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Rechtsprechung
   EuG, 27.10.2015 - T-721/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30864
EuG, 27.10.2015 - T-721/14 (https://dejure.org/2015,30864)
EuG, Entscheidung vom 27.10.2015 - T-721/14 (https://dejure.org/2015,30864)
EuG, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - T-721/14 (https://dejure.org/2015,30864)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Belgien / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Online-Glücksspieldienstleistungen - Schutz von Verbrauchern und Nutzern sowie Ausschluss Minderjähriger von diesen Spielen - Empfehlung der Kommission - Nicht anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Belgien / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Online-Glücksspieldienstleistungen - Schutz von Verbrauchern und Nutzern sowie Ausschluss Minderjähriger von diesen Spielen - Empfehlung der Kommission - Nicht anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit

  • ra.de

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 13.12.1989 - 322/88

    Grimaldi / Fonds des maladies professionnelles

    Auszug aus EuG, 27.10.2015 - T-721/14
    Es macht im Wesentlichen unter Berufung insbesondere auf die Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, sogenanntes "AETR"-Urteil (22/70, Slg, EU:C:1971:32), und vom 13. Dezember 1989, Grimaldi (C-322/88, Slg, EU:C:1989:646), sowie den Grundsatz eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes geltend, dass die streitige Empfehlung Gegenstand gerichtlicher Kontrolle sein könne.

    Rn. 20 Zwar folgt aus Art. 288 Abs. 5 AEUV, dass Empfehlungen nicht verbindlich sind, doch kann nach ständiger Rechtsprechung die Wahl der Form der Maßnahme nichts an ihrem Wesen ändern, so dass zu prüfen ist, ob der Inhalt der Maßnahme der Form entspricht, die ihr zugewiesen worden ist (vgl. Urteil Grimaldi, oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:1989:646, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die nationalen Gerichte sind nämlich verpflichtet, die Empfehlungen bei der Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn sie Aufschluss über die Auslegung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften geben, die zu ihrer Durchführung erlassen wurden, oder wenn sie verbindliche Vorschriften des Unionsrechts ergänzen sollen (Urteile Grimaldi, oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:1989:646, Rn. 7, 16 und 18…, vom 11. September 2003, Altair Chimica, C-207/01, Slg, EU:C:2003:451, Rn. 41, …und vom 18. März 2010, Alassini u. a., C-317/08 bis C-320/08, Slg, EU:C:2010:146, Rn. 40).

    Insbesondere im Rahmen des zweiten Klagegrundes trägt es unter Verweisung auf die Urteile Grimaldi, oben in Rn. 15 angeführt (EU:C:1989:646), und vom 24. Januar 2013, Stanleybet u. a. (C-186/11 und C-209/11, Slg, EU:C:2013:33), auf die Erwägungsgründe 8 und 14 und die Nr. 52 der streitigen Empfehlung sowie auf Passagen der Folgenabschätzung vor, diese Empfehlung stelle ein Instrument zur Harmonisierung und Liberalisierung des Marktes der Online-Glücksspiele dar, das in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Anwendung von Art. 56 AEUV in diesem Bereich stehe und das die Kommission erlassen habe, ohne hierfür zuständig zu sein.

