(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen.
(3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.
weigerungsrecht des Arbeitgebers § 8Beendigung des Arbeitsverhältnisses § 9Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation § 10Wirtschaftliche Sicherung für den Krankheitsfall im Bereich der Heimarbeit § 11Feiertagsbezahlung der in Heimarbeit Beschäftigten § 12Unabdingbarkeit § 13Übergangsvorschrift
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Rechtsprechung zu § 2 EntgFG
382 Entscheidungen zu § 2 EntgFG in unserer Datenbank:
- BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 352/18
Feiertagsvergütung - Zeitungszusteller
Zum selben Verfahren:
- LAG Sachsen, 21.02.2018 - 5 Sa 269/17
Anspruch eines Zeitungszustellers auf Vergütung für gesetzliche Feiertage
- LAG Sachsen, 21.02.2018 - 5 Sa 269/17
- VK Bund, 25.08.2026 - VK 2-106/26
Kalkulationsfreiheit ist nicht grenzenlos!
- BSG, 12.12.2024 - B 12 BA 5/22 R
Betriebsprüfung - Rechtmäßigkeit der Nacherhebung von ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2022 - L 6 BA 33/21
Verfahren eines Tierfutterunternehmes wegen Feststellung der Rechtswidrigkeit der ...
- LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2022 - L 6 BA 33/21
- BAG, 19.08.2025 - 9 AZR 216/24
Arbeitstagbezug bei der Berechnung und Erfüllung von Urlaub
Zum selben Verfahren:
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2024 - 10 Sa 1023/23
Arbeitnehmerseitige Klage auf Bezahlung bzw. auf Gutschrift von Stunden und ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2024 - 10 Sa 1023/23
- BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 118/17
Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Zum selben Verfahren:
- ArbG Frankfurt/Main, 23.02.2016 - 4 Ca 7036/15
§ 41 FGr 6-TV§ 2 EFZGEinzelfallentscheidung Tarifauslegung
- LAG Hessen, 24.11.2016 - 5 Sa 590/16
Eine tarifvertragliche Pauschalierung des Feiertagsentgelts ist nicht zulässig, ...
- ArbG Frankfurt/Main, 23.02.2016 - 4 Ca 7036/15
Querverweise
Auf § 2 EntgFG verweisen folgende Vorschriften:
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Teilzeitarbeit
- § 12 (Arbeit auf Abruf)
Redaktionelle Querverweise zu § 2 EntgFG:
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Sonn- und Feiertagsruhe
- § 9 (Sonn- und Feiertagsruhe)
- Feiertagsgesetz (FTG)
- Allgemeines
- §§ 1 ff.