Einführungsgesetz BGB
| 3. Teil - Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen (Art. 55 - 152) |
Ist die Veräußerung oder Belastung eines Gegenstandes nach den in den Artikeln 57 bis 59 bezeichneten Vorschriften unzulässig oder nur beschränkt zulässig, so finden auf einen Erwerb, dem diese Vorschriften entgegenstehen, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zugunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, entsprechende Anwendung.
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Rechtsprechung zu Art. 61 EGBGB
4 Entscheidungen zu Art. 61 EGBGB in unserer Datenbank:
- BVerfG, 11.02.2009 - 1 BvR 3582/08
Ordnungsgeldverfahren in Altfällen (bis 2005) auch nach dem 31.12.2006 nicht ...
- OLG Köln, 16.04.2007 - 2 Wx 9/07
Bezeichnung des Amtsblattes durch Registergericht
- LG Stendal, 30.01.2007 - 31 T 3/07
Anfechtbarkeit der Auswahl des Veröffentlichungsblattes in ...
- BGH, 27.04.1979 - V ZR 204/77
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Auflösung der ...