Baugesetzbuch
| 4. Kapitel - Überleitungs- und Schlussvorschriften (§§ 233 - 249) |
| 1. Teil - Überleitungsvorschriften (§§ 233 - 245d) |
(1) § 176 Abs. 9 ist auf Enteignungsverfahren nach § 85 Abs. 1 Nr. 5 anzuwenden, wenn der Eigentümer die Verpflichtung aus einem Baugebot nicht erfüllt, das nach dem 31. Mai 1990 angeordnet worden ist.
(2) 1§ 172 Abs. 1 Satz 4 bis 6 gilt nicht für die Bildung von Teil- und Wohnungseigentum, dessen Eintragung vor dem 26. Juni 1997 beantragt worden ist. 2Dies gilt auch, wenn ein Anspruch auf Bildung oder Übertragung von Teil- und Wohnungseigentum vor dem 26. Juni 1997 durch eine Vormerkung gesichert wurde. 3§ 172 in der ab dem 1. Januar 1998 geltenden Fassung ist auch auf Satzungen, die vor dem 1. Januar 1998 ortsüblich bekannt gemacht worden sind, anzuwenden.
vorschriften § 234Überleitungs-
vorschriften für das Vorkaufsrecht § 235Überleitungs-
vorschriften für städtebauliche Sanierungs-
und Entwicklungs-
maßnahmen § 236Überleitungs-
vorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen § 237(weggefallen) § 238Überleitungs-
vorschrift für Entschädigungen § 239Überleitungs-
vorschrift für die Grenzregelung § 240(weggefallen) § 241(weggefallen) § 242Überleitungs-
vorschriften für die Erschließung § 243Überleitungs-
vorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutz-
gesetz § 244Überleitungs-
vorschriften für das Europarechts-
anpassungsgesetz Bau § 245Überleitungs-
vorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen § 245aÜberleitungs-
vorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts § 245bÜberleitungs-
vorschriften für Vorhaben im Außenbereich § 245cÜberleitungs-
vorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt § 245dÜberleitungs-
vorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland
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Rechtsprechung zu § 236 BauGB
110 Entscheidungen zu § 236 BauGB in unserer Datenbank:
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Berührtsein von Grundzügen der Planung beim Repowering von Windenergieanlagen - ...
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Zum selben Verfahren:
- KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15
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- KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15
- BVerwG, 15.11.2019 - 5 B 18.19
Ordnungsgemäße Berufungsbegründung bei nicht gekennzeichneter Übernahme der ...
- BVerwG, 15.11.2019 - 5 B 19.19
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; ...
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Grundbucheintragung: Eintragungshindernis durch nach Stellung des ...
- BVerwG, 25.10.2016 - 5 P 7.15
Antrag; Aufgabenkreis; Aufgabenwahrnehmung; Aufklärungsrüge; Befähigung; Beginn; ...
- BVerwG, 25.10.2016 - 5 P 8.15
Abwägung; Antrag; Aufgabenwahrnehmung; Befähigung; Beginn; Begründung; ...
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Unzulässigkeit der Bezugnahme auf ein Rechtsgutachten als Beschwerdebegründung; ...