Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2023 - VII ZR 241/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,36378
BGH, 09.11.2023 - VII ZR 241/22 (https://dejure.org/2023,36378)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2023 - VII ZR 241/22 (https://dejure.org/2023,36378)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2023 - VII ZR 241/22 (https://dejure.org/2023,36378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,36378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Bauträgervertrag über die Errichtung von Eigentumswohnungen: Wirksamkeit einer im Erwerbsvertrag verwendeten Formularklausel über die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch eine Tochtergesellschaft des Bauträgers; Geltendmachung von Mängelansprüchen durch die ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 634 BGB, § 634a BGB, § 637 BGB
    Bauträgervertrag über die Errichtung von Eigentumswohnungen: Wirksamkeit einer im Erwerbsvertrag verwendeten Formularklausel über die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch eine Tochtergesellschaft des Bauträgers; Geltendmachung von Mängelansprüchen durch die ...

  • IWW

    § 9a Abs. 1, Abs. 2 WEG, § ... 637 Abs. 3 BGB, § 634 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 634a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BGB, § 199 Abs. 4 BGB, § 634a BGB, § 634 Nr. 2 bis 4 BGB, § 242 BGB, § 203 BGB, § 9a Abs. 2 WEG, § 634 Nr. 2, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 634a Abs. 2 BGB, § 561 ZPO, § 631 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendeten Klausel; Ermöglichung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch eine vom Bauträger als Erstverwalter bestimmte, mit ihm wirtschaftlich verbundene ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 242, 307
    Unwirksame Abnahmeklausel in Bauträgervertrag

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 307, 242
    Geltendmachung werkvertraglichen Anspruchs des Erwerbers durch die GdWE (hier: Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum)/Wirksame Abnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 ; BGB § 307
    Unwirksamkeit einer von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendeten Klausel; Ermöglichung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch eine vom Bauträger als Erstverwalter bestimmte, mit ihm wirtschaftlich verbundene ...

  • datenbank.nwb.de

    Bauträgervertrag über die Errichtung von Eigentumswohnungen: Wirksamkeit einer im Erwerbsvertrag verwendeten Formularklausel über die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch eine Tochtergesellschaft des Bauträgers; Geltendmachung von Mängelansprüchen durch die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksame Abnahmeklausel verwendet: Keine Berufung auf fehlende Abnahme!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksame Klausel eines Bauträgers führt nicht zur Verweigerung der Nacherfüllung bei Mängeln an der Bausubstanz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verjährung der Mängelrechte am Gemeinschaftseigentum

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstverwalter steht "im Lager des Bauträgers": Keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums! (IBR 2024, 72)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abnahmeklausel unwirksam: Erfüllungsanspruch nicht verjährt! (IBR 2024, 73)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 503
  • ZIP 2024, 643
  • MDR 2024, 223
  • NZBau 2024, 145
  • NZM 2024, 113
  • WM 2024, 948
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.05.2016 - VII ZR 171/15

    Bauträgervertrag: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Mängeln an neu …

    Auszug aus BGH, 09.11.2023 - VII ZR 241/22
    Macht eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) als Prozessstandschafterin der Erwerber Mängelansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums gegen den Bauträger geltend, so ist es diesem als Verwender der genannten unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich darauf zu berufen, dass sich der Vertrag mangels wirksamer Abnahme des Gemeinschaftseigentums insoweit noch im Erfüllungsstadium befinde, weshalb im Rahmen der Anspruchsbegründung die Abnahme des Gemeinschaftseigentums als Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen zu unterstellen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13, BauR 2016, 1771 = NZBau 2016, 629; Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15, BGHZ 210, 206; Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15, BGHZ 209, 128).

    Rn. 33 2. Gleichfalls rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht - von den Parteien unbeanstandet - angenommen, dass sich die von der Klägerin geltend gemachten Mängelansprüche nach Werkvertragsrecht richten (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 Rn. 20 ff., BGHZ 210, 206).

    Rn. 35 Entsprechendes gilt für die Annahme des Berufungsgerichts, der Beklagten sei es als Verwenderin der unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich darauf zu berufen, dass sich der Vertrag mangels wirksamer Abnahme des Gemeinschaftseigentums insoweit noch im Erfüllungsstadium befinde (vgl. BGH…, Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 Rn. 20 ff., Rn. 24 ff., BauR 2016, 1771 = NZBau 2016, 629; Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 Rn. 57 ff., BGHZ 210, 206;… Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 Rn. 41 ff., BGHZ 209, 128), weshalb im Rahmen der Anspruchsbegründung die Abnahme des Gemeinschaftseigentums als Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen zugunsten der Klägerin zu unterstellen sei.

    Die genannte Formularklausel wirkt sich für die betroffenen Erwerber - und damit auch für die als deren Prozessstandschafterin agierende Klägerin - einerseits (bezüglich der Voraussetzungen für die Geltendmachung von Mängelansprüchen, insbesondere Kostenvorschussansprüchen) günstig und andererseits (bezüglich des Beginns der Verjährung der Mängelansprüche) ungünstig aus (vgl. Rodemann, BauR 2020, 519, 522 f.); die Inhaltskontrolle dient ausschließlich dem Schutz des Vertragspartners des Verwenders, nicht dem Schutz des Verwenders (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 Rn. 58 m.w.N., BGHZ 210, 206;… Urteil vom 20. Juli 2017 - VII ZR 259/16 Rn. 31, BauR 2017, 1995 = NZBau 2018, 29).

  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14

    Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des …

    Auszug aus BGH, 09.11.2023 - VII ZR 241/22
    Rn. 39 aa) Nicht jeder Widerspruch zwischen zwei Verhaltensweisen ist als unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) zu werten (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 154/14 Rn. 24, BGHZ 204, 145).

    Vielmehr ist widersprüchliches Verhalten (venire contra factum proprium) dann rechtsmissbräuchlich, wenn das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 508/14 Rn. 12, MDR 2015, 1101; Urteil vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 154/14 Rn. 24, BGHZ 204, 145;… Urteil vom 9. Mai 2014 - V ZR 305/12 Rn. 41 m.w.N., NJW 2014, 2790).

    Ist durch das frühere Verhalten einer Partei kein schutzwürdiges Vertrauen der Gegenpartei begründet worden, ist ein rechtsmissbräuchliches Verhalten nur in besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht zu ziehen, etwa bei einem unlösbaren Widerspruch zwischen früherer und späterer Rechtsausübung (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 508/14 Rn. 12, MDR 2015, 1101; Urteil vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 154/14 Rn. 26 m.w.N., BGHZ 204, 145).

  • BGH, 30.06.2016 - VII ZR 188/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgers: Wirksamkeit einer die Abnahme …

    Auszug aus BGH, 09.11.2023 - VII ZR 241/22
    Macht eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) als Prozessstandschafterin der Erwerber Mängelansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums gegen den Bauträger geltend, so ist es diesem als Verwender der genannten unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich darauf zu berufen, dass sich der Vertrag mangels wirksamer Abnahme des Gemeinschaftseigentums insoweit noch im Erfüllungsstadium befinde, weshalb im Rahmen der Anspruchsbegründung die Abnahme des Gemeinschaftseigentums als Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen zu unterstellen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13, BauR 2016, 1771 = NZBau 2016, 629; Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15, BGHZ 210, 206; Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15, BGHZ 209, 128).

    Rn. 34 3. Auch die ebenfalls unangegriffene Annahme des Berufungsgerichts, die von der Beklagten gestellte formularmäßige Regelung bezüglich der Abnahme des Gemeinschaftseigentums in § 7 Abs. 5 der Erwerbsverträge (Anlage K 2) sei ebenso wie die auf dieser Grundlage erfolgte Abnahme unwirksam, lässt keine Rechtsfehler erkennen (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZR 308/12 Rn. 7 ff., BauR 2013, 2020, zu einer formularmäßigen Abnahmeklausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen mit dem Bauträger wirtschaftlich oder rechtlich verbundenen Erstverwalter ermöglicht; Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 Rn. 22, BauR 2016, 1771 = NZBau 2016, 629).

    Rn. 35 Entsprechendes gilt für die Annahme des Berufungsgerichts, der Beklagten sei es als Verwenderin der unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich darauf zu berufen, dass sich der Vertrag mangels wirksamer Abnahme des Gemeinschaftseigentums insoweit noch im Erfüllungsstadium befinde (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 Rn. 20 ff., Rn. 24 ff., BauR 2016, 1771 = NZBau 2016, 629;… Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 Rn. 57 ff., BGHZ 210, 206;… Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 Rn. 41 ff., BGHZ 209, 128), weshalb im Rahmen der Anspruchsbegründung die Abnahme des Gemeinschaftseigentums als Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen zugunsten der Klägerin zu unterstellen sei.

  • BGH, 11.11.2022 - V ZR 213/21

    Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von …

    Auszug aus BGH, 09.11.2023 - VII ZR 241/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2023 - VII ZR 13/22, ZfBR 2023, 342; Beschluss vom 1. Februar 2023 - VII ZR 887/21, BauR 2023, 958; Urteil vom 11. November 2022 - V ZR 213/21 Rn. 18 ff., Rn. 24 ff., Rn. 30 ff., NJW 2023, 217) besteht bei einer GdWE die Prozessführungsbefugnis, die sich wie hier aus einem vor dem 1. Dezember 2020 erlassenen Vergemeinschaftungsbeschluss ergibt, auch nach der Neuregelung der Ausübungsbefugnis in § 9a Abs. 2 WEG fort.

    Das gilt nicht nur dann, wenn ein entsprechender (Nacherfüllungs-)Anspruch des Erwerbers auf eine kaufvertragliche Nachbesserungspflicht gestützt wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2022 - V ZR 213/21 Rn. 18 ff., Rn. 24 ff., Rn. 30 ff., NJW 2023, 217), sondern auch dann, wenn ein werkvertraglicher Anspruch auf Kostenvorschuss (§ 634 Nr. 2, § 637 Abs. 3 BGB) in Rede steht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2023 - VII ZR 13/22 m.w.N., ZfBR 2023, 342; Beschluss vom 1. Februar 2023 - VII ZR 887/21, BauR 2023, 958).

  • BGH, 25.02.2016 - VII ZR 49/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags über Wohnungseigentum: …

    Auszug aus BGH, 09.11.2023 - VII ZR 241/22
    Macht eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) als Prozessstandschafterin der Erwerber Mängelansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums gegen den Bauträger geltend, so ist es diesem als Verwender der genannten unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich darauf zu berufen, dass sich der Vertrag mangels wirksamer Abnahme des Gemeinschaftseigentums insoweit noch im Erfüllungsstadium befinde, weshalb im Rahmen der Anspruchsbegründung die Abnahme des Gemeinschaftseigentums als Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen zu unterstellen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13, BauR 2016, 1771 = NZBau 2016, 629; Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15, BGHZ 210, 206; Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15, BGHZ 209, 128).

    Rn. 35 Entsprechendes gilt für die Annahme des Berufungsgerichts, der Beklagten sei es als Verwenderin der unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich darauf zu berufen, dass sich der Vertrag mangels wirksamer Abnahme des Gemeinschaftseigentums insoweit noch im Erfüllungsstadium befinde (vgl. BGH…, Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 Rn. 20 ff., Rn. 24 ff., BauR 2016, 1771 = NZBau 2016, 629;… Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 Rn. 57 ff., BGHZ 210, 206; Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 Rn. 41 ff., BGHZ 209, 128), weshalb im Rahmen der Anspruchsbegründung die Abnahme des Gemeinschaftseigentums als Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen zugunsten der Klägerin zu unterstellen sei.

  • BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12

    AGB des Bauträgers: Zulässigkeit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den …

    Auszug aus BGH, 09.11.2023 - VII ZR 241/22
    Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch eine von ihm als Erstverwalter bestimmte, mit ihm wirtschaftlich verbundene (Tochter-)Gesellschaft ermöglicht, ist unwirksam (Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZR 308/12, BauR 2013, 2020).

    Rn. 34 3. Auch die ebenfalls unangegriffene Annahme des Berufungsgerichts, die von der Beklagten gestellte formularmäßige Regelung bezüglich der Abnahme des Gemeinschaftseigentums in § 7 Abs. 5 der Erwerbsverträge (Anlage K 2) sei ebenso wie die auf dieser Grundlage erfolgte Abnahme unwirksam, lässt keine Rechtsfehler erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZR 308/12 Rn. 7 ff., BauR 2013, 2020, zu einer formularmäßigen Abnahmeklausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen mit dem Bauträger wirtschaftlich oder rechtlich verbundenen Erstverwalter ermöglicht;… Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 Rn. 22, BauR 2016, 1771 = NZBau 2016, 629).

