Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.

Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg

   Teil V - Besondere Verfahrensarten (§§ 63 - 78)   
   Abschnitt 1a - Verfahren über eine einheitliche Stelle (§§ 71a - 71e)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/LVwVfG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ LVwVfG (https://dejure.org/gesetze/LVwVfG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ LVwVfG
__paste_bez__ __paste_norm__ Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (https://dejure.org/gesetze/LVwVfG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 71a
Anwendbarkeit

(1) Ist durch Rechtsvorschrift angeordnet, dass ein Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden kann, so gelten die Vorschriften dieses Abschnitts und, soweit sich aus ihnen nichts Abweichendes ergibt, die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes.

(2) Der zuständigen Behörde obliegen die Pflichten aus § 71 b Abs. 3, 4 und 6, § 71 c Abs. 2 und § 71 e auch dann, wenn sich der Antragsteller oder Anzeigepflichtige unmittelbar an die zuständige Behörde wendet.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Gesetze vom 30.07.2009 (GBl. S. 363), in Kraft getreten am 08.08.2009.

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Rechtsprechung zu § 71a LVwVfG

2 Entscheidungen zu § 71a LVwVfG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Querverweise

Auf § 71a LVwVfG verweisen folgende Vorschriften:

    Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) 
      Anerkennung als Prüfingenieurin und Prüfingenieur für Bautechnik
        § 15 (Abwicklung von Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner)
    Ausführungsgesetz GVG (AGGVG) 
      Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)
        5. Abschnitt - Gerichtsdolmetscher, Gebärdensprachdolmetscher und Urkundenübersetzer
          § 15b (Verfahrensgrundsätze)
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht