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Rechtsprechung
   BFH, 15.12.2021 - XI R 19/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,61199
BFH, 15.12.2021 - XI R 19/18 (https://dejure.org/2021,61199)
BFH, Entscheidung vom 15.12.2021 - XI R 19/18 (https://dejure.org/2021,61199)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - XI R 19/18 (https://dejure.org/2021,61199)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 15 Abs 1a, UStG § ... 14c Abs 1, UStG § 17 Abs 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 4, EGRL 112/2006 Art 176, EGRL 112/2006 Art 203, AEUV Art 267 Abs 3, UStG VZ 2007, UStG VZ 2008, UStG VZ 2009, UStG VZ 2010, UStG VZ 2011, UStG VZ 2012, UStG VZ 2013, UStG § 1 Abs 1 Nr 1
    Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossener Repräsentationsaufwand eines Pferderennstalls mit Pferdezucht und -handel

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossener Repräsentationsaufwand eines Pferderennstalls mit Pferdezucht und -handel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1a UStG 2005, § 14c Abs 1 UStG 2005, § 17 Abs 1 UStG 2005, § 4 Abs 5 S 1 Nr 4 EStG 2002, Art 176 EGRL 112/2006
    Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossener Repräsentationsaufwand eines Pferderennstalls mit Pferdezucht und -handel

  • IWW

    § 15 Abs. 1a des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § ... 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 4 Abs. 3 EStG, § 4 Nr. 28 UStG, § 15 Abs. 1a UStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG, Art. 176 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG, § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG, § 2 Abs. 1 UStG, Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL, Art. 176 Abs. 2 MwStSystRL, Art. 176 Abs. 1 Satz 2 MwStSystRL, § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 der Abgabenordnung, § 14c UStG, § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126a FGO, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG, Art. 176 MwStSystRL, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c UStG, Art. 7 Nr. 11 Buchst. b des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG, Art. 9 Abs. 1 Satz 1 MwStSystRL, Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 MwStSystRL, § 118 Abs. 2 FGO, § 4 Abs. 5 EStG, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 76 Abs. 1 FGO, § 76 FGO, Art. 176 Abs. 1 MwStSystRL, § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO, Art. 203 MwStSystRL, § 14c Abs. 1 UStG, § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG, § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG, § 17 Abs. 1 Satz 7 UStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen für einen Pferderennstall; In Gutschriften ausgewiesene Steuer über Leistungen für platzierungsabhängige Preisgelder; Repräsentationsaufwendungen ohne streng geschäftlichen Charakter

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG § 15 Abs. 1a; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4; MwStSystRL Art. 176; MwStSystRL Art. 203
    Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossener Repräsentationsaufwand eines Pferderennstalls mit Pferdezucht und Pferdehandel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossener Repräsentationsaufwand eines Pferderennstalls mit Pferdezucht und -handel

  • rechtsportal.de

    Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossener Repräsentationsaufwand eines Pferderennstalls mit Pferdezucht und -handel

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossener Repräsentationsaufwand eines Pferderennstalls mit Pferdezucht und -handel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abrechnung per Gutschrift - und der unrichtige Umsatzsteuerausweis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossener Repräsentationsaufwand eines Pferderennstalls mit Pferdezucht und -handel

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein gegenseitiger Ausschluss des Ausübens einer wirtschaftlichen Tätigkeit von dem ausschließlichen Verwirklichen eines Repräsentationsaufwands

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 1a, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 4
    Vorsteuerabzug, Betriebsausgabe, Abzugsverbot, Repräsentation

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 1a ; EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 4

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (23)

  • BFH, 02.07.2008 - XI R 66/06

    Voraussetzung für Aufwendungseigenverbrauch nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. …

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - XI R 19/18
    Mit der Vorentscheidung setze sich das FG in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach auch ein nur aus einem einzelnen Pferd bestehender "Rennstall" der Repräsentation dienen könne (BFH-Urteil vom 02.07.2008 - XI R 66/06, BFHE 222, 123, BStBl II 2009, 206) bzw. mit zunehmender Größe des Betriebs Repräsentationszwecke fernlägen, da große Rennställe allein zur Repräsentation offenkundig keinen Sinn machten (BFH-Urteil vom 12.02.2009 - V R 61/06, BFHE 224, 467, BStBl II 2009, 828).

    Rn. 36 bb) Für das umsatzsteuerrechtliche Abzugsverbot ist im Übrigen die einkommensteuerrechtliche Behandlung unerheblich; maßgeblich ist, ob der Aufwand seiner Art nach von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG erfasst wird (vgl. BFH-Urteile in BFHE 167, 221, unter II.3.; in BFHE 222, 123, BStBl II 2009, 206, unter II.1.b; in BFHE 267, 116, Rz 15).

    Rn. 37 In diesem Sinne hat der BFH in ständiger Rechtsprechung unter der Voraussetzung, dass die Unternehmereigenschaft des § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG gegeben ist, § 4 Abs. 5 EStG auch dann für anwendbar gehalten, wenn das betreffende Unternehmen ausschließlich Repräsentationsaufwand tätigte, da es mit dem Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) nicht vereinbar wäre, denjenigen Steuerpflichtigen mit einem Aufwendungseigenverbrauch (nunmehr: Abzugsverbot) zu belasten, der z.B. einen Produktionsbetrieb führt und aus Repräsentationsgründen ein Pferd anschafft, nicht aber denjenigen, der mit dem Pferd einen organisatorisch selbständigen Betrieb unterhält (vgl. BFH-Urteil in BFHE 222, 123, BStBl II 2009, 206, unter II.1.b, m.w.N.).

    Rn. 40 (1) Mit Urteil in BFHE 222, 123, BStBl II 2009, 206 hat der Senat entschieden, dass das Halten eines oder zweier Rennpferde ein ähnlicher Zweck i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG sein kann.

    Rn. 41 (2) Nach der Entscheidung des V. Senats des BFH in BFHE 224, 467, BStBl II 2009, 828 war der dort zur Entscheidung gestellte Sachverhalt nicht mit demjenigen in BFHE 222, 123, BStBl II 2009, 206 vergleichbar und lagen Ausgaben, die "keinen streng geschäftlichen Charakter haben, wie Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen", nicht vor.

    Wenn der Kläger meint, für eine bloße Repräsentation sei ein Rennstall dieser Größe nicht erforderlich, und er einen Widerspruch zu dem Senatsurteil in BFHE 222, 123, BStBl II 2009, 206 erkennen will, wonach auch ein nur aus einem einzelnen Pferd bestehender "Rennstall" der Repräsentation dienen könne, stellt er der Würdigung des FG lediglich seine eigene entgegen.

  • EuGH, 10.11.2016 - C-432/15

    Baštová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - …

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - XI R 19/18
    Die gegenständlichen Umsätze insbesondere aus dem Verkauf der Zucht- und sonstigen Rennpferde reichten auch bei einer Anwendung der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- (Urteil Baštová vom 10.11.2016 - C-432/15, EU:C:2016:855) aus, um dem Betrieb Unternehmensqualität i.S. des § 2 Abs. 1 UStG beizumessen.

    Da es sich bei dem Betrieb eines Pferderennstalls --wie auch das EuGH-Urteil Baštová (EU:C:2016:855, Rz 47) zeige-- um eine (einheitliche) wirtschaftliche Tätigkeit handele, woraus der prinzipiell streng geschäftliche Charakter folge, bedürfe es im Einzelfall erheblicher Anhaltspunkte für einen Repräsentationszweck.

    Rn. 17 Sofern man ihm, dem Kläger, richtigerweise den vollen Vorsteuerabzug zubillige, sei es in der Folge falsch, mit der angefochtenen Vorentscheidung diejenigen Umsätze, die platzierungsabhängigen Rennpreisen zugrunde liegen, in Ansehung des EuGH-Urteils Baštová (EU:C:2016:855) als nicht steuerbar anzusehen.

    Aufgrund der Ungewissheit einer Zahlung besteht in solchen Fällen kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der dem Leistungsempfänger erbrachten Dienstleistung und der ggf. erhaltenen Zahlung (vgl. EuGH-Urteile Tolsma vom 03.03.1994 - C-16/93, EU:C:1994:80, Rz 19; Cibo Participations vom 27.09.2001 - C-16/00, EU:C:2001:495, Rz 43; Baštová, EU:C:2016:855, Rz 29), weshalb es insoweit an einem Leistungsaustausch fehlt.

    Rn. 42 (3) Mit Urteil in BFHE 262, 548, BStBl II 2019, 339 hat der BFH die betreffende Vorentscheidung aufgehoben, weil das dortige FG vor Ergehen des EuGH-Urteils Baštová (EU:C:2016:855) von der Steuerbarkeit platzierungsabhängiger Preisgelder und damit von einer wirtschaftlichen Tätigkeit ausgegangen war; auf der Grundlage der Feststellungen des FG hatte sich eine wirtschaftliche Tätigkeit weder aus einer Pferdezucht noch aus einem Pferdehandel ergeben.

    Rn. 54 aa) Auch wenn der Kläger mit der Teilnahme seiner Pferde an Rennen, für die (nur) platzierungsabhängige Preisgelder gezahlt wurden, insoweit nach den Grundsätzen des EuGH-Urteils Baštová (EU:C:2016:855) nichtsteuerbare Umsätze ausgeführt hat (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 262, 548, BStBl II 2019, 339, Leitsatz), ist er im Übrigen wirtschaftlich tätig geworden.

  • BFH, 02.08.2018 - V R 21/16

    Umsatzsteuer: Kein steuerbarer Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen …

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - XI R 19/18
    Rn. 32 bb) Zwar führte der Kläger mit der Teilnahme seiner Pferde an Rennen, für die lediglich ein platzierungsabhängiges Preisgeld gezahlt wurde, nichtsteuerbare Umsätze und damit keine wirtschaftliche Tätigkeit aus, die zur Begründung einer Unternehmerstellung geeignet wäre (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 02.08.2018 - V R 21/16, BFHE 262, 548, BStBl II 2019, 339, Rz 29).

    Rn. 42 (3) Mit Urteil in BFHE 262, 548, BStBl II 2019, 339 hat der BFH die betreffende Vorentscheidung aufgehoben, weil das dortige FG vor Ergehen des EuGH-Urteils Baštová (EU:C:2016:855) von der Steuerbarkeit platzierungsabhängiger Preisgelder und damit von einer wirtschaftlichen Tätigkeit ausgegangen war; auf der Grundlage der Feststellungen des FG hatte sich eine wirtschaftliche Tätigkeit weder aus einer Pferdezucht noch aus einem Pferdehandel ergeben.

    Rn. 54 aa) Auch wenn der Kläger mit der Teilnahme seiner Pferde an Rennen, für die (nur) platzierungsabhängige Preisgelder gezahlt wurden, insoweit nach den Grundsätzen des EuGH-Urteils Baštová (EU:C:2016:855) nichtsteuerbare Umsätze ausgeführt hat (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 262, 548, BStBl II 2019, 339, Leitsatz), ist er im Übrigen wirtschaftlich tätig geworden.

    Rn. 55 bb) Über die Teilnahme seiner Pferde an Rennen, d.h. über eine sonstige Leistung i.S. des § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG, wurde mittels Gutschrift abgerechnet und dabei ein höherer Steuerbetrag ausgewiesen, als er für den (nichtsteuerbaren) Umsatz geschuldet wird (vgl. zu Rechnungen über nichtsteuerbare sonstige Leistungen BFH-Urteil in BFHE 262, 548, BStBl II 2019, 339, Rz 27).

    Der an Recht und Gesetz gebundene BFH muss als Fachgericht die einschlägige Rechtsprechung des EuGH auswerten und seine Entscheidung hieran orientieren (vgl. BFH-Urteile vom 30.08.2017 - XI R 37/14, BFHE 259, 175, BStBl II 2019, 336, Rz 26; in BFHE 262, 548, BStBl II 2019, 339, Rz 24).

  • BFH, 12.02.2009 - V R 61/06

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Betriebs einer Pferdezucht

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - XI R 19/18
    Mit der Vorentscheidung setze sich das FG in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach auch ein nur aus einem einzelnen Pferd bestehender "Rennstall" der Repräsentation dienen könne (BFH-Urteil vom 02.07.2008 - XI R 66/06, BFHE 222, 123, BStBl II 2009, 206) bzw. mit zunehmender Größe des Betriebs Repräsentationszwecke fernlägen, da große Rennställe allein zur Repräsentation offenkundig keinen Sinn machten (BFH-Urteil vom 12.02.2009 - V R 61/06, BFHE 224, 467, BStBl II 2009, 828).

    Rn. 41 (2) Nach der Entscheidung des V. Senats des BFH in BFHE 224, 467, BStBl II 2009, 828 war der dort zur Entscheidung gestellte Sachverhalt nicht mit demjenigen in BFHE 222, 123, BStBl II 2009, 206 vergleichbar und lagen Ausgaben, die "keinen streng geschäftlichen Charakter haben, wie Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen", nicht vor.

    Anders als der im BFH-Urteil in BFHE 224, 467, BStBl II 2009, 828 gegebene Zuchtbetrieb mit beschriebenen Betriebszweigen trete ein Rennstall viel stärker ins Bild der (interessierten) Öffentlichkeit und sei daher geeigneter, einem Repräsentationsbedürfnis des Steuerpflichtigen zu dienen.

    Auch kann dem BFH-Urteil in BFHE 224, 467, BStBl II 2009, 828 nicht der allgemeine Rechtssatz entnommen werden, dass "große Rennställe allein zur Repräsentation offenkundig keinen Sinn" machten; wie unter B.II.2.b bb ausgeführt, schließen das Ausüben einer wirtschaftlichen Tätigkeit und das ausschließliche Tätigen von Repräsentationsaufwand einander nicht aus.

  • BFH, 23.01.1992 - V R 66/85

    Unternehmereigenschaft eines Lehrers bei entgeltlicher Veranstaltung von …

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - XI R 19/18
    Rn. 35 aa) Dem Abzugsverbot des § 15 Abs. 1a UStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG steht vorliegend nicht die Einschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG entgegen (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 23.01.1992 - V R 66/85, BFHE 167, 221, unter II.3.; vom 02.07.2008 - XI R 61/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 278, unter II.4.), da der Kläger den Pferderennstall nach den Feststellungen des FG und übereinstimmender Auffassung der Beteiligten nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben hat.

    Rn. 36 bb) Für das umsatzsteuerrechtliche Abzugsverbot ist im Übrigen die einkommensteuerrechtliche Behandlung unerheblich; maßgeblich ist, ob der Aufwand seiner Art nach von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG erfasst wird (vgl. BFH-Urteile in BFHE 167, 221, unter II.3.; in BFHE 222, 123, BStBl II 2009, 206, unter II.1.b; in BFHE 267, 116, Rz 15).

  • BFH, 21.05.2014 - V R 34/13

    Vorsteuerausschluss bei Aufwendungen für Yachten - Innergemeinschaftliches …

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - XI R 19/18
    Rn. 26 a) Dieser Vorsteuerausschluss beruht sowohl hinsichtlich der laufenden Aufwendungen als auch hinsichtlich der Erwerbskosten auf Art. 176 MwStSystRL (vgl. BFH-Urteile vom 21.05.2014 - V R 34/13, BFHE 246, 232, BStBl II 2014, 914, Rz 29; vom 26.09.2019 - V R 27/19 (V R 1/17), BFHE 267, 116, Rz 13).

    Rn. 27 Ebenso wie die frühere Regelung über den Eigenverbrauch in § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c UStG 1993, die wie eine Einschränkung des Vorsteuerabzugs wirkte, mit Art. 17 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG vereinbar war (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 06.08.1998 - V R 74/96, BFHE 186, 454, BStBl II 1999, 104; vom 02.07.2008 - XI R 60/06, BFHE 222, 112, BStBl II 2009, 167, unter II.2.f), gilt dies nunmehr für die Vereinbarkeit des § 15 Abs. 1a UStG (eingeführt durch Art. 7 Nr. 11 Buchst. b des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002) mit Art. 176 MwStSystRL (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 222, 112, BStBl II 2009, 167, unter II.3.c; in BFHE 246, 232, BStBl II 2014, 914, Rz 27; ständige Rechtsprechung).

  • FG Köln, 18.04.2018 - 9 K 2738/15

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs für Eingangsumsätze im …

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - XI R 19/18
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18.04.2018 - 9 K 2738/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Rn. 8 Das Finanzgericht (FG) Köln wies die Klage mit Urteil vom 18.04.2018 - 9 K 2738/15 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2018, 1405) ab.

  • BFH, 30.08.2017 - XI R 37/14

    Zur Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit der Leistungen eines …

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - XI R 19/18
    Der an Recht und Gesetz gebundene BFH muss als Fachgericht die einschlägige Rechtsprechung des EuGH auswerten und seine Entscheidung hieran orientieren (vgl. BFH-Urteile vom 30.08.2017 - XI R 37/14, BFHE 259, 175, BStBl II 2019, 336, Rz 26; in BFHE 262, 548, BStBl II 2019, 339, Rz 24).
  • BFH, 16.05.2018 - XI R 28/16

    Zu den Voraussetzungen der Berichtigung beim unrichtigen Steuerausweis

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - XI R 19/18
    Eine solche Berichtigung, die im Übrigen die Rückzahlung der vom Leistungsempfänger bezahlten Umsatzsteuer erforderte (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 16.05.2018 - XI R 28/16, BFHE 261, 451), könnte nicht auf die Besteuerung der Streitjahre zurückwirken (§ 14c Abs. 1 Satz 2 UStG i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 7 UStG a.F.).
  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - XI R 19/18
    Aufgrund der Ungewissheit einer Zahlung besteht in solchen Fällen kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der dem Leistungsempfänger erbrachten Dienstleistung und der ggf. erhaltenen Zahlung (vgl. EuGH-Urteile Tolsma vom 03.03.1994 - C-16/93, EU:C:1994:80, Rz 19; Cibo Participations vom 27.09.2001 - C-16/00, EU:C:2001:495, Rz 43; Baštová, EU:C:2016:855, Rz 29), weshalb es insoweit an einem Leistungsaustausch fehlt.
  • EuGH, 21.02.2018 - C-628/16

    Kreuzmayr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

  • EuGH, 27.09.2001 - C-16/00

    Cibo Participations - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Wirtschaftliche …

  • BFH, 06.05.2010 - V R 29/09

    Sphärentheorie": Vorsteuerabzug eines Unternehmers aus der Begebung von …

  • BFH, 10.07.2019 - XI R 28/18

    Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug - handelsübliche Bezeichnung

  • BFH, 25.07.2019 - III R 34/18

    Koordinierung von Kindergeldansprüchen zwischen zwei EU-Staaten

  • BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17

    Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen …

  • EuGH, 08.11.2018 - C-495/17

    Cartrans Spedition - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

  • BFH, 02.07.2008 - XI R 61/06

    Segeljachtvercharterung ohne Überschusserzielungsabsicht - unternehmerische …

  • EuGH, 25.11.2021 - C-334/20

    Amper Metal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

  • BFH, 26.09.2019 - V R 27/19

    Bemessung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

  • BFH, 02.07.2008 - XI R 60/06

    Segeljachtvercharterung: Besteuerung des Aufwendungseigenverbrauchs bis zum 31. …

  • BFH, 15.09.2021 - XI R 12/21

    Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines …

  • BFH, 06.08.1998 - V R 74/96

    Eigenverbrauch bei Repräsentationsaufwendungen

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