Rechtsprechung
| EuG, 01.07.2009 - T-273/06, T-297/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Staatliche Beihilfen - Regelung von Umstrukturierungsbeihilfen, die die Republik Polen einem Stahlerzeuger gewährt hat - Entscheidung, die die Beihilfen für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt und ihre Rückforderung anordnet - Protokoll Nr. 8 über die ...
- Europäischer Gerichtshof
ISD Polska u.a. / Kommission
Staatliche Beihilfen - Regelung von Umstrukturierungsbeihilfen, die die Republik Polen einem Stahlerzeuger gewährt hat - Entscheidung, mit der die Beihilfen für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird - ...
- EU-Kommission
ISD Polska und Industrial Union of Donbass / Kommission
Staatliche Beihilfen - Regelung von Umstrukturierungsbeihilfen, die die Republik Polen einem Stahlerzeuger gewährt hat - Entscheidung, mit der die Beihilfen für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird - ...
- EU-Kommission
ISD Polska und Industrial Union of Donbass / Kommission
Staatliche Beihilfen - Regelung von Umstrukturierungsbeihilfen, die die Republik Polen einem Stahlerzeuger gewährt hat - Entscheidung, mit der die Beihilfen für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Staatliche Beihilfen - Regelung von Umstrukturierungsbeihilfen, die die Republik Polen einem Stahlerzeuger gewährt hat - Entscheidung, die die Beihilfen für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt und ihre Rückforderung anordnet - Protokoll Nr. 8 über die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
ISD Polska u.a. / Kommission
Staatliche Beihilfen - Regelung von Umstrukturierungsbeihilfen, die die Republik Polen einem Stahlerzeuger gewährt hat - Entscheidung, mit der die Beihilfen für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird - ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 11. September 2006 - ISD Polska und Industrial Union of Donbass / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission C(2005) 1962 endgültig vom 5. Juli 2005 betreffend die Beihilfen, die Polen dem Stahlerzeuger Czestochowa S. A. zur Sanierung gewährt hatte, (Staatliche Beihilfe Nr. C 20/04, ex NN 25/04), soweit diese bestimmte Beihilfen ...
Verfahrensgang
- EuG, 01.07.2009 - T-273/06, T-297/06
- EuGH, 24.03.2011 - C-369/09
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (23)
- EuGH, 20.09.2001 - C-390/98
Banks - "EGKS-Vertrag - Lizenzen für den Abbau von Rohkohle - Diskriminierungen …
Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-273/06
Wenn allerdings die Erlöse der Privatisierung letztlich dem Staat zugutegekommen seien, vereinige dieser die Eigenschaften des Verkäufers und des Beihilfegewährenden auf sich, so dass durch die Rückerstattung der Beihilfe nicht für die Wiederherstellung der früheren Situation gesorgt werden könne (Urteil des Gerichtshofs vom 20. September 2001, Banks, C-390/98, Slg. 2001, I-6117, Randnrn.Rn. 116 Hieraus folgt, dass die auf die Urteile Banks (oben in Randnr. 106 angeführt), SMI und CDA Datenträger Albrechts/Kommission (oben in Randnr. 109 angeführt) gestützten Argumente der Klägerinnen ISD und IUD für die vorliegende Rechtssache nicht relevant sind.
Im Urteil Banks hat der Gerichtshof nämlich die Möglichkeit geprüft, eine Rückzahlung der Beihilfe nach dem Verkauf des begünstigten Unternehmens zu verlangen.
Jedenfalls hat das Urteil Banks (oben in Randnr. 106 angeführt) keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit der Entscheidung (siehe oben, Randnr. 116).
- EuGH, 29.04.2004 - C-277/00
Deutschland / Kommission
Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-273/06
Rn. 109 Die Klägerinnen erkennen die jüngere Entwicklung in der Folge des Urteils Banks (oben in Randnr. 106 angeführt) im Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission (C-277/00, Slg. 2004, I-3925, im Folgenden: Urteil SMI), und im Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 2005, CDA Datenträger Albrechts/Kommission (T-324/00, Slg. 2005, II-4309), an.Rn. 114 Darüber hinaus ist nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen einer Nichtigkeitsklage die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rechtsakts nach Maßgabe der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses zu würdigen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, und Urteil SMI, oben in Randnr. 109 angeführt, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die nachfolgenden Urteile SMI und CDA Datenträger Albrechts/Kommission betreffen Situationen, in denen, im Gegensatz zum vorliegenden Fall, der Verkauf bereits vor dem Erlass der die Rückforderung der Beihilfe anordnenden Entscheidung stattgefunden hatte.
- EuG, 22.04.1999 - T-112/97
Monsanto Company gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verordnung …
Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-273/06
Insoweit sei das Urteil des Gerichts vom 22. April 1999, Monsanto/Kommission (T-112/97, Slg. 1999, II-1277), nicht einschlägig.Rn. 37 Darüber hinaus sei eine Muttergesellschaft, die an der Tochtergesellschaft, die Adressatin einer Entscheidung sei, sämtliche Anteile halte und damit zu 100 % Eigentümerin sei und die somit aus dem Kreis aller übrigen Personen, insbesondere aus dem Kreis aller übrigen Wirtschaftsteilnehmer auf dem betreffenden Markt, herausgehoben sei, von der Entscheidung, deren Nichtigerklärung sie beantrage, individuell betroffen (Urteil Monsanto/Kommission, oben in Randnr. 33 angeführt, Randnrn. 58 und 59).
In dieser Hinsicht hat das Gericht in seinem Urteil Monsanto/Kommission (oben in Randnr. 33 angeführt, Randnr. 58) ausgeführt, dass die Tatsache, dass ein Unternehmen zu 100 % Eigentümer des Unternehmens ist, an das die streitige Entscheidung gerichtet war, dieses Unternehmen in Bezug auf diese Entscheidung aus dem Kreis aller übrigen Personen, insbesondere aus dem Kreis aller übrigen Wirtschaftsteilnehmer auf dem betreffenden Markt, heraushebt.
- EuGH, 05.05.1998 - C-386/96
Dreyfus / Kommission - Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der ehemaligen …
Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-273/06
Rn. 68 In Bezug auf die unmittelbare Betroffenheit geht aus der Rechtsprechung hervor, dass die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft sich auf die Rechtsstellung des Einzelnen unmittelbar auswirken muss oder dass sie ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihr Erlass vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (Urteil des Gerichtshofs vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission, C-386/96 P, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43).Dasselbe gilt, wenn für die Adressaten nur eine rein theoretische Möglichkeit besteht, dieser Handlung nicht nachzukommen, weil außer Zweifel steht, dass sie ihr nachkommen wollen (Urteil Dreyfus/Kommission, Randnr. 44; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, 11/82, Slg. 1985, 207, Randnrn.
- EuG, 15.09.1998 - T-11/95
BP Chemicals / Kommission
Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-273/06
Nach ständiger Rechtsprechung zur Auslegung von Art. 230 Abs. 5 EG ergibt sich nämlich aus dem Wortlaut dieser Vorschrift, dass der Zeitpunkt der Kenntniserlangung von einem Rechtsakt als Beginn der Klagefrist gegenüber dem Zeitpunkt der Bekanntgabe oder der Mitteilung des Rechtsakts subsidiär ist (Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 1998, Deutschland/Rat, C-122/95, Slg. 1998, I-973, Randnr. 35, und Urteil des Gerichts vom 15. September 1998, BP Chemicals/Kommission, T-11/95, Slg. 1998, II-3235, Randnr. 47).Die Klägerinnen durften daher darauf vertrauen, dass die Entscheidung veröffentlicht werde (vgl. in diesem Sinne Urteil BP Chemicals/Kommission, oben in Randnr. 55 angeführt, Randnrn.
- EuGH, 29.04.2004 - C-20/04
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-273/06
wegen teilweiser Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/937/EG der Kommission vom 5. Juli 2005 betreffend die staatliche Beihilfe C 20/04 (ex NN 25/04) zugunsten des Stahlerzeugers Huta Częstochowa S.A. (…ABl. 2006, L 366, S. 1), soweit darin bestimmte Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden und ihre Rückforderung durch die Republik Polen angeordnet wird,.Rn. 15 Am 5. Juli 2005 erließ die Kommission die Entscheidung 2006/937/EG über die staatliche Beihilfe C 20/04 (ex NN 25/04) zugunsten des Stahlherstellers Huta Częstochowa S.A. (…ABl. 2006, L 366, S. 1, im Folgenden: Entscheidung).
- EuGH, 20.03.1997 - C-24/95
Land Rheinland-Pfalz / Alcan Deutschland - Staatliche Beihilfen - Rückforderung …
Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-273/06
Rn. 135 Was die geltend gemachte rückwirkende Legalisierung der rechtswidrigen Beihilfen angeht, ist daran zu erinnern, dass beihilfebegünstigte Unternehmen auf die Ordnungsmäßigkeit der Beihilfe grundsätzlich nur dann vertrauen dürfen, wenn diese unter Einhaltung des in Art. 88 EG vorgesehenen Verfahrens gewährt worden ist, und dass ein sorgfältiger Wirtschaftsteilnehmer regelmäßig in der Lage sein muss, sich zu vergewissern, dass dieses Verfahren eingehalten worden ist (Urteil des Gerichtshofs vom 20. März 1997, Alcan Deutschland, C-24/95, Slg. 1997, I-1591, Randnr. 25). - EuGH, 11.11.1981 - 60/81
IBM / Kommission
Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-273/06
Das Schreiben vom 7. Juni 2006 ist daher als eine Handlung mit verbindlichen Rechtswirkungen im Sinne des Urteils des Gerichtshofs vom 11. November 1981, 1BM/Kommission (60/81, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9), und damit als anfechtbare Handlung anzusehen. - EuGH, 17.01.1985 - 11/82
Piraiki-Patraiki / Kommission
Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-273/06
Dasselbe gilt, wenn für die Adressaten nur eine rein theoretische Möglichkeit besteht, dieser Handlung nicht nachzukommen, weil außer Zweifel steht, dass sie ihr nachkommen wollen (Urteil Dreyfus/Kommission, Randnr. 44; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, 11/82, Slg. 1985, 207, Randnrn. - EuGH, 02.04.1998 - C-367/95
Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-273/06
Rn. 124 Was die eigentliche Eröffnungsentscheidung angeht, soll nach der Rechtsprechung die in Art. 88 Abs. 2 EG geregelte Prüfungsphase es der Kommission ermöglichen, sich umfassende Kenntnis von allen Gegebenheiten des Falles zu verschaffen (Urteil des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 38). - EuGH, 10.03.1998 - C-122/95
DISKRIMINIERUNG VON IMPORTEUREN VON BANANEN AUS BESTIMMTEN LATEINAMERIKANISCHEN …
- EuGH, 24.03.1993 - C-313/90
CIRFS u.a. / Kommission
- EuGH, 28.04.1988 - 120/86
Mulder / Minister van Landbouw en Visserij
- EuG, 15.06.2005 - T-17/02
Olsen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - Bestehende Beihilfen - …
- EuGH, 07.02.1979 - 15/76
Frankreich / Kommission
- EuGH, 17.04.1997 - C-90/95
De Compte / Parlament
- EuGH, 08.05.2008 - C-5/06
Zuckerfabrik Jülich u.a. - Zucker - Produktionsabgaben - …
- EuG, 06.07.1995 - T-447/93
Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen; …
- EuG, 09.07.2007 - T-282/06
Sun Chemical Group u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - …
- EuG, 08.07.2003 - T-374/00
Verband der freien Rohrwerke u.a. / Kommission
- EuG, 19.10.2005 - T-324/00
CDA Datenträger Albrechts / Kommission - Staatliche Beihilfen - Missbräuchliche …
- EuG, 31.05.2006 - T-354/99
Kuwait Petroleum (Nederland) / Kommission - Staatliche Beihilfen - Mitteilung der …
- EuG, 06.07.1995 - T-449/93
Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen; …
- EuGH, 24.03.2011 - C-369/09
ISD Polska u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung …
z o.o., beantragen mit ihrem Rechtsmittel, das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 1. Juli 2009, 1SD Polska u. a./Kommission (T-273/06 und T-297/06, Slg. 2009, I-2185, im Folgenden: angefochtenes Urteil), aufzuheben, mit dem das Gericht ihre Nichtigkeitsklagen gegen die Entscheidung 2006/937/EG der Kommission vom 5. Juli 2005 über die staatliche Beihilfe C 20/04 (ex NN 25/04) zugunsten des Stahlherstellers Huta Częstochowa S.A. (…ABl. 2006, L 366, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.Rn. 30 Mit ihren Klagen beim Gericht begehrten die Rechtsmittelführerinnen ISD und IUD in der Rechtssache T-273/06 die Nichtigerklärung von Art. 3 der streitigen Entscheidung; dabei stützten sie ihre Anträge auf sechs Klagegründe.
