Abgabenordnung
| Achter Teil - Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren (§§ 369 - 412) |
| Dritter Abschnitt - Strafverfahren (§§ 385 - 408) |
| 1. Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 385 - 396) |
(1) Örtlich zuständig ist die Finanzbehörde,
(2) 1Ändert sich der Wohnsitz des Beschuldigten nach Einleitung des Strafverfahrens, so ist auch die Finanzbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk der neue Wohnsitz liegt. 2Entsprechendes gilt, wenn sich die Zuständigkeit der Finanzbehörde für die Abgabenangelegenheit ändert.
(3) Hat der Beschuldigte im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen Wohnsitz, so wird die Zuständigkeit auch durch den gewöhnlichen Aufenthaltsort bestimmt.
vorschriften § 386Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten § 387Sachlich zuständige Finanzbehörde § 388Örtlich zuständige Finanzbehörde § 389Zusammenhängende Strafsachen § 390Mehrfache Zuständigkeit § 391Zuständiges Gericht § 392Verteidigung § 393Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren § 394Übergang des Eigentums § 395Akteneinsicht der Finanzbehörde § 396Aussetzung des Verfahrens
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 388 AO
9 Entscheidungen zu § 388 AO in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 3 Ausl 69/07
Auslieferung zur Strafvollstreckung: Vorlagebeschluss an den EuGH zu den ...
- FG Saarland, 01.06.2016 - 2 K 1184/14
Zeitliche Wirkung der Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises - ...
- FG Köln, 28.12.2020 - 2 V 1217/20
Berechtigung der Oberfinanzdirektion Auskunftsersuchen an Steuerverwaltung in ...
- FG München, 13.12.2000 - 3 K 4127/97
Entstehung der Einführabgaben und Abgabenschuldner bei Kabotage-Verstoß; Zoll
- FG München, 25.01.2006 - 3 K 3069/03
Umfang der Prozessvollmacht nach § 81 ZPO
- BFH, 18.12.1986 - I B 31/86
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung einer Revision
- BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 372/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchung
- FG München, 30.10.2002 - 3 K 2108/99
Kabotagebeförderung; Einfuhr und Abfertigung einer Teillieferung aus dem ...
- LG Augsburg, 08.07.1982 - 6 Qs 663/82
Querverweise
Auf § 388 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- XI. Altersvorsorgezulage
- § 96 (Anwendung der Abgabenordnung, allgemeine Vorschriften)
- XIII. Mobilitätsprämie
- § 108 (Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung)
- XV. Energiepreispauschale
- § 121 (Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung)