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Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 08.02.2012

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 8 S 1796/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2367
VGH Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 8 S 1796/10 (https://dejure.org/2012,2367)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.02.2012 - 8 S 1796/10 (https://dejure.org/2012,2367)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - 8 S 1796/10 (https://dejure.org/2012,2367)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1
    Rechtfertigung des spezifischen Standortbezugs für eine Mobilfunk-Sendeanlage mit der fehlenden Verfügbarkeit der zur Erfüllung der Versorgungsfunktion funktechnisch geeigneten Standorte im Innenbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Spezifischer Standortbezug für Mobilfunk-Sendeanlagen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Mobilfunkmast im Außenbereich der Gemeinde Durlangen unzulässig

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB - Mobilfunkmast im Außenbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtfertigung des spezifischen Standortbezugs für eine Mobilfunk-Sendeanlage mit der fehlenden Verfügbarkeit der zur Erfüllung der Versorgungsfunktion funktechnisch geeigneten Standorte im Innenbereich

Besprechungen u.ä.

  • ilex-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Zulässigkeit von Mobilfunkmasten im Außenbereich erfordert hohes Maß an Ortsgebundenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2012, 270
  • DVBl 2012, 651
  • DÖV 2012, 489
  • BauR 2012, 1086
  • ZfBR 2012, 381
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 8 S 1796/10
    Dies erfordert nur, dass die Anlage - auch - der Versorgung der Allgemeinheit und nicht lediglich eines Einzelnen für dessen Eigenbedarf zu dienen bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.02.1983 - 4 C 19.81 - BVerwGE 67, 33 und vom 16.06.1994 - 4 C 20.93 - BVerwGE 96, 95 m.w.N.).

    Die Privilegierung erfasst daher auch Mobilfunk-Sendeanlagen, die ein privates Unternehmen wie die Klägerin im privatwirtschaftlichen Interesse betreibt (BVerwG, Urteil vom 16.06.1994, a.a.O.).

    Rn. 29 aa) Eine Anlage der öffentlichen Versorgung i.S. des § 35 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 BauGB muss ebenso wie ein ortsgebundener gewerblicher Betrieb i.S. dieser Vorschrift, allenfalls "graduell abgeschwächt", ortsgebunden sein (BVerwG, Urteile vom 05.07.1974 - 4 C 76.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112, vom 07.05.1976 - 4 C 43.74 - BVerwGE 50, 346 und vom 16.06.1994 - 4 C 20.93 - BVerwGE 96, 95 sowie Beschluss vom 09.03.2011 - 4 B 46.10 - BauR 2011, 1150).

    An einer solchen spezifischen Gebundenheit fehlt es jedoch, wenn der Standort im Vergleich mit anderen Stellen zwar Lagevorteile bietet, das Vorhaben aber nicht damit steht oder fällt, ob es hier und so und nirgendwo anders ausgeführt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.1994, a.a.O. 98 m.w.N.).

    Rn. 30 Die gegen diese restriktive Auslegung erhobene Kritik, § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB setze Ortsgebundenheit nur für gewerbliche Betriebe (Alt. 2) voraus (…vgl. z.B. Dürr in Brügelmann, BauGB, 3. Auflage, § 35 Rn. 51 ), hat dem Bundesverwaltungsgericht in seinem - die wortgleiche Bestimmung des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB a.F. betreffenden - Urteil vom 16.06.1994 (a.a.O.) keine Veranlassung gegeben, von seiner Rechtsprechung abzurücken.

    Insoweit sei auch zu bedenken, dass weder das weitere Erfordernis des "Dienens", das dieselbe Bedeutung wie in § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB habe, noch das den gesamten § 35 BauGB als Leitgedanke beherrschende Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereichs eine Handhabe böten, die Standortwahl zu korrigieren (Urteil vom 16.06.1994, a.a.O. 99 f.).

    Sosehr es sich verbiete, bei der Auslegung des Merkmals der Ortsgebundenheit engherzig zu verfahren, sosehr verbiete es sich indes auch, vom Erfordernis abzusehen, dass sich die räumliche Beziehung, auf die das Vorhaben seiner Funktion nach angewiesen ist, nur an einer näher eingrenzbaren Stelle und nicht beliebig anderswo im Außenbereich herstellen lasse (Urteil vom 16.06.1994, a.a.O. 102).

    Die Raumgebundenheit mag den von § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB vorausgesetzten, bei Anlagen der öffentlichen Versorgung "graduell abgeschwächten" (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.1994, a.a.O. 98) spezifischen Standortbezug daher rechtfertigen, wenn die Funktion der Anlage nur von einem Standort im Außenbereich erfüllt werden kann, selbst wenn es dafür mehrere solcher Standorte gibt.

    Denn in einem solchen Fall liefe die Inanspruchnahme des Außenbereichs dem Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereichs zuwider, weil es zur Zweckverwirklichung gerade "nicht zwingend geboten" wäre, die Mobilfunk-Sendeanlage im Außenbereich zu errichten, bzw. weil die Anlage nicht "damit steht oder fällt, ob sie hier und so oder nirgendwo anders" ausgeführt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.1994, a.a.O. 98 f.).

    Die auf das Ziel größtmöglicher Schonung des Außenbereichs ausgerichtete Privilegierung des § 35 Abs. 1 BauGB würde bei einem solchen Verständnis "aus den Angeln gehoben" (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.1994, a.a.O. 102).

    Dies lässt sich nach Auffassung des Senats auch nicht aus den vom Bundesverwaltungsgericht für Anlagen der öffentlichen Versorgung gebrauchten einschränkenden Wendungen "graduell abgeschwächt", "eine kleinliche gleichsam quadratmetergenau erfassbare Zuordnung nicht angebracht" und "sich verbietet, ... engherzig zu verfahren" (vgl. Urteil vom 16.06.1994, a.a.O. 98 f.) ableiten.

    Er widerspricht auch dem Grundsatz, dass bei der gebundenen Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens nach § 35 BauGB eine Art fachplanerisch abwägende Alternativenprüfung nicht stattfindet (…vgl. Senatsurteil vom 19.07.2010, Rn. 71), sowie der Erkenntnis, dass weder der Begriff des "Dienens" noch das Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereichs eine Handhabe zur Standortwahl bieten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.1994, a.a.O. 100).

  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884

    Errichtung einer (vorwiegend für die Versorgung im Zusammenhang bebauter …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 8 S 1796/10
    Der spezifische Standortbezug einer Mobilfunk-Sendeanlage kann nicht damit gerechtfertigt werden, dass zur Erfüllung der Versorgungsfunktion funktechnisch geeignete Standorte im Innenbereich zivilrechtlich nicht verfügbar sind (a.A. BayVGH, Urteil vom 13.10.2009 - 1 B 08.2884 - juris).

    Er kann insoweit nicht damit gerechtfertigt werden, dass zur Erfüllung der Versorgungsfunktion funktechnisch geeignete Standorte im Innenbereich zivilrechtlich nicht verfügbar sind (a.A. BayVGH, Urteil vom 13.10.2009 - 1 B 08.2884 - juris, Rn. 25 ff. und - im Anschluss daran - Sächsisches OVG…, Beschluss vom 27.12.2010 - 1 A 432/09 - juris, Rn. 5, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2011 - OVG 10 S 6.10 - NVwZ-RR 2011, 435 ).

    Der Ansatz, die strengen Anforderungen an die Ortsgebundenheit einer Mobilfunk-Sendeanlage durch das Erfordernis eines Nachweises vergeblicher Bemühungen um die zivilrechtliche Verfügbarkeit eines geeigneten anderen Standortes - sei es im Innen- oder Außenbereich - abzuschwächen (vgl. BayVGH, Urteil vom 13.10.2009, a.a.O.), löst sich zudem von der auf die tatsächliche "geographische oder geologische", also gerade nicht auf die "rechtliche" (zivilrechtliche Verfügbarkeit) Eigenart des Standortes bezogenen Ortsgebundenheit.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2010 - 8 S 77/09

    Genehmigungsfähigkeit eines Mobilfunkmasten im Landschaftsschutzgebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 8 S 1796/10
    Rn. 32 bb) Dieser spezifische Standortbezug gilt auch für Mobilfunk-Sendeanlagen (Senatsbeschluss vom 25.08.1997 - 8 S 1861/97 - VBlBW 1998, 144 und Senatsurteil vom 19.07.2010 - 8 S 77/09 - juris).

    Sie wird daher regelmäßig an verschiedenen Standorten innerhalb dieses Raumes erfüllt werden können, soweit die topographischen Verhältnisse, die Einbindung der Anlage in die übergeordnete Mobilfunk-Netzstruktur oder weitere - überörtliche - Funktionen der Anlage (vgl. dazu Senatsurteil vom 19.07.2010, a.a.O.) nicht einen ganz bestimmten einzelnen Standort erfordern.

  • BVerwG, 12.04.2011 - 4 B 6.11

    Auffangtatbestand für das Bauen im Außenbereich; Obliegenheiten des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 8 S 1796/10
    Schließlich ergäben sich wohl auch Überschneidungen mit dem Auffangtatbestand nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 12.04.2011 - 4 B 6.11 - BauR 2011, 1299).

    Dies gilt insbesondere für den Auffangtatbestand nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, dessen Voraussetzungen (vgl. dazu eingehend BVerwG, Beschluss vom 12.04.2011, a.a.O.) offensichtlich nicht erfüllt sind, zumal Mobilfunk-Sendeanlagen als fernmeldetechnische Nebenanlagen auch in einem Plangebiet nach § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO zulässig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.01.2012 - 4 B 27.11 - und Senatsbeschluss vom 26.04.2010 - 8 S 33/10 - BRS 76 Nr. 82 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 09.03.2011 - 4 B 46.10

    Staatliche Schutzpflichten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 8 S 1796/10
    Rn. 29 aa) Eine Anlage der öffentlichen Versorgung i.S. des § 35 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 BauGB muss ebenso wie ein ortsgebundener gewerblicher Betrieb i.S. dieser Vorschrift, allenfalls "graduell abgeschwächt", ortsgebunden sein (BVerwG, Urteile vom 05.07.1974 - 4 C 76.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112, vom 07.05.1976 - 4 C 43.74 - BVerwGE 50, 346 und vom 16.06.1994 - 4 C 20.93 - BVerwGE 96, 95 sowie Beschluss vom 09.03.2011 - 4 B 46.10 - BauR 2011, 1150).

    Rn. 41 Der Streitwert für das Verfahren in beiden Rechtszügen wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts von Amts wegen auf jeweils 20.000,00 EUR festgesetzt (§ 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG; in Anlehnung an BVerwG, Beschluss vom 09.03.2011 - 4 B 46.10 -).

  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 8 S 1796/10
    Rn. 25 Die Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung verletzt das der Beigeladenen nach Art. 28 Abs. 2 GG und § 1 BauGB "als Ausfluss der Planungshoheit" zugebilligte Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.04.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 ), Vorhaben abzuwehren, die mit § 35 BauGB nicht in Einklang stehen (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 24.06.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737 und Urteil vom 20.05.2010 - 4 C 7.09 - BVerwGE 137, 74).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 8 S 1796/10
    Rn. 25 Die Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung verletzt das der Beigeladenen nach Art. 28 Abs. 2 GG und § 1 BauGB "als Ausfluss der Planungshoheit" zugebilligte Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.04.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 ), Vorhaben abzuwehren, die mit § 35 BauGB nicht in Einklang stehen (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 24.06.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737 und Urteil vom 20.05.2010 - 4 C 7.09 - BVerwGE 137, 74).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 8 S 1796/10
    Nach dem das Verwaltungsprozessrecht tragenden und in § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO niedergelegten, auch für das Rechtsmittelverfahren geltenden verfahrensrechtlichen Grundsatz kann ein Beigeladener aber nur dann mit einem Rechtsmittel erfolgreich sein, wenn dies auch materiell-rechtlich seiner subjektiven Rechtsstellung entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 - NVwZ 1991, 1076 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 8 S 1796/10
    Auf den Widerspruch sowie eine gegebenenfalls nachfolgende Anfechtungsklage der übergangenen Beigeladenen wäre diese Baugenehmigung deshalb voraussichtlich ohne weitere Überprüfung der materiellen Baurechtslage aufzuheben gewesen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.2008 - 4 B 25.08 - NVwZ 2008, 1347 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 19.81

    Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Privilegierung - Umfang - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 8 S 1796/10
    Dies erfordert nur, dass die Anlage - auch - der Versorgung der Allgemeinheit und nicht lediglich eines Einzelnen für dessen Eigenbedarf zu dienen bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.02.1983 - 4 C 19.81 - BVerwGE 67, 33 und vom 16.06.1994 - 4 C 20.93 - BVerwGE 96, 95 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.05.1976 - IV C 43.74

    Begriff des "ortsgebundenen" Betriebs, "Dienen" eines Außenbereichsvorhabens

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung; …

  • BVerwG, 03.01.2012 - 4 B 27.11

    Mobilfunksendeanlage; Mobilfunk-Basisstation; Nebenanlage; Hauptanlage; …

  • BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09

    Zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit …

  • VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.1341
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2010 - 8 S 33/10

    Rechtmäßige Bewilligung für die Errichtung eines Mobilfunkmastes, die von den …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 10 S 6.10

    Öffentliches Baurecht: Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage im Außenbereich

  • BVerwG, 08.07.1996 - 4 B 120.96

    Windenergieanlage - Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1997 - 8 S 1861/97

    Zulässigkeit von Fernmeldeanlagen im Außenbereich - spezifischer Standortbezug

  • OVG Sachsen, 27.12.2010 - 1 A 432/09

    Mobilfunkmast, Ortsgebundenheit, Baugenehmigung, Außenbereich

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter …

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2023 - 10 S 3206/21

    Zulässigkeit eines Motorsport-Übungsgeländes für Enduro- und Motocross-Motorräder …

    Ein Bauvorhaben beeinträchtigt die natürliche Eigenart der Landschaft, wenn die zur Bebauung vorgesehene Fläche entsprechend der im Außenbereich zu schützenden "naturgegebenen Bodennutzung", nämlich landwirtschaftlich genutzt wird, und nichts darauf hindeutet, dass sie die Eignung für diese Nutzung demnächst einbüßen wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25.01.1985 - 4 C 29.81 - UPR 1985, 337 = juris Rn. 8;… Beschluss vom 08.07.1996 - 4 B 120.96 - juris Rn. 3;… Urteil vom 15.05.1997 - 4 C 23.95 - NVwZ 1998, 58 = juris Rn. 21;… Beschluss vom 19.01.2022 - 4 B 22.21 - juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 30.09.2011 - 8 S 1947/11 - juris Rn. 34; Urteil vom 17.02.2012 - 8 S 1796/10 - juris Rn. 38;… Urteil vom 26.06.2013 - 3 S 241/12 - juris Rn. 33 ;… Urteil vom 22.02.2022 - 6 S 1251/20 - juris Rn. 63 ; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17.08.2022 - 8 A 11327/21.OVG - juris Rn. 75 f.; BayVGH…, Beschluss vom 08.02.2022 - 15 ZB 21.2602 - juris Rn. 20-22; OVG des Saarlandes…, Urteil vom 02.07.2021 - 2 A 110/20 - juris Leitsatz 4 + Rn. 28 ff.;… Rieger in Schrödter, BauGB, 9. Aufl., § 35 Rn. 139;… Dürr in Brügelmann, BauGB, 2020, § 35 Rn. 189 f.;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 35 Rn. 97 ff.; jew. m. w. N.;… eher von einem Schutz der Landschaft vor "ästhetischer Beeinträchtigung" ausgehend allerdings Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl., § 35 Rn. 86).
  • VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 5 K 11.1539

    Errichtung eines Mobilfunk-Sendemastes; Außenbereich; Privilegierung; …

    Die Berücksichtigung dieses Alternativstandortes widerspricht bereits dem Grundsatz, dass bei der gebundenen Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens nach § 35 BauGB (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Bauordnung - BayBO) eine fachplanerisch abwägende Alternativenprüfung nicht stattfindet (vgl. VGH BW vom 17.2.2012 Az. 8 S 1796/10; juris; VGH BW vom 19.7.2010 Az. 8 S 77/09; juris).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 S 3153/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2819
VGH Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 S 3153/11 (https://dejure.org/2012,2819)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.02.2012 - 4 S 3153/11 (https://dejure.org/2012,2819)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 4 S 3153/11 (https://dejure.org/2012,2819)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ordnungsgeld zur Durchsetzung einer einstweiligen Anordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VwGO § 167 Abs. 1 S. 1; ZPO § 890 Abs. 2
    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 167 Abs. 1 S. 1 VwGO bzgl. Androhung eines Ordnungsgeldes i.R.e. Untersagung der Ernennung eines Bewerbers durch den Dienstherrn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ordnungsgelder bei der Konkurrentenklage

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 167 Abs. 1 S. 1 VwGO bzgl. Androhung eines Ordnungsgeldes i.R.e. Untersagung der Ernennung eines Bewerbers durch den Dienstherrn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2012, 381
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 S 3153/11
    Zwar ist vorliegend richtig, dass nach der - entgegen einer einstweiligen Anordnung vorgenommenen - Ernennung des ausgewählten Bewerbers dem unterlegenen Bewerber gerichtlicher Rechtsschutz nur im Wege der Anfechtungsklage gegen die Ernennung gewährt werden kann, um so den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutz nach der Ernennung nachzuholen, wenn der Dienstherr vor der Ernennung gegen Art. 19 Abs. 4 und Art. 33 Abs. 2 GG verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102).

    Dieser in einem Hauptsacheverfahren "nachgeholte" Rechtsschutz (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010, a.a.O.) kann aber wohl nicht sozusagen "zurückschlagend" dazu führen, dem Vollstreckungsgläubiger das präventive Druckmittel des § 890 Abs. 2 ZPO (bereits) zur Verhinderung einer Zuwiderhandlung des Dienstherrn gegen die ihm auferlegte Unterlassungspflicht zu nehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Regelung - wie hier - vorliegen.

  • OVG Thüringen, 18.01.2010 - 2 VO 327/08

    Zur Vollstreckung von einstweiligen Anordnungen, mit denen ein Unterlassen der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 S 3153/11
    Allein dieses Interesse ist mit der Regelung des § 890 Abs. 2 ZPO vom Gesetzgeber als ausreichendes Rechtsschutzinteresse dahin anerkannt und sanktioniert worden, dass lediglich auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers die Androhung eines Ordnungsgeldes ausgesprochen werden muss (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.04.1990 - 8 S 341/90 -, NVwZ-RR 1990, 447 und Thüringer OVG, Beschluss vom 18.01.2010 - 2 VO 327/08 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1995 - 10 S 488/94

    Durchsetzung einer Unterlassungspflicht aus einem verwaltungsgerichtlichen Urteil …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 S 3153/11
    Rn. 3 Das Verwaltungsgericht dürfte zutreffend davon ausgegangen sein, dass der Vollstreckungsantrag nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 890 Abs. 2 ZPO statthaft gewesen ist (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20.05.1992 - 10 S 379/92 -, NVwZ-RR 1993, 520 und vom 12.01.1995 - 10 S 488/94 -, NVwZ-RR 1995, 619 sowie VG München, Beschluss vom 10.01.2011 - M 3 V 10.4573 -, Juris), dass die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen für die begehrte Androhung eines Ordnungsgeldes nach § 890 Abs. 2 ZPO vorliegen, dass der Antrag auch nicht nach § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 929 Abs. 2 ZPO - die Anwendbarkeit dieser Regelung bei einer auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Anordnung unterstellt - unzulässig ist, da er noch innerhalb der Vollzugsfrist von einem Monat gestellt worden ist, und dass es unerheblich gewesen ist, dass der Vollstreckungsschuldner zuvor nicht gegen die ihm mit der einstweiligen Anordnung auferlegte (Unterlassungs-)Verpflichtung verstoßen hatte.
  • BVerwG, 13.11.1961 - III C 137.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 S 3153/11
    Rn. 1 Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das (Vollstreckungs-)Verfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen, der angefochtene verwaltungsgerichtliche Beschluss vom 02.11.2011 für unwirksam zu erklären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.11.1961 - III C 137.61 -, BVerwGE 13, 174) und gemäß § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands zu entscheiden.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.1990 - 8 S 341/90

    Zwangsvollstreckung aus Prozeßvergleich; Unterlassungsverpflichtung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 S 3153/11
    Allein dieses Interesse ist mit der Regelung des § 890 Abs. 2 ZPO vom Gesetzgeber als ausreichendes Rechtsschutzinteresse dahin anerkannt und sanktioniert worden, dass lediglich auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers die Androhung eines Ordnungsgeldes ausgesprochen werden muss (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.04.1990 - 8 S 341/90 -, NVwZ-RR 1990, 447 und Thüringer OVG, Beschluss vom 18.01.2010 - 2 VO 327/08 -, Juris).
  • VG München, 10.01.2011 - M 3 V 10.4573

    Androhung von Ordnungsgeld; Vollstreckung gegen die öffentliche Hand

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 S 3153/11
    Rn. 3 Das Verwaltungsgericht dürfte zutreffend davon ausgegangen sein, dass der Vollstreckungsantrag nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 890 Abs. 2 ZPO statthaft gewesen ist (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20.05.1992 - 10 S 379/92 -, NVwZ-RR 1993, 520 und vom 12.01.1995 - 10 S 488/94 -, NVwZ-RR 1995, 619 sowie VG München, Beschluss vom 10.01.2011 - M 3 V 10.4573 -, Juris), dass die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen für die begehrte Androhung eines Ordnungsgeldes nach § 890 Abs. 2 ZPO vorliegen, dass der Antrag auch nicht nach § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 929 Abs. 2 ZPO - die Anwendbarkeit dieser Regelung bei einer auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Anordnung unterstellt - unzulässig ist, da er noch innerhalb der Vollzugsfrist von einem Monat gestellt worden ist, und dass es unerheblich gewesen ist, dass der Vollstreckungsschuldner zuvor nicht gegen die ihm mit der einstweiligen Anordnung auferlegte (Unterlassungs-)Verpflichtung verstoßen hatte.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1992 - 10 S 379/92

    Vollstreckung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 S 3153/11
    Rn. 3 Das Verwaltungsgericht dürfte zutreffend davon ausgegangen sein, dass der Vollstreckungsantrag nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 890 Abs. 2 ZPO statthaft gewesen ist (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20.05.1992 - 10 S 379/92 -, NVwZ-RR 1993, 520 und vom 12.01.1995 - 10 S 488/94 -, NVwZ-RR 1995, 619 sowie VG München, Beschluss vom 10.01.2011 - M 3 V 10.4573 -, Juris), dass die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen für die begehrte Androhung eines Ordnungsgeldes nach § 890 Abs. 2 ZPO vorliegen, dass der Antrag auch nicht nach § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 929 Abs. 2 ZPO - die Anwendbarkeit dieser Regelung bei einer auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Anordnung unterstellt - unzulässig ist, da er noch innerhalb der Vollzugsfrist von einem Monat gestellt worden ist, und dass es unerheblich gewesen ist, dass der Vollstreckungsschuldner zuvor nicht gegen die ihm mit der einstweiligen Anordnung auferlegte (Unterlassungs-)Verpflichtung verstoßen hatte.
  • VG Stuttgart, 02.11.2011 - 12 K 3194/11

    Anspruchsgrundlage für die Durchsetzung einer Unterlassungspflicht aus einem …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 S 3153/11
    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 02. November 2011 - 12 K 3194/11 - ist unwirksam.
  • VG Stuttgart, 26.07.2011 - 12 K 288/11

    Einstweilige Untersagung der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 S 3153/11
    Rn. 2 Nachdem das Verwaltungsgericht mit (rechtskräftigem) Beschluss vom 26.07.2011 - 12 K 288/11 - dem Vollstreckungsschuldner im Wege der einsteiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO untersagt hatte, die ausgeschriebene Stelle eines Studiendirektors als Fachberater in der Schulaufsicht an allgemein bildenden Gymnasien für das Fach Verkehrserziehung mit dem Beigeladenen zu besetzen, bevor über die Bewerbung des Vollstreckungsgläubigers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts eine neue Auswahlentscheidung getroffen worden ist, hat der Vollstreckungsgläubiger am 01.09.2011 beantragt, dem Vollstreckungsschuldner für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diesen Beschluss ein Ordnungsgeld anzudrohen.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 4 S 2770/18

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlverfahren bei Bewerbern unterschiedlicher …

    Wird eine solche klare und eindeutige Zusicherung, die eine gerichtlich angeordnete Wartepflicht zusätzlich absichert, hingegen nicht abgegeben, kann ein Vollstreckungsantrag auf Androhung eines Ordnungsgeldes zur Sicherung effektiven Konkurrenteneilrechtsschutzes binnen der Vollzugsfrist des § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 929 Abs. 2 ZPO von einem Monat nach Erlass der einstweiligen Anordnung als Vollstreckungstitel gemäß § 168 Abs. 1 Nr. 2 VwGO statthaft und auch im Übrigen zulässig sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 08.02.2012 - 4 S 3153/11 - und 18.03.2013 - 4 S 226/13 -, beide Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 1 O 61/18

    Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung

    Unabhängig davon dürfte in dem Antrag auf Androhung eines Ordnungsgelds auch für sich genommen bereits ein geeignetes Mittel zur Einhaltung der Frist des § 929 Abs. 2 ZPO zu erblicken sein (vgl. VGH BW, Beschlüsse vom 8. Februar 2012 - 4 S 3153/11 -, juris Rn. 3, …und vom 18. März 2013 - 4 S 226/13 -, juris Rn. 4, 7; HambOVG…, Beschluss vom 7. Juli 2016, a. a. O. Rn. 8;… Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 6. Aufl. 2016, § 929 ZPO Rn. 23 m. w. N.).

    Die Androhung eines Ordnungsgelds gemäß § 890 Abs. 2 ZPO erfordert über die gesetzlichen normierten Voraussetzungen hinaus nicht, dass der Antragsgegner bereits gegen die Unterlassungspflicht verstoßen hat oder die konkrete Gefahr einer solchen Zuwiderhandlung besteht; die Androhung soll es dem Vollstreckungsgläubiger im Sinne effektiven Rechtsschutzes ermöglichen, im Fall einer Zuwiderhandlung des Vollstreckungsschuldners sofort gegen ihn vorgehen zu können (vgl. VGH BW, Beschluss vom 8. Februar 2012, a. a. O. Rn. 5; HambOVG…, Beschluss vom 7. Juli 2016, a. a. O. Rn. 10).

    Ebenso wenig führt der in einem Hauptsacheverfahren bei Missachtung der einstweiligen Anordnung eröffnete Rechtsschutz zur Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs dazu, dem Vollstreckungsgläubiger das präventive Druckmittel des § 890 Abs. 2 ZPO zur Verhinderung einer Zuwiderhandlung des Dienstherrn gegen die ihm auferlegte Unterlassungspflicht zu nehmen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 8. Februar 2012, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 05.08.2014 - 3 CE 14.771

    Heranziehung dienstlicher Beurteilungen bei Stellenbesetzung - Vollziehung einer …

    Einer gesonderten Vollziehung bedarf es jedoch im Stellenbesetzungsverfahren im Beamtenrecht nicht, da die Antragsgegnerin mit der Zustellung bzw. Verkündung an sie gebunden ist, so dass damit auch die Voraussetzungen des § 929 Abs. 2 ZPO als erfüllt anzusehen sind (…so auch OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 29.3.2007 - 4 S 16.06 - juris Rn. 6; a.A. VGH Baden-Württemberg, B.v. 8.2.2012 - 4 S 3153/11 - juris; OVG Magdeburg, B.v. 20.1.2014 - 1 M 132/13 - NVwZ-RR 2014, 372).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2012 - 10 S 1085/12

    Vollstreckung einer Unterlassungsverpflichtung nach VwGO § 196 S 2; Androhung von …

    Da zudem § 167 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 890 ZPO ein gerade für Unterlassungspflichten taugliches Instrumentarium zur Verfügung stellt, fehlt es auch an einer ausfüllungsfähigen und -bedürftigen Lücke, die durch entsprechende Anreicherung des Bedeutungsgehalts des § 172 VwGO zu schließen wäre (vgl. ebenso Senatsbeschlüsse vom 20.05.1992 - 10 S 379/92 -, NVwZ-RR 1993, 520 und vom 12.01.1995 - 10 S 488/94 -, NVwZ-RR 1995, 619; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 03.04.1990 - 8 S 341/90 -, NVwZ-RR 1990, 447; vom 25.06.2003 - 4 S 118/03 -, NVwZ-RR 2004, 459; vom 08.02.2012 - 4 S 3153/11 -, juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 08.01.2010 - 2 VO 327/08 -, ThürVBl 2010, 230;… Kopp, VwGO, 17. Aufl., § 172 RdNrn.

    Denn eine solche Androhung ist schon aus Gründen effektiven Rechtschutzes bei Vorliegen der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen ohne Rücksicht auf einen bereits erfolgten oder wenigstens drohenden Pflichtverstoß zu erlassen, um dem Vollstreckungsgläubiger die Möglichkeit zu geben, im Fall tatsächlicher Zuwiderhandlungen sofort gegen den Vollstreckungsschuldner vorgehen zu können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.08.2012 - 3 S 767/12 -, juris; vom 08.02.2012 - 4 S 3153/11 -, juris; vom 03.04.1990 - 8 S 341/90 -, VBlBW 1990, 335; OVG Thüringen…, Beschluss vom 08.01.2010, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.10.2019 - 2 O 6/19

    Bindungswirkung einer konkurrentenrechtlichen Sicherungsanordnung

    Zudem soll der Vollstreckungsschuldner mit der Androhung eines Ordnungsgeldes von Anfang an "verstärkt" dazu angehalten werden, der ihm auferlegten Unterlassungsverpflichtung nachzukommen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 S 3153/11 -, Rn. 6, juris).
  • VG Stuttgart, 25.03.2015 - 7 K 5655/14

    Einstweilige Anordnung - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

    Dafür, dass im vorliegenden Fall der Antragsgegner der Verpflichtung zuwider handeln könnte, bestehen keinerlei Anhaltspunkte (zur Androhung eines Ordnungsgeldes im beamtenrechtlichen Stellenbesetzungsverfahren vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 05.08.2014 - 3 CE 14.771 - m.w.N.; s. aber auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.02.2012 - 4 S 3153/11 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2024 - 4 S 174/24

    Erledigung eines Konkurrenteneilverfahrens durch vorzeitige Ernennung des …

    Damit kann die Antragstellerin ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 04.11.2020 - 2 C 16.09 -, Juris Rn. 39;… Beschluss vom 03.07.2012 - 2 VR 3.12 -, Juris Rn. 3;… Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, Juris Rn. 17; s. a. Senatsbeschluss vom 08.02.2012 - 4 S 3153/11 -, Juris Rn. 6;… vgl. für die Verfassungsbeschwerde BVerfG, Kammerbeschluss vom 02.05.2016 - 2 BvR 120/16 -, Juris Rn. 5;… Kammerbeschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, Juris Rn. 13) ihr Rechtschutzziel im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nicht mehr erreichen und fehlt es ihr - bezogen auf das vorliegend streitgegenständliche Eilverfahren - mithin inzwischen an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis.
  • VG Karlsruhe, 14.01.2014 - 2 K 3565/13

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; Differenzierung zwischen Dienstort im …

    Dem Antragsteller kann auch das Rechtsschutzinteresse nicht abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.02.2012 - 4 S 3153/11 - IÖD 2012, 129 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2013 - 4 S 226/13

    Vollziehung einer einstweiligen Anordnung

    Insbesondere ist die Androhung nicht daran geknüpft, dass der Vollstreckungsschuldner bereits gegen die betreffende Unterlassungspflicht verstoßen hat oder eine derartige Zuwiderhandlung droht (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.02.2012 - 4 S 3153/11 -, Juris; Beschluss vom 03.04.1990 - 8 S 341/90 -, NVwZ-RR 1990, 447 und Thüringer OVG, Beschluss vom 18.01.2010 - 2 VO 327/08 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2012 - 3 S 767/12

    Festsetzung eines weiteren Ordnungsgeldes auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers …

    Dabei ist die Androhung bei - wie hier - Vorliegen der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (vollstreckbarer Prozessvergleich vom 24.10.2007, vgl. §§ 168 Abs. 1 Nr. 3, 171 VwGO) ohne Rücksicht auf einen bereits erfolgten oder wenigstens drohenden Pflichtverstoß zu erlassen, um dem Vollstreckungsgläubiger die Möglichkeit zu geben, im Fall tatsächlicher Zuwiderhandlungen sofort gegen den Vollstreckungsschuldner vorgehen zu können (ständige Rechtspr., vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 08.02.2012 - 4 S 3153/11 -, ZfBR 2012, 381 ff. und vom 03.04.1990 - 8 S 341/90 -, VBlBW 1990, 335 ff., sowie OVG Thüringen, Beschluss vom 18.01.2010 - 2 VO 327/08 -, ThürVBl 2010, 230 ff.).
  • VGH Bayern, 25.03.2014 - 3 C 14.277

    Streitwertbeschwerde; Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Androhung von …

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