnte etwa wegen vollendeter oder versuchter Geldwäsche (§§ 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3, 22 StGB) geschehen, die bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen auch bei fehlendem Nachweis einer Vortatbeteiligung des Angeklagten V. (§ 261 Abs. 9 Satz 2 StGB) als Auffangtatbestand in Frage kommt (vgl. Senat, Beschluss vom 11. März 2015 - 2 StR 495/12 unter B.II.3.a.bb).
  • BGH, 09.03.2016 - 2 StR 450/15

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Voraussetzungen)

    Bei dieser Sachlage kommt es auf die Frage, ob die gesetzesalternative Verurteilung wegen Diebstahls oder wegen Hehlerei mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar ist (vgl. Beschluss des Senats vom 11. März 2015 - 2 StR 495/12) nicht an.
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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2015 - 3 StR 336/15   

Zitiervorschläge
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BGH, 29.09.2015 - 3 StR 336/15 (https://dejure.org/2015,33765)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2015 - 3 StR 336/15 (https://dejure.org/2015,33765)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15 (https://dejure.org/2015,33765)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverfahren wegen Bandendiebstahls und besonders schweren Diebstahls: Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 27 Abs 1 StGB, § 242 StGB, §§ 242 ff StGB
    Strafverfahren wegen Bandendiebstahls und besonders schweren Diebstahls: Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft

  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 25 Abs. 2 StGB, § 27 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Tatbeitrags eines Mitangeklagten als Mittäterschaft i.R.d. Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls; x

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 25 Abs. 2; StGB § 27 Abs. 1
    Feststellung des Tatbeitrags eines Mitangeklagten als Mittäterschaft i.R.d. Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mittäterschaft - und der eigene Tatbeitrag

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nicht jeder, der die Tat als gemeinsame will, ist Mittäter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 6
  • StV 2017, 444
  • StraFo 2016, 81
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02

    Abgrenzung von Anstiftung und Mittäterschaft (Wertung; Beurteilungsspielraum); …

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 3 StR 336/15
    Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26).

    Dies gilt auch dann, wenn man dem Tatrichter bei der vorzunehmenden Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe einen Beurteilungsspielraum zubilligen wollte, der nur eingeschränkter revisionsgerichtlicher Überprüfung zugänglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254).

  • BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08

    Schwere räuberische Erpressung (Anstiftung, Beihilfe und Mittäterschaft bei …

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 3 StR 336/15
    Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26).
  • BGH, 05.07.2012 - 3 StR 119/12

    Hehlerei; schwerer Bandendiebstahl (Abgrenzung zwischen Täterschaft und …

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 3 StR 336/15
    Rn. 8 3. Der neue Tatrichter wird mit Blick auf die bisherigen Urteilsfeststellungen in den aufgehobenen Fällen auch bei Annahme einer durch den Angeklagten zu den Diebstahlstaten des Mitangeklagten D. jeweils geleisteten Beihilfe (§ 27 Abs. 1 StGB) eine bandenmäßige Begehung zu prüfen haben (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2012 - 3 StR 119/12, wistra 2012, 433, 435 mwN).
  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung …

    Allein ihre nach den Feststellungen gegebene vorherige Kenntnis von der von den anderen Angeklagten geplanten Tötung und ihr Wille, diese als gemeinsame anzusehen, kann eine Mittäterschaft aber nicht begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6, 7).
  • BGH, 11.01.2017 - 5 StR 164/16

    Verurteilung wegen Betriebs der Videostreaming-Plattformen kino.to und kinox.to …

    Mittäterschaft erfordert dabei nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen selbst; ausreichen kann auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt (BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2016 - 1 StR 344/15, NStZ-RR 2016, 136, 137; vom 4. Februar 2016 - 1 StR 424/15, NStZ 2016, 400, 401; vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6, 7 mwN).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des …

    Selbst bei Zubilligung eines dem Tatrichter eingeräumten Beurteilungsspielraums mit der Konsequenz, dass die bloße Möglichkeit einer anderen tatrichterlichen Beurteilung das gefundene Ergebnis nicht rechtsfehlerhaft macht, ist eine umfassende Würdigung des Beweisergebnisses als Grundlage der Bewertung erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 439/15, StV 2016, 648, 649; vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6, 7; Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen …

    Dabei kommt dem Umfang der Tatbeteiligung, der Tatherrschaft, dem Willen zur Tatherrschaft, und dem eigenen Interesse am Taterfolg besondere Bedeutung zu (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16; vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 182/14, NStZ-RR 2015, 284, 285;… vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12, BGHSt 58, 218, 226 Rn. 43, NStZ 2014, 98; vom 30. Juni 2005 - 5 StR 12/05, NStZ 2006, 44; vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254 und vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291, NStZ 1991, 280; Beschlüsse vom 4. Februar 2016 - 1 StR 344/15, NStZ-RR 2016, 136 f.; vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6; vom 26. März 2014 - 5 StR 91/14; vom 14. Juli 2016 - 3 StR 129/16, StraFo 2016, 392, 393; vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26; vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531 mwN und vom 29. September 2005 - 4 StR 420/05, NStZ 2006, 94).
  • BGH, 21.05.2026 - 2 StR 665/25
    Allein die bloße Kenntnis eines Angeklagten von der Tat des Komplizen und sein Wille, diese als gemeinsame anzusehen, kann eine Mittäterschaft nicht begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6, 7; vom 11. Juli 2017 - 2 StR 220/17, NStZ 2018, 144, 145, …und vom 17. März 2021 - 2 StR 21/21, NStZ 2022, 367 Rn. 8).
  • BGH, 04.02.2016 - 1 StR 344/15

    Körperverletzung mit Todesfolge (Vorhersehbarkeit der schweren Folge); …

    Stets muss sich diese Mitwirkung aber nach der Willensrichtung des sich Beteiligenden als Teil der Tätigkeit aller darstellen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6 f. und vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26; Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254).
  • BGH, 11.07.2017 - 2 StR 220/17

    Mittäterschaft (Voraussetzungen: vorherige Kenntnis allein unzureichend); …

    Allein die festgestellte vorherige Kenntnis des Angeklagten von der Tat und sein Wille, diese als gemeinsame anzusehen, kann eine Mittäterschaft nicht begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6, 7; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 15. Juli 1999 - 5 StR 155/99, NStZ 1999, 609, 610;… MüKo-StGB/Joecks, 3. Aufl., § 25 Rn. 27 ff.).
  • LG München I, 09.07.2021 - 12 KLs 271 Js 190002/18

    Fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zu einem Verbrechen

    Rn. 347 Für die Abgrenzung der mittäterschaftlichen von sonstiger Beteiligung sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH in einer wertenden Gesamtbetrachtung alle festgestellten Umstände zu prüfen, wobei entscheidende Kriterien der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung als objektive Tatherrschaft und der Wille zur Tatherrschaft sind (BGH Beschluss vom 29.09.2015 - 3 StR 336/15; NStZ-RR 2016, 6 mwN).

    Rn. 354 Für die Abgrenzung der mittäterschaftlichen von sonstiger Beteiligung sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine wertende Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen, wobei entscheidende Kriterien der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung als objektive Tatherrschaft und der Wille zur Tatherrschaft sind (BGH Beschluss vom 29.09.2015 - 3 StR 336/15; NStZ-RR 2016, 6 mwN).

    Rn. 388 Für die Abgrenzung der mittäterschaftlichen von sonstiger Beteiligung sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine wertende Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen, wobei entscheidende Kriterien der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung als objektive Tatherrschaft und der Wille zur Tatherrschaft sind (BGH Beschluss vom 29.09.2015 - 3 StR 336/15; NStZ-RR 2016, 6 mwN).

    Rn. 392 Für die Abgrenzung der mittäterschaftlichen von sonstiger Beteiligung sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine wertende Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen, wobei entscheidende Kriterien der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung als objektive Tatherrschaft und der Wille zur Tatherrschaft sind (BGH Beschluss vom 29.09.2015 - 3 StR 336/15; NStZ-RR 2016, 6 mwN).

    Maßgebliche Kriterien sind hierbei der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu (BGH, Beschluss vom 29.09.2015 - 3 StR 336/15; NStZ-RR 2016, 6).

  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 490/16

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; Nachteil; gegenseitige Verträge; Unkenntnis …

    Die Kenntnis von den Einzeltaten ("von sämtlichen Vorgängen' (UA S. 28)) und ein Wille, sie als gemeinsame anzusehen, können die Mittäterschaft der Angeklagten indes nicht begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6, 7;… vom 11. Juli 2017 - 2 StR 220/17, juris Rn. 7).
  • BGH, 26.07.2016 - 3 StR 165/16

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei gemeinschaftlich begangener gefährlicher …

    Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschlüsse vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26; vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6, 7).
  • BGH, 19.12.2018 - 3 StR 263/18

    Untreue durch den gesetzlichen Betreuer (kein Vermögensschaden durch Veranlassung …

  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 19/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen der Waffe durch …

  • BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; funktionaler Zusammenhang; Abgrenzung von …

  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 22/16

    Bandenmäßiges und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht …

  • BGH, 05.07.2017 - StB 14/17

    BGH hebt Haftbefehl gegen Bundeswehroffizier auf

  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); …

  • LG Trier, 27.08.2024 - 2a KLs 8032 Js 2825/23
  • BGH, 04.02.2016 - 1 StR 424/15

    Körperverletzung mit Todesfolge (Vorhersehbarkeit der schweren Folge); …

  • BGH, 02.12.2015 - 2 StR 258/15

    Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (ausnahmsweise Untrennbarkeit …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2019 - 3d A 1533/15

    Rechtsschutz gegen eine Disziplinarverfügung wegen eines Dienstvergehens in Form …

  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 21/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen bei …

  • BGH, 21.04.2020 - 6 StR 22/20

    Mittäterschaft (Ausschluss bei Fehlen eines objektiven Beitrags)

  • LG Duisburg, 25.07.2023 - 33 KLs 9/23
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