Landespressegesetz

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§ 2
Zulassungsfreiheit

Die Pressetätigkeit einschließlich der Errichtung eines Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes des Pressegewerbes darf von irgendeiner Zulassung nicht abhängig gemacht werden.

Rechtsprechung zu § 2 LPresseG

3 Entscheidungen zu § 2 LPresseG in unserer Datenbank:

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