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 508/14

    Vergütungsanspruch des Kontrollbetreuers: Beendigungszeitpunkt der …

    Auszug aus BGH, 09.11.2023 - VII ZR 241/22
    Vielmehr ist widersprüchliches Verhalten (venire contra factum proprium) dann rechtsmissbräuchlich, wenn das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 508/14 Rn. 12, MDR 2015, 1101;… Urteil vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 154/14 Rn. 24, BGHZ 204, 145;… Urteil vom 9. Mai 2014 - V ZR 305/12 Rn. 41 m.w.N., NJW 2014, 2790).

    Ist durch das frühere Verhalten einer Partei kein schutzwürdiges Vertrauen der Gegenpartei begründet worden, ist ein rechtsmissbräuchliches Verhalten nur in besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht zu ziehen, etwa bei einem unlösbaren Widerspruch zwischen früherer und späterer Rechtsausübung (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 508/14 Rn. 12, MDR 2015, 1101;… Urteil vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 154/14 Rn. 26 m.w.N., BGHZ 204, 145).

  • BGH, 15.02.2023 - VII ZR 13/22

    Prozessführungsbefugnis einer WEG für werkvertragliche Gewährleistungsansprüche

    Auszug aus BGH, 09.11.2023 - VII ZR 241/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2023 - VII ZR 13/22, ZfBR 2023, 342; Beschluss vom 1. Februar 2023 - VII ZR 887/21, BauR 2023, 958;… Urteil vom 11. November 2022 - V ZR 213/21 Rn. 18 ff., Rn. 24 ff., Rn. 30 ff., NJW 2023, 217) besteht bei einer GdWE die Prozessführungsbefugnis, die sich wie hier aus einem vor dem 1. Dezember 2020 erlassenen Vergemeinschaftungsbeschluss ergibt, auch nach der Neuregelung der Ausübungsbefugnis in § 9a Abs. 2 WEG fort.

    Das gilt nicht nur dann, wenn ein entsprechender (Nacherfüllungs-)Anspruch des Erwerbers auf eine kaufvertragliche Nachbesserungspflicht gestützt wird (vgl. BGH…, Urteil vom 11. November 2022 - V ZR 213/21 Rn. 18 ff., Rn. 24 ff., Rn. 30 ff., NJW 2023, 217), sondern auch dann, wenn ein werkvertraglicher Anspruch auf Kostenvorschuss (§ 634 Nr. 2, § 637 Abs. 3 BGB) in Rede steht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2023 - VII ZR 13/22 m.w.N., ZfBR 2023, 342; Beschluss vom 1. Februar 2023 - VII ZR 887/21, BauR 2023, 958).

  • BGH, 01.02.2023 - VII ZR 887/21

    Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 09.11.2023 - VII ZR 241/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2023 - VII ZR 13/22, ZfBR 2023, 342; Beschluss vom 1. Februar 2023 - VII ZR 887/21, BauR 2023, 958;… Urteil vom 11. November 2022 - V ZR 213/21 Rn. 18 ff., Rn. 24 ff., Rn. 30 ff., NJW 2023, 217) besteht bei einer GdWE die Prozessführungsbefugnis, die sich wie hier aus einem vor dem 1. Dezember 2020 erlassenen Vergemeinschaftungsbeschluss ergibt, auch nach der Neuregelung der Ausübungsbefugnis in § 9a Abs. 2 WEG fort.

    Das gilt nicht nur dann, wenn ein entsprechender (Nacherfüllungs-)Anspruch des Erwerbers auf eine kaufvertragliche Nachbesserungspflicht gestützt wird (vgl. BGH…, Urteil vom 11. November 2022 - V ZR 213/21 Rn. 18 ff., Rn. 24 ff., Rn. 30 ff., NJW 2023, 217), sondern auch dann, wenn ein werkvertraglicher Anspruch auf Kostenvorschuss (§ 634 Nr. 2, § 637 Abs. 3 BGB) in Rede steht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2023 - VII ZR 13/22 m.w.N., ZfBR 2023, 342; Beschluss vom 1. Februar 2023 - VII ZR 887/21, BauR 2023, 958).

  • BGH, 20.07.2017 - VII ZR 259/16

    Einheitspreis-Bauvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Verbindlichkeit der …

    Auszug aus BGH, 09.11.2023 - VII ZR 241/22
    Die genannte Formularklausel wirkt sich für die betroffenen Erwerber - und damit auch für die als deren Prozessstandschafterin agierende Klägerin - einerseits (bezüglich der Voraussetzungen für die Geltendmachung von Mängelansprüchen, insbesondere Kostenvorschussansprüchen) günstig und andererseits (bezüglich des Beginns der Verjährung der Mängelansprüche) ungünstig aus (vgl. Rodemann, BauR 2020, 519, 522 f.); die Inhaltskontrolle dient ausschließlich dem Schutz des Vertragspartners des Verwenders, nicht dem Schutz des Verwenders (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 Rn. 58 m.w.N., BGHZ 210, 206; Urteil vom 20. Juli 2017 - VII ZR 259/16 Rn. 31, BauR 2017, 1995 = NZBau 2018, 29).
  • BGH, 06.07.2023 - VII ZR 151/22

    Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen

  • BGH, 09.05.2014 - V ZR 305/12

    Schadensersatzanspruch eines Großhändlers für Presseerzeugnisse wegen der …

  • BGH, 08.07.2021 - I ZR 248/19

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers: Wegfall des Anspruchs bei Ausübung …

  • OLG Stuttgart, 02.04.2024 - 10 U 13/23

    Vorschussanspruch einer GdWE gegen den Bauträger für Maßnahmen zur Beseitigung …

    Die Gewährleistungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB beginnt in einem solchen Fall mangels wirksamer Abnahme grundsätzlich nicht zu laufen (Anschluss BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 -, BGHZ 209, 128; Urteil vom 12. Mai 2016 - Az. VII ZR 171/15 -, juris; Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris).

    Abgesehen davon, dass die Klägerin bzw. die einzelnen Eigentümer nach der Abnahme bis zur Geltendmachung der streitgegenständlichen Ansprüche keine Gewährleistungsansprüche geltend machten, wurde das Urteil des OLG Schleswig durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2023 (- VII ZR 241/22 -, juris Rn. 39) aufgehoben, da nicht jeder Widerspruch zwischen zwei Verhaltensweisen als unzulässige Rechtsausübung zu werten sei.

    Rn. 69 Eine konkludente Abnahme kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst ab dem Zeitpunkt in Betracht, an dem die Erwerber Kenntnis von der Unwirksamkeit der erklärten Abnahme erlangt oder Zweifel bezüglich der betreffenden Wirksamkeit bekommen hätten (BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris Rn. 46).

    Es ist daher im Rahmen der Anspruchsbegründung die Abnahme des Gemeinschaftseigentums als Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen zugunsten der Klägerin zu unterstellen, da derjenige, der eine Abnahmeklausel verwendet und damit den Eindruck erweckt, dass das Erfüllungsstadium aufgrund erfolgter Abnahme des Gemeinschaftseigentums beendet sei, als Verwender nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) den Nachteil tragen muss, dass er trotz fehlender Abnahme des Gemeinschaftseigentums mit Mängelansprüchen konfrontiert wird (BGH…, Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 -, juris Rn. 26; BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris Rn. 35).

    Rn. 131 Beginnt die Verjährung der Mängelansprüche wegen einer unwirksamen Abnahmeklausel nicht zu laufen, können solche Ansprüche unter Umständen verwirkt sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris Rn. 47; Senat…, Urteil vom 31. März 2015 - 10 U 46/14 -, juris Rn. 89 ).

    Eine Verwirkung kommt daher in der vorliegenden Konstellation nur ab dem Zeitpunkt in Betracht, ab dem den Erwerbern die Unwirksamkeit der Abnahme bekannt war, und setzt voraus, dass sie dennoch die Mängelansprüche über einen längeren Zeitraum nicht verfolgen (Vogel, IBR 2024, 73).

    Sie muss daher nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) als Verwenderin den Nachteil tragen, dass sie trotz einer nicht wirksamen Abnahme des Gemeinschaftseigentums mit Mängelrechten aus den Verträgen, die im Jahr 2002 abgeschlossen wurden, konfrontiert wird (BGH…, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 -, BGHZ 209, 128-139, Rn. 43;… Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206-224, juris Rn. 56; Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris Rn. 35).

    Rn. 171 Dennoch greift die Verjährung nach der Rechtsprechung grundsätzlich nicht durch, da die Verjährung von Mängelansprüchen gem. § 643a Abs. 2 BGB mit der Abnahme beginnt, die wegen der unwirksamen Abnahmeklausel nicht vorliegt (BGH…, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206-224, juris Rn. 61; Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris Rn. 45).

  • BGH, 26.03.2026 - VII ZR 68/24

    Abnahmeklausel unwirksam: Mängelansprüche verjähren in 30 Jahren!

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 Rn. 32, BauR 2024, 273 = NZBau 2024, 145;… Beschluss vom 15. Februar 2023 - VII ZR 13/22 Rn. 1, ZfBR 2023, 342;… Beschluss vom 1. Februar 2023 - VII ZR 887/21 Rn. 1, BauR 2023, 958;… Urteil vom 11. November 2022 - V ZR 213/21 Rn. 18 ff., 24 ff., 30 ff., BauR 2023, 471 = NZBau 2023, 92) besteht bei einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Prozessführungsbefugnis, die sich wie hier aus einem vor dem 1. Dezember 2020 erlassenen Vergemeinschaftungsbeschluss ergibt, auch nach der Neuregelung der Ausübungsbefugnis in § 9a Abs. 2 WEG fort.

    Eine solche Klausel benachteiligt den Erwerber, wie der Senat bereits entschieden hat, entgegen Treu und Glauben unangemessen und ist daher nach § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 Rn. 34, BauR 2024, 273 = NZBau 2024, 145;… Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 Rn. 43 ff., BGHZ 210, 206).

    Denn der Beklagten als Verwenderin der unwirksamen Formularklausel ist es jedenfalls nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich darauf zu berufen, dass es nicht zu einer wirksamen Abnahme des Gemeinschaftseigentums gekommen ist und deshalb der Herstellungsanspruch gemäß § 631 BGB verjährt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 Rn. 45, BauR 2024, 273 = NZBau 2024, 145;… Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 Rn. 26, BauR 2016, 1771 = NZBau 2016, 629;… Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 Rn. 57, BGHZ 210, 206;… Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 Rn. 43, BGHZ 209, 128).

  • BGH, 10.02.2026 - II ZR 71/24

    Nichtigkeit freier Hinauskündigungsklauseln in Personengesellschaften und der …

    Dabei kann eine Einheitlichkeit der Rechtsprechung bei § 138 BGB insofern eher gewährt werden, als die Bewertung eines Verhaltens als sittenwidrig uneingeschränkt revisibel ist (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Dezember 2025 - II ZR 114/24, ZIP 2026, 69 Rn. 23 mwN), die Anwendung von § 242 BGB durch das Revisionsgericht dagegen nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22, ZIP 2024, 643 Rn. 37 mwN).
  • OLG Stuttgart, 13.05.2025 - 10 U 4/25

    Ansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Bauträger auf …

    Zwar besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Prozessführungsbefugnis auch nach der Neuregelung der Ausübungsbefugnis in § 9a Abs. 2 WEG fort, wenn sie sich aus einem vor dem 1. Dezember 2020 erlassenen Vergemeinschaftungsbeschluss ergibt (BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, Rn. 32, juris), doch erfasst der Beschluss vom 14.05.2018 die streitgegenständlichen Mängel nicht.

    An dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Ansprüche der Erwerber wegen Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen auch bei nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geschlossenen Bauträgerverträgen festgehalten (BGH…, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206-224, Rn. 20 ff.; BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, Rn. 33, juris).

    Eine konkludente Abnahme oder Genehmigung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst ab dem Zeitpunkt in Betracht, an dem die Erwerber Kenntnis von der Unwirksamkeit der erklärten Abnahme erlangt oder Zweifel bezüglich der betreffenden Wirksamkeit bekommen haben (BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris Rn. 46; Senat…, Urteil vom 2. April 2024 - 10 U 13/23 -, Rn. 69 , juris; OLG München…, Urteil vom 24. April 2018 - 28 U 3042/17 Bau -, Rn. 145 - 146, juris).

    Rn. 107 Zwar hat bislang keine Abnahme stattgefunden, doch ist es der Beklagten verwehrt, sich als Verwenderin der unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) darauf zu berufen, dass sich der Vertrag mangels wirksamer Abnahme des Gemeinschaftseigentums insoweit noch im Erfüllungsstadium befinde, weshalb im Rahmen der Anspruchsbegründung die Abnahme des Gemeinschaftseigentums als Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen zugunsten der Klägerin zu unterstellen ist (BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, Rn. 35, juris; BGH…, Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 -, Rn. 26, juris).

    Damit kann die Klägerin trotz der nicht wirksam erklärten Abnahme des Gemeinschaftseigentums Mängelansprüche gegen die Beklagte geltend machen (BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, Rn. 45, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Verjährung von Mängelansprüchen nicht zu laufen begonnen, da eine Abnahme aufgrund der unwirksamen Abnahmeklausel nicht vorliegt (BGH…, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206-224, Rn. 61, juris; Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, Rn. 45, juris; Senat…, Urteil vom 2. April 2024 - 10 U 13/23 -, Rn. 171 , juris).

    Rn. 113 Dass sich die Unwirksamkeit der Formularklausel für die betroffenen Erwerber - und damit auch für die als deren Prozessstandschafterin agierende Klägerin - einerseits (bezüglich der Voraussetzungen für die Geltendmachung von Mängelansprüchen, insbesondere des Nacherfüllungsanspruchs) günstig und andererseits (bezüglich des Beginns der Verjährung der Mängelansprüche) ungünstig auswirkt, folgt daraus, dass die Inhaltskontrolle ausschließlich dem Schutz des Vertragspartners des Verwenders dient, nicht dem Schutz des Verwenders (BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, Rn. 41, juris).

  • BGH, 23.02.2024 - V ZR 132/23

    Vergemeinschaftung von Mängelrechten gegen Bauträger durch Gesamtgemeinschaft

    Auch nach dem am 1. Dezember 2020 in Kraft getretenen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) ist die GdWE nach § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG befugt, die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich zu ziehen (vgl. Senat…, Urteil vom 11. November 2022 - V ZR 213/21, NJW 2023, 217 Rn. 30; BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22, NZM 2024, 113 Rn. 32).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2024 - 13 U 419/19

    Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Verwendung unwirksamer …

    Zwar hat der BGH für nach dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform geschlossene Verträge offen gelassen, ob und welchen Einfluss ein Ablauf der Verjährungshöchstfrist bezüglich des Erfüllungsanspruchs auf die Verjährung von Mängelansprüchen hat (BGH v. 09.11.2023 - VII ZR 241/22 - juris Rn. 45).

    Für den Fall einer unwirksamen Abnahmeklausel kann jedoch nach der Entscheidung die Verjährung des Erfüllungsanspruchs schon deshalb keine Bedeutung haben, weil es dem Unternehmer als Verwender der unwirksamen Klausel verwehrt sei, sich darauf zu berufen, dass sich der Vertrag mangels wirksamer Abnahme des Gemeinschaftseigentums insoweit noch im Erfüllungsstadium befinde (BGH v. 09.11.2023 - VII ZR 241/22 - juris Rn. 45).

    Daher kann der Umstand, dass zwischen der Fertigstellung der Anlage und der gerichtlichen Geltendmachung der Forderung mehr als 10 Jahre vergangen sind, nicht ausschlaggebend sein (so im Ergebnis auch BGH v. 09.11.2023 - VII ZR 241/22).

    Der Annahme eines schutzwürdigen Vertrauens der Beklagten steht schon entgegen, dass sie als Verwenderin der unwirksamen Abnahmeklausel für den Nichtbeginn der Verjährung verantwortlich ist (BGH v. 09.11.2023 - VII ZR 241/22 - juris Rn. 42).

  • BAG, 04.12.2024 - 5 AZR 272/23

    Freie Mitarbeit - Arbeitsverhältnis - Rückabwicklung - Rechtsmissbrauch

    Rn. 12 2. Das Landesarbeitsgericht hat aber außer Bedacht gelassen, dass nicht jeder Widerspruch zwischen zwei Verhaltensweisen als unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) zu werten ist und die Rechtsordnung widersprüchliches Verhalten grundsätzlich zulässt (…BAG 23. Januar 2018 - 3 AZR 448/16 - Rn. 38, BAGE 161, 335; 4. Dezember 2002 - 5 AZR 556/01 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 104, 86; BGH 9. November 2023 - VII ZR 241/22 - Rn. 39 mwN).
  • BGH, 26.03.2026 - VII ZR 108/24

    Keine Abnahme durch vereidigten Sachverständigen!

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 Rn. 32, BauR 2024, 273 = NZBau 2024, 145;… Beschluss vom 15. Februar 2023 - VII ZR 13/22 Rn. 1, ZfBR 2023, 342;… Beschluss vom 1. Februar 2023 - VII ZR 887/21 Rn. 1, BauR 2023, 958;… Urteil vom 11. November 2022 - V ZR 213/21 Rn. 18 ff., 24 ff., 30 ff., BauR 2023, 471 = NZBau 2023, 92) besteht bei einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Prozessführungsbefugnis, die sich wie hier aus einem vor dem 1. Dezember 2020 erlassenen Vergemeinschaftungsbeschluss ergibt, auch nach der Neuregelung der Ausübungsbefugnis in § 9a Abs. 2 WEG fort.

    Denn der Beklagten als Verwenderin der unwirksamen Formularklausel ist es jedenfalls nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich darauf zu berufen, dass es nicht zu einer wirksamen Abnahme des Gemeinschaftseigentums gekommen ist und deshalb der Herstellungsanspruch gemäß § 631 BGB verjährt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 Rn. 45, BauR 2024, 273 = NZBau 2024, 145;… Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 Rn. 26, BauR 2016, 1771 = NZBau 2016, 629;… Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 Rn. 57, BGHZ 210, 206;… Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 Rn. 43, BGHZ 209, 128).

  • KG, 11.02.2025 - 21 U 89/23

    Nachlass auf Nachträge ist wirksam vereinbart!

    Die Dauer, für die der Unternehmer nach Abschluss der Arbeiten noch mit einer Mängelhaftung rechnen muss, könnte sich somit bei einer Vertragsbeendigung ohne Abnahme gegenüber einer bei Fertigstellung erklärten Abnahme auf das Doppelte der Mängelhaftungsfrist oder auch noch längere Zeiträume ausdehnen (zu einer solchen Fallkonstellation vgl. z.B. BGH, Urteil vom 9. November 2023, VII ZR 241/22).
  • OLG Braunschweig, 31.07.2025 - 8 U 193/22

    Keine Mängelansprüche bei verjährtem Erfüllungsanspruch!

    Rn. 91 Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob und welchen Einfluss ein Ablauf der Verjährungshöchstfrist bezüglich des Erfüllungsanspruchs auf die Verjährung von Mängelansprüchen hat, bislang offengelassen (so ausdrücklich: BGH, Urteil vom 09.11.2023 - VII ZR 241/22 - Rdn. 45, NJW-RR 2024, 503).

    Die Unwirksamkeit der Klausel hat dann zur Konsequenz, dass es dem Bauträger als Verwender der Klausel nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Erwerber auf die fehlende Abnahme und das somit fortbestehende Erfüllungsstadium zu berufen, nachdem die (unwirksame) Abnahme stattgefunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.2023 - VII ZR 241/22 - Rdn. 45, NJW-RR 2024, 503; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 02.04.2024 - 10 U 13/23 -, MDR 2024, 895).

  • KG, 12.03.2025 - 21 U 138/24

    Mangelhaftigkeit eines Tiefgaragenstellplatzes einer neu errichteten …

  • OLG Stuttgart, 27.12.2024 - 3 U 184/23

    Erfolglose Berufung wegenr rechtmäßiger Feststellung nicht mehr bestehender …

  • LG Frankfurt/Main, 26.03.2026 - 13 S 80/25

    Kann Gemeinschaft ein Abrechnungsverhältnis zum Bauträger herbeiführen?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht