Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg
| 3. Teil - Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer sonstigen Handlung, einer Duldung oder einer Unterlassung verpflichten (§§ 18 - 28) |
| 1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 18 - 22) |
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Rechtsprechung zu § 21 LVwVG
41 Entscheidungen zu § 21 LVwVG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2025 - 6 S 423/24
Vollstreckung eines Tierhaltungs- und -betreuungsverbots durch unmittelbaren ...
- VG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 K 2735/20
Verursacherfeststellung einer PFC-Bodenverunreinigung; Durchführung einer ...
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.2021 - 6 S 124/19
Notwendigkeit eines Vollstreckungsauftrages; Auswirkungen seines Fehlens
- VG Karlsruhe, 05.09.2017 - 1 K 397/15
Klage gegen abfallrechtliche Maßnahmen
- VG Karlsruhe, 16.01.2026 - 2 K 351/25
Heranziehung zu den den Kosten einer Ersatzvornahme zur Durchsetzung einer ...
- VG Stuttgart, 21.07.2015 - 5 K 5066/14
Anforderung von Polizeikosten und Widerspruchsgebühr für Vollstreckung von ...
- VG Stuttgart, 05.11.2014 - 11 K 4208/14
Zur Zulässigkeit von Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit einer Einbürgerung
- VG Freiburg, 16.01.2015 - 6 K 69/15
Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der Sicherstellung von Waffen und Sprengstoff
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 5 S 2180/89
Keine Kostentragungspflicht für durchgeführte Ersatzvornahme bei Aussetzung von ...
- VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05
Erforderlichkeit der Androhung einer Durchsuchungsanordnung und ihre ...
Querverweise
Auf § 21 LVwVG verweisen folgende Vorschriften:
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Polizeizwang
- § 66 (Voraussetzungen und Durchführung des unmittelbaren Zwangs)