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   BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06   

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https://dejure.org/2008,116
BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06 (https://dejure.org/2008,116)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2008 - VI ZR 243/06 (https://dejure.org/2008,116)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - VI ZR 243/06 (https://dejure.org/2008,116)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

  • Telemedicus

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

  • IWW
  • aufrecht.de

    Abbildung Prominenter in privater Alltagssituation zur Unterhaltungszwecken unzulässig

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    BGH über die Veröffentlichung eines Fotos von Sabine Christiansen beim Einkaufen mit ihrer Putzfrau

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Bildberichterstattung ohne Einwilligung der abgebildeten Prominenten in einer Situation aus ihrem privaten Alltag; Abwegung des Rechts auf freie Berichterstattung gegenüber dem Persönlichkeitsrecht; Erforderlichkeit der Abwägung zwischen dem ...

  • debier datenbank

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca / Christiansen

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • rechtambild.de

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

  • Judicialis

    KunstUrhG § 22; ; KunstUrhG § 23

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KunstUrhG § 22; KunstUrhG § 23
    Bildberichterstattung ohne Einwilligung der abgebildeten Prominenten in privater Alltagssituation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KunstUrhG § 22 § 23
    Zulässigkeit der Bildberichterstattung über eine Fernsehjournalistin im Urlaub

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Shopping mit Putzfrau auf Mallorca"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Persönlichkeitsrecht - Bildberichterstattung über privaten Alltag Prominenter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Veröffentlichung eines Fotos von Sabine Christiansen beim Einkaufen mit ihrer Putzfrau

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Unterhaltungsinteresse bestimmter Leser rechtfertigt den Eingriff in das Recht Prominenter am eigenen Bild nicht - Veröffentlichung eines Fotos von Sabine Christiansen beim Einkaufen mit ihrer Putzfrau zur Bebilderung eines Artikels ohne Nachrichtenwert unzulässig

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Foto von Christiansen und Putzfrau beim Einkaufen darf nicht veröffentlicht werden

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Veröffentlichung eines Fotos von Sabine Christiansen beim Einkaufen mit ihrer Putzfrau

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Veröffentlichung eines Fotos von Sabine Christiansen beim Einkaufen mit ihrer Putzfrau

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bilder belangloser Situationen im Privatbereich dürfen nicht veröffentlicht werden

  • schertz-bergmann.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung eines Fotos von Sabine Christiansen beim Einkaufen mit ihrer Putzfrau

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung eines Fotos von Sabine Christiansen beim Einkaufen mit ihrer Putzfrau

  • juraforum.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    'Bild der Frau' durfte Sabine Christiansen nicht beim Shoppen zeigen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bilder belangloser Situationen im Privatbereich dürfen nicht veröffentlicht werden

  • juraforum.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    'Bild der Frau' durfte Sabine Christiansen nicht beim Shoppen zeigen

Besprechungen u.ä. (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    'Bild der Frau' durfte Sabine Christiansen nicht beim Shoppen zeigen

  • juraforum.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    'Bild der Frau' durfte Sabine Christiansen nicht beim Shoppen zeigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3138
  • MDR 2008, 1213
  • GRUR 2008, 1024
  • VersR 2008, 1506
  • MIR 2008, Dok. 294
  • afp 2008, 507
 
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Wird zitiert von ... (130)

  • BGH, 06.02.2018 - VI ZR 76/17

    Veröffentlichung von Bildern des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff bei

    c) Es bedarf mithin einer abwägenden Berücksichtigung der kollidierenden Rechtspositionen (vgl. Senatsurteile vom 13. April 2010 - VI ZR 125/08, AfP 2010, 259 Rn. 14; vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06, AfP 2008, 507 Rn. 20; BVerfGE 120, 180, 205).

    Privatheit und die daraus abzuleitende berechtigte Erwartung, nicht in den Medien abgebildet zu werden, erfordern nicht notwendig eine durch räumliche Abgeschiedenheit geprägte Situation, sondern können in Momenten der Entspannung oder des Sich-Gehen-Lassens außerhalb der Einbindung in die Pflichten des Berufs und des Alltags auch außerhalb örtlicher Abgeschiedenheit entstehen (vgl. Senatsurteile vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 272/06, NJW 2009, 754 Rn. 17; vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06, VersR 2008, 1411 Rn. 24).

  • BGH, 08.04.2014 - VI ZR 197/13

    Bildberichterstattung über ein Mieterfest gehört zur Zeitgeschichte

    Ein Informationsinteresse besteht allerdings nicht schrankenlos, vielmehr ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen und es bedarf gerade bei unterhaltenden Inhalten im besonderen Maß einer abwägenden Berücksichtigung der kollidierenden Rechtspositionen (vgl. Senatsurteile vom 1. Juli 2008 - VI ZR 67/08, VersR 2008, 1411 Rn. 20 und - VI ZR 243/06, VersR 2008, 1506 Rn. 20; vom 13. April 2010 - VI ZR 125/08, VersR 2010, 1090 Rn. 14 und vom 28. Mai 2013 - VI ZR 125/12, aaO Rn. 12 f.).
  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 310/14

    Bildberichterstattung über den damaligen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit

    b) Es bedarf mithin einer abwägenden Berücksichtigung der kollidierenden Rechtspositionen (vgl. Senatsurteile vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06, aaO, Rn. 20 und vom 13. April 2010 - VI ZR 125/08, aaO Rn. 14; BVerfGE 120, 180, 205).

    Entscheidend ist insbesondere, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen oder ob sie - ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis - lediglich die Neugier der Leser oder Zuschauer nach privaten Angelegenheiten prominenter Personen befriedigen (vgl. Senatsurteile vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06, aaO, Rn. 21 und vom 22. November 2011 - VI ZR 26/11, VersR 2012, 192 Rn. 25; BVerfGE 34, 269, 283; 101, 361, 391; 120, 180, 205, 214; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3407).

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