  • EuG, 20.05.2010 - T-258/06

    Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften - …

    Auszug aus EuG, 27.10.2015 - T-721/14
    Rn. 61 Erstens ist, soweit sich das Königreich Belgien mit seinem Vorbringen im Rahmen des zweiten Klagegrundes, wonach die streitige Empfehlung zu einer rechtswidrigen Harmonisierung und Liberalisierung im Bereich der Online-Glücksspiele führe, auf die Rechtsprechung stützen will, wonach der Richter zur Feststellung, ob eine Handlung anfechtbar ist, zum einen untersucht, ob diese Handlung Rechtswirkungen erzeugen soll, die gegenüber denen neu sind, die sich aus der Anwendung der tragenden Grundsätze des Vertrags ergeben, und dazu ihren Inhalt einer Prüfung unterwirft (…vgl. in diesem Sinne Urteile Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:1991:424, Rn. 10, Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:1997:164, Rn. 9, und vom 20. Mai 2010, Deutschland/Kommission, T-258/06, Slg, EU:T:2010:214, Rn. 27) und zum anderen der Frage nachgeht, ob sich diese Handlung auf die Erläuterung dieser Grundsätze beschränkt oder ob sie im Vergleich zu diesen besondere oder neue Verpflichtungen begründet (vgl. in diesem Sinne Urteile Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:1993:245, Rn. 14, Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:1997:164, Rn. 13, und Deutschland/Kommission, oben angeführt.

    EU:T:2010:214, Rn. 28), daran zu erinnern, dass die streitige Empfehlung im Wesentlichen nicht verbindlich formuliert ist und in Anbetracht ihres Wortlauts, ihres Inhalts und ihres Kontexts nicht dazu bestimmt ist, verbindliche Rechtswirkungen zu erzeugen.

    Dagegen waren in den Rechtssachen, die den Urteilen Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt (EU:C:1991:424), Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt (EU:C:1993:245), Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt (EU:C:1997:164), und Deutschland/Kommission (EU:T:2010:214) zugrunde lagen, die in Rede stehenden Handlungen oder zumindest die streitigen vom Gericht geprüften Passagen verbindlich abgefasst und erlegten den Mitgliedstaaten Verpflichtungen auf.

  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland …

    Auszug aus EuG, 27.10.2015 - T-721/14
    Insbesondere im Rahmen des zweiten Klagegrundes trägt es unter Verweisung auf die Urteile Grimaldi, oben in Rn. 15 angeführt (EU:C:1989:646), und vom 24. Januar 2013, Stanleybet u. a. (C-186/11 und C-209/11, Slg, EU:C:2013:33), auf die Erwägungsgründe 8 und 14 und die Nr. 52 der streitigen Empfehlung sowie auf Passagen der Folgenabschätzung vor, diese Empfehlung stelle ein Instrument zur Harmonisierung und Liberalisierung des Marktes der Online-Glücksspiele dar, das in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Anwendung von Art. 56 AEUV in diesem Bereich stehe und das die Kommission erlassen habe, ohne hierfür zuständig zu sein.

    Rn. 68 Schließlich folgert das Königreich Belgien unter diesen Umständen ebenfalls zu Unrecht aus der oben in Rn. 43 angeführten Rechtsprechung in Verbindung mit dem Urteil Stanleybet u. a., oben in Rn. 60 angeführt (EU:C:2013:33), und den Erwägungsgründen 8 und 14 sowie Nr. 52 der streitigen Empfehlung, dass die Empfehlung einen Harmonisierungseffekt habe.

    Aus dem Urteil Stanleybet u. a., oben in Rn. 60 angeführt (EU:C:2013:33, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung), ergibt sich, dass der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, dass die Regelung der Glücksspiele zu den Bereichen gehört, in denen beträchtliche sittliche, religiöse und kulturelle Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen, und dass es in Ermangelung einer Harmonisierung des betreffenden Gebiets durch die Union Sache der einzelnen Mitgliedstaaten ist, in diesen Bereichen im Einklang mit ihrer eigenen Wertordnung zu beurteilen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der betroffenen Interessen ergeben.

