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Rechtsprechung
   BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,58952
BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21 (https://dejure.org/2021,58952)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2021 - V ZR 32/21 (https://dejure.org/2021,58952)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2021 - V ZR 32/21 (https://dejure.org/2021,58952)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentum: Ersatzanspruch des WEG-Verwalters bei eigenmächtiger Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum

  • IWW

    §§ 675, ... 667 BGB, § 21 Abs. 4 WEG, § 675 Abs. 1, § 667 Alt. 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 670 BGB, § 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG, § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG, § 684 Satz 1, § 812 BGB, § 21 Abs. 2 WEG, § 18 Abs. 3 WEG, § 27 Abs. 1 WEG, § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, § 27 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 WEG, § 684 BGB, § 561 ZPO, § 387 BGB, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 677, 683, 670 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 684 S. 1, 812; WEG §§ 21 Abs. 4, 18 Abs. 2
    Ersatzanspruch des WEG-Verwalters bei eigenmächtigen Erhaltungsarbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum

  • Wolters Kluwer

    Eigenmächtige Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durch den WEG-Verwalter; Ersatzanspruch gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 684 Satz 1, § 812; WEG § 21 Abs. 4 a. F., § 18 Abs. 2
    Bereicherungsanspruch des Verwalters bei von ihm eigenmächtig vorgenommenen Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 684 Satz 1, 812; WEG §§ 21 Abs. 4 a.F., 18 Abs. 2
    Ersatzanspruch aus GoA für eigenmächtigen Verwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, kann gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zustehen (Abgrenzung zu ...

  • rechtsportal.de

    Eigenmächtige Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durch den WEG-Verwalter; Ersatzanspruch gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ersatz für eigenmächtige Instandsetzungsarbeiten des Verwalters?

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die eigenmächtige Instandsetzung durch den WEG-Verwalter

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatz für Verwalter trotz Abweichung vom WEG-Beschluss - Aufwendungsersatz für Verwalter trotz Abweichung vom WEG-Beschluss

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    WEG-Verwalterin beauftragt eigenmächtig eine "billigere" Firma - Eigentümergemeinschaft verlangt von der Verwalterin das an die Firma gezahlte Geld zurück

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Ersatzansprüche des Verwalters bei eigenmächtigen Erhaltungsarbeiten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ersatzanspruch des WEG-Verwalters gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft bei eigenmächtiger Durchführung von Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verwalter kann auch bei eigenmächtigem Handeln Kostenerstattung verlangen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführung ohne Auftrag durch den WEG-Verwalter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ersatz für eigenmächtige Instandsetzungsarbeiten des Verwalters? (IMR 2022, 191)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2397
  • MDR 2022, 627
  • NZM 2022, 337
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10

    Wohnungseigentumssache: Ersatzanspruch des Verwalters für die Aufwendungen bei …

    Auszug aus BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
    Es gehört zum gesetzlichen Leitbild dieses Vertrags, dass die Kosten aus der Ausführung der Geschäftsbesorgung nicht von dem Beauftragten, sondern von dem Auftraggeber zu tragen sind, in dessen Interesse die Geschäftsbesorgung erfolgt (Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, NJW-RR 2011, 1093 Rn. 18 mwN).

    Der Verwalter muss allerdings - wie jeder im fremden Interesse handelnde Geschäftsbesorger - die Beschlüsse der Wohnungseigentümer gemäß dem ihm bekannten Willen und dem Interesse der Wohnungseigentümer durchführen (Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, aaO Rn. 21).

    Der Senat hat einen Verwendungsersatzanspruch des Verwalters gemäß § 684 Satz 1, § 812 BGB in derartigen Fällen in der Vergangenheit ebenfalls nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, NZM 2011, 454 Rn. 30).

    Ein Ersatzanspruch der Beklagten bestünde daher selbst dann nicht, wenn die Vergabe der Arbeiten an das ein günstigeres Angebot unterbreitende Unternehmen eine für die Wohnungseigentümer objektiv vorteilhafte Entscheidung gewesen sein sollte (vgl. Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, NZM 2011, 454 Rn. 29).

  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch …

    Auszug aus BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
    Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, kann gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zustehen (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187).

    Derartige Ansprüche seien, wie im Fall eigenmächtiger Vornahme von Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durch einen Miteigentümer (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 10), aufgrund des Vorrangs der spezielleren Kompetenzregelungen des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeschlossen (…vgl. LG Karlsruhe, BeckRS 2020, 45453, Rn. 38 ff.;… BeckOGK/Greiner, WEG [1.12.2021], § 27 Rn. 51.2; Sommer, MietRB 2021, 243).

    Rn. 14 (1) Der Rückgriff auf die allgemeinen Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag und des Bereicherungsrechts ist ausgeschlossen, wenn gesetzliche Sonderregelungen bestehen, die dem Verpflichteten vorrangig die Möglichkeit geben, den Erfolg selbst herbeizuführen (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 17).

    Diese Sonderregelung darf nicht über die Anwendung der allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Rechts ausgehebelt werden und begründet daher eine Sperrwirkung (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 10).

  • BGH, 26.04.2001 - VII ZR 222/99

    Handeln des Architekten als Vertreter ohne Vertretungsmacht; Inanspruchnahme von …

    Auszug aus BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
    Jedenfalls dann, wenn die Maßnahmen der Planung der Wohnungseigentümer entsprachen, sind dagegen ihre ersparten Aufwendungen maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2001 - VII ZR 222/99, NJW 2001, 3184, 3186;… Urteil vom 7. Oktober 2020 - IV ZR 69/20, NJW 2021, 157 Rn. 15).

    Auch dies ist nicht unbillig; es widerspräche vielmehr Treu und Glauben, wenn die Wohnungseigentümer in einem solchen Fall das Erlangte unentgeltlich behalten und nutzen könnten (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2001 - VII ZR 222/99, aaO).

  • BGH, 11.06.2021 - V ZR 215/20

    Übertragung von Entscheidungskompetenzen für Instandhaltungsmaßnahmen auf den …

    Auszug aus BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
    Die Vorschrift des § 27 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 WEG aF, wonach dem Verwalter kraft Gesetzes die Entscheidungskompetenz für laufende Maßnahmen zugewiesen ist, macht deutlich, dass für weniger bedeutsame Maßnahmen eine eigene Entscheidungsbefugnis des Verwalters bereits im Gesetz angelegt ist (Senat, Urteil vom 11. Juni 2021 - V ZR 215/20, ZWE 2021, 406 Rn. 11).

    Die Wohnungseigentümer können zudem aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts den gesetzlichen Aufgabenkreis des Verwalters in engen Grenzen durch Beschluss erweitern, indem sie ihm über seine gesetzlichen Befugnisse hinausgehende Entscheidungskompetenzen für Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung sowie für die Einschaltung von Sonderfachleuten übertragen, wenn die Kompetenzverlagerung für den einzelnen Wohnungseigentümer zu einem nur begrenzten und überschaubaren finanziellen Risiko führt (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2021 - V ZR 215/20, ZWE 2021, 406 Rn. 11).

  • AG Achim, 14.07.2020 - 10 C 312/18

    Bei Mißbrauch von Geldern muss Verwalter diese immer zurückzahlen - ohne wenn und …

    Auszug aus BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
    Dies wird für sowohl das hier anwendbare, vor Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 1. Dezember 2020 geltende Recht vertreten (vgl. BayObLG, ZMR 2003, 759, 760; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 913, 914;… OLG Hamburg, ZMR 2006, 546, 548, Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 27 Rn. 39;… Riecke/Schmidt/Abramenko, 5. Aufl., § 27 Rn. 27; Armbrüster, ZWE 2002, 548, 555; Elzer, ZWE 2011, 207, 209; Gottschalg, MietRB 2006, 172; Lüke, ZWE 2009, 101, 105; Vandenhouten, ZWE 2012, 237, 240) als auch für das neue Recht (vgl. Leidner, ZWE 2021, 218, 222).

    Dem Verwalter kommt bereits nach dem gesetzlichen Leitbild des Wohnungseigentumsgesetzes in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung dem Grunde nach aufgrund seiner Organstellung eine Handlungs- und Entscheidungskompetenz für die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu (vgl. Leidner, ZWE 2021, 218, 222; vgl. § 27 Abs. 1 WEG in der seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Fassung zu den nunmehr erweiterten Befugnissen des Verwalters).

  • BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag neben der …

    Auszug aus BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
    Jedenfalls dann, wenn die Maßnahmen der Planung der Wohnungseigentümer entsprachen, sind dagegen ihre ersparten Aufwendungen maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2001 - VII ZR 222/99, NJW 2001, 3184, 3186; Urteil vom 7. Oktober 2020 - IV ZR 69/20, NJW 2021, 157 Rn. 15).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger …

    Auszug aus BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
    Soweit sich aus dem Senatsurteil vom 25. September 2015 (V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 12 ff.) etwas anderes ergibt, hält der Senat hieran nicht fest.
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 251/96

    Aufwendungsersatzanspruch eines privaten Grundstückseigentümers in der ehemaligen …

    Auszug aus BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
    Hat sich der Verwalter über einen Beschluss der Wohnungseigentümer und damit über ihren erklärten Willen hinweggesetzt, steht ihm gemäß § 684 BGB ein Aufwendungsersatzanspruch nur nach den Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung zu (vgl. zur Maßgeblichkeit des geäußerten Willens BGH, Urteil vom 2. April 1998 - III ZR 251/96, BGHZ 138, 281, 287).
  • BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06

    Umfang des Bereicherungsanspruchs des Mieters gegen den Vermieter wegen …

    Auszug aus BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
    Denn der Ersatzanspruch des Verwalters ist in diesen Fällen grundsätzlich auf Ausgleich der Werterhöhung der Anlage gerichtet, die die von ihm veranlassten Maßnahmen bewirkt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - VIII ZR 306/06, WuM 2009, 113 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch einzelner Wohnungseigentümer gegen die …

    Auszug aus BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
    Ihn trifft als Vollzugsorgan der Gemeinschaft (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1988 - V ZB 9/88, BGHZ 106, 222, 226) nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG aF die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer (Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, BGHZ 219, 60 Rn. 15).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft …

  • BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20

    Ansehen als werdender Wohnungseigentümer durch Erwerb seiner Einheit von einem …

  • LG Lüneburg, 02.02.2021 - 3 S 36/20

    Verwalter weicht von Instandsetzungsbeschluss ab: Schadensersatzpflicht und kein …

  • OLG Zweibrücken, 08.03.2006 - 3 W 246/05

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung

  • OLG Düsseldorf, 20.11.1995 - 3 Wx 447/93

    Verwendungsersatzanspruch des Verwalters bei unberechtigter Geschäftsführung

  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 20/03

    Bereicherungsanspruch gegen Wohnungseigentümer bei ermächtigungslosem Handeln des …

  • BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22

    BGH bejaht "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums …

    Anders kann es bei bereits abgeschlossenen Sachverhalten sein (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2021 - V ZR 32/21, NJW 2022, 2397 Rn. 6;… Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999 Rn. 12, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 179, 230;… Suilmann in Jennißen, WEG, 7. Aufl., § 48 Rn. 24).
  • BGH, 27.03.2026 - V ZR 7/25

    Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Beschluss der …

    Sie mögen sich hiervon - über den einzelnen Auftrag hinaus - auch andere Vorteile in der Zukunft versprechen, wie z.B. die schnellere Ausführung von Arbeiten, die Durchführung von Kleinreparaturen und Wartungen oder ähnliches (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2021 - V ZR 32/21, NZM 2022, 337 Rn. 18).
  • BGH, 21.03.2025 - V ZR 1/24

    Wohnungeigentum: Haftung des vermietenden Wohnungseigentümer für die Beseitigung …

    Die materiell-rechtlichen Ansprüche würden sich nur dann nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung richten, wenn der zu beurteilende Sachverhalt bereits abgeschlossen wäre (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2021 - V ZR 32/21, NJW 2022, 2397 Rn. 6).
  • BGH, 25.03.2022 - V ZR 92/21

