Baugesetzbuch
| 2. Kapitel - Besonderes Städtebaurecht (§§ 136 - 191) |
| 1. Teil - Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (§§ 136 - 164b) |
| 2. Abschnitt - Vorbereitung und Durchführung (§§ 140 - 151) |
(1) 1Die Gemeinde hat die Sanierungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. 2Sie kann auch ortsüblich bekannt machen, dass eine Sanierungssatzung beschlossen worden ist; § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden. 3In der Bekanntmachung nach den Sätzen 1 und 2 ist - außer im vereinfachten Sanierungsverfahren - auf die Vorschriften des Dritten Abschnitts hinzuweisen. 4Mit der Bekanntmachung wird die Sanierungssatzung rechtsverbindlich.
(2) 1Die Gemeinde teilt dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mit und hat hierbei die von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen. 2Das Grundbuchamt hat in die Grundbücher dieser Grundstücke einzutragen, dass eine Sanierung durchgeführt wird (Sanierungsvermerk). 3§ 54 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. 4Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn in der Sanierungssatzung die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 ausgeschlossen ist.
pflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge § 145Genehmigung § 146Durchführung § 147Ordnungsmaßnahmen § 148Baumaßnahmen § 149Kosten-
und Finanzierungs-
übersicht § 150Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen § 151Abgaben- und Auslagenbefreiung
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Rechtsprechung zu § 143 BauGB
118 Entscheidungen zu § 143 BauGB in unserer Datenbank:
- OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - 1 MR 5/20
Festlegung eines Sanierungsgebiets; Sinn und Zweck der Beurkundungs- und ...
- VGH Bayern, 29.02.2024 - 1 N 21.3084
Normenkontrollantrag gegen Sanierungssatzung
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2024 - 3 S 865/23
Aufhebung der Ausübung eines allgemeinen Vorkaufsrechts für zwei in einem ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2024 - 7 D 159/22
Erforderlichkeit der förmlichen Festsetzung eines Sanierungsgebiets zur Behebung ...
- FG München, 07.11.2019 - 10 K 2075/18
Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften
- VG Würzburg, 23.07.2015 - W 5 K 14.1105
Ermessensfehlerhafte Ausübung eines Vorkaufsrechts in einem Sanierungsgebiet
- VG Saarlouis, 05.06.2020 - 3 K 302/19
Sanierungsausgleichsbetrag: Zeitliche Grenze für die Erhebung einer Vorauszahlung
- BVerwG, 03.09.2015 - 9 B 20.15
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgrund der Weigerung zur ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 18.12.2014 - 6 B 14.447
Straßenausbaubeitragsrecht; Sanierungssatzung; förmlich festgesetztes ...
- VGH Bayern, 18.12.2014 - 6 B 14.447
- BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 38.18
Dokumentation der Abwägungserwägungen der Gemeinde trotz fehlender förmlicher ...
§ 143 BauGB in Nachschlagewerken
- § 143 BauGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Sanierungsvermerk