Baden-Württemberg

Bauprüfverordnung
(Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen)

Verordnung vom 10.05.2010 (GBl. S. 446), in Kraft getreten am 23.06.2010

zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.12.2021 (GBl. 2022 S. 1) m.W.v. 08.01.2022

Erster Teil

§ 1 Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Bautechnik

§ 2 Prüfämter

§ 3 Untere Baurechtsbehörden

§ 4 Prüfung der bautechnischen Nachweise

§ 5 Bautechnische Prüfbestätigung

§ 6 Überwachung der Ausführung in konstruktiver Hinsicht

§ 7 Prüfverzeichnisse, Feststellungen des Regierungspräsidiums Tübingen - Landesstelle für Bautechnik -

§ 8 Prüfgebühren

Zweiter Teil

§ 9 Geschäftssitz

§ 10 Voraussetzung für die Anerkennung

§ 11 Antrag auf Anerkennung

§ 12 Anerkennungsausschuss

§ 13 Anerkennungsverfahren

§ 14 Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure aus anderen Bundesländern und EU-Mitgliedstaaten

§ 15 Abwicklung von Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner

Dritter Teil

§ 16 Erlöschen und Widerruf der Anerkennung

§ 17 Ordnungswidrigkeiten

Vierter Teil

§ 18 Übergangsvorschriften

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