    Entstehen eines Erstattungsanspruchs eines Wohnungseigentümers gegen die …

    Rn. 5 1. Ob dem Beklagten gegen den Kläger ein Ausgleichsanspruch zusteht, beurteilt sich mangels abweichender Übergangsvorschriften nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung, da der maßgebliche Sachverhalt, nämlich die Tilgung von Verbindlichkeiten der GdWE, bereits abgeschlossen ist (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2021 - V ZR 32/21, Rn. 6 mwN, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 08.03.2024 - V ZR 119/23

    Wohnungseigentum: Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Norm bei den …

    Ob die übrigen Wohnungseigentümer diese Maßnahmen dulden müssen (§ 1004 Abs. 2 BGB), hängt nicht davon ab, ob die Voraussetzungen des hier grundsätzlich noch anwendbaren § 22 Abs. 1 WEG aF (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2021 - V ZR 32/21, NJW 2022, 2397 Rn. 6) vorlagen.
  • BGH, 16.05.2025 - V ZR 270/23

    Teilender Bauträger ist kein Eigentümer!

    Rn. 12 aa) Noch zutreffend wendet das Berufungsgericht das Wohnungseigentumsgesetz in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung an (näher Senat, Urteil vom 10. Dezember 2021 - V ZR 32/21, NJW 2022, 2397 Rn. 6 mwN;… Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, NJW-RR 2023, 791 Rn. 10 f.).
  • LG München I, 09.11.2022 - 1 S 3113/22

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Folgenbeseitigung nach Aufhebung vollzogenen …

    Zwar entspricht es gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass es dem einzelnen Wohnungseigentümer - mit Ausnahme des eng begrenzten Notgeschäftsführungsrechts nach § 21 Abs. 2 WEG aF (nunmehr § 18 Abs. 3 WEG) - nicht gestattet ist, Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchzuführen, weil ihm in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum die Einwirkungskompetenz fehlt und diese Kompetenzverteilung nicht über die Anwendung der allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Rechts, wie zum Beispiel der Geschäftsführung ohne Auftrag oder des Bereicherungsrechts, durch die Hintertür ausgehebelt werden darf (vgl. etwa BGH, Urteil vom 10.12.2021 - V ZR 32/21;… BGH Urt. v. 14.06.2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 10).
  • LG Berlin II, 16.01.2024 - 85 S 11/23

    Bauliche Maßnahme bleibt trotz nachträglicher Änderungen rechtmäßig!

    Denn der Sachverhalt war zum Zeitpunkt der Änderung des WEG zum 01.12.2020 im Hinblick auf die erst nach diesem Zeitpunkt erfolgte Entfernung der Bepflanzung noch nicht abgeschlossen (vgl. auch BGH, Urteil vom 17.03.2023 zu V ZR 140/22 und BGH, Urteil vom 10.12.2021 zu V ZR 32/21).
  • LG Frankfurt/Main, 06.10.2023 - 13 S 109/22

    Welches Recht ist anzuwenden? Zeitpunkt der Pflichtverletzung ist entscheidend!

    Ebenso hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass für Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter das alte Recht anwendbar ist, wenn der zu entscheidende Sachverhalt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des WEMoG abgeschlossen war (BGH NJW 2022, 2397).
  • LG München I, 22.12.2025 - 1 S 4433/24

    Sondernutzungsrecht, Gemeinschaftseigentum, Brandschutzkonzept, …

    Denn auch wenn es insoweit an einer Übergangsvorschrift fehlt, sind die durch das WEMoG zum 01.12.2020 neu eingeführten gesetzlichen Regelungen nicht rückwirkend auf zum Zeitpunkt des Eintritts der Rechtsänderung bereits abgeschlossene Sachverhalte anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2021, Az: V ZR 32/21, juris Rn 6; BGH, Urteil vom 18.07.2025, Az: V ZR 29/24, juris Rn 10;… Suilmann in Jennißen, 8. Aufl. 2024, Rn 27 zu § 48 WEG).
  • AG München, 02.07.2025 - 1292 C 17918/24

    Wohnungseigentum, Feststellungsinteresse, Schadensersatzanspruch, …

  • LG Düsseldorf, 09.09.2024 - 25 S 7/24
  • LG Hamburg, 09.08.2022 - 318 T 20/22

    Streitwertbestimmung für Anfechtung eines Beschlusses einer Eigentümerversammlung

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