Rn. 32 In der Rechtssache T-297/06 stellte ISD identische Anträge und berief sich dabei auf vier Klagegründe, die im Wesentlichen denen entsprechen, die in der Rechtssache T-273/06 angeführt wurden; sie beantragte aber darüber hinaus die Nichtigerklärung von Art. 4 der streitigen Entscheidung.
- zur Gänze oder, hilfsweise, zum Teil den beim Gericht in den verbundenen Rechtssachen T-273/06 und T-297/06 gestellten Anträgen stattzugeben;.
Rn. 79 Zum anderen sei das Argument, dass zwei im Wesentlichen gleiche Situationen unterschiedlich behandelt worden seien und damit gegen das Protokoll Nr. 8 verstoßen worden sei, insofern neu, als es von der Klägerin in der Rechtssache T-297/06 im Rahmen des Klagegrundes eines Verstoßes gegen das Protokoll Nr. 8 nicht angeführt worden sei.
Nur die Klägerinnen in der Rechtssache T-273/06 hätten einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung bei der Anwendung des Protokolls Nr. 8 gerügt.
Rn. 85 Zur Unzulässigkeitsrüge, die von der Kommission darauf gestützt wird, dass das von der Klägerin in der Rechtssache T-297/06 angeführte Argument einer Ungleichbehandlung zweier im Wesentlichen gleicher Situationen insofern neu sei, als es im ersten Rechtszug nicht von ihr, sondern nur von den Klägerinnen in der Rechtssache T-273/06 geltend gemacht worden sei, genügt die Feststellung, dass eine Partei sämtliche Gründe eines Urteils, das sie beschwert, anfechten können muss, wenn das Gericht zwei Rechtssachen verbunden und ein einziges Urteil erlassen hat, das auf alle von den Parteien im Verfahren vor dem Gericht vorgetragenen Angriffs- und Verteidigungsmittel eingeht; somit kann jede Partei Erwägungen beanstanden, die sich auf Angriffs- und Verteidigungsmittel beziehen, die vor dem Gericht allein von der Klägerin in der anderen verbundenen Rechtssache geltend gemacht worden sind (vgl. Urteil vom 29. November 2007, Stadtwerke Schwäbisch Hall u. a./Kommission, C-176/06 P, Randnr. 17, sowie entsprechend Urteil vom 21. Februar 2008, Kommission/Girardot, C-348/06 P, Slg. 2008, I-833, Randnr. 50).
- EuG, 12.07.2018 - T-356/15
Das Gericht der Europäischen Union bestätigt den Beschluss, mit dem die …
Rn. 569 Erstens ist festzustellen, dass es sich bei den Ausführungen der Kommission in Abschnitt 8.1.7 des Beschlusses über die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens, wie sich aus Art. 6 Abs. 1 der Verordnung Nr. 659/1999 ergibt, um eine vorläufige Würdigung gehandelt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juli 2009, 1SD Polska u. a./Kommission, T-273/06 und T-297/06, EU:T:2009:233, Rn. 126 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 06.10.2021 - T-196/19
AZ/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung Deutschlands zugunsten …
Rn. 37 Zu der Frage, ob die Klägerin von dem angefochtenen Beschluss vor dessen Bekanntgabe Kenntnis erlangt hat, ist darauf hinzuweisen, dass bereits nach dem Wortlaut von Art. 263 Abs. 6 AEUV der Zeitpunkt, zu dem der Kläger von der Handlung Kenntnis erlangt hat, als Beginn der Klagefrist nur subsidiär neben dem Zeitpunkt der Bekanntgabe bzw. der Mitteilung in Betracht kommt (…Urteile vom 10. März 1998, Deutschland/Rat, C-122/95, EU:C:1998:94, Rn. 35, …und vom 17. Mai 2017, Portugal/Kommission, C-339/16 P, EU:C:2017:384, Rn. 39;… vgl. auch Urteil vom 27. November 2003, Regione Siciliana/Kommission, T-190/00, EU:T:2003:316, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung) und daher für Handlungen gilt, die weder Gegenstand einer Mitteilung noch einer Bekanntgabe sind (Urteil vom 1. Juli 2009, 1SD Polska u. a./Kommission, T-273/06 und T-297/06, EU:T:2009:233, Rn. 55).Nach ständiger Rechtsprechung durfte die Klägerin daher darauf vertrauen, dass der angefochtene Beschluss veröffentlicht werde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 1998, BP Chemicals/Kommission, T-11/95, EU:T:1998:199, Rn. 48 bis 51, und vom 1. Juli 2009, 1SD Polska u. a./Kommission, T-273/06 und T-297/06, EU:T:2009:233, Rn. 57).
- EuG, 06.10.2021 - T-745/18
Covestro Deutschland/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung …
Rn. 38 Zu der Frage, ob die Klägerin von dem angefochtenen Beschluss vor dessen Bekanntgabe Kenntnis erlangt hat, ist darauf hinzuweisen, dass bereits nach dem Wortlaut von Art. 263 Abs. 6 AEUV der Zeitpunkt, zu dem der Kläger von der Handlung Kenntnis erlangt hat, als Beginn der Klagefrist nur subsidiär neben dem Zeitpunkt der Bekanntgabe bzw. der Mitteilung in Betracht kommt (…Urteile vom 10. März 1998, Deutschland/Rat, C-122/95, EU:C:1998:94, Rn. 35, …und vom 17. Mai 2017, Portugal/Kommission, C-339/16 P, EU:C:2017:384, Rn. 39;… vgl. auch Urteil vom 27. November 2003, Regione Siciliana/Kommission, T-190/00, EU:T:2003:316, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung) und daher für Handlungen gilt, die weder Gegenstand einer Mitteilung noch einer Bekanntgabe sind (Urteil vom 1. Juli 2009, 1SD Polska u. a./Kommission, T-273/06 und T-297/06, EU:T:2009:233, Rn. 55).Nach ständiger Rechtsprechung durfte die Klägerin daher darauf vertrauen, dass der angefochtene Beschluss veröffentlicht werde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 1998, BP Chemicals/Kommission, T-11/95, EU:T:1998:199, Rn. 48 bis 51, und vom 1. Juli 2009, 1SD Polska u. a./Kommission, T-273/06 und T-297/06, EU:T:2009:233, Rn. 57).
- EuG, 06.10.2021 - T-233/19
Infineon Technologies Dresden/ Kommission - Staatliche Beihilfen - …
Rn. 38 Zu der Frage, ob die Klägerinnen von dem angefochtenen Beschluss vor dessen Bekanntgabe Kenntnis erlangt haben, ist darauf hinzuweisen, dass bereits nach dem Wortlaut von Art. 263 Abs. 6 AEUV der Zeitpunkt, zu dem der Kläger von der Handlung Kenntnis erlangt hat, als Beginn der Klagefrist nur subsidiär neben dem Zeitpunkt der Bekanntgabe bzw. der Mitteilung in Betracht kommt (…Urteile vom 10. März 1998, Deutschland/Rat, C-122/95, EU:C:1998:94, Rn. 35, …und vom 17. Mai 2017, Portugal/Kommission, C-339/16 P, EU:C:2017:384, Rn. 39;… vgl. auch Urteil vom 27. November 2003, Regione Siciliana/Kommission, T-190/00, EU:T:2003:316, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung) und daher für Handlungen gilt, die weder Gegenstand einer Mitteilung noch einer Bekanntgabe sind (Urteil vom 1. Juli 2009, 1SD Polska u. a./Kommission, T-273/06 und T-297/06, EU:T:2009:233, Rn. 55).Nach ständiger Rechtsprechung durften die Klägerinnen daher darauf vertrauen, dass der angefochtene Beschluss veröffentlicht werde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 1998, BP Chemicals/Kommission, T-11/95, EU:T:1998:199, Rn. 48 bis 51, und vom 1. Juli 2009, 1SD Polska u. a./Kommission, T-273/06 und T-297/06, EU:T:2009:233, Rn. 57).
- EuG, 06.10.2021 - T-238/19
Wepa Hygieneprodukte u.a./ Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung …
Rn. 37 Zu der Frage, ob die Klägerinnen von dem angefochtenen Beschluss vor dessen Bekanntgabe Kenntnis erlangt haben, ist darauf hinzuweisen, dass bereits nach dem Wortlaut von Art. 263 Abs. 6 AEUV der Zeitpunkt, zu dem der Kläger von der Handlung Kenntnis erlangt hat, als Beginn der Klagefrist nur subsidiär neben dem Zeitpunkt der Bekanntgabe bzw. der Mitteilung in Betracht kommt (…Urteile vom 10. März 1998, Deutschland/Rat, C-122/95, EU:C:1998:94, Rn. 35, …und vom 17. Mai 2017, Portugal/Kommission, C-339/16 P, EU:C:2017:384, Rn. 39;… vgl. auch Urteil vom 27. November 2003, Regione Siciliana/Kommission, T-190/00, EU:T:2003:316, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung) und daher für Handlungen gilt, die weder Gegenstand einer Mitteilung noch einer Bekanntgabe sind (Urteil vom 1. Juli 2009, 1SD Polska u. a./Kommission, T-273/06 und T-297/06, EU:T:2009:233, Rn. 55).Nach ständiger Rechtsprechung durften die Klägerinnen daher darauf vertrauen, dass der angefochtene Beschluss veröffentlicht werde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 1998, BP Chemicals/Kommission, T-11/95, EU:T:1998:199, Rn. 48 bis 51, und vom 1. Juli 2009, 1SD Polska u. a./Kommission, T-273/06 und T-297/06, EU:T:2009:233, Rn. 57).
- EuG, 26.11.2015 - T-461/13
Das Gericht der Europäischen Union bestätigt den Beschluss der Kommission, mit …
Folglich konnte die Kommission nicht verpflichtet sein, in ihrer Mitteilung über die Eröffnung des förmlichen Verfahrens eine abschließende Untersuchung der fraglichen Beihilfe zu präsentieren (vgl. Urteile vom 1. Juli 2009, 1SD Polska u. a./Kommission, T-273/06 und T-297/06, Slg, EU:T:2009:233, Rn. 126 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 30. November 2009, Frankreich/Kommission, T-427/04 und T-17/05, Slg, EU:T:2009:474, Rn. 148 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-348/20
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann die Nord Stream 2 AG die Richtlinie, …
{FN:35} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2009, Kommission/Koninklijke FrieslandCampina (…C-519/07 P, EU:C:2009:556, Rn. 49); vom 26. September 2000, Starway/Rat (…T-80/97, EU:T:2000:216, Rn. 61 bis 65); und vom 1. Juli 2009, 1SD Polska u. a./Kommission (T-273/06 and T-297/06, EU:T:2009:233, Rn. 68). - Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-352/19
Generalanwalt Bobek plädiert für eine offenere Auslegung des Kriteriums der …
{FN:27} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. September 2000, Starway/Rat (…T-80/97, EU:T:2000:216, Rn. 61 bis 65), und vom 1. Juli 2009, 1SD Polska und Industrial Union of Donbass/Kommission (T-273/06 und T-297/06, EU:T:2009:233, Rn. 68). - EuG, 12.12.2018 - T-683/15
Freistaat Bayern/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für den …
Demgegenüber ist es erforderlich, dass die Kommission, ohne dass sie verpflichtet ist, eine fertige Analyse zur fraglichen Beihilfe vorzulegen, den Rahmen ihrer Prüfung so genau festlegt, dass das Recht der Beteiligten zur Stellungnahme nicht seinen Sinn verliert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juli 2009, 1SD Polska u. a./Kommission, T-273/06 und T-297/06, EU:T:2009:233, Rn. 126 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 15. Dezember 2009, EDF/Kommission, T-156/04, EU:T:2009:505, Rn. 108). - Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-167/19
Kommission/ Freistaat Bayern - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für …
- EuG, 12.12.2018 - T-722/15
Interessengemeinschaft privater Milchverarbeiter Bayerns/ Kommission - Staatliche …
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Rechtsprechung
| EuG, 01.07.2009 - T-297/06 |
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 17. Oktober 2006 - Majatek Hutniczy / Kommission
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