Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg
| 1. Teil - Gemeinsame Vorschriften (§§ 1 - 12) |
(1) 1Zur Nachtzeit sowie an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen darf der Vollstreckungsbeamte nur mit schriftlicher Erlaubnis der Vollstreckungsbehörde vollstrecken. 2Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, soweit dies der Zweck der Vollstreckung erfordert. 3Sie ist auf Verlangen vorzuzeigen.
(2) Die Nachtzeit umfaßt in dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September die Stunden von 21 Uhr bis 4 Uhr und in dem Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. März die Stunden von 21 Uhr bis 6 Uhr.
behörde, Zuständigkeit für Vollstreckungshilfe § 5Vollstreckung-
sauftrag § 6Betreten und Durchsuchen § 7Widerstand gegen Vollstreckungs-
handlungen § 8Zuziehung von Zeugen § 9Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen § 10Niederschrift § 11Einstellung der Vollstreckung § 12Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 9 LVwVG
7 Entscheidungen zu § 9 LVwVG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 - 1 S 1265/21
Abschiebung als spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der ...
Zum selben Verfahren:
- VG Stuttgart, 18.02.2021 - 1 K 9602/18
Abschiebung zur Nachtzeit - Personenfeststellung in Erstaufnahmeeinrichtung
- VG Stuttgart, 18.02.2021 - 1 K 9602/18
- VG Karlsruhe, 02.01.2026 - 18 K 12581/25
Abschiebung; Durchsuchung der Wohnung des abzuschiebenden Ausländers
- VG Stuttgart, 21.07.2015 - 5 K 5066/14
Anforderung von Polizeikosten und Widerspruchsgebühr für Vollstreckung von ...
- VG Karlsruhe, 27.02.2026 - 11 K 266/26
Gerichtliche Anordnung zur Durchsuchung von Wohnungen von abzuschiebenden ...
- VG Stuttgart, 21.12.2005 - 2 K 580/05
Abwehranspruch gegen nächtliches Zeitschlagen einer Kirchturmuhr.
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 512/19
Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung ...
Querverweise
Auf § 9 LVwVG verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer sonstigen Handlung, einer Duldung oder einer Unterlassung verpflichten
- Allgemeine Vorschriften
- § 21 (Vollstreckung bei Gefahr im Verzug)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Polizeizwang
- § 66 (Voraussetzungen und Durchführung des unmittelbaren Zwangs)
Redaktionelle Querverweise zu § 9 LVwVG:
- Feiertagsgesetz (FTG)
- Allgemeines
- §§ 1 ff.