Baugesetzbuch
| 4. Kapitel - Überleitungs- und Schlussvorschriften (§§ 233 - 249) |
| 1. Teil - Überleitungsvorschriften (§§ 233 - 245d) |
(1) 1Auf städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, für die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen oder der Voruntersuchungen beschlossen worden ist, sind abweichend von § 233 Abs. 1 die Vorschriften dieses Gesetzes anzuwenden; abgeschlossene Verfahrensschritte bleiben unberührt. 2Ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme jedoch vor dem 1. Juli 1987 förmlich festgelegt worden, sind die §§ 165 bis 171 in der bis zum 30. April 1993 geltenden Fassung weiter anzuwenden; wird zur zweckmäßigen Durchführung entsprechend den Zielen und Zwecken einer solchen Entwicklungsmaßnahme eine Änderung des Geltungsbereichs der Entwicklungsmaßnahmeverordnung erforderlich, ist § 53 in Verbindung mit § 1 des Städtebauförderungsgesetzes weiter anzuwenden.
(2) 1Ist eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme vor dem 1. Januar 1998 förmlich festgelegt worden und ist nach der Sanierungssatzung nur die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 in der bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Fassung ausgeschlossen, bedarf eine Teilung auch weiterhin der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. 2Die Gemeinde hat dem Grundbuchamt Sanierungssatzungen im Sinne des Satzes 1 in entsprechender Anwendung des ab dem 1. Januar 1998 geltenden § 143 Abs. 2 Satz 1 bis 3 unverzüglich nachträglich mitzuteilen.
(3) In dem Gebiet, in dem das Grundgesetz schon vor dem 3. Oktober 1990 galt, ist § 141 Abs. 4 auf Beschlüsse über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen, die vor dem 1. Mai 1993 bekannt gemacht worden sind, nicht anzuwenden.
(4) Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, sind spätestens bis zum 31. Dezember 2021 mit den Rechtswirkungen des § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 aufzuheben, es sei denn, es ist entsprechend § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 eine andere Frist für die Durchführung der Sanierung festgelegt worden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2007 | Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte | 21.12.2006 |
vorschriften § 234Überleitungs-
vorschriften für das Vorkaufsrecht § 235Überleitungs-
vorschriften für städtebauliche Sanierungs-
und Entwicklungs-
maßnahmen § 236Überleitungs-
vorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen § 237(weggefallen) § 238Überleitungs-
vorschrift für Entschädigungen § 239Überleitungs-
vorschrift für die Grenzregelung § 240(weggefallen) § 241(weggefallen) § 242Überleitungs-
vorschriften für die Erschließung § 243Überleitungs-
vorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutz-
gesetz § 244Überleitungs-
vorschriften für das Europarechts-
anpassungsgesetz Bau § 245Überleitungs-
vorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen § 245aÜberleitungs-
vorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts § 245bÜberleitungs-
vorschriften für Vorhaben im Außenbereich § 245cÜberleitungs-
vorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt § 245dÜberleitungs-
vorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 235 BauGB
81 Entscheidungen zu § 235 BauGB in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 29.02.2024 - 1 N 21.3084
Normenkontrollantrag gegen Sanierungssatzung
- VG München, 12.11.2019 - M 1 K 17.2257
Ausübung des Vorkaufsrechts im Sanierungsgebiet
- VG München, 12.11.2019 - M 1 K 17.2222
Zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts beim Verkauf eines Grundstück in ...
- VG München, 12.11.2019 - M 1 K 17.2220
Ausübung des Vorkaufsrechts im Sanierungsgebiet, keine nur teilweise Ausübung
- VG Magdeburg, 20.06.2023 - 4 A 123/21
Heranziehung zu Vorauszahlungen auf den Sanierungsausgleichsbetrag
Zum selben Verfahren:
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2023 - 2 L 87/23
Baurecht - Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf den Sanierungsausgleichsbetrag
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2023 - 2 L 87/23
- VG Würzburg, 23.08.2012 - W 5 K 11.841
Vorkaufsrecht; Frist; Mitteilung des Käufers; mündliche Mitteilung; Ermessen
- VG Augsburg, 06.04.2022 - Au 4 K 21.595
Erfolgreiche Klage gegen Ausübung von Vorkaufsrecht unter Bezugnahme auf ...
- BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 13.13
Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen
- BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 14.13
Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen