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__paste_bez__ __paste_norm__ EGStPO (https://dejure.org/gesetze/EGStPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ EGStPO
__paste_bez__ __paste_norm__ Einführungsgesetz StPO (https://dejure.org/gesetze/EGStPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Einführungsgesetz StPO
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§ 6
Verhältnis zu landesgesetzlichen Vorschriften

(1) 1Die prozeßrechtlichen Vorschriften der Landesgesetze treten für alle Strafsachen, über die gemäß § 3 nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung zu entscheiden ist, außer Kraft, soweit nicht in der Strafprozeßordnung auf sie verwiesen ist. 2Außer Kraft treten insbesondere die Vorschriften über die Befugnis zum Erlaß polizeilicher Strafverfügungen.

(2) Unberührt bleiben landesgesetzliche Vorschriften:

1. über die Voraussetzungen, unter denen gegen Mitglieder eines Organs der Gesetzgebung eine Strafverfolgung eingeleitet oder fortgesetzt werden kann;
2. über das Verfahren bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle, soweit sie auf die Abgabenordnung verweisen.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 12.05.2017 (BGBl. I S. 1121), in Kraft getreten am 18.05.2017 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
18.05.2017
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe12.05.2017BGBl. I S. 1121
§ 1(weggefallen) § 2(gegenstandslos) § 3Anwendungsbereich der Strafprozessordnung § 4(gegenstandslos) § 5(weggefallen) § 6Verhältnis zu landesgesetzlichen Vorschriften § 7Begriff des Gesetzes § 8Mitteilungen in Strafsachen gegen Mandatsträger § 9Vorwarnmechanismus § 10(weggefallen) § 11Übergangsregelung zum Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse § 12Übergangsregelung zum Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten § 13Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften § 14Übergangsregelung zum Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung § 15Übergangsregelung zum Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs; Verordnungs-
ermächtigung
§ 16Übergangsregelung zum Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens § 17Übergangsregelung zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutz-
rechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 und zu § 76 des Bundesdatenschutz-
gesetzes vom 30. Juni 2017
§ 18Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität § 19Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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Rechtsprechung zu § 6 EGStPO

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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 6 EGStPO:

    Strafprozeßordnung (StPO) 
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Öffentliche Klage
          § 152a (Landesgesetzliche Vorschriften über die Strafverfolgung von Abgeordneten) (zu § 6 II Nr. 1)
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