  • EuGH, 20.03.1997 - C-57/95

    INSTITUTIONELLES RECHT

    Auszug aus EuG, 27.10.2015 - T-721/14
    Rn. 18 Nach dieser Rechtsprechung ist in die Prüfung, ob eine Handlung geeignet ist, Rechtswirkungen zu erzeugen, und folglich Gegenstand einer Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV sein kann, Folgendes einzubeziehen: ihr Wortlaut und der Kontext, in dem sie steht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 1997, Frankreich/Kommission, C-57/95, Slg, EU:C:1997:164, Rn. 18, …und vom 1. Dezember 2005, 1talien/Kommission, C-301/03, Slg, EU:C:2005:727, Rn. 21 bis 23), ihr Wesen (…vgl. Urteil vom 22. Juni 2000, Niederlande/Kommission, C-147/96, Slg, EU:C:2000:335, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, vgl. auch in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 1990, Frankreich/Kommission, C-366/88, Slg, EU:C:1990:348, Rn. 23…, vom 13. November 1991, Frankreich/Kommission, C-303/90, Slg, EU:C:1991:424, Rn. 18 bis 24, …und vom 16. Juni 1993, Frankreich/Kommission, C-325/91, Slg, EU:C:1993:245, Rn. 20 bis 23) sowie die Absicht ihres Urhebers (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 2010, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission, C-362/08 P, Slg, EU:C:2010:40, Rn. 52, …und vom 17. Juli 2008, Athinaïki Techniki/Kommission, C-521/06 P, Slg, EU:C:2008:422, Rn. 42).

    Rn. 61 Erstens ist, soweit sich das Königreich Belgien mit seinem Vorbringen im Rahmen des zweiten Klagegrundes, wonach die streitige Empfehlung zu einer rechtswidrigen Harmonisierung und Liberalisierung im Bereich der Online-Glücksspiele führe, auf die Rechtsprechung stützen will, wonach der Richter zur Feststellung, ob eine Handlung anfechtbar ist, zum einen untersucht, ob diese Handlung Rechtswirkungen erzeugen soll, die gegenüber denen neu sind, die sich aus der Anwendung der tragenden Grundsätze des Vertrags ergeben, und dazu ihren Inhalt einer Prüfung unterwirft (vgl. in diesem Sinne Urteile Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:1991:424, Rn. 10, Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:1997:164, Rn. 9, …und vom 20. Mai 2010, Deutschland/Kommission, T-258/06, Slg, EU:T:2010:214, Rn. 27) und zum anderen der Frage nachgeht, ob sich diese Handlung auf die Erläuterung dieser Grundsätze beschränkt oder ob sie im Vergleich zu diesen besondere oder neue Verpflichtungen begründet (vgl. in diesem Sinne Urteile Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:1993:245, Rn. 14, Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:1997:164, Rn. 13, und Deutschland/Kommission, oben angeführt.

    Dagegen waren in den Rechtssachen, die den Urteilen Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt (EU:C:1991:424), Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt (EU:C:1993:245), Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt (EU:C:1997:164), und Deutschland/Kommission (EU:T:2010:214) zugrunde lagen, die in Rede stehenden Handlungen oder zumindest die streitigen vom Gericht geprüften Passagen verbindlich abgefasst und erlegten den Mitgliedstaaten Verpflichtungen auf.

  • EuGH, 16.06.1993 - C-325/91

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.10.2015 - T-721/14
    Rn. 18 Nach dieser Rechtsprechung ist in die Prüfung, ob eine Handlung geeignet ist, Rechtswirkungen zu erzeugen, und folglich Gegenstand einer Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV sein kann, Folgendes einzubeziehen: ihr Wortlaut und der Kontext, in dem sie steht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 1997, Frankreich/Kommission, C-57/95, Slg, EU:C:1997:164, Rn. 18, …und vom 1. Dezember 2005, 1talien/Kommission, C-301/03, Slg, EU:C:2005:727, Rn. 21 bis 23), ihr Wesen (…vgl. Urteil vom 22. Juni 2000, Niederlande/Kommission, C-147/96, Slg, EU:C:2000:335, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, vgl. auch in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 1990, Frankreich/Kommission, C-366/88, Slg, EU:C:1990:348, Rn. 23…, vom 13. November 1991, Frankreich/Kommission, C-303/90, Slg, EU:C:1991:424, Rn. 18 bis 24, und vom 16. Juni 1993, Frankreich/Kommission, C-325/91, Slg, EU:C:1993:245, Rn. 20 bis 23) sowie die Absicht ihres Urhebers (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 2010, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission, C-362/08 P, Slg, EU:C:2010:40, Rn. 52, …und vom 17. Juli 2008, Athinaïki Techniki/Kommission, C-521/06 P, Slg, EU:C:2008:422, Rn. 42).

    Rn. 61 Erstens ist, soweit sich das Königreich Belgien mit seinem Vorbringen im Rahmen des zweiten Klagegrundes, wonach die streitige Empfehlung zu einer rechtswidrigen Harmonisierung und Liberalisierung im Bereich der Online-Glücksspiele führe, auf die Rechtsprechung stützen will, wonach der Richter zur Feststellung, ob eine Handlung anfechtbar ist, zum einen untersucht, ob diese Handlung Rechtswirkungen erzeugen soll, die gegenüber denen neu sind, die sich aus der Anwendung der tragenden Grundsätze des Vertrags ergeben, und dazu ihren Inhalt einer Prüfung unterwirft (…vgl. in diesem Sinne Urteile Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:1991:424, Rn. 10, Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:1997:164, Rn. 9, …und vom 20. Mai 2010, Deutschland/Kommission, T-258/06, Slg, EU:T:2010:214, Rn. 27) und zum anderen der Frage nachgeht, ob sich diese Handlung auf die Erläuterung dieser Grundsätze beschränkt oder ob sie im Vergleich zu diesen besondere oder neue Verpflichtungen begründet (vgl. in diesem Sinne Urteile Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:1993:245, Rn. 14, Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:1997:164, Rn. 13, und Deutschland/Kommission, oben angeführt.

    Dagegen waren in den Rechtssachen, die den Urteilen Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt (EU:C:1991:424), Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt (EU:C:1993:245), Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt (EU:C:1997:164), und Deutschland/Kommission (EU:T:2010:214) zugrunde lagen, die in Rede stehenden Handlungen oder zumindest die streitigen vom Gericht geprüften Passagen verbindlich abgefasst und erlegten den Mitgliedstaaten Verpflichtungen auf.

  • EuGH, 22.06.2000 - C-147/96

    Niederlande / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Weigerung der Kommission, ein …

    Auszug aus EuG, 27.10.2015 - T-721/14
    Rn. 18 Nach dieser Rechtsprechung ist in die Prüfung, ob eine Handlung geeignet ist, Rechtswirkungen zu erzeugen, und folglich Gegenstand einer Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV sein kann, Folgendes einzubeziehen: ihr Wortlaut und der Kontext, in dem sie steht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 1997, Frankreich/Kommission, C-57/95, Slg, EU:C:1997:164, Rn. 18, …und vom 1. Dezember 2005, 1talien/Kommission, C-301/03, Slg, EU:C:2005:727, Rn. 21 bis 23), ihr Wesen (vgl. Urteil vom 22. Juni 2000, Niederlande/Kommission, C-147/96, Slg, EU:C:2000:335, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, vgl. auch in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 1990, Frankreich/Kommission, C-366/88, Slg, EU:C:1990:348, Rn. 23…, vom 13. November 1991, Frankreich/Kommission, C-303/90, Slg, EU:C:1991:424, Rn. 18 bis 24, …und vom 16. Juni 1993, Frankreich/Kommission, C-325/91, Slg, EU:C:1993:245, Rn. 20 bis 23) sowie die Absicht ihres Urhebers (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 2010, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission, C-362/08 P, Slg, EU:C:2010:40, Rn. 52, …und vom 17. Juli 2008, Athinaïki Techniki/Kommission, C-521/06 P, Slg, EU:C:2008:422, Rn. 42).

    Zum anderen verstieße es aber auch gegen die Rechtsprechung der zufolge für die Feststellung, ob eine Handlung verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, ihr Wesen zu untersuchen ist (Urteil Niederlande/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:2000:335, Rn. 27).

    Rn. 66 Soweit das Königreich Belgien auf Passagen über die Folgenabschätzung Bezug nimmt, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung für die Feststellung, ob eine Handlung verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, auf ihr Wesen abzustellen ist (Urteil Niederlande/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:2000:335, Rn. 27), wobei die verbindlichen Rechtswirkungen einer Handlung anhand objektiver Kriterien zu beurteilen sind, wie z. B. des Inhalts dieser Handlung, und dabei gegebenenfalls der Zusammenhang ihres Erlasses sowie die Befugnisse des die Handlung vornehmenden Organs zu berücksichtigen sind (…vgl. Urteil Ungarn/Kommission, oben in Rn. 16 angeführt, EU:C:2014:70, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung;… siehe auch Rn. 18 oben).

  • EuGH, 13.11.1991 - C-303/90

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.10.2015 - T-721/14
    Rn. 18 Nach dieser Rechtsprechung ist in die Prüfung, ob eine Handlung geeignet ist, Rechtswirkungen zu erzeugen, und folglich Gegenstand einer Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV sein kann, Folgendes einzubeziehen: ihr Wortlaut und der Kontext, in dem sie steht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 1997, Frankreich/Kommission, C-57/95, Slg, EU:C:1997:164, Rn. 18, …und vom 1. Dezember 2005, 1talien/Kommission, C-301/03, Slg, EU:C:2005:727, Rn. 21 bis 23), ihr Wesen (…vgl. Urteil vom 22. Juni 2000, Niederlande/Kommission, C-147/96, Slg, EU:C:2000:335, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, vgl. auch in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 1990, Frankreich/Kommission, C-366/88, Slg, EU:C:1990:348, Rn. 23, vom 13. November 1991, Frankreich/Kommission, C-303/90, Slg, EU:C:1991:424, Rn. 18 bis 24, …und vom 16. Juni 1993, Frankreich/Kommission, C-325/91, Slg, EU:C:1993:245, Rn. 20 bis 23) sowie die Absicht ihres Urhebers (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 2010, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission, C-362/08 P, Slg, EU:C:2010:40, Rn. 52, …und vom 17. Juli 2008, Athinaïki Techniki/Kommission, C-521/06 P, Slg, EU:C:2008:422, Rn. 42).

    Rn. 61 Erstens ist, soweit sich das Königreich Belgien mit seinem Vorbringen im Rahmen des zweiten Klagegrundes, wonach die streitige Empfehlung zu einer rechtswidrigen Harmonisierung und Liberalisierung im Bereich der Online-Glücksspiele führe, auf die Rechtsprechung stützen will, wonach der Richter zur Feststellung, ob eine Handlung anfechtbar ist, zum einen untersucht, ob diese Handlung Rechtswirkungen erzeugen soll, die gegenüber denen neu sind, die sich aus der Anwendung der tragenden Grundsätze des Vertrags ergeben, und dazu ihren Inhalt einer Prüfung unterwirft (vgl. in diesem Sinne Urteile Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:1991:424, Rn. 10, Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:1997:164, Rn. 9, …und vom 20. Mai 2010, Deutschland/Kommission, T-258/06, Slg, EU:T:2010:214, Rn. 27) und zum anderen der Frage nachgeht, ob sich diese Handlung auf die Erläuterung dieser Grundsätze beschränkt oder ob sie im Vergleich zu diesen besondere oder neue Verpflichtungen begründet (vgl. in diesem Sinne Urteile Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:1993:245, Rn. 14, Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:1997:164, Rn. 13, und Deutschland/Kommission, oben angeführt.

    Dagegen waren in den Rechtssachen, die den Urteilen Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt (EU:C:1991:424), Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt (EU:C:1993:245), Frankreich/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt (EU:C:1997:164), und Deutschland/Kommission (EU:T:2010:214) zugrunde lagen, die in Rede stehenden Handlungen oder zumindest die streitigen vom Gericht geprüften Passagen verbindlich abgefasst und erlegten den Mitgliedstaaten Verpflichtungen auf.

  • EuGH, 20.04.2010 - C-246/07

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen …

    Auszug aus EuG, 27.10.2015 - T-721/14
    Rn. 53 Sodann kann auch dem Argument des Königreichs Belgien nicht gefolgt werden, wonach sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs und insbesondere aus den Urteilen vom 12. Februar 2009, Kommission/Griechenland (C-45/07, Slg, EU:C:2009:81) und vom 20. April 2010, Kommission/Schweden (C-246/07, Slg, EU:C:2010:203) ergebe, dass rechtlich nicht verbindliche Handlungen, die unter Verstoß gegen die Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit erlassen worden seien, der gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden könnten.

    Rn. 57 Soweit das Königreich Belgien geltend macht, der Gerichtshof habe in dem Urteil Kommission/Schweden, oben in Rn. 53 angeführt (EU:C:2010:203), eine Vertragsverletzung festgestellt, da das Königreich Schweden einen von einer Arbeitsgruppe des Rates eingenommenen Standpunkt, der keine verbindlichen Rechtswirkungen entfaltet habe, nicht berücksichtigt habe, genügt die Feststellung, dass daraus keineswegs folgt, dass im Rahmen einer nach Art. 263 AEUV erhobenen Nichtigkeitsklage die Rechtmäßigkeit einer Handlung, die keine verbindlichen Rechtswirkungen hat, geprüft werden kann.

  • EuGH, 12.09.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, …

    Auszug aus EuG, 27.10.2015 - T-721/14
    Rn. 17 Dagegen sind alle Handlungen, die keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeugen, wie vorbereitende Maßnahmen, Bestätigungs- und reine Durchführungshandlungen, bloße Empfehlungen und Stellungnahmen sowie grundsätzlich auch Dienstanweisungen von der in Art. 263 AEUV vorgesehenen gerichtlichen Kontrolle ausgenommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 2006, Reynolds Tobacco u. a./Kommission, C-131/03 P, Slg, EU:C:2006:541, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und Beschluss vom 14. Mai 2012, Sepracor Pharmaceuticals [Ireland]/Kommission, C-477/11 P, EU:C:2012:292, Rn. 52).

    Rn. 58 Schließlich ist zum Verweis auf den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes, der eine nicht restriktive Auslegung der Voraussetzung bezüglich der verbindlichen Rechtswirkungen erfordere, festzustellen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zwar mit den Art. 263 AEUV und 277 AEUV auf der einen Seite und Art. 267 AEUV auf der anderen Seite ein vollständiges System von Rechtsbehelfen und Verfahren geschaffen wurde, das die - dem Unionsrichter übertragene - Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe gewährleisten soll (Urteile vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament, 294/83, Slg, EU:C:1986:166, Rn. 23, Reynolds Tobacco u. a./Kommission, oben in Rn. 17 angeführt, EU:C:2006:541, Rn. 80, …und Beschluss Sepracor Pharmaceuticals [Ireland]/Kommission, oben in Rn. 17 angeführt, EU:C:2012:292, Rn. 53), dass aber die Auslegung der Voraussetzung, dass verbindliche Rechtswirkungen erzeugt werden - auch wenn sie im Licht des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes erfolgen muss -, nicht zum Wegfall dieser Voraussetzung führen kann, ohne dass die den Unionsgerichten durch den Vertrag verliehenen Befugnisse überschritten würden (vgl. in diesem Sinne, Urteil Reynolds Tobacco u. a./Kommission, oben in Rn. 17 angeführt, EU:C:2006:541, Rn. 81, …und Beschluss Sepracor Pharmaceuticals [Ireland]/Kommission, oben in Rn. 17 angeführt, EU:C:2012:292, Rn. 54).

  • EuGH, 13.02.2014 - C-31/13

    Der Gerichtshof stellt fest, dass die Eintragung des slowakischen Weinnamens …

    Auszug aus EuG, 27.10.2015 - T-721/14
    Rn. 16 Nach ständiger Rechtsprechung sind alle von den Organen erlassenen Bestimmungen, die dazu bestimmt sind, verbindliche Rechtswirkungen zu erzeugen, ungeachtet ihrer Form als anfechtbare Handlungen im Sinne von Art. 263 AEUV anzusehen (…Urteile AETR, oben in Rn. 15 angeführt, EU:C:1971:32, Rn. 42…, vom 13. Oktober 2011, Deutsche Post und Deutschland/Kommission, C-463/10 P und C-475/10 P, Slg, EU:C:2011:656, Rn. 36, und vom 13. Februar 2014, Ungarn/Kommission, C-31/13 P, Slg, EU:C:2014:70, Rn. 54).

    Rn. 66 Soweit das Königreich Belgien auf Passagen über die Folgenabschätzung Bezug nimmt, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung für die Feststellung, ob eine Handlung verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, auf ihr Wesen abzustellen ist (…Urteil Niederlande/Kommission, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:2000:335, Rn. 27), wobei die verbindlichen Rechtswirkungen einer Handlung anhand objektiver Kriterien zu beurteilen sind, wie z. B. des Inhalts dieser Handlung, und dabei gegebenenfalls der Zusammenhang ihres Erlasses sowie die Befugnisse des die Handlung vornehmenden Organs zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil Ungarn/Kommission, oben in Rn. 16 angeführt, EU:C:2014:70, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung;… siehe auch Rn. 18 oben).

  • EuGH, 14.05.2012 - C-477/11

    Sepracor Pharmaceuticals / Kommission

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

  • EuGH, 01.12.2005 - C-301/03

    Italien / Kommission - Strukturfonds - Zuschussfähigkeit der Ausgaben - …

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

  • EuGH, 18.03.2010 - C-317/08

    Alassini u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Grundsatz des effektiven …

  • EuGH, 18.11.2010 - C-322/09

    NDSHT / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Beschwerde eines …

  • EuGH, 12.02.2009 - C-45/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 10 EG, …

  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 04.03.2010 - C-297/08

    Der Gerichtshof stellt fest, dass Italien nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die …

  • EuGH, 11.09.2003 - C-207/01

    Altair Chimica - "Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Lieferung von …

  • EuG, 15.12.2005 - T-33/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DIE …

  • EuG, 15.01.2003 - T-377/00

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN GEGEN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION AB, VOR DEN …

  • EuGH, 10.05.2001 - C-345/00

    FNAB u.a. / Rat - "Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1804/1999 - Verbot der …

  • EuG, 12.12.2007 - T-109/06

    Vodafone España und Vodafone Group / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie …

  • EuGH, 14.11.2002 - C-140/00

    Kommission / Vereinigtes Königreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • EuGH, 05.07.2001 - C-341/00

    Conseil national des professions de l'automobile u.a. / Kommission - …

  • EuG, 07.01.2015 - T-185/14

    Freitas / Parlament und Rat

  • EuGH, 26.01.2010 - C-362/08

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der …

  • EuGH, 13.10.2011 - C-463/10

    Deutsche Post und Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen …

  • EuGH, 17.07.2008 - C-521/06

    Athinaïki Techniki / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - …

  • EuGH, 30.04.1996 - C-58/94

    Niederlande / Rat

  • EuGH, 26.04.2012 - C-510/10

    DR und TV2 Danmark - Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte …

  • EuGH, 09.10.1990 - 366/88

    Frankreich / Kommission

  • BVerwG, 29.03.2023 - 6 C 21.21

    Berücksichtigung einer Empfehlung der EU-Kommission im Rahmen einer …

    Diesem Mangel verbindlicher Rechtswirkungen entspricht es, dass Empfehlungen von der in Art. 263 AEUV vorgesehenen gerichtlichen Kontrolle ausgenommen sind (…EuGH, Urteile vom 12. September 2006 - C-131/03 P [ECLI:EU:C:2006:541], Reynolds Tobacco u. a. /Kommission - Rn. 55 …und vom 20. Februar 2018 - C-16/16 P - Rn. 27; EuG, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - T-721/14 [ECLI:EU:T:2015:829], Belgien/Kommission - Rn. 17).

    Die Empfehlung ist im Wesentlichen nicht verbindlich formuliert (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: EuGH…, Urteil vom 20. Februar 2018 - C-16/16 P - Rn. 34 sowie zuvor bereits ausführlich EuG, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - T-721/14 - Rn. 21 ff.), sondern in der Möglichkeitsform abgefasst.

    Dies wird durch den Kontext bestätigt (vgl. hierzu allgemein: EuG, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - T-721/14 - Rn. 36 sowie EuGH…, Urteil vom 20. Februar 2018 - C-16/16 P - Rn. 36).

    Durch den Umstand der Veröffentlichung der Empfehlung in der Reihe L statt in der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union wird dies nicht widerlegt (vgl. EuG, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - T-721/14 - Rn. 38).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16

    Belgien/ Kommission - Rechtsmittel - Schutz von Verbrauchern - …

    - den Beschluss des Gerichts der Europäischen Union in der Rechtssache T-721/14 aufzuheben und die vom Rechtsmittelführer in jener Rechtssache erhobene Nichtigkeitsklage für zulässig zu erklären;.

    {FN:5} Beschluss vom 27. Oktober 2015, Belgien/Kommission (T-721/14, EU:T:2015:829).

    {FN:12} Beschluss vom 27. Oktober 2015, Belgien/Kommission (T-721/14, EU:T:2015:829).

  • EuGH, 20.02.2018 - C-16/16

    Belgien/ Kommission - Rechtsmittel - Verbraucherschutz - …

    Rn. 1 Mit seinem Rechtsmittel begehrt das Königreich Belgien die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 27. Oktober 2015, Belgien/Kommission (T-721/14, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2015:829), mit dem das Gericht seine Klage auf Nichtigerklärung der Empfehlung 2014/478/EU der Kommission vom 14. Juli 2014 mit Grundsätzen für den Schutz von Verbrauchern und Nutzern von Online-Glücksspieldienstleistungen und für den Ausschluss Minderjähriger von Online-Glücksspielen (…ABl. 2014, L 214, S. 38, im Folgenden: streitige Empfehlung) als unzulässig abgewiesen hat.
  • EuG, 05.05.2021 - T-611/18

    Pharmaceutical Works Polpharma/ EMA - Humanarzneimittel - Antrag auf Genehmigung …

    Rn. 89 Indes kann die Wahl der Form die Rechtsnatur einer Maßnahme nicht ändern, so dass zu prüfen ist, ob der Inhalt einer Maßnahme tatsächlich der für sie gewählten Form entspricht (…Urteil vom 13. Dezember 1989, Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 14, und Beschluss vom 27. Oktober 2015, Belgien/Kommission, T-721/14, EU:T:2015:829, Rn. 20).
  • EuG, 09.10.2018 - T-884/16

    Multiconnect/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - …

    Rn. 42 Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der Kontext der angefochtenen Handlungen und die Absicht ihres Urhebers zwar nicht entscheidend sind, aber gleichwohl bei der Prüfung ihrer Eignung zur Erzeugung von Rechtswirkungen berücksichtigt werden können (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 27. Oktober 2015, Belgien/Kommission, T-721/14, EU:T:2015:829, Rn. 18).
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