Rechtsprechung
| BFH, 12.12.2023 - VII R 60/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesfinanzhof
AO § 218 Abs 2, AO § 37 Abs 2, FGO § 40 Abs 1 Alt 3, FGO § 67 Abs 1, GG Art 103 Abs 1, GG Art 19 Abs 4 S 1, AO § 226 Abs 1, AO § 47, BGB § 388 S 1, AO § 118 S 1
Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses
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Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses
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§ 218 Abs 2 AO, § 37 Abs 2 AO, § 40 Abs 1 Alt 3 FGO, § 67 Abs 1 FGO, Art 103 Abs 1 GG
Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses - IWW
§ 138 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 218 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO), § 67 FGO, § 67 Abs. 1 FGO, § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 218 Abs. 2 AO, § 96 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 121 Satz 1, § 90 Abs. 2 FGO, § 126 Abs. 2 FGO, § 40 Abs. 1 Alternative 3 FGO, § 40 Abs. 1 FGO, § 226 AO, § 37 Abs. 2 AO, § 47 AO, § 226 Abs. 1 AO, § 388 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 218 Abs. 1 AO, Art. 20 Abs. 3 GG, § 43 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 135 Abs. 2 FGO
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Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses
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Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses
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Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Leistungsklage nach einer Aufrechnung - und der noch fehlende Abrechnungsbescheid
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unzulässigkeit einer Leistungsklage auf Zahlung eines Erstattungsbetrags nach erfolgter Aufrechnung
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Bremen, 30.10.2019 - 1 K 46/18
- BFH, 12.12.2023 - VII R 60/20
Papierfundstellen
- NZI 2024, 431
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (23)
- BFH, 12.06.1986 - VII R 103/83
Zu den Voraussetzungen einer auf Erstattung gerichteten Leistungsklage; zu den …
Auszug aus BFH, 12.12.2023 - VII R 60/20
Sei kein Abrechnungsbescheid ergangen, der den mit der Leistungsklage begehrten Erstattungsanspruch rechtsverbindlich feststelle, sei eine auf Steuererstattung gerichtete Leistungsklage unbegründet und nicht unzulässig (Senatsurteil vom 12.06.1986 - VII R 103/83, BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702).Die Wirksamkeit der Aufrechnung selbst kann dagegen aufgrund von § 218 Abs. 2 AO nicht im Rahmen einer unmittelbar erhobenen Leistungsklage überprüft werden (Senatsurteile vom 12.06.1986 - VII R 103/83, BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702 …und vom 30.11.1999 - VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412;… Senatsbeschluss vom 07.07.1998 - VII B 312/97, BFH/NV 1999, 150;… Gräber/Teller, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 40 Rz 35; von Beckerath in Gosch, FGO § 40 Rz 121; Bartone, juris PraxisReport Steuerrecht --jurisPR-SteuerR-- 28/2010, Anm. 3).
Rn. 45 e) Soweit frühere Entscheidungen des Senats in der Weise verstanden werden könnten, dass eine Leistungsklage, die erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid gemäß § 218 Abs. 2 AO vorliegt, nicht begründet/unbegründet wäre (Senatsurteile vom 12.06.1986 - VII R 103/83, BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702 …und vom 30.11.1999 - VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412;… Senatsbeschlüsse vom 07.07.1998 - VII B 312/97, BFH/NV 1999, 150 und vom 10.05.2007 - VII B 195/06), präzisiert der Senat diese nunmehr dahingehend, dass eine solche Leistungsklage unzulässig ist.
