Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,880
BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07 (1) (https://dejure.org/2008,880)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2008 - V ZR 106/07 (1) (https://dejure.org/2008,880)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 (1) (https://dejure.org/2008,880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Duldungsanspruch für ein Befahren eines fremden Grundstücks mit Kraftfahrzeugen bei nicht ausreichender Verbindung zu einer öffentlichen Straße und zur Verteilung der Unterhaltungskosten

  • Judicialis

    BGB § 741; ; BGB § 746; ; BGB § 917 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 917 Abs. 1
    Notwegerecht für Wohngrundstück trotz Anschluss an öffentlichen Geh- und Radweg

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der Benutzung ihrer Grundstücke zum Befahren mit Kraftfahrzeugen; Tragung der Unterhaltskosten für den auch vom Nachbarn verwendeten Notweg; Auswirkungen des Fehlens der Widmung der Privatstraße für ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Einräumung eines kostenpflichtigen Notwegerechts bei Kfz-Erreichbarkeit eines Grundstücks ausschließlich über Privatweg

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zugangsrecht eines Grundstückseigentümers zur öffentlichen Strasse

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 917 Abs. 1
    Notwendigkeit der Zufahrt mit Kraftfahrzeugen bei Wohngrundstück

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der Benutzung ihrer Grundstücke zum Befahren mit Kraftfahrzeugen; Tragung der Unterhaltskosten für den auch vom Nachbarn verwendeten Notweg; Auswirkungen des Fehlens der Widmung der Privatstraße für ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Verbindung von Wohngrundstück mit öffentlichem Weg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 917 Abs. 1
    Notwegerecht für Wohngrundstück trotz Anschluss an öffentlichen Geh- und Radweg

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befahren des Grundstückes ist zu dulden, wenn ein anderes Grundstück nicht anders mit einem Kraftfahrzeug erreicht werden kann

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachbar muss Zufahrt zum Grundstück ermöglichen

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Notweg - KfZ Zugang zum Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Benutzung des Nachbargrundstücks als Zuwegung zu öffentlichem Weg (IMR 2009, 1052)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 515
  • MDR 2009, 374
  • DNotZ 2009, 448
  • NZM 2009, 253
  • NJ 2009, 200
  • BauR 2009, 704
  • ZfIR 2009, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (93)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Nichts anderes ergibt sich - entgegen der Ansicht der Revision - aus dem Urteil des Senats vom 15. April 1964 (V ZR 134/62, NJW 1964, 1321).

    Zwar ist dort ausgeführt, dass den Maßstab für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Grundstücksbenutzung die Bedürfnisse einer praktischen Wirtschaft bilden, wobei es jeweils auf die Benutzungsart und Größe des Grundstücks, seine Umgebung und die sonstigen Umstände des Einzelfalls ankommt; dies steht jedoch unter dem Obersatz, dass es sich nach objektiven Gesichtspunkten bestimmt, ob eine Grundstücksbenutzung ordnungsmäßig ist (Senat, Urt. v. 15. April 1964, V ZR 134/62, NJW 1964, 1321, 1322).

  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 297/89

    Bemessung einer Notwegrente

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Im Übrigen ist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (§ 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO), damit es über den zweiten Hilfsantrag befinden kann, indem es die von den Widerbeklagten geschuldete Rentenhöhe ermittelt (siehe dazu Senat, BGHZ 113, 32 ).
  • OLG Frankfurt, 10.03.1981 - 8 U 219/80
    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Der von dem Prozessbevollmächtigten der Widerkläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat unter Hinweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10. März 1981 (MDR 1981, 932) angesprochene Gesichtspunkt der Verwirkung des Duldungsanspruchs der Widerbeklagten kommt nicht zum Tragen.
  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Zwar darf eine in erster Instanz siegreiche Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass das Berufungsgericht ihr rechtzeitig einen Hinweis nach § 139 ZPO erteilt, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will (siehe nur BGH, Beschl. v. 15. Februar 2005, XI ZR 144/03, BGH-Report 2005, 936, 937 m.w.N.) und insbesondere aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (Senat, Urt. v. 21. Oktober 2005, V ZR 169/04, NJW-RR 2006, 235, 236).
  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt grundlegend von dem, welcher der Entscheidung des Senats vom 9. November 1979 (BGHZ 75, 315) zugrunde lag, auf die sich das Berufungsgericht für seine Auffassung auch gestützt hat.
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Hinweispflichten des Gerichts im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Die Aussage des in erster Instanz vernommenen Zeugen, die sich die Widerbeklagten zu Eigen gemacht haben, durfte das Berufungsgericht jedoch nicht - wie geschehen - abweichend von dem Landgericht würdigen, ohne die Widerbeklagten zuvor rechtzeitig auf die beabsichtigte Abweichung hingewiesen und gegebenenfalls den Zeugen erneut vernommen zu haben (vgl. BVerfG NJW 2003, 2524).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 27/94

    Bewertung einer Privatstraße

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Vielmehr müssen sie zum einen die Kosten der Unterhaltung dieses Straßenteils anteilig tragen (…PWW/Lemke, aaO, § 917 Rdn. 21); denn zur Unterhaltung des Notwegs ist der Duldungspflichtige grundsätzlich nicht verpflichtet (BGH, Urt. v. 6. April 1995, III ZR 27/94, WM 1995, 1195, 1198).
  • BGH, 04.02.1955 - V ZR 112/52

    Begriff und Rechtsfolgen der unvordenklichen Verjährung

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Dafür ist es erforderlich, dass der als Recht beanspruchte Zustand in einem Zeitraum von 40 Jahren als Recht besessen worden ist und dass weitere 40 Jahre vorher keine Erinnerung an einen anderen Zustand seit Menschengedenken bestand (Senat, BGHZ 16, 234, 238 m.w.N.).
  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 144/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Zwar darf eine in erster Instanz siegreiche Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass das Berufungsgericht ihr rechtzeitig einen Hinweis nach § 139 ZPO erteilt, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will (siehe nur BGH, Beschl. v. 15. Februar 2005, XI ZR 144/03, BGH-Report 2005, 936, 937 m.w.N.) und insbesondere aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (…Senat, Urt. v. 21. Oktober 2005, V ZR 169/04, NJW-RR 2006, 235, 236).
  • OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 3 U 86/97

    Anspruch auf Notwegrecht im Falle des Fehlens einer zur ordnungsgemäßen Benutzung …

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Objektiv ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen in den Garagen für die ordnungsmäßige Benutzung des Wohngrundstücks nicht notwendig (a.A. OLG Frankfurt a.M. ZfIR 2000, 124, 126 zu einer WEG-Anlage mit Tiefgaragen- und Stellplätzen).
  • BGH, 26.05.1978 - V ZR 72/77

    Anspruch auf Duldung der Benutzung eines Grundstücks - Vorliegen eines …

  • BGH, 11.06.1954 - V ZR 20/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18

    Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch den …

    Rn. 14 (2) Auch nach Teil I Titel 22 § 13 des Preußischen Allgemeinen Landrechts (ALR) konnte eine Grunddienstbarkeit (Grundgerechtigkeit) durch Ersitzung (Verjährung) erworben werden, wenn das Recht durch eine wenigstens 30 Jahre lange (Teil I Titel 22 § 14 i.V.m. Teil I Titel 9 § 625 ALR) ununterbrochene Ausübung in Anspruch genommen wurde (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 12; siehe für eine ausführlichere Darstellung OLG Hamm, NJW-RR 1987, 137, 138 sowie Dehner, Nachbarrecht, Stand August 2019, B § 36 II 3).

    Liegt ein Grundstück - wie hier - mit seiner Vorderseite an einem öffentlichen Weg, ist die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen, die für die ordnungsmäßige Benutzung eines Wohngrundstücks in der Regel notwendig ist (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 24), gewährleistet.

    Eine Zufahrt über das Nachbargrundstück, um das Fahrzeug aus Gründen der Bequemlichkeit oder Zweckmäßigkeit auf dem eigenen Wohngrundstück abstellen zu können, ist dem Eigentümer aus dem Notwegrecht nach § 917 BGB aber nicht zuzubilligen (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 9. November 1979 - V ZR 85/78, BGHZ 75, 315, 318 f.; Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 19;… Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, NJW-RR 2014, 398 Rn. 12;… Urteil vom 15. November 2013 - V ZR 24/13, NJW 2014, 311 Rn. 23).

  • OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16

    Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen

    Eine Zufahrt auf das Grundstück, selbst wenn sich dort Garagen/Stellplätze befinden, ist nicht notwendig, wenn in der Nähe auf der Straße - wie hier - Parkmöglichkeiten bestehen (…BGH, MDR 2014, 149 Rn. 11 f. - juris; BGH, NJW-RR 2009, 515, OLG Karlsruhe…, Urteil vom 25. Januar 1995 - 6 U 198/93 -, Rn. 45, juris Palandt, a.a.O., § 917, Rn. 6 m.w.N.).

    Das Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung begründet insoweit eine widerlegliche Vermutung, dass eine Widmung erfolgt ist, wenn eine Straße seit "Menschengedenken" von der Allgemeinheit unter zumindest stillschweigender Duldung des Grundstückseigentümers genutzt wird (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 26. November 2003 - 11 A 251/01 -, Rn. 106, m.w.N.; BGH, Teilurteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 -, Rn. 14, juris).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der 40-Jahre-Zeiträume ist dabei das Inkrafttreten des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 1962 (BGH, Teilurteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 -, Rn. 14 f., juris).

  • BGH, 15.11.2013 - V ZR 24/13

    Garagenüberbau: Duldungspflicht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Recht zur …

    Die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen, die für die ordnungsgemäße Benutzung eines Wohngrundstücks in der Regel notwendig ist (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 24), ist damit gewährleistet.

    Rn. 23 Eine Zufahrt über das Nachbargrundstück, um das Fahrzeug auf dem eigenen Wohngrundstück abstellen zu können, ist dem Eigentümer dagegen aus dem Notwegerecht nach § 917 BGB nicht zuzubilligen (st. Rspr.: vgl. Senat, Urteil vom 9. November 1979 - V ZR 85/78, BGHZ 75, 315, 318 f.; Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 19; Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, Umdruck S. 4, zur Veröffentlichung bestimmt).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 15.10.2008 - XII ZR 1/07, XII ZR 2/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1434
BGH, 15.10.2008 - XII ZR 1/07, XII ZR 2/07 (https://dejure.org/2008,1434)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2008 - XII ZR 1/07, XII ZR 2/07 (https://dejure.org/2008,1434)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - XII ZR 1/07, XII ZR 2/07 (https://dejure.org/2008,1434)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1434) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 536 Abs. 1

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Hoher Publikumsverkehr als Mangel eines Bürogebäudes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Publikumsverkehr eines gewerblichen Mitmieters (hier: Arbeitsgemeinschaft der Bundesagentur für Arbeit und des Landkreises (ARGE)) in einem Bürohochhaus als Mangel der Mietsache; Nichtgewährleistung eines mietvertraglich geschuldeten Betriebs einer Zugangskontrolle ...

  • zfir-online.de

    Feststellung eines durch von neuem Mitmieter veränderten Zugangskontrollen begründeten Mangels bei gewerblichem Mietobjekt

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Publikumsverkehr Mietmieter - Mietminderung

  • grundeigentum-verlag.de

    BGB § 536 Abs. 1
    Unterschichten; -Publikumsverkehr als Mangel der Mietsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 536 Abs. 1
    Publikumsverkehr eines gewerblichen Mitmieters (hier: Arbeitsgemeinschaft der Bundesagentur für Arbeit und des Landkreises (ARGE)) in einem Bürohochhaus als Mangel der Mietsache; Nichtgewährleistung eines mietvertraglich geschuldeten Betriebs einer Zugangskontrolle ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Besuchermassen bei Agentur für Arbeit: Mietminderung für Mitmieter?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ärztegemeinschaft will Praxismiete mindern: - In das teure, "exklusive Bürohochhaus" zog die "Hartz-IV-Behörde" ein

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Nicht jeder Mangel berechtigt zur Mietminderung - und: Wann liegt überhaupt ein Mangel vor?

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Zur Frage, wann Art und Umfang des Publikumsverkehrs eines Mieters zu einem Mangel der Mietsache führen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Störende Besucher anderer Mieter: Kein Anspruch auf bestimmten Mietermix! (IMR 2009, 84)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind "Besuchermassen" in einem Bürogebäude ein Mangel? (IMR 2009, 83)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 664
  • MDR 2009, 319
  • NZM 2009, 124
  • ZMR 2009, 269
  • ZfIR 2009, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender …

    Auszug aus BGH, 15.10.2008 - XII ZR 1/07
    Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (Senatsurteile vom 21. September 2006 - XII ZR 66/03 - NJW 2006, 899, 900 und vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714, 1715 m.N.).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen; …

    Auszug aus BGH, 15.10.2008 - XII ZR 1/07
    Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (Senatsurteile vom 21. September 2006 - XII ZR 66/03 - NJW 2006, 899, 900 und vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714, 1715 m.N.).
  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 197/14

    Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz

    Insbesondere lassen sich auch der Mietvertragsurkunde keine Umstände entnehmen, die den sicheren Schluss auf die verbindliche Festlegung eines bestimmten Immissionsstandards über die Dauer der Mietzeit hinweg zuließen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15. Oktober 2008 - XII ZR 1/07, NJW 2009, 664 Rn. 26).
  • BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 31/18

    Wohnraummietvertrag: Mitminderung bei nach Abschluss des Vertrags erhöhten …

    Zwar trifft im Rahmen dieser Bestimmung für die Umstände, die eine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs als unerheblich erscheinen lassen, den Vermieter die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 2008 - XII ZR 1/07, NJW 2009, 664 Rn. 20, und XII ZR 2/07, juris Rn. 20; jeweils mwN; OLG Celle, ZMR 1985, 10, 13;… BT-Drucks. IV/806, S. 8;… Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 14. Aufl., § 536 BGB Rn. 498;… MünchKommBGB/Häublein, 8. Aufl., § 536 Rn. 54;… Erman/Lützenkirchen, BGB, 15. Aufl., § 536 Rn. 67; aA Prechtel, NZM 2017, 105, 107).
  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08

    Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache, …

    Weil sich der Fehler des Beschlagbolzens auf die Belüftung der Büroräume und somit auf den konkreten Mietgebrauch auswirkte, begründete er einen Mangel der Mietsache im Sinne des § 538 Abs. 1 BGB a.F. (vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 2008 - XII ZR 1/07 - NJW 2009, 664 Tz. 18 ff.).
  • BGH, 13.07.2011 - XII ZR 189/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Pächters einer Gaststätte wegen Umsatzeinbußen …

    Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und Gebrauchsbeschränkungen, die dem vertragsgemäßen Gebrauch eines Pachtobjekts entgegenstehen, begründen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings nur dann einen Sachmangel im Sinne der §§ 536 ff. BGB, wenn sie auf der konkreten Beschaffenheit der Pachtsache beruhen und nicht in persönlichen oder betrieblichen Umständen des Pächters ihre Ursache haben (vgl. Senatsurteile vom 15. Oktober 2008 - XII ZR 1/07 - NJW 2009, 124 Rn. 34; vom 24. Oktober 2007 - XII ZR 24/06 - ZMR 2008, 274; vom 2. März 1994 - XII ZR 175/92 - ZMR 1994, 253, 254; vom 23. September 1992 - XII ZR 44/91 - NJW 1992, 3226 und vom 11. Dezember 1991 - XII ZR 63/90 = WM 1992, 583, 585; BGH Urteil vom 22. Juni 1988 - VIII ZR 232/87 - NJW 1988, 2664).
  • BGH, 10.10.2012 - XII ZR 117/10

    Geschäftsraummietvertrag: Mietminderungsrecht bei Verletzung einer …

    Rn. 30 Ein Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB ist die für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Mietsache von dem vertraglich vereinbarten (st. Rspr. Senatsurteil vom 15. Oktober 2008 - XII ZR 1/07 - NJW 2009, 664, 666 mwN).

    Um eine Ausuferung des Fehlerbegriffs zu vermeiden, führen solche außerhalb der Mietsache selbst liegenden Umstände allerdings nur dann zu einem Mangel der Mietsache, wenn sie deren Gebrauchstauglichkeit unmittelbar beeinträchtigen (Senatsurteile vom 15. Oktober 2008 - XII ZR 1/07 - NJW 2009, 664, 665 zur Behinderung des Zugangs zu einem Geschäftslokal und zur Einhaltung eines bestimmten Mietermix; vom 21. September 2005 - XII ZR 66/03 - NJW 2006, 899, 900 zur Zusicherung einer Vollvermietung und bestimmten Mieterstruktur; vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714, 1715 zur enttäuschten Gewinnerwartung in einem Einkaufszentrum; vom 11. Dezember 1991 - XII ZR 63/90 - WM 1992, 583, 585 zu öffentlich-rechtlichen Hindernissen; BGH Urteile vom 1. Juli 1981 - VIII ZR 192/80 - NJW 1981, 2405 zur enttäuschten Gewinnerwartung bei geringer Kundenfrequenz; vom 9. Dezember 1970 - VIII ZR 149/69 - NJW 1971, 424, 425 zur Hochwassergefährdung des Mietobjekts; RGZ 95, 175 zur Zusicherung der Brauereifreiheit einer Gaststätte;… Schmidt-Futterer/Eisenschmid Mietrecht 10. Aufl. § 536 BGB Rn. 13 f.;… MünchKommBGB/Häublein 6. Aufl. § 536 Rn. 14 f.;… Staudinger/Emmerich BGB [Neubearbeitung 2011] § 536 Rn. 7).

  • OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 2 U 3/19

    Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während bestehenden …

    Die Verfügungsbeklagte hat demzufolge Störungen dieses vertragsgemäßen Gebrauchs, insbesondere durch Lärm, Erschütterungen, Staub, Verschmutzungen oder sonstige Immissionen grundsätzlich zu unterlassen und zugleich solche Störungen durch Dritte abzuwehren (vgl. BGH, NZM 2013, 11 ff.; 2009, 124 ff. [BGH 15.10.2008 - XII ZR 1/07] ; LG Berlin, NJW-RR 2012, 1229 f. [LG Berlin 12.03.2012 - 63 T 29/12] ).
  • AG Brandenburg, 14.09.2020 - 31 C 168/19

    Wie bemisst sich die Höhe der Mietminderung?

    Ein Mangel ist insofern eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache (der Ist-Beschaffenheit) vom vertraglich vorausgesetzten Zustand (der Soll-Beschaffenheit, vgl. BGH, WuM 2004, Seite 715; BGH, NZM 2009, Seite 124; OLG Frankfurt/Main, NZM 2007, Seiten 330 f.).
  • BGH, 18.12.2013 - XII ZR 80/12

    Gewerberaummiete: Mietminderungsrecht wegen hoher Energiekosten durch …

    Das Revisionsgericht hat jedoch zu prüfen, ob der Tatrichter die Sollbeschaffenheit zutreffend beurteilt hat, den Begriff des Mangels nicht verkannt hat und auf entsprechende Rüge hin auch, ob seiner Beurteilung verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen zugrunde liegen (Senatsurteil vom 15. Oktober 2008 - XII ZR 1/07 - NJW 2009, 664 Rn. 13).
  • BGH, 25.11.2020 - XII ZR 40/19

    Mietminderung bei Geschäftsraummiete: Zuordnung eines Teils der Mietfläche nach …

    Für das Vorliegen von Umständen, die eine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs als unerheblich erscheinen lassen, trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast (Senatsurteil vom 15. Oktober 2008 - XII ZR 1/07 - NJW 2009, 664 Rn. 20).
  • AG Brandenburg, 28.06.2013 - 31 C 279/11

    Zugluft-Erscheinungen sind ein Mietmangel!

    Ein Mangel ist eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache (der Ist-Beschaffenheit) vom vertraglich vorausgesetzten Zustand (der Soll-Beschaffenheit; BGH, WuM 2004, Seite 715 = ZMR 2005, Seiten 108 f.; BGH, NZM 2009, Seite 124 = ZMR 2009, Seite 269; OLG Frankfurt/Main, NZM 2007, Seiten 330 f.).
  • AG Brandenburg, 13.10.2017 - 31 C 156/16

    Mülltonnen-Platz in Sicht: Keine Mietminderung!

  • BGH, 26.09.2012 - XII ZR 122/11

    Gewerberaummiete: Mietminderung wegen Vermietung von anderen Räumen im selben …

  • LG Münster, 19.02.2021 - 23 O 18/20

    Corona-bedingte Schließung: Mangel nein, aber Vertragsanpassung möglich!

  • OLG Dresden, 20.07.2010 - 5 U 1286/09

    Gewerberaum; Konkurrenzschutz; Mangel

  • KG, 05.07.2010 - 12 U 172/09

    Gewerbemietvertrag: Ansprüche des Mieters von Räumen zum Betrieb einer …

  • OLG Köln, 12.11.2010 - 1 U 26/10

    Fristlose Kündigung von Praxisräumen wegen Durchführung von …

  • AG Brandenburg, 04.11.2024 - 30 C 90/23

    Feuchter Keller eines Altbaus kein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch …

  • KG, 08.09.2010 - 12 U 194/09

    Gewerberaummietvertrag: Minderung der Miete für ein Atelier wegen fehlender …

  • LG Aurich, 09.10.2020 - 1 O 430/20

    Mietzahlung, Schließung wegen Corona

  • AG Köln, 22.02.2017 - 213 C 98/15

    Blüten und Pollen von bereits bei Vertragsschluss stehenden Bäumen sind …

  • AG Berlin-Schöneberg, 22.09.2015 - 15 C 353/14

    Baulärm aus dem Nachbarhaus ist kein Mietmangel!

  • KG, 17.04.2014 - 8 U 197/13

    Betriebskosten im Vertrag zu unbestimmt: Konkretisierung durch Korrespondenz …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BFH, 17.09.2008 - IX R 64/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2266
BFH, 17.09.2008 - IX R 64/07 (https://dejure.org/2008,2266)
BFH, Entscheidung vom 17.09.2008 - IX R 64/07 (https://dejure.org/2008,2266)
BFH, Entscheidung vom 17. September 2008 - IX R 64/07 (https://dejure.org/2008,2266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG 1997 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 7 Abs. 1 Satz 6

  • openjur.de

    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung: Veräußerung des Gebäudes kann das in der Nutzungssphäre liegende Einwirken auf seine Nutzungsmöglichkeit überlagern, Zeitpunkt der Vornahme

  • Judicialis

    EStG 1997 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7; ; EStG 1997 § 7 Abs. 1 Satz 6

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1997 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 7 Abs. 1 Satz 6

  • zfir-online.de

    Geltendmachung von AfaA bei eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit nach Kündigung des Mietverhältnisses auch bei anschließender Veräußerung des Grundstücks

  • rechtsportal.de

    EStG § 7 Abs. 1 S. 6; EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung bei Gebäuden

  • ibr-online

    Vermietung: Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung bei Vermietungsproblemen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unvermietbarkeit von Gewerberäumen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Außergewöhnliche Abnutzung bei nicht mehr nutzbarem Gebäude als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Annahme außergewöhnlicher wirtschaftlicher Abnutzung für ein ehemals vermietetes Gebäude ohne sinnvolle Weiterverwendungsmöglichkeit

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung bei Einschränkung der Nutzbarkeit eines Gebäudes

Besprechungen u.ä. (2)

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) : Lebensmittelmarkt

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Absetzung der Kosten für Abbruch nach Mietende? (IMR 2009, 185)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Abschreibung
    Abschreibungen nach Steuerrecht
    Überblick

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 Abs 1 S 6
    Abschreibung; Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung; Einkünfteerzielungsabsicht; Restbuchwert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 53
  • DB 2009, 206
  • BStBl II 2009, 301
  • BauR 2009, 866
  • ZfIR 2009, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03

    Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

    Auszug aus BFH, 17.09.2008 - IX R 64/07
    Der objektive Zusammenhang, in dem die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit mit der Vermietungstätigkeit steht, darf aber nicht durch eine Verknüpfung mit der nicht einkommensteuerbaren Grundstücksveräußerung überlagert werden (…vgl. dazu BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 51/05, BFH/NV 2008, 933, zur außergewöhnlichen technischen Abnutzung m.w.N. auch zu Abbruchkosten; allgemein zum Überlagerungsgedanken BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343).
  • BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

    Auszug aus BFH, 17.09.2008 - IX R 64/07
    Sie sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen und das heißt, durch die sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BStBl II 2008, 572).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05

    Abrisskosten und AfaA: nachträgliche Werbungskosten bei V+V

    Auszug aus BFH, 17.09.2008 - IX R 64/07
    Der objektive Zusammenhang, in dem die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit mit der Vermietungstätigkeit steht, darf aber nicht durch eine Verknüpfung mit der nicht einkommensteuerbaren Grundstücksveräußerung überlagert werden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 51/05, BFH/NV 2008, 933, zur außergewöhnlichen technischen Abnutzung m.w.N. auch zu Abbruchkosten; allgemein zum Überlagerungsgedanken BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 97/87

    1. Anschaffungskosten des Grund und Bodens bei Erwerb mit Abbruchabsicht - 2. …

    Auszug aus BFH, 17.09.2008 - IX R 64/07
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich in erster Linie nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls (vgl. dazu BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 97/87, BFHE 156, 423, BStBl II 1989, 604).
  • BFH, 14.01.2004 - IX R 30/02

    Keine AfaA bei Gebäudemängeln im Zeitpunkt der Anschaffung

    Auszug aus BFH, 17.09.2008 - IX R 64/07
    a) Ein bestehendes Wirtschaftsgut (hier Gebäude) ist wirtschaftlich außergewöhnlich abgenutzt, wenn seine Nutzungsmöglichkeit durch Einwirken im Zusammenhang mit seiner steuerbaren Nutzung eingeschränkt wird (BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 IX R 30/02, BFHE 205, 79, BStBl II 2004, 592, unter II.1.a, m.w.N.).
  • BFH, 28.10.1980 - VIII R 34/76

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Baukostenzuschusses beim Vermieter …

    Auszug aus BFH, 17.09.2008 - IX R 64/07
    So verhält es sich z.B., wenn bei Beendigung eines Mietverhältnisses erkennbar wird, dass das Gebäude wegen einer auf den bisherigen Mieter ausgerichteten Gestaltung nur eingeschränkt an Dritte vermietbar ist (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1980 VIII R 34/76, BFHE 132, 41, BStBl II 1981, 161, unter I.2.b; vgl. zu weiteren Fällen Blümich/Brandis, § 7 EStG Rz 532, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 09.08.2007 - 16 K 840/05

    Abzug einer Abschreibung für außerordentliche Abnutzung (AfaA) als Werbungskosten …

    Auszug aus BFH, 17.09.2008 - IX R 64/07
    Das Finanzgericht (FG) bejahte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 122 veröffentlichten Urteil die Abziehbarkeit einer AfaA in Höhe von 380 974 DM mangels wirtschaftlicher Nutzbarkeit des Gebäudes.
  • FG Münster, 24.01.2013 - 11 K 4248/10

    Keine AfaA bei Rentabilitätsminderung einer Immobilie

    Diese begründete die Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 17. September 2008 (IX R 64/07) damit, dass bis zur Kündigung der Hauptmieterin im Jahr 2006 Mieten in Höhe von ... EUR/Jahr erzielt worden seien, aktuell hingegen - trotz intensiver Bemühungen und einjährigem Leerstand - lediglich noch ... EUR erwirtschaftet werden könnten.

    Rn. 20 Der Streitfall entspreche dem vom Bundesfinanzhof (Urteil vom 17. September 2008, IX R 64/07) entschiedenen Fall, nicht aber dem vom Finanzgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 4. Juni 2009, 1 K 61/08, EFG 2009, 1453) zugrundeliegenden Sachverhalt.

    Ein von außen kommendes Ereignis muss unmittelbar körperlich auf das Wirtschaftsgut einwirken (vgl. Kulosa in Schmidt EStG § 7 Rdnr 121 unter Verweis auf BFH IV R 45/05, BStBl II 2009, 449), die Nutzungsmöglichkeit eines Wirtschaftsguts muss durch Einwirken im Zusammenhang mit seiner steuerbaren Nutzung eingeschränkt werden (vgl. BFH Urteil vom 17. September 2008 IX R 64/07, BStBl II 2009, 301).

    Jedoch kommt eine Absetzung für außerordentliche wirtschaftliche Abnutzung in Betracht, wenn sich bei Beendigung des Mietverhältnisses herausstellt, dass das Gebäude wegen einer auf den bisherigen Mieter ausgerichteten Gestaltung nur eingeschränkt an Dritte vermietbar ist (BFH Urteil vom 17. September 2008 IX R 64/07, BStBl II 2009, 301, vgl. auch BFH Urteil vom 28. Oktober 1980 VIII R 34/76, BStB II 1981, 161).

    Dies kann der Fall sein, wenn der Steuerpflichtige das Objekt zwar nicht mehr selbst nutzen kann, es mit einer Veräußerung aber noch sinnvoll verwendet (BFH Urteil vom 17. September 2008 IX R 64/07, BStBl II 2009, 301).

    Rn. 48 Die Entscheidung des Senates steht nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, insbesondere nicht zu der Entscheidung vom 17. September 2008 (IX R 65/07, BStBl II 2009, 301).

  • FG Düsseldorf, 29.04.2010 - 11 K 3645/08

    Absetzbarkeit der außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung …

    Rn. 8 Das BFH-Urteil vom 17. September 2008 (IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301) stehe der Vornahme einer AfaA nicht entgegen.

    Rn. 18 Zwar sei eine AfaA denkbar, wenn für eine Vermietungs-GbR nach Ausspruch der Kündigung seitens des Mieters eine Neuvermietung des auf den Mieter ausgerichteten Gebäudes auch zu deutlich ungünstigeren Konditionen und zu anderen Zwecken als bisher trotz erheblicher Bemühungen nicht mehr möglich sei (BFH-Urteil vom 17. September 2008 IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301).

    Rn. 25 Eine Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung setzt voraus, dass die Nutzungsmöglichkeit eines Wirtschaftsguts durch Einwirken im Zusammenhang mit seiner steuerbaren Nutzung eingeschränkt wird (BFH-Urteil vom 17. September 2008 IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301).

    Dies ist im Hinblick auf ein Gebäude insbesondere dann der Fall, wenn bei Beendigung eines Mietverhältnisses erkennbar wird, dass das Gebäude wegen einer auf den bisherigen Mieter ausgerichteten Gestaltung nur eingeschränkt an Dritte vermietbar ist (BFH-Urteil vom 17. September 2008 IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301).

    Es fehlt an dem Erfordernis, dass das Gebäude wegen einer auf den bisherigen Mieter ausgerichteten Gestaltung nur eingeschränkt an Dritte vermietbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. September 2008 IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301).

  • BFH, 08.04.2014 - IX R 7/13

    AfaA bei Vermietung und Verpachtung

    Rn. 14 So verhält es sich z.B., wenn bei Beendigung eines Mietverhältnisses erkennbar wird, dass das Gebäude wegen einer auf den bisherigen Mieter ausgerichteten Gestaltung nicht oder nur eingeschränkt an Dritte vermietbar ist (BFH-Urteil vom 17. September 2008 IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301; vom 28. Oktober 1980 VIII R 34/76, BFHE 132, 41, BStBl II 1981, 161, unter I.2.b; vgl. zu weiteren Fällen Blümich/ Brandis, § 7 EStG Rz 532, m.w.N.).

    Rn. 16 Ob im Einzelfall die Voraussetzungen von AfaA vorliegen, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall durch tatrichterliche Würdigung festzustellen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301, m.w.N.).

  • FG München, 22.11.2018 - 10 K 650/17

    Grundsatz von Treu und Glauben

    Rn. 66 (1) Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein bestehendes Wirtschaftsgut -wie hier das Gebäudewirtschaftlich außergewöhnlich abgenutzt, wenn seine Nutzungsmöglichkeit durch Einwirken im Zusammenhang mit seiner steuerbaren Nutzung eingeschränkt wird (vgl. BFH-Urteil vom 17. September 2008 IX R 64/07, BFHE 223, 51, BStBl II 2009, 301).

    So kann es liegen, wenn der Steuerpflichtige sein Gebäude zwar nicht mehr selbst nutzen kann, es mit einer Veräußerung aber noch sinnvoll verwendet (BFH-Urteil in BFHE 223, 51, BStBl II 2009, 301).

    Dagegen spricht aber regelmäßig, wenn auch der Grundstückskäufer keine Nutzungsmöglichkeit sieht, das Gebäude in Abbruchabsicht erwirbt und auch nach dem Erwerb abreißt (BFH-Urteil in BFHE 223, 51, BStBl II 2009, 301).

  • FG Baden-Württemberg, 21.11.2018 - 13 K 1658/17

    Keine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung bei einer im Privatvermögen …

    Dabei versteht man unter einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Abnutzung die Abnahme der wirtschaftlichen Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsguts durch außergewöhnliche Umstände (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2003 - VI R 185/97, BFHE 204, 466, BStBl II 2004, 491).Ob im Einzelfall solche außergewöhnlichen Umstände und damit die Voraussetzungen von AfaA vorliegen, ist dabei nach den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall durch tatrichterliche Würdigung festzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 17. September 2008 - IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301).

    Dagegen können AfaA etwa dann zu berücksichtigen sein, wenn bei Beendigung eines Mietverhältnisses erkennbar wird, dass ein abnutzbares Gebäude wegen einer auf den bisherigen Mieter ausgerichteten Gestaltung nicht oder nur eingeschränkt an Dritte vermietbar ist (BFH-Urteile vom 17. September 2008 - IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301, und vom 28. Oktober 1980 - VIII R 34/76, BFHE 132, 41, BStBl II 1981, 161).

    Ihr steht nämlich die eindeutige neuere Rechtsprechung des BFH entgegen, der zufolge eine Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit in Form deutlich geminderter Mieterlöse allenfalls dann ein zur AfaA berechtigendes außergewöhnliches Ereignis darstellt, wenn sie auf eine auf den bisherigen Hauptmieter zugeschnittene Ausgestaltung des Objekts zurückzuführen ist (BFH-Urteile vom 17. September 2008 - IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301, vom 8. April 2014 - IX R 7/13, BFH/NV 2014, 1202, …und vom 10. Mai 2016 - IX R 33/14, BFH/NV 2016, 1446).

  • BFH, 10.05.2016 - IX R 33/14

    Nutzungsvorteile einer Immobilie keine Vermögensgegenstände - keine AfaA auf den …

    Rn. 22 Nach diesen Grundsätzen kann eine AfaA etwa dann zu berücksichtigen sein, wenn bei Beendigung eines Mietverhältnisses erkennbar wird, dass ein abnutzbares Gebäude wegen einer auf den bisherigen Mieter ausgerichteten Gestaltung nicht oder nur eingeschränkt an Dritte vermietbar ist (BFH-Urteile vom 17. September 2008 IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301;… vom 28. Oktober 1980 VIII R 34/76, BFHE 132, 41, BStBl II 1981, 161, und in BFH/NV 2014, 1202).
  • FG Nürnberg, 09.07.2025 - 3 K 682/20

    Klagebefugnis, Nullbescheid, Verlustvortrag, Absetzung für Abnutzung, Overrent, …

    Rn. 62 Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung aus wirtschaftlichen Gründen sind Werbungskosten, wenn sich nach Kündigung des Mietverhältnisses herausstellt, dass das auf die Bedürfnisse des Mieters zugeschnittene Gebäude nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt nutzbar ist und auch durch eine (nicht steuerbare) Veräußerung nicht mehr sinnvoll verwendet werden kann (BFH-Urteil vom 17.09.2008 IX R 64/07, BStBl II 2009, 301).

    Es ist auch insbesondere weder vorgetragen noch aus den Akten ersichtlich, dass die Gebäude i.S.d. BFH-Urteils vom 17.09.2008 IX R 64/07, BStBl II 2009, 301 auf die Bedürfnisse des Mieters zugeschnitten gewesen wären und nach Beendigung der Vermietung nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt nutzbar gewesen wären und sie auch durch eine (nicht steuerbare) Veräußerung nicht mehr sinnvoll verwendet werden könnten.

  • BFH, 16.12.2010 - IX B 75/10

    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung - Überraschungsentscheidung

    Denn es ist stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse durch tatrichterliche Würdigung festzustellen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen von AfaA eingetreten sind (vgl. BFH-Urteil vom 17. September 2008 IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 14.04.2010 - 8 K 38/07

    Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung können …

    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung aus wirtschaftlichen Gründen können nämlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn sich nach der Kündigung des Mietverhältnisses herausstellt, dass das auf die Bedürfnisse des Mieters ausgerichtete Gebäude nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar ist und auch durch eine ( nicht steuerbare ) Veräußerung nicht mehr sinnvoll verwendet werden kann ( Urteil des BFH vom 17.9.2008 IX R 64/07, BStBl II 2009, 301 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - I-3 Wx 158/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3602
OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - I-3 Wx 158/08 (https://dejure.org/2008,3602)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.2008 - I-3 Wx 158/08 (https://dejure.org/2008,3602)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - I-3 Wx 158/08 (https://dejure.org/2008,3602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • zfir-online.de

    Ausgleichsanspruch des Sondereigentümers gegen Wohnungseigentümermeinschaft für vorgenommene Balkon- und Fenstersanierung trotz Verjährung

  • rechtsportal.de

    WEG § 21 Abs. 4; BGB § 199; BGB § 242
    Treuwidrigkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern

  • ibr-online

    Treuepflicht: Kein Einwand der Verjährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentümer erneuern Fenster auf eigene Kosten - Eigentlich wäre das Sache der Eigentümergemeinschaft gewesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Treuwidrigkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verjährungseinrede der WEG gegen Entschädigung für Fensteraustausch! (IMR 2009, 97)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 660
  • NZM 2009, 362
  • ZMR 2009, 303
  • ZfIR 2009, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08
    Der Verwalter erklärt in Übereinstimmung mit dem Rechtsbeistand der Eheleute Prof. S. und den Rechtsvertretern der Deutschbau, dass aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.09.2000 (BGH, Beschluss vom 20.09.2000, V ZB 58/99: DWE 2000, 113 = NZM 2000, 1184 = ZWE 2000, 518) die nachfolgend im Wortlaut wiedergegebenen Beschlüsse aus dem Jahre 1990 als nichtig angesehen werden müssen:.

    Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 20. September 2000 (NZM 2000, 1184 ff. = BGH NJW 2000, 3500) sei davon auszugehen, dass die Beschlüsse zu TOP 5 und 6 der Eigentümerversammlung vom 03. April 1990 mangels Beschlusskompetenz nichtig sind.

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 271/07

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Beschlusses einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08
    Die Eigentümerbeschlüsse aus dem Jahr 1990 waren nach der rechtlich einwandfreien Beurteilung der Vorinstanzen nichtig (vgl. Wenzel ZWE 2001, 226, 235; s. a. Senat WuM 2008, 368).

    Hierbei mag offen bleiben, ob solche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (Senat NJW 2008, 3227;… Niedenführ/Schulze WEG 2004 § 16 Rdz. 40; Wenzel ZWE 2001, 226, 235; verneinend OLG Hamburg IMR 2008, 1014) oder aus Bereicherungsausgleich wegen unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 684 BGB i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB;… vgl. Senat, a.a.O.;… Niedenführ/Schulze a.a.O.) oder aus einem Bereicherungsausgleich nach §§ 812, 946, 951 BGB herzuleiten sind (OLG Hamburg IMR 2008, 1014; vgl. auch OLG Hamburg NZM 2002, 872).

  • OLG Hamburg, 21.03.2002 - 2 Wx 103/99

    Ersatzpflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Austausch einfachverglaster …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08
    Hierbei mag offen bleiben, ob solche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (Senat NJW 2008, 3227;… Niedenführ/Schulze WEG 2004 § 16 Rdz. 40; Wenzel ZWE 2001, 226, 235; verneinend OLG Hamburg IMR 2008, 1014) oder aus Bereicherungsausgleich wegen unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 684 BGB i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB;… vgl. Senat, a.a.O.;… Niedenführ/Schulze a.a.O.) oder aus einem Bereicherungsausgleich nach §§ 812, 946, 951 BGB herzuleiten sind (OLG Hamburg IMR 2008, 1014; vgl. auch OLG Hamburg NZM 2002, 872).
  • BayObLG, 11.02.2005 - 2Z BR 177/04

    Austausch von Holzfenstern gegen Kunststofffenster als Instandhaltung und …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08
    Den Austausch des rechtlich einwandfrei als erneuerungsbedürftig beurteilten einfachverglasten Holzfensters gegen ein Kunststofffenster, hat die Kammer, dem Amtsgericht folgend rechtlich einwandfrei als (modernisierende) Instandsetzung angesehen (BayObLG 2 Z BR 177/04 vom 11.02.05 BeckRS 2005 03084; AG Hannover ZMR 2003, 963).
  • OLG Hamburg, 05.09.2007 - 2 Wx 90/06

    Fenstererneuerung durch ausgeschiedenen Eigentümer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08
    Hierbei mag offen bleiben, ob solche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (Senat NJW 2008, 3227;… Niedenführ/Schulze WEG 2004 § 16 Rdz. 40; Wenzel ZWE 2001, 226, 235; verneinend OLG Hamburg IMR 2008, 1014) oder aus Bereicherungsausgleich wegen unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 684 BGB i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB;… vgl. Senat, a.a.O.;… Niedenführ/Schulze a.a.O.) oder aus einem Bereicherungsausgleich nach §§ 812, 946, 951 BGB herzuleiten sind (OLG Hamburg IMR 2008, 1014; vgl. auch OLG Hamburg NZM 2002, 872).
  • KG, 10.01.2005 - 24 W 283/03

    Wohnungseigentum: Haftung der Gemeinschaft für schuldhaftes Fehlverhalten des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08
    Der Entscheidung des KG (ZMR 2005, 402) ist Gegenteiliges nicht zu entnehmen.
  • AG Hannover, 14.01.2003 - 71 II 325/02

    Fensteraustausch als modernisierende Instandsetzung; Rollladengeräusche als im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08
    Den Austausch des rechtlich einwandfrei als erneuerungsbedürftig beurteilten einfachverglasten Holzfensters gegen ein Kunststofffenster, hat die Kammer, dem Amtsgericht folgend rechtlich einwandfrei als (modernisierende) Instandsetzung angesehen (BayObLG 2 Z BR 177/04 vom 11.02.05 BeckRS 2005 03084; AG Hannover ZMR 2003, 963).
  • AG Neuss, 09.11.2001 - 27c II 205/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08
    Ein Beschluss, diesen Wohnungseigentümern die Instandsetzungskosten aus der Instandhaltungsrücklage zu erstatten, entspricht daher jedenfalls prinzipiell ordnungsgemäßer Verwaltung (…Niedenführ/Schulze a.a.O.; AG Neuss NZM 2002, 31).
  • LG München I, 06.02.2014 - 36 S 9481/13

    Fensteraustausch: Beschluss über Kostenerstattung

    Nunmehr hat sich die Nichtigkeit derartiger Kostenverteilungsbeschlüsse herausgestellt mit der Folge, dass für Wohnungseigentümer, die aufgrund eines solchen nichtigen Beschlusses Instandsetzungsmaßnahmen auf eigene Kosten durchgeführt haben, Aufwendungsersatzansprüche in Betracht kommen, soweit die Gemeinschaft die Aufwendung ohne den nichtigen Beschluss zu tragen gehabt hätte (OLG Düsseldorf ZMR 2009, 303, zitiert bei juris Rd.-Nr. 55).

    Zu nennen ist ferner die Entscheidung OLG Düsseldorf ZMR 2009, 303, wo ein Beschluss gebilligt wurde, gemäß dem die betreffenden Sondereigentümer 50 % der jeweils geltend gemachten Aufwendungen erstattet bekamen, wobei es um Aufwendungen aus den Jahren 1990 bis 2001 ging.

  • LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14

    Wohnungseigentum: Aufwendungsersatz wegen am Gemeinschaftseigentum durchgeführter …

    Rn. 60 Der von der Klägerin in diesem Zusammenhang angeführte Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.12.2008 (I-3 Wx 158/08, 3 Wx 158/08, ZMR 2009, 303, Anl. BBK 1, Bl. 700 ff. d.A.) betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • LG Düsseldorf, 10.09.2014 - 25 S 9/14

    Leistung einer Abgeltungszahlung an die auf eigene Kosten ohne Beschlussfassung …

    Insofern könnten Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 2008 - I-3 Wx 271/07, 3 Wx 271/07 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05. Dezember 2008 - I-3 Wx 158/08, 3 Wx 158/08 -, juris; Oberlandesgericht Düsseldorf NJW 2008, 3227; verneinend OLG Hamburg IMR 2008, 1014) oder aus Bereicherungsausgleich wegen unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 684 BGB i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB) oder aus einem Bereicherungsausgleich nach §§ 812, 946, 951 BGB begründet sein (OLG Hamburg IMR 2008, 1014; vgl. auch OLG Hamburg NZM 2002, 872).

    Ein Beschluss, den Wohnungseigentümern, die aufgrund der nichtigen Beschlussfassung aus dem Jahre 1997 die Fenster-, Türanlagen auf eigene Kosten erneuert haben, im Wege eines Vergleichsangebots die Instandsetzungskosten anteilig aus Mitteln der Gemeinschaft zu erstatten, entspricht daher jedenfalls prinzipiell ordnungsgemäßer Verwaltung (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 2008 - I-3 Wx 271/07-, juris; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - I-3 Wx 158/08 -, juris; AG Neuss NZM 2002, 31).

  • LG Hamburg, 22.12.2010 - 318 S 207/09

    Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB unterliegt der Regelverjährung …

    Das kann etwa auch dazu führen, dass diese gesteigerte Treuepflicht der Erhebung der Einrede der Verjährung entgegensteht (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2009, 362).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 Wx 251/08

    Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Eigentümergemeinschaft auf …

    Denn Besonderheiten des vorliegenden Sachverhalts gebieten es, mit Rücksicht auf die für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Eigentümergemeinschaft anerkannten gesteigerten Treuepflichten (§ 242 BGB) - hier in Gestalt einer Mitwirkungspflicht (vgl. BGH NJW 2004, 1798, betreffend Änderung der TE; s. a. Senat NJW-RR 2009, 660), einen Anspruch wie den von den Beteiligten zu 1 und 2 verfolgten nicht geltend zu machen, ohne dass zuvor der Versuch einer Verhandlungslösung aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat, als gescheitert gelten kann.
  • LG Itzehoe, 18.05.2018 - 11 S 17/17

    Wann ist Änderung des Verteilungsschlüssels für Betriebkosten unzumutbar?

    Zu berücksichtigen ist andererseits, dass jede Änderung bei irgendeinem der Beteiligten zu einer Mehrbelastung führt, so dass der durch das Gesetz eröffnete Korridor für denkbare, ordnungsgemäße Umlageschlüssel erst dann verlassen wird, wenn ein neu beschlossener Schlüssel zu einer erheblichen Mehrbelastung einzelner Wohnungseigentümer führt (vgl. LG Nürnberg-Fürth, NZM 2009, 362, 363;… Niedenführ in: Niedenführ/Vandenhouten, aaO. § 16 Rn. 47).
  • AG Hamburg-Blankenese, 29.01.2020 - 539 C 16/19

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussanfechtung

    Rn. 47 Ergänzend ist auch auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (ZMR 2009, 303) zu Erstattungsansprüchen bei Verjährung von Forderungen zu verweisen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf

Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.05.2008 - 4 W 33/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7805
OLG Celle, 28.05.2008 - 4 W 33/08 (https://dejure.org/2008,7805)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.05.2008 - 4 W 33/08 (https://dejure.org/2008,7805)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 4 W 33/08 (https://dejure.org/2008,7805)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Errichtung eines Anbaus durch einen Wohnungseigentümer; Gestattung der Nutzung eines im Sondereigentum stehenden Flures

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erwerb von Sondereigentum an nachträglich errichteten Räumlichkeiten; Rechtsnatur der unentgeltlichen Gestattung der Nutzung eines im Sondereigentum stehenden Raumes

  • Judicialis

    WEG § 3 a.F.; ; WEG § 5 a.F.; ; WEG § 8 a.F.; ; BGB § 598

  • zfir-online.de

    Keine Verpflichtung der dauerhaften Zugangsgewährung zu dem als Gemeinschaftseigentum qualifizierten Anbau über den im Sondereigentum stehenden Hausflur

  • rechtsportal.de

    Erwerb von Sondereigentum an nachträglich errichteten Räumlichkeiten; Rechtsnatur der unentgeltlichen Gestattung der Nutzung eines im Sondereigentum stehenden Raumes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Erwerb von Sondereigentum an nachträglich errichteten Räumlichkeiten; Rechtsnatur der unentgeltlichen Gestattung der Nutzung eines im Sondereigentum stehenden Raumes

  • ibr-online

    Anbau selbst errichtet: Sondereigentum daran?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anbau: In wessen Eigentum steht ein neu errichteter Raum? (IMR 2009, 98)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 550
  • ZfIR 2009, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 16.11.2007 - 32 Wx 111/07

    Rechtswidrige bauliche Veränderung

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2008 - 4 W 33/08
    Selbst der Umstand, dass eine Räumlichkeit faktisch im Alleingebrauch eines Wohnungseigentümers steht, begründet noch kein Alleingebrauchsrecht (vgl. OLG München NJW-RR 2008, 247, 249), weswegen es hier auch nicht darauf ankommt, ob und wie häufig die Antragsteller den Gemeinschaftsraum genutzt haben.
  • OLG München, 31.05.2007 - 34 Wx 112/06

    Sonderrechtsnachfolger als Handlungsstörer - bauliche Veränderungen an …

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2008 - 4 W 33/08
    Ohne anderweitige Vereinbarung verbleibt es bei dem Grundsatz, dass der geschaffene Raum im Gemeinschaftseigentum steht (OLG München, NJW-RR 2007, 1384 ff. - aus juris, Rn. 17).
  • AG Paderborn, 13.02.2025 - 58a C 92/24

    Dachbodennutzung: 20 Jahre begründen kein Dauerrecht

    Die Gestattung unentgeltlich gemeinschaftliche Flächen zu nutzen, ist - ohne konkrete Regelung in einem Mietvertrag - als Leihe zu qualifizieren (OLG Celle Beschl. v. 28.5.2008 - 4 W 33/08, BeckRS 2009, 4824, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Celle
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht