Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 2 - Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge (§§ 481 - 487) |
1Von den Vorschriften dieses Titels darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. 2Die Vorschriften dieses Titels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz - OLGVertrÄndG) vom 23.07.2002
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2002 | Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz - OLGVertrÄndG) | 23.07.2002 | |
| 01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
Wohnrechtevertrag § 481aVertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt § 481bVermittlungsvertrag, Tauschsystemvertrag § 482Vorvertragliche Informationen, Werbung und Verbot des Verkaufs als Geldanlage § 482aWiderrufsbelehrung § 483Sprache des Vertrags und der vorvertraglichen Informationen § 484Form und Inhalt des Vertrags § 485Widerrufsrecht § 485a(weggefallen) § 486Anzahlungsverbot § 486aBesondere Vorschriften für Verträge über langfristige Urlaubsprodukte § 487Abweichende Vereinbarungen
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Rechtsprechung zu § 487 BGB
8 Entscheidungen zu § 487 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 29.06.2016 - 3 Kart 95/15
Anforderungen an eine Vereinbarung individueller Netzentgelte i.S. von § 19 Abs. ...
- OLG Hamm, 21.10.2015 - 31 U 56/15
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag
- OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 127/09
Abweisung der Klage eines Verbandes gegen die Erhebung angeblich überhöhter ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bonn, 07.10.2009 - 1 O 419/08
Verwendung einer Bestimmung "Der derzeit gültige Basisfallwert liegt bei 4.170,00 ...
- LG Bonn, 07.10.2009 - 1 O 419/08
- OLG Hamm, 30.11.2005 - 11 U 140/02
Mängelhaftung und Vorwurf der arglistigen Täuschung beim Kauf eines Hengstes
- LG Duisburg, 11.01.2002 - 10 O 205/01
- LG Hagen, 22.08.2013 - 10 O 154/13
Anspruch des Trägers einer Pflegeeinrichtung gegen einen Pflegebedürftigen auf ...
- LG Stuttgart, 26.04.2016 - 21 O 219/15
Landesbank Baden-Württemberg zur Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensvertrag ...
Querverweise
Auf § 487 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 229 (Weitere Überleitungsvorschriften)