- BFH, 30.11.1999 - VII R 97/98
Leistungsklage auf Auszahlung gepfändeter Steuererstattungsansprüche
Auszug aus BFH, 12.12.2023 - VII R 60/20
Die Wirksamkeit der Aufrechnung selbst kann dagegen aufgrund von § 218 Abs. 2 AO nicht im Rahmen einer unmittelbar erhobenen Leistungsklage überprüft werden (Senatsurteile vom 12.06.1986 - VII R 103/83, BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702 und vom 30.11.1999 - VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412;… Senatsbeschluss vom 07.07.1998 - VII B 312/97, BFH/NV 1999, 150;… Gräber/Teller, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 40 Rz 35; von Beckerath in Gosch, FGO § 40 Rz 121; Bartone, juris PraxisReport Steuerrecht --jurisPR-SteuerR-- 28/2010, Anm. 3).Rn. 45 e) Soweit frühere Entscheidungen des Senats in der Weise verstanden werden könnten, dass eine Leistungsklage, die erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid gemäß § 218 Abs. 2 AO vorliegt, nicht begründet/unbegründet wäre (Senatsurteile vom 12.06.1986 - VII R 103/83, BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702 und vom 30.11.1999 - VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412;… Senatsbeschlüsse vom 07.07.1998 - VII B 312/97, BFH/NV 1999, 150 und vom 10.05.2007 - VII B 195/06), präzisiert der Senat diese nunmehr dahingehend, dass eine solche Leistungsklage unzulässig ist.
- BFH, 07.07.1998 - VII B 312/97
Auszahlung eines Steuerguthabens - Vermietung und Verpachtung - Anerkennung eines …
Auszug aus BFH, 12.12.2023 - VII R 60/20
Die Wirksamkeit der Aufrechnung selbst kann dagegen aufgrund von § 218 Abs. 2 AO nicht im Rahmen einer unmittelbar erhobenen Leistungsklage überprüft werden (Senatsurteile vom 12.06.1986 - VII R 103/83, BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702 …und vom 30.11.1999 - VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412; Senatsbeschluss vom 07.07.1998 - VII B 312/97, BFH/NV 1999, 150;… Gräber/Teller, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 40 Rz 35; von Beckerath in Gosch, FGO § 40 Rz 121; Bartone, juris PraxisReport Steuerrecht --jurisPR-SteuerR-- 28/2010, Anm. 3).Rn. 45 e) Soweit frühere Entscheidungen des Senats in der Weise verstanden werden könnten, dass eine Leistungsklage, die erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid gemäß § 218 Abs. 2 AO vorliegt, nicht begründet/unbegründet wäre (Senatsurteile vom 12.06.1986 - VII R 103/83, BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702 …und vom 30.11.1999 - VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412; Senatsbeschlüsse vom 07.07.1998 - VII B 312/97, BFH/NV 1999, 150 und vom 10.05.2007 - VII B 195/06), präzisiert der Senat diese nunmehr dahingehend, dass eine solche Leistungsklage unzulässig ist.
- FG Köln, 18.09.2014 - 4 K 4021/11
Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit einer Aufrechnung
Auszug aus BFH, 12.12.2023 - VII R 60/20
Rn. 8 Mit der Eingangsverfügung des FG vom 21.03.2017 wurde der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18.09.2014 - 4 K 4021/11 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2014, 2156) auf Zulässigkeitsbedenken und den Weg der Anfechtungsklage gegen einen Abrechnungsbescheid hingewiesen.So wurde das Rechtsschutzbedürfnis für eine Zahlungsklage verneint, mit der die Unwirksamkeit einer vom Finanzamt erklärten Aufrechnung geltend gemacht wurde, da die dortige Klägerin dieses Ziel durch eine Anfechtungsklage gegen einen Abrechnungsbescheid erreichen könne (Finanzgericht Köln, Urteil vom 18.09.2014 - 4 K 4021/11; s. ferner von Beckerath in Gosch, FGO § 40 Rz 40; Kreft, Der Betrieb 2013, M14; Bartone, jurisPR-SteuerR 28/2010, Anm. 3).
- BFH, 13.03.1986 - IV R 304/84
Feststellungsbescheid - Klage auf förmliche Bekanntgabe - Rechtsschutzbedürfnis - …
Auszug aus BFH, 12.12.2023 - VII R 60/20
Eine Klage ist subsidiär, wenn zur Erreichung des Klageziels eine andere Klageart beziehungsweise ein anderes Verfahren zur Verfügung steht (zur Subsidiarität der Leistungsklage gegenüber der Verpflichtungsklage: Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.03.1986 - IV R 304/84, BFHE 146, 215, BStBl II 1986, 509 …und vom 16.12.1987 - I R 66/84, BFH/NV 1988, 319; Finanzgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.06.2003 - 4 K 68/00, EFG 2004, 276, Rz 26 ff.).Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ist demgemäß nicht gegeben, wenn der Kläger sein Ziel auf wesentlich einfacherem Wege, insbesondere im Wege der Anfechtungsklage erreichen kann (vgl. BFH-Urteil vom 13.03.1986 - IV R 304/84, BFHE 146, 215, BStBl II 1986, 509).
