Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg
1. Teil - Gemeinsame Vorschriften (§§ 1 - 12) |
1Gegen den Rechtsnachfolger kann die Vollstreckung eingeleitet oder fortgesetzt werden, soweit der Rechtsnachfolger durch den Verwaltungsakt verpflichtet wird und wenn die Voraussetzungen der Vollstreckung für seine Person vorliegen. 2Die Vollstreckung, die beim Tode des Pflichtigen eingeleitet war, kann in den Nachlaß fortgesetzt werden, auch wenn die Voraussetzungen der Vollstreckung für den Rechtsnachfolger nicht vorliegen.
behörde, Zuständigkeit für Vollstreckungshilfe § 5Vollstreckung-
sauftrag § 6Betreten und Durchsuchen § 7Widerstand gegen Vollstreckungs-
handlungen § 8Zuziehung von Zeugen § 9Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen § 10Niederschrift § 11Einstellung der Vollstreckung § 12Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage
Rechtsprechung zu § 3 LVwVG
8 Entscheidungen zu § 3 LVwVG in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 19.05.2017 - 4 K 377/17
Vereinigung von Grundstücken nach Übernahme einer Baulast
- VG Stuttgart, 07.09.2021 - 1 K 3158/21
Maßgeblicher Kenntnisstand der Behörde für Maßnahme nach StVG § 4 Abs 5 S 1
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.2016 - 10 S 1197/16
Entziehung der Fahrerlaubnis - Kenntnis der voraufgegangenen Verwarnung
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.1989 - 8 S 3669/88
Zustellung eines an Ehegatten gerichteten Verwaltungsaktes; Störer bei ...
- VGH Baden-Württemberg, 21.05.1979 - III 2829/78
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.1979 - III 629/79
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.1991 - 5 S 618/91
Beseitigungsanordnung gegen Rechtsnachfolger
- VGH Baden-Württemberg, 23.01.1979 - III 3228/78
Querverweise
Auf § 3 LVwVG verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer sonstigen Handlung, einer Duldung oder einer Unterlassung verpflichten
- Allgemeine Vorschriften
- § 21 (Vollstreckung bei Gefahr im Verzug)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Polizeizwang
- § 66 (Voraussetzungen und Durchführung des unmittelbaren Zwangs)
Redaktionelle Querverweise zu § 3 LVwVG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Rechtliche Stellung des Erben
- Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
- Nachlassverbindlichkeiten
- § 1967 (Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten)