Bundesrechtsanwaltsordnung
Dritter Teil - Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte (§§ 43 - 59m) |
Zweiter Abschnitt - Rechtsanwaltsgesellschaften (§§ 59c - 59m) |
(1) Dem Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft ist eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags beizufügen.
(2) 1Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft kann ausgesetzt werden, wenn gegen einen Gesellschafter oder Vertretungsberechtigten im Sinne des § 59f ein auf Rücknahme oder Widerruf seiner Zulassung oder Bestellung gerichtetes Verfahren betrieben wird oder ein vorläufiges Berufs- oder Vertretungsverbot erlassen worden ist. 2Über den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft ist jedoch zu entscheiden, wenn er bereits unbeschadet des Ergebnisses der in Satz 1 genannten Verfahren abzulehnen ist.
(3) Auf das Zulassungsverfahren ist § 12 Abs. 1 entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 30.07.2009
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.09.2009 | Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften | 30.07.2009 | |
01.06.2007 | Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft | 26.03.2007 |
gesellschaft und Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen § 59dZulassungs-
voraussetzungen § 59eGesellschafter § 59fGeschäftsführung § 59gZulassungsverfahren § 59hErlöschen der Zulassung § 59iKanzlei § 59jBerufshaftpflicht-
versicherung § 59kFirma § 59lVertretung vor Gerichten und Behörden § 59mMitteilungs-
pflichten, anwendbare Vorschriften und Verschwiegenheits-
pflicht
Rechtsprechung zu § 59g BRAO
11 Entscheidungen zu § 59g BRAO in unserer Datenbank:
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Prozesskostenhilfe: Beiordnung einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit ...
- OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 6 U 155/11
Wirksamkeit des Sozietätsvertrages mit einem Nicht-Rechtsanwalt
- BFH, 15.11.2004 - VII B 103/04
Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter
- LSG Sachsen, 24.04.2012 - L 3 AS 569/10
Begriff des Rechtsanwaltes; Beiordnung eines Rechtsanwaltes; ...
- FG Köln, 08.04.2004 - 11 K 3261/99
Zurückweisung einer Rechtsanwalts-AG wegen fehlender Zulassung
- BGH, 10.01.2005 - AnwZ (B) 27/03
Widerruf der Zulassung einer Rechtsanwalts-GmbH wegen Umwandlung in eine AG
- BFH, 11.03.2004 - VII R 15/03
Aufteilung einer Gesamtschuld und Vollstreckung
- AGH Hamburg, 27.09.2004 - I ZU 8/03
Verbot der Sternsozietät - Verstoß durch Satzung einer ...
- BayObLG, 24.09.1998 - 3Z BR 58/98
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