- BFH, 22.12.2011 - III R 41/07
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen …
Auszug aus BFH, 12.12.2023 - VII R 60/20
Eine Ausnahme hiervon ist auch nicht aus Gründen der Prozessökonomie oder der sozialen Fürsorge möglich, da ansonsten der Weg zu einer Sachentscheidung für solche Klagebegehren eröffnet wäre, die mit einer selbständigen Klage nicht (mehr) geltend gemacht werden könnten (BFH-Urteile vom 22.12.2011 - III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 44 und vom 25.04.2017 - VIII R 64/13, Rz 49, m.w.N.; Paetsch in Gosch, FGO § 67 Rz 35, m.w.N.;… Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 67 Rz 18, m.w.N.). - BFH, 25.04.2017 - VIII R 64/13
Unzulässige Klage gegen Verspätungszuschlag; Fristsetzung durch das FG - …
Auszug aus BFH, 12.12.2023 - VII R 60/20
Eine Ausnahme hiervon ist auch nicht aus Gründen der Prozessökonomie oder der sozialen Fürsorge möglich, da ansonsten der Weg zu einer Sachentscheidung für solche Klagebegehren eröffnet wäre, die mit einer selbständigen Klage nicht (mehr) geltend gemacht werden könnten (BFH-Urteile vom 22.12.2011 - III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 44 und vom 25.04.2017 - VIII R 64/13, Rz 49, m.w.N.; Paetsch in Gosch, FGO § 67 Rz 35, m.w.N.;… Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 67 Rz 18, m.w.N.). - BFH, 11.02.2021 - VI R 37/18
Zur Bindungswirkung rechtskräftiger Revisionsurteile gemäß § 110 Abs. 1 Satz 1 …
Auszug aus BFH, 12.12.2023 - VII R 60/20
Rn. 44 Würde eine trotz fehlendem Abrechnungsbescheid erhobene Leistungsklage hingegen als unbegründet angesehen, wäre über den Leistungsanspruch auf Zahlung des gegebenenfalls zu erstattenden Betrages bereits rechtskräftig entschieden worden (vgl. Brandt in Gosch, FGO § 110 Rz 108; zur bisher unbeantworteten Frage, ob unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch im Anwendungsbereich der Finanzgerichtsordnung unter gewissen Voraussetzungen ein Ende der Rechtskraftwirkung von Sachurteilen angenommen werden kann, wenn sich die Sach- und Rechtslage für das rechtskräftig abgewiesene Klagebegehren zugunsten des Klägers nachträglich verändert --soweit das Begehren im Rahmen des zeitlichen Anwendungsbereichs der Änderung geltend gemacht wird--, s. BFH-Urteile vom 04.03.2020 - II R 11/17, BFHE 268, 401, BStBl II 2021, 155, Rz 15 ff. und vom 11.02.2021 - VI R 37/18, Rz 38; ferner Brandt in Gosch, FGO § 110 Rz 105). - BFH, 04.03.2020 - II R 11/17
Rechtskraftwirkung eines BFH-Urteils
Auszug aus BFH, 12.12.2023 - VII R 60/20
Rn. 44 Würde eine trotz fehlendem Abrechnungsbescheid erhobene Leistungsklage hingegen als unbegründet angesehen, wäre über den Leistungsanspruch auf Zahlung des gegebenenfalls zu erstattenden Betrages bereits rechtskräftig entschieden worden (vgl. Brandt in Gosch, FGO § 110 Rz 108; zur bisher unbeantworteten Frage, ob unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch im Anwendungsbereich der Finanzgerichtsordnung unter gewissen Voraussetzungen ein Ende der Rechtskraftwirkung von Sachurteilen angenommen werden kann, wenn sich die Sach- und Rechtslage für das rechtskräftig abgewiesene Klagebegehren zugunsten des Klägers nachträglich verändert --soweit das Begehren im Rahmen des zeitlichen Anwendungsbereichs der Änderung geltend gemacht wird--, s. BFH-Urteile vom 04.03.2020 - II R 11/17, BFHE 268, 401, BStBl II 2021, 155, Rz 15 ff. und vom 11.02.2021 - VI R 37/18, Rz 38; ferner Brandt in Gosch, FGO § 110 Rz 105). - BFH, 16.04.2014 - II B 59/13
Leistungsklage auf Rückzahlung eines auf die Steuerschuld eines Dritten gezahlten …
Auszug aus BFH, 12.12.2023 - VII R 60/20
Die Rechtskraft eines Prozessurteils steht damit einer erneuten Entscheidung, in der erstmals in der Sache entschieden wird, nicht entgegen (von Beckerath in Gosch, FGO § 33 Rz 36.5; Brandt in Gosch, FGO § 110 Rz 115; vgl. ferner Senatsurteil vom 30.08.1988 - VII R 149/85, unter 1. der Entscheidungsgründe; BFH-Beschluss vom 16.04.2014 - II B 59/13, Rz 4 und 10). - BFH, 10.05.2007 - VII B 195/06
Begründung einer auf Steuererstattung gerichteten Leistungsklage
- BFH, 30.08.1988 - VII R 149/85
Abtretung von Steuererstattungsansprüchen an Steuerberater; Rechtskraftwirkung …
- BFH, 22.07.2008 - VIII R 8/07
Fortsetzungsfeststellungsklage - kein berechtigtes Interesse bei angestrebter …
- BFH, 30.08.2023 - X B 58/23
Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis bei Geltendmachung der doppelten …
- BFH, 01.12.1998 - VII R 147/97
Zollwert - Wert von Entwürfen - Musterkollektion - Umfang der Kosten - …
- BFH, 17.01.1995 - VII R 28/94
Voraussetzungen und Wirkungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft - Zahlungen …
- BFH, 16.12.1987 - I R 66/84
Rechtliche Bewertung der Ablehnung der Herausgabe von Fotokopien als …
- BFH, 28.01.2002 - VII B 83/01
NZB; Verfahrensfehler; grundsätzliche Bedeutung
- FG Bremen, 30.10.2019 - 1 K 46/18
Streit über die Zulässigkeit einer vom Finanzamt vorgenommenen Aufrechnung: …
- FG Sachsen-Anhalt, 17.06.2003 - 4 K 68/00
Rückforderung eines Erstattungsanspruchs bei Abzweigung von Kindergeld an den …
- BFH, 16.07.1980 - VII R 24/77
Anfechtungsklage - Leistungsklage - Rückzahlung eines Betrages - …
- BFH, 21.12.2004 - XI B 176/03
Klageabweisung als unbegründet ohne Prüfung der Sachurteilsvoraussetzungen …
- BFH, 28.07.1987 - VII R 145/83
Anfechtungsklage gegen die Aufrechnung des Finanzamtes
- BFH, 08.01.2026 - VII B 78/25
Keine Aussetzung nach § 74 FGO bei unzulässiger Klage
NV: Eine Leistungsklage auf Zahlung eines Erstattungsbetrags ist unzulässig, wenn sie erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid in Höhe des begehrten Zahlungsanspruchs vorliegt (Senatsurteil vom 12.12.2023 - VII R 60/20, BFHE 282, 506).Rn. 18 aa) Mit seiner Klage auf Rückzahlung des Betrags in Höhe von … EUR nebst Zinsen seit Rechtshängigkeit hat der Kläger eine Leistungsklage im Sinne des § 40 Abs. 1 Alternative 3 FGO erhoben (vgl. Senatsurteil vom 12.12.2023 - VII R 60/20, BFHE 282, 506, Rz 28).
Rn. 19 bb) Eine Leistungsklage auf Zahlung eines Erstattungsbetrags ist unzulässig, wenn sie erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid in Höhe des begehrten Zahlungsanspruchs vorliegt (Senatsurteil vom 12.12.2023 - VII R 60/20, BFHE 282, 506, Rz 29).
Eine Klage ist subsidiär, wenn zur Erreichung des Klageziels eine andere Klageart beziehungsweise ein anderes Verfahren zur Verfügung steht (Senatsurteil vom 12.12.2023 - VII R 60/20, BFHE 282, 506, Rz 31).
Die allgemeine Leistungsklage kommt somit bei Vorrangigkeit des Ergehens eines Verwaltungsakts erst dann in Betracht, wenn dieser tatsächlich bestandskräftig erlassen worden ist und die Verwaltung sich lediglich weigert, die danach vorzunehmende Handlung auszuführen (Senatsurteil vom 12.12.2023 - VII R 60/20, BFHE 282, 506, Rz 32; Münch in HHSp, § 40 FGO Rz 129; von Beckerath in Gosch, FGO § 40 Rz 121).
Rn. 20 Einer vor Bestehen eines bestandskräftigen Abrechnungsbescheids erhobenen Leistungsklage fehlt daher das Rechtsschutzbedürfnis (Senatsurteil vom 12.12.2023 - VII R 60/20, BFHE 282, 506, Rz 36).
- FG Münster, 06.06.2024 - K 1179/23 Systematisch hat sie die Funktion einer Auffangklage, um - entsprechend dem verfassungsrechtlichen Auftrag aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - im Hinblick auf eine fehlende Verwaltungsaktqualität keine Rechtsschutzlücke zu hinterlassen (BFH, Urteil vom 12.12.2023, VII R 60/20, juris, m.w.N.).
Eine Klage ist somit dann subsidiär, wenn zur Erreichung des Klageziels eine andere Klageart beziehungsweise ein anderes Verfahren zur Verfügung steht (BFH, Urteil vom 12.12.2023, VII R 60/20, juris; zur Subsidiarität der Leistungsklage gegenüber der Verpflichtungsklage: BFH, Urteil vom 13.03.1986, IV R 304/84, BFHE 146, 215, BStBl II 1986, 509, BFH…, Urteil vom 16.12.1987, I R 66/84, BFH/NV 1988, 319; Finanzgericht Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 17.06.2003, 4 K 68/00, EFG 2004, 276, Rn. 26 ff.).
Die allgemeine Leistungsklage kommt somit bei Vorrangigkeit des Ergehens eines Verwaltungsakts erst dann in Betracht, wenn dieser tatsächlich bestandskräftig erlassen worden ist und die Verwaltung sich lediglich weigert, die danach vorzunehmende Handlung auszuführen (BFH, Urteil vom 12.12.2023, VII R 60/20, juris, m.w.N.).
Gegenstand des Abrechnungsbescheids ist nur die Feststellung, inwieweit die in einem Steuerbescheid oder sonstigen Bescheid ausgewiesenen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis noch bestehen oder bereits erfüllt bzw. erloschen sind (BFH, Urteil vom 12.12.2023, VII R 60/20; BFH…, Urteil vom 17.01.1995, VII R 28/94, BFH/NV 1995, 580).
- FG Münster, 06.06.2024 - 5 K 1179/23
Erwerb eines Pfandrechts an der Forderung auf Rückerstattung der hinterlegten …
Systematisch hat sie die Funktion einer Auffangklage, um - entsprechend dem verfassungsrechtlichen Auftrag aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - im Hinblick auf eine fehlende Verwaltungsaktqualität keine Rechtsschutzlücke zu hinterlassen (BFH, Urteil vom 12.12.2023, VII R 60/20, juris, m.w.N.).Eine Klage ist somit dann subsidiär, wenn zur Erreichung des Klageziels eine andere Klageart beziehungsweise ein anderes Verfahren zur Verfügung steht (BFH, Urteil vom 12.12.2023, VII R 60/20, juris; zur Subsidiarität der Leistungsklage gegenüber der Verpflichtungsklage: BFH, Urteil vom 13.03.1986, IV R 304/84, BFHE 146, 215, BStBl II 1986, 509, BFH…, Urteil vom 16.12.1987, I R 66/84, BFH/NV 1988, 319; Finanzgericht Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 17.06.2003, 4 K 68/00, EFG 2004, 276, Rn. 26 ff.).
Die allgemeine Leistungsklage kommt somit bei Vorrangigkeit des Ergehens eines Verwaltungsakts erst dann in Betracht, wenn dieser tatsächlich bestandskräftig erlassen worden ist und die Verwaltung sich lediglich weigert, die danach vorzunehmende Handlung auszuführen (BFH, Urteil vom 12.12.2023, VII R 60/20, juris, m.w.N.).
Gegenstand des Abrechnungsbescheids ist nur die Feststellung, inwieweit die in einem Steuerbescheid oder sonstigen Bescheid ausgewiesenen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis noch bestehen oder bereits erfüllt bzw. erloschen sind (BFH, Urteil vom 12.12.2023, VII R 60/20; BFH…, Urteil vom 17.01.1995, VII R 28/94, BFH/NV 1995, 580).
- FG Münster, 16.12.2024 - 5 K 2205/20
Verfahren/Umsatzsteuer - Abtretungserklärung, Zulässigkeitsvoraussetzungen; …
Die allgemeine Leistungsklage ist gegenüber der Verpflichtungsklage subsidiär (BFH vom 12.12.2023 VII R 60/20, BFH/NV 2024, 638 Rn. 31 f.).Systematisch hat sie die Funktion einer Auffangklage, um - entsprechend dem verfassungsrechtlichen Auftrag aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - im Hinblick auf eine fehlende Verwaltungsaktqualität keine Rechtsschutzlücke zu hinterlassen (BFH, Urteil vom 12.12.2023 VII R 60/20, BFH/NV 2024, 638, Rn. 27 m.w.N.).
Die allgemeine Leistungsklage ist damit subsidiär gegenüber Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (BFH, Urteil vom 12.12.2023 VII R 60/20, BFH/NV 2024, 638, Rn. 31 f.;… von Beckerath in: Gosch, § 40 FGO, Rn. 121).
- OVG Schleswig-Holstein, 19.07.2024 - 6 LB 1/24
Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
Der Abrechnungsbescheid setzt den Erstattungsanspruch fest und ergeht in Form eines Verwaltungsaktes (BFH, Urteil vom 12. Dezember 2023 - VII R 60/20 -, juris Rn. 33). - VGH Baden-Württemberg, 25.03.2026 - 9 S 669/25
Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs wegen (vermeintlich) zu hoch …
- BFH, 09.12.2025 - IX R 34/23
Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit der Abzugsbeschränkung für Verluste von …
Rn. 17 Zu den ungeschriebenen Sachentscheidungsvoraussetzungen einer jeden Anrufung eines Gerichts gehört das Vorhandensein eines Rechtsschutzbedürfnisses (BFH-Beschluss vom 30.08.2023 - X B 58/23, Rz 16, und BFH-Urteil vom 12.12.2023 - VII R 60/20, BFHE 282, 506, Rz 37). - LSG Schleswig-Holstein, 26.03.2026 - L 6 AS 53/22
Allg. RSB einer zeitgleich zum Antrag auf eA erhobenen Leistungsklage; …
Da die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Klage grundsätzlich in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein müssen (vgl. BFH, Urteil vom 12. Dezember 2023, VII R 60/20, zitiert nach juris, s. dort Rn. 41), lässt sich ein berechtigtes Interesse der Kläger im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG bereits seit Dezember 2021 nicht mehr mit einer Wiederholungsgefahr begründen. - FG Niedersachsen, 11.12.2025 - 5 K 173/16
Integrationsprojekt; Integrationsunternehmen; Steuersatz; ermäßigter Steuersatz; …
Es beruht auf dem Grundgedanken, dass das Gericht vor einer Arbeitsbelastung geschützt werden soll, die nicht zum Schutz subjektiver Rechte nötig ist oder diesem Zweck jedenfalls nicht dienstbar gemacht wird (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2023 VII R 60/20, BFH/NV 2024, 638). - FG Niedersachsen, 11.02.2025 - 5 K 173/16
Integrationsprojekt; Integrationsunternehmen; Steuersatz; ermäßigter Steuersatz; …
Es beruht auf dem Grundgedanken, dass das Gericht vor einer Arbeitsbelastung geschützt werden soll, die nicht zum Schutz subjektiver Rechte nötig ist oder diesem Zweck jedenfalls nicht dienstbar gemacht wird (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2023 VII R 60/20, BFH/NV 2024, 638 ). - FG Hamburg, 11.02.2025 - 6 K 155/23
Zur Wirksamkeit einer Einspruchsrücknahme
- FG Hamburg, 25.03.2026 - 3 K 121/23
Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Rechtsschutz gegen Prüfungshandlungen; …
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