Insolvenzordnung
6. Teil - Insolvenzplan (§§ 217 - 269) |
1. Abschnitt - Aufstellung des Plans (§§ 217 - 234) |
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§ 217Grundsatz
§ 218Vorlage des Insolvenzplans
§ 219Gliederung des Plans
§ 220Darstellender Teil
§ 221Gestaltender Teil
§ 222Bildung von Gruppen
§ 223Rechte der Absonderungs-
berechtigten § 223aGruppeninterne Drittsicherheiten § 224Rechte der Insolvenzgläubiger § 225Rechte der nachrangigen Insolvenzgläubiger § 225aRechte der Anteilsinhaber § 226Gleichbehandlung der Beteiligten § 227Haftung des Schuldners § 228Änderung sachenrechtlicher Verhältnisse § 229Vermögensübersicht. Ergebnis- und Finanzplan § 230Weitere Anlagen § 231Zurückweisung des Plans § 232Stellungnahmen zum Plan § 233Aussetzung von Verwertung und Verteilung § 234Niederlegung des Plans
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berechtigten § 223aGruppeninterne Drittsicherheiten § 224Rechte der Insolvenzgläubiger § 225Rechte der nachrangigen Insolvenzgläubiger § 225aRechte der Anteilsinhaber § 226Gleichbehandlung der Beteiligten § 227Haftung des Schuldners § 228Änderung sachenrechtlicher Verhältnisse § 229Vermögensübersicht. Ergebnis- und Finanzplan § 230Weitere Anlagen § 231Zurückweisung des Plans § 232Stellungnahmen zum Plan § 233Aussetzung von Verwertung und Verteilung § 234Niederlegung des Plans
Rechtsprechung zu § 224 InsO
6 Entscheidungen zu § 224 InsO in unserer Datenbank:
- OLG Saarbrücken, 03.12.2015 - 4 U 42/14
Vollstreckungsgegenklage gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Ausschluss eines ...
- BGH, 15.04.2010 - IX ZR 188/09
Insolvenzplanverfahren über das Vermögen einer Aktiengesellschaft: Behandlung der ...
- FG Sachsen, 16.10.2012 - 8 K 890/07
Unzulässigkeit einer auf Steuererlass gerichteten Verpflichtungsklage nach ...
- OLG Celle, 13.11.2008 - 16 U 63/08
Möglichkeit eines Gläubigers zur Aufrechnung bei Bestehen eines rechtskräftigen ...
- BGH, 26.04.2018 - IX ZB 49/17
Insolvenzverfahren: Zurückweisung eines Insolvenzplans wegen wesentlicher ...
- AG Hannover, 30.09.2016 - 902 IN 607/14
Zurückweisung eines Insolvenzplans wegen mangelnder Vollstreckbarkeit des Inhalts
Querverweise
Auf § 224 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Insolvenzplan
- Aufstellung des Plans
- § 225 (Rechte der nachrangigen Insolvenzgläubiger)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
- § 18 (Insolvenzverfahren)